Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
104 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
- Schriftliche Frage 1 von Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie beurteilt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit den Umstand, dass die Bundesregierung und n…
- Schriftliche Frage 2 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Welche konkreten Zielvorstellungen und Regelungsgehalte verfolgt die Bundesregierung mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD…
- Schriftliche Frage 3/4 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Bekämpfung unangemessener Geschäftspraktiken (beispielsweise das Verlegen von Firmensitzen an…
- Schriftliche Frage 5 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): In welcher Höhe wird nach Kenntnis der Bundesregierung Deutschland für den geplanten Kredit an die Ukraine in Höhe von 90 Mrd. Euro haften,…
- Schriftliche Frage 6 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat das Bundesministerium der Finanzen die überplanmäßigen Ausgaben bei Kapitel 0802 Titel 681 01 i. H. v. 43.000.000 Euro für Oktober 2025…
- Schriftliche Frage 7 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Einzelfälle politisch verfolgter Iranerinnen und Iraner hat das Auswärtige Amt für eine humanitäre Aufnahme über § 22 des Aufentha…
- Schriftliche Frage 8 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele der Personen aus Iran mit Aufnahmezusage nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes konnten im Jahr 2025 nach Deutschland einreisen, und wi…
- Schriftliche Frage 9 von Dr. Christoph Birghan (AfD): Hat Sönke Rix zum 1. Januar dieses Jahres den Posten als Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung angetreten (wenn nein, bitte de…
- Schriftliche Frage 10 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen (bitte jeweils die Anzahl von Hauptpersonen und Familienangehörigen nennen) hat die Bundespolizei noch am Flughafen in…
- Schriftliche Frage 11 von Mirze Edis (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung organisatorische oder personelle Maßnahmen vor dem Hintergrund, dass es nach meinem Kenntnisstand an deutschen Flu…
- Schriftliche Frage 12 von Martin Hess (AfD): Wie hoch ist die jeweilige Anzahl an Gefährdern und Relevanten Personen zum Stichtag 31. Dezember 2025 in den einzelnen Phänomenbereichen im…
- Schriftliche Frage 13 von Martin Hess (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur sogenannten linksextremistischen Vulkangruppe (z. B. abstrakt dazu, wie viele Personen dieser…
- Schriftliche Frage 14 von Martin Hess (AfD): Wie viele rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten wurden gegen tatsächliche oder vermeintliche Linksextremisten und wie viele linksextrem…
- Schriftliche Frage 15 von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2025 Schiffe der sogenannten Schattenflotte von deutschen Behörden festgesetzt, und welche Maßnahmen ged…
- Schriftliche Frage 16 von Rocco Kever (AfD): Liegen der Bundesregierung Zahlen zur jährlichen Nettogesamtbelastung des öffentlichen Haushalts (Bund, Länder und Kommunen) durch die seit…
- Schriftliche Frage 17 von Markus Matzerath (AfD): Kann das Bundesministerium des Innern (BMI) die Aussage eines seiner Abteilungsleiter bestätigen, der am 3. Dezember 2025 in der 19. Sitzung…
- Schriftliche Frage 18 von Markus Matzerath (AfD): Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz im Geltungsbereich des Grundgesetzes bereits Bestrebungen gegen die geltenden Wahlgrundsätze und dam…
- Schriftliche Frage 19 von Markus Matzerath (AfD): Wurden die nach meiner Bewertung durch Linksextremisten skandierten Parolen beim Besuch des Bundeskanzlers Friedrich Merz am 2. Dezember 202…
- Schriftliche Frage 20 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Anschläge auf Bahnanlagen, Unternehmen, Telekommunikationseinrichtungen und sonstige Ziele rechnet die Bundesregierung seit 2011 l…
- Schriftliche Frage 21 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele in Deutschland gemeldete Syrer und Afghanen sind nach Kenntnis der Bundesregierung 2025 per Flugzeug in ein direktes Nachbarland i…
- Schriftliche Frage 22 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl deutscher Notstromgeneratoren, welche zur Unterstützung an die Ukraine geliefert wurden, un…
- Schriftliche Frage 23 von Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wurde die Ministerialdirigentin Maria Bering, stellvertretende Amtschefin des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (B…
- Schriftliche Frage 24 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Mit welchen Vorhaben plant die Bundesregierung, den Schutz vor Gewalt und gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Deepfakes zu verbessern…
- Schriftliche Frage 25 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Unterstützt die Bundesregierung in den laufenden Trilog-Verhandlungen zum Entwurf der europäischen CSA-Verordnung „Chatkontrolle“ Bestrebung…
- Schriftliche Frage 26 von Ulrich von Zons (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund der terroristischen Anschläge auf die Stromversorgung in Berlin und dem B…
- Schriftliche Frage 27 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welche Vorfälle konkret bezieht sich die Bundesregierung im Statement des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul (www.t-on…
- Schriftliche Frage 28 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung gegenüber der US- Administration konkrete diplomatische Schritte unternommen, um gegen die Sanktionierung deutscher…
- Schriftliche Frage 29 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2024 und 2025 DNA-Gutachten von afghanischen Staatsangehörigen mit deutscher Aufnahmezusage angefo…
- Schriftliche Frage 30 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten völkerrechtlichen Aspekte sind nach Auffassung der Bundesregierung im Hinblick auf den US-Militärschlag in Venezuela und di…
- Schriftliche Frage 31 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Wie stellt die Bundesregierung im Zuge der angekündigten Reorganisation des Auswärtigen Amts und der Auflösung der Abteilung für humanitäre…
- Schriftliche Frage 32 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Welche personellen Veränderungen plant die Bundesregierung im Zuge der angekündigten Reorganisation des Auswärtigen Amts, insbesondere der A…
- Schriftliche Frage 33 von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung geprüft, wie sie die Pläne der USA, Grönland entweder „zu kaufen oder militärisch zu besetzen“, völkerrechtlich eino…
- Schriftliche Frage 34 von Pierre Lamely (AfD): Werden für die Arbeit der ehemaligen Bundesministerin des Auswärtigen und heutigen Präsidentin der Generalversammlung der Vereinten Nationen…
- Schriftliche Frage 35 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung – insbesondere das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt – im Hinblick auf die FIFA Fußball- Weltmeisterschaft 202…
- Schriftliche Frage 36/37 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was macht aus Sicht der Bundesregierung eine sogenannte Gewerbesteuer-Oase aus, und wie bewertet sie deren Auswirkungen, z. B. auf einen fai…
- Schriftliche Frage 38 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung bereits eine eigene Einschätzung hinsichtlich der schweren Kämpfe und Angriffe auf kurdisch geprägte Stadtteile in A…
- Schriftliche Frage 39 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der federführenden Beteiligung des Hauptquartiers für die US-Streitkräfte in Europa (USEUCOM) in Stuttg…
- Schriftliche Frage 40 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, der Strategie der Trump-Regierung zu folgen, die zur Freilassung von mehr als 123 belarussischen politisch…
- Schriftliche Frage 41 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Sanktionen von den USA gegen Deutschland erhoben werden sollten bzw. erhoben worden sind, u…
- Schriftliche Frage 42 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung geprüft, welche Konsequenzen sich aus der Kündigung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschl…
- Schriftliche Frage 43 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Wie viele Flüge führte die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung im Regierungs- und Parlamentsflugbetrieb für Mitglieder…
- Schriftliche Frage 44 von Pierre Lamely (AfD): Wie sind die Platz- und Raumverhältnisse in den für Dienstreisen des Bundeskanzlers eingesetzten Flugzeugen ausgestaltet, einschließlich der…
- Schriftliche Frage 45 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erklärt die Bundesregierung die offensichtliche Diskrepanz zwischen ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 62 auf Bundestagsdrucksac…
- Schriftliche Frage 46 von Enrico Komning (AfD): Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, dass es durch die Einführung des Industriestrompreises für energieintensive Industrien zu W…
- Schriftliche Frage 47 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum wurde laut mir vorliegenden Informationen der Antrag des Unternehmens thyssenkrupp Electrical Steel (tkES), das in Gelsenkirchen das k…
- Schriftliche Frage 48 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis von Kontakten (Telefonate, Gespräche, Treffen, schriftlicher Kontakt Mail/Post) zwischen Vertreterinnen und…
- Schriftliche Frage 49 von Janine Wissler (DIE LINKE): Ermittelt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezüglich der Tätigkeiten einer 100-prozentigen Tochterfirma eines großen…
- Schriftliche Frage 50 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den im Eckpunktepapier vorgesehenen Empfehlungen der Servicestelle der Nationalen Plattform für F…
- Schriftliche Frage 51 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers zur Stärkung der Forschungssicherheit sicher, dass der im Rahmen der…
- Schriftliche Frage 52 von Enrico Komning (AfD): Aus welchem Projekt oder welchen Projekten ging nach Kenntnis der Bundesregierung der Artikel „The economic commitment of climate change“ he…
- Schriftliche Frage 53 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung die in der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (Wiss- ZeitVG), die im Oktober 2024 in erster Lesung im Deu…
- Schriftliche Frage 54 von Carolin Bachmann (AfD): Wie viele Personen befinden sich derzeit in Deutschland aufgrund von Vorwürfen oder Verurteilungen im Bereich der Politisch motivierten Krim…
- Schriftliche Frage 55 von Dr. Götz Frömming (AfD): Wie viele Hausdurchsuchungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit im linksextremen Spektrum im Zusammenhang mit dem Terrorans…
- Schriftliche Frage 56 von Andreas Mayer (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Verurteilungen wegen Volkverhetzung es in den Jahren 2022 bis 2025 gegeben ha…
- Schriftliche Frage 57 von Ulrich von Zons (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der nordrhein-westfälische Justizminister beabsichtigt, die Standorte de…
- Schriftliche Frage 58 von Ulrich von Zons (AfD): Hat die Bundesregierung eine Position zu den Maßnahmen einzelner Bundesländer, die Examensnoten als Einstellungsvoraussetzung zum Richteramt…
- Schriftliche Frage 59 von Ulrich von Zons (AfD): Kennt die Bundesregierung die Kritik am Pakt für den Rechtsstaat, wonach trotz der Bereitstellung von Bundesmitteln wesentliche strukturelle…
- Schriftliche Frage 60 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Für wie viele der bundesweit rund 400 Kreise und kreisfreien Städte hat das Statistische Bundesamt, wie es nach § 16 des Schwangerschaftskon…
- Schriftliche Frage 61 von Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Programme zur Sektenprävention, und wenn ja, welche Träger u…
- Schriftliche Frage 62 von Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurde das Thema Sektenprävention in den letzten zehn Jahren auf der Kultusministerkonferenz behandelt, und wenn ja, wann und wie oft (bitte…
- Schriftliche Frage 63 von Pierre Lamely (AfD): Werden öffentliche Äußerungen (beispielsweise auch in Form von Meinungsbeiträgen) von Vorstands- oder Leitungsmitgliedern zivilgesellschaftl…
- Schriftliche Frage 64 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die auf der Basis des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes zwischen der Bundesregierung und dem Land Brandenburg vertragli…
- Schriftliche Frage 65 von Sebastian Maack (AfD): In welcher Höhe fördert die Bundesregierung ggf. den „Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.“ (bitte für den Zeitraum a…
- Schriftliche Frage 66 von Andreas Mayer (AfD): Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung des UNO-Berichts „Violence against women and girls, its causes and consequences“ (ht…
- Schriftliche Frage 67 von Martin Reichardt (AfD): Aus welchen Gründen hat die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien nach Kenntnis der Bundesregierung…
- Schriftliche Frage 68 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): In welcher Höhe plant die Bundesregierung die Investitionen in das Kita-System zu erhöhen, nachdem die Bundesministerin für Bildung, Familie…
- Schriftliche Frage 69 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der vorliegenden Evaluation der Universität Leipzig zum Bundesprogramm „Mental Healt…
- Schriftliche Frage 70 von Martin Reichardt (AfD): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ oder über andere mit Bundesmitteln (ko-) finanzierte…
- Schriftliche Frage 71 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum findet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16, Rn. 209), das ausdrücklich klarstellt, dass Totalsan…
- Schriftliche Frage 72 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung im Gesetzentwurf zur „Neuen Grundsicherung“ die pauschale Erhebung einer 30-Prozent-Sanktion bereits bei g…
- Schriftliche Frage 73 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit zum Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes in der vo…
- Schriftliche Frage 74 von Jan Feser (AfD): Wie viele volljährige Leistungsberechtigte, die Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhielten, lebten nach Kenntnis…
- Schriftliche Frage 75 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist der aktuelle Stand der Neuauflegung des „Aktionsplans gegen Rassismus“, um Rassismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen zu b…
- Schriftliche Frage 76 von Cem Ince (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, wie viele Arbeitsunfälle auf ausländische und wie viele auf deutsche Beschäftigte entfielen, und…
- Schriftliche Frage 77 von Sarah Vollath (DIE LINKE): Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei Altersrenten (bitte jeweils für die g…
- Schriftliche Frage 78 von Anne Zerr (DIE LINKE): Wie lautet die konkrete Vorhabenplanung der Bundesregierung bezüglich der im Bereich Arbeit und Soziales im Koalitionsvertrag zwischen CDU,…
- Schriftliche Frage 79 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu welchen Anteilen nutzen die Ressorts der Bundesregierung (inklusive Bundeskanzleramt) Cloud-Dienste US-amerikanischer Betreiber (gemäß Se…
- Schriftliche Frage 80 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung bzw. Bundesnetzagentur Erkenntnisse darüber, ob US-Plattformbetreiber (insbesondere X) seit der US-Sanktionierung ge…
- Schriftliche Frage 81 von Edgar Naujok (AfD): Hat die Bundesregierung bei der geplanten Möglichkeit, insbesondere in Redaktionsräumen tätig zu werden, ohne zuvor einen Richtervorbehalt e…
- Schriftliche Frage 82 von Edgar Naujok (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der öffentlichen Kritik am Gesetzesvorhaben zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/900 des Eu…
- Schriftliche Frage 83 von Edgar Naujok (AfD): Hat die Bundesregierung im Zuge des von ihr am 17. Dezember 2025 beschlossenen Kabinettsentwurfs zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/9…
- Schriftliche Frage 84 von Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist neben dem Auswärtigen Amt auch in anderen Bundesministerien oder im Bundeskanzleramt die Anweisung vorhanden oder vorgesehen, Porträtbil…
- Schriftliche Frage 85 von Uwe Schulz (AfD): Welche haushälterischen Mittel hat die Bundesregierung in den Bundeshaushalten 2025 und 2026 für Strukturreformen im Bereich Bürokratieabbau…
- Schriftliche Frage 86 von Lars Haise (AfD): Welche sind die zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten unter den Mitarbeitern der DB Sicherheit GmbH und ihrer Subunternehmer (bitte die Staa…
- Schriftliche Frage 87 von David Schliesing (DIE LINKE): Wird sich die Bundesregierung gegenüber der Deutschen Bahn AG (DB AG), deren Alleineigentümer der Bund ist, dafür einsetzen, dass von der Vo…
- Schriftliche Frage 88 von Stefan Seidler (fraktionslos): Wie erfolgt die Finanzierung des Bahnhofs Flensburg Weiche unter Berücksichtigung der dort gemäß Zielfahrplan Deutschlandtakt vorgesehenen M…
- Schriftliche Frage 89 von Enrico Komning (AfD): Wie hoch sind angesichts der enormen Investitionskosten (www.bundestag.de/resource/blob/10 19134/59b54bba98e93b9fecf43013668d86b3/W D-5-135-…
- Schriftliche Frage 90 von Enrico Komning (AfD): Verfügt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/13684…
- Schriftliche Frage 91 von Enrico Komning (AfD): Inwiefern muss die Wiederverwendung oder Entsorgung der Einzelteile von Windkrafträdern an ihrem Nutzungsende, insbesondere der Rotorblätter…
- Schriftliche Frage 92 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Prof. Dr. Ferdinand Dudenhöffer, dass „[d]ie von der Bundesregierung geplanten Kauf…
- Schriftliche Frage 93 von Rocco Kever (AfD): Plant die Bundesregierung im Jahr 2026 in Anbetracht der neuen Forschungsergebnisse aus Kalifornien, wonach ein „Bootcamp“-ähnliches Trainin…
- Schriftliche Frage 94 von Stella Merendino (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu der Rechtsfrage vor, ob die Zuständigkeit der Finanzierung der „Fehlfahrten“…
- Schriftliche Frage 95 von Volker Scheurell (AfD): Welche gewogenen durchschnittlichen Netto- Einkaufspreise je Stück ergeben sich unter Bezugnahme auf die Antwort der Bundesregierung auf die…
- Schriftliche Frage 96 von Volker Scheurell (AfD): Gab es im Zeitraum von Januar bis Juni 2020 einen fachlichen oder administrativen Kontakt, einschließlich E-Mail-, Brief- oder Aktenvermerke…
- Schriftliche Frage 97 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Wie hat sich in den vergangenen 20 Jahren die Lebenserwartung der Bevölkerung entwickelt (bitte nach Geschlecht und Einkommensquintilen diff…
- Schriftliche Frage 98 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Wie hat sich in den vergangenen 20 Jahren die Anzahl der Menschen mit einer chronischen Krankheit entwickelt (bitte nach Geschlecht und Eink…
- Schriftliche Frage 99 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang von Armut und (psychischer) Gesundheit insbesondere im Hinblick auf Kinder u…
- Schriftliche Frage 100 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Informationen über die Anzahl der Kündigungen von Beleghebammen und die aktuelle Entwicklung der regionalen sowie…
- Schriftliche Frage 101 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Daten (Stand: 31. Dezember 2025) vor, um substantielle Erkenntnisse über gleichwertige Lebensverhältnisse auf dem…
- Schriftliche Frage 102 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Welche Indikatoren für gleichwertige Lebensverhältnisse auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt die Bundesregierung…
- Schriftliche Frage 103 von Danny Meiners (AfD): Aus welchen fachlichen, rechtlichen oder verwaltungspraktischen Gründen wurden nicht sämtliche Proben mit festgestellter Überschreitung des…
- Schriftliche Frage 104 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist die Gesamthöhe der Zuwendungen, die jeweils für die beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung (investi…
- Schriftliche Frage 105 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Anträge auf Förderung sind bis zum Stichtag: 9. Januar 2026 jeweils für die beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms Umbau der…
- Schriftliche Frage 106 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Sozialwohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung im Jahr 2025 neu gefördert (bitt…
Text
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3685
21. Wahlperiode 12.01.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 12. Januar 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Amtsberg, Luise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 7, 8, 27
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 50, 51
Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 79
Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 28, 80
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 10, 29, 30
Dzienus, Timon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 71, 72, 73
Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 32
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13, 14
Hofreiter, Anton, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 15, 33
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Abgeordnete Nummer
der Frage
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 93
Khan, Misbah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 61, 62
Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . 46, 52, 89, 90, 91
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 44, 63
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 101, 102
Lemke, Steffi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 1
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18, 19
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 66
Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Müller, Sascha
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 20, 21
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81, 82, 83
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 48
Nick, Ophelia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 104, 105
Nouripour, Omid
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Abgeordnete Nummer
der Frage
Otte, Karoline
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 3, 4, 36, 37
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67, 70
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 68, 69
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 40
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 41
Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95, 96
Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Stange, Julia-Christina
(Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97, 98, 99, 100
Abgeordnete Nummer
der Frage
Steinmüller, Hanna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
Tesfaiesus, Awet
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 24, 25
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 26, 57, 58, 59
Drucksache 21/3685 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Lemke, Steffi
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Otte, Karoline
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Amtsberg, Luise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 9, 10
Hofreiter, Anton, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13, 14
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 15, 16
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Tesfaiesus, Awet
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 17, 18
Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Seite
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Amtsberg, Luise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 21, 22
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Hofreiter, Anton, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Otte, Karoline
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 25, 26
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 32
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/3685
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Asar, Ayse
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 39
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Khan, Misbah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 46
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 45, 46
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Dzienus, Timon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 47, 48
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Seite
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Benner, Lukas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54, 55
Nouripour, Omid
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60
Müller, Sascha
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64, 65
Stange, Julia-Christina
(Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65, 66, 67
Drucksache 21/3685 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68, 69
Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Nick, Ophelia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 71, 72
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Steinmüller, Hanna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/3685
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordnete
Steffi Lemke
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie beurteilt das Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
den Umstand, dass die Bundesregierung und
nahezu alle anderen Bundesministerien weiterhin
nicht nur Kunde der Plattform „X“ sind, sondern
die Kommunikation dort nahezu uneingeschränkt
fortführen, angesichts der Tatsache, dass das
Bundesumweltministerium dort seit dem Januar 2025
nicht mehr aktiv kommuniziert?
Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius
vom 16. Januar 2026
Da sich die Frage auf die gesamte Bundesregierung bezieht, erfolgt die
Beantwortung durch das Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 8 der Abgeordneten Dr. Anna Lührmann auf
Bundestagsdrucksache 21/1627 verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
2. Abgeordnete
Katalin Gennburg
(Die Linke)
Welche konkreten Zielvorstellungen und
Regelungsgehalte verfolgt die Bundesregierung mit der
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD vereinbarten Überprüfung der Regeln für die
Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
(BVVG), und wie ist der konkrete Zeitplan dieser
Überprüfung (bitte Verlaufsplan mit wesentlichen
inhaltlichen und verfahrenstechnischen Schritten
angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 16. Januar 2026
Die Grundsätze für das Flächenmanagement landwirtschaftlicher
Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG)
(Flächenmanagementgrundsätze 2024) traten als gemeinsam zwischen dem
Bund und den Agrarressorts der Länder Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unterzeichnetes
Regelwerk am 12. April 2024 in Umsetzung des Koalitionsvertrages
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP der 20.
Legislaturperiode in Kraft. Danach ist die Vergabe der Flächen zur Pacht auf
Grundlage der öffentlichen Ausschreibung und anhand eines
Punktesystems vorgesehen, das Kriterien aus den Bereichen Ökologie,
Nachhaltigkeit und Agrarstruktur in Verbindung mit dem finanziellen Gebot
bewertet.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21.
Legislaturperiode sieht vor, dass die Regeln der BVVG für die
Flächenverpachtung zeitnah überprüft werden. Dieser Auftrag wurde durch den
gemeinsamen „Evaluierungsbericht der Flächenmanagementgrundsätze“
des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat bereits Ende des Jahres 2025
erfüllt. Die interne Evaluierung hatte das Ziel, zu prüfen, ob die
Verpachtung der Agrarflächen der BVVG nach dem System der
Flächenmanagementgrundsätze geeignet ist, die Förderung einer nachhaltigen bzw.
ökologischen Bewirtschaftungsweise, eine ausgewogene Chancenverteilung
unterschiedlicher Bewirtschaftungsformen, die Umsetzung
agrarstruktureller Zielsetzungen sowie eine angemessene Berücksichtigung
wirtschaftlicher Belange zu erreichen. Der Bericht stützt sich neben
Erkenntnissen der Bundesregierung auf eine Begleitforschung des Thünen-
Instituts sowie Stellungnahmen der ostdeutschen Bundesländer und von
Verbänden.
Im Ergebnis der Evaluierung konnte die Förderung der mit den
Flächenmanagementgrundsätzen verfolgten Ziele bejaht werden. Die
Umstellung des Regelverfahrens in der Verpachtung von BVVG-Agrarflächen
auf der Basis eines Kriterienkatalogs hat sich bislang in der praktischen
Durchführung grundsätzlich bewährt und zu einem angemessenen
Ausgleich zwischen agrarstrukturellen, ökologisch-nachhaltigen und
haushaltsrechtlichen Anforderungen geführt. Gleichzeitig identifiziert der
Bericht Themenkomplexe, die bei einer Fortführung der weiteren
Prüfung bedürfen. Hierzu gehören Überlegungen, wie die
Nachhaltigkeitskriterien innerhalb des Punktekatalogs noch passgenauer und
praxisorientierter gestaltet werden können, auch zur Vermeidung möglicher
Fehlanreize. Die Preisentwicklung ist dabei weiter zu beobachten und
marktübliche Preise gemäß den haushaltsrechtlichen Anforderungen sind
sicherzustellen. Darüber hinaus zeigt der Bericht das Erfordernis der
Etablierung eines risikoorientierten und unbürokratischen
Pachtvertragsmanagements zur gezielten Kontrolle der Umsetzung der
Nachhaltigkeitsmaßnahmen auf. Neben dem Verpachtungsgeschäft soll auch eine
mögliche (beschränkte) Wiederaufnahme von Verkäufen geprüft werden.
Die Feststellungen des Berichts sowie das Verpachtungsverfahren für
das Jahr 2026 sind derzeit Gegenstand von laufenden Gesprächen mit
den Ländern zum weiteren Umgang mit den Flächen der BVVG auf
Grundlage des Koalitionsvertrags.
3. Abgeordnete
Karoline Otte
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung
zur Bekämpfung unangemessener
Geschäftspraktiken (beispielsweise das Verlegen von
Firmensitzen an Orte ohne wesentliche Geschäftstätigkeit)
von Unternehmen zum Ausnutzen von Standorten
mit besonders niedrigen Gewerbesteuer-
Hebesätzen (sog. Gewerbesteuer-Oasen), und welchen
Zeitplan zur Umsetzung dieser Maßnahmen gibt
es hier jeweils (bitte nach einzelnen Maßnahmen
und jeweiligem Zeitplan aufschlüsseln)?
4. Abgeordnete
Karoline Otte
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung die
Wirksamkeit der von ihr eingeführten Maßnahmen gegen
Gewerbesteueroasen (beispielsweise die
Aufnahme der Rechtsprechungsgrundsätze des
Bundesfinanzhofes zum Vorliegen einer Betriebsstätte in
den Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu
den §§ 10 und 12 der Abgabenordnung, ein
Register für Risiko-Indikatoren für „problematische
Betriebstättenfälle“ etc.), und wie viele Fälle von
„problematischen“ Betriebstättenfällen sind der
Bundesregierung bekannt (bitte nennen und nach
den fünf wichtigsten Indikatoren aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 14. Januar 2026
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Bund und Länder haben sich in jüngerer Vergangenheit bereits auf eine
Reihe von – untergesetzlichen – verwaltungsinternen Maßnahmen
verständigt, die insbesondere steuerverfahrensrechtlicher, organisatorischer
sowie automationstechnischer Natur sind.
Darüber hinaus wird – entsprechend den Vereinbarungen im aktuellen
Koalitionsvertrag (Zeile 1449) – derzeit die Umsetzung der Regelung
zur Anhebung des aktuellen Mindesthebesatzes von aktuell 200 Prozent
(§ 16 Absatz 4 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes) auf 280 Prozent im
Ressortkreis abgestimmt. Diese Maßnahme soll zügig in ein
Gesetzgebungsverfahren aufgenommen werden. Dies wird zu einer deutlichen
Minderung der bestehenden kommunalen Hebesatzspreizung führen.
Die damit einhergehende Anhebung der (Mindest-)Gewerbesteuer von
derzeit 7 Prozent (bei einem Hebesatz von 200 Prozent) auf künftig
9,8 Prozent (bei einem Hebesatz von 280 Prozent) dürfte im
Zusammenspiel mit den vereinbarten administrativen Maßnahmen sowie der
erhöhten Sensibilisierung der Steuerpflichtigen die dargestellte Problematik
deutlich relativieren.
Es ist davon auszugehen, dass die in Zusammenarbeit mit den Ländern
entwickelten und umgesetzten Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur
Bekämpfung und Verhinderung von missbräuchlichen Gestaltungen
leisten. Konkrete Fallzahlen liegen der Bundesregierung vor dem
Hintergrund, dass die Zuständigkeit für steuerliche Einzelfälle nach der
verfassungsmäßigen Kompetenzordnung den Landesfinanzbehörden obliegt,
nicht vor.
5. Abgeordneter
Dr. Rainer
Rothfuß
(AfD)
In welcher Höhe wird nach Kenntnis der
Bundesregierung Deutschland für den geplanten Kredit
an die Ukraine in Höhe von 90 Mrd. Euro haften,
und in welchem Haushaltstitel bzw. auf welche
Weise wird die Bundesregierung diese potenzielle
Haftung bilanziell in der
Bundeshaushaltsrechnung oder sonstigen finanziellen Ausweisungen
darstellen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 12. Januar 2026
Der Europäische Rat kam bei seiner Tagung am 18. Dezember 2025
überein, der Ukraine ein Darlehen von 90 Mrd. Euro für die Jahre 2026
und 2027 auf der Grundlage von EU-Anleihen auf den Kapitalmärkten
zu gewähren. Die EU-Anleihen, die für das Darlehen an die Ukraine
aufgenommen werden, werden über den sog. Headroom des EU-
Haushalts besichert. Der Headroom ist die Differenz zwischen der vom
Deutschen Bundestag ratifizierten Eigenmittelobergrenze und der EU-
Ausgabenobergrenze des Mehrjährigen Finanzrahmens in einem Jahr. Bei
Eintreten des Sicherungsfalles müsste die Kommission zunächst andere
Finanzierungsmöglichkeiten aus dem EU-Haushalt ausschöpfen. In letzter
Instanz könnten sich höhere Abführungen an den EU-Haushalt durch die
Mitgliedstaaten ergeben. Dann betrüge der deutsche Finanzierungsanteil
durch Freistellung der nicht partizipierenden Mitgliedstaaten (Ungarn,
Tschechien und die Slowakei) nach vorläufigen Berechnungen statt
derzeit rund 24 Prozent etwa einen Prozentpunkt mehr (25 Prozent).
Bei Inanspruchnahme der Absicherung über den Headroom des EU-
Haushalts, wäre der deutsche Finanzierungsanteil über die üblichen
Eigenmittelabführungen zu leisten. Dabei käme es im Einzelnen
insbesondere auf die Laufzeit und die konkreten Rückzahlungsbedingungen des
Kredits an. Hierzu stehen konkrete Informationen der Kommission noch
aus.
6. Abgeordneter
Dr. Sebastian
Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat das Bundesministerium der Finanzen die
überplanmäßigen Ausgaben bei Kapitel 0802
Titel 681 01 i. H. v. 43.000.000 Euro für Oktober
2025 und 91.300.000 Euro für November 2025
als Überbrückung von ausstehenden
Gehaltszahlungen für Zivilbeschäftigte der US-
amerikanischen Streitkräfte in Rheinland-Pfalz nach
Beendigung des Haushaltsshutdowns in den
Vereinigten Staaten von Amerika am 13. November
2025 zurückerhalten, und wenn ja, wann wurde
diese Rückzahlung geleistet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 16. Januar 2026
Die Mittel wurden nach Beendigung des Haushaltsshutdowns in voller
Höhe (134,3 Mio. Euro) von den USA erstattet und im Bundeshaushalt
vereinnahmt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
7. Abgeordnete
Luise Amtsberg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Einzelfälle politisch verfolgter
Iranerinnen und Iraner hat das Auswärtige Amt für eine
humanitäre Aufnahme über § 22 des
Aufenthaltsgesetzes im Zeitraum von Mai bis Dezember
2025 aufbereitet an das Bundesministerium des
Innern weitergeleitet, und wie wurden diese Fälle
im Bundesinnenministerium beschieden (bitte
hierbei die verantwortlichen Entscheidungsträger
sowie die durchschnittliche Bearbeitungsdauer
angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 13. Januar 2026
Das Bundesministerium des Innern hat im Zeitraum von Mai bis
Dezember 2025 für insgesamt 37 Personen mit iranischer
Staatsangehörigkeit die Aufnahme nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes zur
Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erklärt. Die
Entscheidungen wurden im beschleunigten Verfahren bzw. auf
Staatssekretärsebene getroffen. Die Bearbeitungsdauer lag zwischen fünf und
13 Tagen.
8. Abgeordnete
Luise Amtsberg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele der Personen aus Iran mit
Aufnahmezusage nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes konnten
im Jahr 2025 nach Deutschland einreisen, und wie
viele Personen, die eine Aufnahmezusage durch
die Bundesregierung erhalten haben, befinden
sich noch in Iran zum Zeitpunkt der
Fragestellung?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 13. Januar 2026
Die Zahl der Einreisen wird aufgrund der individuellen Einreisen der
aufgenommenen Personen nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) nicht erfasst. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger
Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung des zweiten
Teils Ihrer Frage in offener Form nicht bzw. nicht vollständig erfolgen
kann. Dies dient dem Schutz der betroffenen Personen. Deshalb sind
einzelne Informationen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-
Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden als nicht zur
Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage
übermittelt.1
1 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
9. Abgeordneter
Dr. Christoph
Birghan
(AfD)
Hat Sönke Rix zum 1. Januar dieses Jahres den
Posten als Präsident der Bundeszentrale für
politische Bildung angetreten (wenn nein, bitte den
Zeitplan nennen und angeben und ob weitere
Kandidaten in Rede stehen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 12. Januar 2026
Die Nachfolgeregelung für den Posten Präsident/-in der Bundeszentrale
für politische Bildung liegt derzeit noch nicht vor; das entsprechende
Verfahren dauert an. Nach Abschluss des Entscheidungsprozesses wird
das Kabinett in der hierfür vorgesehenen Weise eingebunden. Aus
datenschutzrechtlichen Gründen erfolgen zudem keine Angaben zu
Einzelpersonalien.
10. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In wie vielen Fällen (bitte jeweils die Anzahl von
Hauptpersonen und Familienangehörigen nennen)
hat die Bundespolizei noch am Flughafen in
Islamabad den Abflug von afghanischen
Staatsangehörigen mit deutscher Aufnahmezusage
verhindert, wie es nach meiner Kenntnis aufgrund von
Informationen von Betroffenen vor Ort Praxis ist,
und in wie vielen Fällen wurde der
Anfangsverdacht der Bundespolizei danach bestätigt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. Januar 2026
Alle Aufnahmezusagen stehen stets unter dem Vorbehalt eines
erfolgreichen Visumverfahrens und etwaig sich im weiteren Verfahren
ergebender Sicherheitsbedenken oder sonstiger verfahrensrelevanter
Erkenntnisse. Grundsätzlich können sich in jedem Stadium des Verfahrens
Erkenntnisse ergeben, die zu einer Aufhebung der Aufnahmezusagen
führen können. Nur wenn alle Verfahrensschritte erfolgreich durchlaufen
werden, kann ein Visum ausgestellt werden bzw. eine Einreise nach
Deutschland erfolgen.
Die an dem Aufnahmeverfahren aus Afghanistan beteiligten Behörden
stehen in einem engen und ständigen Austausch. Das Verfahren wird
kontinuierlich überprüft und angepasst, wenn die Umstände dies
erfordern.
Vor Abflug werden regelmäßig die für die Einreise erforderlichen
Dokumente durch Dokumenten- und Visumberater und -beraterinnen (DVB),
die die Bundespolizei in beratender Funktion entsendet, überprüft.
Hierbei prüfen die DVB unter anderem die Personengleichheit zwischen dem
Reisedokument und der Person.
Sofern in diesem Zusammenhang Unregelmäßigkeiten festgestellt
werden, meldet der DVB, der selbst Teil der Auslandsvertretung ist, dies
den zuständigen Mitarbeitern der Deutschen Botschaft in Islamabad, die
die letztendliche Entscheidung über die Mitnahme treffen. Die
Umstände, die zu einer eventuellen Rückstellung von der Mitnahme führen,
können hierbei vielfältig sein.
Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
11. Abgeordneter
Mirze Edis
(Die Linke)
Plant die Bundesregierung organisatorische oder
personelle Maßnahmen vor dem Hintergrund,
dass es nach meinem Kenntnisstand an deutschen
Flughäfen, insbesondere am Flughafen Köln/
Bonn, regelmäßig zu erheblichen Problemen und
Verzögerungen bei der Ein- und Ausreisekontrolle
durch die Bundespolizei, insbesondere bei Flügen
aus/in Nicht-Schengen-Staaten, besonders aus
der/in die Türkei, kommt, wobei die
Passkontrollen häufig nur mit einer sehr geringen Anzahl von
Beamtinnen und Beamten besetzt sind, obwohl
zeitgleich mehrere Abflüge oder Ankünfte
abgefertigt werden müssen, sodass in der Folge
unzumutbare lange Warteschlangen entstehen, die
dazu führen können, dass Reisende trotz
rechtzeitiger Ankunft am Flughafen ihre gebuchten
Flüge verpassen, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. Januar 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über erhebliche
Probleme und Verzögerungen im Sinne der Fragestellung vor. Die zuständigen
Behörden und Dienststellen der Bundespolizei beurteilen die Lage an
den deutschen Flughäfen mit Blick auf ihre Aufgabenwahrnehmung
fortlaufend und passen ihren Personaleinsatz zur Wahrnehmung ihrer
grenzpolizeilichen Aufgaben entsprechend an.
12. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Wie hoch ist die jeweilige Anzahl an Gefährdern
und Relevanten Personen zum Stichtag 31.
Dezember 2025 in den einzelnen
Phänomenbereichen im Vergleich zum Vorjahresstichtag (bitte
dabei die Gefährder im Bereich PMK -religiöse
Ideologie- und PMK -ausländische Ideologie-
jeweils nach deutsch/nichtdeutsch aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. Januar 2026
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Gefährder und Relevanten
Personen in den Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität
(PMK) -links-, PMK -rechts-, PMK -religiöse Ideologie-, PMK -
ausländische Ideologie- und PMK -sonstige Zuordnung-. Die Erhebung der
entsprechenden Statistik erfolgt immer zum Monatsanfang, weshalb –
abweichend von der Fragestellung – jeweils der 1. Januar als Stichtag
gewählt wurde.
Mit Stichtag 1. Januar 2026 lagen folgende Daten vor:
Phänomenbereich Gefährder Relevante
Personen
PMK -links- 12 50
PMK -rechts- 65 162
PMK -ausländische Ideologie- 11 35
PMK -religiöse Ideologie-* 446 453
PMK -sonstige Zuordnung- 19 25
* Mit Stand 31. Dezember 2025 waren 446 Gefährder (267 deutsch/179 nicht-deutsch)
und 453 Relevante Personen (265 deutsch/188 nicht-deutsch) eingestuft.
Mit Stichtag 1. Januar 2025 lagen folgende Daten vor:
Phänomenbereich Gefährder Relevante
Personen
PMK -links- 12 64
PMK -rechts- 75 180
PMK -ausländische Ideologie- 13 34
PMK -religiöse Ideologie-* 471 495
PMK -sonstige Zuordnung- 19 25
* Mit Stand 31. Dezember 2024 waren 471 Gefährder (276 deutsch/195 nicht-deutsch)
und 495 Relevante Personen (311 deutsch/184 nicht-deutsch) eingestuft.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der Auffassung,
dass Ihre Frage in Bezug auf die erbetene Aufschlüsselung nach
deutscher und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit im Bereich PMK
ausländische Ideologie- aus kompetenziellen Gründen sowie Erwägungen des
Staatswohls nicht und auch nicht in eingestufter Form beantwortet
werden kann. Entsprechend der im Grundgesetz vorgesehenen
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern obliegt der Bereich der
Gefahrenabwehr grundsätzlich den Ländern. Die polizeiliche Einstufung von
Personen als Gefährder oder Relevante Personen im Bereich der PMK
liegt dementsprechend allein in der Kompetenz der örtlich zuständigen
Polizeibehörden. Darüber hinaus handelt es sich bei der Einstufung einer
Person als Gefährder oder Relevante Person um eine
gefahrenabwehrrechtliche und verdeckte Maßnahme. Diese Einstufung soll dem
Betroffenen aus polizeitaktischen Erwägungen nicht bekannt werden, da der
Zweck der nach Polizeirecht durchgeführten verdeckten Maßnahmen
ansonsten gefährdet sein könnte. Aufgrund des zum Teil kleinen
Personenpools könnte eine Veröffentlichung der geforderten Informationen
geeignet sein, Rückschlüsse auf die Einstufung als Gefährder/Relevante
Person dieser Personen zu ermöglichen und damit das polizeitaktische
Instrument der Kategorisierung von Gefährdern und Relevanten Personen
sowie die Wirksamkeit von entsprechend initiierten
Standardmaßnahmen zu gefährden. Darüber hinaus wären damit Rückschlüsse auf
interne Arbeitsabläufe und sonstige Systematiken sowie die strategische
Ausrichtung der Arbeit des Bundeskriminalamtes, aber auch der
Polizeien der Länder, möglich. Dies würde die polizeiliche Funktionsfähigkeit
nachhaltig beeinträchtigen.
