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Mögliche Inanspruchnahme der NIS-2-Öffnungsklausel zur Behandlung von Forschungseinrichtungen als Teil der Bundesverwaltung

Vorgang 329803 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 23.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erwägt die Bundesregierung, die Öffnungsklausel in § 29 Absatz 1 Nummer 3 im verabschiedeten NIS-2-Umsetzungsgesetz dafür zu nutzen, dass eigentlich nicht von NIS-2 erfasste Forschungseinrichtungen, wie beispielsweise überwiegend nichtkommerziell tätige Einrichtungen, bei denen es sich um "weitere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie ihre Vereinigungen, ungeachtet ihrer Rechtsform, auf Bundesebene" handelt, als Einrichtungen der Bundesverwaltung im Sinne dieses Gesetzes in dessen Geltungsbereich eingeschlossen werden können (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2448), und warum wurde hierzu das im Referentenentwurf vom 24. Juni 2025 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/CI1/NIS-2-RefE_2025.pdf) vorgesehene Benehmen mit den zuständigen Ressorts im darauffolgenden Kabinettsbeschluss in ein erforderliches Einvernehmen abgeändert, das sich auch in der vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fassung des Gesetzes findet?

Zeitachse

  1. 12.12.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3236 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.