Kenntnisse der Bundesregierung über Kündigungen von Beleghebammen sowie über die aktuelle Entwicklung der Versorgungslage durch Hebammen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung Informationen über die Anzahl der Kündigungen von Beleghebammen und die aktuelle Entwicklung der regionalen sowie der bundesweiten Versorgungslage durch Hebammen seit dem Inkrafttreten des neuen Hebammenhilfevertrages zum 1. November 2025 vor, und plant sie angesichts der angedrohten Kündigungswelle von Beleghebammen (www1.wdr.de/nachrichten/hebammen-ard-arena-merz-100.html; www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/hebammen-situation-kritik-100.html) Maßnahmen, um bei möglicher Versorgungsverschlechterungen ihrer Verantwortung nachzukommen, den in § 24f Satz 1 und 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) verankerten Anspruch auf ambulante oder stationäre Entbindung sowie Wahlfreiheit des Entbindungsortes und den in § 24d SGB V geregelten Anspruch auf Hebammenhilfe für Versicherte zu gewähren, und wenn ja, welche?
Zeitachse
- 12.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3685 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.