Umfang der Unterstützungspflichten des BSI für Sicherheitsbehörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wurden die Unterstützungspflichten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Wahrung der Aufgaben von Sicherheitsbehörden mit dem verabschiedeten NIS-2-Umsetzungsgesetz angesichts langjähriger Diskussionen um unzureichende Unabhängigkeit des BSI von den Interessen von Sicherheitsbehörden nicht beschränkt, sondern hinsichtlich § 3 Absatz 1 Nummer 18 des BSI-Gesetzes sogar erweitert, und teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fraktion der AfD in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zu NIS-2 (Bundestagsdrucksache 21/2782), dass die vom Innenausschuss darin empfohlenen Änderungen am Entwurf der NIS-2-Umsetzung bewirken, dass das BSI anders als bisher künftig auch in Fällen von Ausländerextremismus, der sich gegen Menschen im Ausland richte, zur Mitwirkung an den Aufgaben von Sicherheitsbehörden aufgefordert sei?
Zeitachse
- 12.12.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3236 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.