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Einschätzung der EU-Asylagentur zur Sicherheitslage in Syrien

Vorgang 330175 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 19.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist der Bundesregierung die Einschätzung der EU-Asylagentur (EUAA) zur Sicherheitslage in Syrien bekannt, wonach Gegner des früheren Machthabers Baschar al-Assad keine Verfolgung mehr zu befürchten hätten, Deserteure und Wehrdienstverweigerer des Assad-Regimes nicht länger dem Risiko von Verfolgung ausgesetzt seien und in Damaskus keine ernsthafte Gefährdung mehr erkennbar sei, die syrische Hauptstadt folglich als innerstaatliche (Flucht-)Alternative dienen könne (vgl. https://orf.at/stories/3413621/), und inwiefern wird diese Lageeinschätzung Auswirkungen auf zukünftige Widerrufsverfahren syrischer Staatsbürger gemäß § 73 des Asylgesetzes haben (bitte in diesem Zusammenhang auch angeben, inwiefern die Bundesregierung die Lageeinschätzung der EUAA teilt)?

Zeitachse

  1. 02.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3438 Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregi

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.