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Untersuchung von aus den MERCOSUR-Staaten importierten Lebensmitteln auf Rückstände gesundheitsgefährdender Stoffe

Vorgang 330719 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 17.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen fachlichen, rechtlichen oder verwaltungspraktischen Gründen wurden nicht sämtliche Proben mit festgestellter Überschreitung des Rückstandshöchstgehalts auch beanstandet (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 121 auf Bundestagsdrucksache 21/3373, wonach im Jahr 2023 insgesamt 23 Proben und im Jahr 2024 insgesamt zwölf Proben aus den MERCOSUR-Staaten den jeweils gültigen Rückstandshöchstgehalt (RHG) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 überschritten, jedoch lediglich 13 beziehungsweise acht dieser Proben beanstandet wurden), und nach welchen konkreten Kriterien entscheidet die zuständige Behörde darüber, ob eine RHG-Überschreitung tatsächlich zu einer Beanstandung führt oder nicht?

Zeitachse

  1. 12.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3685 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.