Bewertung der Anhörungspflichten psychisch erkrankter Leistungsbeziehender und Beteiligung von Interessenverbänden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet es die Bundesregierung, dass im Referentenentwurf für die "neue Grundsicherung" einerseits aufgeführt wird, dass es "wichtig [sei], dass Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht unverschuldet in Notlagen geraten", weshalb "die Schutzmechanismen für diese besondere Gruppe gestärkt werden" sollen (vgl. Referentenentwurf, S. 3: www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/13-gesetz-zur-aenderung-sbb-ii-und-anderer-gesetze.pdf?__b lob=publicationFile&v=1), und andererseits Leistungsbeziehende, bei denen der Agentur für Arbeit Erkenntnisse über psychische Erkrankungen bekannt sind oder Anhaltspunkte dafür vorliegen und die "nicht in der Lage sind, sich zu den für die Entscheidung über die Minderung [von Leistungen] in erheblichen Tatsachen [in Schriftform] zu äußern" verpflichtet sind, zu einer persönlichen Anhöhrung zu erscheinen (vgl. ebd. S. 17), und hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Interessensverbände von Menschen mit psychischen Erkrankungen gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Einschätzungen darüber abgeben durften, inwiefern es Leistungsbeziehenden, die aufgrund psychischer Erkrankungen nicht in der Lage sind, die postalische Korrespondenz mit der für sie zuständigen Agentur (bzw. dem Jobcenter) zu bewältigen, in dieser Lebenssituation realistischerweise schaffen können, zu einer persönlichen Anhörung zu kommen, und wenn ja, welche (bitte auflisten)?
Zeitachse
- 12.12.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3236 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.