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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 12.01.2026 · WP 21 · 21/3685 · Schriftliche Fragen · Original ↗
104 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie beurteilt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit den Umstand, dass die Bundesregierung und n…
  2. Schriftliche Frage 2 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Welche konkreten Zielvorstellungen und Regelungsgehalte verfolgt die Bundesregierung mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD…
  3. Schriftliche Frage 3/4 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Bekämpfung unangemessener Geschäftspraktiken (beispielsweise das Verlegen von Firmensitzen an…
  4. Schriftliche Frage 5 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): In welcher Höhe wird nach Kenntnis der Bundesregierung Deutschland für den geplanten Kredit an die Ukraine in Höhe von 90 Mrd. Euro haften,…
  5. Schriftliche Frage 6 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat das Bundesministerium der Finanzen die überplanmäßigen Ausgaben bei Kapitel 0802 Titel 681 01 i. H. v. 43.000.000 Euro für Oktober 2025…
  6. Schriftliche Frage 7 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Einzelfälle politisch verfolgter Iranerinnen und Iraner hat das Auswärtige Amt für eine humanitäre Aufnahme über § 22 des Aufentha…
  7. Schriftliche Frage 8 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele der Personen aus Iran mit Aufnahmezusage nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes konnten im Jahr 2025 nach Deutschland einreisen, und wi…
  8. Schriftliche Frage 9 von Dr. Christoph Birghan (AfD): Hat Sönke Rix zum 1. Januar dieses Jahres den Posten als Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung angetreten (wenn nein, bitte de…
  9. Schriftliche Frage 10 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen (bitte jeweils die Anzahl von Hauptpersonen und Familienangehörigen nennen) hat die Bundespolizei noch am Flughafen in…
  10. Schriftliche Frage 11 von Mirze Edis (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung organisatorische oder personelle Maßnahmen vor dem Hintergrund, dass es nach meinem Kenntnisstand an deutschen Flu…
  11. Schriftliche Frage 12 von Martin Hess (AfD): Wie hoch ist die jeweilige Anzahl an Gefährdern und Relevanten Personen zum Stichtag 31. Dezember 2025 in den einzelnen Phänomenbereichen im…
  12. Schriftliche Frage 13 von Martin Hess (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur sogenannten linksextremistischen Vulkangruppe (z. B. abstrakt dazu, wie viele Personen dieser…
  13. Schriftliche Frage 14 von Martin Hess (AfD): Wie viele rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten wurden gegen tatsächliche oder vermeintliche Linksextremisten und wie viele linksextrem…
  14. Schriftliche Frage 15 von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2025 Schiffe der sogenannten Schattenflotte von deutschen Behörden festgesetzt, und welche Maßnahmen ged…
  15. Schriftliche Frage 16 von Rocco Kever (AfD): Liegen der Bundesregierung Zahlen zur jährlichen Nettogesamtbelastung des öffentlichen Haushalts (Bund, Länder und Kommunen) durch die seit…
  16. Schriftliche Frage 17 von Markus Matzerath (AfD): Kann das Bundesministerium des Innern (BMI) die Aussage eines seiner Abteilungsleiter bestätigen, der am 3. Dezember 2025 in der 19. Sitzung…
  17. Schriftliche Frage 18 von Markus Matzerath (AfD): Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz im Geltungsbereich des Grundgesetzes bereits Bestrebungen gegen die geltenden Wahlgrundsätze und dam…
  18. Schriftliche Frage 19 von Markus Matzerath (AfD): Wurden die nach meiner Bewertung durch Linksextremisten skandierten Parolen beim Besuch des Bundeskanzlers Friedrich Merz am 2. Dezember 202…
  19. Schriftliche Frage 20 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Anschläge auf Bahnanlagen, Unternehmen, Telekommunikationseinrichtungen und sonstige Ziele rechnet die Bundesregierung seit 2011 l…
  20. Schriftliche Frage 21 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele in Deutschland gemeldete Syrer und Afghanen sind nach Kenntnis der Bundesregierung 2025 per Flugzeug in ein direktes Nachbarland i…
  21. Schriftliche Frage 22 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl deutscher Notstromgeneratoren, welche zur Unterstützung an die Ukraine geliefert wurden, un…
  22. Schriftliche Frage 23 von Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wurde die Ministerialdirigentin Maria Bering, stellvertretende Amtschefin des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (B…
  23. Schriftliche Frage 24 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Mit welchen Vorhaben plant die Bundesregierung, den Schutz vor Gewalt und gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Deepfakes zu verbessern…
  24. Schriftliche Frage 25 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Unterstützt die Bundesregierung in den laufenden Trilog-Verhandlungen zum Entwurf der europäischen CSA-Verordnung „Chatkontrolle“ Bestrebung…
  25. Schriftliche Frage 26 von Ulrich von Zons (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund der terroristischen Anschläge auf die Stromversorgung in Berlin und dem B…
  26. Schriftliche Frage 27 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welche Vorfälle konkret bezieht sich die Bundesregierung im Statement des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul (www.t-on…
  27. Schriftliche Frage 28 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung gegenüber der US- Administration konkrete diplomatische Schritte unternommen, um gegen die Sanktionierung deutscher…
  28. Schriftliche Frage 29 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2024 und 2025 DNA-Gutachten von afghanischen Staatsangehörigen mit deutscher Aufnahmezusage angefo…
  29. Schriftliche Frage 30 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten völkerrechtlichen Aspekte sind nach Auffassung der Bundesregierung im Hinblick auf den US-Militärschlag in Venezuela und di…
  30. Schriftliche Frage 31 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Wie stellt die Bundesregierung im Zuge der angekündigten Reorganisation des Auswärtigen Amts und der Auflösung der Abteilung für humanitäre…
  31. Schriftliche Frage 32 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Welche personellen Veränderungen plant die Bundesregierung im Zuge der angekündigten Reorganisation des Auswärtigen Amts, insbesondere der A…
  32. Schriftliche Frage 33 von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung geprüft, wie sie die Pläne der USA, Grönland entweder „zu kaufen oder militärisch zu besetzen“, völkerrechtlich eino…
  33. Schriftliche Frage 34 von Pierre Lamely (AfD): Werden für die Arbeit der ehemaligen Bundesministerin des Auswärtigen und heutigen Präsidentin der Generalversammlung der Vereinten Nationen…
  34. Schriftliche Frage 35 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung – insbesondere das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt – im Hinblick auf die FIFA Fußball- Weltmeisterschaft 202…
  35. Schriftliche Frage 36/37 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was macht aus Sicht der Bundesregierung eine sogenannte Gewerbesteuer-Oase aus, und wie bewertet sie deren Auswirkungen, z. B. auf einen fai…
  36. Schriftliche Frage 38 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung bereits eine eigene Einschätzung hinsichtlich der schweren Kämpfe und Angriffe auf kurdisch geprägte Stadtteile in A…
  37. Schriftliche Frage 39 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der federführenden Beteiligung des Hauptquartiers für die US-Streitkräfte in Europa (USEUCOM) in Stuttg…
  38. Schriftliche Frage 40 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, der Strategie der Trump-Regierung zu folgen, die zur Freilassung von mehr als 123 belarussischen politisch…
  39. Schriftliche Frage 41 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Sanktionen von den USA gegen Deutschland erhoben werden sollten bzw. erhoben worden sind, u…
  40. Schriftliche Frage 42 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung geprüft, welche Konsequenzen sich aus der Kündigung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschl…
  41. Schriftliche Frage 43 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Wie viele Flüge führte die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung im Regierungs- und Parlamentsflugbetrieb für Mitglieder…
  42. Schriftliche Frage 44 von Pierre Lamely (AfD): Wie sind die Platz- und Raumverhältnisse in den für Dienstreisen des Bundeskanzlers eingesetzten Flugzeugen ausgestaltet, einschließlich der…
  43. Schriftliche Frage 45 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erklärt die Bundesregierung die offensichtliche Diskrepanz zwischen ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 62 auf Bundestagsdrucksac…
  44. Schriftliche Frage 46 von Enrico Komning (AfD): Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, dass es durch die Einführung des Industriestrompreises für energieintensive Industrien zu W…
  45. Schriftliche Frage 47 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum wurde laut mir vorliegenden Informationen der Antrag des Unternehmens thyssenkrupp Electrical Steel (tkES), das in Gelsenkirchen das k…
  46. Schriftliche Frage 48 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis von Kontakten (Telefonate, Gespräche, Treffen, schriftlicher Kontakt Mail/Post) zwischen Vertreterinnen und…
  47. Schriftliche Frage 49 von Janine Wissler (DIE LINKE): Ermittelt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezüglich der Tätigkeiten einer 100-prozentigen Tochterfirma eines großen…
  48. Schriftliche Frage 50 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den im Eckpunktepapier vorgesehenen Empfehlungen der Servicestelle der Nationalen Plattform für F…
  49. Schriftliche Frage 51 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers zur Stärkung der Forschungssicherheit sicher, dass der im Rahmen der…
  50. Schriftliche Frage 52 von Enrico Komning (AfD): Aus welchem Projekt oder welchen Projekten ging nach Kenntnis der Bundesregierung der Artikel „The economic commitment of climate change“ he…
  51. Schriftliche Frage 53 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung die in der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (Wiss- ZeitVG), die im Oktober 2024 in erster Lesung im Deu…
  52. Schriftliche Frage 54 von Carolin Bachmann (AfD): Wie viele Personen befinden sich derzeit in Deutschland aufgrund von Vorwürfen oder Verurteilungen im Bereich der Politisch motivierten Krim…
  53. Schriftliche Frage 55 von Dr. Götz Frömming (AfD): Wie viele Hausdurchsuchungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit im linksextremen Spektrum im Zusammenhang mit dem Terrorans…
  54. Schriftliche Frage 56 von Andreas Mayer (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Verurteilungen wegen Volkverhetzung es in den Jahren 2022 bis 2025 gegeben ha…
  55. Schriftliche Frage 57 von Ulrich von Zons (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der nordrhein-westfälische Justizminister beabsichtigt, die Standorte de…
  56. Schriftliche Frage 58 von Ulrich von Zons (AfD): Hat die Bundesregierung eine Position zu den Maßnahmen einzelner Bundesländer, die Examensnoten als Einstellungsvoraussetzung zum Richteramt…
  57. Schriftliche Frage 59 von Ulrich von Zons (AfD): Kennt die Bundesregierung die Kritik am Pakt für den Rechtsstaat, wonach trotz der Bereitstellung von Bundesmitteln wesentliche strukturelle…
  58. Schriftliche Frage 60 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Für wie viele der bundesweit rund 400 Kreise und kreisfreien Städte hat das Statistische Bundesamt, wie es nach § 16 des Schwangerschaftskon…
  59. Schriftliche Frage 61 von Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Programme zur Sektenprävention, und wenn ja, welche Träger u…
  60. Schriftliche Frage 62 von Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurde das Thema Sektenprävention in den letzten zehn Jahren auf der Kultusministerkonferenz behandelt, und wenn ja, wann und wie oft (bitte…
  61. Schriftliche Frage 63 von Pierre Lamely (AfD): Werden öffentliche Äußerungen (beispielsweise auch in Form von Meinungsbeiträgen) von Vorstands- oder Leitungsmitgliedern zivilgesellschaftl…
  62. Schriftliche Frage 64 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die auf der Basis des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes zwischen der Bundesregierung und dem Land Brandenburg vertragli…
  63. Schriftliche Frage 65 von Sebastian Maack (AfD): In welcher Höhe fördert die Bundesregierung ggf. den „Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.“ (bitte für den Zeitraum a…
  64. Schriftliche Frage 66 von Andreas Mayer (AfD): Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung des UNO-Berichts „Violence against women and girls, its causes and consequences“ (ht…
  65. Schriftliche Frage 67 von Martin Reichardt (AfD): Aus welchen Gründen hat die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien nach Kenntnis der Bundesregierung…
  66. Schriftliche Frage 68 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): In welcher Höhe plant die Bundesregierung die Investitionen in das Kita-System zu erhöhen, nachdem die Bundesministerin für Bildung, Familie…
  67. Schriftliche Frage 69 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der vorliegenden Evaluation der Universität Leipzig zum Bundesprogramm „Mental Healt…
  68. Schriftliche Frage 70 von Martin Reichardt (AfD): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ oder über andere mit Bundesmitteln (ko-) finanzierte…
  69. Schriftliche Frage 71 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum findet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16, Rn. 209), das ausdrücklich klarstellt, dass Totalsan…
  70. Schriftliche Frage 72 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung im Gesetzentwurf zur „Neuen Grundsicherung“ die pauschale Erhebung einer 30-Prozent-Sanktion bereits bei g…
  71. Schriftliche Frage 73 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit zum Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes in der vo…
  72. Schriftliche Frage 74 von Jan Feser (AfD): Wie viele volljährige Leistungsberechtigte, die Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhielten, lebten nach Kenntnis…
  73. Schriftliche Frage 75 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist der aktuelle Stand der Neuauflegung des „Aktionsplans gegen Rassismus“, um Rassismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen zu b…
  74. Schriftliche Frage 76 von Cem Ince (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, wie viele Arbeitsunfälle auf ausländische und wie viele auf deutsche Beschäftigte entfielen, und…
  75. Schriftliche Frage 77 von Sarah Vollath (DIE LINKE): Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei Altersrenten (bitte jeweils für die g…
  76. Schriftliche Frage 78 von Anne Zerr (DIE LINKE): Wie lautet die konkrete Vorhabenplanung der Bundesregierung bezüglich der im Bereich Arbeit und Soziales im Koalitionsvertrag zwischen CDU,…
  77. Schriftliche Frage 79 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu welchen Anteilen nutzen die Ressorts der Bundesregierung (inklusive Bundeskanzleramt) Cloud-Dienste US-amerikanischer Betreiber (gemäß Se…
  78. Schriftliche Frage 80 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung bzw. Bundesnetzagentur Erkenntnisse darüber, ob US-Plattformbetreiber (insbesondere X) seit der US-Sanktionierung ge…
  79. Schriftliche Frage 81 von Edgar Naujok (AfD): Hat die Bundesregierung bei der geplanten Möglichkeit, insbesondere in Redaktionsräumen tätig zu werden, ohne zuvor einen Richtervorbehalt e…
  80. Schriftliche Frage 82 von Edgar Naujok (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der öffentlichen Kritik am Gesetzesvorhaben zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/900 des Eu…
  81. Schriftliche Frage 83 von Edgar Naujok (AfD): Hat die Bundesregierung im Zuge des von ihr am 17. Dezember 2025 beschlossenen Kabinettsentwurfs zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/9…
  82. Schriftliche Frage 84 von Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist neben dem Auswärtigen Amt auch in anderen Bundesministerien oder im Bundeskanzleramt die Anweisung vorhanden oder vorgesehen, Porträtbil…
  83. Schriftliche Frage 85 von Uwe Schulz (AfD): Welche haushälterischen Mittel hat die Bundesregierung in den Bundeshaushalten 2025 und 2026 für Strukturreformen im Bereich Bürokratieabbau…
  84. Schriftliche Frage 86 von Lars Haise (AfD): Welche sind die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten unter den Mitarbeitern der DB Sicherheit GmbH und ihrer Subunternehmer (bitte die Staa…
  85. Schriftliche Frage 87 von David Schliesing (DIE LINKE): Wird sich die Bundesregierung gegenüber der Deutschen Bahn AG (DB AG), deren Alleineigentümer der Bund ist, dafür einsetzen, dass von der Vo…
  86. Schriftliche Frage 88 von Stefan Seidler (fraktionslos): Wie erfolgt die Finanzierung des Bahnhofs Flensburg Weiche unter Berücksichtigung der dort gemäß Zielfahrplan Deutschlandtakt vorgesehenen M…
  87. Schriftliche Frage 89 von Enrico Komning (AfD): Wie hoch sind angesichts der enormen Investitionskosten (www.bundestag.de/resource/blob/10 19134/59b54bba98e93b9fecf43013668d86b3/W D-5-135-…
  88. Schriftliche Frage 90 von Enrico Komning (AfD): Verfügt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/13684…
  89. Schriftliche Frage 91 von Enrico Komning (AfD): Inwiefern muss die Wiederverwendung oder Entsorgung der Einzelteile von Windkrafträdern an ihrem Nutzungsende, insbesondere der Rotorblätter…
  90. Schriftliche Frage 92 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Prof. Dr. Ferdinand Dudenhöffer, dass „[d]ie von der Bundesregierung geplanten Kauf…
  91. Schriftliche Frage 93 von Rocco Kever (AfD): Plant die Bundesregierung im Jahr 2026 in Anbetracht der neuen Forschungsergebnisse aus Kalifornien, wonach ein „Bootcamp“-ähnliches Trainin…
  92. Schriftliche Frage 94 von Stella Merendino (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu der Rechtsfrage vor, ob die Zuständigkeit der Finanzierung der „Fehlfahrten“…
  93. Schriftliche Frage 95 von Volker Scheurell (AfD): Welche gewogenen durchschnittlichen Netto- Einkaufspreise je Stück ergeben sich unter Bezugnahme auf die Antwort der Bundesregierung auf die…
  94. Schriftliche Frage 96 von Volker Scheurell (AfD): Gab es im Zeitraum von Januar bis Juni 2020 einen fachlichen oder administrativen Kontakt, einschließlich E-Mail-, Brief- oder Aktenvermerke…
  95. Schriftliche Frage 97 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Wie hat sich in den vergangenen 20 Jahren die Lebenserwartung der Bevölkerung entwickelt (bitte nach Geschlecht und Einkommensquintilen diff…
  96. Schriftliche Frage 98 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Wie hat sich in den vergangenen 20 Jahren die Anzahl der Menschen mit einer chronischen Krankheit entwickelt (bitte nach Geschlecht und Eink…
