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Abschiebung einer Uigurin aus Niedersachsen nach China trotz Drittstaatenbescheid für die Türkei

Vorgang 329741 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 23.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen daraus, dass am 3. November 2025 eine Uigurin aus Niedersachsen in ihr Herkunftsland China abgeschoben wurde, obwohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Drittstaatenbescheid für die Türkei erlassen hatte, wo die Betroffene länger gelebt und auch die Staatsbürgerschaft beantragt hatte, und auf Nachfrage erklärte, dass "man bei einer drohenden Abschiebung nach China vorher einen Schutzstatus erteilt" hätte (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/rotenburg-behoerdeschiebt-offenbar-uigurin-nach-china-ab,uigurin-102.html), wohingegen der zuständige Landkreis gegenüber dem "Spiegel" angab, das BAMF habe in seinem Bescheid die Abschiebung nach China nicht untersagt und die Ausländerbehörde habe "die Vorgaben des Bamf umgesetzt", und wenn ja, welche, und wie lassen sich solche Fälle, die nach meiner Auffassung für die Betroffenen lebensgefährlich enden können, nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung künftig vermeiden?

Zeitachse

  1. 12.12.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3236 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.