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Mögliche Beschränkung der Möglichkeit zur Errichtung ordentlicher Testamente auf die Niederschrift eines Notars

Vorgang 329335 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 24.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sollte die Bundesregierung angesichts der demographischen Entwicklung unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass Testamente überwiegend in den letzten Lebensphasen verfasst oder geändert werden und Nachlassgerichte wie Oberlandesgerichte bei Testamenten nach § 2231 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erhebliche Ressourcen für die Erforschung der Erblasserwilllen aufwenden, diese zukünftig nur noch zur Niederschrift eines Notars als ordentliches Testament zulassen (§ 2231 Nummer 1 BGB), wie jüngst und wiederkehrend in der erbrechtlichen Fachliteratur diskutiert und schon bei den Entwürfen zum BGB vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?

Zeitachse

  1. 05.12.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3136 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.