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Einordnung der Taliban als terroristische Organisation

Vorgang 330551 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 19.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung die Taliban inzwischen insgesamt nicht mehr als terroristische Organisation an, nachdem sie sie nicht länger unter den Vereinigungsbegriff des § 129a des Strafgesetzbuches fasst (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 84 der Abgeordneten Schahina Gambir auf Bundestagsdrucksache 21/3136)?

Zeitachse

  1. 02.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3438 Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregi

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.