Verzicht auf die Berufung von Sexarbeitenden in die Expertenkommission zur Reform des Prostituiertenschutzgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung, bei der Besetzung der Expertenkommission zur Reform des Prostituiertenschutzgesetzes vollständig auf die Berufung von Sexarbeitenden in die Expertenkommission verzichtet zu haben, und wie will die Bundesregierung vor diesem Hintergrund sicherstellen, dass die Perspektiven von Sexarbeitenden in der Arbeit der Expertenkommission angemessen berücksichtigt werden?
Zeitachse
- 05.12.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3136 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.