Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
101 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
- Schriftliche Frage 1 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Vorgänge wurden im Jahr 2025 monatlich vom Bundessicherheitsrat, seinem Vorbereitungsgremium oder im entsprechenden Emailverteiler…
- Schriftliche Frage 2 von Matthias Helferich (AfD): Wie bewertet der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer die Strafverfolgung von Künstlern wegen ihrer Werk…
- Schriftliche Frage 3 von Pierre Lamely (AfD): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem laut Medienberichten von der EU-Kommission gemachten Vorstoß, einen eigenen Nachrichtendien…
- Schriftliche Frage 4 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Staatsminister Dr. Wolfram Weimer in seiner Amtszeit aktiv bei Mitgliedern der…
- Schriftliche Frage 5 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die WEIMER MEDIA GROUP GmbH Kunden gegen Geldleistungen den Kontakt zu Regierungsmitglied…
- Schriftliche Frage 6 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Entscheidung hat die Bundesregierung gemäß der Karenzzeitregelungen im Bundesministergesetz (§§ 6a ff. BMinG) über die geplante Aufna…
- Schriftliche Frage 7 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Titeln des Einzelplans 12 sollen die „finanziellen Spielräume“ für die Senkung der Luftverkehrsteuer zum 1. Juli 2026 auf das Ni…
- Schriftliche Frage 8 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen aus dem EU- Energiekrisenbeitrag jeweils für die Veranlagungszeiträume 2022 un…
- Schriftliche Frage 9 von Stephan Brandner (AfD): Aus welchem Anlass wurde beim Treffen des Vizekanzlers Lars Klingbeil mit dem Leiter der Internationalen Abteilung des Zentralkomitees der K…
- Schriftliche Frage 10 von Boris Gamanov (AfD): Hat die Bundesregierung bezugnehmend auf Bulgariens Euro-Beitritt ab 2026 Kenntnisse darüber, ob durch mögliche administrative Eingriffe (z.…
- Schriftliche Frage 11 von Boris Gamanov (AfD): Wird sich die Bundesregierung bezugnehmend auf Bulgariens Euro-Beitritt ab 2026 im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, den Beitritt…
- Schriftliche Frage 12 von Boris Gamanov (AfD): Sieht die Bundesregierung mögliche fiskalische Risiken im Zusammenhang mit einem Euro- Beitritt Bulgariens, und wenn ja, welche konkret?
- Schriftliche Frage 13 von Caren Lay (DIE LINKE): Wie viele bundeseigene Wohnungen in Leipzig, Dresden, Chemnitz, Jena, Erfurt, Eisenach, Halle und Magdeburg stehen wegen Mängeln und nötigen…
- Schriftliche Frage 14 von Andreas Mayer (AfD): Hat der Verein „Travestie für Deutschland e. V.“ in den Jahren 2023, 2024 und 2025 (erste Jahreshälfte) Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt e…
- Schriftliche Frage 15 von Dario Seifert (AfD): Welche konkreten Kosten (bitte nach Positionen aufschlüsseln) sind bislang für die Betreuung, technische Absicherung und sonstige Maßnahmen…
- Schriftliche Frage 16 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass der israelische Staatsangehörige E. F., der nach meiner Übersetzung in sozialen Medien die Vert…
- Schriftliche Frage 17 von Peter Boehringer (AfD): Wie definiert das Bundesministerium des Innern für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV; im Sinne der Antwort der Bundesregierung auf me…
- Schriftliche Frage 18 von Peter Boehringer (AfD): Gilt die Einschätzung (aus der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 15 und 16 auf Bundestagsdrucksache 21/2817) „Edelm…
- Schriftliche Frage 19 von Peter Boehringer (AfD): Welche weiteren Inhalte hat das Bundesamt für Verfassungsschutz dem „Tagesspiegel“ in der
- Schriftliche Frage 20 von Clara Bünger (DIE LINKE): Welche quantitative Bilanz kann die Bundesregierung zu dem Angebot finanzieller und weiterer Unterstützung für gefährdete Menschen aus Afgha…
- Schriftliche Frage 21 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Welche besonders gravierenden (bzw. hilfsweise: die letzten) Vorfälle in Deutschland aus den Monaten September bis November 2025 kann die Bu…
- Schriftliche Frage 22 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung die Ausreise der ca. 1.200 Personen mit rechtsverbindlicher Aufnahmezusage aus dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanist…
- Schriftliche Frage 23 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Personen haben das Angebot des Bundesministeriums des Innern angenommen, gegen Geldzahlungen aus dem Aufnahmeprozess freiwillig au…
- Schriftliche Frage 24 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele afghanische Staatsangehörige mit deutscher Aufnahmezusage haben auf das Angebot der Bundesregierung, gegen eine Zahlung von Geld u…
- Schriftliche Frage 25 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Welche konkreten politischen und rechtlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brand…
- Schriftliche Frage 26 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Aufenthaltstitel an Drittstaatsangehörige wurden seit Inkrafttreten der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2024 nach § 16a…
- Schriftliche Frage 27 von Pierre Lamely (AfD): Wurde aus Bundesmitteln die linksextreme Gruppierung „Antifa-Ost“ (auch als „Hammerbande“ bezeichnet und jüngst von der US-Regierung auf die…
- Schriftliche Frage 28 von Pierre Lamely (AfD): Erklärt sich die unterschiedliche Bewertung des Asylanspruchs afghanischer Ortskräfte durch den Bundeskanzler Friedrich Merz vom 19. Februar…
- Schriftliche Frage 29 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Initiative, die Bundesminister/-innen und Staatssekretäre/Staatssekretärinnen verpflichtet, Unter…
- Schriftliche Frage 30 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung den Ansatz einer ressortübergreifenden Anti- Desinformationsstrategie, und wie gestaltet sich in diesem Zus…
- Schriftliche Frage 31 von Matthias Moosdorf (AfD): Ist die Bundesregierung mit Blick auf die immer wieder geführte Diskussion um ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD, an der sich auch Mit…
- Schriftliche Frage 32 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, damit das privatwirtschaftliche Unternehmen TikTok in Deutschland keine Produkte mehr mit Nazisymbol…
- Schriftliche Frage 33 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Aufenthaltstitel ab dem 1. Januar 2026 für „geduld…
- Schriftliche Frage 34 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Wird die Bundesregierung mit Blick auf ihre Überraschung (www.tagesschau.de/antifa-ost-10 0.html) angesichts der Entscheidung der amerikanis…
- Schriftliche Frage 35 von Ulrike Schielke- Ziesing (AfD): Wie viele Bundesbeamte gibt es aktuell im Bereich des Bundes, ohne Richter, Soldaten und Beamte im Ruhestand (bitte den Stichtag im Jahr 202…
- Schriftliche Frage 36 von Ulrike Schielke- Ziesing (AfD): Wie viele Bundesbeamte wurden in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils neu in ein Beamtenverhältnis beim Bund berufen, ohne Richter und Soldaten…
- Schriftliche Frage 37 von Dario Seifert (AfD): In welcher Höhe hat das Kolpingwerk Deutschland (www.kolping.de/) in den vergangenen zehn Jahren finanzielle Zuwendungen oder sonstige Unter…
- Schriftliche Frage 38 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Lagen dem Facebook-Post der deutschen Botschaft in San Salvador vom 30. Oktober 2025 (www.facebook.com/share/19BZbbG5Wr/), in dem das Treffe…
- Schriftliche Frage 39 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Dokumentation des DAHAS-Projekts des Third World Studies Center der University ofthe Philippines zu…
- Schriftliche Frage 40 von Dirk Brandes (AfD): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die politischen, steuerlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen in Ungarn – etwa in den Ber…
- Schriftliche Frage 41 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Gründe führten zum Rückzug des Bundeskanzlers Friedrich Merz von der Teilnahme am EU-CELAC-Gipfel, und welche diplomatischen Maßnahme…
- Schriftliche Frage 42 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unternimmt die Bundesregierung Schritte, um die durch die Äußerungen des Bundeskanzlers Friedrich Merz im Anschluss an seine Reise nach Belé…
- Schriftliche Frage 43 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Vorwürfen von Opposition und internationalen Organisationen, die die Präsidentschaftswahle…
- Schriftliche Frage 44 von Matthias Helferich (AfD): In welcher Höhe ist das Museum of West African Art in Benin City bis zum Zeitpunkt der Frage aus Bundesmitteln gefördert worden, und wie hab…
- Schriftliche Frage 45/46 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund möglicher Beobachtungen des beabsichtigten Beitritts der Republik Serbien zur Europäischen Union…
- Schriftliche Frage 47 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die sicherheits-, menschenrechts- und völkerrechtlich relevanten Entwicklungen seit Inkraf…
- Schriftliche Frage 48 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Ist der Bundesregierung das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD 2 – 3000 – 044/25) bekannt, welches darle…
- Schriftliche Frage 49 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Macht sich derzeit ein Beauftragter der Bundesregierung regelmäßig ein Bild von den Haftbedingungen der in Budapest in Untersuchungshaft sit…
- Schriftliche Frage 50 von David Schliesing (DIE LINKE): Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung zu den Vorwürfen über mutmaßlich gezielte Angriffe auf die freie Berichterstattu…
- Schriftliche Frage 51 von Kurt Kleinschmidt (AfD): Wann ist nach Auffassung der Bundesregierung mit der vollständigen Auszahlung der rückwirkenden Besoldungsanpassung für Soldatinnen und Sold…
- Schriftliche Frage 52 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist ein Wiederaufleben der Möglichkeit der Beantragung von Einzelmaßnahmenförderungen für Wärmenetze, welche am 15. September 2025 ausgelauf…
- Schriftliche Frage 53 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, die Verträge der Fondsmanager des im Rahmen der Start-up- Strategie der Bundesregierung 2023 gegründeten DeepTech…
- Schriftliche Frage 54 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Für welche nach § 17 Absatz 1 des Postgesetzes (PostG) mit Universaldienstfiliale zu versorgenden Gemeinden in Bayern wurde der Betrieb eine…
- Schriftliche Frage 55 von Mirco Hanker (AfD): Wie stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sicher, dass bei Baumaßnahmen für das Projekt zum Neubau der Wasserstoffleitung…
- Schriftliche Frage 56 von Leif-Erik Holm (AfD): Auf welche Summe belaufen sich die vom Bund für die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie und die Förderung des Hochlaufs der Wasser…
- Schriftliche Frage 57 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Kraftwerksstrategie, wenn die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 13. November…
- Schriftliche Frage 58 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Geht die Bundesregierung davon aus, dass es zur Finanzierung der angedachten Kraftwerkstrategie einer Umlage bedarf, und wenn ja, von welche…
- Schriftliche Frage 59 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich Einführungszeitpunkt und Ausgestaltung eines Minimum Performance Standards (MPS) v…
- Schriftliche Frage 60 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Welche Länder besucht die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche im Rahmen ihrer Reise in die Golfregion, und welche d…
- Schriftliche Frage 61 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzbarkeit der von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie geäußerten Forderung, „dass die Z…
- Schriftliche Frage 62 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie weit ist nach Informationen der Bundesregierung die Digitalisierung im Bereich des Netzanschlusses und des täglichen Betriebs bei den Ve…
- Schriftliche Frage 63 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Umfasst der Wille der Bundesregierung zur Entbürokratisierung auch das Vorhaben, die Netzanschlussbedingungen für Erneuerbare-Energien- Anla…
- Schriftliche Frage 64 von Mathias Weiser (AfD): Welche Festlegungen sollen durch das EMPA (EU-Mercosur Partnership Agreement) im Handel zwischen der EU und den Mercosur-Staaten getroffen w…
- Schriftliche Frage 65 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Förderung von Cybersicherheit an Hochschulen, und mit welchen Förderprogrammen plant das Bund…
- Schriftliche Frage 66 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Inwieweit teilt die Bundesregierung die von der EU-Kommission in Erwägungsgrund 3 im Verordnungsentwurf 2025/0229 (NLE) zum Hochleistungsrec…
- Schriftliche Frage 67 von Luke Hoß (DIE LINKE): Wie häufig wurde in den Jahren 2014 bis 2024 eine Geldbuße gemäß § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten festgesetzt, und falls dies sta…
- Schriftliche Frage 68 von Sebastian Maack (AfD): Warum hat die Bundesregierung die Schriftliche Frage 109 der Abgeordneten Birgit Bessin auf Bundestagsdrucksache 21/2665 „von welchen Bundes…
- Schriftliche Frage 69 von Maren Kaminski (DIE LINKE): Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme des Normenkontrollrates zum Fernunterrichtsschutzgesetz, in der die Abschaffung dieses G…
- Schriftliche Frage 70 von Pierre Lamely (AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung die Schwerpunktsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, das nach meiner Wahrnehmung nahezu ausschl…
- Schriftliche Frage 71 von Denise Loop (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Worin besteht das Mandat der neuen Kinderbeauftragten der Bundesregierung, Mareike Lotte Wulf, und mit welchen personellen, operativen und f…
- Schriftliche Frage 72 von Sebastian Maack (AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass alle vier in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 109 der Abgeordneten Birgit Bessi…
- Schriftliche Frage 73 von Dr. Anna Rathert (AfD): Aufgrund welcher Expertise und Entscheidungskriterien wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Mareike Lotte Wulf als Kinderbeauftragte der B…
- Schriftliche Frage 74 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen wurde der Referentenentwurf zum 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen der Verbändeanhöru…
- Schriftliche Frage 75 von Sarah Vollath (DIE LINKE): Welche Leistungen zählen zu den versicherungsfremden Leistungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV), und wie hoch waren die Ausgaben für…
- Schriftliche Frage 76 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Wie ist die vom Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger am 4. November 2025 bei der Pressekonferenz zur…
- Schriftliche Frage 77 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung bereits eine umfassende aktuelle Bestandsaufnahme der digitalen Abhängigkeiten der Bundesverwaltung von außereuropäi…
- Schriftliche Frage 78 von Iris Nieland (AfD): Welche konkreten Ergebnisse wurden im Hinblick auf den Abbau unternehmensbezogener bundesrechtlicher Berichtspflichten und den Abbau von Dop…
- Schriftliche Frage 79 von René Bochmann (AfD): Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung an der Bundeswasserstraße Ems, um die dort ansässige und noch verbliebene MEYER WERFT GmbH b…
- Schriftliche Frage 80 von René Bochmann (AfD): Wie erklärt die Bundesregierung die Kostenexplosion beim Bau der Hinterlandanbindung an die Fehmarnbeltquerung (Gleisbau von 2,8 Mrd. Euro a…
- Schriftliche Frage 81/82 von Hauke Finger (AfD): Welche CO2-Einsparungen erwartet die Bundesregierung durch die Verlängerung der Kfz- Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 (bi…
- Schriftliche Frage 83 von Stefan Henze (AfD): Welchen wirtschaftlichen Schaden erleidet die deutsche Wirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung durch mangelhafte Infrastruktur – etwa d…
- Schriftliche Frage 84 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern haben sich die zulässigen Toleranzen bei Navigationsabweichungen am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) im Zuge der Umsetzung der P…
- Schriftliche Frage 85 von Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist der aktuelle Stand bezüglich des zum 31. Dezember 2025 auslaufenden Erbbaurechtsvertrags für den Eisenbahner-Sportverein (ESV) Lokom…
- Schriftliche Frage 86 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen gemittelten Preisannahmen (in Euro je Tonne CO2-Äquivalent) für Zertifikate aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bzw.…
- Schriftliche Frage 87 von Cem Ince (DIE LINKE): Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit den im Bundeshaushalt für das Jahr 2026 veranschlagten Gesamtkosten für den Umbau des a…
- Schriftliche Frage 88 von Cem Ince (DIE LINKE): Mit welchen Kosten für den rechnerischen Nachweis der wasserrechtlichen Unbedenklichkeit der Einlagerungsgebinde anhand von Stofflisten bei…
- Schriftliche Frage 89 von Danny Meiners (AfD): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Personal- und Laborkapazitäten (bitte gegliedert nach den zuständigen Behörden) zur Übe…
- Schriftliche Frage 90 von Marcel Queckemeyer (AfD): Wie hoch waren die Gesamtkosten der Teilnahme der deutschen Delegation an der Weltklimakonferenz in Brasilien (bitte einschließlich Reise-,…
- Schriftliche Frage 91 von Nicole Hess (AfD): Welche rechtlichen und fachlichen Vorgaben gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen…
- Schriftliche Frage 92 von Nicole Hess (AfD): Welche rechtlichen und fachlichen Vorgaben gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen…
- Schriftliche Frage 93 von Tamara Mazzi (DIE LINKE): Unterstützt oder plant die Bundesregierung Initiativen, um Verhütungsmittel für Personen mit niedrigem Einkommen kostenlos und niedrigschwel…
- Schriftliche Frage 94 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welches Gesamtvolumen summieren sich die Zahlungen, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nach den bislang erfolgten Entscheidu…
- Schriftliche Frage 95 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche medizinischen Güter abseits von Masken (wie beispielsweise Beatmungsgeräte und Sauerstoffsensoren etc.) hat der Bund während der Coro…
- Schriftliche Frage 96 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Berichte oder andere Erkenntnisse zur Umsetzung der vereinfachten Hilfsmittelversorgung für Kinder und Jugendlich…
- Schriftliche Frage 97 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bayerischen Ausführungsverordnung zur D…
- Schriftliche Frage 98 von Peter Felser (AfD): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung mit Blick auf aktuelle Presseberichte zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht (www.agra rheu t e…
- Schriftliche Frage 99 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung den geplanten Änderungen an der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) im Rat der Europäischen Union zustimmen, auch w…
- Schriftliche Frage 100 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer seit Anfang September 2025 mit der französischen Landwirts…
- Schriftliche Frage 101 von Bernd Schuhmann (AfD): Wie hoch ist die Gesamtfördersumme, die das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat für das Projekt „Nachhaltige Kamelmil…
- Schriftliche Frage 102 von Martin Sichert (AfD): Welchen finanziellen Betrag beabsichtigt die Bundesregierung nach den Aussagen des Bundeskanzlers Friedrich Merz für den sogenannten Regenwa…
- Schriftliche Frage 103 von Caren Lay (DIE LINKE): Von wie vielen betroffenen Haushalten erhofft sich die Bundesregierung angesichts der Ankündigungen der Bundesministerin für Wohnen, Stadten…
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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2979
21. Wahlperiode 28.11.2025
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 24. November 2025
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 16, 38, 39
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 65
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 86
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 97
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 53
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 80
Boehringer, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18, 19
Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 41, 42
Dzienus, Timon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 22, 23
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81, 82
Gamanov, Boris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 11, 12
Abgeordnete Nummer
der Frage
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 43
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 44
Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91, 92
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87, 88
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 57, 58
Kleinschmidt, Kurt (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 27, 28, 70
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 103
Lehmann, Sven
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 4, 5, 29
Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66, 76
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 71
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Abgeordnete Nummer
der Frage
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 30, 59
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68, 72
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 99, 100
Mazzi, Tamara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 45, 46, 47
Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 32, 48, 60
Paus, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 85
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 94, 95
Abgeordnete Nummer
der Frage
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 6, 33
Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 49
Rüffer, Corinna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
Schielke-Ziesing, Ulrike (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 35, 36
Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Schuhmann, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 37
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Uhlig, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 62, 63
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Weiser, Mathias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Drucksache 21/2979 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Lehmann, Sven
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 3
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Gamanov, Boris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Boehringer, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 13, 14
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 17
Seite
Lehmann, Sven
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 21
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Schielke-Ziesing, Ulrike (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 24
Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 25, 26
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 28, 30
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Kleinschmidt, Kurt (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/2979
Seite
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 37, 38
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Uhlig, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 40, 41
Weiser, Mathias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 42
Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Loop, Denise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Dzienus, Timon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Seite
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54
Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Paus, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 56
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 56
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57, 58
Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Mazzi, Tamara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 61, 62
Rüffer, Corinna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Drucksache 21/2979 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 63
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 65, 66
Schuhmann, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/2979
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordnete
Agnieszka Brugger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Vorgänge wurden im Jahr 2025
monatlich vom Bundessicherheitsrat, seinem
Vorbereitungsgremium oder im entsprechenden
Emailverteiler an die Arbeitsebene zur Entscheidung
zurückverwiesen (bitte nach Monaten aufschlüsseln
und für die Zeit ab Einsetzung des Nationalen
Sicherheitsrates auch diesen berücksichtigen, falls
er und seine vorgeschalteten Runden damit
befasst waren)?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 25. November 2025
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 93 der Abgeordneten Janine Wissler auf Bundestagsdrucksache
21/1164 verwiesen.
2. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
Wie bewertet der Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer
die Strafverfolgung von Künstlern wegen ihrer
Werke, wie im Falle des bereits erstinstanzlich
freigesprochenen Simon Rosenthal (vgl. www.fra
enkischertag.de/lokales/bamberg/kultur-freizeit/si
mon-rosenthal-prozess-wegen-volksverhetzung-i
n-bamberg-art-397162), durch
weisungsgebundene Staatsanwaltschaften vor dem Hintergrund der
Kunstfreiheit, und hat der Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien einen
Überblick über die Anzahl an Fällen von
Strafverfolgungen von Künstlern in den vergangenen fünf
Jahren?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 24. November 2025
Die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften in den Ländern obliegt den
jeweiligen Landesjustizverwaltungen. Zur Praxis der Strafverfolgung in
den Ländern kann der Bund sich mangels Zuständigkeit nicht äußern.
Zahlen über die Fälle von Strafverfolgungen von Künstlern liegen dem
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien nicht vor und
werden auch nicht erhoben.
3. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem
laut Medienberichten von der EU-Kommission
gemachten Vorstoß, einen eigenen
Nachrichtendienst, welcher dem Generalsekretariat und damit
der Präsidentin der Europäischen Kommission
Ursula von der Leyen unterstehen soll, zu
gründen, und wird dieses Vorhaben aktiv von der
Bundesregierung unterstützt (www.nius.de/politik/ne
ws/von-der-leyen-will-eigenen-eu-geheimdienst-g
ruenden-alle-mitgliedsstaaten-sollen-mitarbeiter-e
ntsenden/19f5c8b5-1767-4b0b-93cd-5be805a8
91a3)?
Antwort des Bundesministers für besondere Aufgaben
Thorsten Frei
vom 20. November 2025
Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich das Vorhaben der
Europäischen Kommission, ihre Versorgung mit nachrichtendienstlichen
Informationen zu verbessern, solange die ausschließliche Zuständigkeit
der Mitgliedstaaten für nationale Sicherheit (Artikel 4 Absatz 2 Satz 3
des Vertrages über die Europäische Union) unberührt bleibt und keine
Struktur geschaffen wird, die Aufgaben der bestehenden EU Single
Intelligence Analysis Capacity (SIAC) doppelt.
Eine abschließende Bewertung kann erst nach Vorlage eines konkreten
Konzepts durch die Europäische Kommission erfolgen.
4. Abgeordneter
Sven Lehmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat der Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien Staatsminister Dr. Wolfram
Weimer in seiner Amtszeit aktiv bei Mitgliedern
der Bundesregierung für eine Teilnahme am
Ludwig-Erhard-Gipfel der WEIMER MEDIA
GROUP GmbH geworben, und welche Mitglieder
der Bundesregierung planen, am Ludwig-Erhard-
Gipfel der WEIMER MEDIA GROUP GmbH im
April 2026 teilzunehmen?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 28. November 2025
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Staatsminister Dr. Wolfram Weimer hat die Geschäftsführung der WEIMER
MEDIA GROUP GmbH (WMG) vor seinem Amtsantritt niedergelegt.
Er hat seither keinerlei Tätigkeit mehr für die WMG ausgeübt und keine
Stimmrechte wahrgenommen. Seine Anteile an der Verlagsgruppe
überträgt er an einen Treuhänder.
Die Bundesministerin Dorothee Bär, der Bundesminister Thorsten Frei
und der Bundesminister Alois Rainer haben eine Teilnahme in Aussicht
gestellt.
5. Abgeordneter
Sven Lehmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand,
dass die WEIMER MEDIA GROUP GmbH
Kunden gegen Geldleistungen den Kontakt zu
Regierungsmitgliedern im Rahmen des Ludwig-Erhard-
Gipfels angeboten haben soll (www.deutschlandf
unkkultur.de/kulturstaatsmininister-weimer-wege
n-mutmasslicher-geschaefte-eines-medienunterne
hmens-in-kritik-100.html), und erhält die WEI-
MER MEDIA GROUP GmbH von der
Bundesregierung oder nachgelagerten Behörden,
Unternehmen oder Stiftungen des Bundes Förderungen
für Programme oder Veranstaltungen?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 28. November 2025
Die Bundesregierung kommentiert etwaiges Handeln Dritter
grundsätzlich nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 1 des Abgeordneten Dr. Christoph Birghan auf
Bundestagsdrucksache 21/2486 verwiesen.
6. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Entscheidung hat die Bundesregierung
gemäß der Karenzzeitregelungen im
Bundesministergesetz (§§ 6a ff. BMinG) über die geplante
Aufnahme der Tätigkeit des ehemaligen
Bundesministers der Finanzen Christian Lindner bei der
Agentur Teneo Germany GmbH getroffen, und
wann ist mit einer Bekanntmachung der
Entscheidung nach § 6b Absatz 4 BMinG im
Bundesanzeiger zu rechnen?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 27. November 2025
Die Bundesregierung nimmt zu laufenden individuellen
Karenzzeitverfahren grundsätzlich nicht Stellung.
Generell gilt, dass die Entscheidungen der Bundesregierung in
Karenzzeitverfahren zeitnah nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens im
Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
7. Abgeordneter
Tarek Al-Wazir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aus welchen Titeln des Einzelplans 12 sollen die
„finanziellen Spielräume“ für die Senkung der
Luftverkehrsteuer zum 1. Juli 2026 auf das
Niveau vor der letzten Erhöhung entsprechend dem
Beschluss des Koalitionsausschusses vom 13.
November 2025 „erwirtschaftet“ werden, und wann
soll die Änderung der Steuersätze gesetzlich
festgeschrieben werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 24. November 2025
Die Überlegungen hinsichtlich der Erwirtschaftung der vereinbarten
Senkung der Luftverkehrsteuer zum 1. Juli 2026 im Einzelplan 12 sind
noch nicht abgeschlossen. Es können daher noch keine Titel im
Einzelplan 12 genannt werden.
Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist im ersten Halbjahr 2026
erforderlich, so dass die Senkung der Luftverkehrsteuer termingerecht
zum 1. Juli 2026 in Kraft treten kann.
8. Abgeordnete
Katharina Beck
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die Einnahmen aus dem EU-
Energiekrisenbeitrag jeweils für die Veranlagungszeiträume
2022 und 2023, und wie viele Unternehmen
haben den EU-Energiekrisenbeitrag gezahlt oder
müssen ihn nach Kenntnis der Bundesregierung
bzw. des Bundeszentralamts für Steuern noch
zahlen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 27. November 2025
Für den Erhebungszeitraum 2022 haben 13 Unternehmen einen EU-
Energiekrisenbeitrag in Höhe von 1.983.444.620 Euro angemeldet.
Zwei Unternehmen wurde für einen Gesamtbetrag in Höhe von
160.294.921 Euro eine Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Für den Erhebungszeitraum 2023 haben 13 Unternehmen einen EU-
Energiekrisenbeitrag in Höhe von 464.515.435 Euro angemeldet.
Zwei Unternehmen wurde für einen Gesamtbetrag in Höhe von
106.105.574 Euro eine Aussetzung der Vollziehung gewährt.
9. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Aus welchem Anlass wurde beim Treffen des
Vizekanzlers Lars Klingbeil mit dem Leiter der
Internationalen Abteilung des Zentralkomitees der
Kommunistischen Partei Chinas, Liu Haixing,
eine SPD-Flagge aufgestellt, und wie hoch waren
die Gesamtausgaben für die Staatsreise des
Vizekanzlers und seiner Delegation (www.bild.de/poli
tik/ausland-und-internationales/bei-klingbeils-chi
na-reise-spd-und-diktator-partei-zeigen-gemeinsa
m-flagge-691f445a844a7a6a235870e5)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 28. November 2025
Zu dem erfragten Termin liegen dem Bundesministerium der Finanzen
keine Erkenntnisse vor. Er fand nicht im Rahmen des
Besuchsprogramms als Bundesminister der Finanzen statt.
Zu den Kosten der Reise kann aufgrund der ausstehenden Abrechnung
keine Auskunft erteilt werden.
10. Abgeordneter
Boris Gamanov
(AfD)
Hat die Bundesregierung bezugnehmend auf
Bulgariens Euro-Beitritt ab 2026 Kenntnisse darüber,
ob durch mögliche administrative Eingriffe (z. B.
staatlich verordnete Gebührensenkungen)
volkswirtschaftliche Kennzahlen gezielt beeinflusst
werden, um formal die Euro-Konvergenzkriterien
zu erfüllen, und wenn ja, welche konkreten
Auffälligkeiten oder Hinweise auf mögliche
Datenbeschönigung sind der Bundesregierung bekannt
(bitte auflisten), und hat sie sich eine Auffassung
dazu gebildet, und wenn ja, wie lautet diese
(www.politico.eu/article/bulgaria-euro-eu-
gamedinflation-numbers-qualify/#:~:text=%E2%80%9C
The%20only%20reason%20Bulgaria%20has,%E
2%80%9D)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 27. November 2025
Die Beurteilung, ob die Konvergenzkriterien durch einen Mitgliedstaat
erfüllt werden, obliegt der Europäischen Zentralbank und der
Europäischen Kommission basierend auf den klaren Vorgaben des Artikels 140
Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV). Unter Berücksichtigung aller Umstände kamen beide
Institutionen zu dem Ergebnis, dass Bulgarien das Kriterium der
Preisstabilität erfüllt. Die Ergebnisse der Konvergenzberichte waren die Grundlage
für sich anschließende Diskussionen und die Abstimmung über die
entsprechenden Legislativakte im Rat der Europäischen Union.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse darüber, dass die bulgarische
Regierung absichtlich volkswirtschaftliche Kennzahlen gezielt
beeinflusst haben könnte, um formal die Konvergenzkriterien zu erfüllen.
Dem widerspricht z. B., dass Bulgarien erst Anfang des Jahres 2025
Maßnahmen umgesetzt hat (Mehrwertsteuererhöhung und
Strompreisanstieg), die zu einer Erhöhung der Preise und somit auch zu einer
höheren Inflation führten. Zudem ist das Preisstabilitätskriterium nicht auf
einen Monat bezogen, sondern aus einem Zwölfmonatsdurchschnitt im
Zeitraum vom Mai 2024 bis April 2025 errechnet. Ferner wird der
maßgebliche Referenzwert für das Konvergenzkriterium der Preisstabilität
berechnet, indem der durchschnittlichen Inflationsrate der drei
Mitgliedstaaten, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt
haben, 1,5 Prozentpunkte hinzugerechnet werden. Demnach ist das
Erreichen des Kriteriums nicht nur von dem Zwölfmonatsdurchschnitt in
Bulgarien, sondern auch von der Entwicklung der Inflation in anderen
Mitgliedstaaten abhängig.
11. Abgeordneter
Boris Gamanov
(AfD)
Wird sich die Bundesregierung bezugnehmend
auf Bulgariens Euro-Beitritt ab 2026 im Rat der
Europäischen Union dafür einsetzen, den Beitritt
Bulgariens zur Euro-Zone noch zu verschieben
oder aufzuheben, falls sich die von Medien
berichteten Vorwürfe möglicher Datenmanipulation
und einer möglichen geschönten Haushaltslage
bestätigen, und gedenkt sie, im Falle weiterer
Erkenntnisse über mögliche Verstöße gegen die
Euro-Beitrittskriterien ggf. zusammen mit
anderen europäischen Partnern Schritte einzuleiten,
und wenn ja, welche genau (www.politico.eu/artic
le/bulgaria-euro-eu-gamed-inflation-numbers-qua
lify/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 27. November 2025
Der Rat der Europäischen Union hat die Legislativakte zur Aufnahme
Bulgariens in die Eurozone am 8. Juli 2025 angenommen und somit die
Euro-Einführung in Bulgarien zum 1. Januar 2026 beschlossen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
12. Abgeordneter
Boris Gamanov
(AfD)
Sieht die Bundesregierung mögliche fiskalische
Risiken im Zusammenhang mit einem Euro-
Beitritt Bulgariens, und wenn ja, welche konkret?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 27. November 2025
Die Bundesregierung sieht aktuell keine fiskalischen Risiken im
Zusammenhang mit einem Eurobeitritt Bulgariens.
Zum einen hat Bulgarien das in Artikel 140 Absatz 1 AEUV genannte
Konvergenzkriterium der tragfähigen öffentlichen Finanzlage erfüllt, da
zum Zeitpunkt der Prüfung durch die Europäische Kommission und die
Europäische Zentralbank kein Beschluss des Rates nach Artikel 126
Absatz 6 AEUV vorlag, wonach in Bulgarien ein übermäßiges Defizit
besteht.
Zum anderen weist Bulgarien einen der niedrigsten Schuldenstände in
der Europäischen Union auf. Der öffentliche Schuldenstand wird von
der Europäischen Kommission für das Jahr 2025 auf 28,5 Prozent, für
das Jahr 2026 auf 30,6 Prozent und für das Jahr 2027 auf 32,6 Prozent
des BIP prognostiziert.
13. Abgeordnete
Caren Lay
(Die Linke)
Wie viele bundeseigene Wohnungen in Leipzig,
Dresden, Chemnitz, Jena, Erfurt, Eisenach, Halle
und Magdeburg stehen wegen Mängeln und
nötigen Sanierungen seit mehr als einem Jahre leer
(bitte nach Städten aufschlüsseln), und in welchen
20 bundeseigenen Immobilien in diesen Städten
stehen Wohnungen am längsten leer?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 26. November 2025
Nach Angaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
stehen in den aufgeführten Städten Leipzig, Dresden, Chemnitz, Jena,
Erfurt, Eisenach, Halle und Magdeburg aufgrund von Mängeln oder
notwendigen Sanierungen aktuell allein in den Städten Chemnitz und
Dresden insgesamt sieben Wohneinheiten im marktaktiven Bestand länger als
ein Jahr leer. Dies betrifft eine Wohnung in Chemnitz und sechs
Wohnungen in Dresden. In Dresden befinden sich die Wohnungen, die am
längsten leer stehen.
14. Abgeordneter
Andreas Mayer
(AfD)
Hat der Verein „Travestie für Deutschland e. V.“
in den Jahren 2023, 2024 und 2025 (erste
Jahreshälfte) Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt
erhalten, und falls ja, in welcher Höhe, und über
welche Haushaltstitel?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 26. November 2025
Die Ressortabfrage zu Ihrem Anliegen hat ergeben, dass keine
Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt im oben genannten Zeitraum an den
Verein „Travestie für Deutschland e. V.“ geleistet wurden.
15. Abgeordneter
Dario Seifert
(AfD)
Welche konkreten Kosten (bitte nach Positionen
aufschlüsseln) sind bislang für die Betreuung,
technische Absicherung und sonstige Maßnahmen
im Zusammenhang mit dem Öltanker „Eventin“
vor Rügen angefallen, und wie wird mit den
Kosten verfahren, die nicht durch den
Verwertungserlös gedeckt werden können (bezugnehmend auf
die Antwort der Bundesregierung auf meine
Schriftliche Frage 24 auf Bundestagsdrucksache
21/2486)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 24. November 2025
Mit Blick auf die in dieser Angelegenheit derzeit geführten
Rechtsstreitigkeiten und laufenden Gerichtsverfahren können die konkreten Kosten
nicht dargelegt werden.
Die Frage, wie mit den Kosten verfahren wird, die nicht durch den
Verwertungserlös gedeckt werden, ist grundsätzlich abhängig vom Ausgang
des Verfahrens. Hierzu kann derzeit keine Prognose abgegeben werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
16. Abgeordnete
Gökay Akbulut
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass
der israelische Staatsangehörige E. F., der nach
meiner Übersetzung in sozialen Medien die
Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung aus
Jerusalem und dem Westjordanland, die Blockade
des Gazastreifens von Wasser und Lebensmitteln
sowie die Hinrichtung gefangener „Terroristen“
fordert (vgl. www.facebook.com/reel/790707253
306142/?app=fbl oder www.facebook.com/lqnpdr
mn/videos/950739490341804/?app=fbl), am
28. Oktober 2025 als „Held“ („Hero“)
angekündigter Gesprächsteilnehmer eines Panels im
Rahmen der Nova Music Festival Exhibition in Berlin
war (vgl. https://x.com/KeremSchamberg/status/1
984198513669083249), einer Ausstellung, die an
den Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober
2023 erinnert und aus Mitteln des Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien
gefördert wird, und wenn ja, wie positioniert sich
die Bundesregierung zu diesem Vorgang, und
welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
außerdem zum Stand eines etwaigen
Ermittlungsverfahrens gegen E. F., dem von der belgischen
Hind Rajab Foundation nach eigenen Angaben in
einer Strafanzeige beim Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof vorgeworfen wird, als
Angehöriger des Bataillons 94 (Duchifat) der
Kfir-Brigade der israelischen Streitkräfte und
führendes Mitglied der extremistischen Organisation
„Tsav 9“, die in den USA als sanktioniert gelistet
ist, an der systematischen Folter von Gefangenen
sowie an der Blockade humanitärer Hilfe für die
Zivilbevölkerung in Gaza beteiligt gewesen zu
sein?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 28. November 2025
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien unterstützt
Veranstaltungen im Rahmen der Ausstellung „Nova-Festival-
Exhibition“ nach Maßgabe des Zuwendungsrechts, führt die Veranstaltungen
jedoch nicht durch und lädt auch nicht zu diesen ein. Die Bundesregierung
verfügt daher über keine eigenen Erkenntnisse, ob der israelische
Staatsangehörige E. F. angekündigter Gesprächsteilnehmer im Rahmen der
genannten Veranstaltung in Berlin war.
Es ist zutreffend, dass die Hind Rajab Foundation beim
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) Strafanzeige in Bezug auf den
fragegegenständlichen Sachverhalt erstattet hat. Darüber hinausgehende
Auskünfte kann die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung nicht
erteilen, auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich
verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls Verfassungsrang
genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der
Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten
Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Im Falle eines
laufenden (Ermittlungs-)Verfahrens im Sinne der Fragestellung wäre
eine entsprechende Auskunft geeignet, weitergehende
Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde
auch für den Fall gelten, dass kein (Ermittlungs-)Verfahren im Sinne der
Fragestellung geführt wird: Würde im Falle einer Nichteinleitung eine
Auskunft erteilt, im Falle einer Einleitung hingegen eine Antwort
verweigert, könnte jedenfalls aus künftigen Antworten geschlossen werden,
dass eine Auskunftsverweigerung nur erfolgt, wenn tatsächlich ein
Verfahren eingeleitet worden ist. Ein Schutz von Ermittlungsmaßnahmen in
künftigen Verfahren wäre dann nicht mehr möglich. Deshalb muss
offenbleiben, ob der GBA ein Verfahren im Sinne der Fragestellung führt.
17. Abgeordneter
Peter Boehringer
(AfD)
Wie definiert das Bundesministerium des Innern
für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV;
im Sinne der Antwort der Bundesregierung auf
meine Schriftlichen Fragen 15 und 16 auf
Bundestagsdrucksache 21/2817) „Medienschaffende“,
und hat jeder Medienschaffende
gleichberechtigten Anspruch auf „aktuelle Einschätzungen und
Bewertungen“ seiner Anfragen durch das BfV
(bitte hierbei auf die wesentlichen
Voraussetzungen eingehen, die hierfür von Medienschaffenden
zu erfüllen sind)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 25. November 2025
Das Bundesamt für Verfassungsschutz beauskunftet Presseanfragen von
Medienschaffenden gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes. Zur
Prüfung der aktuellen journalistischen Tätigkeit eines Anfragenden muss
sich dieser durch Vorlage eines gültigen Presseausweises legitimieren
oder seine Pressezugehörigkeit anderweitig nachvollziehbar darlegen
können.
