Rechtliche Einordnung des US-Militärschlags auf Venezuela und der Entführung des Präsidenten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten völkerrechtlichen Aspekte sind nach Auffassung der Bundesregierung im Hinblick auf den US-Militärschlag in Venezuela und die Entführung des De-facto-Präsidenten Nicolas Maduro am 3. Januar 2026 "komplex" in der rechtlichen Einordnung, die die Bundesregierung daran hindern, den Angriff klar als Völkerrechtsbruch zu benennen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskanzler-friedrich-merz-erklaert-zur-situation-in-venezuela-2401528) im Hinblick auf das Gewaltverbot und die territoriale Integrität und Souveränität von Staaten laut der Charta der Vereinten Nationen (Artikel 2 Absatz 4 sowie Absatz 1 und 7), und welche Interpretationsspielräume lässt das Völkerrecht nach Auffassung der Bundesregierung für eine derartige Militäraktion zu, wenn es sich um ein nicht demokratisch legitimiertes oder von manchen Staaten nicht anerkanntes de-facto Staatsoberhaupt handelt (bitte die konkreten Stellen in den betreffenden völkerrechtlichen Dokumenten aufführen)?
Zeitachse
- 12.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3685 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.