  97. Schriftliche Frage 99 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang von Armut und (psychischer) Gesundheit insbesondere im Hinblick auf Kinder u…
  98. Schriftliche Frage 100 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Informationen über die Anzahl der Kündigungen von Beleghebammen und die aktuelle Entwicklung der regionalen sowie…
  99. Schriftliche Frage 101 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Daten (Stand: 31. Dezember 2025) vor, um substantielle Erkenntnisse über gleichwertige Lebensverhältnisse auf dem…
  100. Schriftliche Frage 102 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Welche Indikatoren für gleichwertige Lebensverhältnisse auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt die Bundesregierung…
  101. Schriftliche Frage 103 von Danny Meiners (AfD): Aus welchen fachlichen, rechtlichen oder verwaltungspraktischen Gründen wurden nicht sämtliche Proben mit festgestellter Überschreitung des…
  102. Schriftliche Frage 104 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist die Gesamthöhe der Zuwendungen, die jeweils für die beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung (investi…
  103. Schriftliche Frage 105 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Anträge auf Förderung sind bis zum Stichtag: 9. Januar 2026 jeweils für die beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms Umbau der…
  104. Schriftliche Frage 106 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Sozialwohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung im Jahr 2025 neu gefördert (bitt…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/3685 21. Wahlperiode 12.01.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 7, 8, 27 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 50, 51 Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 79 Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 28, 80 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 10, 29, 30 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 71, 72, 73 Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 32 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13, 14 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 15, 33 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Abgeordnete Nummer der Frage Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 93 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 61, 62 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . 46, 52, 89, 90, 91 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 44, 63 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 101, 102 Lemke, Steffi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 1 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18, 19 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 66 Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 20, 21 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81, 82, 83 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 48 Nick, Ophelia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 104, 105 Nouripour, Omid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Abgeordnete Nummer der Frage Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 3, 4, 36, 37 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67, 70 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 68, 69 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 40 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 41 Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95, 96 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97, 98, 99, 100 Abgeordnete Nummer der Frage Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Tesfaiesus, Awet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 24, 25 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 26, 57, 58, 59 Drucksache 21/3685 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Lemke, Steffi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 9, 10 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13, 14 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 15, 16 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Tesfaiesus, Awet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 17, 18 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Seite Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 21, 22 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 25, 26 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 32 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/3685 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 39 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 46 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 45, 46 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 47, 48 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Seite Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54, 55 Nouripour, Omid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64, 65 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65, 66, 67 Drucksache 21/3685 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68, 69 Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Nick, Ophelia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 71, 72 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/3685 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordnete Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie beurteilt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit den Umstand, dass die Bundesregierung und nahezu alle anderen Bundesministerien weiterhin nicht nur Kunde der Plattform „X“ sind, sondern die Kommunikation dort nahezu uneingeschränkt fortführen, angesichts der Tatsache, dass das Bundesumweltministerium dort seit dem Januar 2025 nicht mehr aktiv kommuniziert? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius vom 16. Januar 2026 Da sich die Frage auf die gesamte Bundesregierung bezieht, erfolgt die Beantwortung durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 der Abgeordneten Dr. Anna Lührmann auf Bundestagsdrucksache 21/1627 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 2. Abgeordnete Katalin Gennburg (Die Linke) Welche konkreten Zielvorstellungen und Regelungsgehalte verfolgt die Bundesregierung mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Überprüfung der Regeln für die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG), und wie ist der konkrete Zeitplan dieser Überprüfung (bitte Verlaufsplan mit wesentlichen inhaltlichen und verfahrenstechnischen Schritten angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 16. Januar 2026 Die Grundsätze für das Flächenmanagement landwirtschaftlicher Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) (Flächenmanagementgrundsätze 2024) traten als gemeinsam zwischen dem Bund und den Agrarressorts der Länder Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unterzeichnetes Regelwerk am 12. April 2024 in Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP der 20. Legislaturperiode in Kraft. Danach ist die Vergabe der Flächen zur Pacht auf Grundlage der öffentlichen Ausschreibung und anhand eines Punktesystems vorgesehen, das Kriterien aus den Bereichen Ökologie, Nachhaltigkeit und Agrarstruktur in Verbindung mit dem finanziellen Gebot bewertet. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sieht vor, dass die Regeln der BVVG für die Flächenverpachtung zeitnah überprüft werden. Dieser Auftrag wurde durch den gemeinsamen „Evaluierungsbericht der Flächenmanagementgrundsätze“ des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat bereits Ende des Jahres 2025 erfüllt. Die interne Evaluierung hatte das Ziel, zu prüfen, ob die Verpachtung der Agrarflächen der BVVG nach dem System der Flächenmanagementgrundsätze geeignet ist, die Förderung einer nachhaltigen bzw. ökologischen Bewirtschaftungsweise, eine ausgewogene Chancenverteilung unterschiedlicher Bewirtschaftungsformen, die Umsetzung agrarstruktureller Zielsetzungen sowie eine angemessene Berücksichtigung wirtschaftlicher Belange zu erreichen. Der Bericht stützt sich neben Erkenntnissen der Bundesregierung auf eine Begleitforschung des Thünen- Instituts sowie Stellungnahmen der ostdeutschen Bundesländer und von Verbänden. Im Ergebnis der Evaluierung konnte die Förderung der mit den Flächenmanagementgrundsätzen verfolgten Ziele bejaht werden. Die Umstellung des Regelverfahrens in der Verpachtung von BVVG-Agrarflächen auf der Basis eines Kriterienkatalogs hat sich bislang in der praktischen Durchführung grundsätzlich bewährt und zu einem angemessenen Ausgleich zwischen agrarstrukturellen, ökologisch-nachhaltigen und haushaltsrechtlichen Anforderungen geführt. Gleichzeitig identifiziert der Bericht Themenkomplexe, die bei einer Fortführung der weiteren Prüfung bedürfen. Hierzu gehören Überlegungen, wie die Nachhaltigkeitskriterien innerhalb des Punktekatalogs noch passgenauer und praxisorientierter gestaltet werden können, auch zur Vermeidung möglicher Fehlanreize. Die Preisentwicklung ist dabei weiter zu beobachten und marktübliche Preise gemäß den haushaltsrechtlichen Anforderungen sind sicherzustellen. Darüber hinaus zeigt der Bericht das Erfordernis der Etablierung eines risikoorientierten und unbürokratischen Pachtvertragsmanagements zur gezielten Kontrolle der Umsetzung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen auf. Neben dem Verpachtungsgeschäft soll auch eine mögliche (beschränkte) Wiederaufnahme von Verkäufen geprüft werden. Die Feststellungen des Berichts sowie das Verpachtungsverfahren für das Jahr 2026 sind derzeit Gegenstand von laufenden Gesprächen mit den Ländern zum weiteren Umgang mit den Flächen der BVVG auf Grundlage des Koalitionsvertrags. 3. Abgeordnete Karoline Otte (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Bekämpfung unangemessener Geschäftspraktiken (beispielsweise das Verlegen von Firmensitzen an Orte ohne wesentliche Geschäftstätigkeit) von Unternehmen zum Ausnutzen von Standorten mit besonders niedrigen Gewerbesteuer- Hebesätzen (sog. Gewerbesteuer-Oasen), und welchen Zeitplan zur Umsetzung dieser Maßnahmen gibt es hier jeweils (bitte nach einzelnen Maßnahmen und jeweiligem Zeitplan aufschlüsseln)? 4. Abgeordnete Karoline Otte (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der von ihr eingeführten Maßnahmen gegen Gewerbesteueroasen (beispielsweise die Aufnahme der Rechtsprechungsgrundsätze des Bundesfinanzhofes zum Vorliegen einer Betriebsstätte in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu den §§ 10 und 12 der Abgabenordnung, ein Register für Risiko-Indikatoren für „problematische Betriebstättenfälle“ etc.), und wie viele Fälle von „problematischen“ Betriebstättenfällen sind der Bundesregierung bekannt (bitte nennen und nach den fünf wichtigsten Indikatoren aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 14. Januar 2026 Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Bund und Länder haben sich in jüngerer Vergangenheit bereits auf eine Reihe von – untergesetzlichen – verwaltungsinternen Maßnahmen verständigt, die insbesondere steuerverfahrensrechtlicher, organisatorischer sowie automationstechnischer Natur sind. Darüber hinaus wird – entsprechend den Vereinbarungen im aktuellen Koalitionsvertrag (Zeile 1449) – derzeit die Umsetzung der Regelung zur Anhebung des aktuellen Mindesthebesatzes von aktuell 200 Prozent (§ 16 Absatz 4 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes) auf 280 Prozent im Ressortkreis abgestimmt. Diese Maßnahme soll zügig in ein Gesetzgebungsverfahren aufgenommen werden. Dies wird zu einer deutlichen Minderung der bestehenden kommunalen Hebesatzspreizung führen. Die damit einhergehende Anhebung der (Mindest-)Gewerbesteuer von derzeit 7 Prozent (bei einem Hebesatz von 200 Prozent) auf künftig 9,8 Prozent (bei einem Hebesatz von 280 Prozent) dürfte im Zusammenspiel mit den vereinbarten administrativen Maßnahmen sowie der erhöhten Sensibilisierung der Steuerpflichtigen die dargestellte Problematik deutlich relativieren. Es ist davon auszugehen, dass die in Zusammenarbeit mit den Ländern entwickelten und umgesetzten Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung und Verhinderung von missbräuchlichen Gestaltungen leisten. Konkrete Fallzahlen liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Zuständigkeit für steuerliche Einzelfälle nach der verfassungsmäßigen Kompetenzordnung den Landesfinanzbehörden obliegt, nicht vor. 5. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) In welcher Höhe wird nach Kenntnis der Bundesregierung Deutschland für den geplanten Kredit an die Ukraine in Höhe von 90 Mrd. Euro haften, und in welchem Haushaltstitel bzw. auf welche Weise wird die Bundesregierung diese potenzielle Haftung bilanziell in der Bundeshaushaltsrechnung oder sonstigen finanziellen Ausweisungen darstellen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 12. Januar 2026 Der Europäische Rat kam bei seiner Tagung am 18. Dezember 2025 überein, der Ukraine ein Darlehen von 90 Mrd. Euro für die Jahre 2026 und 2027 auf der Grundlage von EU-Anleihen auf den Kapitalmärkten zu gewähren. Die EU-Anleihen, die für das Darlehen an die Ukraine aufgenommen werden, werden über den sog. Headroom des EU- Haushalts besichert. Der Headroom ist die Differenz zwischen der vom Deutschen Bundestag ratifizierten Eigenmittelobergrenze und der EU- Ausgabenobergrenze des Mehrjährigen Finanzrahmens in einem Jahr. Bei Eintreten des Sicherungsfalles müsste die Kommission zunächst andere Finanzierungsmöglichkeiten aus dem EU-Haushalt ausschöpfen. In letzter Instanz könnten sich höhere Abführungen an den EU-Haushalt durch die Mitgliedstaaten ergeben. Dann betrüge der deutsche Finanzierungsanteil durch Freistellung der nicht partizipierenden Mitgliedstaaten (Ungarn, Tschechien und die Slowakei) nach vorläufigen Berechnungen statt derzeit rund 24 Prozent etwa einen Prozentpunkt mehr (25 Prozent). Bei Inanspruchnahme der Absicherung über den Headroom des EU- Haushalts, wäre der deutsche Finanzierungsanteil über die üblichen Eigenmittelabführungen zu leisten. Dabei käme es im Einzelnen insbesondere auf die Laufzeit und die konkreten Rückzahlungsbedingungen des Kredits an. Hierzu stehen konkrete Informationen der Kommission noch aus. 6. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat das Bundesministerium der Finanzen die überplanmäßigen Ausgaben bei Kapitel 0802 Titel 681 01 i. H. v. 43.000.000 Euro für Oktober 2025 und 91.300.000 Euro für November 2025 als Überbrückung von ausstehenden Gehaltszahlungen für Zivilbeschäftigte der US- amerikanischen Streitkräfte in Rheinland-Pfalz nach Beendigung des Haushaltsshutdowns in den Vereinigten Staaten von Amerika am 13. November 2025 zurückerhalten, und wenn ja, wann wurde diese Rückzahlung geleistet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 16. Januar 2026 Die Mittel wurden nach Beendigung des Haushaltsshutdowns in voller Höhe (134,3 Mio. Euro) von den USA erstattet und im Bundeshaushalt vereinnahmt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 7. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Einzelfälle politisch verfolgter Iranerinnen und Iraner hat das Auswärtige Amt für eine humanitäre Aufnahme über § 22 des Aufenthaltsgesetzes im Zeitraum von Mai bis Dezember 2025 aufbereitet an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet, und wie wurden diese Fälle im Bundesinnenministerium beschieden (bitte hierbei die verantwortlichen Entscheidungsträger sowie die durchschnittliche Bearbeitungsdauer angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 13. Januar 2026 Das Bundesministerium des Innern hat im Zeitraum von Mai bis Dezember 2025 für insgesamt 37 Personen mit iranischer Staatsangehörigkeit die Aufnahme nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erklärt. Die Entscheidungen wurden im beschleunigten Verfahren bzw. auf Staatssekretärsebene getroffen. Die Bearbeitungsdauer lag zwischen fünf und 13 Tagen. 8. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele der Personen aus Iran mit Aufnahmezusage nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes konnten im Jahr 2025 nach Deutschland einreisen, und wie viele Personen, die eine Aufnahmezusage durch die Bundesregierung erhalten haben, befinden sich noch in Iran zum Zeitpunkt der Fragestellung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 13. Januar 2026 Die Zahl der Einreisen wird aufgrund der individuellen Einreisen der aufgenommenen Personen nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nicht erfasst. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung des zweiten Teils Ihrer Frage in offener Form nicht bzw. nicht vollständig erfolgen kann. Dies dient dem Schutz der betroffenen Personen. Deshalb sind einzelne Informationen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS- Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden als nicht zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage übermittelt.1 1 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 9. Abgeordneter Dr. Christoph Birghan (AfD) Hat Sönke Rix zum 1. Januar dieses Jahres den Posten als Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung angetreten (wenn nein, bitte den Zeitplan nennen und angeben und ob weitere Kandidaten in Rede stehen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 12. Januar 2026 Die Nachfolgeregelung für den Posten Präsident/-in der Bundeszentrale für politische Bildung liegt derzeit noch nicht vor; das entsprechende Verfahren dauert an. Nach Abschluss des Entscheidungsprozesses wird das Kabinett in der hierfür vorgesehenen Weise eingebunden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgen zudem keine Angaben zu Einzelpersonalien. 10. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In wie vielen Fällen (bitte jeweils die Anzahl von Hauptpersonen und Familienangehörigen nennen) hat die Bundespolizei noch am Flughafen in Islamabad den Abflug von afghanischen Staatsangehörigen mit deutscher Aufnahmezusage verhindert, wie es nach meiner Kenntnis aufgrund von Informationen von Betroffenen vor Ort Praxis ist, und in wie vielen Fällen wurde der Anfangsverdacht der Bundespolizei danach bestätigt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Januar 2026 Alle Aufnahmezusagen stehen stets unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Visumverfahrens und etwaig sich im weiteren Verfahren ergebender Sicherheitsbedenken oder sonstiger verfahrensrelevanter Erkenntnisse. Grundsätzlich können sich in jedem Stadium des Verfahrens Erkenntnisse ergeben, die zu einer Aufhebung der Aufnahmezusagen führen können. Nur wenn alle Verfahrensschritte erfolgreich durchlaufen werden, kann ein Visum ausgestellt werden bzw. eine Einreise nach Deutschland erfolgen. Die an dem Aufnahmeverfahren aus Afghanistan beteiligten Behörden stehen in einem engen und ständigen Austausch. Das Verfahren wird kontinuierlich überprüft und angepasst, wenn die Umstände dies erfordern. Vor Abflug werden regelmäßig die für die Einreise erforderlichen Dokumente durch Dokumenten- und Visumberater und -beraterinnen (DVB), die die Bundespolizei in beratender Funktion entsendet, überprüft. Hierbei prüfen die DVB unter anderem die Personengleichheit zwischen dem Reisedokument und der Person. Sofern in diesem Zusammenhang Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, meldet der DVB, der selbst Teil der Auslandsvertretung ist, dies den zuständigen Mitarbeitern der Deutschen Botschaft in Islamabad, die die letztendliche Entscheidung über die Mitnahme treffen. Die Umstände, die zu einer eventuellen Rückstellung von der Mitnahme führen, können hierbei vielfältig sein. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. 11. Abgeordneter Mirze Edis (Die Linke) Plant die Bundesregierung organisatorische oder personelle Maßnahmen vor dem Hintergrund, dass es nach meinem Kenntnisstand an deutschen Flughäfen, insbesondere am Flughafen Köln/ Bonn, regelmäßig zu erheblichen Problemen und Verzögerungen bei der Ein- und Ausreisekontrolle durch die Bundespolizei, insbesondere bei Flügen aus/in Nicht-Schengen-Staaten, besonders aus der/in die Türkei, kommt, wobei die Passkontrollen häufig nur mit einer sehr geringen Anzahl von Beamtinnen und Beamten besetzt sind, obwohl zeitgleich mehrere Abflüge oder Ankünfte abgefertigt werden müssen, sodass in der Folge unzumutbare lange Warteschlangen entstehen, die dazu führen können, dass Reisende trotz rechtzeitiger Ankunft am Flughafen ihre gebuchten Flüge verpassen, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Januar 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über erhebliche Probleme und Verzögerungen im Sinne der Fragestellung vor. Die zuständigen Behörden und Dienststellen der Bundespolizei beurteilen die Lage an den deutschen Flughäfen mit Blick auf ihre Aufgabenwahrnehmung fortlaufend und passen ihren Personaleinsatz zur Wahrnehmung ihrer grenzpolizeilichen Aufgaben entsprechend an. 12. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie hoch ist die jeweilige Anzahl an Gefährdern und Relevanten Personen zum Stichtag 31. Dezember 2025 in den einzelnen Phänomenbereichen im Vergleich zum Vorjahresstichtag (bitte dabei die Gefährder im Bereich PMK -religiöse Ideologie- und PMK -ausländische Ideologie- jeweils nach deutsch/nichtdeutsch aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Januar 2026 Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Gefährder und Relevanten Personen in den Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -links-, PMK -rechts-, PMK -religiöse Ideologie-, PMK - ausländische Ideologie- und PMK -sonstige Zuordnung-. Die Erhebung der entsprechenden Statistik erfolgt immer zum Monatsanfang, weshalb – abweichend von der Fragestellung – jeweils der 1. Januar als Stichtag gewählt wurde. Mit Stichtag 1. Januar 2026 lagen folgende Daten vor: Phänomenbereich Gefährder Relevante Personen PMK -links-  12  50 PMK -rechts-  65 162 PMK -ausländische Ideologie-  11  35 PMK -religiöse Ideologie-* 446 453 PMK -sonstige Zuordnung-  19  25 * Mit Stand 31. Dezember 2025 waren 446 Gefährder (267 deutsch/179 nicht-deutsch) und 453 Relevante Personen (265 deutsch/188 nicht-deutsch) eingestuft. Mit Stichtag 1. Januar 2025 lagen folgende Daten vor: Phänomenbereich Gefährder Relevante Personen PMK -links-  12  64 PMK -rechts-  75 180 PMK -ausländische Ideologie-  13  34 PMK -religiöse Ideologie-* 471  495 PMK -sonstige Zuordnung-  19  25 * Mit Stand 31. Dezember 2024 waren 471 Gefährder (276 deutsch/195 nicht-deutsch) und 495 Relevante Personen (311 deutsch/184 nicht-deutsch) eingestuft. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der Auffassung, dass Ihre Frage in Bezug auf die erbetene Aufschlüsselung nach deutscher und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit im Bereich PMK ausländische Ideologie- aus kompetenziellen Gründen sowie Erwägungen des Staatswohls nicht und auch nicht in eingestufter Form beantwortet werden kann. Entsprechend der im Grundgesetz vorgesehenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern obliegt der Bereich der Gefahrenabwehr grundsätzlich den Ländern. Die polizeiliche Einstufung von Personen als Gefährder oder Relevante Personen im Bereich der PMK liegt dementsprechend allein in der Kompetenz der örtlich zuständigen Polizeibehörden. Darüber hinaus handelt es sich bei der Einstufung einer Person als Gefährder oder Relevante Person um eine gefahrenabwehrrechtliche und verdeckte Maßnahme. Diese Einstufung soll dem Betroffenen aus polizeitaktischen Erwägungen nicht bekannt werden, da der Zweck der nach Polizeirecht durchgeführten verdeckten Maßnahmen ansonsten gefährdet sein könnte. Aufgrund des zum Teil kleinen Personenpools könnte eine Veröffentlichung der geforderten Informationen geeignet sein, Rückschlüsse auf die Einstufung als Gefährder/Relevante Person dieser Personen zu ermöglichen und damit das polizeitaktische Instrument der Kategorisierung von Gefährdern und Relevanten Personen sowie die Wirksamkeit von entsprechend initiierten Standardmaßnahmen zu gefährden. Darüber hinaus wären damit Rückschlüsse auf interne Arbeitsabläufe und sonstige Systematiken sowie die strategische Ausrichtung der Arbeit des Bundeskriminalamtes, aber auch der Polizeien der Länder, möglich. Dies würde die polizeiliche Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigen. Aus den vorgenannten kompetenziellen sowie polizeitaktischen Gründen, die eine Geheimschutzbedürftigkeit begründen, nimmt die Bundesregierung zu Details, welche über die absoluten Zahlen von Gefährdern und Relevanten Personen hinausgehen, einschließlich der Zuordnung des Personenpotentials zu einzelnen Gruppierungen oder Themenfeldern, keine Stellung. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Polizeibehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die erfragten Informationen für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Denn die gewünschten Angaben könnten bei Bekanntwerden zu einer Änderung des Kommunikationsverhaltens der Betroffenen führen und damit eine weitere Aufklärung bzw. das Monitoring von Gefährdern und Relevanten Personen erheblich beeinträchtigen bzw. sogar unmöglich machen. Dieses Risiko kann wegen der Gefahren für das Staatswohl nicht in Kauf genommen werden. 13. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur sogenannten linksextremistischen Vulkangruppe (z. B. abstrakt dazu, wie viele Personen dieser Gruppe angehören, ob in der Vergangenheit Identitäten von einzelnen Mitgliedern ermittelt werden konnten und ob es speziell eingerichtete Sonderermittlungsgruppen in den Sicherheitsbehörden des Bundes zur Aufklärung dieser Gruppe gibt und seit wann diese existieren)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Januar 2026 In Berlin und Brandenburg wurden seit dem Jahr 2011 in unregelmäßigen Abständen bisher 13 Brandanschläge auf Infrastrukturanlagen, insbesondere Bahnanlagen, Telekommunikationseinrichtungen und öffentliche Versorgungsleitungen, begangen, zu denen anonyme Autoren auf einschlägigen linksextremistischen oder von Linksextremisten genutzten Internetplattformen Bekennerschreiben veröffentlichten, in denen sie sich selbst als „Vulkangruppen“ bezeichneten. Die Täter veröffentlichten meist noch am Tag des Anschlags eine Taterklärung. Ziel der Taten sei es demnach, jeweils die alltäglichen Funktionsabläufe zu stören und „Momente des Stillstands“ herbeizuführen, um dem „System“ Schaden zuzufügen. Für das Bundeskriminalamt (BKA) kann im Kontext „Sonderermittlungsgruppen“ festgestellt werden, dass bei herausragenden Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) im Bereich der Polizei regelmäßig sogenannte „Besondere Aufbauorganisationen (BAO)“ eingerichtet werden, so auch im aktuellen Fall. Entsprechende BAO werden mit Abschluss oder vorläufigem Abschluss der Ermittlungen wieder aufgelöst. Eine weitergehende Beantwortung hinsichtlich des Kenntnisstandes des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) bezüglich der Vulkangruppe und zu etwaigen sogenannten „Sonderermittlungsgruppen“ kann trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, da Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Sicherheitsbehörden des Bundes im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Durch eine Antwort auf Ihre Frage nach dem genauen Kenntnisstand des BfV hinsichtlich der genannten Gruppe könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise in der Abteilung Linksextremismus/-terrorismus gezogen werden. Eine Veröffentlichung der in Rede stehenden Informationen würde zudem dazu führen, dass der Kenntnisstand und bestimmte Arbeitsweisen im nachrichtendienstlichen Bereich des BfV offengelegt werden. Betroffene Personen oder Gruppen würden in die Lage versetzt, Abwehrstrategien zu entwickeln und somit die Erkenntnisgewinnung des BfV erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen erheblichen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Aus der sorgfältigen Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der deutschen Sicherheitsbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen. Dasselbe gilt für den Kenntnisstand etwaiger sogenannter Sonderermittlungsgruppen. Eine Preisgabe von Informationen hierzu würde überdies eine weite Angriffsfläche bieten und könnte zur Ausforschung genutzt werden. 14. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie viele rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten wurden gegen tatsächliche oder vermeintliche Linksextremisten und wie viele linksextremistische Gewaltdelikte gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten jeweils in den Jahren 2024 und 2025 verübt (vgl. als Aufschlüsselungsbeispiel und zur Fortführung der Datenreihen Antworten der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/11154 sowie auf meine Schriftliche Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 21/166)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Januar 2026 Eine automatisierte Beauskunftung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich, da die politische Orientierung eines Opfers einer Straftat in der zugrundeliegenden Fallzahlendatei nicht kategorisch erfasst wird. Hilfsweise werden zur Beantwortung Ihrer Frage die Gewaltdelikte im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK) -links- im Unterthemenfeld (UTF) „gegen rechts“ bzw. im Phänomenbereich PMK -rechts- im UTF „gegen links“ herangezogen. Dies ergab folgendes Ergebnis: Jahr PMK-links-, UTF „gegen rechts“ PMK-rechts- UTF „gegen links“ 2024 416 147 2025 606 182 Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Erfassung der Fallzahlen zur Politisch motivierten Kriminalität aus dem Jahr 2025 derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Die Fallzahlen haben somit vorläufigen Charakter und sind durch mögliche Nach-/Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen. 15. Abgeordneter Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2025 Schiffe der sogenannten Schattenflotte von deutschen Behörden festgesetzt, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung in Fällen zu ergreifen, in denen – wie in der von Deutschland mitgetragenen Erklärung der Europäischen Union vom 15. Dezember 2025 dargelegt (https://data.consili um.europa.eu/doc/document/ST-16829-2025-INI T/de/pdf) – Schiffe aufgrund falscher oder fehlender Flaggenzugehörigkeit als ohne Staatszugehörigkeit gelten und damit im Einklang mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) festgesetzt werden können? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Januar 2026 Es existiert keine einheitliche bzw. statistisch validierbare Definition des Begriffes „Schattenflotte“. Die Behörden der deutschen Zollverwaltung überwachen die Einhaltung der Rechtsakte der Europäischen Union im Bereich des Außenwirtschaftsverkehrs über die Ausfuhr, Einfuhr, Verbringung und Durchfuhr. Im Sinne der Fragestellung hat die Zollverwaltung in einem Fall konkrete zollrechtliche Maßnahmen gegen ein Schiff der sogenannten „Schattenflotte“ ergriffen. Demselben Schiff wurde nach einem technischen Fehler durch die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) ein vorläufiges Weiterfahrverbot erteilt, das nach Freigabe durch die Klassifikationsgesellschaft und Flaggenstaat wieder aufgehoben wurde. Schiffe ohne Staatszugehörigkeit unterstehen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) nicht der Hoheitsgewalt eines Flaggenstaats. Sie sind weder Träger der Freiheit der Hohen See, einschließlich der Freiheit der Schifffahrt, noch der Rechte wie der friedlichen Durchfahrt oder der Transitdurchfahrt, da diese Freiheiten und Rechte nach dem Seerecht ausschließlich Staaten gewährt werden. Auf Hoher See unterstehen diese Schiffe nicht der ausschließlichen Hoheitsgewalt eines Staates, im Küstenmeer gilt für sie die uneingeschränkte und ausschließliche Hoheitsgewalt des Küstenstaats. Wenn auf Hoher See begründeter Anlass für den Verdacht besteht, dass ein Schiff keine Staatszugehörigkeit besitzt, kann jeder Staat ein Betretungsrecht nach Artikel 110 Absatz 1 Buchstabe d SRÜ ausüben. Sofern sich nach Ausübung eines solchen Betretungsrechts der Verdacht fehlender Staatszugehörigkeit bestätigt, kann die Bundesregierung ggf. nach nationalen Vorschriften zulässige und im Einklang mit dem Völkerrecht stehende Maßnahmen ergreifen. Diese hängen von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. 16. Abgeordneter Rocco Kever (AfD) Liegen der Bundesregierung Zahlen zur jährlichen Nettogesamtbelastung des öffentlichen Haushalts (Bund, Länder und Kommunen) durch die seit 2015 nach Deutschland zugewanderten Flüchtlinge und Migranten (einschließlich Asylberechtigter, subsidiär Schutzberechtigter und Geduldeter) vor, die sich aus den gezahlten Steuern und Sozialabgaben der Erwerbstätigen abzüglich der Sozialausgaben und sonstigen staatlichen Leistungen für die Nichterwerbstätigen ergibt (bitte jährlich seit 2015 ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 14. Januar 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 17. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Kann das Bundesministerium des Innern (BMI) die Aussage eines seiner Abteilungsleiter bestätigen, der am 3. Dezember 2025 in der 19. Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages davon sprach, dass während linker Gegendemonstrationen anlässlich der Gründung von „Generation Deutschland“ vom 29. bis 30. November 2025 in Gießen ungefähr 1.000 Personen aus dem linken Spektrum Polizeibeamte eingekesselt hätten („Einkesselungssituation, die relativ kurzfristig auf 1.000 Personen anstieg“, Zitat BMI), und waren gewaltbereite oder linksextremistisch eingestellte Personen alle zufällig an diesem einen Ort, vor dem Hintergrund, dass der Innenminister des Landes Hessen, Roman Poseck, davon sprach, dass von den 25.000 Gegendemonstranten etwa 1.000 gewaltbereit gewesen seien (https://hessen.de/presse/poseck-zieht-bilan z-zu-gewalt-bei-protesten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Januar 2026 Sie gehören dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages an. Die fragliche Sitzung war nicht öffentlich. Sie wurde durch das Ausschusssekretariat der Bundestagsverwaltung aber protokolliert. Hierauf wird für den ersten Teil Ihrer Frage verwiesen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 18. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz im Geltungsbereich des Grundgesetzes bereits Bestrebungen gegen die geltenden Wahlgrundsätze und damit gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung („Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: a) das Recht des Volkes [...] die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen“ § 4 Absatz 2 Buchstabe a des Bundesverfassungsschutzgesetzes) in Positionen erkannt, die sich für ein Höchstalter bei Wahlen einsetzen, wie es etwa Marcel Fratzscher in einem Format des öffentlichrechtlichen Rundfunks gefordert hat („Höchstwahlalter 70.“ Fratzscher: „Wenn die Menschen in den ersten 18 Jahren nicht wählen dürfen, dann sollten sie in den letzten 18 Jahren ihres Lebens auch nicht wählen dürfen [...]“ www.tiktok.com/ @absolute.mehrheit/video/7558065480464895 254;https://play.funk.net/channel/die-da-oben-1 2030), und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 14. Januar 2026 Nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BverfSchG) ist Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben. Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c BVerfSchG sind Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen, die darauf gerichtet sind, einen der in § 4 Absatz 2 BVerfSchG genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Gemäß § 4 Absatz 2 Buchstabe a) BVerfSchG zählen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, wie es in Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes festgelegt ist. Bestrebungen sind gekennzeichnet durch ein aktives Vorgehen zur Realisierung ihrer Ziele. Die bloße Kritik an Verfassungsgrundsätzen reicht hierfür nicht aus, wenn sie nicht darüber hinaus mit Aktivitäten zu deren Beseitigung verbunden ist (so BVerfGE 162, 1 – Rn. 185). Ob und inwieweit Positionen mit Bezug zu den Wahlgrundsätzen, wie etwa aus der in der Frage zitierten Äußerung, als Bestrebung gegen die geltenden Wahlgrundsätze (wie etwa die Allgemeinheit der Wahl) angesehen werden, ist abstrakt nicht zu beantworten, sondern es kommt in einer Gesamtbewertung des Einzelfalls auf den Kontext der Äußerung und Verhaltensweise an. Regelmäßig werden Bestrebungen i. S. d. § 4 BVerfSchG auch wegen ihrer Positionen und Verhaltensweisen im Hinblick auf das Demokratieprinzip als solche vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bearbeitet. Es wird hier indes nicht gesondert erfasst, welche Teilaspekte von Verfassungsgrundsätzen unter welchen Erwägungen für eine Beobachtung maßgeblich sind. Selbst bei einer (theoretischen) Durchsicht sämtlicher vergangener Bewertungen von Beobachtungsobjekten des BfV kann daher zu der Frage, ob in der Vergangenheit in einer Bewertung des BfV die Forderung nach einem Höchstalter für Wahlen ein Verstoß gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gesehen worden ist, keine belastbare Antwort gegeben werden. Solche Durchsicht wäre, auch angesichts ihrer Aussichtslosigkeit, angesichts der sehr hohen verbundenen Aufwände zudem unzumutbar. 19. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Wurden die nach meiner Bewertung durch Linksextremisten skandierten Parolen beim Besuch des Bundeskanzlers Friedrich Merz am 2. Dezember 2025 in Jena, dass der Bundeskanzler in den Fluss Saale geworfen werden möge („Bambule, Randale, Fritze in die Saale“), nach Kenntnis der Bundesregierung als Straftaten dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet, und stellt das Rufen dieser Parolen einen tatsächlichen Anhaltspunkt für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung dar (§ 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. Januar 2026 Der Bundesregierung liegen zum aktuellen Zeitpunkt keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Bislang konnte kein Eingang einer Meldung einer politisch motivierten Straftat im Zusammenhang mit dem Besuch des Bundeskanzlers Friedrich Merz am 2. Dezember 2025 in Jena mittels des kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) verzeichnet werden. Die Prüfung, ob die skandierten Parolen einen möglichen Straftatbestand erfüllen, obliegt den zuständigen Landesbehörden in Thüringen. 20. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele Anschläge auf Bahnanlagen, Unternehmen, Telekommunikationseinrichtungen und sonstige Ziele rechnet die Bundesregierung seit 2011 linksextremistischen Gruppen zu, die in ihren Selbstbezichtigungen zur Tat einen namentlichen Bezug zu einem Vulkan oder mehreren Vulkanen hergestellt haben (sogenannte Vulkangruppen, Gruppe „Hekla“, „Das Grollen des Eyjafjallajökull“ oder Ähnliches; bitte aufgeschlüsselt nach Datum und Bundesland, falls die maximale Anzahl von 28 Datensätzen überschritten wird, bitte die jüngsten 28 Anschläge angeben), und wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr von diesen Gruppen für die kritische Infrastruktur in Deutschland, insbesondere für den Personenverkehr auf der Schiene sowie die Stromversorgung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Januar 2026 Der Bundesregierung sind seit dem Jahr 2011 insgesamt 13 Straftaten bzw. Tatkomplexe im Raum Berlin/Brandenburg bekannt, welche den Vulkangruppen zugeordnet werden. 23.05.2011 Berlin „Das Grollen des Eyjafjallajökull“ 10.10.2011 Berlin und Brandenburg „Hekla-Empfangskomitee“ 02.05.2013 Berlin „Vulkan Grimsvötn“ 28.11.2013 Berlin „Anonymous/Vulkangruppe Katla“ 07.03.2016 Berlin „Vulkangruppe Festung Europa sabotieren“ 26.03.2018 Berlin „Vulkangruppe NetzHerrschaft zerreißen“ 23.09.2019 Berlin „Vulkangruppe Ok/Fridays for Future im Generalstreik 14.04.2020 Berlin „Vulkangruppe shut down the power/ Digitale Zurichtung sabotieren“ 26.05.2021 Brandenburg „Vulkangruppe Gegen den Fortschritt der Zerstörung“ 12.06.2023 Berlin „Friends of the generation - Vulkangruppe Lützerath“ 05.03.2024 Brandenburg „Vulkangruppe Tesla abschalten!“ 29.04.2025 Berlin „Vulkangruppe Friede den Hütten“ 03.01.2026 Berlin „Vulkangruppe Den Herrschenden den Saft abdrehen“ Für Kritische Infrastrukturen (KRITIS), einschließlich solcher aus den Sektoren Energie und (Personen-)Verkehr, ist nicht zuletzt aufgrund der immanenten Vulnerabilität und dem potenziell hohen Schadensausmaß ein besonderes Gefährdungspotenzial durch Angriffe unterschiedlicher Akteure aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität anzunehmen. Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass die kritischen Energie- und Verkehrsinfrastrukturen besonders im Zielspektrum linksextremistisch motivierter Tätergruppierungen stehen. 21. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele in Deutschland gemeldete Syrer und Afghanen sind nach Kenntnis der Bundesregierung 2025 per Flugzeug in ein direktes Nachbarland ihres Heimatlandes gereist (bitte wenn möglich nach den einzelnen Zielländern Israel, Jordanien, Irak, Türkei, Libanon, Iran, Pakistan etc. aufschlüsseln), und sollte die Bundesregierung nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen, wieso werden diese Reisedaten nicht erhoben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. Januar 2026 Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor. Eine staatsangehörigkeitsspezifische Erhebung der Anzahl ausreisender Personen mit Zuordnung ihrer Reiseziele an den Flughäfen erfolgt durch die Bundespolizei nicht und ist auch hypothetisch und unter Außerachtlassung einer Kosten-Nutzen-Analyse nicht möglich, da Ausreisen im Sinne der Fragestellung nicht nur mit Direktflügen stattfinden können, sondern auch Flugverbindungen mit Zwischenstopps in und über andere Staaten bestehen, sodass die pauschale Erhebung des Reiseziels zunächst keinen Aussagewert aufweist. 22. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl deutscher Notstromgeneratoren, welche zur Unterstützung an die Ukraine geliefert wurden, und wenn ja, wie viele waren dies bisher (bitte hierbei angeben, welche Leistung dadurch abgesichert werden kann), und wie viele stehen Deutschland derzeit noch zur Verfügung (bitte hierbei auch die entsprechende Leistung angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. Januar 2026 Die Bundesregierung hat die Beschaffung von ca. 2.200 Stromerzeugern unterschiedlicher Leistungsklassen mit einer geschätzten Gesamtleistung von knapp 120.000 KW speziell für die Ukraine vermittelt. Die Beschaffung dieser Geräte erfolgte gesondert aus Finanzmitteln des Auswärtigen Amts (AA) und des Bundesministeriums des Innern (BMI). Einsatzbestände der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) oder anderer inländischer Hilfsorganisationen wurden hierfür nicht herangezogen. Zur Gesamtzahl der derzeit in Deutschland verfügbaren Stromgeneratoren liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, da sich diese im föderalen System Deutschlands auf unterschiedliche Organisationebenen und Akteure (kommunale Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Energieversorger etc.) verteilen. Das THW hält für den Fall eines flächendeckenden Stromausfalls zur Sicherstellung der autarken Einsatzbereitschaft der eigenen Einheiten aber auch zur punktuellen Unterstützung bei der örtlichen Notversorgung Kritischer Infrastrukturen bundesweit Notstromkapazitäten vor. Dies umfasst mehrere tausend Stromerzeuger verschiedener Größen (bis 13 kVA) sowie mehrere hundert sogenannte Netzersatzanlagen mit einer Leistung von bis zu 200 kVA. 23. Abgeordneter Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann wurde die Ministerialdirigentin Maria Bering, stellvertretende Amtschefin des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), als Vorsitzende des Stiftungsrates der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung gewählt, und warum liegt der Vorsitz bei der stellvertretenden Amtschefin des BKM, wenn die Zuständigkeit für die Stiftung beim Bundesministerium des Innern liegt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Januar 2026 Die Wahl zum Vorsitz des Stiftungsrats der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) erfolgte am 10. November 2025, dem Tag der konstituierenden Sitzung des 4. Stiftungsrates der SFVV. Grundlage ist das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ (DHMG). Der die SFVV betreffende Abschnitt 2 des DHMG legt in § 19 Absatz 7 zum Vorsitz im Stiftungsrat fest: „Den Vorsitz hat das auf Vorschlag der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gewählte Mitglied.“ Die rechtliche Verselbständigung der SFVV wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt angestrebt, in dem Zusammenhang wird auch der Vorsitz des Stiftungsrates an das Bundesministerium des Innern übergehen. 24. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Mit welchen Vorhaben plant die Bundesregierung, den Schutz vor Gewalt und gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Deepfakes zu verbessern (bitte jeweils hinsichtlich der anstehenden nationalen Umsetzungen des europäischen Cyber Resilience Act, der europäischen Produkthaftungsrichtlinie, der KI-Verordnung sowie hinsichtlich des digitalen Gewaltschutzgesetzes und gegebenenfalls weiterer Vorhaben beantworten, einschließlich einer Angabe des Zeitplans zu den jeweiligen Vorhaben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Januar 2026 Die Bundesregierung misst dem Schutz vor Gewalt und gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Deepfakes eine hohe Bedeutung bei. Die Parteien der Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag vereinbart, Strafbarkeitslücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt zu schließen und dabei auch Deepfakes und deren Zugänglichmachung gegenüber Dritten zu erfassen (Zeilen 2880 ff.). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) prüft derzeit, wie diese Vorgaben am besten umgesetzt werden können. Auf europäischer Ebene arbeitet die EU zudem daran, bestehende Regelwerke weiterzuentwickeln, um Risiken durch den Missbrauch von KI-Technologien frühzeitig zu begegnen und ein hohes Schutzniveau für Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Der Cyber Resilience Act (CRA) ist eine Produktsicherheitsverordnung. Als solche stellt er erstmals flächendeckende Anforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen auf. Der CRA erfasst grundsätzlich auch Softwareanwendungen, mithilfe derer sich Deepfakes erstellen lassen. Solche Softwareanwendungen müssen, wenn sie ab Dezember 2027 neu in den Verkehr gebracht werden, die im CRA definierten grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen einhalten. Damit soll die jeweilige Softwareanwendung vor (Cyber-)Angriffen von außen geschützt werden. Der CRA enthält jedoch keine Verbote bestimmter Softwarefunktionen. Er schützt daher nicht vor digitaler Gewalt durch die Nutzung von Deepfakes. Die KI-Verordnung enthält spezifische Vorgaben zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten, einschließlich Deepfakes. Anbieter nicht manipulativer KI-Systeme müssen sicherstellen, dass künstlich generierte oder veränderte Inhalte erkennbar gemacht werden. Die Bundesregierung arbeitet aktuell an der Vorbereitung der nationalen Umsetzung, einschließlich der Einrichtung der Aufsichts- und Durchsetzungsstrukturen. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung fortlaufend, welche weiteren Maßnahmen zur Stärkung des Schutzes vor digitaler Gewalt erforderlich sein können. Dies umfasst insbesondere Fragen der Prävention, der Stärkung der Strafverfolgungsbehörden sowie der Verbesserung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten. 25. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Unterstützt die Bundesregierung in den laufenden Trilog-Verhandlungen zum Entwurf der europäischen CSA-Verordnung „Chatkontrolle“ Bestrebungen, die verpflichtende Altersverifikation für Messenger und App Stores, Netzsperren und die Erlaubnis des Scannens auch nach unbekannten Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern in privater Kommunikation nicht weiter zu verfolgen, und wenn ja, inwieweit? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Januar 2026 Für die Bundesregierung hat der Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen höchste Priorität. Die Bundesregierung hat dem dänischen Kompromissvorschlag, der den Status quo aufrecht erhält und die Position des Rates im Rahmen der Trilogverhandlungen darstellt, zugestimmt und unterstützt diesen auch weiterhin. In den weiteren Trilogverhandlungen wird sich die Bundesregierung weiterhin konstruktiv einbringen. Sie behält sich vor, ihre Position im Lichte des Fortgangs der Verhandlungen und neuer Kompromissvorschläge fortzuentwickeln. 26. Abgeordneter Ulrich von Zons (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund der terroristischen Anschläge auf die Stromversorgung in Berlin und dem Bekennerschreiben der „Vulkangruppen“ hinsichtlich dieser Gruppierung bzw. Gruppierungen vor und welchen Aktionsradius weisen deren Anschläge und Anschlagsversuche im Bundesgebiet aus (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/vulk angruppe-anschlag-berlin-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Januar 2026 In Berlin und Brandenburg wurden seit dem Jahr 2011 in unregelmäßigen Abständen bisher 13 Brandanschläge auf Infrastrukturanlagen, insbesondere Bahnanlagen, Telekommunikationseinrichtungen und öffentliche Versorgungsleitungen, begangen, zu denen anonyme Autoren auf einschlägigen linksextremistischen oder von Linksextremisten genutzten Internetplattformen Bekennerschreiben veröffentlichen, in denen sie sich selbst als „Vulkangruppen“ bezeichnen. Die Täter veröffentlichten meist noch am Tag des Anschlags eine Taterklärung. Ziel der Taten sei es demnach, die alltäglichen Funktionsabläufe zu stören. Dies begründet sich in einer fundamentalen Ablehnung der politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch die Vulkangruppen und deren Ziel, diese zu verändern. Eine weitergehende Beantwortung der Fragestellung muss unterbleiben. Denn trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages und einzelner Abgeordneter zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück. Eine Auskunft aus Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof erschweren oder gar vereiteln; aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse genießt. Im Übrigen erteilt die Bundesregierung zu Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen, aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 27. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welche Vorfälle konkret bezieht sich die Bundesregierung im Statement des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul (www.t-on line.de/nachrichten/ausland/id_101008200/deutsc hland-enthaelt-sich-bei-unrwa-mandatsverlaenger ung.html) zur Enthaltung bei der UN- Resolutionen zur Mandatsverlängerung für das UNO- Palästinenserhilfswerk UNRWA (United Nations A/C.4/80/L.17) bezüglich einer mutmaßlich mangelnden Umsetzung von Reformen beim UNRWA und dem Vorwurf, es habe dort eine nicht akzeptable Zusammenarbeit zum Teil mit Gruppierungen gegeben, die sich gegen Israel gewandt und Feindseligkeiten geschürt hätten (www.sp i ege l.de/politik/gaza-krieg-deutschland-stimmt-erstma ls-einer-mandatsverlaengerung-fuer-das-uno-pala estinenserhilfswerk-nicht-zu-a-752d633f-f7b4-47 73-8bf3-b8d45dca45cf), und welche Konsequenzen zieht sie vor diesem Hintergrund aus dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs, welches zu anderen Schlüssen kommt (www.icj-cij.or g/sites/default/files/case-related/196/196-2025102 2-adv-01-00-en.pdf)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 12. Januar 2026 Die Bundesregierung nimmt die Anschuldigungen gegen das UNRWA, wonach Mitarbeitende vom UNRWA am Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 beteiligt gewesen seien, sehr ernst. Sie forderte UNRWA umgehend auf, den Vorwürfen nachzugehen und alle notwendigen Schritte zur Aufklärung zu ergreifen. Das UNRWA hat interne Prüfungen eingeleitet und das UN Office of Internal Oversight Services (OIOS) einbezogen, woraufhin das UNRWA neun Mitarbeitern gekündigt hat. Zu einer von der israelischen Regierung veröffentlichten Liste von UNRWA-Mitarbeitenden, die Mitglied der Hamas sein sollen, führte das OIOS Vorermittlungen durch. Die Vereinten Nationen haben Israel um ermittlungsweiterführende Informationen gebeten, dies ist nach Wissen der Bundesregierung nicht erfolgt. Über diese Maßnahmen hinaus erwartet die Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag, dass das UNRWA umfassende Reformen umsetzt. Das UNRWA hat sich mit einem Aktionsplan zur Umsetzung weitreichender Reformen und Schritten zur Stärkung der Neutralitätsmaßnahmen bekannt und berichtet laufend über den Umsetzungsstand. Die Reformvorschläge des Colonna-Berichts sind derzeit noch nicht vollumfänglich umgesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 4. Dezember 2025 auf Ihre Schriftliche Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 21/3136 verwiesen. 28. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Hat die Bundesregierung gegenüber der US- Administration konkrete diplomatische Schritte unternommen, um gegen die Sanktionierung deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und zivilgesellschaftlicher Organisationen (insbesondere HateAid gGmbH) zu protestieren, die europäisches Recht (Digital Service Act) umsetzen, und wenn ja, welche, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über weitere von diesen US-Sanktionen betroffene deutsche oder europäische Akteure vor? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 16. Januar 2026 Die Bundesregierung hat sich in öffentlichen Äußerungen, unter anderem in der Regierungspressekonferenz am 29. Dezember 2025 (abrufbar unter: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonf erenz-vom-29-dezember-2025-2401446), zu den Einreisesperren gegen fünf Europäerinnen und Europäer, die Geschäftsführerinnen von HateAid eingeschlossen, positioniert. Zu weiteren betroffenen Akteuren liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die über die von der US-Regierung am 23. Dezember 2025 veröffentlichte Mitteilung hinausgehen. 29. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2024 und 2025 DNA-Gutachten von afghanischen Staatsangehörigen mit deutscher Aufnahmezusage angefordert (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/11282), und in wie vielen Fällen wurde aufgrund der DNA-Gutachten die Aufnahmezusage entzogen (bitte nach den Jahren 2024 und 2025 und den vier Aufnahmeprogrammen Bundesaufnahmeprogramm, Ortskräfteverfahren, Menschenrechtsliste und Überbrückungsprogramm aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 13. Januar 2026 Die Antragstellerinnen und Antragsteller sind für die Geltendmachung von für sie günstige, d. h. insbesondere antragsbegründende Umstände mitwirkungs- und auch beweispflichtig, vgl. § 82 des Aufenthaltsgesetzes. Bei begründeten Zweifeln an der Abstammung/ Familienzugehörigkeit einer Antragstellerin bzw. eines Antragstellers, die auf andere Weise – insbesondere durch Vorlage von Dokumenten – nicht ausgeräumt werden können, kann die Erstellung eines Abstammungsgutachtens in Betracht kommen. Das Ergebnis eines Abstammungsgutachtens ist nur eines der Beweismittel im Visumverfahren. Die jeweiligen Einzelfälle werden immer nach einer Gesamtbetrachtung aller entscheidungserheblichen Umstände entschieden. Im Jahr 2024 wurden 78 und im Jahr 2025 44 DNA-Gutachten angefordert. In insgesamt sechs Fällen (einmal Ortskräfteverfahren, dreimal Überbrückungsprogramm und zweimal Menschenrechtsliste) wurden aufgrund des Ergebnisses des Gutachtens Aufnahmeerklärungen bzw. -zusagen aufgehoben. 30. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten völkerrechtlichen Aspekte sind nach Auffassung der Bundesregierung im Hinblick auf den US-Militärschlag in Venezuela und die Entführung des De-facto-Präsidenten Nicolas Maduro am 3. Januar 2026 „komplex“ in der rechtlichen Einordnung, die die Bundesregierung daran hindern, den Angriff klar als Völkerrechtsbruch zu benennen (www.bundesregierung.de/bre g-de/aktuelles/bundeskanzler-friedrich-merz-erkla ert-zur-situation-in-venezuela-2401528) im Hinblick auf das Gewaltverbot und die territoriale Integrität und Souveränität von Staaten laut der Charta der Vereinten Nationen (Artikel 2 Absatz 4 sowie Absatz 1 und 7), und welche Interpretationsspielräume lässt das Völkerrecht nach Auffassung der Bundesregierung für eine derartige Militäraktion zu, wenn es sich um ein nicht demokratisch legitimiertes oder von manchen Staaten nicht anerkanntes de-facto Staatsoberhaupt handelt (bitte die konkreten Stellen in den betreffenden völkerrechtlichen Dokumenten aufführen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 16. Januar 2026 Die Bundesregierung bekennt sich zum Völkerrecht und den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen, darunter staatliche Souveränität und territoriale Integrität. Sie sind unerlässlich für die Wahrung des Friedens und der Sicherheit. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang zudem auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der Europäischen Union vom 4. Januar 2026, die von Deutschland gemeinsam mit insgesamt 26 Mitgliedstaaten unterstützt wurde (abrufbar unter: www.eeas.europa.eu/eeas/venezuela-statement-high-represent ative-aftermath-us-intervention-venezuela_en). 31. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Wie stellt die Bundesregierung im Zuge der angekündigten Reorganisation des Auswärtigen Amts und der Auflösung der Abteilung für humanitäre Hilfe, Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung sicher, dass die humanitäre Hilfe weiterhin institutionell eigenständig und bedarfsorientiert sowie im Einklang mit den humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit geleistet wird und nicht einer stärkeren Ausrichtung an sicherheits-, ordnungs- oder wirtschaftspolitischen Interessen unterliegt, und wie soll die geplante Neuorganisation konkret ausgestaltet werden, um den Verbleib sowie die Sicherstellung der fachlichen Expertise, kohärenter Standards und schneller Entscheidungswege zu gewährleisten (www.deutschlandfu nk.de/hilfsorganisation-kritisiert-wadephuls-umstr ukturierungen-im-auswaertigen-amt-102.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 12. Januar 2026 Die Neustrukturierung der Zentrale des Auswärtigen Amts soll die gegenwärtigen und absehbaren außenpolitischen Herausforderungen besser abbilden. Die bisher in der Abteilung S wahrgenommenen Zuständigkeiten (Krisenprävention, Stabilisierung, Friedensförderung und humanitäre Hilfe) werden dabei mit gleichgelagerten Themen im Haus gebündelt und enger mit den regionalen Einsatzgebieten verknüpft. Die Bundesregierung erhofft sich davon eine bessere Steuerung und einen effizienteren Einsatz der geringer gewordenen Mittel. Dabei wird die humanitäre Hilfe weiterhin bedarfsorientiert sowie im Einklang mit den humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit geleistet werden. 32. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Welche personellen Veränderungen plant die Bundesregierung im Zuge der angekündigten Reorganisation des Auswärtigen Amts, insbesondere der Auflösung der Abteilung für humanitäre Hilfe, Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung, und mit welchen Kosteneinsparungen rechnet die Bundesregierung durch diese Umstrukturierung (www.deutschlandfunk.de/hilfsorg anisation-kritisiert-wadephuls-umstrukturierunge n-im-auswaertigen-amt-102.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 12. Januar 2026 Personelle Umsetzungen im Rahmen der Strukturreform sollen dienstpostenabhängig bis zum Sommer 2026 erfolgen. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. Wie für fast alle anderen Bundesressorts gilt auch für das Auswärtige Amt die Vorgabe aus dem Haushaltsgesetz 2026 2,2 Prozent der Planstellen und Stellen bis Ende 2026 abzubauen. Die genaue Anzahl der Stellen, die im Zuge der Umstrukturierung abgebaut werden, wird daher im Laufe des Jahres 2026 festgelegt. 33. Abgeordneter Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung geprüft, wie sie die Pläne der USA, Grönland entweder „zu kaufen oder militärisch zu besetzen“, völkerrechtlich einordnet (www.tagesspiegel.de/internationales/widersp ruchliche-us-signale-zu-gronland-weisses-haus-sc hliesst-militareinsatz-ausdrucklich-nicht-aus--auss enminister-rubio-spricht-von-kauf-1510984 6.html), und liegen der Bundesregierung Pläne für mögliche Maßnahmen für den Fall vor, dass die USA diese Pläne tatsächlich umsetzen, und wenn ja, wie lauten diese konkret (bitte jede einzelne Maßnahme auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 14. Januar 2026 Die Bundesregierung hat ihre Haltung in den letzten Tagen mehrfach zum Ausdruck gebracht: Die Grundprinzipien des Völkerrechts müssen gelten, insbesondere die staatliche Souveränität und die territoriale Integrität. Grönland gehört den Grönländerinnen und Grönländern. Dänemark und Grönland entscheiden über Angelegenheiten, die Dänemark und Grönland betreffen. Die zugrunde liegenden Fragen zur Sicherheit im Hohen Norden sollten im NATO-Rahmen adressiert werden. Im Übrigen wird auf die Gemeinsame Erklärung zu Grönland vom 6. Januar 2026 (www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2401690/60 a90f29d0a39dc3df3f36ab91036e6a/2026-01-06-erklaerung-groenland-d ata.pdf?download=1) sowie auf die Erklärung des Regierungssprechers in der Regierungspressekonferenz vom 7. Januar 2026 verwiesen. 34. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Werden für die Arbeit der ehemaligen Bundesministerin des Auswärtigen und heutigen Präsidentin der Generalversammlung der Vereinten Nationen Annalena Baerbock Gelder aus dem Bundeshaushalt aufgewendet (beispielsweise für ihre Wohnung in New York, Büroräume in Deutschland, Öffentlichkeitsarbeit, Mitarbeiter etc.), und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Posten aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 12. Januar 2026 Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 58 des Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt auf Bundestagsdrucksache 21/469, wird verwiesen. 35. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung – insbesondere das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt – im Hinblick auf die FIFA Fußball- Weltmeisterschaft 2026 Erkenntnisse über bestehende oder absehbare US-Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die sich bereits in Drittstaaten aufgehalten haben, die bei der US-Administration unter dem aktuellen Präsidenten Donald Trump in Ungnade gefallen sind, und wird die Bundesregierung diplomatische Initiativen mit dem Gastgeber und auch mit der FIFA ergreifen, um einen Rechtsrahmen zu schaffen, der eine diskriminierungsfreie und reibungslose Einreise aller WM-Fans in die USA gewährleistet? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 14. Januar 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über neue US- Einreisebeschränkungen im Sinne der Fragestellung vor. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung darauf, dass Einreisebestimmungen von souveränen Staaten selbst erlassen werden. 36. Abgeordnete Karoline Otte (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was macht aus Sicht der Bundesregierung eine sogenannte Gewerbesteuer-Oase aus, und wie bewertet sie deren Auswirkungen, z. B. auf einen fairen Wettbewerb sowie die Finanzkraft der Kommunen? 37. Abgeordnete Karoline Otte (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie begründet die Bundesregierung die beabsichtigte Erhöhung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 1449 ff.) – insbesondere auch im Hinblick auf Kommunen mit niedrigen Hebesätzen und hoher Firmendichte (sog. Gewerbesteuer-Oasen), die unter einen neuen Mindesthebesatz trotzdem weiterhin deutlich zurückbleiben würden (beispielsweise die Gemeinden Unterhaching, Leezen, Obrigheim, Stetten etc.) –, und hat die Bundesregierung Berechnungen dazu angestellt, um wie viel höher die kommunalen Einnahmen wären, wenn statt 280 Prozent ein Mindesthebesatz von 320 Prozent festgelegt werden würde, und wenn ja, wie lautet das Ergebnis? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 16. Januar 2026 Die Fragen 36 und 37 werden zusammen beantwortet. Der vom Gesetz nicht verwendete Begriff „Gewerbesteuer-Oase“ stammt aus der öffentlichen medialen Berichterstattung zu missbräuchlichen Steuergestaltungen von Unternehmen in Kommunen mit auffallend niedrigem gewerbesteuerlichem Hebesatzniveau. Diesbezüglich sei darauf hingewiesen, dass es den Kommunen grundgesetzlich garantiert ist, den Hebesatz für die in ihrem Gemeindegebiet anfallende Gewerbesteuer im Rahmen der Gesetze selbst festlegen zu können. Dies führt zu unterschiedlichen Hebesätzen und zu einem grundsätzlich gewollten kommunalen Steuerwettbewerb. Wenn Unternehmen in Reaktion hierauf Betriebstätten in Gemeinden mit niedrigem Hebesatz begründen bzw. verlagern, ist dies grundsätzlich legitim und nicht zu beanstanden, jedoch nur solange, wie hierbei nach geltendem Recht auch tatsächlich eine Betriebstätte unterhalten wird. Bereits die Einführung des heutigen Mindesthebesatzes von 200 Prozent in § 16 Absatz 4 Satz 2 Gewerbesteuergesetz durch das Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze vom 23. Dezember 2003 (BGBl. 2003, 2922) diente der Abwehr rein steuermotivierter „Wanderbewegungen“ und der damit verbundenen haushaltsschädigenden Wirkungen betroffener Gemeinden. Mit Beschluss vom 27. Januar 2010 (2 BvR 2185/04, 2 BvR 2189/04) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Festlegung eines Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer i. H. v. 200 Prozent (bei einem Durchschnittshebesatz von damals etwa 390 Prozent) verfassungsgemäß ist, weil den Gemeinden insoweit noch ein erheblicher Gestaltungsspielraum für die Hebesatzhöhe verbleibt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die nunmehr avisierte Zielgröße von 280 Prozent sowohl der steuerpolitischen Zielsetzung, als auch den hierbei zu berücksichtigenden verfassungsrechtlichen Vorgaben Rechnung trägt. Eine weitergehende Anhebung wird daher aktuell für nicht zielführend erachtet. Entsprechende Berechnungen wurden daher nicht durchgeführt. 38. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Hat die Bundesregierung bereits eine eigene Einschätzung hinsichtlich der schweren Kämpfe und Angriffe auf kurdisch geprägte Stadtteile in Aleppo getroffen, und wenn ja, wie lautet diese, und wird die Bundesregierung eigene Maßnahmen ergreifen, um auf ein Ende der Gewalt sowie den Schutz der Zivilbevölkerung in Syrien hinzuwirken, und wenn ja, welche (www.tagesschau.de/au sland/asien/syrien-aleppo-kurden-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 16. Januar 2026 Die Bundesregierung hat die Berichte über gewaltsame Auseinandersetzungen in der Stadt Aleppo in den vergangenen Tagen mit großer Sorge verfolgt. Die Bundesregierung begrüßt daher die am vergangenen Wochenende erfolgte Einigung auf einen Waffenstillstand und ruft alle Seiten dazu auf, jetzt schnellstmöglich an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Dazu hat die Bundesregierung die Konfliktparteien öffentlich und auch in direkten Kontakten mit beiden Seiten in den vergangenen Tagen aufgefordert. 39. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnis von der federführenden Beteiligung des Hauptquartiers für die US-Streitkräfte in Europa (USEUCOM) in Stuttgart bei der Festsetzung des russischen Tankers „Marinera“, und wenn ja, ab wann war die Bundesregierung über diese nationale US- amerikanische Militäroperation, soweit sie von deutschem Boden ausging, informiert (www.berliner-zeitun g.de/news/von-usa-verfolgt-russland-schickt-offe nbar-marineschiff-zum-schutz-von-oeltanker-li.10 012966)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 15. Januar 2026 Die Bundesregierung hatte Kenntnis über den im Atlantik mit Kurs auf Europa befindlichen Tanker „Bella 1“. Zur durchgeführten Festsetzung des dann in „Marinera“ umbenannten Tankers am 7. Januar 2026 hat die Bundesregierung die Berichterstattung zur Kenntnis genommen. Darüberhinausgehende eigene Kenntnisse hat die Bundesregierung nicht. 40. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung, der Strategie der Trump-Regierung zu folgen, die zur Freilassung von mehr als 123 belarussischen politischen Gefangengen geführt hat, und im Gegenzug für die Freilassung der Gefangenen für die Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Belarus einzutreten (bitte begründen; vgl. www.faz.net/aktuell/pol itik/ausland/freilassungen-in-belarus-europa-in-sc hlechtem-licht-110803137.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 12. Januar 2026 Die Bundesregierung hat die Freilassung der 123 belarussischen politischen Gefangenen am 13. Dezemer 2025 mit Erleichterung aufgenommen und die erfolgreiche Vermittlerrolle der USA, wie auch in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit, ausdrücklich gewürdigt. Die Politik der Bundesregierung hinsichtlich Belarus ist eng abgestimmt mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, wie zum Beispiel in den EU-Ratsschlussfolgerungen von 2020, 2024 und 2025. Dies gilt insbesondere für die EU-Sanktionspolitik. Im europäischen Rahmen setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Wirksamkeit bisheriger Ansätze zu evaluieren sowie die hohe Komplexität und Dynamik der politischen Situation in den Blick zu nehmen. Die Freilassungen des 13. Dezember 2025 werden hierbei, wie auch jene des 21. Juni 2025 und 11. September 2025, gebührend berücksichtigt, ebenso wie Gründe, die gegen Sanktionserleichterungen sprechen, z. B. eine ungewollte Legitimierung der belarussischen Führung durch hochrangige Verhandlungspartner und das Risiko von Geiseldiplomatie. 41. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Sanktionen von den USA gegen Deutschland erhoben werden sollten bzw. erhoben worden sind, um die „verkappte Tyrannei“ (Zitat US- Außenminister Marco Rubio) gegen die AfD zu ahnden (www.t-online.de/nachrichten/ausland/usa/i d_101062194/usa-planten-sanktionen-gegen-deut schland-wegen-afd-einstufung.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 12. Januar 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 42. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung geprüft, welche Konsequenzen sich aus der Kündigung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über die kulturelle Zusammenarbeit von 1993 gemäß Artikel 18 des Abkommens und des deutsch-russischen Abkommens über die Tätigkeit von Kultur- und Informationszentren von 2013 gemäß Artikel 12 des Abkommens ergeben würden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung ggf. daraus mit Blick auf das Russische Haus in Berlin? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 13. Januar 2026 Nach Ausbruch des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 hat die Bundesregierung jede Art von staatlicher Kooperation mit der Russischen Föderation eingestellt. Dies umfasst auch den Bereich der kulturellen Zusammenarbeit. Auch wenn die Möglichkeiten der Unterstützung aufgrund der innerstaatlichen Repressionen in Russland zunehmend beschränkt sind, setzt die Bundesregierung ihr aktives Engagement für Akteure und Strukturen der unabhängigen Zivilgesellschaft in Russland fort. Für deutsche Mittlerorganisationen und deren Kontaktnetzwerke zur Zivilgesellschaft stellen die in der Fragestellung zitierten Abkommen die rechtliche Grundlage ihrer Tätigkeit dar. Inwiefern die in der Fragestellung zitierten bilateralen Kulturabkommen weiter im deutschen außenpolitischen Interesse sind, wird unter Berücksichtigung der russischen Umsetzung der Abkommen kontinuierlich überprüft. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu hypothetischen Fragestellungen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 43. Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) Wie viele Flüge führte die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung im Regierungs- und Parlamentsflugbetrieb für Mitglieder der Bundesregierung (Bundeskanzler sowie Bundesministerinnen und Bundesminister) ab dem 6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025 insgesamt durch (bitte neben der Gesamtanzahl der Flüge auch die Gesamtanzahl der Bereitstellungsflüge auflisten), und wie verteilt sich die Gesamtzahl der Flüge auf die Mitglieder der Bundesregierung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 14. Januar 2026 Die vorliegende Fragestellung kann innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist nicht beantwortet werden. Die Auswertung von statistischen Fragestellungen für den Zeitraum bis zum Ende eines Kalenderjahres, analog der hier vorliegenden Schriftlichen Frage, setzt voraus, dass alle Flugunterlagen bzw. Rückläuferdaten der politisch-parlamentarischen Flüge mit Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg) händisch sowie digital eingepflegt werden. Die händische bzw. digitale Auswertung und Aufbereitung der eingepflegten bis zu mehreren hundert Datensätze durch Personal der Flugbereitschaft BMVg überschreitet grundsätzlich den Zeitraum, der im Rahmen der Bearbeitung einer Schriftlichen Frage zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist im Nachgang eine Prüfung der Daten durch die jeweiligen Leitungsbüros des Bundeskanzleramts sowie aller betroffenen Bundesministerien, welche die Flugbereitschaft BMVg nutzten, notwendig. Dies führt zu einer weiterführenden Verlängerung der Bearbeitungszeit, die durch den Geschäftsbereich BMVg nicht direkt beeinflusst werden kann. 44. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Wie sind die Platz- und Raumverhältnisse in den für Dienstreisen des Bundeskanzlers eingesetzten Flugzeugen ausgestaltet, einschließlich der Anzahl verfügbarer Sitzplätze, der räumlichen Aufteilung sowie der für mitreisende Delegationen und weitere Regierungsmitglieder vorgesehenen Bereiche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 12. Januar 2026 Die Flugbereitschaft BMVg setzt je nach Anforderung durch das Bundeskanzleramt für Dienstreisen des Bundeskanzlers primär die Flugzeuge Airbus A350, Airbus A321, Airbus A319 oder Global 5000/6000 ein. Die Platz- und Raumverhältnisse im Business- und Economy-Bereich sind vergleichbar mit zivilen Airlines. Die verfügbaren Sitzplatzkapazitäten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Luftfahrzeug Summe Private Office Konferenzbereich Businessbereich Economybereich A350 VIP 119 7 21 30 61 A321 VIP  77 4 x 12 61 A319 VIP  40 4 x  8 28 Global 5000/6000  13 x x 13 x Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 45. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie erklärt die Bundesregierung die offensichtliche Diskrepanz zwischen ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 62 auf Bundestagsdrucksache 21/1709 und den Recherchen von Greenpeace e. V. (www.greenpeace.de/klimaschut z/energiewende/gasausstieg/energiewendemonito r ing) bezüglich der unveränderten Veröffentlichung des Monitoringberichts zur Energiewende? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 9. Januar 2026 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat keine Änderungen am finalen Bericht der Gutachter vorgenommen. Änderungen gegenüber des Greenpeace e. V. im Rahmen seiner Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz zugänglich gemachten Entwurfsfassung, auf der die in Ihrer Frage zitierten Recherchen beruhen dürften, gehen ausschließlich auf Änderungen der Gutachter selbst zurück. 46. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, dass es durch die Einführung des Industriestrompreises für energieintensive Industrien zu Wettbewerbsverzerrungen zugunsten von Unternehmen kommen kann, die diese Vergünstigung bekommen, und zu Ungunsten von ähnlichen, mit ihnen konkurrierenden Unternehmen, die diese Vergünstigung nicht bekommen, und wenn ja, wie plant die Bundesregierung, die zu befürchtenden Wettbewerbsverzerrungen in den Förderrichtlinien zu berücksichtigen oder zu kompensieren? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 12. Januar 2025 Die Bundesregierung erarbeitet derzeit die zur Umsetzung des Industriestrompreises notwendige Förderrichtlinie, die anschließend von der Europäischen Kommission genehmigt werden muss. Ziel ist es, die beihilferechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die betroffene Industrie effektiv, unbürokratisch und rechtssicher zu unterstützen. Die Bundesregierung wird Wettbewerbsbelange bei der weiteren Erarbeitung berücksichtigen. 47. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Warum wurde laut mir vorliegenden Informationen der Antrag des Unternehmens thyssenkrupp Electrical Steel (tkES), das in Gelsenkirchen das kornorientierte Elektroband herstellt, im Rahmen des STARK-Förderprogramms negativ beschieden, obwohl das Unternehmen meiner Ansicht nach zukunftsfähige und wichtige Produkte für die Energiewende herstellt, und inwiefern wird sich die Bundesregierung bei der EU- Kommission dafür einsetzen, dass eine Förderung von Elektroband über das STARK-Programm oder mögliche Nachfolgeprogramme explizit gefördert werden kann? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 15. Januar 2026 Die thyssenkrupp Electrical Steel (tkES) hatte sich für das Bundesförderprogramm STARK mit einer Projektskizze zum Ausbau der kornorientierten Elektrobänderproduktion beworben. Die Skizzenbewertung ergab keine Förderempfehlung. Kornorientierte Elektrobänder waren nicht in der Liste beihilfefähiger Schlüsselkomponenten erfasst. Damit mangelte es bereits an einer beihilferechtlichen Grundlage, das Vorhaben der tkES über STARK auf Basis der Förderbekanntmachung vom 16. Oktober 2024 zu fördern. Die Europäische Kommission hat inzwischen den Beihilferahmen zum Deal für eine saubere Industrie (CISAF) angenommen, durch welche die bestehenden Regelungen ausgeweitet, flexibilisiert, pragmatischer und technologieoffener ausgestaltet wurden. Dafür hat sich die Bundesregierung erfolgreich eingesetzt. Die Bundesregierung prüft aktuell die genaue Reichweite der Fördermöglichkeiten unter dem CISAF. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant, die neue Unternehmensförderung in den Kohleregionen über STARK auf dieser neuen Grundlage fortzusetzen. Im Falle einer neuen Förderbekanntmachung kann sich die tkES am Förderwettbewerb erneut beteiligen. Ob das Projekt der tkES auf dieser Basis beihilfe- und förderfähig wäre, bedarf einer erneuten ergebnisoffenen Prüfung. 48. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnis von Kontakten (Telefonate, Gespräche, Treffen, schriftlicher Kontakt Mail/Post) zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (Mitglieder der Bundesregierung, Ministerialebene) und Vertreterinnen und Vertretern des Beratungsunternehmens TEHA Group Sp.A. (www.ambrosetti.eu/en/subsi diaries/, www.somo.nl/the-secretive-cabal-of-us-p olluters-that-is-rewriting-the-eus-human-rights-an d-climate-law/) samt Subunternehmen (Althesys, Ambrosetti Group Limited, Cefriel, GDS Communication, Oltre Consulting, HBR Italia, CyBrain), und wenn ja, welche waren das seit Beginn der 21. Legislaturperiode (bitte die Gesamtanzahl der entsprechenden Kontakte angeben und nach Datum, Ort, Namen und Funktion der Beteiligten und Thema aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 14. Januar 2026 In dem angefragten Zeitraum gab es die folgenden Kontakte zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und dem Beratungsunternehmen TEHA Group S. p. TEHA Group S. p. A. samt Subunternehmen: Datum Ressort Teilnehmende TEHA Group Sp. A. samt Subunternehmen Zweck und Gegenstand des Kontakts 15.04.2025 – Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz BKAmt Valerio De Molli Managing Partner & CEO The European House – Ambrosetti e TEHA Group Einladung zur Teilnahme am Ambrosetti Forum, Bundeskanzler Friedrich Merz hat Teilnahme abgesagt. 24.07.2025 – Schreiben an Bundesministerin Dorothee Bär BMFTR Valerio De Molli Managing Partner & CEO The European House – Ambrosetti e TEHA Group Einladung zur Teilnahme am Ambrosetti Forum, Bundesministerin Dorothee Bär hat Teilnahme abgesagt. 29.07.2025 – Schreiben an Bundesministeren Katherina Reiche BMWE Valerio De Molli Managing Partner & CEO The European House – Ambrosetti e TEHA Group Einladung zur Teilnahme am Ambrosetti Forum, Bundesministeren Katherina Reiche hat Teilnahme abgesagt. 49. Abgeordnete Janine Wissler (Die Linke) Ermittelt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezüglich der Tätigkeiten einer 100-prozentigen Tochterfirma eines großen deutschen Baustoffunternehmens im Steinbruch Nahal Rabba wegen Verstößen gegen das Lieferkettengesetz, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Deutschland seinen Verpflichtungen als Drittstaat gemäß dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (www.icj-cij.org/case/ 186) sowie der Resolution ES-10/24 der UN- Generalversammlung (www.un.org/unispal/documen t/ga-10th-ess-resolution-18sep24/) nachkommt, solche Völkerrechtsverstöße weder anzuerkennen noch zu unterstützen und aktiv auf deren Beendigung hinzuwirken? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 15. Januar 2026 Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt keine derartigen Ermittlungen. Mit Blick auf die Umsetzung des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 19. Juli 2024 verweist die Bundesregierung auf ihren ausführlichen Beitrag im Bericht des UN- Generalsekretärs vom 19. Dezember 2024 (A/79/588) sowie ergänzend mit Blick auf Resolution ES-10/24 der UN-Generalversammlung auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 45 der Abgeordneten Joana Cotar auf Bundestagsdrucksache 20/13047. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 50. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den im Eckpunktepapier vorgesehenen Empfehlungen der Servicestelle der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit für die Entscheidungspraxis des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei, und wie soll nach Auffassung der Bundesregierung ein kohärentes Verwaltungshandeln sichergestellt werden, um bei divergierenden Bewertungen von Sicherheitsbehörden und Ressorts Verzögerungen oder Hemmnisse für Forschung und Innovation in sicherheitsrelevanten Technologiefeldern zu vermeiden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 12. Januar 2026 Gemäß der Eckpunkte zur Stärkung der Forschungssicherheit und zum Aufbau einer Nationalen Plattform für Forschungssicherheit vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, den Wissenschaftsministerien der Länder und Allianzorganisationen vom 18. Dezember 2025 steht die Feinkonzeptionierung und Vorbereitung der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit noch aus. Das für die Exportkontrolle zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle werden dabei eng eingebunden. Dadurch wird ein synergetisches und kohärentes Verwaltungshandeln sichergestellt. 51. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers zur Stärkung der Forschungssicherheit sicher, dass der im Rahmen der dort vorgesehenen gestuften Verantwortung entstehende zusätzliche personelle und finanzielle Aufwand für Hochschulen nicht zulasten von Forschung und Lehre geht, und plant sie über die Nationale Plattform für Forschungssicherheit hinaus eine dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes an den daraus resultierenden Mehrbedarfen insbesondere für Sicherheits- und Compliance-Strukturen an Hochschulen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 12. Januar 2026 Die Hochschulen liegen gemäß der föderalen Kompetenzverteilung in der Zuständigkeit der Länder. Dies umfasst auch die Aufgabe, institutionelle Forschungssicherheitsarchitekturen mit angemessenen Strukturen und Prozessen vorzuhalten und zu stärken. Der Bund beabsichtigt, die Nationale Plattform für Forschungssicherheit bis zum Jahr 2029 alleinig zu finanzieren. Darüberhinausgehende finanzielle Beiträge sind seitens des Bundes nicht geplant. 52. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Aus welchem Projekt oder welchen Projekten ging nach Kenntnis der Bundesregierung der Artikel „The economic commitment of climate change“ hervor, der von Forschern des Potsdam- Instituts für Klimafolgenforschung in der Zeitschrift „Nature“ veröffentlicht und Ende 2025 von der Zeitschrift wegen fachlicher und methodischer Mängel zurückgezogen wurde (www.ze i t.de/2025/52/klimastudie-pik-nature-magazin-rue ckzug-forschung), und in welchem Umfang wurden diese Projekte und die beteiligten Personen vom Bund gegebenenfalls gefördert? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 12. Januar 2026 Im in der Fachzeitschrift „Nature“ veröffentlichten Artikel „The economic commitment of climate change“ sind Informationen zu dessen Finanzierung enthalten. Demnach erhielten die Autorin und Autoren finanzielle Unterstützung von der Volkswagen Stiftung und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Konkret entstand der Artikel im Zusammenhang mit fachlichen Arbeiten des Gesamtprojekts „Facilitating a Just Transition“ des BMZ. Die Affiliierungen der Autorin und Autoren des Artikels sind ebenfalls in den begleitenden Informationen der Veröffentlichung zu finden. Die Arbeitszeit der Forschenden wurde überwiegend durch institutionelle Mittel des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) finanziert. Die institutionelle Grundfinanzierung des PIK wird hälftig vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg getragen. Darüber hinaus führt die Bundesregierung keine vollständigen Übersichten dazu, aus welchen Projekten einzelne Studien und Veröffentlichungen hervorgegangen sind und wie die Autorinnen und Autoren von Studien und Veröffentlichungen finanziert werden. Eine solche Erfassung ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung praktikabel, da die vollständige und zentrale Erhebung, Dokumentation und laufende Pflege entsprechender Informationen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. 53. Abgeordneter Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird die Bundesregierung die in der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (Wiss- ZeitVG), die im Oktober 2024 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde, vorgesehene Aufhebung des Vorrangs des WissZeitVG gegenüber dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) in dieser Legislaturperiode wieder aufgreifen sowie umgekehrt einen Anwendungsvorrang für das ÄArbVtrG normieren, wenn eine Einstellung zum Zweck der Weiterbildung erfolgt, und wenn ja, wie sieht der Zeitplan hierfür aus, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 14. Januar 2026 Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode ist festgehalten, die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft nachhaltig zu verbessern und in diesem Zusammenhang unter anderem das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) bis Mitte 2026 zu novellieren. Im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) wird derzeit ein entsprechender Referentenentwurf erstellt. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, für die Befristung von Ärzten die Regelungen im WissZeitVG und im Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) zu harmonisieren. Das BMFTR steht dazu mit dem für das ÄArbVtrG zuständigen Bundesministerium für Gesundheit in Kontakt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 54. Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) Wie viele Personen befinden sich derzeit in Deutschland aufgrund von Vorwürfen oder Verurteilungen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) in Haft (bitte in Anzahlen der Personen in Untersuchungshaft sowie Strafhaft aufschlüsseln), und wie viele dieser Inhaftierten befinden sich zum aktuellen Stichtag bereits seit mehr als 24 Monaten ohne rechtskräftiges Urteil in Untersuchungshaft (bitte die Gründe für diese mehr als 24-monatige Untersuchungshaftdauer pauschal erläutern)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 15. Januar 2026 In Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) befinden sich derzeit (Stichtag: 8. Januar 2026) 109 Personen aufgrund von Vorwürfen im Sinne der Fragestellung in Untersuchungshaft, 35 davon länger als 24 Monate, weil die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen (§ 121 Absatz 1 der Strafprozessordnung). Darüber hinaus befinden sich in Verfahren des GBA derzeit 58 Personen in Strafhaft aufgrund von Verurteilungen im Sinne der Fragestellung. Zu Strafverfahren in der Zuständigkeit der Länder können bereits aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte erteilt werden. 55. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Wie viele Hausdurchsuchungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit im linksextremen Spektrum im Zusammenhang mit dem Terroranschlag der sich selbst bezichtigenden „Vulkangruppe“ auf das Stromnetz in Berlin am 3. Januar 2025? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 14. Januar 2026 In dem vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof übernommenen Ermittlungsverfahren wegen des Brandanschlags in Berlin am 3. Januar 2026 haben bisher keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung stattgefunden. 56. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Verurteilungen wegen Volkverhetzung es in den Jahren 2022 bis 2025 gegeben hat, und wenn ja, wie viele Verurteilungen gab es in diesem Zeitraum, und bei wie vielen Verurteilungen wurde eine Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr verhängt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 14. Januar 2026 Die Bundesregierung verweist für die Jahre 2022 bis 2024 auf den jeweiligen vom Statistischen Bundesamt jährlich herausgegebenen und frei zugänglichen Statistischen Bericht „Strafverfolgung“, dem sich die betreffenden Daten entnehmen lassen. Der Bericht für das Jahr 2025 ist noch nicht veröffentlicht worden. Mit einer Veröffentlichung ist nicht vor dem vierten Quartal des Jahres 2026 zu rechnen. Andere als die öffentlich zugänglichen Daten des Statistischen Bundesamtes liegen der Bundesregierung nicht vor. 57. Abgeordneter Ulrich von Zons (AfD) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der nordrhein-westfälische Justizminister beabsichtigt, die Standorte der Arbeitsgerichte in Nordrhein-Westfalen von 30 auf 14 Standorte zu reduzieren, von ähnlichen oder vergleichbaren Planungen oder konkreten Projekten in anderen Bundesländern oder (Fach-) Gerichtsbarkeiten im Bundesgebiet (www.lto.de/rec ht/justiz/j/nrw-strukturreform-arbeitsgerichte-schl iessung-justizministerium)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 12. Januar 2026 Die Länder sind für die Organisation ihrer Gerichte zuständig. Der Bundesregierung sind keine weiteren Informationen über Schließungen oder Zusammenlegungen von Gerichtsstandorten bekannt, die über die öffentliche Berichterstattung hinausgehen. 58. Abgeordneter Ulrich von Zons (AfD) Hat die Bundesregierung eine Position zu den Maßnahmen einzelner Bundesländer, die Examensnoten als Einstellungsvoraussetzung zum Richteramt abzusenken bzw. die Überlegungen, umfangreiche Ausbildungsreformen anzustreben, um den anhaltenden und potentiell verstärkenden Nachwuchsmangel im Bereich der Justiz zu kompensieren (www.lto.de/karriere/jura-studium/stori es/detail/note-staatsexamen-jura-einstellungsvora ussetzung-richter-staatsanwaelte-uebersicht- allerbundeslaender; www.lto.de/recht/justiz/j/pakt-fue r-den-rechtsstaat-millionen-euro-2000-neue-richte rstellen-staatsanwaelte-justiz-praedikatsjuristen) und wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 12. Januar 2026 Die Auswahl neuer Richterinnen und Richter obliegt den Ländern, die auch die Auswahlkriterien festlegen. Dazu gehören auch die erforderlichen Examensnoten. Nach den Rückmeldungen der Länder übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber immer noch die Zahl der freien Richterstellen deutlich. Es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass die Auswahlkriterien in absehbarer Zeit so geändert werden müssen, dass Qualitätseinbußen zu befürchten sind. Dennoch ist es auch ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, dass eine ausreichend große Anzahl junger Menschen eine juristische Ausbildung durchläuft. Nicht zuletzt auch vor diesem Hintergrund beobachtet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Ansätze für eine Reform der juristischen Ausbildung genau und begleitet die entsprechenden Reformdiskussionen. Dies geschieht insbesondere im Rahmen des Koordinierungsausschusses für die juristische Ausbildung, in dem sich das BMJV als Gast stets intensiv einbringt und sich auch an einer Arbeitsgruppe beteiligt. Diese beschäftigt sich mit den Fragen, wie der „Jurist und die Juristin der Zukunft“ ausgebildet werden sollen und wie die juristische Ausbildung attraktiver gestaltet werden kann. Das BMJV prüft kontinuierlich, ob und gegebenenfalls welche weiteren Regelungen zur Erhöhung der Attraktivität der juristischen Ausbildung im Bereich der engen Bundeszuständigkeit in Betracht kommen könnten. Dabei hat die Bundesregierung auch die Reformvorschläge der Länder immer im Blick. Neben der Ausbildung sind insbesondere auch die personelle Ausstattung, der Grad der Digitalisierung und die Effektivität von Verfahrensordnungen wichtige Kriterien für die Attraktivität justizieller Berufe. Die Bundesregierung plant die Länder in allen drei Bereichen mit dem angestrebten Pakt für den Rechtsstaat zu unterstützen. Sie plant, im Rahmen des Pakts bis zum Jahr 2029 sowohl 210 Mio. Euro für die weitere Digitalisierung der Justiz als auch 240 Mio. Euro für die weitere personelle Stärkung der Justiz bereitzustellen. 59. Abgeordneter Ulrich von Zons (AfD) Kennt die Bundesregierung die Kritik am Pakt für den Rechtsstaat, wonach trotz der Bereitstellung von Bundesmitteln wesentliche strukturelle Probleme, wie unterschiedliche Besoldungssysteme in den Bundesländern, eine schleppende Digitalisierung und ein sich verstärkender Nachwuchsmangel, weiterhin bestehen bleiben und wohl die Effektivität des Pakts beeinträchtigen werden (www.lto.de/recht/justiz/j/pakt-fuer-den-rechtssta at-millionen-euro-2000-neue-richterstellen-staatsa nwaelte-justiz-praedikatsjuristen; https://anwaltve rein.de/newsroom/pm-32-25-neuer-pakt-fuer- denrechtsstaat-die-uhren-ticken), und wie reagiert sie darauf? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 12. Januar 2026 Die Bundesregierung nimmt öffentliche Stellungnahmen zum geplanten Pakt für den Rechtsstaat zur Kenntnis und berücksichtigt diese bei dessen Ausgestaltung. Sie plant, im Rahmen des Pakts bis zum Jahr 2029 sowohl 210 Mio. Euro für die weitere Digitalisierung der Justiz als auch 240 Mio. Euro für die weitere personelle Stärkung der Justiz bereitzustellen. Aus Sicht der Bundesregierung wirkt der Pakt für den Rechtsstaat den angesprochenen Herausforderungen bewusst entgegen. Er soll die Justiz als attraktiven Arbeitgeber stärken. Die Einzelheiten des Pakts werden derzeit noch mit den Ländern verhandelt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 60. Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Für wie viele der bundesweit rund 400 Kreise und kreisfreien Städte hat das Statistische Bundesamt, wie es nach § 16 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vorgeschrieben ist, die jährlichen statistischen Ergebnisse über Schwangerschaftsabbrüche veröffentlicht, und aus welchen Gründen kann für die übrigen Kreise und kreisfreien Städte keine Veröffentlichung von Daten trotz der Verwendung von Geheimhaltungsverfahren wie einer 5er- oder 10er-Rundung, so dass eine Identifizierbarkeit einzelner Fälle ausgeschlossen wäre, erfolgen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 14. Januar 2026 Das Statistische Bundesamt führt entsprechend dem gesetzlichen Auftrag nach den §§ 15 bis 18 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) eine Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche, die unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches vorgenommen wurden. Die statistischen Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt jährlich nach Kreisen und kreisfreien Städten aufbereitet und veröffentlicht (§ 16 Absatz 2 Nummer 2 SchKG). Zusätzlich kann das Statistische Bundesamt die Zahl der auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte bestehenden Meldestellen veröffentlichen (§ 16 Absatz 3 Satz 3 SchKG). Die Regelungen wurden mit dem am 13. November 2024 in Kraft getretenen Zweiten Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes eingeführt. Der letzte im Zuge dieser Neuregelung erstellte regionale Jahresbericht „Schwangerschaftsabbruchstatistik – Struktur der Meldestellen und Regionalergebnisse – 2024“ wurde vom Statistischen Bundesamt am 10. Dezember 2025 veröffentlicht. Bei der Aufbereitung der regionalen Ergebnisse gilt eine statistische Geheimhaltungspflicht in Bezug auf Einzelangaben, um eine Identifizierung einzelner Daten bei einer kleinräumigen Darstellung von Ergebnissen zu verhindern. Diese Pflicht umfasst nicht nur die erhobenen Fälle bzw. Personen, sondern in gleichem Maße die Angaben über die Meldestellen, also die Krankenhäuser und Arztpraxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Im Rahmen der Begründung zum Gesetzentwurf zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wird auf die Geheimhaltungsthematik eingegangen und der besondere Bedarf skizziert (vgl. S. 27 des Gesetzentwurfs, Bundestagsdrucksache 20/10861). So wird in der Begründung u. a. ausgeführt, dass sofern die Pflicht zur statistischen Geheimhaltung aufgrund kleiner Zahlen eine Darstellung nach einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten nicht zulässt, Kreise und kreisfreie Städte in geeigneter Weise regional zusammenzufassen sind. Auch beim Ausweis der einzelnen Merkmale soll zusätzlich eine Geheimhaltung entsprechend der üblichen statistischen Verfahren im Ermessen des Statistischen Bundesamtes erfolgen. Das vom Statistischen Bundesamt eingesetzte Geheimhaltungsverfahren durch Rundungen und Zusammenfassung schützt die Informationen über einzelne Schwangere und zur Identifizierung einzelner Meldestellen. Bei der Betrachtung der Meldestellen kann der Schutz der Einzeldaten nicht allein durch ein Rundungsverfahren gewährleistet werden. Auch gerundete Angaben zur Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche einer Meldestelle stellen weiterhin Einzeldaten dar. Aus diesem Grund werden in der regionalen Struktur der o. g. Veröffentlichung keine Raumordnungsregionen sowie keine Kreise und kreisfreien Städte ausgewiesen, in denen lediglich einzelne Meldestellen vorhanden sind. Die regionale Gliederung des Statistischen Berichts erfolgt vorrangig nach Raumordnungsregionen, um bei Jahresvergleichen eine möglichst stabile Regionalstruktur sicherzustellen. Auf der darunterliegenden Ebene werden Kreise und kreisfreie Städte nur dann ausgewiesen, wenn dort eine ausreichende Anzahl von Meldestellen vorhanden ist. Dies trifft derzeit auf rund 30 Kreise und kreisfreie Städte zu. 61. Abgeordnete Misbah Khan (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Programme zur Sektenprävention, und wenn ja, welche Träger und konkreten Projekte profitieren von dieser Förderung (bitte eine vollständige Liste der Programme und Träger angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 12. Januar 2026 Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert keine entsprechenden Präventionsprogramme. Gemäß der grundsätzlichen Zuständigkeitsverteilung leistet die Bundesregierung Informations- und Aufklärungsarbeit in Kooperation unter anderem mit den Ländern sowie den Beauftragten der Kirchen bei Weltanschauungs- und Sektenfragen. 62. Abgeordnete Misbah Khan (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wurde das Thema Sektenprävention in den letzten zehn Jahren auf der Kultusministerkonferenz behandelt, und wenn ja, wann und wie oft (bitte eine Übersicht der entsprechenden Sitzungen und Themen bereitstellen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 12. Januar 2026 Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland ist ein Gremium der Länder, an dessen Sitzungen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung nur teilweise als Gast teilnehmen. Die Bundesregierung kann die erbetene Auskunft daher nicht erteilen. 63. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Werden öffentliche Äußerungen (beispielsweise auch in Form von Meinungsbeiträgen) von Vorstands- oder Leitungsmitgliedern zivilgesellschaftlicher Träger, die im Rahmen einer „Partnerschaft für Demokratie“ gefördert werden, bei der Bewertung der Förderwürdigkeit berücksichtigt beziehungsweise nach welchen Maßstäben erfolgt das, insbesondere wenn diese Äußerungen einen demokratiefeindlichen Charakter aufweisen und beispielsweise die Pressefreiheit angreifen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 16. Januar 2026 Die Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ regelt die Struktur und Ausgestaltung der Partnerschaften für Demokratie. Die Zuwendungsempfänger müssen die Gewähr für eine der freiheitlichen demokratischen Grundordnung förderliche Arbeit bieten. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid. 64. Abgeordnete Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird die auf der Basis des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes zwischen der Bundesregierung und dem Land Brandenburg vertraglich vereinbarte Unterstützung durch den Bund bei der Ausweitung zeitlicher Betreuungsbedarfe über acht Stunden hinaus mit dem Ablauf des Jahres 2025 enden, und wenn ja, was sind die Gründe dafür? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 12. Januar 2026 Über die Maßnahmen zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und - Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) entscheiden die Länder im Rahmen der gesetzlichen Optionen jeweils selbst anhand ihrer individuellen Bedarfe und der Situation im jeweiligen Land. Die gewählten Maßnahmen werden in Verträgen mit dem Bund verabredet. Die Planungen des Landes Brandenburg für die Umsetzung des KiQuTG in den Jahren 2025 und 2026 können dem Handlungs- und Finanzierungskonzept 2025/2026 vom 1. Januar 2025 entnommen werden: www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/270640/e03670d8312ff644838859 4471e5ab4a/brandenburg-data.pdf. Für Informationen zu einzelnen Maßnahmen, die über die Angaben im Handlungs- und Finanzierungskonzept hinausgehen, wenden Sie sich bitte an das für Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg zuständige Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. 65. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) In welcher Höhe fördert die Bundesregierung ggf. den „Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.“ (bitte für den Zeitraum ab 2015 in institutionelle bzw. Projektförderung aufgliedern), und welche Repräsentanten der Bundesregierung führten seit 2015 ggf. Gespräche mit Vertretern des „Deutschen Vereins“ (www.deutscher-verei n.de/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 15. Januar 2026 Der anliegenden Übersicht kann entnommen werden, in welcher Höhe die Bundesregierung den Deutschen Verein ab 2015 fördert, aufgeschlüsselt nach Projektförderung und institutioneller Förderung.2 In der Regel wurde seit 2015 einmal in der Wahlperiode ein Gespräch zwischen dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Deutschen Verein auf Ministerebene geführt, dieses Gespräch hat auch 2025 stattgefunden, und bei Bedarf Gespräche auf St-/PSt-Ebene. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. 66. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung des UNO-Berichts „Violence against women and girls, its causes and consequences“ (https://documents.un.org/doc/undoc/gen/n25/18 7/89/pdf/n2518789.pdf) nach einem Verbot der Leihmutterschaft analog zum Verbot der Prostitution durch das „nordische Modell“? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 16. Januar 2026 Berichte von Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen stellen rechtlich nicht verbindliche Empfehlungen dar. Die Bundesregierung nimmt diese im Rahmen ihrer Menschenrechtspolitik zur Kenntnis. Dessen ungeachtet ist die Leihmutterschaft in Deutschland verboten. Nach § 13c des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) ist die Ersatzmuttervermittlung untersagt. Wer eine Ersatzmuttervermittlung betreibt oder für die Ersatzmuttervermittlung einen Vermögensvorteil erhält bzw. sich versprechen lässt, macht sich nach § 14b Absatz 1 und 2 AdVermiG strafbar. 2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3685 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Außerdem ist es nach § 1 Absatz 1 Nummer 7 des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) strafbar, bei einer Frau, welche bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen (Ersatzmutter), eine künstliche Befruchtung durchzuführen oder auf sie einen menschlichen Embryo zu übertragen. Ob darüber hinaus im Kontext der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer im Bereich der Menschenhandelsdelikte weitergehender Anpassungsbedarf besteht, wird derzeit noch geprüft. 67. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Aus welchen Gründen hat die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien nach Kenntnis der Bundesregierung trotz ihrer im Oktober 2025 gegenüber dem „Stern“ getätigten Aussage, Besuche in „Schulen, in denen die Lage besonders angespannt ist“ durchführen zu wollen (www.stern.de/politik/deut schland/karin-prien--was-tun-sie-gegen-rechtsextr emismus-an-schulen--36138458.html), bislang weder die Karolina-Burger-Realschule in Ludwigshafen (www.news4teachers.de/2025/11/ich-s chiesse-euch-alle-ab-brandbrief-vom-ganzenkolle gium-realschule-versinkt-in-gewalt-angst-und-ch aos/) noch die Regine-Hildebrand-Grundschule in Cottbus (www.radiocottbus.de/lausitz-news/2025/ 12/11/gewalt-an-cottbuser-grundschule-eltern-geh en-an-die-oeffentlichkeit/) besucht, in denen im Herbst 2025 massive Gewaltprobleme aufgetreten waren, und sieht die Bundesregierung gegenwärtig dahingehenden Handlungsbedarf, der nach meiner Auffassung zunehmenden Verwahrlosung an Schulen in Deutschland mit einer bundesweiten Initiative zu begegnen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 12. Januar 2026 Wie dem zitierten Interview zu entnehmen ist, bezog sich das Besuchsangebot der Bundesbildungsministerin explizit auf Schulen, an denen Lehrkräfte, die sich für demokratische Werte im Sinne des Grundgesetzes einsetzen, seitens rechtsextremistischer Kräfte unter Druck gesetzt werden. Eine gute Entwicklung von Schülerinnen und Schülern setzt eine gewaltfreie Lernumgebung voraus, jeder Gewaltvorfall an einer Schule ist daher einer zu viel und wird im Rahmen der föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland von den zuständigen Landesschulbehörden, den Landespolizeien und den Landesjustizbehörden intensiv bearbeitet. Auch Fragen der Gewaltprävention an Schulen werden von den jeweiligen Kultusministerien der Länder verfolgt. Gleichwohl die Länder für Schulen verantwortlich sind, bringt sich der Bund im Rahmen seiner kompetenzrechtlichen Möglichkeiten, insbesondere über gemeinsame Bund-Länder-Initiativen im Bildungsbereich, ein. So werden beispielsweise mit dem Startchancen-Programm bundesweit über 4.000 Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schüler gefördert, um den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen und zu mehr Chancengerechtigkeit beizutragen. Die Bundesministerin Karin Prien hat bereits Startchancen-Schulen in mehreren Ländern besucht und vor Ort einen Eindruck der schulindividuellen Maßnahmen gewonnen, die mit dem Startchancen-Programm umgesetzt werden. Auch abseits des Startchancen-Programms besucht die Bundesministerin Karin Prien regelmäßig Schulen, um sich mit Schulleitungen, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern auszutauschen. 68. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) In welcher Höhe plant die Bundesregierung die Investitionen in das Kita-System zu erhöhen, nachdem die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien dieses Thema zur „Schicksalsfrage für Deutschland“ (www.deutschlandfunk.de/prien-erklaert-investiti onen-in-kitas-zur-schicksalsfrage-fuer-deutschlan d-100.html) erklärt hat, und welches Schicksal erwartet die Bundesregierung für Deutschland, sollten keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 12. Januar 2026 Die Förderung der frühkindlichen Bildung sowie die Stärkung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind der Bundesregierung äußerst wichtige Anliegen. Darum unterstützt die Bundesregierung die für die Umsetzung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung zuständigen Länder hierbei seit Jahren finanziell in erheblichem Umfang. Allein über das KiTa-Qualitätsgesetz stellt der Bund im Wege einer temporären Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung aktuell jeweils rund 2 Mrd. Euro in den Jahren 2025 und 2026 zur Weiterentwicklung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege bereit. Es bedarf auch weiterhin gemeinsamer Anstrengungen aller staatlichen Ebenen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit, um die Kindertagesbetreuung als ersten Ort der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung außerhalb der Familie bedarfsgerecht auszustatten und dabei zu unterstützen, die entscheidenden Grundlagen für den weiteren Bildungs- und Lebensweg der betreuten Kinder zu legen. Im Rahmen des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ hat die Bundesregierung zudem insgesamt 4 Mrd. Euro für die Jahre 2026 bis 2029 zur Förderung von Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur vorgesehen. Ziel ist es, die vereinbarten 4 Mrd. Euro ziel- und passgenau entsprechend den Bedarfen der Länder einzusetzen. Damit sollen die zuständigen Länder weiter bei wichtigen Investitionen auch in die Kindertagesbetreuung unterstützt werden. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode zudem weitere Maßnahmen zur Stärkung des Systems der Kindertagesbetreuung vereinbart. So ist vorgesehen, das KiTa-Qualitäts- und - Teilhabeverbesserungsgesetz durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz für die Kindertagesbetreuung abzulösen. Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus können auch die Mittel des Länder- und Kommunalinfrastrukturgesetzes für Investitionen in die Kinderbetreuungsinfrastruktur genutzt werden. 69. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der vorliegenden Evaluation der Universität Leipzig zum Bundesprogramm „Mental Health Coaches“, und wird die Bundesregierung sowohl die Ergebnisse aus der Evaluation als auch die Expertise aus der Praxis in die geplante Strategie zur mentalen Gesundheit junger Menschen einfließen lassen, und wenn ja, wie? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 12. Januar 2026 Die Stärkung der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist eines der vordringlichen Ziele der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag wurde dafür eine Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ neu verankert. Das Programm „Mental Health Coaches“ hatte als Modellprogramm eine hohe Relevanz für die Schülerinnen und Schüler, für die Schulen und für die Fachkräfte, die wissenschaftlich durch eine Evaluation des ersten Programmjahres belegt wurde. Die Arbeit der Mental Health Coaches war ein wichtiger Beitrag, der bei der Ausarbeitung der Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ berücksichtigt wird, genauso wie bisherige Erfahrungen aus anderen durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projekten zur Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. 70. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ oder über andere mit Bundesmitteln (ko-) finanzierte Institutionen, Einrichtungen, Aktivisten und Organisationen unmittelbar oder mittelbar gefördert worden sind, die das Sprengen bzw. die Zerstörung oder Beschädigung von kritischer Infrastruktur in Deutschland befürworteten bzw. dazu aufgerufen haben (www.nius.de/politik/news/berli ner-senat-literaturhaus-anschlag-stromleitungen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 16. Januar 2026 Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Zuwendungsempfänger im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gemäß Förderrichtlinie die Gewähr für eine der freiheitlichen demokratischen Grundordnung förderliche Arbeit bieten müssen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 71. Abgeordneter Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Warum findet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16, Rn. 209), das ausdrücklich klarstellt, dass Totalsanktionen ausschließlich zulässig sind, wenn Leistungsberechtigte ihre menschenwürdige Existenz selbst sichern können, indem sie durch eigenes Einkommen ihren existenzsichernden Bedarf vollständig decken könnten, und es selbst in der Hand haben, diese Bedarfsdeckung durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit unmittelbar zu realisieren, aus meiner Sicht im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Neuen Grundsicherung“ keine Berücksichtigung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 12. Januar 2026 Die Frage zielt nach dem Verständnis der Bundesregierung auf die neue Regelung des § 7b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), nach der Leistungsberechtigte, die drei aufeinanderfolgenden Meldeterminen ohne wichtigen Grund nicht nachkommen, als nicht erreichbar gelten. Es handelt sich hierbei nicht um eine Leistungsminderung wegen einer Pflichtverletzung (vgl. §§ 31 ff. SGB II). Die in der Fragestellung in Bezug genommene Randnummer aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich nicht auf die Frage der Erreichbarkeit. 72. Abgeordneter Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie begründet die Bundesregierung im Gesetzentwurf zur „Neuen Grundsicherung“ die pauschale Erhebung einer 30-Prozent-Sanktion bereits bei geringfügigen oder formalen Pflichtverletzungen – wie etwa einem nur um einen Tag verspäteten Nachweis von Eigenbemühungen – angesichts der Tatsache, dass eine solche Kürzung bei Alleinstehenden mindestens 168,90 Euro pro Monat und bis zu 506,70 Euro in drei Monaten beträgt und somit das soziokulturelle Existenzminimum unmittelbar und substantiell unterschreitet? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 12. Januar 2026 Mit der angesprochenen Neufassung des § 31a Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wird die bisherige stufenweise Minderungshöhe abgeschafft. Damit wird die verbindliche Einforderung von Mitwirkung gestärkt, um die erfolgreiche und nachhaltige Vermittlung in Arbeit zu beschleunigen. Gleichzeitig wird das Verwaltungsverfahren vereinfacht und vereinheitlicht. 