18. Abgeordneter
Peter Boehringer
(AfD)
Gilt die Einschätzung (aus der Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 15
und 16 auf Bundestagsdrucksache 21/2817)
„Edelmetalle werden nicht nur in extremistischen
Kreisen, sondern auch im demokratischen
Spektrum sowie in Bankenkreisen als Geldmetall
betrachtet, das in Krisenzeiten Wertdichte und
Wertstabilität gewährleisten kann“ künftig analog auch
für den digitalen Euro, und kann das
Bundesministerium des Innern bzw. das Bundesamt für
Verfassungsschutz aufgrund eigener
kriminalistischer Erfahrung eine Nutzung u. a. in
extremistischen Kreisen ausschließen, und wenn nein,
warum nicht (bitte jeweils begründen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 25. November 2025
Die Europäische Kommission hat Ende Juni 2023 einen
Legislativvorschlag zur Schaffung des Rechtsrahmens für einen möglichen digitalen
Euro veröffentlicht. Der Vorschlag ist Teil eines Gesetzgebungspakets
zur Digitalisierung im Finanzsektor und zum Zahlungsverkehr. Im
Rahmen des europäischen Gesetzgebungsverfahrens wird derzeit im Rat und
im Europäischen Parlament über den Vorschlag beraten. Eine
Entscheidung über die mögliche Einführung eines digitalen Euro und über seine
konkreten Ausgestaltungsmerkmale ist bislang nicht gefallen.
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Fragestellungen, bei denen der
Entscheidungsprozess im europäischen Gesetzgebungsverfahren noch
nicht vollständig abgeschlossen ist. Insoweit wird zu diesem Zeitpunkt
auch keine Aussage zu den kriminalistischen Erfahrungen im Sinne der
Fragestellung getroffen.
19. Abgeordneter
Peter Boehringer
(AfD)
Welche weiteren Inhalte hat das Bundesamt für
Verfassungsschutz dem „Tagesspiegel“ in der
Antwort der Bundesregierung auf meine
Schriftlichen Fragen 15 und 16 auf Bundestagsdrucksache
21/2817 genannten Antwort auf die
presserechtliche Auskunftsanfrage genannt (bitte die
dargestellten Kernthesen und Argumentationslinien
möglichst genau angeben, um eine Einordnung
der bekannten Zitate in den Gesamtkontext der
Antwort zu ermöglichen und wie von der
Bundesregierung in ihrer Antwort formuliert, den
„Beteiligten gerecht“ zu werden), und wird die
Bundesregierung die presserechtliche Auskunftsanfrage
des „Tagesspiegels“ und die zugehörige Antwort
darauf veröffentlichen oder dem Deutschen
Bundestag zur Verfügung stellen, was nach meiner
Auffassung zur Herstellung größtmöglicher
Transparenz zum Gesamtkontext des fraglichen
Sachverhalts (unter Verweis auf § 16 Absatz 1 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes – BVerfSchG –
dringend geboten ist), und wenn ja, wann, und
wenn nein, warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 26. November 2025
Einer Auskunftserteilung oder Veröffentlichung im Sinne der
Fragestellung stellt das von Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG)
geschützte Recherche- und Redaktionsgeheimnis des Journalisten und
des von ihm vertretenen Mediums entgegen, da hierdurch die Gefahr
bestehen würde, dass Dritte Rückschlüsse auf die konkreten
Recherchetätigkeiten des Journalisten ziehen könnten. Die begehrte Auskunft
könnte daher die unbeeinträchtigte Ausübung der journalistischen
Tätigkeit einschränken.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der
Überzeugung gelangt, dass insbesondere aufgrund der konstituierenden
Bedeutung der Tätigkeit der Presse im demokratischen
Meinungsbildungsprozess die Pressefreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG in diesem Fall
das Informationsinteresse des Fragestellers aus Artikel 38 Absatz 1
Satz 2 GG überwiegt und eine uneingeschränkte Auskunftserteilung ein
unverhältnismäßiger Eingriff wäre. Aus den zuvor genannten Gründen
wird das Bundesministerium des Innern die presserechtliche
Auskunftsanfrage und die zugehörige Antwort darauf nicht veröffentlichen und
auch nicht dem Deutschen Bundestag zur Verfügung stellen.
Grundsätzlich ist zu der Thematik aus Sicht der Bundesregierung
folgendes festzustellen: Der Handel mit Edelmetallen kann als
Finanzierungsstrategie von Extremisten genutzt werden.
Für sich genommen ist der Edelmetallhandel kein Kriterium für eine
Bestrebung i. S. des § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes
(BfVG). Edelmetalle werden in Teilen der Bevölkerung sowie in
Bankenkreisen als Geldmetall betrachtet, das in Krisenzeiten Wertdichte und
Wertstabilität gewährleisten kann.
20. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Welche quantitative Bilanz kann die
Bundesregierung zu dem Angebot finanzieller und weiterer
Unterstützung für gefährdete Menschen aus
Afghanistan mit einer Aufnahmezusage ziehen
für den Fall, dass sie bis zum 17. November 2025
erklären, dass sie unwiderruflich aus dem
Aufnahmeverfahren ausscheiden und nach
Afghanistan oder in Drittstaaten ausreisen (z. B.
insbesondere zur Zahl der Rückmeldungen bzw.
zustimmender Rückmeldungen, betroffener
Personen, Höhe der finanziellen Unterstützung, Anteil
der Ausreiseabsichten in Drittstaaten usw.; vgl.
www.tagesschau.de/investigativ/hsb/aufnahmezus
agen-afghanistan-100.html), und wie wird die
Bundesregierung mit den Fällen umgehen, in
denen die angeschriebenen Personen das Angebot
nicht angenommen haben und ihr
Aufnahmeverfahren aufgrund der Zusage der Bundesregierung
und der ihnen bei einer Rückkehr nach
Afghanistan drohenden Gefahren weiter betreiben
wollen (z. B. ergebnisoffen prüfen, alle ablehnen,
hintanstellen und nicht rechtzeitig bis Ende 2025
bearbeiten; bitte begründet darlegen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 25. November 2025
Mit Stand vom 18. November 2025 haben sich von den 673
angeschriebenen Personen 62 Personen (zehn Fälle) positiv zurückgemeldet. Bei
219 Personen (33 Fälle) gibt es offene Nachfragen. 303 Personen
(44 Fälle) haben sich negativ zurückgemeldet und 89 Personen (17
Fälle) haben sich bisher nicht zurückgemeldet.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung für diejenigen Personen, die
sich positiv zurückmeldet haben, lässt sich erst abschließend beziffern,
wenn die Unterstützungsoptionen in dem jeweiligen Einzelfall
umgesetzt wurden. Das weitere Vorgehen im Umgang mit Personen, die
Nachfragen zu den Unterstützungsoptionen gemeldet haben bzw. sich
negativ zurückgemeldet haben, befindet sich derzeit in der Prüfung.
21. Abgeordneter
Dr. Gottfried
Curio
(AfD)
Welche besonders gravierenden (bzw. hilfsweise:
die letzten) Vorfälle in Deutschland aus den
Monaten September bis November 2025 kann die
Bundesregierung für die von ihr in jüngster Zeit
angeführten sog. hybriden Bedrohungen in den
Bereichen Spionage, Sabotage, Desinformation,
Cyberangriffe, Drohnenangriffe nennen (bitte in
jedem Bereich zwei Fälle benennen), und welche
Verursacher (Staaten oder sonstige Akteure)
konnten in den genannten Fällen jeweils als
Verursacher ermittelt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 28. November 2025
Die abstrakte Bedrohung in den fragegegenständlichen Bereichen ist
weiterhin hoch. Die Bundessicherheitsbehörden gehen diversen
Hinweisen nach.
Darüber hinaus ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu
der Auffassung gelangt, dass eine weiterführende Antwort nicht – auch
nicht in eingestufter Form – erfolgen kann. Gegenstand Ihrer Frage sind
solche Informationen, die in besonderem Maße das Staatswohl berühren.
Durch eine offene Beauskunftung wären Rückschlüsse auf die
Methodik, den genauen Erkenntnisstand, die Bearbeitungsschwerpunkte und
die Aufklärungsfähigkeiten der Sicherheitsbehörden des Bundes
möglich. Dies könnte die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden des
Bundes nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Das Aufführen der
Fälle könnte schwerwiegende Nachteile bei der Aufklärung und Abwehr
von Spionage und Sabotage mit sich bringen und damit zu einer
erheblichen Gefährdung führen. Unbefugte Dritte könnten daran ihre eigenen
Maßnahmen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland ausrichten.
Durch die Kenntnis der Informationen könnten ggf. auch
Schwachstellen aufgedeckt werden, deren Kenntnis zum Nachteil unserer
Sicherheitsinteressen genutzt werden könnten. Daraus können erhebliche
negative Folgewirkungen für die Sicherheitslage in der Bundesrepublik
Deutschland entstehen.
Auch eine Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen
als Verschlusssache beim Deutschen Bundestag würde der Bedeutung
der Informationen im Hinblick auf die Sicherheitsinteressen, Methoden
und Aufklärungsfähigkeiten der Bundessicherheitsbehörden und somit
den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland nicht
ausreichend Rechnung tragen. Selbst eine Bekanntgabe gegenüber dem
begrenzten Kreis von Empfängern kann dem Schutzbedürfnis nicht
hinreichend Rechnung tragen, da auch nur die geringe Gefahr des
Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann. Aus dem Vorgesagten ergibt
sich, dass die erbetenen Informationen derart besonders schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt.
Auch weist die Bundesregierung darauf hin, dass etwa verdeckt geführte
Ermittlungsverfahren nicht – auch nicht in eingestufter Form –
beauskunftet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und
Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der
Bundesregierung wird insoweit durch das aus dem Rechtsstaatprinzip
abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige
Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer
funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die
Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine Auskunft würde konkret weitergehende
Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Nach sorgfältiger
und konkreter Abwägung der betroffenen Belange tritt das
Informationsinteresse des Parlaments daher hinter die ebenso berechtigten Interessen
an einer effektiven Strafverfolgung zurück. Im Übrigen weist die
Bundesregierung darauf hin, dass zu auf Landesebene geführten Verfahren
aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung
grundsätzlich keine Stellung genommen wird.
22. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wird die Bundesregierung die Ausreise der ca.
1.200 Personen mit rechtsverbindlicher
Aufnahmezusage aus dem Bundesaufnahmeprogramm
Afghanistan und das Ortskräfteverfahren bis Ende
des Jahres 2025 aus Pakistan nach Deutschland
organisieren, und wenn ja, wie, und hat die
Bundesregierung die Bundesländer bereits informiert,
damit sie entsprechende Vorbereitung für die
Ankunft der afghanischen Schutzsuchenden treffen
können mit Blick auf die anstehenden Feiertage
kurz vor Ende der Frist zum Auslaufen der
Aufnahmeverfahren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 25. November 2025
Die Bundesregierung strebt an, denjenigen Personen aus dem
Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan und dem Ortskräfteverfahren, die
die Prüfungen im Ausreiseverfahren positiv durchlaufen haben und die
Aufnahme- und Einreisevoraussetzungen erfüllen, eine
schnellstmögliche Einreise zu ermöglichen. Für den Großteil dieser Personen ist die
Einreise noch in diesem Jahr avisiert. Die Einreisen per Flugzeug
befinden sich in der konkreten Planung. Zu den geplanten Einreisen steht die
Bundesregierung in einem kontinuierlichen Austausch mit den
Bundesländern.
23. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Personen haben das Angebot des
Bundesministeriums des Innern angenommen, gegen
Geldzahlungen aus dem Aufnahmeprozess
freiwillig auszusteigen, und was geschieht mit den
Menschen, die das Angebot nicht angenommen
haben (hinsichtlich Unterkunft, Verbleib in
Pakistan, weitere Unterstützung durch die
Bundesregierung und Aufnahme)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 24. November 2025
Mit Stand vom 18. November 2025 haben sich von den 673
angeschriebenen Personen 62 Personen (zehn Fälle) positiv auf die
Unterstützungsoptionen zurückgemeldet. Bei 219 Personen (33 Fälle) gibt es offene
Nachfragen. 303 Personen (44 Fälle) haben sich negativ zurückgemeldet
und 89 Personen (17 Fälle) haben sich bisher nicht zurückgemeldet. Das
weitere Vorgehen im Umgang mit Personen, die Nachfragen zu den
Unterstützungsoptionen gemeldet haben bzw. sich negativ zurückgemeldet
haben, befindet sich derzeit in der Prüfung.
24. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele afghanische Staatsangehörige mit
deutscher Aufnahmezusage haben auf das Angebot
der Bundesregierung, gegen eine Zahlung von
Geld und/oder Sachleistungen aus den
Aufnahmeprogrammen auszusteigen, reagiert (bitte nach
Zusagen, Absagen, Nachfragen aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 24. November 2025
Mit Stand vom 18. November 2025 haben sich von den 673
angeschriebenen Personen 62 Personen (zehn Fälle) positiv auf die
Unterstützungsoptionen zurückgemeldet. Bei 219 Personen (33 Fälle) gibt es offene
Nachfragen. 303 Personen (44 Fälle) haben sich negativ zurückgemeldet
und 89 Personen (17 Fälle) haben sich bisher nicht zurückgemeldet. Das
weitere Vorgehen im Umgang mit Personen, die Nachfragen zu den
Unterstützungsoptionen gemeldet haben bzw. sich negativ zurückgemeldet
haben, befindet sich derzeit in der Prüfung.
25. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Welche konkreten politischen und rechtlichen
Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus
dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-
Brandenburg, das die Absage des Resettlement-
Fluges der Klägerin im Mai 2025 als rechtswidrig
eingestuft hat auch im Hinblick auf die
ursprünglich vorgesehenen Aufnahmezusagen von
190 Personen, und beabsichtigt die
Bundesregierung, die Entscheidung zur Absage dieses Fluges
zu revidieren, und falls ja, welche konkreten
Schritte plant die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass die betroffenen sudanesischen
Geflüchteten, insbesondere die Klägerin und ihre
fünf Angehörigen, nun tatsächlich in Deutschland
aufgenommen werden (www.fr.de/politik/urteil-d
uerfte-dobrindt-beunruhigen-ploetzlich-ausgelade
n-doch-gericht-sieht-aufnahmezusage-fuer-sudane
sin-zr-94025571.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 26. November 2025
Die Bundesregierung hat den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts
(OVG) Berlin-Brandenburg zur Kenntnis genommen. Infolge der
Entscheidung soll das Resettlement-Verfahren der 183 Resettlement-
Flüchtlinge, die von der Aussetzung des für Mai 2025 vorgesehenen Fluges
aus Kenia betroffenen waren, fortgesetzt werden; dies schließt die
Antragstellerin und ihre Angehörigen ein. Derzeit wird geprüft, ob die
nötigen Voraussetzungen vorliegen, um eine Einreise der betroffenen
Resettlement-Flüchtlinge noch in diesem Jahr zu ermöglichen.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass keiner der betroffenen
Flüchtlinge aus dem Sudan stammt. Die Flüchtlinge haben
unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, vor allem aus der Demokratischen Republik
Kongo, dem Südsudan und Somalia.
26. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Aufenthaltstitel an
Drittstaatsangehörige wurden seit Inkrafttreten der Reform des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2024 nach
§ 16a Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) sowie § 16f Absatz 1 AufenthG
erteilt, und wie unterscheiden sich diese Zahlen im
Vergleich zu den drei Jahren vor der Reform
(2021–2023)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 26. November 2025
Aufenthaltstitel werden im Fall der erfragten Rechtsgrundlagen sowohl
als Visa als auch als Aufenthaltserlaubnisse erteilt (vgl. § 4 Absatz 1
Satz 2 Nummer 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG). Vor
diesem Hintergrund werden nachfolgend Informationen zu beiden
Kategorien übermittelt:
Zum Stichtag 31. Oktober 2025 waren im Ausländerzentralregister
(AZR) 128.129 Aufenthaltserlaubnisse nach § 16a Absatz 1 und 2
AufenthG sowie § 16f Absatz 1 AufenthG erfasst, die seit 2021 erteilt
wurden. Titelverlängerungen sind in der Auswertung nicht
berücksichtigt. Die Verteilung nach Jahr der Erteilung entnehmen Sie der
nachfolgenden Tabelle. Für das Jahr 2024 wurde eine Aufteilung entsprechend
des Inkrafttretens der für die §§ 16a und 16f AufenthG relevanten
gesetzlichen Änderungen vorgenommen.
Zahl der erteilten Titel pro Jahr nach § 16a Abs. 1
AufenthG
nach § 16a Abs. 2
AufenthG
nach § 16f Abs. 1
AufenthG
2021 16.564 752 2.889
2022 17.377 596 4.061
2023 22.276 630 4.236
bis 28.2.2024 3.296 78 677
ab 1.3.2024 22.056 537 3.652
2025 24.771 484 3.197
Summe 106.340 3.077 18.712
Zu den Visazahlen ist zu beachten, dass § 16a Absatz 1 und 2 des
Aufenthaltsgesetzes statistisch zusammen erfasst werden und daher nicht
getrennt ausgewiesen werden können.
Im Zeitraum 2021 bis 28. Februar 2024 wurden 41.666 nationale Visa
gemäß § 16a AufenthG erteilt (2021: 9.023; 2022: 12.750; 2023: 16.966;
bis 28. Februar 2024: 2.927), im Zeitraum 1. März 2024 bis 20.
November 2025 wurden 54.937 nationale Visa gemäß § 16a AufenthG erteilt.
§ 16f AufenthG wird als Rechtsgrundlage statistisch nicht erfasst. Eine
statistische Zuordnung findet zu den in § 16f AufenthG enthaltenen
Zwecken „Sprachkurs“ und „Schulbesuch“ statt. Demnach wurden zu
den Zwecken „Schulbesuch“ sowie „Sprachkurs“ im Zeitraum 2021 bis
28. Februar 2024 zusammen insgesamt 17.856 nationale (2021: 4.292;
2022: 6.057; 2023: 6.369; bis 28. Februar 2024: 1.138) und 310
Schengen-Visa erteilt, im Zeitraum 1. März 2024 bis 20. November 2025
insgesamt 14.859 nationale und 365 Schengen-Visa.
Die Diskrepanz zwischen der Zahl der Visaerteilungen und der Erteilung
von Aufenthaltserlaubnissen im Inland ergibt sich im Wesentlichen aus
zwei Elementen: Zunächst sind bei der Zahl der Aufenthaltserlaubnisse
im Inland auch Wechsel aus anderen Inlandstiteln in die o. g. Titel
erfasst. Zum anderen werden seit Sommer 2023 Visa im Bereich des
Kapitels 2 Abschnitt 3 des Aufenthaltsgesetzes, wozu auch die o. g.
Rechtsgrundlagen gehören, grundsätzlich für ein Jahr erteilt. Daher spiegeln
sich diese Visaerteilungen erst zeitlich versetzt im AZR wider.
27. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Wurde aus Bundesmitteln die linksextreme
Gruppierung „Antifa-Ost“ (auch als „Hammerbande“
bezeichnet und jüngst von der US-Regierung auf
die Terrorliste gesetzt) finanziell gefördert, und
wenn ja, in welcher Höhe, und kann die
Bundesregierung ausschließen, dass über weitere
Empfänger dieser Fördermittel Gelder an die „Antifa-
Ost“ weitergeleitet wurden bzw. werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 25. November 2025
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass eine Förderung im Sinne
der Fragestellung der Gruppierung „Antifa-Ost“ erfolgte.
28. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Erklärt sich die unterschiedliche Bewertung des
Asylanspruchs afghanischer Ortskräfte durch den
Bundeskanzler Friedrich Merz vom 19. Februar
2025 („Wir holen ja noch Leute aus Afghanistan.
Wir sind das einzige Land in ganz Europa, das aus
Afghanistan immer noch Ortskräfte holt nach
Deutschland. Sind wir denn wahnsinnig
geworden!?“) zum 2. September 2025 („Wir haben ja
einen Rechtsverpflichtung denjenigen gegenüber,
denen die frühere Bundesregierung die Zusage
gegeben hat nach Deutschland zu kommen. Wir
prüfen jetzt jeden Einzelfall. Wir halten diese
Rechtsverpflichtung ein.“) durch seinerzeitige
Unkenntnis der Rechtslage oder durch neu
eingetretene Umstände, welche am 19. Februar 2025
noch nicht bekannt waren (diese ggf. bitte
erläutern; www.facebook.com/stimmedermehrheit/vid
eos/merz-widerspricht-merz-der-kanzler-hat-kein
e-skrupel-dinge-zu-versprechen-und-zu/31993370
26915071/, ab Minute 2:20)
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 24. November 2025
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, freiwillige
Bundesaufnahmeprogramme soweit wie möglich zu beenden. Die
Aufnahmeverfahren aus Afghanistan befinden sich in der Beendigung, neue
Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige wurden seit Mitte
2024 nicht mehr erklärt. Derzeit findet eine Einzelfallprüfung für
afghanische Staatsangehörige und insbesondere der Rechtsverbindlichkeit der
erklärten Aufnahmen statt. In Fällen, in denen keine rechtsverbindliche
Aufnahmezusage besteht oder die Personen nicht alle
Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, z. B. Sicherheitsüberprüfungen negativ verlaufen,
wird einer Aufnahme nicht zugestimmt. Im Übrigen stehen die Worte
des Bundeskanzlers für sich.