Aus den vorgenannten kompetenziellen sowie polizeitaktischen
Gründen, die eine Geheimschutzbedürftigkeit begründen, nimmt die
Bundesregierung zu Details, welche über die absoluten Zahlen von Gefährdern
und Relevanten Personen hinausgehen, einschließlich der Zuordnung
des Personenpotentials zu einzelnen Gruppierungen oder
Themenfeldern, keine Stellung.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten
Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den
negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung
der Polizeibehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen
der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine
Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet. Im Hinblick auf den
Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung
die erfragten Informationen für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges
Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen
werden kann. Denn die gewünschten Angaben könnten bei Bekanntwerden
zu einer Änderung des Kommunikationsverhaltens der Betroffenen
führen und damit eine weitere Aufklärung bzw. das Monitoring von
Gefährdern und Relevanten Personen erheblich beeinträchtigen bzw. sogar
unmöglich machen. Dieses Risiko kann wegen der Gefahren für das
Staatswohl nicht in Kauf genommen werden.
13. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur
sogenannten linksextremistischen Vulkangruppe
(z. B. abstrakt dazu, wie viele Personen dieser
Gruppe angehören, ob in der Vergangenheit
Identitäten von einzelnen Mitgliedern ermittelt werden
konnten und ob es speziell eingerichtete
Sonderermittlungsgruppen in den Sicherheitsbehörden
des Bundes zur Aufklärung dieser Gruppe gibt
und seit wann diese existieren)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. Januar 2026
In Berlin und Brandenburg wurden seit dem Jahr 2011 in
unregelmäßigen Abständen bisher 13 Brandanschläge auf Infrastrukturanlagen,
insbesondere Bahnanlagen, Telekommunikationseinrichtungen und
öffentliche Versorgungsleitungen, begangen, zu denen anonyme Autoren auf
einschlägigen linksextremistischen oder von Linksextremisten genutzten
Internetplattformen Bekennerschreiben veröffentlichten, in denen sie
sich selbst als „Vulkangruppen“ bezeichneten. Die Täter veröffentlichten
meist noch am Tag des Anschlags eine Taterklärung. Ziel der Taten sei
es demnach, jeweils die alltäglichen Funktionsabläufe zu stören und
„Momente des Stillstands“ herbeizuführen, um dem „System“ Schaden
zuzufügen.
Für das Bundeskriminalamt (BKA) kann im Kontext
„Sonderermittlungsgruppen“ festgestellt werden, dass bei herausragenden Straftaten
der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) im Bereich der Polizei
regelmäßig sogenannte „Besondere Aufbauorganisationen (BAO)“
eingerichtet werden, so auch im aktuellen Fall. Entsprechende BAO werden
mit Abschluss oder vorläufigem Abschluss der Ermittlungen wieder
aufgelöst.
Eine weitergehende Beantwortung hinsichtlich des Kenntnisstandes des
Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) bezüglich der Vulkangruppe
und zu etwaigen sogenannten „Sonderermittlungsgruppen“ kann trotz
der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht,
Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, aus Gründen des
Staatswohls nicht erfolgen, da Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der
Sicherheitsbehörden des Bundes im Hinblick auf deren künftige
Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind.
Durch eine Antwort auf Ihre Frage nach dem genauen Kenntnisstand des
BfV hinsichtlich der genannten Gruppe könnten Rückschlüsse auf die
Arbeitsweise in der Abteilung Linksextremismus/-terrorismus gezogen
werden. Eine Veröffentlichung der in Rede stehenden Informationen
würde zudem dazu führen, dass der Kenntnisstand und bestimmte
Arbeitsweisen im nachrichtendienstlichen Bereich des BfV offengelegt
werden. Betroffene Personen oder Gruppen würden in die Lage versetzt,
Abwehrstrategien zu entwickeln und somit die Erkenntnisgewinnung
des BfV erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen.
Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen
und damit einen erheblichen Nachteil für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland bedeuten.
Aus der sorgfältigen Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten
Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner
Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung der deutschen Sicherheitsbehörden sowie den daraus
resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland ergibt sich, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine
Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern
wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Hieraus ergibt sich, dass die
erbetenen Informationen derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen
Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das
Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der
Bundesregierung zurückstehen.
Dasselbe gilt für den Kenntnisstand etwaiger sogenannter
Sonderermittlungsgruppen. Eine Preisgabe von Informationen hierzu würde überdies
eine weite Angriffsfläche bieten und könnte zur Ausforschung genutzt
werden.
14. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Wie viele rechtsextremistisch motivierte
Gewalttaten wurden gegen tatsächliche oder
vermeintliche Linksextremisten und wie viele
linksextremistische Gewaltdelikte gegen tatsächliche oder
vermeintliche Rechtsextremisten jeweils in den
Jahren 2024 und 2025 verübt (vgl. als
Aufschlüsselungsbeispiel und zur Fortführung der
Datenreihen Antworten der Bundesregierung zu Frage 12
der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/11154 sowie auf meine
Schriftliche Frage 13 auf Bundestagsdrucksache
21/166)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. Januar 2026
Eine automatisierte Beauskunftung im Sinne der Fragestellung ist nicht
möglich, da die politische Orientierung eines Opfers einer Straftat in der
zugrundeliegenden Fallzahlendatei nicht kategorisch erfasst wird.
Hilfsweise werden zur Beantwortung Ihrer Frage die Gewaltdelikte im
Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK) -links- im
Unterthemenfeld (UTF) „gegen rechts“ bzw. im Phänomenbereich PMK
-rechts- im UTF „gegen links“ herangezogen. Dies ergab folgendes
Ergebnis:
Jahr PMK-links-,
UTF „gegen rechts“
PMK-rechts-
UTF „gegen links“
2024 416 147
2025 606 182
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Erfassung der Fallzahlen
zur Politisch motivierten Kriminalität aus dem Jahr 2025 derzeit noch
nicht abgeschlossen ist. Die Fallzahlen haben somit vorläufigen
Charakter und sind durch mögliche Nach-/Änderungsmeldungen noch
Veränderungen unterworfen.
15. Abgeordneter
Dr. Anton
Hofreiter
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2025 Schiffe
der sogenannten Schattenflotte von deutschen
Behörden festgesetzt, und welche Maßnahmen
gedenkt die Bundesregierung in Fällen zu ergreifen,
in denen – wie in der von Deutschland
mitgetragenen Erklärung der Europäischen Union vom
15. Dezember 2025 dargelegt (https://data.consili
um.europa.eu/doc/document/ST-16829-2025-INI
T/de/pdf) – Schiffe aufgrund falscher oder
fehlender Flaggenzugehörigkeit als ohne
Staatszugehörigkeit gelten und damit im Einklang mit dem
Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen
(SRÜ) festgesetzt werden können?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. Januar 2026
Es existiert keine einheitliche bzw. statistisch validierbare Definition des
Begriffes „Schattenflotte“. Die Behörden der deutschen Zollverwaltung
überwachen die Einhaltung der Rechtsakte der Europäischen Union im
Bereich des Außenwirtschaftsverkehrs über die Ausfuhr, Einfuhr,
Verbringung und Durchfuhr. Im Sinne der Fragestellung hat die
Zollverwaltung in einem Fall konkrete zollrechtliche Maßnahmen gegen ein Schiff
der sogenannten „Schattenflotte“ ergriffen. Demselben Schiff wurde
nach einem technischen Fehler durch die Dienststelle Schiffssicherheit
der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik
Telekommunikation (BG Verkehr) ein vorläufiges Weiterfahrverbot erteilt, das nach
Freigabe durch die Klassifikationsgesellschaft und Flaggenstaat wieder
aufgehoben wurde.
Schiffe ohne Staatszugehörigkeit unterstehen im Rahmen des
Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) nicht der Hoheitsgewalt
eines Flaggenstaats. Sie sind weder Träger der Freiheit der Hohen See,
einschließlich der Freiheit der Schifffahrt, noch der Rechte wie der
friedlichen Durchfahrt oder der Transitdurchfahrt, da diese Freiheiten und
Rechte nach dem Seerecht ausschließlich Staaten gewährt werden. Auf
Hoher See unterstehen diese Schiffe nicht der ausschließlichen
Hoheitsgewalt eines Staates, im Küstenmeer gilt für sie die uneingeschränkte
und ausschließliche Hoheitsgewalt des Küstenstaats.
Wenn auf Hoher See begründeter Anlass für den Verdacht besteht, dass
ein Schiff keine Staatszugehörigkeit besitzt, kann jeder Staat ein
Betretungsrecht nach Artikel 110 Absatz 1 Buchstabe d SRÜ ausüben. Sofern
sich nach Ausübung eines solchen Betretungsrechts der Verdacht
fehlender Staatszugehörigkeit bestätigt, kann die Bundesregierung ggf. nach
nationalen Vorschriften zulässige und im Einklang mit dem Völkerrecht
stehende Maßnahmen ergreifen. Diese hängen von den konkreten
Umständen des Einzelfalls ab.
16. Abgeordneter
Rocco Kever
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Zahlen zur
jährlichen Nettogesamtbelastung des öffentlichen
Haushalts (Bund, Länder und Kommunen) durch
die seit 2015 nach Deutschland zugewanderten
Flüchtlinge und Migranten (einschließlich
Asylberechtigter, subsidiär Schutzberechtigter und
Geduldeter) vor, die sich aus den gezahlten Steuern
und Sozialabgaben der Erwerbstätigen abzüglich
der Sozialausgaben und sonstigen staatlichen
Leistungen für die Nichterwerbstätigen ergibt
(bitte jährlich seit 2015 ausweisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 14. Januar 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
17. Abgeordneter
Markus Matzerath
(AfD)
Kann das Bundesministerium des Innern (BMI)
die Aussage eines seiner Abteilungsleiter
bestätigen, der am 3. Dezember 2025 in der 19. Sitzung
des Innenausschusses des Deutschen Bundestages
davon sprach, dass während linker
Gegendemonstrationen anlässlich der Gründung von
„Generation Deutschland“ vom 29. bis 30.
November 2025 in Gießen ungefähr 1.000 Personen
aus dem linken Spektrum Polizeibeamte
eingekesselt hätten („Einkesselungssituation, die relativ
kurzfristig auf 1.000 Personen anstieg“, Zitat
BMI), und waren gewaltbereite oder
linksextremistisch eingestellte Personen alle zufällig an
diesem einen Ort, vor dem Hintergrund, dass der
Innenminister des Landes Hessen, Roman Poseck,
davon sprach, dass von den 25.000
Gegendemonstranten etwa 1.000 gewaltbereit gewesen
seien (https://hessen.de/presse/poseck-zieht-bilan
z-zu-gewalt-bei-protesten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. Januar 2026
Sie gehören dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages an. Die
fragliche Sitzung war nicht öffentlich. Sie wurde durch das
Ausschusssekretariat der Bundestagsverwaltung aber protokolliert. Hierauf wird
für den ersten Teil Ihrer Frage verwiesen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage
liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
18. Abgeordneter
Markus Matzerath
(AfD)
Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz im
Geltungsbereich des Grundgesetzes bereits
Bestrebungen gegen die geltenden Wahlgrundsätze und
damit gegen die freiheitlich demokratische
Grundordnung („Zur freiheitlichen
demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes
zählen: a) das Recht des Volkes [...] die
Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier,
gleicher und geheimer Wahl zu wählen“ § 4 Absatz 2
Buchstabe a des
Bundesverfassungsschutzgesetzes) in Positionen erkannt, die sich für ein
Höchstalter bei Wahlen einsetzen, wie es etwa
Marcel Fratzscher in einem Format des
öffentlichrechtlichen Rundfunks gefordert hat
(„Höchstwahlalter 70.“ Fratzscher: „Wenn die Menschen
in den ersten 18 Jahren nicht wählen dürfen, dann
sollten sie in den letzten 18 Jahren ihres Lebens
auch nicht wählen dürfen [...]“ www.tiktok.com/
@absolute.mehrheit/video/7558065480464895
254;https://play.funk.net/channel/die-da-oben-1
2030), und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 14. Januar 2026
Nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes
(BverfSchG) ist Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes
und der Länder die Sammlung und Auswertung von Informationen,
insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten
und Unterlagen, über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche
demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes
oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche
Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines
Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben.
Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c BVerfSchG sind Bestrebungen
gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch
bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen, die darauf
gerichtet sind, einen der in § 4 Absatz 2 BVerfSchG genannten
Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Gemäß § 4
Absatz 2 Buchstabe a) BVerfSchG zählen zur freiheitlichen
demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes das Recht des Volkes, die
Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere
Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung
auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier,
gleicher und geheimer Wahl zu wählen, wie es in Artikel 38 Absatz 1
Satz 1 des Grundgesetzes festgelegt ist.
Bestrebungen sind gekennzeichnet durch ein aktives Vorgehen zur
Realisierung ihrer Ziele. Die bloße Kritik an Verfassungsgrundsätzen reicht
hierfür nicht aus, wenn sie nicht darüber hinaus mit Aktivitäten zu deren
Beseitigung verbunden ist (so BVerfGE 162, 1 – Rn. 185).
Ob und inwieweit Positionen mit Bezug zu den Wahlgrundsätzen, wie
etwa aus der in der Frage zitierten Äußerung, als Bestrebung gegen die
geltenden Wahlgrundsätze (wie etwa die Allgemeinheit der Wahl)
angesehen werden, ist abstrakt nicht zu beantworten, sondern es kommt in
einer Gesamtbewertung des Einzelfalls auf den Kontext der Äußerung
und Verhaltensweise an. Regelmäßig werden Bestrebungen i. S. d. § 4
BVerfSchG auch wegen ihrer Positionen und Verhaltensweisen im
Hinblick auf das Demokratieprinzip als solche vom Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) bearbeitet. Es wird hier indes nicht gesondert erfasst,
welche Teilaspekte von Verfassungsgrundsätzen unter welchen
Erwägungen für eine Beobachtung maßgeblich sind.
Selbst bei einer (theoretischen) Durchsicht sämtlicher vergangener
Bewertungen von Beobachtungsobjekten des BfV kann daher zu der Frage,
ob in der Vergangenheit in einer Bewertung des BfV die Forderung nach
einem Höchstalter für Wahlen ein Verstoß gegen die freiheitliche
demokratische Grundordnung gesehen worden ist, keine belastbare Antwort
gegeben werden. Solche Durchsicht wäre, auch angesichts ihrer
Aussichtslosigkeit, angesichts der sehr hohen verbundenen Aufwände
zudem unzumutbar.
19. Abgeordneter
Markus Matzerath
(AfD)
Wurden die nach meiner Bewertung durch
Linksextremisten skandierten Parolen beim Besuch des
Bundeskanzlers Friedrich Merz am 2. Dezember
2025 in Jena, dass der Bundeskanzler in den Fluss
Saale geworfen werden möge („Bambule,
Randale, Fritze in die Saale“), nach Kenntnis der
Bundesregierung als Straftaten dem
Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet, und stellt
das Rufen dieser Parolen einen tatsächlichen
Anhaltspunkt für eine Bestrebung gegen die
freiheitliche demokratische Grundordnung dar (§ 4 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 12. Januar 2026
Der Bundesregierung liegen zum aktuellen Zeitpunkt keine Erkenntnisse
im Sinne der Fragestellung vor. Bislang konnte kein Eingang einer
Meldung einer politisch motivierten Straftat im Zusammenhang mit dem
Besuch des Bundeskanzlers Friedrich Merz am 2. Dezember 2025 in Jena
mittels des kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) verzeichnet werden.
Die Prüfung, ob die skandierten Parolen einen möglichen Straftatbestand
erfüllen, obliegt den zuständigen Landesbehörden in Thüringen.
20. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Wie viele Anschläge auf Bahnanlagen,
Unternehmen, Telekommunikationseinrichtungen und
sonstige Ziele rechnet die Bundesregierung seit
2011 linksextremistischen Gruppen zu, die in
ihren Selbstbezichtigungen zur Tat einen
namentlichen Bezug zu einem Vulkan oder mehreren
Vulkanen hergestellt haben (sogenannte
Vulkangruppen, Gruppe „Hekla“, „Das Grollen des
Eyjafjallajökull“ oder Ähnliches; bitte
aufgeschlüsselt nach Datum und Bundesland, falls die
maximale Anzahl von 28 Datensätzen überschritten
wird, bitte die jüngsten 28 Anschläge angeben),
und wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr
von diesen Gruppen für die kritische Infrastruktur
in Deutschland, insbesondere für den
Personenverkehr auf der Schiene sowie die
Stromversorgung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. Januar 2026
Der Bundesregierung sind seit dem Jahr 2011 insgesamt 13 Straftaten
bzw. Tatkomplexe im Raum Berlin/Brandenburg bekannt, welche den
Vulkangruppen zugeordnet werden.
23.05.2011 Berlin „Das Grollen des Eyjafjallajökull“
10.10.2011 Berlin und
Brandenburg
„Hekla-Empfangskomitee“
02.05.2013 Berlin „Vulkan Grimsvötn“
28.11.2013 Berlin „Anonymous/Vulkangruppe Katla“
07.03.2016 Berlin „Vulkangruppe Festung Europa
sabotieren“
26.03.2018 Berlin „Vulkangruppe NetzHerrschaft
zerreißen“
23.09.2019 Berlin „Vulkangruppe Ok/Fridays for Future
im Generalstreik
14.04.2020 Berlin „Vulkangruppe shut down the power/
Digitale Zurichtung sabotieren“
26.05.2021 Brandenburg „Vulkangruppe Gegen den Fortschritt
der Zerstörung“
12.06.2023 Berlin „Friends of the generation -
Vulkangruppe Lützerath“
05.03.2024 Brandenburg „Vulkangruppe Tesla abschalten!“
29.04.2025 Berlin „Vulkangruppe Friede den Hütten“
03.01.2026 Berlin „Vulkangruppe Den Herrschenden den
Saft abdrehen“
Für Kritische Infrastrukturen (KRITIS), einschließlich solcher aus den
Sektoren Energie und (Personen-)Verkehr, ist nicht zuletzt aufgrund der
immanenten Vulnerabilität und dem potenziell hohen Schadensausmaß
ein besonderes Gefährdungspotenzial durch Angriffe unterschiedlicher
Akteure aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität
anzunehmen.
Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass die kritischen Energie-
und Verkehrsinfrastrukturen besonders im Zielspektrum
linksextremistisch motivierter Tätergruppierungen stehen.
21. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Wie viele in Deutschland gemeldete Syrer und
Afghanen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung 2025 per Flugzeug in ein direktes
Nachbarland ihres Heimatlandes gereist (bitte wenn
möglich nach den einzelnen Zielländern Israel,
Jordanien, Irak, Türkei, Libanon, Iran, Pakistan etc.
aufschlüsseln), und sollte die Bundesregierung
nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen,
wieso werden diese Reisedaten nicht erhoben?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 15. Januar 2026
Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor.
