Stellungnahmefrist für Verbände hinsichtlich des Referentenentwurfs zum 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen wurde der Referentenentwurf zum 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen der Verbändeanhörung nach § 47 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien lediglich mit einer einwöchigen Frist zur Stellungnahme versandt, obwohl der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Seite 58 eine Regel-Stellungnahmefrist von vier Wochen vorsieht und der Entwurf weitreichende Änderungen mit möglicher verfassungsrechtlicher Relevanz in elf Artikeln beinhaltet?
Zeitachse
- 28.11.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/2979 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.