Fristgerechte Vorlage des Nationalen Aktionsplans zur Förderung von Tarifverhandlungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen fristgerecht bis zum 31. Dezember 2025 (www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Aktionsplan-Tarifverhandlungen/aktionsplan-tarifverhandlungen.html) vorlegen, und wenn nein, aus welchen Gründen, und zu welchem konkreten Zeitpunkt wird er stattdessen vorgelegt?
Zeitachse
- 02.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3438 Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregi
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.