Eine staatsangehörigkeitsspezifische Erhebung der Anzahl ausreisender
Personen mit Zuordnung ihrer Reiseziele an den Flughäfen erfolgt durch
die Bundespolizei nicht und ist auch hypothetisch und unter
Außerachtlassung einer Kosten-Nutzen-Analyse nicht möglich, da Ausreisen im
Sinne der Fragestellung nicht nur mit Direktflügen stattfinden können,
sondern auch Flugverbindungen mit Zwischenstopps in und über andere
Staaten bestehen, sodass die pauschale Erhebung des Reiseziels
zunächst keinen Aussagewert aufweist.
22. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die
Anzahl deutscher Notstromgeneratoren, welche zur
Unterstützung an die Ukraine geliefert wurden,
und wenn ja, wie viele waren dies bisher (bitte
hierbei angeben, welche Leistung dadurch
abgesichert werden kann), und wie viele stehen
Deutschland derzeit noch zur Verfügung (bitte
hierbei auch die entsprechende Leistung
angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 12. Januar 2026
Die Bundesregierung hat die Beschaffung von ca. 2.200 Stromerzeugern
unterschiedlicher Leistungsklassen mit einer geschätzten Gesamtleistung
von knapp 120.000 KW speziell für die Ukraine vermittelt. Die
Beschaffung dieser Geräte erfolgte gesondert aus Finanzmitteln des
Auswärtigen Amts (AA) und des Bundesministeriums des Innern (BMI).
Einsatzbestände der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) oder anderer
inländischer Hilfsorganisationen wurden hierfür nicht herangezogen.
Zur Gesamtzahl der derzeit in Deutschland verfügbaren
Stromgeneratoren liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, da sich diese
im föderalen System Deutschlands auf unterschiedliche
Organisationebenen und Akteure (kommunale Feuerwehren, Hilfsorganisationen,
Energieversorger etc.) verteilen. Das THW hält für den Fall eines
flächendeckenden Stromausfalls zur Sicherstellung der autarken
Einsatzbereitschaft der eigenen Einheiten aber auch zur punktuellen
Unterstützung bei der örtlichen Notversorgung Kritischer Infrastrukturen
bundesweit Notstromkapazitäten vor. Dies umfasst mehrere tausend
Stromerzeuger verschiedener Größen (bis 13 kVA) sowie mehrere hundert
sogenannte Netzersatzanlagen mit einer Leistung von bis zu 200 kVA.
23. Abgeordneter
Awet Tesfaiesus
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann wurde die Ministerialdirigentin Maria
Bering, stellvertretende Amtschefin des
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM), als Vorsitzende des Stiftungsrates der
Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung
gewählt, und warum liegt der Vorsitz bei der
stellvertretenden Amtschefin des BKM, wenn die
Zuständigkeit für die Stiftung beim
Bundesministerium des Innern liegt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. Januar 2026
Die Wahl zum Vorsitz des Stiftungsrats der Stiftung Flucht, Vertreibung,
Versöhnung (SFVV) erfolgte am 10. November 2025, dem Tag der
konstituierenden Sitzung des 4. Stiftungsrates der SFVV. Grundlage ist das
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“
(DHMG). Der die SFVV betreffende Abschnitt 2 des DHMG legt in
§ 19 Absatz 7 zum Vorsitz im Stiftungsrat fest: „Den Vorsitz hat das auf
Vorschlag der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien gewählte Mitglied.“ Die rechtliche Verselbständigung der SFVV
wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt angestrebt, in dem
Zusammenhang wird auch der Vorsitz des Stiftungsrates an das Bundesministerium
des Innern übergehen.
24. Abgeordnete
Donata
Vogtschmidt
(Die Linke)
Mit welchen Vorhaben plant die Bundesregierung,
den Schutz vor Gewalt und gesundheitlichen
Beeinträchtigungen durch Deepfakes zu verbessern
(bitte jeweils hinsichtlich der anstehenden
nationalen Umsetzungen des europäischen Cyber
Resilience Act, der europäischen
Produkthaftungsrichtlinie, der KI-Verordnung sowie hinsichtlich
des digitalen Gewaltschutzgesetzes und
gegebenenfalls weiterer Vorhaben beantworten,
einschließlich einer Angabe des Zeitplans zu den
jeweiligen Vorhaben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 16. Januar 2026
Die Bundesregierung misst dem Schutz vor Gewalt und
gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Deepfakes eine hohe Bedeutung bei.
Die Parteien der Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag
vereinbart, Strafbarkeitslücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt zu
schließen und dabei auch Deepfakes und deren Zugänglichmachung
gegenüber Dritten zu erfassen (Zeilen 2880 ff.). Das Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) prüft derzeit, wie diese
Vorgaben am besten umgesetzt werden können. Auf europäischer Ebene
arbeitet die EU zudem daran, bestehende Regelwerke
weiterzuentwickeln, um Risiken durch den Missbrauch von KI-Technologien
frühzeitig zu begegnen und ein hohes Schutzniveau für Bürgerinnen und
Bürger sicherzustellen.
Der Cyber Resilience Act (CRA) ist eine Produktsicherheitsverordnung.
Als solche stellt er erstmals flächendeckende Anforderungen an die
Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen auf. Der CRA
erfasst grundsätzlich auch Softwareanwendungen, mithilfe derer sich
Deepfakes erstellen lassen. Solche Softwareanwendungen müssen, wenn
sie ab Dezember 2027 neu in den Verkehr gebracht werden, die im CRA
definierten grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen einhalten.
Damit soll die jeweilige Softwareanwendung vor (Cyber-)Angriffen von
außen geschützt werden. Der CRA enthält jedoch keine Verbote
bestimmter Softwarefunktionen. Er schützt daher nicht vor digitaler
Gewalt durch die Nutzung von Deepfakes.
Die KI-Verordnung enthält spezifische Vorgaben zur Kennzeichnung
von KI-generierten Inhalten, einschließlich Deepfakes. Anbieter nicht
manipulativer KI-Systeme müssen sicherstellen, dass künstlich
generierte oder veränderte Inhalte erkennbar gemacht werden. Die
Bundesregierung arbeitet aktuell an der Vorbereitung der nationalen Umsetzung,
einschließlich der Einrichtung der Aufsichts- und Durchsetzungsstrukturen.
Darüber hinaus prüft die Bundesregierung fortlaufend, welche weiteren
Maßnahmen zur Stärkung des Schutzes vor digitaler Gewalt erforderlich
sein können. Dies umfasst insbesondere Fragen der Prävention, der
Stärkung der Strafverfolgungsbehörden sowie der Verbesserung von
Beratungs- und Unterstützungsangeboten.
25. Abgeordnete
Donata
Vogtschmidt
(Die Linke)
Unterstützt die Bundesregierung in den laufenden
Trilog-Verhandlungen zum Entwurf der
europäischen CSA-Verordnung „Chatkontrolle“
Bestrebungen, die verpflichtende Altersverifikation für
Messenger und App Stores, Netzsperren und die
Erlaubnis des Scannens auch nach unbekannten
Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern in
privater Kommunikation nicht weiter zu
verfolgen, und wenn ja, inwieweit?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 16. Januar 2026
Für die Bundesregierung hat der Kampf gegen sexuellen Missbrauch
von Kindern und Jugendlichen höchste Priorität.
Die Bundesregierung hat dem dänischen Kompromissvorschlag, der den
Status quo aufrecht erhält und die Position des Rates im Rahmen der
Trilogverhandlungen darstellt, zugestimmt und unterstützt diesen auch
weiterhin.
In den weiteren Trilogverhandlungen wird sich die Bundesregierung
weiterhin konstruktiv einbringen. Sie behält sich vor, ihre Position im
Lichte des Fortgangs der Verhandlungen und neuer
Kompromissvorschläge fortzuentwickeln.
26. Abgeordneter
Ulrich von Zons
(AfD)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
vor dem Hintergrund der terroristischen
Anschläge auf die Stromversorgung in Berlin und dem
Bekennerschreiben der „Vulkangruppen“
hinsichtlich dieser Gruppierung bzw. Gruppierungen
vor und welchen Aktionsradius weisen deren
Anschläge und Anschlagsversuche im Bundesgebiet
aus (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/vulk
angruppe-anschlag-berlin-100.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. Januar 2026
In Berlin und Brandenburg wurden seit dem Jahr 2011 in
unregelmäßigen Abständen bisher 13 Brandanschläge auf Infrastrukturanlagen,
insbesondere Bahnanlagen, Telekommunikationseinrichtungen und
öffentliche Versorgungsleitungen, begangen, zu denen anonyme Autoren auf
einschlägigen linksextremistischen oder von Linksextremisten genutzten
Internetplattformen Bekennerschreiben veröffentlichen, in denen sie sich
selbst als „Vulkangruppen“ bezeichnen. Die Täter veröffentlichten meist
noch am Tag des Anschlags eine Taterklärung. Ziel der Taten sei es
demnach, die alltäglichen Funktionsabläufe zu stören. Dies begründet
sich in einer fundamentalen Ablehnung der politischen,
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch die Vulkangruppen und
deren Ziel, diese zu verändern.
Eine weitergehende Beantwortung der Fragestellung muss unterbleiben.
Denn trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht,
Informationsansprüche des Deutschen Bundestages und einzelner Abgeordneter
zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen
Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem
berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden
Ermittlungen zurück. Eine Auskunft aus Ermittlungsverfahren würde konkret
weitergehende Ermittlungsmaßnahmen des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof erschweren oder gar vereiteln; aus dem Prinzip der
Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der
Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen
Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse
genießt.
Im Übrigen erteilt die Bundesregierung zu Verfahren, die nicht in die
Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder
fallen, aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine
Auskünfte.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
27. Abgeordnete
Luise Amtsberg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auf welche Vorfälle konkret bezieht sich die
Bundesregierung im Statement des Bundesministers
des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul (www.t-on
line.de/nachrichten/ausland/id_101008200/deutsc
hland-enthaelt-sich-bei-unrwa-mandatsverlaenger
ung.html) zur Enthaltung bei der UN-
Resolutionen zur Mandatsverlängerung für das UNO-
Palästinenserhilfswerk UNRWA (United Nations
A/C.4/80/L.17) bezüglich einer mutmaßlich
mangelnden Umsetzung von Reformen beim UNRWA
und dem Vorwurf, es habe dort eine nicht
akzeptable Zusammenarbeit zum Teil mit
Gruppierungen gegeben, die sich gegen Israel gewandt und
Feindseligkeiten geschürt hätten (www.sp i ege
l.de/politik/gaza-krieg-deutschland-stimmt-erstma
ls-einer-mandatsverlaengerung-fuer-das-uno-pala
estinenserhilfswerk-nicht-zu-a-752d633f-f7b4-47
73-8bf3-b8d45dca45cf), und welche
Konsequenzen zieht sie vor diesem Hintergrund aus dem
Gutachten des Internationalen Gerichtshofs,
welches zu anderen Schlüssen kommt (www.icj-cij.or
g/sites/default/files/case-related/196/196-2025102
2-adv-01-00-en.pdf)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 12. Januar 2026
Die Bundesregierung nimmt die Anschuldigungen gegen das UNRWA,
wonach Mitarbeitende vom UNRWA am Terrorangriff der Hamas am
7. Oktober 2023 beteiligt gewesen seien, sehr ernst. Sie forderte
UNRWA umgehend auf, den Vorwürfen nachzugehen und alle
notwendigen Schritte zur Aufklärung zu ergreifen.
Das UNRWA hat interne Prüfungen eingeleitet und das UN Office of
Internal Oversight Services (OIOS) einbezogen, woraufhin das UNRWA
neun Mitarbeitern gekündigt hat. Zu einer von der israelischen
Regierung veröffentlichten Liste von UNRWA-Mitarbeitenden, die Mitglied
der Hamas sein sollen, führte das OIOS Vorermittlungen durch. Die
Vereinten Nationen haben Israel um ermittlungsweiterführende
Informationen gebeten, dies ist nach Wissen der Bundesregierung nicht erfolgt.
Über diese Maßnahmen hinaus erwartet die Bundesregierung gemäß
Koalitionsvertrag, dass das UNRWA umfassende Reformen umsetzt.
Das UNRWA hat sich mit einem Aktionsplan zur Umsetzung
weitreichender Reformen und Schritten zur Stärkung der
Neutralitätsmaßnahmen bekannt und berichtet laufend über den Umsetzungsstand. Die
Reformvorschläge des Colonna-Berichts sind derzeit noch nicht
vollumfänglich umgesetzt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 4.
Dezember 2025 auf Ihre Schriftliche Frage 41 auf Bundestagsdrucksache
21/3136 verwiesen.
28. Abgeordnete
Anne-Mieke
Bremer
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung gegenüber der US-
Administration konkrete diplomatische Schritte
unternommen, um gegen die Sanktionierung
deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und
zivilgesellschaftlicher Organisationen
(insbesondere HateAid gGmbH) zu protestieren, die
europäisches Recht (Digital Service Act)
umsetzen, und wenn ja, welche, und liegen der
Bundesregierung Erkenntnisse über weitere von diesen
US-Sanktionen betroffene deutsche oder
europäische Akteure vor?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 16. Januar 2026
Die Bundesregierung hat sich in öffentlichen Äußerungen, unter
anderem in der Regierungspressekonferenz am 29. Dezember 2025 (abrufbar
unter: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonf
erenz-vom-29-dezember-2025-2401446), zu den Einreisesperren gegen
fünf Europäerinnen und Europäer, die Geschäftsführerinnen von
HateAid eingeschlossen, positioniert.
Zu weiteren betroffenen Akteuren liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor, die über die von der US-Regierung am 23. Dezember
2025 veröffentlichte Mitteilung hinausgehen.
29. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2024
und 2025 DNA-Gutachten von afghanischen
Staatsangehörigen mit deutscher
Aufnahmezusage angefordert (vgl. Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 20/11282), und in wie
vielen Fällen wurde aufgrund der DNA-Gutachten
die Aufnahmezusage entzogen (bitte nach den
Jahren 2024 und 2025 und den vier
Aufnahmeprogrammen Bundesaufnahmeprogramm,
Ortskräfteverfahren, Menschenrechtsliste und
Überbrückungsprogramm aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 13. Januar 2026
Die Antragstellerinnen und Antragsteller sind für die Geltendmachung
von für sie günstige, d. h. insbesondere antragsbegründende Umstände
mitwirkungs- und auch beweispflichtig, vgl. § 82 des
Aufenthaltsgesetzes. Bei begründeten Zweifeln an der Abstammung/
Familienzugehörigkeit einer Antragstellerin bzw. eines Antragstellers, die auf andere
Weise – insbesondere durch Vorlage von Dokumenten – nicht ausgeräumt
werden können, kann die Erstellung eines Abstammungsgutachtens in
Betracht kommen.
Das Ergebnis eines Abstammungsgutachtens ist nur eines der
Beweismittel im Visumverfahren. Die jeweiligen Einzelfälle werden immer
nach einer Gesamtbetrachtung aller entscheidungserheblichen Umstände
entschieden.
Im Jahr 2024 wurden 78 und im Jahr 2025 44 DNA-Gutachten
angefordert. In insgesamt sechs Fällen (einmal Ortskräfteverfahren, dreimal
Überbrückungsprogramm und zweimal Menschenrechtsliste) wurden
aufgrund des Ergebnisses des Gutachtens Aufnahmeerklärungen bzw.
-zusagen aufgehoben.
30. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten völkerrechtlichen Aspekte sind
nach Auffassung der Bundesregierung im
Hinblick auf den US-Militärschlag in Venezuela und
die Entführung des De-facto-Präsidenten Nicolas
Maduro am 3. Januar 2026 „komplex“ in der
rechtlichen Einordnung, die die Bundesregierung
daran hindern, den Angriff klar als
Völkerrechtsbruch zu benennen (www.bundesregierung.de/bre
g-de/aktuelles/bundeskanzler-friedrich-merz-erkla
ert-zur-situation-in-venezuela-2401528) im
Hinblick auf das Gewaltverbot und die territoriale
Integrität und Souveränität von Staaten laut der
Charta der Vereinten Nationen (Artikel 2 Absatz 4
sowie Absatz 1 und 7), und welche
Interpretationsspielräume lässt das Völkerrecht nach
Auffassung der Bundesregierung für eine derartige
Militäraktion zu, wenn es sich um ein nicht
demokratisch legitimiertes oder von manchen Staaten
nicht anerkanntes de-facto Staatsoberhaupt
handelt (bitte die konkreten Stellen in den
betreffenden völkerrechtlichen Dokumenten aufführen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 16. Januar 2026
Die Bundesregierung bekennt sich zum Völkerrecht und den in der
Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen, darunter
staatliche Souveränität und territoriale Integrität. Sie sind unerlässlich für die
Wahrung des Friedens und der Sicherheit. Die Bundesregierung verweist
in diesem Zusammenhang zudem auf die Erklärung der Hohen
Vertreterin der Europäischen Union vom 4. Januar 2026, die von Deutschland
gemeinsam mit insgesamt 26 Mitgliedstaaten unterstützt wurde
(abrufbar unter: www.eeas.europa.eu/eeas/venezuela-statement-high-represent
ative-aftermath-us-intervention-venezuela_en).
31. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Wie stellt die Bundesregierung im Zuge der
angekündigten Reorganisation des Auswärtigen Amts
und der Auflösung der Abteilung für humanitäre
Hilfe, Krisenprävention, Stabilisierung und
Friedensförderung sicher, dass die humanitäre Hilfe
weiterhin institutionell eigenständig und
bedarfsorientiert sowie im Einklang mit den humanitären
Prinzipien der Menschlichkeit, Neutralität,
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit geleistet wird und
nicht einer stärkeren Ausrichtung an sicherheits-,
ordnungs- oder wirtschaftspolitischen Interessen
unterliegt, und wie soll die geplante
Neuorganisation konkret ausgestaltet werden, um den Verbleib
sowie die Sicherstellung der fachlichen Expertise,
kohärenter Standards und schneller
Entscheidungswege zu gewährleisten (www.deutschlandfu
nk.de/hilfsorganisation-kritisiert-wadephuls-umstr
ukturierungen-im-auswaertigen-amt-102.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 12. Januar 2026
Die Neustrukturierung der Zentrale des Auswärtigen Amts soll die
gegenwärtigen und absehbaren außenpolitischen Herausforderungen besser
abbilden.
Die bisher in der Abteilung S wahrgenommenen Zuständigkeiten
(Krisenprävention, Stabilisierung, Friedensförderung und humanitäre Hilfe)
werden dabei mit gleichgelagerten Themen im Haus gebündelt und
enger mit den regionalen Einsatzgebieten verknüpft. Die Bundesregierung
erhofft sich davon eine bessere Steuerung und einen effizienteren
Einsatz der geringer gewordenen Mittel.
Dabei wird die humanitäre Hilfe weiterhin bedarfsorientiert sowie im
Einklang mit den humanitären Prinzipien der Menschlichkeit,
Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit geleistet werden.
32. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Welche personellen Veränderungen plant die
Bundesregierung im Zuge der angekündigten
Reorganisation des Auswärtigen Amts, insbesondere der
Auflösung der Abteilung für humanitäre Hilfe,
Krisenprävention, Stabilisierung und
Friedensförderung, und mit welchen Kosteneinsparungen
rechnet die Bundesregierung durch diese
Umstrukturierung (www.deutschlandfunk.de/hilfsorg
anisation-kritisiert-wadephuls-umstrukturierunge
n-im-auswaertigen-amt-102.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 12. Januar 2026
Personelle Umsetzungen im Rahmen der Strukturreform sollen
dienstpostenabhängig bis zum Sommer 2026 erfolgen. Zudem wird auf die
Antwort zu Frage 31 verwiesen.