73. Abgeordneter Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit zum Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes in der von einer zusätzlichen Belastung für den Beitragshaushalt ausgegangen wird, und warum geht die Bundesregierung im Regierungsentwurf von keinem zusätzlichen Erfüllungsaufwand für die Bundesagentur für Arbeit aus, obwohl meines Erachtens davon auszugehen ist, dass durch das Gesetz zukünftig mehr Menschen die Arbeitsmarktförderung der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 15. Januar 2026 Die Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit hat der Bundesregierung vor Kabinettsbeschluss vorgelegen und fand im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzentwurfs Beachtung. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 80 auf Bundestagsdrucksache 21/3373 verwiesen. 74. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie viele volljährige Leistungsberechtigte, die Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhielten, lebten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2025 (bzw. zum letzten verfügbaren Stichtag) in stationären Einrichtungen im Sinne des § 27b SGB XII, sodass ihnen ausschließlich der Barbetrag nach § 27b Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 SGB XII in Höhe von rund 152 Euro monatlich zur persönlichen Verfügung stand, und wie viele der genannten Leistungsberechtigten waren zum genannten Stichtag 65 Jahre oder älter und pflegebedürftig im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch sowie Menschen mit Behinderungen, deren notwendiger Lebensunterhalt nach § 27b SGB XII bestimmt wurde? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 13. Januar 2026 Zum 31. Dezember 2024 (aktuellste Daten) weist die amtliche Sozialhilfestatistik 102.170 volljährige Personen in Einrichtungen aus, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten und einen anerkannten Bedarf nach § 27 b SGB XII (Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen) haben. 70.645 davon sind in einem Alter von 65 Jahren und älter. Wie viele davon nur den Barbetrag erhielten, pflegebedürftig im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch oder Menschen mit Behinderung sind, wird nicht gesondert erhoben. Insofern liegen der Bundesregierung hierzu keine Informationen vor. 75. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was ist der aktuelle Stand der Neuauflegung des „Aktionsplans gegen Rassismus“, um Rassismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen zu bekämpfen, und welche wissenschaftsbasierte Definition von „Rassismus“ wird dem Aktionsplan zugrunde gelegt? Antwort der Staatsministerin Natalie Pawlik vom 12. Januar 2026 Der Prozess für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus (NAP-R) hat mit einer Auftaktsitzung mit Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Bundesministerien unter Vorsitz von Staatsministerin Natalie Pawlik im November 2025 begonnen. Zu den Inhalten kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. 76. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, wie viele Arbeitsunfälle auf ausländische und wie viele auf deutsche Beschäftigte entfielen, und wenn ja, wie stellen sich die Zahlen konkret dar (bitte die Zahlen für das aktuell verfügbare Jahr und die fünf Vorjahre nennen und zwischen meldepflichtigen und tödlichen Arbeitsunfällen unterscheiden), und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um ein erhöhtes Arbeitsunfallrisiko für ausländische Beschäftigte auszuschließen, und wenn ja, welche sind dies? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 14. Januar 2026 Angaben zu den meldepflichtigen Arbeitsunfällen (ohne Wegeunfälle) ausländischer und deutscher Beschäftigter für die Berichtsjahre 2020 bis 2024 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Für das Berichtsjahr 2025 liegen entsprechende Daten noch nicht vor. Die Regelungen zum Arbeitsschutz gelten für alle in Deutschland Beschäftigten, auch für ausländische Arbeitnehmende. Tabelle: Meldepflichtige Arbeitsunfälle (ohne Wegeunfälle) von Beschäftigten nach Staatsangehörigkeit in den Berichtsjahren 2020 bis 2024 Berichtsjahr Meldepflichtige Unfälle 1) Deutschland davon tödlich Deutschland Meldepflichtige Unfälle 1) Ausland davon tödlich Ausland Meldepflichtige Unfälle 1) unbekannt davon tödlich unbekannt 2020 665.640 271 37.651 43 11.811 0 2021 707.559 320 42.943 48 10.021 2 2022 684.375 290 47.117 50 10.592 3 2023 678.749 275 48.466 48 13.907 1 2024 649.029 256 51.321 50 12.316 2 Quelle: Deutsche Gesetzlich Unfallversicherung (DGUV) 1) Da es sich hierbei um eine hochgerechnete Stichprobenstatistik handelt, können Hochrechnungsunsicherheiten und Rundungsfehler auftreten. 77. Abgeordnete Sarah Vollath (Die Linke) Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei Altersrenten (bitte jeweils für die gesamte Bundesrepublik Deutschland sowie für Ostdeutschland und Westdeutschland getrennt nach Männern, Frauen, Frauen ohne Kinder, Frauen mit einem Kind, Frauen mit zwei Kindern, Frauen mit drei Kindern sowie Frauen mit vier und mehr Kindern getrennt aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 14. Januar 2026 Die erbetenen Informationen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Renten wegen Alters – Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag in Euro pro Monat nach Geschlecht insgesamt und nach Gebiet (Ost/West) und Anzahl der in der Rente berücksichtigten Kinder (Frauen) Rentenbestand am 31. Dezember 2024 Renten wegen Alters Deutschland - West - - Ost - Männer 1.405 1.392 1.463 Frauen 955 876 1.271   davon nach Anzahl der in der Rente berücksichtigten Kinder   ohne Kinder 961 941 1.166   1 1.003 926 1.258   2 952 846 1.299   3 894 807 1.271   4 und mehr Kinder 903 823 1.261 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung 78. Abgeordnete Anne Zerr (Die Linke) Wie lautet die konkrete Vorhabenplanung der Bundesregierung bezüglich der im Bereich Arbeit und Soziales im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgeschriebenen gesetzlichen Neuerungen für das Jahr 2026 (bitte die zehn Vorhaben mit der höchsten zeitlichen Priorität sowie den jeweils geplanten Zeitpunkt der Einbringung in den Deutschen Bundestag angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 16. Januar 2026 Das Bundeskabinett hat im Bereich Arbeit und Soziales folgende Gesetzentwürfe im Jahr 2025 beschlossen, die 2026 im parlamentarischen Verfahren beraten werden: • Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz, Kabinettbeschluss: 6. August 2025) • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung (Kabinettbeschluss: 3. September 2025) • Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA (Kabinettbeschluss 8. Oktober 2025) • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) (Kabinettbeschluss 19. November 2026) • Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Kabinettbeschluss 17. Dezember 2025). Das weitere Verfahren obliegt jeweils dem Deutschen Bundestag. Bereits in der regierungsinternen Abstimmung befindet sich folgender Gesetzentwurf, welcher zeitnah vom Kabinett beschlossen werden soll: • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Zu weiteren Vorhaben im Sinne der Fragestellung befindet sich die Bundesregierung noch in der regierungsinternen Abstimmung. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 79. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zu welchen Anteilen nutzen die Ressorts der Bundesregierung (inklusive Bundeskanzleramt) Cloud-Dienste US-amerikanischer Betreiber (gemäß Serverort oder Firmensitz) beziehungsweise europäischer Betreiber (ebenfalls gemäß Serverort oder Firmensitz)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 12. Januar 2026 Die Ressorts der Bundesregierung nutzen neben klassischer IT auch Angebote von Cloud-Anbietern. Die angefragten Informationen werden von der Bundesverwaltung nicht zentral vorgehalten und können detailliert nicht mit zumutbarem Aufwand erhoben werden. Um überschlägig zu bestimmen, zu welchem Anteil die Bundesregierung Cloud-Dienste US-amerikanischer Betreiber beziehungsweise europäischer Betreiber (gemäß Serverstandort oder Firmensitz) nutzt, wurde zur Beantwortung nur die interne Verwaltungsarbeit betrachtet. Es wurde des Weiteren davon ausgegangen, dass Cloud-Anbieter der öffentlichen Verwaltung zu europäischen Anbietern zu zählen sind. In diesem Sinne wird bei Cloud- Nutzung durch die Bundesverwaltung überwiegend auf europäische Cloud-Anbieter zurückgegriffen (>80 Prozent). Hierbei ist zu beachten, dass aufgrund fehlender einheitlicher Begriffsdefinition Abweichungen zu anderen parlamentarischen Anfragen mit Bezug zur Cloud-Nutzung nicht ausgeschlossen werden können. 80. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Hat die Bundesregierung bzw. Bundesnetzagentur Erkenntnisse darüber, ob US-Plattformbetreiber (insbesondere X) seit der US-Sanktionierung gegen HateAid die prioritäre Bearbeitung von Meldungen durch die Bundesnetzagentur zertifizierten „Trusted Flagger“ gemäß Artikel 22 des Digital-Services-Act (DSA) verzögern oder ignorieren, und wenn ja, welche, und welche Auswirkungen hat dies nach Einschätzung der Bundesregierung ggf. auf die Wirksamkeit des Schutzes von Betroffenen geschlechtsspezifischer Online- Hassrede? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 16. Januar 2026 Weder der Bundesregierung noch dem deutschen Digital Services Coordinator (DSC) bei der Bundesnetzagentur liegen Hinweise darüber vor, dass US-Plattformbetreiber seit den US-Einreisebeschränkungen gegen HateAid die prioritäre Bearbeitung von Meldungen durch vom DSC zertifizierte Trusted Flagger verzögern oder ignorieren. Die Meldungen solcher Hinweisgeber nach Artikel 16 Absatz 1 DSA müssen – soweit sie rechtswidrige Inhalte betreffen und nicht nur schlichte Verstöße gegen die Terms of Services – priorisiert bearbeitet werden, ohne dass damit eine Verpflichtung zur Löschung verbunden ist. 81. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Hat die Bundesregierung bei der geplanten Möglichkeit, insbesondere in Redaktionsräumen tätig zu werden, ohne zuvor einen Richtervorbehalt einzuholen (https://jungefreiheit.de/kultur/medie n/2026/bundesregierung-ermoeglicht-durchsuchu ngen-von-redaktionen-ohne-richter/), verfassungsrechtliche Abwägungskriterien definiert, um sicherzustellen, dass „Gefahr im Verzug“ im konkreten Fall objektiv, vorhersehbar und nicht zur faktischen Umgehung des Richtervorbehalts gebraucht werden kann, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 15. Januar 2026 Die Bundesregierung plant keine „Möglichkeiten, insbesondere in Redaktionsräumen tätig zu werden, ohne zuvor einen Richtervorbehalt einzuholen“. Journalistische Redaktionen und Verlage sind regelmäßig keine Diensteanbieter im Sinne des Entwurfs eines Politische-Werbung-Transparenz- Gesetzes (PWTG-E) und werden daher vom PWTG-E nicht berührt. § 2 Absatz 2 Nummer 1 und 2 und § 1 Nummer 3 des PWTG-E gestehen der Bundesnetzagentur ausschließlich Befugnisse gegenüber Diensteanbietern zu, also gegenüber Vermittlungsdiensten im Sinne des Digital Services Acts (insbesondere Plattformen oder Suchmaschinen). Soweit die EU-Verordnung 2024/900, deren Durchführung das PWTG-E regeln soll, journalistische Redaktionen und Verlage betreffen kann, wird das Recht der Länder regeln, welche Behörden mit welchen Befugnissen die Verordnung durchführen. § 2 Absatz 4 des PWTG-E bestimmt insofern auch ausdrücklich, dass das PWTG-E medienrechtliche Bestimmungen der Länder unberührt lässt. Die pauschale Behauptung in einigen Presseberichten, die Bundesnetzagentur könne „ohne Richterbeschluss“ Geschäftsräume durchsuchen, ist falsch. Durchsuchungen sind nach § 6 Absatz 3 PWTG-E grundsätzlich richterlich anzuordnen; die eng begrenzte Ausnahme „Gefahr im Verzug“ gilt nur während der Geschäftszeiten und ist dokumentations- und begründungspflichtig. Die Regelung zur Durchsuchung im PWTG ist ein übliches, rechtsstaatlich kontrollierbares Instrument der Wirtschaftsaufsicht. Die Konstruktion in § 6 Absatz 3 PWTG-E entspricht vergleichbarem Aufsichtsrecht, etwa dem kartellrechtlichen § 59b GWB. Allen Betroffenen steht zudem der Rechtsweg offen. 82. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der öffentlichen Kritik am Gesetzesvorhaben zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (https://jungefreihei t.de/kultur/medien/2026/bundesregierung-ermoeg licht-durchsuchungen-von-redaktionen-ohne-rich ter/) Änderungen oder Präzisierungen am Entwurf vorzunehmen, um die verfassungsrechtliche Belastbarkeit des Richtervorbehalts zu stärken und den Schutz journalistischer Quellen, den Redaktions- und Informantenschutz sowie das Rechtsstaatsprinzip zu gewährleisten, und wenn ja, in welcher Weise und innerhalb welchen Zeitraums? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 15. Januar 2026 Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz – PWTG) am 17. Dezember 2025 beschlossen. Änderungen am Gesetzentwurf obliegen nunmehr dem Deutschen Bundestag, soweit er dies für erforderlich erachtet. Im Übrigen gibt der PWTG-Entwurf der Bundesnetzagentur gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 1 und 2 sowie § 1 Absatz 3 ausschließlich Befugnisse gegenüber „Dienstanbietern“ wie Plattformen oder Suchmaschinen. Journalistische Redaktionen und Verlage sind in der Regel keine „Diensteanbieter“ und daher vom PWTG nicht berührt. Soweit die zugrundeliegende EU-Verordnung journalistische Redaktionen und Verlage betreffen kann, wird allein das Recht der Länder regeln, welche Behörden mit welchen Befugnissen die Verordnung durchführen. § 2 Absatz 4 des PWTG-Entwurfes bestimmt insofern auch ausdrücklich, dass das PWTG medienrechtliche Bestimmungen der Länder unberührt lässt. Die pauschale Behauptung in einigen Presseberichten, die BNetzA könne „ohne Richterbeschluss“ durchsuchen, ist falsch. Durchsuchungen sind nach § 6 Absatz 3 des PWTG-Entwurfes grundsätzlich richterlich anzuordnen; die eng begrenzte Ausnahme „Gefahr im Verzug“ gilt nur während der Geschäftszeiten und ist dokumentations- und begründungspflichtig – von „Richter ausschalten“, wie teilweise in den Medien behauptet, kann keine Rede sein. Die Regelung zu Durchsuchung im PWTG ist ein übliches, rechtsstaatlich kontrollierbares Instrument der Wirtschaftsaufsicht. Die Konstruktion in § 6 Absatz 3 PWTG-E entspricht vergleichbarem Aufsichtsrecht, etwa dem kartellrechtlichen § 59b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. 83. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Hat die Bundesregierung im Zuge des von ihr am 17. Dezember 2025 beschlossenen Kabinettsentwurfs zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung, mit welchem die Bundesnetzagentur sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz weitgehende Ermittlungsbefugnisse erhalten sollen (https://bmds. bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Gesetzesv orhaben/251217_Regierungsentwurf_PWTG_CD R.pdf), mögliche Widersprüche im Hinblick auf die Artikel 2, 5, 13 und 20 des Grundgesetzes geprüft, und wenn ja, wie lautet ihre Auffassung dazu, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 15. Januar 2026 Die Bundesregierung ist – wie alle staatlichen Organe – uneingeschränkt an das Grundgesetz gebunden. Das Handbuch der Rechtsförmlichkeit, das regierungsintern verbindliche Standards für die Ausarbeitung von Gesetzen festlegt, betont: „Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer vorgesehenen Regelung ist ein zentraler Punkt der Rechtsprüfung.“ Auch den Entwurf des PWTG hat die Bundesregierung entsprechend geprüft und im Ergebnis als verfassungskonform bewertet. 84. Abgeordneter Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist neben dem Auswärtigen Amt auch in anderen Bundesministerien oder im Bundeskanzleramt die Anweisung vorhanden oder vorgesehen, Porträtbilder der jeweiligen Bundesministerin bzw. des jeweiligen Bundesministers in den Räumlichkeiten der Bundesministerien (einschließlich nachgeordneter Behörden und Außenstellen) aufzuhängen, und wie viele Dienstgebäude sind ggf. davon betroffen (bitte nach Bundesministerien aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 13. Januar 2026 Für die fragegegenständlichen Bundesministerien sowie für das Bundeskanzleramt (jeweils einschließlich nachgeordneter Behörden und Außenstellen) bestehen – unabhängig von einer individuell möglicherweise abweichenden Praxis – keine entsprechenden Anweisungen und sind für die Zukunft derzeit auch nicht vorgesehen. 85. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) Welche haushälterischen Mittel hat die Bundesregierung in den Bundeshaushalten 2025 und 2026 für Strukturreformen im Bereich Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung bereitgestellt, und welche ressortübergreifenden Koordinierungsmaßnahmen wurden ergriffen, um sicherzustellen, dass diese Mittel zielgerichtet und effektiv im Sinne einer Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands eingesetzt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 15. Januar 2026 Haushaltsmittel für fragegegenständliche „Strukturreformen im Bereich Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung“ finden sich – ohne eine zentrale Bündelung – in verschiedenen Einzelplänen und Haushaltstiteln des Bundeshaushalts. Im Bundeshaushalt 2026 wurden im Einzelplan des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung mit einem neuen und spezifischeren Zuschnitt etwa 47,5 Mio. Euro für Maßnahmen im Bereich der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus (Titel 2403 532 14) sowie 12,5 Mio. Euro für den in der Modernisierungsagenda (Bund) vorgesehenen Effizienzfonds (Titel 2403 532 15) etatisiert. Zur Sicherstellung einer zielgerichteten und effektiven Verwendung der fragegegenständlichen Haushaltsmittel im Sinne einer Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands ergreift die Bundesregierung fortlaufend ressortübergreifende Koordinierungsmaßnahmen, namentlich etwa durch ein Monitoring der am 1. Oktober 2025 im Bundeskabinett beschlossenen Modernisierungsagenda (Bund) und der am 4. Dezember 2025 beschlossenen Föderalen Modernisierungsagenda sowie insbesondere durch die Arbeit des Staatssekretärsausschusses „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 86. Abgeordneter Lars Haise (AfD) Welche sind die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten unter den Mitarbeitern der DB Sicherheit GmbH und ihrer Subunternehmer (bitte die Staatsangehörigkeiten tabellarisch für das Jahr 2024 auflisten und die Gesamtzahl der Beschäftigten bei der DB Sicherheit GmbH und ihren Subunternehmern angeben), und welchen Anteil an Sicherheitspersonal mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit erachtet die Bundesregierung für die Aufgabe der DB Sicherheit GmbH als erstrebenswert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 12. Januar 2026 Aus Sicht der Bundesregierung sind grundsätzlich die fachliche Ei

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