29. Abgeordneter
Sven Lehmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung eine gesetzliche
Initiative, die Bundesminister/-innen und
Staatssekretäre/Staatssekretärinnen verpflichtet,
Unternehmensbeteiligungen offenzulegen, und wenn nein,
warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 26. November 2025
Eine gesetzliche Initiative im Sinne der Fragestellung ist zum jetzigen
Zeitpunkt nicht geplant, da sich die bestehenden Regelungen bewährt
haben.
30. Abgeordnete
Dr. Anna
Lührmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung den Ansatz
einer ressortübergreifenden Anti-
Desinformationsstrategie, und wie gestaltet sich in diesem
Zusammenhang die genaue Stellenplanung für die
Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer
Informationsmanipulation (ZEAM) im
Bundesministerium des Innern (Soll- und Ist-Zahlen für
das Jahr 2026) – insbesondere mit Blick auf die
Koordination mit dem Europäischen Zentrum für
demokratische Resilienz im Rahmen des
Demokratieschilds der EU?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 26. November 2025
Der breite Ansatz der Bundesregierung im Kampf gegen Desinformation
und ausländische Informationsmanipulation beinhaltet die Stärkung der
gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen Resilienz. Dabei spielen
u. a. die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die Förderung der
Medien- und Nachrichtenkompetenz eine wichtige Rolle.
Die Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer
Informationsmanipulation (ZEAM) wird die analytischen und technischen Fähigkeiten zur
Erkennung, Bewertung und Eindämmung von ausländischer
Einflussnahme und Manipulation im Informationsraum stärken und die Kräfte der
Bundesregierung bündeln. Der Aufbaustab der ZEAM, die
Projektgruppe ZEAM, besteht derzeit aus zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
aus dem Bundesministerium des Innern, Auswärtigen Amt,
Bundeskanzleramt und Presse- und Informationsamt der Bundesregierung.
Die Bundesregierung wird die Einrichtung des Zentrums für
demokratische Resilienz im Rahmen des European Democracy Shields und
insbesondere die angestrebte stärkere Vernetzung von Kapazitäten und
Fähigkeiten innerhalb der EU eng begleiten.
31. Abgeordneter
Matthias Moosdorf
(AfD)
Ist die Bundesregierung mit Blick auf die immer
wieder geführte Diskussion um ein
Parteiverbotsverfahren gegen die AfD, an der sich auch
Mitglieder der Bundesregierung beteiligen (vgl.
„SPD einstimmig für Vorbereitung eines AfD-
Verbotsverfahrens“ in: Frankfurter Allgemeine
Zeitung vom 30. Juni 2025, S. 1), der Umstand
bekannt, dass die Abgeordneten der Fraktionen
AfD, CDU, SPD, BSW und Freien Wählern im
Sächsischen Landtag den von der Partei „Die
Linke“ eingebrachten Antrag, „Demokratie
verteidigen: Parteiverbotsverfahren gegen die AfD
zügig einleiten!“, in dem die sächsische
Landesregierung aufgefordert wird, „im Bundesrat in
Abstimmung und im Zusammenwirken mit
anderen Bundesländern, insbesondere mit dem Land
Bremen, die Initiative für einen Beschluss des
Bundesrates über die Einleitung eines
Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD beim
Bundesverfassungsgericht zu ergreifen“ unter anderem
offenbar unter Berücksichtigung des von der
Vizefraktionsvorsitzenden der CDU im Sächsischen
Landtag Susan Leithoff vorgebrachten
Arguments, dass selbst „die Einstufung durch den
Verfassungsschutz als vermeintlich
rechtsextremistische Bestrebung“ kein „gerichtsfestes
Beweismaterial“ ersetze und „schon gar nicht die
rechtlichen Voraussetzungen eines Parteiverbots“, am
30. Oktober dieses Jahres ablehnten, und wenn ja,
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus
(www.tichyseinblick.de/kolumnen/olaf-opitz-klar
e-kante/afd-verbotsantrag-abgelehnt-sachsen/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 28. November 2025
Der Bundesregierung ist der bezeichnete Sachverhalt bekannt. Die
Bundesregierung enthält sich einer Stellungnahme hierzu.
32. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, damit
das privatwirtschaftliche Unternehmen TikTok in
Deutschland keine Produkte mehr mit
Nazisymbolik anbieten kann, und mit welchen
Konsequenzen haben Verkäufer von Produkten mit
Nazisymbolik aus Deutschland zu rechnen (www.sueddeut
sche.de/projekte/artikel/wirtschaft/tiktok-shop-rec
htsextremismus-e782794/?reduced=true)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 25. November 2025
Um der digitalen Hasskriminalität im Internet ein wirkungsvolles
Instrument entgegenzusetzen, bearbeitet die Zentrale Meldestelle für strafbare
Inhalte im Internet (ZMI) des Bundeskriminalamtes (BKA) auf
Grundlage der Zentralstellenfunktion des BKA gemäß § 2 des
Bundeskriminalamtgesetzes eingehende Meldungen von ihren Kooperationspartnern
zu Hass und Hetze im Netz.
Die ZMI BKA prüft die von ihren Kooperationspartnern angelieferten
Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher
Gefährdungsaspekte, stellt nach Möglichkeit den mutmaßlichen
Verfasser fest und übermittelt im Erfolgsfall den Sachverhalt an die örtlich
zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern.
Unter den eingehenden Meldungen der ZMI sind auch Meldungen zu
strafbaren Inhalten auf TikTok enthalten, welche den ZMI-Prozess
durchlaufen und somit der Strafverfolgung zugeführt werden. In diesem
Zusammenhang wird durch die ZMI auch eine Löschung relevanter
Veröffentlichungen bei TikTok über die Landesmedienanstalten veranlasst.
Die ZMI BKA führt dabei keine eigenen Ermittlungen durch, sondern
ermöglicht durch ihr Handeln eine Strafverfolgung in den Ländern. Die
Ermittlungen werden von den örtlich zuständigen
Strafverfolgungsbehörden durchgeführt. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
20/9032 verwiesen.
Das Anbieten von Produkten mit rechtsextremistischer Symbolik erfüllt
je nach den Umständen des Einzelfalles den Tatbestand der §§ 86
und 86a des Strafgesetzbuches (Verbreiten von Propagandamitteln bzw.
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer
Organisationen) mit den jeweiligen Rechtsfolgen.
Auch der Digital Services Act (DSA) trägt zur Bekämpfung
rechtswidriger Inhalte in sozialen Medien bei. Er gilt seit dem 17. Februar 2024 als
unmittelbar anwendbare EU-Verordnung und schafft einheitliche Regeln
für digitale Dienste. Zwar besteht keine allgemeine
Überwachungspflicht, doch verpflichtet der DSA Plattformen wie TikTok zur
Einrichtung benutzerfreundlicher Melde- und Abhilfeverfahren (Artikel 16
DSA). Diese sollen sicherstellen, dass Nutzer rechtswidrige Inhalte
einfach melden können und Plattformen nach Eingang einer Meldung
unverzüglich reagieren. Eine ordnungsgemäße Meldung begründet
tatsächliche Kenntnis. Ab diesem Zeitpunkt müssen Anbieter handeln, um den
Inhalt zu entfernen oder zu sperren – andernfalls entfällt ihre
Haftungsprivilegierung.
Die EU-Kommission überwacht die Einhaltung die Pflichten des DSA
bei sehr großen Plattformen und prüft derzeit auch TikTok. Am
24. Oktober 2025 stellte sie vorläufig fest, dass TikTok gegen
Transparenzpflichten des DSA verstoßen hat, insbesondere durch unzureichende
Melde- und Beschwerdemechanismen. Bei bestätigten Verstößen drohen
Sanktionen bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
33. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wird die Bundesregierung den im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigten Aufenthaltstitel ab dem 1. Januar 2026 für
„geduldete Ausländer, die gut integriert sind, die
über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen
und durch ein bestehendes,
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis seit zwölf
Monaten ihren Lebensunterhalt überwiegend
sichern, deren Identität geklärt ist, die nicht
straffällig geworden sind (analog § 60d Absatz 1 Nr. 7
Aufenthaltsgesetz) und die sich zum 31.12.2024
seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in
Deutschland aufgehalten haben sowie die
Voraussetzungen von §§ 25a, b Aufenthaltsgesetz noch
nicht erfüllen“ umzusetzen oder wird die
Bundesregierung den zum 31. Dezember 2025
auslaufenden Chancenaufenthalt nach § 104c des
Aufenthaltsgesetzes verlängern?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 25. November 2025
Die Bundesregierung wird den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, ein
neues Bleiberecht für gut integrierte geduldete Ausländer einzuführen,
umsetzen. Der genaue Zeitplan steht derzeit noch nicht fest. Das Datum
1. Januar 2026 findet sich im Koalitionsvertrag diesbezüglich nicht.
Eine Verlängerung des zum Ende des Jahres 2025 auslaufenden
Chancen-Aufenthaltsrechts nach § 104c des Aufenthaltsgesetzes ist seitens
der Bundesregierung nicht vorgesehen.
34. Abgeordneter
Dr. Rainer
Rothfuß
(AfD)
Wird die Bundesregierung mit Blick auf ihre
Überraschung (www.tagesschau.de/antifa-ost-10
0.html) angesichts der Entscheidung der
amerikanischen Regierung, die deutsche „Antifa-Ost“ als
Terrorgruppe einzustufen, Informationen
einholen, auf welcher Grundlage die amerikanische
Regierung diese Entscheidung traf, und wenn nein,
warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 27. November 2025
Die Bundesregierung steht mit ihren internationalen Partnern
grundsätzlich in einem regelmäßigen Austausch zu sicherheitsrelevanten
Fragestellungen.
Auch die jeweils fachlich zuständigen Bundesbehörden tauschen sich
kontinuierlich mit ihren internationalen Pendants aus.
Im Zuge dessen wird – wo nötig – auch das Thema „Netzwerk Antifa-
Ost“ erörtert.
35. Abgeordnete
Ulrike Schielke-
Ziesing
(AfD)
Wie viele Bundesbeamte gibt es aktuell im
Bereich des Bundes, ohne Richter, Soldaten und
Beamte im Ruhestand (bitte den Stichtag im Jahr
2025 angeben, auf den sich die Zahlen beziehen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. November 2025
Im Bereich des Bundes (Kernhaushalt, Bundeseisenbahnvermögen)
wurden in der Personalstandstatistik des öffentlichen Dienstes zum Stichtag
30. Juni 2024 insgesamt 192.420 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte
nachgewiesen, davon 180.280 im Kernhaushalt und 12.140 beim
Bundeseisenbahnvermögen. Aktuellere Angaben liegen derzeit nicht vor.
36. Abgeordnete
Ulrike Schielke-
Ziesing
(AfD)
Wie viele Bundesbeamte wurden in den Jahren
2020 bis 2025 jeweils neu in ein
Beamtenverhältnis beim Bund berufen, ohne Richter und
Soldaten (Verbeamtungen bitte jahresweise in
tabellarischer Form angeben und für das Jahr 2025 bis
zum aktuellsten verfügbaren Stichtag)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. November 2025
In der Personalstandstatistik des öffentlichen Dienstes sind keine
Angaben zur Anzahl der Neuverbeamtungen verfügbar. Im Achten
Versorgungsbericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 21/1040)
sind jedoch Angaben in der Übersicht I-6 zur Anzahl der Berufungen in
ein Dienst- oder Beamtenverhältnis beim Bund mit Zuweisungspflicht
zum Versorgungsfonds des Bundes der Jahre 2020 bis 2022 enthalten.
Auf diese Daten wird zur Beantwortung Ihrer Frage verwiesen. Die
entsprechende Angabe für das Jahr 2023 beträgt 11.000 Personen und
bezieht sich nur auf Ernennungen und enthält keine Aussage darüber, ob
diese auf bestehende oder neu geschaffene Planstellen erfolgten. Die
Zahlen beinhalten dabei keine neu eingestellten Anwärterinnen und
Anwärter. Angaben für die Jahre 2024 und 2025 liegen derzeit nicht vor.
37. Abgeordneter
Dario Seifert
(AfD)
In welcher Höhe hat das Kolpingwerk
Deutschland (www.kolping.de/) in den vergangenen zehn
Jahren finanzielle Zuwendungen oder sonstige
Unterstützungen von der Bundesregierung oder
ihren nachgeordneten Behörden erhalten (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 25. November 2025
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat das
Kolpingwerk Deutschland im Jahr 2023 durch eine Zuwendung in Höhe
von 5.000 Euro im Rahmen des Umweltbonus gefördert.
Seitens des Bundesministeriums für Bildung, Familien, Senioren,
Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat das Kolpingwerk Deutschland im
Rahmen des Bundesaltenplans seit 2015 folgende Förderungen erhalten:
2015: 4.122 Euro,
2017: 5.305 Euro,
2018: 6.240 Euro,
2019: 6.649 Euro,
2022: 3.842 Euro,
2023: 5.219 Euro,
2024: 5.203 Euro und
2025: 4.778 Euro.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
38. Abgeordnete
Gökay Akbulut
(Die Linke)
Lagen dem Facebook-Post der deutschen
Botschaft in San Salvador vom 30. Oktober 2025
(www.facebook.com/share/19BZbbG5Wr/), in
dem das Treffen des Botschafters Friedo
Sielemann mit dem Vizepräsidenten Félix Ulloa
positiv hervorgehoben und El Salvador als „sicheres
Umfeld“ beschrieben wird, ohne zugleich auf die
am selben Tag beschlossene 44. Verlängerung des
Ausnahmezustands und die in den Kommentaren
des Posts zahlreich geschilderten Vorwürfe
willkürlicher Festnahmen, fehlender rechtsstaatlicher
Verfahren, verweigerter Verteidigung und
Besuche, Misshandlungen bis hin zu Todesfällen in
Haft einzugehen, politische Lageeinschätzungen
oder Vorgaben der Bundesregierung bzw. des
Auswärtigen Amts zugrunde, und falls ja, welche,
und zieht die Bundesregierung aus diesen
Hinweisen Schlussfolgerungen für die
menschenrechtliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit
Deutschlands und der EU mit El Salvador, u. a. im
Rahmen der Global-Gateway-Partnerschaft, und wenn
ja, welche?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 24. November 2025
Es handelt es sich um eine der Routineaufgaben einer
Auslandsvertretung, mit der Regierung des Gastlandes in Kontakt zu treten und darüber
zu informieren.
Bei Gesprächen zwischen der Bundesregierung und der Regierung von
El Salvador werden dabei auch der wiederholt verlängerte
Ausnahmezustand in El Salvador, ebenso wie Defizite bei Menschenrechten und
Rechtsstaatlichkeit, regelmäßig thematisiert.
39. Abgeordnete
Gökay Akbulut
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der
Dokumentation des DAHAS-Projekts des Third World
Studies Center der University ofthe Philippines zu
außergerichtlichen Tötungen im Kontext des
sogenannten „Krieges gegen die Drogen“, der von
der Vorgängerregierung eingeleitet und von der
aktuellen Regierung fortgeführt wird, wobei seit
Amtsantritt des Präsidenten Ferdinand Marcos Jr.
bis zum 31. Oktober 2025 insgesamt 1.105 Fälle
erfasst wurden (vgl. https://dahas.upd.edu.ph/sour
ces-2025), und falls ja, welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der
Ausrichtung der bilateralen Beziehungen
Deutschlands zu den Philippinen, z. B. in Bezug
auf die sicherheitspolitische Zusammenarbeit
sowie hinsichtlich der deutschen Position in den
relevanten EU-Gremien, insbesondere im
Rahmen des EU-Philippines Subcommittee on Good-
Governance, Rule of Law and Human Rights im
Kontext des Partnerschafts- und
Kooperationsabkommens (PCA), und in Bezug auf die
Forderungen nach einer wirksamen Bekämpfung der
Straflosigkeit, einer unabhängigen Aufarbeitung dieser
Tötungen sowie einem besseren Schutz und
Unterstützung der Angehörigen der Opfer und der
Menschenrechtsverteidiger/-innen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 24. November 2025
Das DAHAS-Projekt ist der Bundesregierung bekannt. Seit dem
maßgeblich von der Vorgängerregierung unter Ex-Präsident Rodrigo Duterte
vorangetriebenen „Krieg gegen Drogen“ sind unter der aktuellen
Regierung Verbesserungen im Menschenrechtsbereich zu verzeichnen.
Weitere Verbesserungen wie auch verbleibende Defizite werden regelmäßig
in bilateralen Formaten wie auch im Rahmen der EU gegenüber den
Philippinen angesprochen und bei der Ausgestaltung der bilateralen
Beziehungen berücksichtigt. Die Unterstützung der Philippinen bei der
Aufarbeitung bleibt, auch nach Ende des von Deutschland maßgeblich
unterstützten UN Joint Programme on Human Rights, eine Priorität bei
der Gestaltung der bilateralen Beziehungen.
40. Abgeordneter
Dirk Brandes
(AfD)
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die
politischen, steuerlichen und energiepolitischen
Rahmenbedingungen in Ungarn – etwa in den
Bereichen Unternehmensbesteuerung,
Energiepreisgestaltung, Verwaltungsverfahren und
Investitionsförderung –, die laut einem Medienbericht
dazu beitragen, dass deutsche
Industrieunternehmen, insbesondere aus der Automobilbranche,
zunehmend neue Produktionsstandorte in Ungarn
errichten oder bestehende Kapazitäten dorthin
verlagern, und wenn ja, wie lauten diese, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
daraus für die eigene Wirtschafts- und
Standortpolitik (vgl. www.welt.de/wirtschaft/plus68c8092bbc
538c447095d5da/Orban-ist-allen-egal-warum-B
MW-Mercedes-und-Audi-unbedingt-nach-Ungar
n - w o l l e n .html, abgerufen am 13. November
2025)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 27. November 2025
Die Bundesregierung beobachtet fortlaufend die
Investitionsbedingungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Die Standortentscheidung von Unternehmen ist von einer Vielzahl von
Faktoren abhängig, wie z. B. Produktions- und Lohnkosten,
Steuersätzen, Absatzmarktnähe, Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal,
Regulierungen, Infrastruktur, staatlichen Fördermaßnahmen, Rechts- und
Planungssicherheit. Nach Informationen des Statistischen Bundesamtes
(www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/11/PD25_412_52
931.html?nn=2110) waren Motive für Unternehmensverlagerungen ins
Ausland im Zeitraum 2021 bis 2023 insbesondere Kostenvorteile.
Die Industrieenergiepreise sind nach Kenntnis der Bundesregierung in
Ungarn nicht günstiger als in Deutschland und bewegen sich im
europäischen Durchschnitt. Zudem hat die Bundesregierung auch Kenntnis von
Sondersteuern und restriktiven Maßnahmen durch die ungarische
Regierung, die die Tätigkeit deutscher Unternehmen in Ungarn behindern.
Die Bundesregierung verbessert mit zahlreichen Maßnahmen wie dem
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, dem steuerlichen
Investitionssofortprogramm, der Absenkung von Energie- und
Stromkosten, der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
sowie der Hightech- und Innovationsförderung die Rahmenbedingungen
für Unternehmen am Standort Deutschland.
41. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Gründe führten zum Rückzug des
Bundeskanzlers Friedrich Merz von der Teilnahme am
EU-CELAC-Gipfel, und welche diplomatischen
Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
inmitten der wachsenden Spannungen zwischen den
USA und einigen Ländern Lateinamerikas eine
Deeskalation zu fördern und eine mögliche US-
Militäroperation gegen Venezuela zu verhindern?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 25. November 2025
Die Bundesrepublik Deutschland wurde beim EU-CELAC-Gipfel am
9. November 2025 in Santa Marta, Kolumbien, durch den
Bundesaußenminister Dr. Johann David Wadephul, hochrangig vertreten. Eine
Teilnahme seitens des Bundeskanzlers war aufgrund der geringen
Beteiligung auf Ebene der Staats- und Regierungschefs auf Seiten der weiteren
an diesem Treffen teilnehmenden Staaten nicht angezeigt.
