Untersuchung von aus den MERCOSUR-Staaten importierten Lebensmitteln auf Rückstände gesundheitsgefährdender Stoffe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen fachlichen, rechtlichen oder verwaltungspraktischen Gründen wurden nicht sämtliche Proben mit festgestellter Überschreitung des Rückstandshöchstgehalts auch beanstandet (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 121 auf Bundestagsdrucksache 21/3373, wonach im Jahr 2023 insgesamt 23 Proben und im Jahr 2024 insgesamt zwölf Proben aus den MERCOSUR-Staaten den jeweils gültigen Rückstandshöchstgehalt (RHG) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 überschritten, jedoch lediglich 13 beziehungsweise acht dieser Proben beanstandet wurden), und nach welchen konkreten Kriterien entscheidet die zuständige Behörde darüber, ob eine RHG-Überschreitung tatsächlich zu einer Beanstandung führt oder nicht?
Zeitachse
- 12.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3685 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.