Anteil der nicht auf elektronischem Weg übermittelten Stellungnahmen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch ist durchschnittlich der Anteil derjenigen, die im Rahmen von planfeststellungsrechtlichen Anhörungsverfahren im Zuständigkeitsbereich des Bundes ihre Einwendungen und Stellungnahmen nicht elektronisch einreichen, obwohl auch eine elektronische Übermittlung möglich ist (z. B. nach § 18a Absatz 4 des Eisenbahngesetzes), und welche Formen der elektronischen Übermittlung werden in der bundesbehördlichen Praxis zu solchen Anhörungsverfahren genutzt, zum Beispiel E-Mail, Online-Plattformen oder Ähnliches?
Zeitachse
- 12.12.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3236 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.