Die Bundesregierung beobachtet die aktuelle Lageentwicklung zwischen
den Vereinigten Staaten von Amerika und Venezuela und steht hierzu
mit Partnern in der Region und darüber hinaus im Kontakt.
42. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Unternimmt die Bundesregierung Schritte, um
die durch die Äußerungen des Bundeskanzlers
Friedrich Merz im Anschluss an seine Reise nach
Belém entstandenen Irritationen im Verhältnis zu
Brasilien auszuräumen, und wenn ja, welche, und
welche Auswirkungen erwartet die
Bundesregierung von diesen Äußerungen auf die
Erfolgsaussichten des im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD angestrebten Ausbaus der
strategischen Partnerschaft mit den Ländern
Lateinamerikas, unter anderem im Klimabereich
(Quelle: www.spiegel.de/wissenschaft/friedrich-
merzwie-der-kanzler-die-brasilianer-mit-aussagen-ueb
er-belem-erzuernt-a-c072247a-a8a0-4235-b968-c
58c10604b8f?sara_ref=re-so-app-sh)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 26. November 2025
Der Bundeskanzler und der brasilianische Präsident Lula da Silva haben
in Belém, Brasilien, ein sehr produktives Gespräch geführt und haben
sich im Rahmen des G20-Gipfels in Johannesburg, Südafrika, erneut
persönlich ausgetauscht.
Das deutsch-brasilianische Verhältnis ist aus Sicht der Bundesregierung
sehr gut. Die Bundesregierung wird die Beziehungen zu Brasilien auch
im kommenden Jahr weiter vertiefen.
43. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus
den Vorwürfen von Opposition und
internationalen Organisationen, die die
Präsidentschaftswahlen in Tansania am 29. Oktober 2025 als
weder frei noch fair kritisieren, und aus dem
gewaltsamen Vorgehen staatlicher Sicherheitskräfte
gegenüber Demonstrierenden nach der Wahl, und
zieht die Bundesregierung hieraus Konsequenzen
für die bilateralen Beziehungen zur tansanischen
Regierung, und wenn ja, welche, und nahmen
deutsche Vertreterinnen und Vertreter an der
Vereidigungszeremonie von Samia Suluhu Hassan als
Präsidentin Tansanias teil?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 27. November 2025
Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union, Kaja Kallas, hat sich im
Zuge der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Tansania am 2.
November 2025 zur Situation im Land geäußert. Die Bundesregierung hat
diese Erklärung vollumfänglich unterstützt.
Ein vorläufiger Bericht der Wahlbeobachtermission der Afrikanischen
Union vom 5. November 2025 verzeichnet, dass die Wahlen nicht „den
Prinzipien der Afrikanischen Union (...) und Standards für
demokratische Wahlen“ entsprachen. In diesem Zusammenhang beobachtet die
Bundesregierung gemeinsam mit den EU-Partnern die weiteren
Entwicklungen genau und sucht fortlaufend das Gespräch mit
Vertreterinnen und Vertretern der tansanischen Regierung, auch und besonders
bezüglich der gewaltsamen Geschehnisse rund um die
Präsidentschaftswahlen. Die Bundesregierung überprüft in diesem Lichte derzeit ihr
bilaterales Engagement mit Tansania.
Die Bundesregierung stimmt ihr Vorgehen eng mit EU-Partnern ab. An
der Vereidigungszeremonie von Präsidentin Samia Suluhu Hassan
nahmen die EU-Delegation und fast alle vor Ort vertretenen Botschaften auf
Leitungsebene teil, ebenso der deutsche Botschafter.
44. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
In welcher Höhe ist das Museum of West African
Art in Benin City bis zum Zeitpunkt der Frage aus
Bundesmitteln gefördert worden, und wie haben
die Bundesregierung beziehungsweise die
diplomatische Vertretung der Bundesrepublik
Deutschland in Nigeria auf die gewaltsame Störung der
Eröffnung des Museums reagiert (vgl. www.zei
t.de/kultur/kunst/2025-11/museum-of-west-africa
n-art-benin-city-nigeria-protest?)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 24. November 2025
Die entsprechenden Förderungen des Museum of West African Art
(MOWAA) aus Bundesmitteln belaufen sich auf 8,6 Mio. Euro.
Die Bundesregierung hat über die Botschafterin der Bundesrepublik
Deutschland in Nigeria umgehend auf die Störung der Preview-
Veranstaltung am MOWAA am 9. November 2025 reagiert und gegenüber
hochrangigen Vertretern der Bundesrepublik Nigeria zur Sprache
gebracht.
Über die Inhalte vertraulicher Gespräche mit anderen Staaten äußert sich
die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
45. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund
möglicher Beobachtungen des beabsichtigten
Beitritts der Republik Serbien zur Europäischen
Union Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen
der weiterhin in Serbien frei operierenden
russischen Propagandakanäle, insbesondere RT und
Sputnik, auf die Verbreitung EU-feindlicher und
antidemokratischer Narrative, und wenn ja, wie
lauten diese, und hat die Bundesregierung
angesichts der Berichte über mangelnde Fortschritte
Serbiens in zentralen Beitrittskriterien wie
Rechtsstaatlichkeit, Medienfreiheit, Reform der
öffentlichen Verwaltung und Angleichung an die
EU-Außenpolitik eine Auffassung dazu, ob
Serbien die Kopenhagener Kriterien für einen Beitritt
zur Europäischen Union erfüllt, und wenn ja, wie
lautet diese (www.reporter-ohne-grenzen.de/artik
el/pressemitteilungen/77/anhaltende-gewalt-gege
n-medienschaffende; www.europarl.europa.eu/do
ceo/document/TA-10-2025-0093_DE.pdf)?
46. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
die aktuelle Lage der Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit in Serbien im Hinblick auf den
angestrebten Beitritt Serbiens zur Europäischen Union,
insbesondere vor dem Hintergrund wiederholter
Berichte über Einschränkungen der politischen
Rechte, des Drucks auf unabhängige Medien
(https://akademie.dw.com/de/trotz-einer-rekordza
hl-von-angriffen-auf-die-pressefreiheit-in-
serbiensetzen-journalistinnen-und-journalisten-ihre-arbei
t-fort /a-74380182) und zivilgesellschaftlichen
Organisationen (www.reporter-ohne-grenzen.de/a
rtikel/pressemitteilungen/77/anhaltende-gewalt-ge
gen-medienschaffende), und setzt sich die
Bundesregierung dafür ein, dass die Einhaltung der
Kopenhagener Kriterien und der europäischen
Grundwerte – insbesondere Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Grundrechte,
Medien- und Meinungsfreiheit – Voraussetzung für
weitere Beitrittsfortschritte Serbiens bleibt, und
wenn ja, wie?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 24. November 2025
Die Fragen 45 und 46 werden zusammen beantwortet.
Durch die gezielte Verbreitung von Desinformation und
Informationsmanipulation setzt sich Russland aktiv gegen die EU-Annäherung
Serbiens ein. Russische Staatsmedien schüren Instabilität, verstärken
antidemokratische Tendenzen und antieuropäische Vorbehalte. Die
Bundesregierung verfolgt diese Entwicklungen in Serbien genau, wie in allen
anderen Ländern der Region, und wirkt ihnen entgegen.
Bezüglich des EU-Beitrittsprozesses von Serbien führt der jährliche
Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission vom 4. November
2025 für alle EU-Beitrittsländer klar auf, in welchen Bereichen
Fortschritte nötig sind. Der EU-Beitrittsprozess ist ein anspruchsvoller
Prozess, der die umfassende Angleichung an den EU-Acquis zum Ziel hat.
Serbien befindet sich aktuell inmitten dieses Prozesses.
Im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses spielen rechtsstaatliche Kriterien
wie Meinungs- und Pressefreiheit sowie Medienpluralismus eine
zentrale Rolle und sind Teil der sogenannten „Fundamentals“ in Cluster 1,
die insgesamt die Geschwindigkeit des Beitrittsprozesses bestimmen.
In ihrem aktuellen Fortschrittsbericht und der begleitenden Mitteilung
dazu stellt die Europäische Kommission insoweit fest, dass die
Reformen in Serbien an Tempo verloren haben.
Für die Bundesregierung ist klar: Grundwerte wie Versammlungs- und
Meinungsfreiheit sind nicht verhandelbar. Gewalt und Drohungen gegen
Journalistinnen und Journalisten und Mitglieder der Zivilgesellschaft
sind inakzeptabel und müssen lückenlos aufgeklärt werden. Serbien
muss sich als EU-Beitrittskandidat auch hieran messen lassen.
Die Bundesregierung fordert Serbien deswegen klar zu entsprechenden
Fortschritten auf, um sich an die europäischen Standards anzugleichen.
Dazu zählt auch die Angleichung an die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik der Europäischen Union.
47. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung
über die sicherheits-, menschenrechts- und
völkerrechtlich relevanten Entwicklungen seit
Inkrafttreten der Waffenruhe am 10. Oktober 2025
vor, einschließlich der in internationalen
Berichten dokumentierten Zerstörungen von über
1.500 Gebäuden in vom israelischen Militär
kontrollierten Gebieten des Gazastreifens (www.bb
c.com/news/articles/c0mxylxw48yo) sowie der
von den Vereinten Nationen erfassten Zunahme
von gewaltsamen Übergriffen durch israelische
Siedler im Westjordanland (www. t h e g u a r d i a
n.com/world/2025/nov/18/west-bank-surge-settle
r-violence-israel-palestine), und in welcher Weise
fließen diese Erkenntnisse in die Entscheidung
der Bundesregierung ein, die seit dem 8. August
2025 geltenden Ausfuhrbeschränkungen für
bestimmte Rüstungsgüter an Israel zum 24.
November 2025 aufzuheben und zur regulären
Einzelfallprüfung zurückzukehren (www.tagesschau.de/inla
nd/innenpolitik/israel-bundesregierung-ruestung-1
00.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 27. November 2025
Die Bundesregierung verfolgt die Lage in Gaza und im Westjordanland
eng und ist dazu mit der israelischen Regierung und der
Palästinensischen Behörde im regelmäßigen Austausch. In Gaza drängt die
Bundesregierung u. a. darauf, dass sich alle Seiten an den Waffenstillstand und
die in diesem Zusammenhang getroffenen Vereinbarungen halten. Die
Zunahme von gewaltsamen Übergriffen durch israelische Siedler im
Westjordanland betrachtet die Bundesregierung mit großer Sorge. Sie
erwartet, dass diese Vorfälle juristisch aufgearbeitet und die
Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet
die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen
Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und
sicherheitspolitischer Erwägungen. Die Prüfung erfolgt im Hinblick auf die
Art des Rüstungsgutes und seinen vorgesehenen Verwendungszweck im
jeweiligen Empfängerland.
48. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Ist der Bundesregierung das Gutachten der
Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen
Bundestages (WD 2 – 3000 – 044/25) bekannt, welches
darlegt, dass Massaker und
Menschenrechtsverletzungen unter regelmäßiger Beteiligung von
syrischen Regierungstruppen stattfinden, und wenn
ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus
mit Blick auf den geplanten Besuch des syrischen
Machthabers Ahmed al-Sharaa?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 24. November 2025
Die Bundesregierung hat von diesem und anderen Berichten Kenntnis.
Sie hat die Gewaltausbrüche im März 2025 an der Westküste Syriens
und im Juli 2025 im Gouvernement Suweida von Anfang an verurteilt
und Aufklärung gefordert. Sie steht zu den Themen im direkten
Austausch mit der syrischen Regierung. In Gesprächen mit der syrischen
Regierung betont die Bundesregierung, dass für Stabilisierung und
nachhaltigen Frieden der Schutz von Menschen- und Minderheitenrechten
sowie die glaubwürdige Aufarbeitung von Verbrechen nötig ist.
Um zur Aufklärung und Aufarbeitung von Gewalttaten beizutragen,
unterstützt die Bundesregierung insbesondere die Arbeit des Büros des
Hochkommissars für Menschenrechte sowie der vom VN-
Menschenrechtsrat eingesetzten Commission of Inquiry (Col) finanziell und
politisch.
Die syrische Regierung hat sich öffentlich zur Aufklärung der
Gewaltausbrüche bekannt. So wurde beispielsweise eine nationale
Untersuchungskommission zu den Ausschreitungen an der Westküste
eingerichtet, die bereits einen Bericht vorgelegt hat. Auch die Zusammenarbeit
mit der Col verlief konstruktiv. So wurde betont, dass die Regierung der
VN-Kommission umfassenden Zugang in die betroffenen Gebiete
gewährte und bei der Untersuchung kooperierte. Die syrische Regierung
reagierte unmittelbar auf den vorgelegten Bericht und nahm die darin
formulierten Empfehlungen als „Roadmap“ an. Erste Verantwortliche
wurden bereits verhaftet. Am 18. November 2025 begannen die ersten
Prozesse, 14 Angeklagte wurden aufgrund ihrer Involvierung in den
Gewaltausbrüchen an der Westküste im März 2025 verhört, darunter sieben
Anhänger des ehemaligen Assad-Regimes und sieben Mitglieder der
Sicherheitskräfte der Regierung. Auch für die Ereignisse in Suweida läuft
zurzeit eine entsprechende Untersuchung. Der syrische Justizminister
bekräftigte am 30. Oktober 2025 erneut, dass alle Verantwortlichen für
Verbrechen in den Küstenregionen sowie in Suweida zur Rechenschaft
gezogen werden, inklusive Angehörige der syrischen Sicherheitskräfte.
49. Abgeordneter
Dr. Rainer
Rothfuß
(AfD)
Macht sich derzeit ein Beauftragter der
Bundesregierung regelmäßig ein Bild von den
Haftbedingungen der in Budapest in Untersuchungshaft
sitzenden linksextremen Person Maja T., die wegen
schwerer Körperverletzung und Mitgliedschaft in
einer kriminellen Vereinigung angeklagt ist, und
wenn ja, kam bzw. kommt er dabei zum Schluss,
dass die Haftbedingungen rechtsstaatlichen
Standards entsprechen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 27. November 2025
Das Auswärtige Amt sowie die Auslandsvertretungen der
Bundesrepublik Deutschland betreuen entsprechend der Vorgaben von § 7 des
Konsulargesetzes deutsche Untersuchungs- und Strafgefangene im Ausland.
Im Falle der in Ungarn inhaftierten Person Maja T. bedeutet dies, dass
sich die Beschäftigten der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft
der Bundesrepublik Deutschland in Budapest im Rahmen von
Haftbesuchen bei Maja T., durch direkten Austausch mit der inhaftierten Person,
Angehörigen und Rechtsbeistand sowie den zuständigen ungarischen
Stellen ein Bild von den Haftbedingungen machen können. Die
Persönlichkeitsrechte von Maja T. stehen weiteren Ausführungen zu diesem
individuellen Haftfall entgegen.
50. Abgeordneter
David Schliesing
(Die Linke)
Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene
Auffassung zu den Vorwürfen über mutmaßlich
gezielte Angriffe auf die freie Berichterstattung
über den Krieg in Gaza und die Gewalt im
Westjordanland bzw. über eine versuchte
Delegitimierung der Berichterstattung z. B. durch
Institutionen der israelischen Regierung, über die u. a.
Reporter ohne Grenzen und 16 internationale
Journalistenverbände in ihrem offenen Brief an die
Bundesregierung berichtet hatten (www.reporter-
ohne-grenzen.de/artikel/pressemitteilungen/4114/
gaza-offener-brief-an-die-bundesregierung)
gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (bitte
aufführen), und plant sie eigene Maßnahmen, um die
Pressefreiheit in Israel und den Palästinensischen
Gebieten zu stärken, und wenn ja, welche?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 25. November 2025
Die Bundesregierung setzt sich weltweit für Pressefreiheit ein,
insbesondere in Krisengebieten. Vorsätzliche Angriffe auf Medienschaffende
verurteilt die Bundesregierung auf das Schärfste und fordert die
konsequente strafrechtliche Verfolgung dieser Angriffe.
Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der israelischen Regierung
regelmäßig für freie und ungehinderte Berichterstattung, auch aus Gaza
ein, unter anderem als Ko-Vorsitz der Media Freedom Coalition. Die
Media Freedom Coalition hat im August 2025 ein Statement
veröffentlicht, welches den Schutz von Journalistinnen und Journalisten sowie
Zugang zu Gaza für internationale Medien fordert.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
51. Abgeordneter
Kurt Kleinschmidt
(AfD)
Wann ist nach Auffassung der Bundesregierung
mit der vollständigen Auszahlung der
rückwirkenden Besoldungsanpassung für Soldatinnen und
Soldaten der Bundeswehr zu rechnen, nachdem
der erste lineare Erhöhungsschritt von +3 Prozent
zum 1. April 2025 sowie weitere Anpassungen
gemäß der Übertragung des Tarifabschlusses im
öffentlichen Dienst bislang noch nicht gesetzlich
umgesetzt wurden, für die Truppe daher bislang
nur eine Abschlagszahlung ab Dezember 2025
angekündigt ist, während Beschäftigte anderer
Bereiche des öffentlichen Dienstes die
entsprechenden vollständigen Nachzahlungen bereits erhalten
haben?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 27. November 2025
Die Bundesregierung hat sich am 3. September 2025 trotz des noch
nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens damit einverstanden
erklärt, für die im Jahr 2025 und im Jahr 2026 vorgesehenen linearen
Erhöhungen der Bezüge Abschlagszahlungen an Besoldungs- und
Versorgungsberechtigte des Bundes entsprechend der Höhe des
Tarifergebnisses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und
Kommunen vom 6. April 2025 zu zahlen. Diese Abschlagszahlungen
erfolgen rückwirkend und in voller Höhe für die Kalendermonate ab
April 2025 zum Abrechnungsmonat Dezember 2025 und entsprechend
erhöht fortlaufend, vorbehaltlich des späteren Inkrafttretens des
Gesetzes.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
52. Abgeordneter
Dr. Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist ein Wiederaufleben der Möglichkeit der
Beantragung von Einzelmaßnahmenförderungen für
Wärmenetze, welche am 15. September 2025
ausgelaufen sind (www.bafa.de/DE/Energie/Energiee
ffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/ef
fiziente_waermenetze_node.html), geplant, und
wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht, und
inwiefern plant die Bundesregierung weitere
Finanzierungsmöglichkeiten für die Sicherstellung
der Dekarbonisierung der Wärmenetze in den
nächsten zehn Jahren (bitte auch ggf. Höhe der
Mittel angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 24. November 2025
Durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) können
weiterhin investive Einzelmaßnahmen in Wärmenetzen parallel zu
einem bereits bestehenden Transformationsplan gefördert werden
(BEW-Förderrichtlinie, Nummer 7.2.4.1b). Als schnell umsetzbare
Einzelmaßnahmen sind förderfähig: Solarthermieanlagen, Wärmepumpen,
Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss von
EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die
Erweiterung von Wärmenetzen, Wärmeübergabestationen. Ausgelaufen ist nur
die Möglichkeit der Beantragung von investiven Einzelmaßnahmen
unabhängig von einem Transformationsplan für das Wärmenetz (BEW-
Förderrichtlinie, Nummer 7.2.4.1a). Die Möglichkeit der Gewährung
von Förderung von Einzelmaßnahmen ohne Transformationsplan ist
durch die Förderrichtlinie auf 36 Monate nach Inkrafttreten der
Richtlinie begrenzt (Nummer 7.2.4.2) und entsprechend zum 15. September
2025 ausgelaufen.
Eine Wiedereinführung der Möglichkeit einer
Einzelmaßnahmenförderung in der BEW ohne bestehenden Transformationsplan ist derzeit
nicht geplant. Inzwischen sind auch bereits zahlreiche
Transformationspläne und Machbarkeitsstudien in Erstellung oder fertiggestellt.
Die Mittel für die Dekarbonisierung der Wärmenetze über die BEW
sollen ab dem Haushaltsjahr 2026 im Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaschutz (SVIK) veranschlagt werden. Der Regierungsentwurf des
Haushalts 2026 sieht für die BEW nochmals eine Aufstockung des
Zusagevolumens um rund 500 Mio. Euro auf rund 5,9 Mrd. Euro für den
Zeitraum 2027 bis 2036 sowie Barmittel in Höhe von rund 1,4 Mrd.
Euro vor.
