polradar

Einsatz von Ein-Euro-Jobs als arbeitsmarktpolitische Maßnahme für junge Leistungsbeziehende

Vorgang 329418 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 24.06.2026 · DIP ↗

Im Graph öffnen

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, angesichts von Medienberichten, denen zufolge die "Arbeitspflicht", zu der vom Jobcenter Nordhausen (Thüringen) morgens um 7 Uhr junge Männer (unter 25 Jahren) aus ihrer Wohnung geholt werden, um schwere Holzarbeiten zu verrichten, für die sie 1,20 Euro Stundenlohn bekommen (zusätzlich zu ihrem Bürgergeld-Regelsatz, welcher, wenn sie die Maßnahme verweigern, durch Sanktionen gemindert wird) auf einer Richtlinie der Bundesagentur für Arbeit beruht (vgl. https://taz.de/Arbeitspflicht-fuer-junge-Arbeitslose-Um-7-Uhr-morgens-klingelt-das-Ordnungsamt/!6126861/), diese Richtlinie oder Maßgabe so zu ändern, dass Jobcenter die vom Bund geförderten 1-Euro-Jobs nicht mehr als Strafmaßnahme zur "Zwangsverpflichtung" einsetzen können, und falls nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung solche Maßnahmen, die personelle und finanzielle Ressourcen binden, dabei aber erwiesenermaßen die langfristige Vermittlung in den Arbeitsmarkt häufig nicht fördern (vgl. https://iab-forum.de/aktive-arbeitsmarktpolitik-fuer-junge-erwachsene-in-der-grundsicherung-die-beschaeftigungswirkung-unterscheidet-sich-je-nach-instrument-deutlich/)?

Zeitachse

  1. 05.12.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3136 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.