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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 28.11.2025 · WP 21 · 21/2979 · Schriftliche Fragen · Original ↗
101 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Vorgänge wurden im Jahr 2025 monatlich vom Bundessicherheitsrat, seinem Vorbereitungsgremium oder im entsprechenden Emailverteiler…
  2. Schriftliche Frage 2 von Matthias Helferich (AfD): Wie bewertet der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer die Strafverfolgung von Künstlern wegen ihrer Werk…
  3. Schriftliche Frage 3 von Pierre Lamely (AfD): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem laut Medienberichten von der EU-Kommission gemachten Vorstoß, einen eigenen Nachrichtendien…
  4. Schriftliche Frage 4 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Staatsminister Dr. Wolfram Weimer in seiner Amtszeit aktiv bei Mitgliedern der…
  5. Schriftliche Frage 5 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die WEIMER MEDIA GROUP GmbH Kunden gegen Geldleistungen den Kontakt zu Regierungsmitglied…
  6. Schriftliche Frage 6 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Entscheidung hat die Bundesregierung gemäß der Karenzzeitregelungen im Bundesministergesetz (§§ 6a ff. BMinG) über die geplante Aufna…
  7. Schriftliche Frage 7 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Titeln des Einzelplans 12 sollen die „finanziellen Spielräume“ für die Senkung der Luftverkehrsteuer zum 1. Juli 2026 auf das Ni…
  8. Schriftliche Frage 8 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen aus dem EU- Energiekrisenbeitrag jeweils für die Veranlagungszeiträume 2022 un…
  9. Schriftliche Frage 9 von Stephan Brandner (AfD): Aus welchem Anlass wurde beim Treffen des Vizekanzlers Lars Klingbeil mit dem Leiter der Internationalen Abteilung des Zentralkomitees der K…
  10. Schriftliche Frage 10 von Boris Gamanov (AfD): Hat die Bundesregierung bezugnehmend auf Bulgariens Euro-Beitritt ab 2026 Kenntnisse darüber, ob durch mögliche administrative Eingriffe (z.…
  11. Schriftliche Frage 11 von Boris Gamanov (AfD): Wird sich die Bundesregierung bezugnehmend auf Bulgariens Euro-Beitritt ab 2026 im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, den Beitritt…
  12. Schriftliche Frage 12 von Boris Gamanov (AfD): Sieht die Bundesregierung mögliche fiskalische Risiken im Zusammenhang mit einem Euro- Beitritt Bulgariens, und wenn ja, welche konkret?
  13. Schriftliche Frage 13 von Caren Lay (DIE LINKE): Wie viele bundeseigene Wohnungen in Leipzig, Dresden, Chemnitz, Jena, Erfurt, Eisenach, Halle und Magdeburg stehen wegen Mängeln und nötigen…
  14. Schriftliche Frage 14 von Andreas Mayer (AfD): Hat der Verein „Travestie für Deutschland e. V.“ in den Jahren 2023, 2024 und 2025 (erste Jahreshälfte) Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt e…
  15. Schriftliche Frage 15 von Dario Seifert (AfD): Welche konkreten Kosten (bitte nach Positionen aufschlüsseln) sind bislang für die Betreuung, technische Absicherung und sonstige Maßnahmen…
  16. Schriftliche Frage 16 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass der israelische Staatsangehörige E. F., der nach meiner Übersetzung in sozialen Medien die Vert…
  17. Schriftliche Frage 17 von Peter Boehringer (AfD): Wie definiert das Bundesministerium des Innern für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV; im Sinne der Antwort der Bundesregierung auf me…
  18. Schriftliche Frage 18 von Peter Boehringer (AfD): Gilt die Einschätzung (aus der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 15 und 16 auf Bundestagsdrucksache 21/2817) „Edelm…
  19. Schriftliche Frage 19 von Peter Boehringer (AfD): Welche weiteren Inhalte hat das Bundesamt für Verfassungsschutz dem „Tagesspiegel“ in der
  20. Schriftliche Frage 20 von Clara Bünger (DIE LINKE): Welche quantitative Bilanz kann die Bundesregierung zu dem Angebot finanzieller und weiterer Unterstützung für gefährdete Menschen aus Afgha…
  21. Schriftliche Frage 21 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Welche besonders gravierenden (bzw. hilfsweise: die letzten) Vorfälle in Deutschland aus den Monaten September bis November 2025 kann die Bu…
  22. Schriftliche Frage 22 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung die Ausreise der ca. 1.200 Personen mit rechtsverbindlicher Aufnahmezusage aus dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanist…
  23. Schriftliche Frage 23 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Personen haben das Angebot des Bundesministeriums des Innern angenommen, gegen Geldzahlungen aus dem Aufnahmeprozess freiwillig au…
  24. Schriftliche Frage 24 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele afghanische Staatsangehörige mit deutscher Aufnahmezusage haben auf das Angebot der Bundesregierung, gegen eine Zahlung von Geld u…
  25. Schriftliche Frage 25 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Welche konkreten politischen und rechtlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brand…
  26. Schriftliche Frage 26 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Aufenthaltstitel an Drittstaatsangehörige wurden seit Inkrafttreten der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2024 nach § 16a…
