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Entzug der Leistungen für die Kosten der Unterkunft für Alleinstehende im Rahmen der Umgestaltung der Grundsicherung

Vorgang 329530 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 22.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ergibt sich nach Rechtseinschätzung der Bundesregierung (wenn ja, bitte begründen) aus dem "Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" (vgl. www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/13-gesetz-zur-aenderung-sbb-ii-und-anderer-gesetze.pdf?__blob=publicationFile&v=1) aus § 7b Absatz 4 i. V. m. § 32a Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ein Entzug der Leistungen auch für die Kosten der Unterkunft für Alleinstehende, und falls ja, wie lässt sich das nach Rechtsauffassung der Bundesregierung in Einklang bringen mit der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, welche die Bundesregierung sich laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD explizit zu beachten verpflichtet hat (bitte begründen, vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 17)?

Zeitachse

  1. 12.12.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3236 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.