Wie für fast alle anderen Bundesressorts gilt auch für das Auswärtige
Amt die Vorgabe aus dem Haushaltsgesetz 2026 2,2 Prozent der
Planstellen und Stellen bis Ende 2026 abzubauen. Die genaue Anzahl der
Stellen, die im Zuge der Umstrukturierung abgebaut werden, wird daher
im Laufe des Jahres 2026 festgelegt.
33. Abgeordneter
Dr. Anton
Hofreiter
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung geprüft, wie sie die
Pläne der USA, Grönland entweder „zu kaufen oder
militärisch zu besetzen“, völkerrechtlich
einordnet (www.tagesspiegel.de/internationales/widersp
ruchliche-us-signale-zu-gronland-weisses-haus-sc
hliesst-militareinsatz-ausdrucklich-nicht-aus--auss
enminister-rubio-spricht-von-kauf-1510984
6.html), und liegen der Bundesregierung Pläne für
mögliche Maßnahmen für den Fall vor, dass die
USA diese Pläne tatsächlich umsetzen, und wenn
ja, wie lauten diese konkret (bitte jede einzelne
Maßnahme auflisten)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 14. Januar 2026
Die Bundesregierung hat ihre Haltung in den letzten Tagen mehrfach
zum Ausdruck gebracht: Die Grundprinzipien des Völkerrechts müssen
gelten, insbesondere die staatliche Souveränität und die territoriale
Integrität.
Grönland gehört den Grönländerinnen und Grönländern. Dänemark und
Grönland entscheiden über Angelegenheiten, die Dänemark und
Grönland betreffen. Die zugrunde liegenden Fragen zur Sicherheit im Hohen
Norden sollten im NATO-Rahmen adressiert werden.
Im Übrigen wird auf die Gemeinsame Erklärung zu Grönland vom 6.
Januar 2026 (www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2401690/60
a90f29d0a39dc3df3f36ab91036e6a/2026-01-06-erklaerung-groenland-d
ata.pdf?download=1) sowie auf die Erklärung des Regierungssprechers
in der Regierungspressekonferenz vom 7. Januar 2026 verwiesen.
34. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Werden für die Arbeit der ehemaligen
Bundesministerin des Auswärtigen und heutigen
Präsidentin der Generalversammlung der Vereinten
Nationen Annalena Baerbock Gelder aus dem
Bundeshaushalt aufgewendet (beispielsweise für
ihre Wohnung in New York, Büroräume in
Deutschland, Öffentlichkeitsarbeit, Mitarbeiter
etc.), und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach
Posten aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 12. Januar 2026
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 58 des
Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt auf Bundestagsdrucksache 21/469,
wird verwiesen.
35. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung – insbesondere das
Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt – im
Hinblick auf die FIFA Fußball-
Weltmeisterschaft 2026 Erkenntnisse über bestehende oder
absehbare US-Einreisebeschränkungen für
deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die sich
bereits in Drittstaaten aufgehalten haben, die bei
der US-Administration unter dem aktuellen
Präsidenten Donald Trump in Ungnade gefallen sind,
und wird die Bundesregierung diplomatische
Initiativen mit dem Gastgeber und auch mit der
FIFA ergreifen, um einen Rechtsrahmen zu
schaffen, der eine diskriminierungsfreie und
reibungslose Einreise aller WM-Fans in die USA
gewährleistet?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 14. Januar 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über neue US-
Einreisebeschränkungen im Sinne der Fragestellung vor. Darüber hinaus
verweist die Bundesregierung darauf, dass Einreisebestimmungen von
souveränen Staaten selbst erlassen werden.
36. Abgeordnete
Karoline Otte
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Was macht aus Sicht der Bundesregierung eine
sogenannte Gewerbesteuer-Oase aus, und wie
bewertet sie deren Auswirkungen, z. B. auf einen
fairen Wettbewerb sowie die Finanzkraft der
Kommunen?
37. Abgeordnete
Karoline Otte
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie begründet die Bundesregierung die
beabsichtigte Erhöhung des Mindesthebesatzes für die
Gewerbesteuer auf 280 Prozent (Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 1449 ff.) –
insbesondere auch im Hinblick auf Kommunen
mit niedrigen Hebesätzen und hoher Firmendichte
(sog. Gewerbesteuer-Oasen), die unter einen
neuen Mindesthebesatz trotzdem weiterhin
deutlich zurückbleiben würden (beispielsweise die
Gemeinden Unterhaching, Leezen, Obrigheim,
Stetten etc.) –, und hat die Bundesregierung
Berechnungen dazu angestellt, um wie viel höher die
kommunalen Einnahmen wären, wenn statt
280 Prozent ein Mindesthebesatz von 320 Prozent
festgelegt werden würde, und wenn ja, wie lautet
das Ergebnis?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 16. Januar 2026
Die Fragen 36 und 37 werden zusammen beantwortet.
Der vom Gesetz nicht verwendete Begriff „Gewerbesteuer-Oase“
stammt aus der öffentlichen medialen Berichterstattung zu
missbräuchlichen Steuergestaltungen von Unternehmen in Kommunen mit auffallend
niedrigem gewerbesteuerlichem Hebesatzniveau.
Diesbezüglich sei darauf hingewiesen, dass es den Kommunen
grundgesetzlich garantiert ist, den Hebesatz für die in ihrem Gemeindegebiet
anfallende Gewerbesteuer im Rahmen der Gesetze selbst festlegen zu
können. Dies führt zu unterschiedlichen Hebesätzen und zu einem
grundsätzlich gewollten kommunalen Steuerwettbewerb. Wenn Unternehmen
in Reaktion hierauf Betriebstätten in Gemeinden mit niedrigem
Hebesatz begründen bzw. verlagern, ist dies grundsätzlich legitim und nicht
zu beanstanden, jedoch nur solange, wie hierbei nach geltendem Recht
auch tatsächlich eine Betriebstätte unterhalten wird.
Bereits die Einführung des heutigen Mindesthebesatzes von 200 Prozent
in § 16 Absatz 4 Satz 2 Gewerbesteuergesetz durch das Gesetz zur
Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze vom 23.
Dezember 2003 (BGBl. 2003, 2922) diente der Abwehr rein
steuermotivierter „Wanderbewegungen“ und der damit verbundenen
haushaltsschädigenden Wirkungen betroffener Gemeinden. Mit Beschluss vom 27.
Januar 2010 (2 BvR 2185/04, 2 BvR 2189/04) hat das
Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Festlegung eines Mindesthebesatzes für die
Gewerbesteuer i. H. v. 200 Prozent (bei einem Durchschnittshebesatz
von damals etwa 390 Prozent) verfassungsgemäß ist, weil den
Gemeinden insoweit noch ein erheblicher Gestaltungsspielraum für die
Hebesatzhöhe verbleibt.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die nunmehr avisierte
Zielgröße von 280 Prozent sowohl der steuerpolitischen Zielsetzung, als
auch den hierbei zu berücksichtigenden verfassungsrechtlichen
Vorgaben Rechnung trägt. Eine weitergehende Anhebung wird daher aktuell
für nicht zielführend erachtet. Entsprechende Berechnungen wurden
daher nicht durchgeführt.
38. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung bereits eine eigene
Einschätzung hinsichtlich der schweren Kämpfe und
Angriffe auf kurdisch geprägte Stadtteile in
Aleppo getroffen, und wenn ja, wie lautet diese, und
wird die Bundesregierung eigene Maßnahmen
ergreifen, um auf ein Ende der Gewalt sowie den
Schutz der Zivilbevölkerung in Syrien
hinzuwirken, und wenn ja, welche (www.tagesschau.de/au
sland/asien/syrien-aleppo-kurden-100.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 16. Januar 2026
Die Bundesregierung hat die Berichte über gewaltsame
Auseinandersetzungen in der Stadt Aleppo in den vergangenen Tagen mit großer Sorge
verfolgt.
Die Bundesregierung begrüßt daher die am vergangenen Wochenende
erfolgte Einigung auf einen Waffenstillstand und ruft alle Seiten dazu
auf, jetzt schnellstmöglich an den Verhandlungstisch zurückzukehren.
Dazu hat die Bundesregierung die Konfliktparteien öffentlich und auch
in direkten Kontakten mit beiden Seiten in den vergangenen Tagen
aufgefordert.
39. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der
federführenden Beteiligung des Hauptquartiers für die
US-Streitkräfte in Europa (USEUCOM) in
Stuttgart bei der Festsetzung des russischen Tankers
„Marinera“, und wenn ja, ab wann war die
Bundesregierung über diese nationale US-
amerikanische Militäroperation, soweit sie von deutschem
Boden ausging, informiert (www.berliner-zeitun
g.de/news/von-usa-verfolgt-russland-schickt-offe
nbar-marineschiff-zum-schutz-von-oeltanker-li.10
012966)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 15. Januar 2026
Die Bundesregierung hatte Kenntnis über den im Atlantik mit Kurs auf
Europa befindlichen Tanker „Bella 1“.
Zur durchgeführten Festsetzung des dann in „Marinera“ umbenannten
Tankers am 7. Januar 2026 hat die Bundesregierung die
Berichterstattung zur Kenntnis genommen. Darüberhinausgehende eigene Kenntnisse
hat die Bundesregierung nicht.
40. Abgeordneter
Dr. Rainer
Rothfuß
(AfD)
Beabsichtigt die Bundesregierung, der Strategie
der Trump-Regierung zu folgen, die zur
Freilassung von mehr als 123 belarussischen politischen
Gefangengen geführt hat, und im Gegenzug für
die Freilassung der Gefangenen für die
Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Belarus
einzutreten (bitte begründen; vgl. www.faz.net/aktuell/pol
itik/ausland/freilassungen-in-belarus-europa-in-sc
hlechtem-licht-110803137.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 12. Januar 2026
Die Bundesregierung hat die Freilassung der 123 belarussischen
politischen Gefangenen am 13. Dezemer 2025 mit Erleichterung
aufgenommen und die erfolgreiche Vermittlerrolle der USA, wie auch in ähnlichen
Fällen in der Vergangenheit, ausdrücklich gewürdigt.
Die Politik der Bundesregierung hinsichtlich Belarus ist eng abgestimmt
mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, wie zum
Beispiel in den EU-Ratsschlussfolgerungen von 2020, 2024 und 2025. Dies
gilt insbesondere für die EU-Sanktionspolitik.
Im europäischen Rahmen setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die
Wirksamkeit bisheriger Ansätze zu evaluieren sowie die hohe
Komplexität und Dynamik der politischen Situation in den Blick zu nehmen.
Die Freilassungen des 13. Dezember 2025 werden hierbei, wie auch jene
des 21. Juni 2025 und 11. September 2025, gebührend berücksichtigt,
ebenso wie Gründe, die gegen Sanktionserleichterungen sprechen, z. B.
eine ungewollte Legitimierung der belarussischen Führung durch
hochrangige Verhandlungspartner und das Risiko von Geiseldiplomatie.
41. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber,
welche Sanktionen von den USA gegen
Deutschland erhoben werden sollten bzw. erhoben worden
sind, um die „verkappte Tyrannei“ (Zitat US-
Außenminister Marco Rubio) gegen die AfD zu
ahnden (www.t-online.de/nachrichten/ausland/usa/i
d_101062194/usa-planten-sanktionen-gegen-deut
schland-wegen-afd-einstufung.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 12. Januar 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
42. Abgeordneter
Robin Wagener
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung geprüft, welche
Konsequenzen sich aus der Kündigung des Abkommens
zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Russischen
Föderation über die kulturelle Zusammenarbeit
von 1993 gemäß Artikel 18 des Abkommens und
des deutsch-russischen Abkommens über die
Tätigkeit von Kultur- und Informationszentren von
2013 gemäß Artikel 12 des Abkommens ergeben
würden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und
welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung ggf. daraus mit Blick auf das Russische
Haus in Berlin?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 13. Januar 2026
Nach Ausbruch des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands
gegen die Ukraine im Februar 2022 hat die Bundesregierung jede Art
von staatlicher Kooperation mit der Russischen Föderation eingestellt.
Dies umfasst auch den Bereich der kulturellen Zusammenarbeit.
Auch wenn die Möglichkeiten der Unterstützung aufgrund der
innerstaatlichen Repressionen in Russland zunehmend beschränkt sind, setzt
die Bundesregierung ihr aktives Engagement für Akteure und Strukturen
der unabhängigen Zivilgesellschaft in Russland fort. Für deutsche
Mittlerorganisationen und deren Kontaktnetzwerke zur Zivilgesellschaft
stellen die in der Fragestellung zitierten Abkommen die rechtliche
Grundlage ihrer Tätigkeit dar.
Inwiefern die in der Fragestellung zitierten bilateralen Kulturabkommen
weiter im deutschen außenpolitischen Interesse sind, wird unter
Berücksichtigung der russischen Umsetzung der Abkommen kontinuierlich
überprüft.
Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu
hypothetischen Fragestellungen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
43. Abgeordneter
Dr. Dietmar
Bartsch
(Die Linke)
Wie viele Flüge führte die Flugbereitschaft des
Bundesministeriums der Verteidigung im
Regierungs- und Parlamentsflugbetrieb für Mitglieder
der Bundesregierung (Bundeskanzler sowie
Bundesministerinnen und Bundesminister) ab dem
6. Mai 2025 bis zum 31. Dezember 2025
insgesamt durch (bitte neben der Gesamtanzahl der
Flüge auch die Gesamtanzahl der
Bereitstellungsflüge auflisten), und wie verteilt sich die
Gesamtzahl der Flüge auf die Mitglieder der
Bundesregierung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 14. Januar 2026
Die vorliegende Fragestellung kann innerhalb der gesetzlich
vorgegebenen Frist nicht beantwortet werden.
Die Auswertung von statistischen Fragestellungen für den Zeitraum bis
zum Ende eines Kalenderjahres, analog der hier vorliegenden
Schriftlichen Frage, setzt voraus, dass alle Flugunterlagen bzw. Rückläuferdaten
der politisch-parlamentarischen Flüge mit Luftfahrzeugen der
Flugbereitschaft des Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg) händisch
sowie digital eingepflegt werden.
Die händische bzw. digitale Auswertung und Aufbereitung der
eingepflegten bis zu mehreren hundert Datensätze durch Personal der
Flugbereitschaft BMVg überschreitet grundsätzlich den Zeitraum, der im
Rahmen der Bearbeitung einer Schriftlichen Frage zur Verfügung steht.
Darüber hinaus ist im Nachgang eine Prüfung der Daten durch die
jeweiligen Leitungsbüros des Bundeskanzleramts sowie aller betroffenen
Bundesministerien, welche die Flugbereitschaft BMVg nutzten,
notwendig. Dies führt zu einer weiterführenden Verlängerung der
Bearbeitungszeit, die durch den Geschäftsbereich BMVg nicht direkt beeinflusst
werden kann.
44. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Wie sind die Platz- und Raumverhältnisse in den
für Dienstreisen des Bundeskanzlers eingesetzten
Flugzeugen ausgestaltet, einschließlich der
Anzahl verfügbarer Sitzplätze, der räumlichen
Aufteilung sowie der für mitreisende Delegationen
und weitere Regierungsmitglieder vorgesehenen
Bereiche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 12. Januar 2026
Die Flugbereitschaft BMVg setzt je nach Anforderung durch das
Bundeskanzleramt für Dienstreisen des Bundeskanzlers primär die
Flugzeuge Airbus A350, Airbus A321, Airbus A319 oder Global 5000/6000 ein.
Die Platz- und Raumverhältnisse im Business- und Economy-Bereich
sind vergleichbar mit zivilen Airlines. Die verfügbaren
Sitzplatzkapazitäten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Luftfahrzeug Summe Private
Office
Konferenzbereich
Businessbereich Economybereich
A350 VIP 119 7 21 30 61
A321 VIP 77 4 x 12 61
A319 VIP 40 4 x 8 28
Global 5000/6000 13 x x 13 x
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
45. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie erklärt die Bundesregierung die
offensichtliche Diskrepanz zwischen ihrer Antwort auf
meine Schriftliche Frage 62 auf
Bundestagsdrucksache 21/1709 und den Recherchen von
Greenpeace e. V. (www.greenpeace.de/klimaschut
z/energiewende/gasausstieg/energiewendemonito
r ing) bezüglich der unveränderten
Veröffentlichung des Monitoringberichts zur
Energiewende?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 9. Januar 2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat keine
Änderungen am finalen Bericht der Gutachter vorgenommen. Änderungen
gegenüber des Greenpeace e. V. im Rahmen seiner Anfrage nach dem
Umweltinformationsgesetz zugänglich gemachten Entwurfsfassung, auf der
die in Ihrer Frage zitierten Recherchen beruhen dürften, gehen
ausschließlich auf Änderungen der Gutachter selbst zurück.
46. Abgeordneter
Enrico Komning
(AfD)
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich,
dass es durch die Einführung des
Industriestrompreises für energieintensive Industrien zu
Wettbewerbsverzerrungen zugunsten von Unternehmen
kommen kann, die diese Vergünstigung
bekommen, und zu Ungunsten von ähnlichen, mit ihnen
konkurrierenden Unternehmen, die diese
Vergünstigung nicht bekommen, und wenn ja, wie plant
die Bundesregierung, die zu befürchtenden
Wettbewerbsverzerrungen in den Förderrichtlinien zu
berücksichtigen oder zu kompensieren?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 12. Januar 2025
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit die zur Umsetzung des
Industriestrompreises notwendige Förderrichtlinie, die anschließend von der
Europäischen Kommission genehmigt werden muss. Ziel ist es, die
beihilferechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die betroffene Industrie
effektiv, unbürokratisch und rechtssicher zu unterstützen. Die
Bundesregierung wird Wettbewerbsbelange bei der weiteren Erarbeitung
berücksichtigen.
47. Abgeordnete
Dr. Irene Mihalic
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Warum wurde laut mir vorliegenden
Informationen der Antrag des Unternehmens thyssenkrupp
Electrical Steel (tkES), das in Gelsenkirchen das
kornorientierte Elektroband herstellt, im Rahmen
des STARK-Förderprogramms negativ
beschieden, obwohl das Unternehmen meiner Ansicht
nach zukunftsfähige und wichtige Produkte für
die Energiewende herstellt, und inwiefern wird
sich die Bundesregierung bei der EU-
Kommission dafür einsetzen, dass eine Förderung von
Elektroband über das STARK-Programm oder
mögliche Nachfolgeprogramme explizit gefördert
werden kann?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 15. Januar 2026
Die thyssenkrupp Electrical Steel (tkES) hatte sich für das
Bundesförderprogramm STARK mit einer Projektskizze zum Ausbau der
kornorientierten Elektrobänderproduktion beworben. Die Skizzenbewertung
ergab keine Förderempfehlung. Kornorientierte Elektrobänder waren nicht
in der Liste beihilfefähiger Schlüsselkomponenten erfasst. Damit
mangelte es bereits an einer beihilferechtlichen Grundlage, das Vorhaben der
tkES über STARK auf Basis der Förderbekanntmachung vom 16.
Oktober 2024 zu fördern. Die Europäische Kommission hat inzwischen den
Beihilferahmen zum Deal für eine saubere Industrie (CISAF)
angenommen, durch welche die bestehenden Regelungen ausgeweitet,
flexibilisiert, pragmatischer und technologieoffener ausgestaltet wurden. Dafür
hat sich die Bundesregierung erfolgreich eingesetzt. Die
Bundesregierung prüft aktuell die genaue Reichweite der Fördermöglichkeiten unter
dem CISAF. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant,
die neue Unternehmensförderung in den Kohleregionen über STARK
auf dieser neuen Grundlage fortzusetzen. Im Falle einer neuen
Förderbekanntmachung kann sich die tkES am Förderwettbewerb erneut
beteiligen. Ob das Projekt der tkES auf dieser Basis beihilfe- und förderfähig
wäre, bedarf einer erneuten ergebnisoffenen Prüfung.
