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Übernahme der Kosten für "Fehlfahrten" von Rettungsdiensten

Vorgang 330824 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 17.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu der Rechtsfrage vor, ob die Zuständigkeit der Finanzierung der "Fehlfahrten" im Rettungsdienst bei den Krankenkassen oder bei den Kommunen liegt &ndash; mit der Folge, dass die Kosten ggf. auf die Anrufenden umgelegt werden (vgl. Kölner Stadt-Anzeiger Köln linksrheinisch vom 15. Dezember 2025, S. 1) &ndash;, und wenn ja, sieht sie bundesgesetzlichen Änderungsbedarf, und wer übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung üblicherweise diese Kosten (wenn möglich, bitte nach Bundesländern aufgliedern)?

Zeitachse

  1. 12.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3685 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.