Berücksichtigung des Kinderschutzes bei Sanktionen in der Grundsicherungsreform
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass rund jede dritte Sanktion von Bürgergeld-Regelsätzen, ergo Unterschreitung des Existenzminimums, ggf. ein Kind mit trifft (laut Bundesagentur für Arbeit, vgl. https://taz.de/Buergergeld/!6123184/), Änderungen in ihrem aktuellen Referentenentwurf für die "neue Grundsicherung", oder zumindest eine Konkretisierung und Nachschärfung der Härtefallregelungen, um zu verhindern, dass durch die Verschärfung der Sanktionen absehbar diesen Winter noch mehr Kinder unverschuldet in eine prekäre Lebenssituation gebracht werden, und falls nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung das mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019, das den besonderen Schutz von Kindern mit Blick auf Sanktionen betont, und den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, der festschreibt, das bei einer Reform des Bürgergelds die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beachten sei?
Zeitachse
- 05.12.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3136 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.