53. Abgeordnete
Katharina Beck
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung, die Verträge der
Fondsmanager des im Rahmen der Start-up-
Strategie der Bundesregierung 2023 gegründeten
DeepTech & Climate Fonds Management GmbH
(www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/P
ressemitteilungen/Finanzpolitik/2023/02/2023-02-
02-eine-milliarde-fuer-zukunftstechnologien-im-d
eep-tech-bereich.html) zu verlängern, und wenn
ja, wann, und wenn nein, warum nicht, und haben
Gespräche mit der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht stattgefunden, von einem
Entzug der Verwaltungserlaubnis aufgrund des
Nichtvorhandenseins einer Geschäftsleitung nach
§ 23 des Kapitalanlagegesetzbuchs im Falle einer
längeren Übergangsphase ohne Geschäftsleitung
abzusehen (wenn ja, mit welchem Inhalt, und
welchem Ergebnis)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 26. November 2025
Im Rahmen einer strategischen Bündelung der Instrumente für
Direktinvestitionen zur Finanzierung junger technologieorientierter
Unternehmen beabsichtigt die Bundesregierung die Fortführung des DeepTech &
Climate Fonds (DTCF) auf der Plattform des High-Tech Gründerfonds
(HTGF). Daher werden auch die Verträge der bestehenden
Geschäftsführung nicht verlängert.
Gleichzeitig wird eine nahtlose Geschäftsführung und konstante
Betreuung der Portfoliounternehmen gewährleistet. Daher waren keine
diesbezüglichen Gespräche mit der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht erforderlich. Die konkrete Ausgestaltung der Fortführung ist
derzeit Gegenstand von Gesprächen mit den beteiligten Parteien.
54. Abgeordnete
Nicole Gohlke
(Die Linke)
Für welche nach § 17 Absatz 1 des Postgesetzes
(PostG) mit Universaldienstfiliale zu
versorgenden Gemeinden in Bayern wurde der Betrieb
einer automatisierten Station anstelle einer
Universaldienstfiliale nach § 17 Absatz 2 PostG
beantragt oder bereits zugelassen (bitte die bisher
zugelassenen automatisierten Stationen anstelle
einer Universaldienstfiliale nach § 17 Absatz 2
PostG in Bayern und die beantragten
automatisierten Stationen anstelle einer
Universaldienstfiliale nach § 17 Absatz 2 PostG in Bayern
auflisten)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 24. November 2025
Die Bundesnetzagentur hat in den folgenden Gemeinden im Freistaat
Bayern automatisierte Stationen anstelle von Universaldienstfilialen
gemäß § 17 Absatz 2 des Postgesetzes zugelassen (Stand: 20. November
2025):
PLZ Ort
1. 82216 Maisach
2. 82544 Egling
3. 82547 Eurasburg
4. 83569 Vogtareuth
5. 84335 Mitterskirchen
6. 85368 Wang
7. 86517 Wehringen
8. 86675 Buchdorf
9. 86862 Lamerdingen
10. 88145 Hergatz
11. 89349 Burtenbach
12. 90427 Nürnberg
13. 91091 Großenseebach
14. 93179 Brennberg
15. 93473 Arnschwang
16. 95182 Döhlau
17. 95503 Hummeltal
18. 97237 Altertheim
19. 97297 Waldbüttelbrunn
20. 97616 Bad Neustadt
Zu eingegangenen, bisher nicht geprüften und beschiedenen Anträgen
liegt der Bundesnetzagentur keine Auswertung nach Regionen vor.
55. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
Wie stellt das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie sicher, dass bei Baumaßnahmen für
das Projekt zum Neubau der Wasserstoffleitung
von Wefensleben nach Salzgitter Green Octopus
Mitteldeutschland (Planungsstand gemäß Ontras
Gastransport GmbH, Unterlagen zur
Raumverträglichkeitsprüfung, Machbarkeitsstudie), die
durch Mittelzuweisung des
Bundeswirtschaftsministeriums gefördert werden, seitens der
Genehmigungsbehörden der Schutz von natürlichen
Lebensgrundlagen, Umwelt und Natur in den von
der Trassenführung betroffenen Bundesländern in
den jeweiligen, von den Genehmigungsbehörden
der Länder durchzuführenden
Genehmigungsverfahren, insbesondere bei den
Raumverträglichkeitsprüfungen, bzw. danach im
Aufsichtsverfahren über den Betrieb der Anlagen zur Genüge
Berücksichtigung finden, und inwieweit sind diese
Kriterien bei der Entscheidung zur Bewilligung
von Fördermitteln bedingt?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 26. November 2025
Die Bundesregierung sieht im Aufbau einer leistungsfähigen
Transportinfrastruktur eine wichtige Grundlage für den Hochlauf des
Wasserstoffmarktes in Deutschland. Das im Oktober 2024 von der
Bundesnetzagentur genehmigte Wasserstoff-Kernnetz dient dem überregionalen
Transport und soll Erzeugungs- und Verbrauchszentren sowie Speicher und
Importpunkte miteinander verbinden. Alle Bundesländer werden durch
das Wasserstoff-Kernnetz angebunden.
Erste Wasserstoff-Kernnetzleitungen mit einer Länge von über 500
Kilometern gehen bereits in diesem Jahr in Betrieb, darunter auch in
Niedersachsen. Der Aufbau des Kernnetzes erfolgt sukzessive sowie
szenarienbasiert und bedarfsorientiert im Rahmen der turnusmäßigen integrierten
Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die
Koordinierungsstelle KO-NEP der Netzbetreiber erstellt aktuell auf Basis des von der
Bundesnetzagentur genehmigten Szenariorahmens einen ersten Entwurf für
den Netzentwicklungsplan 2025–2037/2045, der am Ende des
Verfahrens von der Bundesnetzagentur bestätigt werden soll.
Die angesprochene Neubau-Wasserstoffleitung von Wefensleben nach
Salzgitter (KLN063-01) ist Teil des genehmigten Wasserstoff-
Kernnetzes. Es handelt sich um ein strategisches Großprojekt von gemeinsamem
europäischem Interesse (Important Project of Common European
Interest, IPCEI). Gemäß der Kernnetz-Genehmigung ist eine
Inbetriebnahme für September 2028 geplant. Die Errichtung der konkreten Leitung
liegt in Verantwortung des Vorhabensträgers Ontras Gastransport
GmbH, der auch für die Antragstellung der behördlichen
Genehmigungen verantwortlich ist. Für die Genehmigung der konkreten
Bauvorhaben und der Trassenführungen sind die Landesbehörden unter
Anwendung der jeweiligen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen
zuständig. Die Genehmigungsverfahren und Aufsichtsverfahren über den
Betrieb der Anlagen liegt nicht in der Zuständigkeit der
Bundesregierung, unabhängig davon, ob es sich um ein mit Bundesmitteln
gefördertes IPCEI-Projekt handelt.
56. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Auf welche Summe belaufen sich die vom Bund
für die Umsetzung der Nationalen
Wasserstoffstrategie und die Förderung des Hochlaufs der
Wasserstoffwirtschaft von 2020 bis 2030
bereitgestellten und geplanten Finanzmittel (bitte
bewilligte und abgerufene Summen jährlich auflisten)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 28. November 2025
Die Bundesregierung weist vorab darauf hin, dass etliche in Betracht
kommende Haushaltstitel nicht nur den Hochlauf der
Wasserstoffwirtschaft, sondern übergreifend beispielsweise die Förderung von
Transformationstechnologien adressieren. Ein fixes Budget für den Hochlauf der
Wasserstoffwirtschaft im Sinne Ihrer Frage kann daher nicht
ausgewiesen werden. Für die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie und
die Förderung des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft wurden für die
Jahre 2020 bis 2025 insgesamt 13.302.611.990,80 Euro bereitgestellt.
Davon sind 6.368.909.539,97 Euro, Stand: 31. Oktober 2025, abgerufen
worden.
In der nachstehenden Tabelle wird die jährliche Aufteilung dieser Mittel
dargestellt.
Haushalsjahre/
in Tausend Euro 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Bereitgestellte Mittel 714.212 1.089.270 2.020.259 2.643.238 3.960.628 2.875.004
abgerufene Summe
(Mittelabfluss für 2025,
Stand: 31. Oktober 2025) 362.913 350.763 954.268 1.455.426 2.058.497 1.187.044
Für zukünftige Haushaltsjahre legt die Bundesregierung dem Parlament
nach Abschluss des regierungsinternen Aufstellungsverfahrens den
Haushaltsentwurf für das Folgejahr zur Beratung und Beschlussfassung
durch den Haushaltsgesetzgeber vor.
57. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten
für die Kraftwerksstrategie, wenn die Ergebnisse
des Koalitionsausschusses vom 13. November
2025 umgesetzt werden, und aus welchen
Haushaltstiteln soll sie finanziert werden?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 21. November 2025
Zum jetzigen Zeitpunkt sind wichtige Ausgestaltungsfragen zu den
Kraftwerksausschreibungen noch Gegenstand der laufenden Gespräche
mit der EU-Kommission. Diese Ausgestaltungsfragen haben einen
erheblichen Einfluss auf die Wettbewerbssituation und das
Gebotsverhalten, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässlichen Angaben zu den
Kosten und deren Finanzierung gemacht werden können.
Für die Kraftwerksstrategie wurde im Kapitel 6092 der Titel 893 12 im
Einzelplan 60 angelegt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass
haushaltsrelevante Finanzierungsbedarfe grundsätzlich erst mit der Inbetriebnahme
der Kraftwerke anfallen.
58. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Geht die Bundesregierung davon aus, dass es zur
Finanzierung der angedachten Kraftwerkstrategie
einer Umlage bedarf, und wenn ja, von welcher
Höhe geht sie aus (bitte Auswirkungen für
gewerbliche und private Verbraucher/-innen
angeben; vgl. www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/
kraftwerksstrategie-bundesregierung-102.html)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 24. November 2025
Die Bundesregierung beabsichtigt die Einführung eines umfassenden
Kapazitätsmechanismus, der sich an die Ausschreibungen der
Kraftwerksstrategie anschließt. Das EU-Beihilferecht fordert im Fall eines
Kapazitätsmechanismus eine verursachergerechte Refinanzierung.
Der Umfang dieser Refinanzierung hängt insbesondere vom Umfang der
benötigen steuerbaren Kapazitäten, aber auch von vielen weiteren
Einflussgrößen ab, die noch Gegenstand der laufenden Gespräche mit der
EU-Kommission sind.
59. Abgeordnete
Dr. Anna
Lührmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Informationen liegen der
Bundesregierung bezüglich Einführungszeitpunkt und
Ausgestaltung eines Minimum Performance Standards
(MPS) von Rechenzentren in der EU vor?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 25. November 2025
Im Oktober 2025 hat die Europäische Kommission einen technischen
Bericht veröffentlicht, in dem Vorschläge für die Ausgestaltung von
„Minimum Performance Standards“ (MPS) enthalten sind. Der
technische Bericht ist unter folgendem Link abrufbar: https://op.europa.eu/en/
publication-detail/-/publication/29aal4ed-a4ba-11f0-a7c5-01aa75ed71al/
language-en.
Ein konkreter Einführungszeitpunkt von MPS ist der Bundesregierung
nicht bekannt.
60. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Welche Länder besucht die Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie Katherina Reiche im
Rahmen ihrer Reise in die Golfregion, und welche
deutschen Unternehmen (bzw. ihre Vertreter)
begleiten die Bundeswirtschaftsministerin (bitte
jeweils die Gesamtzahl der in der Delegation
vertretenen Unternehmen angeben und davon jeweils
die 13 größten/umsatzstärksten Unternehmen
namentlich auflisten)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 24. November 2025
Die Bundesministerin Katherina Reiche besuchte während ihrer
Golfreise vom 16. bis 19. November 2025 die Vereinigten Arabischen Emirate
(VAE) und Katar (QAT). Insgesamt haben 21 Unternehmen die
Bundesministerin auf ihrer Auslandsdienstreise begleitet. Nachfolgend erhalten
Sie eine Aufstellung der 13 umsatzstärksten Unternehmen aus der
begleitenden Wirtschaftsdelegation:
Unternehmen Länder
1 KfW VAE, QAT
2 Siemens AG nur VAE
3 SAP SE VAE, QAT
4 Uniper SE VAE, QAT
5 EnBW AG nur VAE
6 Siemens Energy nur VAE
7 Covestro AG nur VAE.
8 Rheinenergie VAE, QAT
9 Wilo SE VAE, QAT
10 TÜV NORD GmbH VAE, QAT
11 Secunet international GmbH VAE, QAT
12 Thyssenkrupp Decarb Technologies VAE, QAT
13 SEFE GmbH VAE. QAT
61. Abgeordnete
Ines Schwerdtner
(Die Linke)
Wie bewertet die Bundesregierung die
Umsetzbarkeit der von der Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie geäußerten Forderung, „dass
die Zeit, die man insgesamt im Beruf verbringt,
länger werden muss“, vor dem Hintergrund, dass
ein erheblicher Anteil der Beschäftigten in
Tätigkeiten mit hohen physischen und/oder
psychischen Anforderungen („demanding jobs“) das
reguläre Renteneintrittsalter nicht erreicht (www.f
r.de/politik/streit-um-rente-wirtschaftsministerin-r
eiche-gibt-der-jungen-union-recht-zr-9403999
8.html; www.zew.de/publikationen/early-retireme
nt-of-employees-in-demanding-jobs-evidence-fro
m-a-german-pension-reform-1)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 24. November 2025
Der am 19. November 2025 vom Kabinett verabschiedete
Rentenversicherungsbericht zeigt, dass die Erwerbstätigkeit Älterer seit dem Jahr
2000 deutlich gestiegen ist (vgl. Rentenversicherungsbericht 2025,
S. 72 ff.). Dies verdeutlicht, dass immer mehr Personen auch im Alter
einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Steigerung der Erwerbstätigkeit
ist weiterhin ein wichtiger Baustein, um dem Arbeitskräftemangel und
den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegenzutreten.
Mit der Aktivrente will die Bundesregierung daher einen Anreiz
schaffen, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben. Darüber hinaus soll das
Anschlussverbot bei sachgrundlosen Befristungen für Personen nach
Erreichen der Regelaltersgrenze aufgehoben werden. Für Personen, die die
Regelaltersgrenze erreicht haben, wird so die Rückkehr zu ihrem
bisherigen Arbeitgeber erleichtert. Gleichzeitig erkennt die Bundesregierung
an, dass ein Teil der Beschäftigten in Tätigkeiten mit hohen physischen
und/oder psychischen Belastungen arbeitet. Auch deshalb hat sich die
Bundesregierung vorgenommen, den Grundsatz „Prävention vor Reha
vor Rente“ sowie gute Arbeitsbedingungen für körperlich stark belastete
Berufsgruppen und die Prävention vor psychischen Erkrankungen zu
stärken.
62. Abgeordnete
Katrin Uhlig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie weit ist nach Informationen der
Bundesregierung die Digitalisierung im Bereich des
Netzanschlusses und des täglichen Betriebs bei den
Verteilnetzbetreibern fortgeschritten, und plant
die Bundesregierung Maßnahmen, die die
Verteilnetzbetreiber mit Blick auf den
Digitalisierungsprozess stärker in die Pflicht nehmen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 21. November 2025
Elektrizitätsverteilernetzbetreiber haben sicherzustellen, dass
Anschlusspetenten über die gemeinsame Internetseite der Verteilnetzbetreiber
(VNBdigital.de) auf die Internetseite des zuständigen Netzbetreibers
gelangen, um dort Netzanschlussbegehren im Bereich der Niederspannung
zu stellen. Betroffen sind rund 830 Verteilnetzbetreiber. Nach den der
Bundesregierung vorliegenden Informationen haben mehr als 99 Prozent
der betroffenen Netzbetreiber die Verlinkung auf VNBdigital.de
vorgenommen. Zum 15. Oktober 2025 hatten mehr als 90 Prozent der
betroffenen Verteilnetzbetreiber ein Webportal nach § 8 Absatz 7 des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) angeboten.
Ein wesentlicher Baustein, um den Verteilnetzbetrieb zu digitalisieren,
sind neben Smart Metern insbesondere auch intelligente
Ortsnetzstationen. Sie erfassen laufend den Netzzustand und können je nach
Ausstattung neben ihrer Kernfunktionalität (Spannungsregelung) auch
für Energiemanagement, Flexibilitätssteuerung und Prognosefunktionen
eingesetzt werden. Nach einer aktuellen Auswertung der
Bundesnetzagentur (www.smard.de/page/home/topic-article/444/217828/auslastun
g-und-betrieb-des-verteilernetzes) setzt mehr als die Hälfte der befragten
Netzbetreiber intelligente Ortsnetzstationen ein.
Aus Sicht der Bundesregierung besteht weiterer Handlungsbedarf im
Bereich der Netzanschlussverfahren sowie bei der Digitalisierung im
Verteilnetz. Hierzu wird die Bundesregierung entsprechend der
Entschließungsanträge des Deutschen Bundestages vom 13. November
2025 (vgl. Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 21/2793,
S. 5, Nummer II und III) Maßnahmen vorlegen.
63. Abgeordnete
Katrin Uhlig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Umfasst der Wille der Bundesregierung zur
Entbürokratisierung auch das Vorhaben, die
Netzanschlussbedingungen für Erneuerbare-Energien-
Anlagen stärker zu vereinfachen, und wie
bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf den
Netzanschlussprozess die Idee eines „One-Stop-
Shops“, der alle erforderlichen Anmeldungen für
eine Erneuerbare-Energien-Anlage bündelt und
von allen beteiligten Akteuren akzeptiert wird?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 21. November 2025
Bei der Verbesserung des rechtlichen Rahmens für
Netzanschlussverfahren verfolgt die Bundesregierung einen ganzheitlichen Ansatz, der auch
Erneuerbare-Energien-Anlagen einschließt. Da Netzanschlusszusagen
und öffentlich-rechtliche Genehmigungen unterschiedlicher Rechtsnatur
sind, sind der Idee eines „One-Stop-Shops“ hier allerdings rechtliche
Grenzen gesetzt.
64. Abgeordneter
Mathias Weiser
(AfD)
Welche Festlegungen sollen durch das EMPA
(EU-Mercosur Partnership Agreement) im Handel
zwischen der EU und den Mercosur-Staaten
getroffen werden, und inwieweit unterscheiden sich
die Festlegungen des Interims-
Handelsabkommens (ITA) zwischen der EU und Chile zu den
angestrebten Festlegungen des EMPA?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 28. November 2025
Ein wesentliches Ziel des angestrebten Partnerschaftsabkommens
zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und
dem Gemeinsamen Markt des Südens (MERCOSUR), der
Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik
Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits (EMPA) ist der
Aufbau eines modernen, ausgewogenen und regelbasierten
Handelsrahmens, der Investitionen fördert, Marktchancen erweitert und zur
wirtschaftlichen Diversifizierung und Wettbewerbsfähigkeit beider
Regionen beiträgt. Das Abkommen trägt damit zur Diversifizierung der
Wirtschaftsbeziehungen der EU bei. Dadurch, dass das Abkommen die
Zusammenarbeit in verschiedenen Sektoren fördert, wird die
wirtschaftliche Abhängigkeit von Unternehmen aus der EU von einzelnen
Märkten reduziert und langfristig eine widerstandsfähigere, vielseitigere Basis
für die Wirtschaft der EU und ihrer Mitgliedstaaten geschaffen.
Der Handelsteil des Abkommens sieht einen umfassenden Abbau von
Zöllen und Handelshemmnissen sowie eine Verbesserung des Zugangs
zu wichtigen Rohstoffen durch die Senkung oder Beseitigung von
Ausfuhrsteuern und die weitgehende Abschaffung von
Exportbeschränkungen und -monopolen vor. Das Abkommen schafft neue
Exportmöglichkeiten und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen, u. a.
in Schlüsselsektoren. Der Zollabbau betrifft 91 Prozent der Waren, die
EU-Unternehmen in den MERCOSUR exportieren, insbesondere
Industrieerzeugnisse. Das Abkommen erleichtert darüber hinaus den Zugang
zu öffentlichen Beschaffungen in den MERCOSUR-Staaten und
unterstützt gezielt Exporte kleiner und mittlerer Unternehmen, etwa durch
erhöhte Transparenz über anwendbare Bestimmungen und Erleichterungen
bei der Zollabwicklung. Vorgesehen ist außerdem ein bilateraler
Schutzmechanismus bei einer drohenden Schädigung heimischer
Wirtschaftszweige.
