Verzicht auf die Rücküberstellung von noch offenen Altfällen gemäß Dublin-Verordnung nach Griechenland und Italien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich die Bundesregierung mit griechischen und italienischen Regierungsvertretern darauf verständigt, als Zeichen der europäischen Solidarität auf die Rücküberstellung von noch offenen Altfällen gemäß der Dublin-Verordnung nach Griechenland und Italien zu verzichten (www.handelsblatt.com/dpa/migration-dobrindt-verteidigt-einigung-mit-griechenland-zu-asylfaellen/100182743.html), und falls ja, um wie viele solcher DublinRücküberstellungsfälle handelt es sich, in denen eigentlich Griechenland oder Italien für die Asylsuchenden zuständig wären (bitte getrennt auflisten)?
Zeitachse
- 02.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3438 Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregi
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.