Bestrebungen zur Einführung eines Höchstwahlalters
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz im Geltungsbereich des Grundgesetzes bereits Bestrebungen gegen die geltenden Wahlgrundsätze und damit gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung ("Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: a) das Recht des Volkes [...] die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen" § 4 Absatz 2 Buchstabe a des Bundesverfassungsschutzgesetzes) in Positionen erkannt, die sich für ein Höchstalter bei Wahlen einsetzen, wie es etwa Marcel Fratzscher in einem Format des öffentlichrechtlichen Rundfunks gefordert hat ("Höchstwahlalter 70." Fratzscher: "Wenn die Menschen in den ersten 18 Jahren nicht wählen dürfen, dann sollten sie in den letzten 18 Jahren ihres Lebens auch nicht wählen dürfen [...]" www.tiktok.com/@absolute.mehrheit/video/7558065480464895254; https://play.funk.net/channel/die-da-oben-12030), und wenn nein, warum nicht?
Zeitachse
- 12.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3685 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.