Möglichkeit der Stellung von Visumsanträgen durch afghanische Staatsangehörige
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft die Bundesregierung Vorkehrungen, um zu ermöglichen, dass afghanische Staatsangehörige weiterhin Visumsanträge stellen können, insbesondere zum Familiennachzug, vor dem Hintergrund, dass dies nach Angaben des Auswärtigen Amts derzeit ausschließlich bei den Botschaften in Teheran und Islamabad möglich sei, die deutsche Botschaft in Teheran derzeit aber keine Termine für afghanische Staatsangehörige vergibt (https://teheran.diplo.de/ir-de/02-service/2404360-2404360?openAccordionId=item-2733310-5-panel) und zugleich die deutsche Botschaft in Islamabad nur schwer zu erreichen ist, da die Landesgrenze zwischen Pakistan und Afghanistan geschlossen ist (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 53, Plenarprotokoll 21/49) und afghanische Staatsangehörige zudem nur schwerlich Visa für Pakistan erhalten, und wenn ja, welche konkreten Vorkehrungen trifft die Bundesregierung (bitte möglichst detailliert ausführen), und wenn nein, inwiefern ist dies nach Ansicht der Bundesregierung u. a. mit dem in Artikel 6 des Grundgesetzes festgehaltenen Recht auf Familie zu vereinbaren, wenn es um Familiennachzugsvisa geht, und wie viele Visa zum Familiennachzug wurden 2023, 2024 und 2025 (bitte differenzieren) an afghanische Antragstellende vergeben (bitte auch differenzieren nach zuständigen Botschaften und nach regulärem Familiennachzug, Nachzug zu Flüchtlingen/Asylberechtigten, Nachzug zu subsidiär Geschützten, Nachzug zu sonstigen Familienangehörigen)?
Zeitachse
- 02.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3438 Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregi
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.