48. Abgeordnete
Charlotte Antonia
Neuhäuser
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Kontakten
(Telefonate, Gespräche, Treffen, schriftlicher
Kontakt Mail/Post) zwischen Vertreterinnen und
Vertretern der Bundesregierung (Mitglieder der
Bundesregierung, Ministerialebene) und
Vertreterinnen und Vertretern des Beratungsunternehmens
TEHA Group Sp.A. (www.ambrosetti.eu/en/subsi
diaries/, www.somo.nl/the-secretive-cabal-of-us-p
olluters-that-is-rewriting-the-eus-human-rights-an
d-climate-law/) samt Subunternehmen (Althesys,
Ambrosetti Group Limited, Cefriel, GDS
Communication, Oltre Consulting, HBR Italia,
CyBrain), und wenn ja, welche waren das seit
Beginn der 21. Legislaturperiode (bitte die
Gesamtanzahl der entsprechenden Kontakte angeben und
nach Datum, Ort, Namen und Funktion der
Beteiligten und Thema aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 14. Januar 2026
In dem angefragten Zeitraum gab es die folgenden Kontakte zwischen
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und dem
Beratungsunternehmen TEHA Group S. p. TEHA Group S. p. A. samt
Subunternehmen:
Datum Ressort Teilnehmende
TEHA Group Sp. A.
samt
Subunternehmen
Zweck und Gegenstand des
Kontakts
15.04.2025 –
Schreiben an Bundeskanzler
Friedrich Merz
BKAmt Valerio De Molli Managing
Partner & CEO The European
House – Ambrosetti e TEHA
Group
Einladung zur Teilnahme am
Ambrosetti Forum,
Bundeskanzler Friedrich Merz hat
Teilnahme abgesagt.
24.07.2025 –
Schreiben an
Bundesministerin Dorothee Bär
BMFTR Valerio De Molli Managing
Partner & CEO The European
House – Ambrosetti e TEHA
Group
Einladung zur Teilnahme am
Ambrosetti Forum,
Bundesministerin Dorothee Bär hat
Teilnahme abgesagt.
29.07.2025 – Schreiben
an Bundesministeren
Katherina Reiche
BMWE Valerio De Molli Managing
Partner & CEO The European
House – Ambrosetti e TEHA
Group
Einladung zur Teilnahme am
Ambrosetti Forum,
Bundesministeren Katherina Reiche hat
Teilnahme abgesagt.
49. Abgeordnete
Janine Wissler
(Die Linke)
Ermittelt das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezüglich der Tätigkeiten
einer 100-prozentigen Tochterfirma eines großen
deutschen Baustoffunternehmens im Steinbruch
Nahal Rabba wegen Verstößen gegen das
Lieferkettengesetz, und wie stellt die Bundesregierung
sicher, dass Deutschland seinen Verpflichtungen
als Drittstaat gemäß dem Gutachten des
Internationalen Gerichtshofs (www.icj-cij.org/case/
186) sowie der Resolution ES-10/24 der UN-
Generalversammlung (www.un.org/unispal/documen
t/ga-10th-ess-resolution-18sep24/) nachkommt,
solche Völkerrechtsverstöße weder anzuerkennen
noch zu unterstützen und aktiv auf deren
Beendigung hinzuwirken?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 15. Januar 2026
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt keine
derartigen Ermittlungen. Mit Blick auf die Umsetzung des Gutachtens
des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 19. Juli 2024 verweist die
Bundesregierung auf ihren ausführlichen Beitrag im Bericht des UN-
Generalsekretärs vom 19. Dezember 2024 (A/79/588) sowie ergänzend mit
Blick auf Resolution ES-10/24 der UN-Generalversammlung auf ihre
Antwort auf die Schriftliche Frage 45 der Abgeordneten Joana Cotar auf
Bundestagsdrucksache 20/13047.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
50. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den
im Eckpunktepapier vorgesehenen Empfehlungen
der Servicestelle der Nationalen Plattform für
Forschungssicherheit für die Entscheidungspraxis
des Bundesamts für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle bei, und wie soll nach Auffassung der
Bundesregierung ein kohärentes Verwaltungshandeln
sichergestellt werden, um bei divergierenden
Bewertungen von Sicherheitsbehörden und Ressorts
Verzögerungen oder Hemmnisse für Forschung
und Innovation in sicherheitsrelevanten
Technologiefeldern zu vermeiden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 12. Januar 2026
Gemäß der Eckpunkte zur Stärkung der Forschungssicherheit und zum
Aufbau einer Nationalen Plattform für Forschungssicherheit vom
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, den
Wissenschaftsministerien der Länder und Allianzorganisationen vom 18.
Dezember 2025 steht die Feinkonzeptionierung und Vorbereitung der
Nationalen Plattform für Forschungssicherheit noch aus. Das für die
Exportkontrolle zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
und auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle werden
dabei eng eingebunden. Dadurch wird ein synergetisches und kohärentes
Verwaltungshandeln sichergestellt.
51. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie stellt die Bundesregierung vor dem
Hintergrund des Eckpunktepapiers zur Stärkung der
Forschungssicherheit sicher, dass der im Rahmen
der dort vorgesehenen gestuften Verantwortung
entstehende zusätzliche personelle und finanzielle
Aufwand für Hochschulen nicht zulasten von
Forschung und Lehre geht, und plant sie über die
Nationale Plattform für Forschungssicherheit
hinaus eine dauerhafte finanzielle Beteiligung des
Bundes an den daraus resultierenden
Mehrbedarfen insbesondere für Sicherheits- und
Compliance-Strukturen an Hochschulen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 12. Januar 2026
Die Hochschulen liegen gemäß der föderalen Kompetenzverteilung in
der Zuständigkeit der Länder. Dies umfasst auch die Aufgabe,
institutionelle Forschungssicherheitsarchitekturen mit angemessenen Strukturen
und Prozessen vorzuhalten und zu stärken. Der Bund beabsichtigt, die
Nationale Plattform für Forschungssicherheit bis zum Jahr 2029 alleinig
zu finanzieren. Darüberhinausgehende finanzielle Beiträge sind seitens
des Bundes nicht geplant.
52. Abgeordneter
Enrico Komning
(AfD)
Aus welchem Projekt oder welchen Projekten
ging nach Kenntnis der Bundesregierung der
Artikel „The economic commitment of climate
change“ hervor, der von Forschern des Potsdam-
Instituts für Klimafolgenforschung in der
Zeitschrift „Nature“ veröffentlicht und Ende 2025 von
der Zeitschrift wegen fachlicher und
methodischer Mängel zurückgezogen wurde (www.ze i
t.de/2025/52/klimastudie-pik-nature-magazin-rue
ckzug-forschung), und in welchem Umfang
wurden diese Projekte und die beteiligten Personen
vom Bund gegebenenfalls gefördert?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 12. Januar 2026
Im in der Fachzeitschrift „Nature“ veröffentlichten Artikel „The
economic commitment of climate change“ sind Informationen zu dessen
Finanzierung enthalten. Demnach erhielten die Autorin und Autoren
finanzielle Unterstützung von der Volkswagen Stiftung und der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im
Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ).
Konkret entstand der Artikel im Zusammenhang mit fachlichen Arbeiten
des Gesamtprojekts „Facilitating a Just Transition“ des BMZ.
Die Affiliierungen der Autorin und Autoren des Artikels sind ebenfalls
in den begleitenden Informationen der Veröffentlichung zu finden. Die
Arbeitszeit der Forschenden wurde überwiegend durch institutionelle
Mittel des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) finanziert.
Die institutionelle Grundfinanzierung des PIK wird hälftig vom
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie dem
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes
Brandenburg getragen.
Darüber hinaus führt die Bundesregierung keine vollständigen
Übersichten dazu, aus welchen Projekten einzelne Studien und
Veröffentlichungen hervorgegangen sind und wie die Autorinnen und Autoren von
Studien und Veröffentlichungen finanziert werden. Eine solche Erfassung
ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung praktikabel, da die vollständige
und zentrale Erhebung, Dokumentation und laufende Pflege
entsprechender Informationen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern
würde.
53. Abgeordneter
Johannes Wagner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wird die Bundesregierung die in der Reform
des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (Wiss-
ZeitVG), die im Oktober 2024 in erster Lesung
im Deutschen Bundestag beraten wurde,
vorgesehene Aufhebung des Vorrangs des WissZeitVG
gegenüber dem Gesetz über befristete
Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung
(ÄArbVtrG) in dieser Legislaturperiode wieder
aufgreifen sowie umgekehrt einen
Anwendungsvorrang für das ÄArbVtrG normieren, wenn eine
Einstellung zum Zweck der Weiterbildung erfolgt,
und wenn ja, wie sieht der Zeitplan hierfür aus,
und wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 14. Januar 2026
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21.
Legislaturperiode ist festgehalten, die Arbeitsbedingungen in der
Wissenschaft nachhaltig zu verbessern und in diesem Zusammenhang unter
anderem das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) bis Mitte 2026
zu novellieren. Im Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt (BMFTR) wird derzeit ein entsprechender Referentenentwurf
erstellt. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, für die Befristung
von Ärzten die Regelungen im WissZeitVG und im Gesetz über
befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) zu
harmonisieren. Das BMFTR steht dazu mit dem für das ÄArbVtrG
zuständigen Bundesministerium für Gesundheit in Kontakt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
54. Abgeordnete
Carolin Bachmann
(AfD)
Wie viele Personen befinden sich derzeit in
Deutschland aufgrund von Vorwürfen oder
Verurteilungen im Bereich der Politisch motivierten
Kriminalität (PMK) in Haft (bitte in Anzahlen der
Personen in Untersuchungshaft sowie Strafhaft
aufschlüsseln), und wie viele dieser Inhaftierten
befinden sich zum aktuellen Stichtag bereits seit
mehr als 24 Monaten ohne rechtskräftiges Urteil
in Untersuchungshaft (bitte die Gründe für diese
mehr als 24-monatige Untersuchungshaftdauer
pauschal erläutern)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 15. Januar 2026
In Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA)
befinden sich derzeit (Stichtag: 8. Januar 2026) 109 Personen aufgrund
von Vorwürfen im Sinne der Fragestellung in Untersuchungshaft, 35
davon länger als 24 Monate, weil die besondere Schwierigkeit oder der
besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das
Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen
(§ 121 Absatz 1 der Strafprozessordnung). Darüber hinaus befinden sich
in Verfahren des GBA derzeit 58 Personen in Strafhaft aufgrund von
Verurteilungen im Sinne der Fragestellung.
Zu Strafverfahren in der Zuständigkeit der Länder können bereits
aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte
erteilt werden.
55. Abgeordneter
Dr. Götz
Frömming
(AfD)
Wie viele Hausdurchsuchungen gab es nach
Kenntnis der Bundesregierung bundesweit im
linksextremen Spektrum im Zusammenhang mit
dem Terroranschlag der sich selbst bezichtigenden
„Vulkangruppe“ auf das Stromnetz in Berlin am
3. Januar 2025?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 14. Januar 2026
In dem vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
übernommenen Ermittlungsverfahren wegen des Brandanschlags in Berlin am 3.
Januar 2026 haben bisher keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung
stattgefunden.
56. Abgeordneter
Andreas Mayer
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber
vor, wie viele Verurteilungen wegen
Volkverhetzung es in den Jahren 2022 bis 2025 gegeben hat,
und wenn ja, wie viele Verurteilungen gab es in
diesem Zeitraum, und bei wie vielen
Verurteilungen wurde eine Freiheitsstrafe von mindestens
einem halben Jahr verhängt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 14. Januar 2026
Die Bundesregierung verweist für die Jahre 2022 bis 2024 auf den
jeweiligen vom Statistischen Bundesamt jährlich herausgegebenen und
frei zugänglichen Statistischen Bericht „Strafverfolgung“, dem sich die
betreffenden Daten entnehmen lassen. Der Bericht für das Jahr 2025 ist
noch nicht veröffentlicht worden. Mit einer Veröffentlichung ist nicht
vor dem vierten Quartal des Jahres 2026 zu rechnen. Andere als die
öffentlich zugänglichen Daten des Statistischen Bundesamtes liegen der
Bundesregierung nicht vor.
57. Abgeordneter
Ulrich von Zons
(AfD)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung vor
dem Hintergrund, dass der nordrhein-westfälische
Justizminister beabsichtigt, die Standorte der
Arbeitsgerichte in Nordrhein-Westfalen von 30 auf
14 Standorte zu reduzieren, von ähnlichen oder
vergleichbaren Planungen oder konkreten
Projekten in anderen Bundesländern oder (Fach-)
Gerichtsbarkeiten im Bundesgebiet (www.lto.de/rec
ht/justiz/j/nrw-strukturreform-arbeitsgerichte-schl
iessung-justizministerium)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 12. Januar 2026
Die Länder sind für die Organisation ihrer Gerichte zuständig. Der
Bundesregierung sind keine weiteren Informationen über Schließungen oder
Zusammenlegungen von Gerichtsstandorten bekannt, die über die
öffentliche Berichterstattung hinausgehen.
58. Abgeordneter
Ulrich von Zons
(AfD)
Hat die Bundesregierung eine Position zu den
Maßnahmen einzelner Bundesländer, die
Examensnoten als Einstellungsvoraussetzung zum
Richteramt abzusenken bzw. die Überlegungen,
umfangreiche Ausbildungsreformen anzustreben,
um den anhaltenden und potentiell verstärkenden
Nachwuchsmangel im Bereich der Justiz zu
kompensieren (www.lto.de/karriere/jura-studium/stori
es/detail/note-staatsexamen-jura-einstellungsvora
ussetzung-richter-staatsanwaelte-uebersicht-
allerbundeslaender; www.lto.de/recht/justiz/j/pakt-fue
r-den-rechtsstaat-millionen-euro-2000-neue-richte
rstellen-staatsanwaelte-justiz-praedikatsjuristen)
und wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein,
warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 12. Januar 2026
Die Auswahl neuer Richterinnen und Richter obliegt den Ländern, die
auch die Auswahlkriterien festlegen. Dazu gehören auch die
erforderlichen Examensnoten. Nach den Rückmeldungen der Länder übersteigt
die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber immer noch die Zahl der
freien Richterstellen deutlich. Es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass
die Auswahlkriterien in absehbarer Zeit so geändert werden müssen,
dass Qualitätseinbußen zu befürchten sind. Dennoch ist es auch ein
wichtiges Anliegen der Bundesregierung, dass eine ausreichend große
Anzahl junger Menschen eine juristische Ausbildung durchläuft.
Nicht zuletzt auch vor diesem Hintergrund beobachtet das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Ansätze für
eine Reform der juristischen Ausbildung genau und begleitet die
entsprechenden Reformdiskussionen. Dies geschieht insbesondere im
Rahmen des Koordinierungsausschusses für die juristische Ausbildung, in
dem sich das BMJV als Gast stets intensiv einbringt und sich auch an
einer Arbeitsgruppe beteiligt. Diese beschäftigt sich mit den Fragen, wie
der „Jurist und die Juristin der Zukunft“ ausgebildet werden sollen und
wie die juristische Ausbildung attraktiver gestaltet werden kann. Das
BMJV prüft kontinuierlich, ob und gegebenenfalls welche weiteren
Regelungen zur Erhöhung der Attraktivität der juristischen Ausbildung
im Bereich der engen Bundeszuständigkeit in Betracht kommen
könnten. Dabei hat die Bundesregierung auch die Reformvorschläge der
Länder immer im Blick.
Neben der Ausbildung sind insbesondere auch die personelle
Ausstattung, der Grad der Digitalisierung und die Effektivität von
Verfahrensordnungen wichtige Kriterien für die Attraktivität justizieller Berufe.
Die Bundesregierung plant die Länder in allen drei Bereichen mit dem
angestrebten Pakt für den Rechtsstaat zu unterstützen. Sie plant, im
Rahmen des Pakts bis zum Jahr 2029 sowohl 210 Mio. Euro für die weitere
Digitalisierung der Justiz als auch 240 Mio. Euro für die weitere
personelle Stärkung der Justiz bereitzustellen.
59. Abgeordneter
Ulrich von Zons
(AfD)
Kennt die Bundesregierung die Kritik am Pakt für
den Rechtsstaat, wonach trotz der Bereitstellung
von Bundesmitteln wesentliche strukturelle
Probleme, wie unterschiedliche Besoldungssysteme
in den Bundesländern, eine schleppende
Digitalisierung und ein sich verstärkender
Nachwuchsmangel, weiterhin bestehen bleiben und wohl die
Effektivität des Pakts beeinträchtigen werden
(www.lto.de/recht/justiz/j/pakt-fuer-den-rechtssta
at-millionen-euro-2000-neue-richterstellen-staatsa
nwaelte-justiz-praedikatsjuristen; https://anwaltve
rein.de/newsroom/pm-32-25-neuer-pakt-fuer-
denrechtsstaat-die-uhren-ticken), und wie reagiert sie
darauf?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe
vom 12. Januar 2026
Die Bundesregierung nimmt öffentliche Stellungnahmen zum geplanten
Pakt für den Rechtsstaat zur Kenntnis und berücksichtigt diese bei
dessen Ausgestaltung.
Sie plant, im Rahmen des Pakts bis zum Jahr 2029 sowohl 210 Mio.
Euro für die weitere Digitalisierung der Justiz als auch 240 Mio. Euro
für die weitere personelle Stärkung der Justiz bereitzustellen. Aus Sicht
der Bundesregierung wirkt der Pakt für den Rechtsstaat den
angesprochenen Herausforderungen bewusst entgegen. Er soll die Justiz als
attraktiven Arbeitgeber stärken. Die Einzelheiten des Pakts werden derzeit
noch mit den Ländern verhandelt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
60. Abgeordnete
Dr. Kirsten
Kappert-Gonther
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Für wie viele der bundesweit rund 400 Kreise und
kreisfreien Städte hat das Statistische Bundesamt,
wie es nach § 16 des
Schwangerschaftskonfliktgesetzes vorgeschrieben ist, die jährlichen
statistischen Ergebnisse über Schwangerschaftsabbrüche
veröffentlicht, und aus welchen Gründen kann für
die übrigen Kreise und kreisfreien Städte keine
Veröffentlichung von Daten trotz der Verwendung
von Geheimhaltungsverfahren wie einer 5er- oder
10er-Rundung, so dass eine Identifizierbarkeit
einzelner Fälle ausgeschlossen wäre, erfolgen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 14. Januar 2026
Das Statistische Bundesamt führt entsprechend dem gesetzlichen
Auftrag nach den §§ 15 bis 18 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
(SchKG) eine Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche, die unter
den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches
vorgenommen wurden.
Die statistischen Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt
jährlich nach Kreisen und kreisfreien Städten aufbereitet und veröffentlicht
(§ 16 Absatz 2 Nummer 2 SchKG). Zusätzlich kann das Statistische
Bundesamt die Zahl der auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte
bestehenden Meldestellen veröffentlichen (§ 16 Absatz 3 Satz 3 SchKG).
Die Regelungen wurden mit dem am 13. November 2024 in Kraft
getretenen Zweiten Gesetz zur Änderung des
Schwangerschaftskonfliktgesetzes eingeführt. Der letzte im Zuge dieser Neuregelung erstellte regionale
Jahresbericht „Schwangerschaftsabbruchstatistik – Struktur der
Meldestellen und Regionalergebnisse – 2024“ wurde vom Statistischen
Bundesamt am 10. Dezember 2025 veröffentlicht.
