Übernahme der Kosten für "Fehlfahrten" von Rettungsdiensten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu der Rechtsfrage vor, ob die Zuständigkeit der Finanzierung der "Fehlfahrten" im Rettungsdienst bei den Krankenkassen oder bei den Kommunen liegt – mit der Folge, dass die Kosten ggf. auf die Anrufenden umgelegt werden (vgl. Kölner Stadt-Anzeiger Köln linksrheinisch vom 15. Dezember 2025, S. 1) –, und wenn ja, sieht sie bundesgesetzlichen Änderungsbedarf, und wer übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung üblicherweise diese Kosten (wenn möglich, bitte nach Bundesländern aufgliedern)?
Zeitachse
- 12.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3685 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.