Position der Bundesregierung zur rechtlichen Zulässigkeit von massenhaften Strafanträgen wegen Beleidigung gegen Online-Kritiker durch beauftragte Kanzleien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich die Bundesregierung zur rechtlichen Zulässigkeit und den Auswirkungen der Praxis, wonach von Dritten beauftragte Anwaltskanzleien in großem Umfang Strafanträge wegen Beleidigung (§ 185 des Strafgesetzbuches) gegen Online-Kritiker stellen, auf die Ausübung der zulässigen politischen Kritik, eine Auffassung gebildet, und inwiefern sieht sie in der systematischen Ermittlung durch private Akteure eine problematische Übernahme hoheitlicher Aufgaben?<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welcher Weise betroffene Amtsträger in Fällen massenhafter Strafanträge wegen Beleidigung nach § 185 des Strafgesetzbuches einzelne Strafanträge persönlich prüfen, und hat sie sich eine Auffassung zur Strafbarkeit in Fällen, in denen die Kenntnis von der Äußerung erst durch die Tätigkeit Dritter ohne Einsatz automatisierter Überwachungssysteme erlangt wurde, gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Zeitachse
- 02.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3438 Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregi
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.