Bei der Aufbereitung der regionalen Ergebnisse gilt eine statistische
Geheimhaltungspflicht in Bezug auf Einzelangaben, um eine
Identifizierung einzelner Daten bei einer kleinräumigen Darstellung von
Ergebnissen zu verhindern. Diese Pflicht umfasst nicht nur die erhobenen Fälle
bzw. Personen, sondern in gleichem Maße die Angaben über die
Meldestellen, also die Krankenhäuser und Arztpraxen, in denen
Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Im Rahmen der Begründung zum
Gesetzentwurf zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Schwangerschaftskonfliktgesetzes wird auf die Geheimhaltungsthematik
eingegangen und der besondere Bedarf skizziert (vgl. S. 27 des
Gesetzentwurfs, Bundestagsdrucksache 20/10861). So wird in der Begründung
u. a. ausgeführt, dass sofern die Pflicht zur statistischen Geheimhaltung
aufgrund kleiner Zahlen eine Darstellung nach einzelnen Kreisen und
kreisfreien Städten nicht zulässt, Kreise und kreisfreie Städte in
geeigneter Weise regional zusammenzufassen sind. Auch beim Ausweis der
einzelnen Merkmale soll zusätzlich eine Geheimhaltung entsprechend der
üblichen statistischen Verfahren im Ermessen des Statistischen
Bundesamtes erfolgen.
Das vom Statistischen Bundesamt eingesetzte Geheimhaltungsverfahren
durch Rundungen und Zusammenfassung schützt die Informationen über
einzelne Schwangere und zur Identifizierung einzelner Meldestellen.
Bei der Betrachtung der Meldestellen kann der Schutz der Einzeldaten
nicht allein durch ein Rundungsverfahren gewährleistet werden. Auch
gerundete Angaben zur Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche einer
Meldestelle stellen weiterhin Einzeldaten dar. Aus diesem Grund werden
in der regionalen Struktur der o. g. Veröffentlichung keine
Raumordnungsregionen sowie keine Kreise und kreisfreien Städte ausgewiesen,
in denen lediglich einzelne Meldestellen vorhanden sind.
Die regionale Gliederung des Statistischen Berichts erfolgt vorrangig
nach Raumordnungsregionen, um bei Jahresvergleichen eine möglichst
stabile Regionalstruktur sicherzustellen. Auf der darunterliegenden
Ebene werden Kreise und kreisfreie Städte nur dann ausgewiesen, wenn
dort eine ausreichende Anzahl von Meldestellen vorhanden ist. Dies
trifft derzeit auf rund 30 Kreise und kreisfreie Städte zu.
61. Abgeordnete
Misbah Khan
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Fördert das Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend Programme
zur Sektenprävention, und wenn ja, welche Träger
und konkreten Projekte profitieren von dieser
Förderung (bitte eine vollständige Liste der
Programme und Träger angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 12. Januar 2026
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend fördert keine entsprechenden Präventionsprogramme.
Gemäß der grundsätzlichen Zuständigkeitsverteilung leistet die
Bundesregierung Informations- und Aufklärungsarbeit in Kooperation unter
anderem mit den Ländern sowie den Beauftragten der Kirchen bei
Weltanschauungs- und Sektenfragen.
62. Abgeordnete
Misbah Khan
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wurde das Thema Sektenprävention in den letzten
zehn Jahren auf der Kultusministerkonferenz
behandelt, und wenn ja, wann und wie oft (bitte eine
Übersicht der entsprechenden Sitzungen und
Themen bereitstellen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 12. Januar 2026
Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland ist ein Gremium der Länder, an dessen Sitzungen
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung nur teilweise als Gast
teilnehmen.
Die Bundesregierung kann die erbetene Auskunft daher nicht erteilen.
63. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Werden öffentliche Äußerungen (beispielsweise
auch in Form von Meinungsbeiträgen) von
Vorstands- oder Leitungsmitgliedern
zivilgesellschaftlicher Träger, die im Rahmen einer
„Partnerschaft für Demokratie“ gefördert werden, bei
der Bewertung der Förderwürdigkeit
berücksichtigt beziehungsweise nach welchen Maßstäben
erfolgt das, insbesondere wenn diese Äußerungen
einen demokratiefeindlichen Charakter aufweisen
und beispielsweise die Pressefreiheit angreifen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 16. Januar 2026
Die Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ regelt
die Struktur und Ausgestaltung der Partnerschaften für Demokratie. Die
Zuwendungsempfänger müssen die Gewähr für eine der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung förderliche Arbeit bieten. Näheres regelt
der Zuwendungsbescheid.
64. Abgeordnete
Dr. Andrea
Lübcke
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wird die auf der Basis des KiTa-Qualitäts- und
Teilhabeverbesserungsgesetzes zwischen der
Bundesregierung und dem Land Brandenburg
vertraglich vereinbarte Unterstützung durch den Bund
bei der Ausweitung zeitlicher Betreuungsbedarfe
über acht Stunden hinaus mit dem Ablauf des
Jahres 2025 enden, und wenn ja, was sind die Gründe
dafür?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 12. Januar 2026
Über die Maßnahmen zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -
Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) entscheiden die Länder im Rahmen
der gesetzlichen Optionen jeweils selbst anhand ihrer individuellen
Bedarfe und der Situation im jeweiligen Land. Die gewählten Maßnahmen
werden in Verträgen mit dem Bund verabredet.
Die Planungen des Landes Brandenburg für die Umsetzung des KiQuTG
in den Jahren 2025 und 2026 können dem Handlungs- und
Finanzierungskonzept 2025/2026 vom 1. Januar 2025 entnommen werden:
www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/270640/e03670d8312ff644838859
4471e5ab4a/brandenburg-data.pdf.
Für Informationen zu einzelnen Maßnahmen, die über die Angaben im
Handlungs- und Finanzierungskonzept hinausgehen, wenden Sie sich
bitte an das für Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg zuständige
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
65. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
In welcher Höhe fördert die Bundesregierung ggf.
den „Deutschen Verein für öffentliche und private
Fürsorge e. V.“ (bitte für den Zeitraum ab 2015 in
institutionelle bzw. Projektförderung aufgliedern),
und welche Repräsentanten der Bundesregierung
führten seit 2015 ggf. Gespräche mit Vertretern
des „Deutschen Vereins“ (www.deutscher-verei
n.de/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 15. Januar 2026
Der anliegenden Übersicht kann entnommen werden, in welcher Höhe
die Bundesregierung den Deutschen Verein ab 2015 fördert,
aufgeschlüsselt nach Projektförderung und institutioneller Förderung.2
In der Regel wurde seit 2015 einmal in der Wahlperiode ein Gespräch
zwischen dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend und dem Deutschen Verein auf Ministerebene
geführt, dieses Gespräch hat auch 2025 stattgefunden, und bei Bedarf
Gespräche auf St-/PSt-Ebene.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in
jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit
einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt.
66. Abgeordneter
Andreas Mayer
(AfD)
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur
Forderung des UNO-Berichts „Violence against
women and girls, its causes and consequences“
(https://documents.un.org/doc/undoc/gen/n25/18
7/89/pdf/n2518789.pdf) nach einem Verbot der
Leihmutterschaft analog zum Verbot der
Prostitution durch das „nordische Modell“?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 16. Januar 2026
Berichte von Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen stellen
rechtlich nicht verbindliche Empfehlungen dar. Die Bundesregierung
nimmt diese im Rahmen ihrer Menschenrechtspolitik zur Kenntnis.
Dessen ungeachtet ist die Leihmutterschaft in Deutschland verboten.
Nach § 13c des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) ist die
Ersatzmuttervermittlung untersagt. Wer eine Ersatzmuttervermittlung
betreibt oder für die Ersatzmuttervermittlung einen Vermögensvorteil
erhält bzw. sich versprechen lässt, macht sich nach § 14b Absatz 1 und 2
AdVermiG strafbar.
2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3685 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Außerdem ist es nach § 1 Absatz 1 Nummer 7 des
Embryonenschutzgesetzes (ESchG) strafbar, bei einer Frau, welche bereit ist, ihr Kind nach
der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen (Ersatzmutter), eine
künstliche Befruchtung durchzuführen oder auf sie einen menschlichen
Embryo zu übertragen.
Ob darüber hinaus im Kontext der Umsetzung der Richtlinie (EU)
2024/1712 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni
2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und
Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer im
Bereich der Menschenhandelsdelikte weitergehender Anpassungsbedarf
besteht, wird derzeit noch geprüft.
67. Abgeordneter
Martin Reichardt
(AfD)
Aus welchen Gründen hat die Bundesministerin
für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend Karin Prien nach Kenntnis der
Bundesregierung trotz ihrer im Oktober 2025 gegenüber dem
„Stern“ getätigten Aussage, Besuche in „Schulen,
in denen die Lage besonders angespannt ist“
durchführen zu wollen (www.stern.de/politik/deut
schland/karin-prien--was-tun-sie-gegen-rechtsextr
emismus-an-schulen--36138458.html), bislang
weder die Karolina-Burger-Realschule in
Ludwigshafen (www.news4teachers.de/2025/11/ich-s
chiesse-euch-alle-ab-brandbrief-vom-ganzenkolle
gium-realschule-versinkt-in-gewalt-angst-und-ch
aos/) noch die Regine-Hildebrand-Grundschule in
Cottbus (www.radiocottbus.de/lausitz-news/2025/
12/11/gewalt-an-cottbuser-grundschule-eltern-geh
en-an-die-oeffentlichkeit/) besucht, in denen im
Herbst 2025 massive Gewaltprobleme aufgetreten
waren, und sieht die Bundesregierung
gegenwärtig dahingehenden Handlungsbedarf, der nach
meiner Auffassung zunehmenden Verwahrlosung
an Schulen in Deutschland mit einer
bundesweiten Initiative zu begegnen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 12. Januar 2026
Wie dem zitierten Interview zu entnehmen ist, bezog sich das
Besuchsangebot der Bundesbildungsministerin explizit auf Schulen, an denen
Lehrkräfte, die sich für demokratische Werte im Sinne des
Grundgesetzes einsetzen, seitens rechtsextremistischer Kräfte unter Druck gesetzt
werden.
Eine gute Entwicklung von Schülerinnen und Schülern setzt eine
gewaltfreie Lernumgebung voraus, jeder Gewaltvorfall an einer Schule ist
daher einer zu viel und wird im Rahmen der föderalen Ordnung der
Bundesrepublik Deutschland von den zuständigen
Landesschulbehörden, den Landespolizeien und den Landesjustizbehörden intensiv
bearbeitet. Auch Fragen der Gewaltprävention an Schulen werden von den
jeweiligen Kultusministerien der Länder verfolgt.
Gleichwohl die Länder für Schulen verantwortlich sind, bringt sich der
Bund im Rahmen seiner kompetenzrechtlichen Möglichkeiten,
insbesondere über gemeinsame Bund-Länder-Initiativen im Bildungsbereich, ein.
So werden beispielsweise mit dem Startchancen-Programm bundesweit
über 4.000 Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch
benachteiligter Schülerinnen und Schüler gefördert, um den Zusammenhang
zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen und zu mehr
Chancengerechtigkeit beizutragen.
Die Bundesministerin Karin Prien hat bereits Startchancen-Schulen in
mehreren Ländern besucht und vor Ort einen Eindruck der
schulindividuellen Maßnahmen gewonnen, die mit dem Startchancen-Programm
umgesetzt werden.
Auch abseits des Startchancen-Programms besucht die Bundesministerin
Karin Prien regelmäßig Schulen, um sich mit Schulleitungen,
Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern auszutauschen.
68. Abgeordnete
Heidi Reichinnek
(Die Linke)
In welcher Höhe plant die Bundesregierung die
Investitionen in das Kita-System zu erhöhen,
nachdem die Bundesministerin für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien
dieses Thema zur „Schicksalsfrage für Deutschland“
(www.deutschlandfunk.de/prien-erklaert-investiti
onen-in-kitas-zur-schicksalsfrage-fuer-deutschlan
d-100.html) erklärt hat, und welches Schicksal
erwartet die Bundesregierung für Deutschland,
sollten keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt
werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 12. Januar 2026
Die Förderung der frühkindlichen Bildung sowie die Stärkung von
Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind der Bundesregierung äußerst
wichtige Anliegen. Darum unterstützt die Bundesregierung die für die
Umsetzung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung zuständigen
Länder hierbei seit Jahren finanziell in erheblichem Umfang.
Allein über das KiTa-Qualitätsgesetz stellt der Bund im Wege einer
temporären Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung aktuell jeweils
rund 2 Mrd. Euro in den Jahren 2025 und 2026 zur Weiterentwicklung
der Qualität in Kitas und Kindertagespflege bereit. Es bedarf auch
weiterhin gemeinsamer Anstrengungen aller staatlichen Ebenen im Rahmen
ihrer jeweiligen Zuständigkeit, um die Kindertagesbetreuung als ersten
Ort der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung außerhalb der Familie
bedarfsgerecht auszustatten und dabei zu unterstützen, die
entscheidenden Grundlagen für den weiteren Bildungs- und Lebensweg der
betreuten Kinder zu legen. Im Rahmen des Sondervermögens „Infrastruktur
und Klimaneutralität“ hat die Bundesregierung zudem insgesamt 4 Mrd.
Euro für die Jahre 2026 bis 2029 zur Förderung von Investitionen in die
Kindertagesbetreuung sowie Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur
vorgesehen. Ziel ist es, die vereinbarten 4 Mrd. Euro ziel- und passgenau
entsprechend den Bedarfen der Länder einzusetzen. Damit sollen die
zuständigen Länder weiter bei wichtigen Investitionen auch in die
Kindertagesbetreuung unterstützt werden.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode
zudem weitere Maßnahmen zur Stärkung des Systems der
Kindertagesbetreuung vereinbart. So ist vorgesehen, das KiTa-Qualitäts- und -
Teilhabeverbesserungsgesetz durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz für die
Kindertagesbetreuung abzulösen. Die Beratungen innerhalb der
Bundesregierung hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus können
auch die Mittel des Länder- und Kommunalinfrastrukturgesetzes für
Investitionen in die Kinderbetreuungsinfrastruktur genutzt werden.
69. Abgeordnete
Heidi Reichinnek
(Die Linke)
Welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus der vorliegenden Evaluation der
Universität Leipzig zum Bundesprogramm
„Mental Health Coaches“, und wird die
Bundesregierung sowohl die Ergebnisse aus der Evaluation als
auch die Expertise aus der Praxis in die geplante
Strategie zur mentalen Gesundheit junger
Menschen einfließen lassen, und wenn ja, wie?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 12. Januar 2026
Die Stärkung der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
ist eines der vordringlichen Ziele der Bundesregierung. Im
Koalitionsvertrag wurde dafür eine Strategie „Mentale Gesundheit für junge
Menschen“ neu verankert.
Das Programm „Mental Health Coaches“ hatte als Modellprogramm
eine hohe Relevanz für die Schülerinnen und Schüler, für die Schulen
und für die Fachkräfte, die wissenschaftlich durch eine Evaluation des
ersten Programmjahres belegt wurde. Die Arbeit der Mental Health
Coaches war ein wichtiger Beitrag, der bei der Ausarbeitung der Strategie
„Mentale Gesundheit für junge Menschen“ berücksichtigt wird, genauso
wie bisherige Erfahrungen aus anderen durch das Bundesministerium
für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten
Projekten zur Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen.
70. Abgeordneter
Martin Reichardt
(AfD)
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass
über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“
oder über andere mit Bundesmitteln (ko-)
finanzierte Institutionen, Einrichtungen, Aktivisten und
Organisationen unmittelbar oder mittelbar
gefördert worden sind, die das Sprengen bzw. die
Zerstörung oder Beschädigung von kritischer
Infrastruktur in Deutschland befürworteten bzw. dazu
aufgerufen haben (www.nius.de/politik/news/berli
ner-senat-literaturhaus-anschlag-stromleitungen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 16. Januar 2026
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die
Zuwendungsempfänger im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gemäß Förderrichtlinie
die Gewähr für eine der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
förderliche Arbeit bieten müssen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
71. Abgeordneter
Timon Dzienus
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Warum findet das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16,
Rn. 209), das ausdrücklich klarstellt, dass
Totalsanktionen ausschließlich zulässig sind, wenn
Leistungsberechtigte ihre menschenwürdige
Existenz selbst sichern können, indem sie durch
eigenes Einkommen ihren existenzsichernden Bedarf
vollständig decken könnten, und es selbst in der
Hand haben, diese Bedarfsdeckung durch
Aufnahme einer zumutbaren Arbeit unmittelbar zu
realisieren, aus meiner Sicht im Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur „Neuen Grundsicherung“
keine Berücksichtigung?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 12. Januar 2026
Die Frage zielt nach dem Verständnis der Bundesregierung auf die neue
Regelung des § 7b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), nach
der Leistungsberechtigte, die drei aufeinanderfolgenden Meldeterminen
ohne wichtigen Grund nicht nachkommen, als nicht erreichbar gelten. Es
handelt sich hierbei nicht um eine Leistungsminderung wegen einer
Pflichtverletzung (vgl. §§ 31 ff. SGB II). Die in der Fragestellung in
Bezug genommene Randnummer aus der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts bezieht sich nicht auf die Frage der Erreichbarkeit.
72. Abgeordneter
Timon Dzienus
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie begründet die Bundesregierung im
Gesetzentwurf zur „Neuen Grundsicherung“ die
pauschale Erhebung einer 30-Prozent-Sanktion
bereits bei geringfügigen oder formalen
Pflichtverletzungen – wie etwa einem nur um einen Tag
verspäteten Nachweis von Eigenbemühungen –
angesichts der Tatsache, dass eine solche Kürzung
bei Alleinstehenden mindestens 168,90 Euro pro
Monat und bis zu 506,70 Euro in drei Monaten
beträgt und somit das soziokulturelle
Existenzminimum unmittelbar und substantiell
unterschreitet?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 12. Januar 2026
Mit der angesprochenen Neufassung des § 31a Absatz 1 des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch wird die bisherige stufenweise
Minderungshöhe abgeschafft. Damit wird die verbindliche Einforderung von
Mitwirkung gestärkt, um die erfolgreiche und nachhaltige Vermittlung in
Arbeit zu beschleunigen. Gleichzeitig wird das Verwaltungsverfahren
vereinfacht und vereinheitlicht.
73. Abgeordneter
Timon Dzienus
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie beurteilt die Bundesregierung die
Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit zum Entwurf
des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes in der von
einer zusätzlichen Belastung für den
Beitragshaushalt ausgegangen wird, und warum geht die
Bundesregierung im Regierungsentwurf von
keinem zusätzlichen Erfüllungsaufwand für die
Bundesagentur für Arbeit aus, obwohl meines
Erachtens davon auszugehen ist, dass durch das Gesetz
zukünftig mehr Menschen die
Arbeitsmarktförderung der Arbeitslosenversicherung in Anspruch
nehmen werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 15. Januar 2026
Die Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit hat der
Bundesregierung vor Kabinettsbeschluss vorgelegen und fand im Rahmen der
Erarbeitung des Gesetzentwurfs Beachtung. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 80 auf
Bundestagsdrucksache 21/3373 verwiesen.
74. Abgeordneter
Jan Feser
(AfD)
Wie viele volljährige Leistungsberechtigte, die
Leistungen nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhielten, lebten nach
Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag
31. Dezember 2025 (bzw. zum letzten
verfügbaren Stichtag) in stationären Einrichtungen im
Sinne des § 27b SGB XII, sodass ihnen
ausschließlich der Barbetrag nach § 27b Absatz 3
Satz 2 Nummer 1 SGB XII in Höhe von rund
152 Euro monatlich zur persönlichen Verfügung
stand, und wie viele der genannten
Leistungsberechtigten waren zum genannten Stichtag 65 Jahre
oder älter und pflegebedürftig im Sinne des Elften
Buches Sozialgesetzbuch sowie Menschen mit
Behinderungen, deren notwendiger
Lebensunterhalt nach § 27b SGB XII bestimmt wurde?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 13. Januar 2026
Zum 31. Dezember 2024 (aktuellste Daten) weist die amtliche
Sozialhilfestatistik 102.170 volljährige Personen in Einrichtungen aus, die Hilfe
zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten und einen anerkannten Bedarf nach
§ 27 b SGB XII (Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen) haben.
