Öffentliche Äußerungen von Zuwendungsempfängern des Förderprogramms "Demokratie leben!"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden öffentliche Äußerungen (beispielsweise auch in Form von Meinungsbeiträgen) von Vorstands- oder Leitungsmitgliedern zivilgesellschaftlicher Träger, die im Rahmen einer "Partnerschaft für Demokratie" gefördert werden, bei der Bewertung der Förderwürdigkeit berücksichtigt beziehungsweise nach welchen Maßstäben erfolgt das, insbesondere wenn diese Äußerungen einen demokratiefeindlichen Charakter aufweisen und beispielsweise die Pressefreiheit angreifen?
Zeitachse
- 12.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3685 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.