Entwicklung der Verkaufszahlen von Restschuldversicherungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Entwicklung der Verkaufszahlen von Restschuldversicherungen vor, seitdem am 1. Januar 2025 die siebentägige, gesetzliche Wartefrist zwischen Kreditvergabe und Abschluss einer Restschuldversicherung in Kraft getreten ist (bitte zum Vergleich auch die Verkaufszahlen in den drei Vorjahren angeben und nach den Vertriebskanälen Kreditinstitut und Händler/Vermittler aufschlüsseln), und wie hoch war die Schaden-Kosten-Quote in Prozent in der Restschuldversicherung in den jeweiligen Jahren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 2. Dezember 202S Der Bundesregierung und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) liegen derzeit noch keine Erkenntnisse über die Entwicklung der Verkaufszahlen von Restschuldversicherungen nach dem am 1. Januar 2025 erfolgten Inkrafttreten der siebentägigen Wartefrist zwischen Kreditvergabe und Abschluss einer Restschuldversicherung vor. Die Verkaufszahlen erlangt die BaFin im Rahmen des Berichtswesens, wobei die Zahlen für ein Kalenderjahr zum Ende des zweiten Quartals des Folgejahres vorliegen?
Zeitachse
- 05.12.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3136 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.