70.645 davon sind in einem Alter von 65 Jahren und älter. Wie viele
davon nur den Barbetrag erhielten, pflegebedürftig im Sinne des Elften
Buches Sozialgesetzbuch oder Menschen mit Behinderung sind, wird
nicht gesondert erhoben. Insofern liegen der Bundesregierung hierzu
keine Informationen vor.
75. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Was ist der aktuelle Stand der Neuauflegung des
„Aktionsplans gegen Rassismus“, um Rassismus
in seinen verschiedenen Erscheinungsformen zu
bekämpfen, und welche wissenschaftsbasierte
Definition von „Rassismus“ wird dem
Aktionsplan zugrunde gelegt?
Antwort der Staatsministerin Natalie Pawlik
vom 12. Januar 2026
Der Prozess für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Neuauflage des
Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus (NAP-R) hat mit einer
Auftaktsitzung mit Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen
Bundesministerien unter Vorsitz von Staatsministerin Natalie Pawlik im
November 2025 begonnen. Zu den Inhalten kann zum jetzigen Zeitpunkt
keine Aussage getroffen werden.
76. Abgeordneter
Cem Ince
(Die Linke)
Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, wie
viele Arbeitsunfälle auf ausländische und wie
viele auf deutsche Beschäftigte entfielen, und
wenn ja, wie stellen sich die Zahlen konkret dar
(bitte die Zahlen für das aktuell verfügbare Jahr
und die fünf Vorjahre nennen und zwischen
meldepflichtigen und tödlichen Arbeitsunfällen
unterscheiden), und welche Maßnahmen hält die
Bundesregierung für erforderlich, um ein erhöhtes
Arbeitsunfallrisiko für ausländische Beschäftigte
auszuschließen, und wenn ja, welche sind dies?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 14. Januar 2026
Angaben zu den meldepflichtigen Arbeitsunfällen (ohne Wegeunfälle)
ausländischer und deutscher Beschäftigter für die Berichtsjahre 2020 bis
2024 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Für das
Berichtsjahr 2025 liegen entsprechende Daten noch nicht vor. Die
Regelungen zum Arbeitsschutz gelten für alle in Deutschland Beschäftigten,
auch für ausländische Arbeitnehmende.
Tabelle: Meldepflichtige Arbeitsunfälle (ohne Wegeunfälle) von Beschäftigten nach Staatsangehörigkeit
in den Berichtsjahren 2020 bis 2024
Berichtsjahr
Meldepflichtige
Unfälle 1)
Deutschland
davon
tödlich
Deutschland
Meldepflichtige
Unfälle 1)
Ausland
davon
tödlich
Ausland
Meldepflichtige
Unfälle 1)
unbekannt
davon
tödlich
unbekannt
2020 665.640 271 37.651 43 11.811 0
2021 707.559 320 42.943 48 10.021 2
2022 684.375 290 47.117 50 10.592 3
2023 678.749 275 48.466 48 13.907 1
2024 649.029 256 51.321 50 12.316 2
Quelle: Deutsche Gesetzlich Unfallversicherung (DGUV)
1) Da es sich hierbei um eine hochgerechnete Stichprobenstatistik handelt, können Hochrechnungsunsicherheiten und Rundungsfehler
auftreten.
77. Abgeordnete
Sarah Vollath
(Die Linke)
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung
im Jahr 2024 der durchschnittliche
Rentenzahlbetrag bei Altersrenten (bitte jeweils für die gesamte
Bundesrepublik Deutschland sowie für
Ostdeutschland und Westdeutschland getrennt nach
Männern, Frauen, Frauen ohne Kinder, Frauen
mit einem Kind, Frauen mit zwei Kindern, Frauen
mit drei Kindern sowie Frauen mit vier und mehr
Kindern getrennt aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 14. Januar 2026
Die erbetenen Informationen können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Tabelle: Renten wegen Alters – Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag in Euro pro Monat nach
Geschlecht insgesamt und nach Gebiet (Ost/West) und Anzahl der in der Rente berücksichtigten Kinder
(Frauen)
Rentenbestand am 31. Dezember 2024
Renten wegen Alters Deutschland - West - - Ost -
Männer 1.405 1.392 1.463
Frauen 955 876 1.271
davon nach Anzahl der in der Rente berücksichtigten Kinder
ohne Kinder 961 941 1.166
1 1.003 926 1.258
2 952 846 1.299
3 894 807 1.271
4 und mehr Kinder 903 823 1.261
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
78. Abgeordnete
Anne Zerr
(Die Linke)
Wie lautet die konkrete Vorhabenplanung der
Bundesregierung bezüglich der im Bereich Arbeit
und Soziales im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD festgeschriebenen
gesetzlichen Neuerungen für das Jahr 2026 (bitte die zehn
Vorhaben mit der höchsten zeitlichen Priorität
sowie den jeweils geplanten Zeitpunkt der
Einbringung in den Deutschen Bundestag angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 16. Januar 2026
Das Bundeskabinett hat im Bereich Arbeit und Soziales folgende
Gesetzentwürfe im Jahr 2025 beschlossen, die 2026 im
parlamentarischen Verfahren beraten werden:
• Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die
Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des
Bundes (Tariftreuegesetz, Kabinettbeschluss: 6. August 2025)
• Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und
vollzugsfreundliche Umsetzung (Kabinettbeschluss: 3. September
2025)
• Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU)
2024/2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines
Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA (Kabinettbeschluss 8.
Oktober 2025)
• Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von
Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine
Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum
vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben
(Leistungsrechtsanpassungsgesetz) (Kabinettbeschluss 19. November 2026)
• Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Kabinettbeschluss
17. Dezember 2025).
Das weitere Verfahren obliegt jeweils dem Deutschen Bundestag.
Bereits in der regierungsinternen Abstimmung befindet sich folgender
Gesetzentwurf, welcher zeitnah vom Kabinett beschlossen werden soll:
• Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Behindertengleichstellungsgesetzes.
Zu weiteren Vorhaben im Sinne der Fragestellung befindet sich die
Bundesregierung noch in der regierungsinternen Abstimmung.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
79. Abgeordneter
Lukas Benner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zu welchen Anteilen nutzen die Ressorts der
Bundesregierung (inklusive Bundeskanzleramt)
Cloud-Dienste US-amerikanischer Betreiber
(gemäß Serverort oder Firmensitz) beziehungsweise
europäischer Betreiber (ebenfalls gemäß Serverort
oder Firmensitz)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 12. Januar 2026
Die Ressorts der Bundesregierung nutzen neben klassischer IT auch
Angebote von Cloud-Anbietern. Die angefragten Informationen werden
von der Bundesverwaltung nicht zentral vorgehalten und können
detailliert nicht mit zumutbarem Aufwand erhoben werden. Um überschlägig
zu bestimmen, zu welchem Anteil die Bundesregierung Cloud-Dienste
US-amerikanischer Betreiber beziehungsweise europäischer Betreiber
(gemäß Serverstandort oder Firmensitz) nutzt, wurde zur Beantwortung
nur die interne Verwaltungsarbeit betrachtet. Es wurde des Weiteren
davon ausgegangen, dass Cloud-Anbieter der öffentlichen Verwaltung zu
europäischen Anbietern zu zählen sind. In diesem Sinne wird bei Cloud-
Nutzung durch die Bundesverwaltung überwiegend auf europäische
Cloud-Anbieter zurückgegriffen (>80 Prozent).
Hierbei ist zu beachten, dass aufgrund fehlender einheitlicher
Begriffsdefinition Abweichungen zu anderen parlamentarischen Anfragen mit
Bezug zur Cloud-Nutzung nicht ausgeschlossen werden können.
80. Abgeordnete
Anne-Mieke
Bremer
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung bzw. Bundesnetzagentur
Erkenntnisse darüber, ob US-Plattformbetreiber
(insbesondere X) seit der US-Sanktionierung
gegen HateAid die prioritäre Bearbeitung von
Meldungen durch die Bundesnetzagentur
zertifizierten „Trusted Flagger“ gemäß Artikel 22 des
Digital-Services-Act (DSA) verzögern oder
ignorieren, und wenn ja, welche, und welche
Auswirkungen hat dies nach Einschätzung der
Bundesregierung ggf. auf die Wirksamkeit des Schutzes
von Betroffenen geschlechtsspezifischer Online-
Hassrede?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 16. Januar 2026
Weder der Bundesregierung noch dem deutschen Digital Services
Coordinator (DSC) bei der Bundesnetzagentur liegen Hinweise darüber vor,
dass US-Plattformbetreiber seit den US-Einreisebeschränkungen gegen
HateAid die prioritäre Bearbeitung von Meldungen durch vom DSC
zertifizierte Trusted Flagger verzögern oder ignorieren. Die Meldungen
solcher Hinweisgeber nach Artikel 16 Absatz 1 DSA müssen – soweit sie
rechtswidrige Inhalte betreffen und nicht nur schlichte Verstöße gegen
die Terms of Services – priorisiert bearbeitet werden, ohne dass damit
eine Verpflichtung zur Löschung verbunden ist.
81. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Hat die Bundesregierung bei der geplanten
Möglichkeit, insbesondere in Redaktionsräumen tätig
zu werden, ohne zuvor einen Richtervorbehalt
einzuholen (https://jungefreiheit.de/kultur/medie
n/2026/bundesregierung-ermoeglicht-durchsuchu
ngen-von-redaktionen-ohne-richter/),
verfassungsrechtliche Abwägungskriterien definiert, um
sicherzustellen, dass „Gefahr im Verzug“ im
konkreten Fall objektiv, vorhersehbar und nicht zur
faktischen Umgehung des Richtervorbehalts
gebraucht werden kann, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 15. Januar 2026
Die Bundesregierung plant keine „Möglichkeiten, insbesondere in
Redaktionsräumen tätig zu werden, ohne zuvor einen Richtervorbehalt
einzuholen“.
Journalistische Redaktionen und Verlage sind regelmäßig keine
Diensteanbieter im Sinne des Entwurfs eines Politische-Werbung-Transparenz-
Gesetzes (PWTG-E) und werden daher vom PWTG-E nicht berührt. § 2
Absatz 2 Nummer 1 und 2 und § 1 Nummer 3 des PWTG-E gestehen
der Bundesnetzagentur ausschließlich Befugnisse gegenüber
Diensteanbietern zu, also gegenüber Vermittlungsdiensten im Sinne des Digital
Services Acts (insbesondere Plattformen oder Suchmaschinen).
Soweit die EU-Verordnung 2024/900, deren Durchführung das PWTG-E
regeln soll, journalistische Redaktionen und Verlage betreffen kann,
wird das Recht der Länder regeln, welche Behörden mit welchen
Befugnissen die Verordnung durchführen. § 2 Absatz 4 des PWTG-E bestimmt
insofern auch ausdrücklich, dass das PWTG-E medienrechtliche
Bestimmungen der Länder unberührt lässt.
Die pauschale Behauptung in einigen Presseberichten, die
Bundesnetzagentur könne „ohne Richterbeschluss“ Geschäftsräume durchsuchen,
ist falsch. Durchsuchungen sind nach § 6 Absatz 3 PWTG-E
grundsätzlich richterlich anzuordnen; die eng begrenzte Ausnahme „Gefahr im
Verzug“ gilt nur während der Geschäftszeiten und ist dokumentations-
und begründungspflichtig. Die Regelung zur Durchsuchung im PWTG
ist ein übliches, rechtsstaatlich kontrollierbares Instrument der
Wirtschaftsaufsicht. Die Konstruktion in § 6 Absatz 3 PWTG-E entspricht
vergleichbarem Aufsichtsrecht, etwa dem kartellrechtlichen § 59b
GWB. Allen Betroffenen steht zudem der Rechtsweg offen.
82. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der
öffentlichen Kritik am Gesetzesvorhaben zur
Durchführung der Verordnung (EU) 2024/900 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom
13. März 2024 über die Transparenz und das
Targeting politischer Werbung (https://jungefreihei
t.de/kultur/medien/2026/bundesregierung-ermoeg
licht-durchsuchungen-von-redaktionen-ohne-rich
ter/) Änderungen oder Präzisierungen am Entwurf
vorzunehmen, um die verfassungsrechtliche
Belastbarkeit des Richtervorbehalts zu stärken und
den Schutz journalistischer Quellen, den
Redaktions- und Informantenschutz sowie das
Rechtsstaatsprinzip zu gewährleisten, und wenn ja, in
welcher Weise und innerhalb welchen Zeitraums?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 15. Januar 2026
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung
der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting
politischer Werbung (Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz – PWTG)
am 17. Dezember 2025 beschlossen. Änderungen am Gesetzentwurf
obliegen nunmehr dem Deutschen Bundestag, soweit er dies für
erforderlich erachtet.
Im Übrigen gibt der PWTG-Entwurf der Bundesnetzagentur gemäß § 2
Absatz 2 Nummer 1 und 2 sowie § 1 Absatz 3 ausschließlich Befugnisse
gegenüber „Dienstanbietern“ wie Plattformen oder Suchmaschinen.
Journalistische Redaktionen und Verlage sind in der Regel keine
„Diensteanbieter“ und daher vom PWTG nicht berührt.
Soweit die zugrundeliegende EU-Verordnung journalistische
Redaktionen und Verlage betreffen kann, wird allein das Recht der Länder regeln,
welche Behörden mit welchen Befugnissen die Verordnung durchführen.
§ 2 Absatz 4 des PWTG-Entwurfes bestimmt insofern auch
ausdrücklich, dass das PWTG medienrechtliche Bestimmungen der Länder
unberührt lässt.
Die pauschale Behauptung in einigen Presseberichten, die BNetzA
könne „ohne Richterbeschluss“ durchsuchen, ist falsch. Durchsuchungen
sind nach § 6 Absatz 3 des PWTG-Entwurfes grundsätzlich richterlich
anzuordnen; die eng begrenzte Ausnahme „Gefahr im Verzug“ gilt nur
während der Geschäftszeiten und ist dokumentations- und
begründungspflichtig – von „Richter ausschalten“, wie teilweise in den Medien
behauptet, kann keine Rede sein. Die Regelung zu Durchsuchung im
PWTG ist ein übliches, rechtsstaatlich kontrollierbares Instrument der
Wirtschaftsaufsicht. Die Konstruktion in § 6 Absatz 3 PWTG-E
entspricht vergleichbarem Aufsichtsrecht, etwa dem kartellrechtlichen
§ 59b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
83. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Hat die Bundesregierung im Zuge des von ihr am
17. Dezember 2025 beschlossenen
Kabinettsentwurfs zur Durchführung der Verordnung (EU)
2024/900 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz
und das Targeting politischer Werbung, mit
welchem die Bundesnetzagentur sowie der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz weitgehende
Ermittlungsbefugnisse erhalten sollen (https://bmds.
bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Gesetzesv
orhaben/251217_Regierungsentwurf_PWTG_CD
R.pdf), mögliche Widersprüche im Hinblick auf
die Artikel 2, 5, 13 und 20 des Grundgesetzes
geprüft, und wenn ja, wie lautet ihre Auffassung
dazu, und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 15. Januar 2026
Die Bundesregierung ist – wie alle staatlichen Organe – uneingeschränkt
an das Grundgesetz gebunden. Das Handbuch der Rechtsförmlichkeit,
das regierungsintern verbindliche Standards für die Ausarbeitung von
Gesetzen festlegt, betont: „Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer
vorgesehenen Regelung ist ein zentraler Punkt der Rechtsprüfung.“
Auch den Entwurf des PWTG hat die Bundesregierung entsprechend
geprüft und im Ergebnis als verfassungskonform bewertet.
84. Abgeordneter
Omid Nouripour
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist neben dem Auswärtigen Amt auch in anderen
Bundesministerien oder im Bundeskanzleramt die
Anweisung vorhanden oder vorgesehen,
Porträtbilder der jeweiligen Bundesministerin bzw. des
jeweiligen Bundesministers in den
Räumlichkeiten der Bundesministerien (einschließlich
nachgeordneter Behörden und Außenstellen)
aufzuhängen, und wie viele Dienstgebäude sind ggf. davon
betroffen (bitte nach Bundesministerien
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor
vom 13. Januar 2026
Für die fragegegenständlichen Bundesministerien sowie für das
Bundeskanzleramt (jeweils einschließlich nachgeordneter Behörden und
Außenstellen) bestehen – unabhängig von einer individuell möglicherweise
abweichenden Praxis – keine entsprechenden Anweisungen und sind für
die Zukunft derzeit auch nicht vorgesehen.
85. Abgeordneter
Uwe Schulz
(AfD)
Welche haushälterischen Mittel hat die
Bundesregierung in den Bundeshaushalten 2025 und
2026 für Strukturreformen im Bereich
Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung
bereitgestellt, und welche ressortübergreifenden
Koordinierungsmaßnahmen wurden ergriffen, um
sicherzustellen, dass diese Mittel zielgerichtet und
effektiv im Sinne einer Stärkung der
wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands
eingesetzt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor
vom 15. Januar 2026
Haushaltsmittel für fragegegenständliche „Strukturreformen im Bereich
Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung“ finden sich – ohne
eine zentrale Bündelung – in verschiedenen Einzelplänen und
Haushaltstiteln des Bundeshaushalts. Im Bundeshaushalt 2026 wurden im
Einzelplan des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung mit einem neuen und spezifischeren Zuschnitt etwa 47,5 Mio.
Euro für Maßnahmen im Bereich der Staatsmodernisierung und des
Bürokratierückbaus (Titel 2403 532 14) sowie 12,5 Mio. Euro für den in
der Modernisierungsagenda (Bund) vorgesehenen Effizienzfonds (Titel
2403 532 15) etatisiert. Zur Sicherstellung einer zielgerichteten und
effektiven Verwendung der fragegegenständlichen Haushaltsmittel im
Sinne einer Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit
Deutschlands ergreift die Bundesregierung fortlaufend
ressortübergreifende Koordinierungsmaßnahmen, namentlich etwa durch ein
Monitoring der am 1. Oktober 2025 im Bundeskabinett beschlossenen
Modernisierungsagenda (Bund) und der am 4. Dezember 2025 beschlossenen
Föderalen Modernisierungsagenda sowie insbesondere durch die Arbeit
des Staatssekretärsausschusses „Staatsmodernisierung und
Bürokratierückbau“.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
86. Abgeordneter
Lars Haise
(AfD)
Welche sind die zehn häufigsten
Staatsangehörigkeiten unter den Mitarbeitern der DB Sicherheit
GmbH und ihrer Subunternehmer (bitte die
Staatsangehörigkeiten tabellarisch für das Jahr
2024 auflisten und die Gesamtzahl der
Beschäftigten bei der DB Sicherheit GmbH und ihren
Subunternehmern angeben), und welchen Anteil
an Sicherheitspersonal mit nicht-deutscher
Staatsangehörigkeit erachtet die Bundesregierung für
die Aufgabe der DB Sicherheit GmbH als
erstrebenswert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 12. Januar 2026
Aus Sicht der Bundesregierung sind grundsätzlich die fachliche Ei
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- part_of_vorgang → Anzahl der an die Ukraine gelieferten deutschen Notstromgeneratoren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl der Einreisen von Personen aus dem Iran mit Aufnahmezusage im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl der Gefährder und Relevanten Personen im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl der im Sozialen Wohnungsbau geförderten Wohneinheiten im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Anzahl von Flügen der Flugbereitschaft des BMVg für Mitglieder der Bundesregierung zwischen Mai und Dezember 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl von Inhaftierten aufgrund von Vorwürfen bzw. Verurteilungen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl von Leistungsberechtigten nach SGB XII in stationären Einrichtungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausstattung der eingesetzten Flugzeuge für Flugreisen des Bundeskanzlers (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bedeutung des Eckpunktepapiers zur Stärkung der Forschungssicherheit für die BAFA (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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