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Verzicht auf die Rücküberstellung von noch offenen Altfällen gemäß Dublin-Verordnung nach Griechenland und Italien

Vorgang 330059 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 19.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich die Bundesregierung mit griechischen und italienischen Regierungsvertretern darauf verständigt, als Zeichen der europäischen Solidarität auf die Rücküberstellung von noch offenen Altfällen gemäß der Dublin-Verordnung nach Griechenland und Italien zu verzichten (www.handelsblatt.com/dpa/migration-dobrindt-verteidigt-einigung-mit-griechenland-zu-asylfaellen/100182743.html), und falls ja, um wie viele solcher DublinRücküberstellungsfälle handelt es sich, in denen eigentlich Griechenland oder Italien für die Asylsuchenden zuständig wären (bitte getrennt auflisten)?

Zeitachse

  1. 02.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3438 Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregi

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.