Funktion und verfassungsrechtliche Begründung des 1-Euro-Grundsicherungsgeldes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche (technischen, juristischen oder sonstigen, bitte ausführen) Gründe hat die im Referentenentwurf für die "Neue Grundsicherung" vorgesehene Anordnung an Jobcenter, im Falle des Entfalls des SGB-II-Leistungsanspruchs in Höhe des Regelbedarfs nach § 31a Absatz 7 oder des Entzuges des Leistungsanspruches nach § 32a Absatz 1 für die Dauer des Entfalls oder Entzuges ein "Grundsicherungsgeld in Höhe von monatlich 1 Euro" zu bewilligen (vgl. Referentenentwurf S. 17, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/13-gesetz-zur-aenderung-sbb-ii-und-anderer-gesetze.pdf?__blob=publicationFile &v=1), und sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen in der "neuen Grundsicherung" mit lediglich 1 Euro im Monat ihr Existenzminimum absichern, und wenn ja, wie?
Zeitachse
- 05.12.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3136 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.