Mögliche Beschränkung der Möglichkeit zur Errichtung ordentlicher Testamente auf die Niederschrift eines Notars
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sollte die Bundesregierung angesichts der demographischen Entwicklung unter Berücksichtigung der Tatsachen, dass Testamente überwiegend in den letzten Lebensphasen verfasst oder geändert werden und Nachlassgerichte wie Oberlandesgerichte bei Testamenten nach § 2231 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erhebliche Ressourcen für die Erforschung der Erblasserwilllen aufwenden, diese zukünftig nur noch zur Niederschrift eines Notars als ordentliches Testament zulassen (§ 2231 Nummer 1 BGB), wie jüngst und wiederkehrend in der erbrechtlichen Fachliteratur diskutiert und schon bei den Entwürfen zum BGB vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?
Zeitachse
- 05.12.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3136 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.