Ein wesentlicher Unterschied zu dem Handelsteil des fortgeschrittenen
Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (AFA),
dessen handelspolitische Bestimmungen mit dem Interim Trade Agreement
(ITA) bereits zum 1. Februar 2025 in Kraft getreten sind, liegt darin,
dass das AFA Bestimmungen zum Investitionsschutz enthält; dies ist
beim EMPA nicht der Fall. Zudem handelt es sich beim AFA um die
Modernisierung des bestehenden Assoziationsabkommens zwischen der
Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile von 2002. Mit dem
AFA wurde ein weitergehender Zollabbau für 99,9 Prozent der EU-
Exporte vereinbart.
Nähere Informationen zu den Inhalten der beiden Abkommen sind auf
den Seiten der Europäischen Kommission abrufbar: https://policy.trade.e
c.europa.eu/eu-trade-relationships-country-and-region/countries-and-reg
ions/mercosur/eu-mercosur-agreement_en und https://policy.trade.ec.eur
opa.eu/eu-trade-relationships-country-and-region/countries-and-regions/
chile/eu-chile-agreement_en.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
65. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung
zur Förderung von Cybersicherheit an
Hochschulen, und mit welchen Förderprogrammen plant
das Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt Forschungseinrichtungen bei
der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zu
unterstützen (bitte pro Förderprogramm auch die
entsprechenden Mittel angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 27. November 2025
Die Hochschulen liegen gemäß der föderalen Kompetenzverteilung in
der Zuständigkeit der Länder. Die Bereitstellung einer sicheren IT-
Infrastruktur ist demnach Bestandteil der von den Ländern zu leistenden
Grundfinanzierung.
Mit dem Forschungsrahmenprogramm zur IT-Sicherheit (2021–2026)
fördert die Bundesregierung unterstützend exzellente Forschung für
IT‑Sicherheit und Privatheit, für wirtschaftliche Prosperität und
technologische Souveränität in Deutschland und in Europa. Die Ergebnisse der
geförderten Forschungsprojekte kommen auch Hochschulen zugute.
Hinsichtlich der Frage zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 20 bis 24 der Kleinen
Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2448
verwiesen. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt plant demzufolge keine entsprechenden Förderprogramme.
66. Abgeordnete
Sonja Lemke
(Die Linke)
Inwieweit teilt die Bundesregierung die von der
EU-Kommission in Erwägungsgrund 3 im
Verordnungsentwurf 2025/0229 (NLE) zum
Hochleistungsrechnen zum Ausdruck gebrachte
Auffassung, für die nächste Generation von KI-
Modellen wäre ein Leistungssprung in Richtung
„Artificial General Intelligence“, die menschlichen
Fähigkeiten gleichkommen würde, zu erwarten,
bzw. die von der Präsidentin der EU-Kommission
Ursula von der Leyen im Mai 2025 zum
Ausdruck gebrachte Erwartung, dass KI bereits
nächstes Jahr „dem menschlichen Verstand
nahekommt“ (https:/ec.europa.eu/commission/presscor
ner/detail/de/speech_25_1284), insbesondere vor
dem Hintergrund des am 10. November 2025
veröffentlichten offenen Briefs zahlreicher
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, der dieser
Aussage widerspricht und sie als allein auf
Werbebotschaften der Industrie basierend einschätzt
(www.iccl.ie/wp-content/uploads/2025/11/202511
10_Scientists-letter-to-the-President-AI-Hyp
e.pdf)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer
vom 25. November 2025
Die angesprochene Entwicklung in Richtung „Artificial General
Intelligence“ (AGI) sowie die benötigten Ressourcen sind seit einiger Zeit
Gegenstand kontroverser Debatten, insbesondere bezüglich des zeitlichen
Rahmens bis zur Entwicklung von AGI. Die Bundesregierung pflegt
einen intensiven Austausch mit der KI-Fachwelt auch zu diesem Thema.
Unter anderem hat sich die vom Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt geförderte Plattform Lernende Systeme
unlängst in einer Kurzpublikation mit dem Thema AGI auseinandergesetzt.
Die Bundesregierung nimmt die im Kontext AGI diskutierten Chancen
und potenziellen Risiken ernst.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
67. Abgeordneter
Luke Hoß
(Die Linke)
Wie häufig wurde in den Jahren 2014 bis 2024
eine Geldbuße gemäß § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten festgesetzt, und falls dies
statistisch nicht erfasst wird, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 27. November 2025
Der Bundesregierung liegen hinsichtlich der Häufigkeit der Festsetzung
von Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) keine
Erkenntnisse aus den Statistiken der Strafrechtspflege vor. Die Ein- und
Durchführung dieser Statistiken basiert auf bundeseinheitlichen
Verwaltungsanordnungen in Zuständigkeit der Länder. Die Erfassung von
Entscheidungen über die Festsetzung einer Geldbuße nach § 30 OWiG ist
hierbei nicht vorgesehen.
Die Bundesregierung weist jedoch darauf hin, dass rechtskräftige
Festsetzungen von Geldbußen gegen juristische Personen und
Personenvereinigungen nach § 30 OWiG unter den in § 149 Absatz 2 Satz 1
Nummer 3 der Gewerbeordnung genannten Voraussetzungen in das
Gewerbezentralregister einzutragen sind. Die Anzahl der insoweit im Zeitraum
2015 bis 2024 vorgenommenen Eintragungen kann der nachfolgenden
Auflistung entnommen werden:
2024: 5.526
2023: 4.253
2022: 4.417
2021: 5.046
2020: 4.620
2019: 3.662
2018: 3.617
2017: 3.065
2016: 2.907
2015: 4.647
Für das Jahr 2014 stehen keine Zahlen zur Verfügung.
68. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
Warum hat die Bundesregierung die Schriftliche
Frage 109 der Abgeordneten Birgit Bessin auf
Bundestagsdrucksache 21/2665 „von welchen
Bundesministerien und ihnen nachgeordneten
Behörden erhielt die Amadeu Antonio Stiftung im
Jahr 2024 finanzielle Zuwendungen oder sonstige
Unterstützung (bitte für jedes Bundesministerium
beziehungsweise Behörde im
Verantwortungsbereich der Bundesregierung jeweils den
finanziellen Gesamtbetrag angeben)“ insofern in der
Antwort der Bundesregierung unvollständig
beantwortet, als die Amadeu Antonio Stiftung im
Lobbyregister des Deutschen Bundestages selbst
angibt, vom Bundesministerium der Justiz im
erfragten Zeitraum einen Betrag zwischen 240.001
bis 250.000 Euro erhalten zu haben, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung ggf.
hieraus (vgl. Lobbyregister des Deutschen
Bundestages, Registernummer R004511, www.lobbyr
egister.bundestag.de/suche/R004511 abgerufen
am 17. November 2025)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe
vom 25. November 2025
Das damalige Bundesministerium der Justiz (BMJ) gewährte der
Amadeu Antonio Stiftung (AAS) im Jahr 2024 keine finanziellen
Zuwendungen oder sonstige Unterstützung. Die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 109 der Abgeordneten Birgit Bessin auf
Bundestagsdrucksache 21/2665 ist insofern vollständig und korrekt.
Konsequenzen sind vor diesem Hintergrund nicht zu ziehen. Eine
vorherige Projektförderung für die AAS durch das damalige BMJ lief im Jahr
2023 aus und wurde nicht fortgesetzt (Projekt „firewall – Hass im Netz
begegnen“). Die letzte Auszahlung an die AAS hierfür erfolgte ebenfalls
im Jahr 2023. Nähere Hintergründe zum Registereintrag sind nicht
bekannt. Das Befüllen des Lobbyregisters obliegt der Interessenvertretung
selbst – so auch die Bereitstellung von Finanzangaben. Dazu zählen
auch öffentliche Zuwendungen (vergleiche § 3 Absatz 1 Nummer 8
Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Lobbyregistergesetzes).
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
69. Abgeordnete
Maren Kaminski
(Die Linke)
Wie beurteilt die Bundesregierung die
Stellungnahme des Normenkontrollrates zum
Fernunterrichtsschutzgesetz, in der die Abschaffung dieses
Gesetzes gefordert wird, insbesondere im
Hinblick auf die festgestellte Vernachlässigung und
Überlastung der Staatlichen Zentralstelle für
Fernunterricht (ZFU, www.normenkontrollrat.bun
d.de/Webs/NKR/SharedDocs/Downloads/DE/Pos
itionspapiere/2025-11_fernunterrichtsschutzgeset
z.pdf?__blob=publicationFile&v=2)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 26. November 2025
Zur Umsetzung des Koalitionsvorhabens der Modernisierung des
Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) erfolgt derzeit im
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine
umfassende Prüfung des Gesetzes und der rechtlichen Grundlagen für den
Fernunterricht. Dabei sind unter anderem Gesichtspunkte des
Verbraucherschutzes, des Bürokratieabbaus und der Auswirkungen auf die Staatliche
Zentralstelle für Fernunterricht von zentraler Bedeutung.
Im Rahmen dieser Prüfung ist auch die Stellungnahme des
Normenkontrollrates ein relevanter Beitrag, der berücksichtigt wird.
70. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Wie beurteilt die Bundesregierung die
Schwerpunktsetzung des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“, das nach meiner Wahrnehmung nahezu
ausschließlich Maßnahmen gegen
Rechtsextremismus fördert, vor dem Hintergrund der in
jüngster Zeit deutlich zunehmenden
Gewaltbereitschaft im linksextremistischen Spektrum (u. a.
Aufrufe zu massiven Störungen und Gewaltakten
im Zusammenhang mit der
Gründungsveranstaltung der AfD Jugendorganisation), und plant die
Bundesregierung Schritte, insbesondere das von
der Bundesministerin Karin Prien geführte
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, um kurzfristig eine
entsprechende Neujustierung vorzunehmen und im
Rahmen von „Demokratie leben!“ auch
Aussteigerprogramme für Linksextremisten vermehrt und
systematisch zu fördern, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 27. November 2025
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ verfolgt einen
ganzheitlichen Ansatz der Extremismusprävention. Viele Projekte und
Programmbereiche sind aus gutem Grund phänomenübergreifend angelegt.
Das Bundesprogramm fördert in ganzer Breite Maßnahmen zur
Prävention gegen Rechtsextremismus, islamistischen Extremismus,
Linksextremismus, Antisemitismus und andere Gefahren für eine freiheitliche
Gesellschaft. Prävention gegen Linksextremismus wird seit 2010 durch das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
gefördert.
Die Förderpraxis wird kontinuierlich evaluiert und berücksichtigt
Veränderungen der unterschiedlichen Angriffe gegen unsere Demokratie
von allen extremistischen Seiten und verfassungsfeindlichen
Gruppierungen.
71. Abgeordnete
Denise Loop
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Worin besteht das Mandat der neuen
Kinderbeauftragten der Bundesregierung, Mareike Lotte
Wulf, und mit welchen personellen, operativen
und finanziellen Ressourcen wird sie in ihrer
Funktion als Kinderbeauftragte ausgestattet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 27. November 2025
Die Ernennung der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
Kinderbeauftragten erfolgte im Rahmen der Organisationsgewalt der
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit
der Ernennung wird Artikel 11a der EU-Ratsempfehlung zur Einführung
einer Europäischen Garantie für Kinder umgesetzt.
Für die operative Koordinierung im Sinne der EU-Kindergarantie sind
Ressourcen in der dafür federführenden und seit dem 1. November 2025
neu ausgebrachten Abteilung „Grundsatz und Digitalisierung“ verankert.
72. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache,
dass alle vier in ihrer Antwort auf die Schriftliche
Frage 109 der Abgeordneten Birgit Bessin auf
Bundestagsdrucksache 21/2665 genannten
Gesamtsummen an finanziellen Zuwendungen oder
sonstigen Unterstützungen, die die Amadeu
Antonio Stiftung (AAS) im Haushaltsjahr 2024 aus
dem damaligen Bundesministerium des Innern
und für Heimat, dem damaligen
Bundesministerium für Bildung und Forschung, dem damaligen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend an finanziellen Zuwendungen, sowie
durch die Beauftragte der Bundesregierung für
Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich
die Beauftragte der Bundesregierung für
Antirassismus, erhalten hat, ausnahmslos und zum Teil
erheblich von jenen Gesamtsummen abweichen,
welche die AAS im Lobbyregister des Deutschen
Bundestages selbst angibt, und welche Schlüsse
zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus den
voneinander abweichenden Angaben (vgl.
Lobbyregister des Deutschen Bundestages,
Registernummer R004511, www.lobbyregister.bundesta
g.de/suche/R004511 abgerufen am 17. November
2025)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 25. November 2025
Die in der Bundestagsdrucksache 21/2665 ausgewiesene
Zuwendungssumme des Bundesministeriums des Innern (BMI) entspricht der
Gesamtsumme der Zuwendungen der Bundeszentrale für politische
Bildung (bpb) und denen des BMI respektive des Beauftragten der
Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen
Antisemitismus. Demgegenüber sieht das Lobbyregister hier eine
getrennte Ausweisung der Zuwendungssummen des BMI und der bpb vor.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das Befüllen des
Lobbyregisters der Interessenvertretung selbst obliegt. So auch die
Bereitstellung von Finanzangaben, wozu auch öffentliche Zuwendungen zählen
(vgl. § 3 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des
Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung
gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der
Bundesregierung).
73. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Aufgrund welcher Expertise und
Entscheidungskriterien wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung Mareike Lotte Wulf als Kinderbeauftragte
der Bundesregierung ausgewählt, und mit welcher
Agenda und Zeitplanung wird sie nach Kenntnis
der Bundesregierung die Doppelbelastung als
Parlamentarische Staatssekretärin und
Kinderbeauftragte ausführen (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/a
ktuelles/alle-meldungen/karin-prien-ernennt-mare
ike-wulf-zur-kinderbeauftragten--274600)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 25. November 2025
Die Berufung erfolgte aufgrund der politischen und fachlichen
Fähigkeiten von Mareike Lotte Wulf, diese Aufgabe zusätzlich zu ihrer
Verantwortung als Parlamentarische Staatssekretärin im Sinne der Kinder
bestmöglich ausüben zu können. Die Ernennung zur Kinderbeauftragten
erfolgte im Rahmen der Organisationsgewalt der Bundesministerin für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Mit der Ernennung wird zudem Artikel 11a der EU-Ratsempfehlung zur
Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder umgesetzt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
74. Abgeordneter
Timon Dzienus
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aus welchen Gründen wurde der
Referentenentwurf zum 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen der
Verbändeanhörung nach § 47 Absatz 1 der
Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien
lediglich mit einer einwöchigen Frist zur
Stellungnahme versandt, obwohl der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Seite 58
eine Regel-Stellungnahmefrist von vier Wochen
vorsieht und der Entwurf weitreichende
Änderungen mit möglicher verfassungsrechtlicher
Relevanz in elf Artikeln beinhaltet?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 26. November 2025
Der Referentenentwurf zum 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch wurde am Donnerstag, 11. November 2025, mit
einer Stellungnahmefrist von einer Woche an ausgewählte Verbände
übersandt. Hintergrund der verkürzten Frist ist, dass der Gesetzentwurf
aufgrund der hohen politischen Bedeutung noch in diesem Jahr vom
Bundeskabinett beschlossen werden soll. Eine zeitnahe Verabschiedung
des Gesetzentwurfs ist notwendig, da bis zum tatsächlichen Inkrafttreten
der Regelungen auch noch etwaige Umsetzungsarbeiten – beispielsweise
bei der Anpassung der Informationstechnik der Jobcenter – anfallen.
75. Abgeordnete
Sarah Vollath
(Die Linke)
Welche Leistungen zählen zu den
versicherungsfremden Leistungen der Deutschen
Rentenversicherung (DRV), und wie hoch waren die
Ausgaben für die einzelnen Posten im Bundeshaushalt
2024?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 27. November 2025
Zu den wesentlichen Strukturmerkmalen der gesetzlichen
Rentenversicherung zählt das Äquivalenzprinzip. Danach werden Leistungen
insbesondere aufgrund von Beitragszahlungen erbracht und die
Leistungshöhe richtet sich nach der Höhe der Beitragszahlungen. Die gesetzliche
Rentenversicherung beruht als Zweig der Sozialversicherung aber
ebenso auf dem Gedanken der Solidarität. Aus diesem Grund gehört zu ihren
grundlegenden Strukturmerkmalen neben dem Äquivalenzprinzip auch
das Prinzip des sozialen Ausgleichs.
Neben den beitragsgedeckten Versicherungsleistungen erbringt die
Rentenversicherung daher auch Leistungen, denen keine vorherigen
Beitragszahlungen zugrunde liegen, die aber dem sozialen Ausgleich dienen
und/oder als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen werden
können. Diese Leistungen werden als „nicht beitragsgedeckte Leistungen“,
umgangssprachlich auch als „versicherungsfremde Leistungen“
bezeichnet.
Eine Abgrenzung der nicht beitragsgedeckten Leistungen kann nicht
eindeutig festgelegt werden, denn sie unterliegt letztendlich
individuellen Werturteilen. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob bestimmte
Leistungen dem versicherten Risiko oder dem sozialen Ausgleich
zugeordnet bzw. als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen werden.
Dabei sprechen in einigen Fällen Argumente sowohl für die eine als auch
die andere Seite. Um diesen Abgrenzungsschwierigkeiten gerecht zu
werden, wird in der Praxis zwischen einer engen und einer erweiterten
Abgrenzung der nicht beitragsgedeckten Leistungen unterschieden.
Für eine Einordnung der verschiedenen Leistungen entsprechend dieser
Abgrenzungen wird auf die aktuelle Publikation der Deutschen
Rentenversicherung Bund „Nicht beitragsgedeckte Leistungen und
Bundeszuschüsse 2023“ verwiesen, abrufbar unter www.deutsche-rentenversicher
ung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Presse/nichtbeitragsgedeckte-leistun
gen.html.
Die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung dienen unter anderem der
pauschalen Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen. Daneben
erfüllen sie jedoch auch noch andere Zwecke, insbesondere eine
allgemeine Sicherungsfunktion für die Rentenversicherung.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
76. Abgeordnete
Sonja Lemke
(Die Linke)
Wie ist die vom Bundesminister für Digitales und
Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger am
4. November 2025 bei der Pressekonferenz zur
Industrial AI Cloud (https://bmds.bund.de/aktuell
es/reden/detail/pressekonferenz-industrial-ai-clou
d-strengthening-europes-digital-sovereignty)
getätigte Äußerung, zum ersten Mal überträfen
Maschinen den Menschen in dem, was uns bisher
einzigartig mache, unsere Intelligenz, genau zu
verstehen, und auf welchen wissenschaftlichen
Quellen basiert die zugrunde liegende
Einschätzung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 25. November 2025
Nach Auffassung der Bundesregierung steht die Gesamtentwicklung der
Technologie KI noch in einem sehr frühen Stadium und hat heute bereits
spürbare Auswirkungen auf unser Leben. Diese werden sich mit
fortschreitenden Fähigkeiten weiter intensivieren.
Es ist durch zahlreiche Studien inzwischen erwiesen, dass KI in
bestimmten Domänen bereits jetzt menschliche Intelligenz übertreffen
kann. Die KI-Modelle sagen etwa in Neurowissenschaften Ergebnisse
besser vorher als Menschen (www.nature.com/articles/s41562-024-020
46-9). Viele weitere Forschungsprojekte deuten auf Formen kreativ-
intellektueller Leistungsfähigkeit von KI hin, die bisher den Menschen
vorbehalten war. GDPval etwa, ein Benchmark zur praxisnahen
Bewertung der Fähigkeiten von KI-Modellen, kommt zum Beispiel in einer
Untersuchung zur Arbeitsqualität zu dem Ergebnis, dass KI-Modelle in
knapp der Hälfte der Fälle gleich gute oder bessere Resultate als
menschliche Experten liefern können (https://arxiv.org/abs/2510.04374).
Ein generelles, umfassendes Übertreffen menschlicher Intelligenz über
alle Bereiche hinweg gilt jedoch bisher als noch nicht erreicht und bleibt
Gegenstand fundamentaler Forschung.
77. Abgeordnete
Rebecca Lenhard
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung bereits eine umfassende
aktuelle Bestandsaufnahme der digitalen
Abhängigkeiten der Bundesverwaltung von
außereuropäischen Anbietern erstellt, und falls nicht, wie
beabsichtigt die Bundesregierung, die digitale
Souveränität zu stärken, ohne die tatsächlichen
Abhängigkeiten zu kennen und ohne europäische
Alternativen geprüft zu haben?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 27. November 2025
Die Durchführung einer umfassenden und aktuellen Bestandsaufnahme
von digitalen Abhängigkeiten in der Bundesverwaltung ist aktuell nicht
geplant, da anhand der vorliegenden Studien bereits ein Überblick über
drängende Handlungsfelder besteht.
