Einstellung der staatlichen Kooperation mit Russland seit Beginn des Angriffskrieges gegen die Ukraine
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung geprüft, welche Konsequenzen sich aus der Kündigung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über die kulturelle Zusammenarbeit von 1993 gemäß Artikel 18 des Abkommens und des deutsch-russischen Abkommens über die Tätigkeit von Kultur- und Informationszentren von 2013 gemäß Artikel 12 des Abkommens ergeben würden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung ggf. daraus mit Blick auf das Russische Haus in Berlin?
Zeitachse
- 12.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3685 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.