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Meldung bzw. Übermittlung der Todesursache bei COVID-19-Todesfällen

Vorgang 329739 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 23.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurden seit Frühjahr 2020 Todesfälle mit positivem SARSCoV-2-Nachweis in die COVID-19-Meldestatistik aufgenommen, obwohl die unmittelbare Todesursache in der Meldung nach dem Infektionsschutzgesetz fehlt, und beabsichtigt die Bundesregierung, die Definition des "Todes in Bezug auf COVID-19" im Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufzunehmen und somit zu präzisieren, um künftig eine bundesweit einheitliche Abgrenzung zu ermöglichen?<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung rückblickend die Aussagekraft der veröffentlichten COVID-19-Sterbezahlen vor dem Hintergrund, dass laut Meldestatistik des Robert Koch-Instituts die Mehrheit der Fälle als "an COVID-19" klassifiziert wird, jedoch keine systematische Todesursachenübermittlung erfolgt, und plant sie, die IfSG-Meldungen mit der Todesursachenstatistik des Statistischen Bundesamtes zu verknüpfen, um eine bessere Evidenzbasis zu schaffen?<br /> <br /> Wie viele der dem Robert Koch-Institut gemeldeten COVID-19-Todesfälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Gesundheitsämter als "an COVID-19 verstorben" und wie viele als "mit SARS-CoV-2 infiziert verstorben" klassifiziert, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Meldepflichten nach den §§ 6 und 11 des Infektionsschutzgesetzes künftig um Angaben zur im Totenschein dokumentierten Todesursache zu ergänzen, damit diese Unterscheidung systematisch erfolgen kann?

Zeitachse

  1. 12.12.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3236 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.