Finanzielle Entlastung von Ländern und Kommunen gemäß Koalitionsvertrag
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurden bzw. werden die Länder und Kommunen in den Jahren 2025 bzw. 2026 so wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (S. 55) steht – also durch Übernahme kommunaler Kassenkredite in Höhe von 250 Mio. Euro pro Jahr, über den bundesstaatlichen Finanzausgleich mit 400 Mio. Euro pro Jahr und im Fall der ostdeutschen Bundesländer durch Übernahme von zehn Prozentpunkten im Rahmen des Anspruchsund Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) – entlastet (wenn ja, bitte rechtliche Grundlage bzw. Maßnahmen und Zeitplan dafür genau darstellen, und wenn nein, bitte begründen)?
Zeitachse
- 05.12.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3136 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.