Sicherstellung menschenrechtlicher Sorgfalt und staatlicher Schutzpflichten in der nationalen und internationalen Sportpolitik
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die regelmäßige Anwendung menschenrechtlicher Sorgfalt durch Organisationen des Sports in Deutschland, die auf freiwilliger Basis nach meiner Auffassung aktuell nicht durchgehend sichergestellt ist, zu gewährleisten sowie trotz ihres uneingeschränkten Bekenntnisses zur "Autonomie des Sports" (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2018) einen kohärenten Menschenrechtsansatz für künftige Sportgroßveranstaltungen (SGV) in Deutschland (z. B. die EURO 2029 der Frauen und mögliche Olympische und Paralympische Spiele) von Organisationen des Sports und SGV-Ausrichterorganisationen einzufordern, und welche Schritte leitet die Bundesregierung mit Blick auf bevorstehende SGV in menschenrechtlich schwierigen Umfeldern (z. B. in USA/Mexiko 2026 [FIFA-WM], Los Angeles 2028 [Olympische und Paralympische Spiele], Marokko 2030, Saudi-Arabien 2034 [beide FIFA-WM]) sowie angesichts teils stark politisierter Handlungsweisen von internationalen Organisationen des Sports wie der FIFA oder dem IOC konkret ein, um ihrer staatlichen Schutzpflicht für Menschenrechte in der deutschen und internationalen Sportpolitik adäquat nachzukommen (vgl. www.sportschau.de/mehr-sport/menschenrechte-die-doppelrolle-des-sports,menschenrechte-und-sport-100.html)?
Zeitachse
- 02.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3438 Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregi
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.