Handlungserfordernisse bezüglich digitaler Souveränität der
Bundesverwaltung ergeben sich vor allem aus durchgeführten Studien, die unter
Federführung des BMI in den Jahren 2019 (Strategische Marktanalyse
zur Reduzierung von Abhängigkeiten von einzelnen Software-
Anbietern) und 2021 (Analyse der Abhängigkeit der Öffentlichen Verwaltung
von Datenbankprodukten) beauftragt wurden.
78. Abgeordnete
Iris Nieland
(AfD)
Welche konkreten Ergebnisse wurden im Hinblick
auf den Abbau unternehmensbezogener
bundesrechtlicher Berichtspflichten und den Abbau von
Doppelmeldungen erzielt, und welche weiteren
Maßnahmen plant die Bundesregierung zur
Fortführung des Bürokratieabbaus?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor
vom 24. November 2025
Der am 5. November 2025 vom Bundeskabinett beschlossene „Bericht
der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für
Bürokratierückbau“ benennt in seinem ersten Abschnitt wichtige Vorhaben
der Bundesregierung, die seit Beginn der Legislaturperiode mit einer
substanziellen Entlastungswirkung von insgesamt mehr als 3 Mrd. Euro
beschlossen wurden. Dazu gehören unter anderem das
Standortfördergesetz mit administrativen Vereinfachungen im Finanzmarktaufsichtsrecht,
die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung, die Vereinfachung
von Meldepflichten in der Tierhaltung, die Anpassung nationaler
Statistikregelungen an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige
sowie das Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des
Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes. Zusätzlich hat die
Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der unter anderem die
Abschaffung der Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten
nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorsieht.
In seinem dritten Abschnitt adressiert der genannte Bericht exemplarisch
über 50 weitere Bürokratierückbauvorhaben, die die Bundesregierung
zum überwiegenden Teil im ersten Halbjahr 2026 verabschieden wird.
Zu diesen Vorhaben gehören unter anderem die nationale Umsetzung
des derzeit auf EU-Ebene in Verhandlungen befindlichen EU-Omnibus-
Entlastungspakets zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie ein
Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz.
Jenseits des nationalen Rechts wird sich die Bundesregierung auch auf
EU-Ebene für einen konsequenten Rückbau bürokratischer Hemmnisse
für Unternehmen einsetzen und dafür konkrete Eckpunkte erarbeiten, die
gegenüber der EU-Kommission zum Bürokratierückbau auf EU-Ebene
eingebracht werden sollen. Entsprechenden Überlegungen widmet sich
der vierte Abschnitt des genannten Berichts.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
79. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Welche Maßnahmen unternimmt die
Bundesregierung an der Bundeswasserstraße Ems, um
die dort ansässige und noch verbliebene MEYER
WERFT GmbH bei der Realisierung ihrer
Aufträge zu unterstützen, und wie werden die Kosten
dazu aufgeteilt (www.masterplan-ems.info/ziele/d
ie-ems-als-bundeswasserstrasse-erhalten, www.ha
z.de/der-norden/meyer-werft-in-papenburg-wer-b
ezahlt-die-millionenkosten-fuers-schlick-baggern-
5ATLA3GHM5FM7L43GB4WVKPQ4A.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 28. November 2025
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist
für die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen zuständig, darunter auch
für die Ems. Gemäß § 8 Absatz 3 des Bundeswasserstraßengesetzes
umfasst die Erhaltung der Schiffbarkeit der Bundeswasserstraßen jedoch
nicht die Zufahrten zu den Lösch-, Lade- und Anlegestellen sowie zu
den Häfen. Ein Anspruch auf Freihaltung von Hafenzufahrten und
Hafenbecken im Rahmen der verkehrlichen Unterhaltung des Bundes
besteht insofern nicht. Hier sind vielmehr die jeweiligen Hafenbetreiber
selbst verantwortlich.
Die WSV unterstützt die Emser Hafenbetreiber jedoch bereits durch
diverse Erleichterungen, indem sie zum Beispiel Zufahrten in
unmittelbarer Nähe zu den Unterhaltungsbereichen der WSV gegen
Kostenerstattung mitbaggern lässt oder durch die Möglichkeit, das Baggergut aus
den inneren Hafenbereichen in die Ems zu verspülen, so dass in großen
Teilen die Notwendigkeit der Verbringung auf selbst herzurichtende
Spülfelder entfällt.
80. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Wie erklärt die Bundesregierung die
Kostenexplosion beim Bau der Hinterlandanbindung an die
Fehmarnbeltquerung (Gleisbau von 2,8 Mrd. Euro
auf 8,1 Mrd. Euro – 189,3 Prozent; www.kn-onlin
e.de/politik/regional/hinterlandanbindung-zum-fe
hmarnbelttunnel-wird-deutlich-teurer-VVV7GZY
RHVFLPACE237LPCHZBY.html) sowie für den
geplanten Sundtunnel zwischen dem
schleswigholsteinischen Festland und der Insel Fehmarn
(Ersatzneubau von 714 Mio. Euro auf 2,306 Mrd.
Euro – 222,9 Prozent; www.abendblatt.de/schles
wig-holstein/article410477972/hinterlandanbindu
ng-zum-fehmarnbelt-wird-deutlich-teurer.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 27. November 2025
Nach Informationen der DB InfraGO AG belaufen sich die
Gesamtkosten für die Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung auf
5,9 Mrd. Euro, davon 2,3 Mrd. Euro für die neue Sundquerung. Diese
Kostensteigerung ist insbesondere auf die Baupreisentwicklung der
vergangenen Jahre zurückzuführen.
81. Abgeordneter
Hauke Finger
(AfD)
Welche CO2-Einsparungen erwartet die
Bundesregierung durch die Verlängerung der Kfz-
Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035
(bitte nach Jahren bis 2035 aufschlüsseln), und
auf welche wissenschaftlichen Studien,
Modellrechnungen oder Gutachten stützt sich die
Bundesregierung dabei?
82. Abgeordneter
Hauke Finger
(AfD)
Welche nachweisbaren CO2-Einsparungen
wurden durch die bisherige Steuerbefreiung bei
Elektroautos tatsächlich erzielt, und wie bewertet die
Bundesregierung die Gesamtökobilanz von
Elektrofahrzeugen unter Berücksichtigung von
Batterieproduktion, Rohstoffförderung und aktuellem
deutschen Strommix?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 27. November 2025
Die Fragen 81 und 82 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse zu den
CO2-Einsparungen durch die bisherige Steuerbefreiung und durch die
Verlängerung der Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge vor; deren
Ermittlung ist Teil der laufenden Arbeiten der Bundesregierung am
Nationalen Klimaschutzprogramm.
83. Abgeordneter
Stefan Henze
(AfD)
Welchen wirtschaftlichen Schaden erleidet die
deutsche Wirtschaft nach Kenntnis der
Bundesregierung durch mangelhafte Infrastruktur – etwa
durch Staus, baufällige Bausubstanz oder die
Sperrung von Fahrspuren aufgrund zu niedriger
Traglasten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 27. November 2025
Die Auswirkung des Zustandes der Verkehrsinfrastruktur auf die
Geschäftstätigkeit der Wirtschaft wurde beispielsweise in einer Studie des
Instituts der Deutschen Wirtschaft „Wie stark beeinträchtigt der Zustand
der Verkehrsinfrastruktur die Unternehmen in Deutschland?“ vom
Oktober 2025 untersucht (vgl.: www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/th
omas-puls-ed-gar-schmitz-marode-infrastruktur-bremst-wirtschaft-staer
ker-denn-je.html). Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, für eine
leistungsfähige und funktionierende Verkehrsinfrastruktur zu sorgen. Rund
169 Mrd. Euro investiert die Bundesregierung bis zum Jahr 2029 in
Straßen, Schienen und Brücken (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/
schwerpunkte/das-kann-deutschland/das-kann-deutschland-infrastruktu
r-verkehr-2391294). Durch vereinfachte Verfahren, moderne
Bauverfahren und gezielte Beschleunigungsmaßnahmen werden Verkehrsprojekte
künftig schneller und effizienter umgesetzt.
84. Abgeordnete
Dr. Andrea
Lübcke
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern haben sich die zulässigen Toleranzen
bei Navigationsabweichungen am Flughafen
Berlin Brandenburg (BER) im Zuge der Umsetzung
der Performance-Based Navigation, die zu einer
formalen Ost-Verschiebung der Abflugrouten von
der Südbahn Richtung Osten geführt hat,
ebenfalls weiter nach Osten und damit in Richtung des
dort befindlichen Siedlungsgürtels verlagert, und
wie lautet die Begründung, falls dies nicht der
Fall ist?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 28. November 2025
Am Flughafen BER wurden die bislang im Anfangsbereich
konventionell beschriebenen Flugverfahren zum 30. Oktober 2025 auf
Flugverfahren basierend auf leistungsbasierter Navigation (Performance-Based
Navigation – PBN) umgestellt. Die Umstellung erfolgte aufgrund von
Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1048 zur Festlegung von
Anforderungen an die Luftraumnutzung und von Betriebsverfahren in
Bezug auf die leistungsbasierte Navigation. Entscheidend für den
Flugweg ist nicht die schematische grafische Darstellung des Flugverfahrens,
sondern dessen Kodierung. Diese wurde so gewählt, dass sie das
vorherige Flugverhalten der Luftfahrzeuge nachbildet, so dass Änderungen an
der Lärmsituation im Nahbereich des Flughafens vermieden werden.
85. Abgeordnete
Lisa Paus
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Was ist der aktuelle Stand bezüglich des zum
31. Dezember 2025 auslaufenden
Erbbaurechtsvertrags für den Eisenbahner-Sportverein (ESV)
Lokomotive Potsdam e. V. für das Grundstück
Berliner Straße 67, 14467 Potsdam (Gemarkung
Potsdam, Flur 2, Flurstücke 773/2, 773/4, 774/2,
775, 776 und 844)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 26. November 2025
Der Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Eisenbahner-Sportverein
Lokomotive Potsdam e. V. und dem Bundeseisenbahnvermögen läuft
vertragsgemäß zum 31. Dezember 2025 aus. Der Verein hat sich bis zum
heutigen Datum nicht um eine Verlängerung des Erbbaurechts bemüht.
Damit der Verein zum 31. Dezember 2025 die Liegenschaft nicht
räumen muss, hat das Bundeseisenbahnvermögen dem Verein einen
Mietvertrag angeboten. Dieses Angebot wurde vom Verein nicht
angenommen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
86. Abgeordnete
Lisa Badum
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mit welchen gemittelten Preisannahmen (in Euro
je Tonne CO2-Äquivalent) für Zertifikate aus dem
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bzw.
dem neuen EU-Emissionshandel für Gebäude und
Verkehr (EU-ETS2) rechnet die Bundesregierung
in ihrer mittelfristigen Finanzplanung bis 2029
(bitte jahresweise aufschlüsseln), und welche
Veränderungen an dieser Planungsgrundlage
erfordern die jüngsten Beschlüsse auf EU-Ebene zur
Verschiebung der Einführung des EU-ETS2 auf
2028 (bitte sowohl zugrunde gelegte
Preisannahmen als auch sich daraus ergebende erwartete
Einnahmen jahresweise aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 24. November 2025
Der Bund darf als Auktionator im Rahmen der
Zertifikateversteigerungen keine eigenen Preisprognosen oder Preiserwartungen
veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund werden für den EU-Emissionshandel (ETS 1)
die Preisannahmen für die Einnahmekalkulation der Einnahmetitel des
Klima- und Transformationsfonds (KTF) schon seit dem Jahr 2012
ausschließlich aus den Preiserwartungen von Marktanalysten und den
Marktpreisen langlaufender Future-Kontrakte abgeleitet.
Im Bereich des zukünftigen EU-Brennstoffemissionshandels (ETS 2)
stehen entsprechende Preissignale des Marktes noch nicht zur
Verfügung. Daher wurden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung für
die Jahre 2027 bis 2029 behelfsweise angenommene Zahlenwerte
verwendet und der Preispfad gemäß des
Brennstoffemissionshandelsgesetzes in 10-Euro-Schritten fortgeschrieben. Im Sinne der oben genannten
Einschränkung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich
hierbei weder um Preiserwartungen noch um Preisprognosen der
Bundesregierung handelt.
Sollte auf EU-Ebene die vom Umweltrat vorgeschlagene Verschiebung
des Starttermins für den ETS 2 um ein Jahr beschlossen werden, wird
die Bundesregierung prüfen, welche Veränderungen sich hieraus für die
betreffenden KTF-Einnahmetitel ergeben.
87. Abgeordneter
Cem Ince
(Die Linke)
Inwiefern sind nach Kenntnis der
Bundesregierung mit den im Bundeshaushalt für das Jahr 2026
veranschlagten Gesamtkosten für den Umbau des
alten Eisenerzbergwerks Schacht Konrad zu
einem Atommüllendlager in Höhe von ca. 6 Mrd.
Euro bis zum Jahr 2030 die gesamten Umbau-
und Projektkosten abgedeckt (falls mit weiteren
Kosten bis zur Inbetriebnahme gerechnet werden
muss, diese bitte ausweisen), und sind die Kosten
für das Auffahren weiterer Einlagerungskammern
in den geschätzten Betriebskosten von jährlich
165 Mio. Euro enthalten (bitte angeben, wie viel
Prozent an Kammervolumen nach Inbetriebnahme
von Schacht Konrad aufgefahren werden soll und
bitte die veranschlagten zusätzlichen Kosten für
das weitere Auffahren von Einlagerungskammern
bis zu gesamten Lagergröße nennen, falls diese
nicht in den bisher geschätzten Betriebskosten
enthalten sein sollten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 21. November 2025
Die Kosten der Errichtungsphase des Endlagers Konrad – mit
Errichtungsbeginn im Jahr 2008 und einem geplanten Projektlaufzeitende im
Jahr 2029 – belaufen sich nach Angabe der Bundesgesellschaft für
Endlagerung (BGE) zurzeit auf eine Summe in Höhe von rund 5,8 Mrd.
Euro. Für die Planung und Erkundung vor Beginn der Errichtung sind
rund 0,9 Mrd. Euro entstanden. Damit betragen die geplanten
Gesamtkosten für die Errichtung des Endlagers Konrad rund 6,7 Mrd. Euro
ohne Einlagerungsbetrieb und Stilllegung.
Die Kostenschätzung der BGE für einen zweischichtigen
Einlagerungsbetrieb mit rund 165 Mio. Euro pro Jahr beinhaltet die Kosten für das
Auffahren weiterer Einlagerungskammern. Nach der Inbetriebnahme
werden die verbleibenden rund 80 Prozent an Kammervolumen
aufgefahren.
88. Abgeordneter
Cem Ince
(Die Linke)
Mit welchen Kosten für den rechnerischen
Nachweis der wasserrechtlichen Unbedenklichkeit der
Einlagerungsgebinde anhand von Stofflisten bei
Schacht Konrad rechnet die Bundesregierung
(bitte angeben, aus welchen Haushaltstiteln diese
Kosten gedeckt werden sollen, und wie die
Aufteilung der Refinanzierung dieser Kosten
zwischen dem Fonds zur Finanzierung der
kerntechnischen Entsorgung und dem Bundes- bzw. den
Landeshaushalten geregelt werden soll)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 21. November 2025
In den Jahren 2020 bis Ende 2025 sind nach Angabe der
Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ca. 15 Mio. Euro an Kosten für die
Umsetzung der Nebenbestimmungen der gehobenen wasserrechtlichen
Erlaubnis (gwE) angefallen. Diese Kosten beinhalten neben den Kosten
der BGE und deren externer Unterstützung auch Kosten für
Gebührenbescheide des Niedersächsische Landesbetriebes für Wasserwirtschaft,
Küsten- und Naturschutz (NLWKN) inklusive der Gutachterkosten für
den NLWKN.
Für die kommenden Jahre werden diesbezügliche Kosten in der
Größenordnung in Höhe von 2,5 Mio. Euro jährlich nach dem heutigen
Kenntnisstand prognostiziert. Die Finanzierung der Kosten für die Umsetzung
der Nebenbestimmungen der gwE erfolgt aus Kapitel 1603 Titel 891 01
(Erl.-Nr. 1). Die Aufteilung der Refinanzierung des Bundes auf die
Ablieferungspflichtigen (inklusive des Fonds zur Finanzierung der
kerntechnischen Entsorgung) erfolgt gemäß Schlüssel in der
Endlagervorausleistungsverordnung jährlich durch das Bundesumweltministerium.
89. Abgeordneter
Danny Meiners
(AfD)
Wie haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die Personal- und Laborkapazitäten (bitte
gegliedert nach den zuständigen Behörden) zur
Überwachung der radioaktiven Belastung in
Nord- und Ostsee seit 2009 jährlich entwickelt,
und welche Entwicklung ist bis 2029 geplant?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 24. November 2025
Die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt erfolgt in
Deutschland durch das Integrierte Mess- und Informationssystem zur
Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS) von Bund und Ländern.
Das System dient der großräumigen und kontinuierlichen Überwachung
der Radioaktivität, um schnell und zuverlässig bereits geringfügige
Änderungen der Radioaktivität in der Umwelt flächendeckend erkennen
sowie langfristige Trends erfassen zu können.
Die Überwachung der Radioaktivität in Nord- und Ostsee erfolgt gemäß
§ 6 der IMIS-Zuständigkeitsverordnung i. V. m. § 161 Absatz 1 des
Strahlenschutzgesetzes durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und
Hydrographie (BSH) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr (BMV). Das Messprogramm des BSH ist in der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum integrierten Mess- und Informationssystem
zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS) nach dem
Strahlenschutzvorsorgegesetz (AVV-IMIS) festgelegt, die am 1. Januar
2007 in Kraft getreten ist. Zuständig für die Durchführung dieses
Messprogramms ist das Sachgebiet M32 „Radioaktivität des Meeres, IMIS-
Leitstelle“.
Die Personal- und Laborkapazitäten im Sachgebiet M32 ergeben sich
aus den Vorgaben des Messprogramms.
90. Abgeordneter
Marcel
Queckemeyer
(AfD)
Wie hoch waren die Gesamtkosten der Teilnahme
der deutschen Delegation an der
Weltklimakonferenz in Brasilien (bitte einschließlich Reise-,
Unterbringungs-, Logistik- und sonstiger
Teilnahmekosten ang
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- part_of_vorgang → Ablehnung eines Antrags für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD im Sächsischen Landtag (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Angaben der Bundesregierung zu Zuwendungen an die Amadeu Antonio Stiftung im Jahr 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anlass der Aufstellung einer SPD-Flagge im Rahmen der Dienstreise des Vizekanzlers Lars Klingbeil nach China und Kosten dieser Reise (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anstieg der Kosten beim Bau der Hinterlandanbindung an die Fehmarnbeltquerung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl der Annahmen des Ausstiegsangebots aus dem Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Personen aus Afghanistan (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Aufgrund von Mängeln und nötiger Sanierungen leerstehende bundeseigene Wohnungen in bestimmten Städten Ostdeutschlands (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auslandsreise der Bundesministerin Katherina Reiche in die Golfregion (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Aussage des Bundesministers Karsten Wildberger bei der Pressekonferenz zur "Industrial AI Cloud" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Austausch des Bundesministers Alois Rainer mit Landwirtschaftsministern anderer Staaten zum Bezeichnungsschutz für Fleisch und Fleischproduk (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auszahlung der rückwirkenden Besoldungsanpassung für Soldaten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Beschaffung medizinischer Güter während der Corona-Pandemie (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beteiligung syrischer Regierungstruppen an Massaker und Menschenrechtsverletzungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beurteilung der Stellungnahme des Normenkontrollrats zum Fernunterrichtsschutzgesetzes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bewertung möglicher Kontaktangebote der Weimer Media Group zu Regierungsmitgliedern und Prüfung bundeseigener Förderleistungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beziehungen zu Brasilien angesichts der Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz im Anschluss an seine Reise nach Belém (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bundesmittel für den sogenannten Regenwald-Fonds (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Bundesmittel für die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie und die Förderung des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft von 2020 bis 20 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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