  27. Schriftliche Frage 27 von Pierre Lamely (AfD): Wurde aus Bundesmitteln die linksextreme Gruppierung „Antifa-Ost“ (auch als „Hammerbande“ bezeichnet und jüngst von der US-Regierung auf die…
  28. Schriftliche Frage 28 von Pierre Lamely (AfD): Erklärt sich die unterschiedliche Bewertung des Asylanspruchs afghanischer Ortskräfte durch den Bundeskanzler Friedrich Merz vom 19. Februar…
  29. Schriftliche Frage 29 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Initiative, die Bundesminister/-innen und Staatssekretäre/Staatssekretärinnen verpflichtet, Unter…
  30. Schriftliche Frage 30 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung den Ansatz einer ressortübergreifenden Anti- Desinformationsstrategie, und wie gestaltet sich in diesem Zus…
  31. Schriftliche Frage 31 von Matthias Moosdorf (AfD): Ist die Bundesregierung mit Blick auf die immer wieder geführte Diskussion um ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD, an der sich auch Mit…
  32. Schriftliche Frage 32 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, damit das privatwirtschaftliche Unternehmen TikTok in Deutschland keine Produkte mehr mit Nazisymbol…
  33. Schriftliche Frage 33 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Aufenthaltstitel ab dem 1. Januar 2026 für „geduld…
  34. Schriftliche Frage 34 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Wird die Bundesregierung mit Blick auf ihre Überraschung (www.tagesschau.de/antifa-ost-10 0.html) angesichts der Entscheidung der amerikanis…
  35. Schriftliche Frage 35 von Ulrike Schielke- Ziesing (AfD): Wie viele Bundesbeamte gibt es aktuell im Bereich des Bundes, ohne Richter, Soldaten und Beamte im Ruhestand (bitte den Stichtag im Jahr 202…
  36. Schriftliche Frage 36 von Ulrike Schielke- Ziesing (AfD): Wie viele Bundesbeamte wurden in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils neu in ein Beamtenverhältnis beim Bund berufen, ohne Richter und Soldaten…
  37. Schriftliche Frage 37 von Dario Seifert (AfD): In welcher Höhe hat das Kolpingwerk Deutschland (www.kolping.de/) in den vergangenen zehn Jahren finanzielle Zuwendungen oder sonstige Unter…
  38. Schriftliche Frage 38 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Lagen dem Facebook-Post der deutschen Botschaft in San Salvador vom 30. Oktober 2025 (www.facebook.com/share/19BZbbG5Wr/), in dem das Treffe…
  39. Schriftliche Frage 39 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Dokumentation des DAHAS-Projekts des Third World Studies Center der University ofthe Philippines zu…
  40. Schriftliche Frage 40 von Dirk Brandes (AfD): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die politischen, steuerlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen in Ungarn – etwa in den Ber…
  41. Schriftliche Frage 41 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Gründe führten zum Rückzug des Bundeskanzlers Friedrich Merz von der Teilnahme am EU-CELAC-Gipfel, und welche diplomatischen Maßnahme…
  42. Schriftliche Frage 42 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unternimmt die Bundesregierung Schritte, um die durch die Äußerungen des Bundeskanzlers Friedrich Merz im Anschluss an seine Reise nach Belé…
  43. Schriftliche Frage 43 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Vorwürfen von Opposition und internationalen Organisationen, die die Präsidentschaftswahle…
  44. Schriftliche Frage 44 von Matthias Helferich (AfD): In welcher Höhe ist das Museum of West African Art in Benin City bis zum Zeitpunkt der Frage aus Bundesmitteln gefördert worden, und wie hab…
  45. Schriftliche Frage 45/46 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund möglicher Beobachtungen des beabsichtigten Beitritts der Republik Serbien zur Europäischen Union…
  46. Schriftliche Frage 47 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die sicherheits-, menschenrechts- und völkerrechtlich relevanten Entwicklungen seit Inkraf…
  47. Schriftliche Frage 48 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Ist der Bundesregierung das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD 2 – 3000 – 044/25) bekannt, welches darle…
  48. Schriftliche Frage 49 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Macht sich derzeit ein Beauftragter der Bundesregierung regelmäßig ein Bild von den Haftbedingungen der in Budapest in Untersuchungshaft sit…
  49. Schriftliche Frage 50 von David Schliesing (DIE LINKE): Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung zu den Vorwürfen über mutmaßlich gezielte Angriffe auf die freie Berichterstattu…
  50. Schriftliche Frage 51 von Kurt Kleinschmidt (AfD): Wann ist nach Auffassung der Bundesregierung mit der vollständigen Auszahlung der rückwirkenden Besoldungsanpassung für Soldatinnen und Sold…
  51. Schriftliche Frage 52 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist ein Wiederaufleben der Möglichkeit der Beantragung von Einzelmaßnahmenförderungen für Wärmenetze, welche am 15. September 2025 ausgelauf…
  52. Schriftliche Frage 53 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, die Verträge der Fondsmanager des im Rahmen der Start-up- Strategie der Bundesregierung 2023 gegründeten DeepTech…
  53. Schriftliche Frage 54 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Für welche nach § 17 Absatz 1 des Postgesetzes (PostG) mit Universaldienstfiliale zu versorgenden Gemeinden in Bayern wurde der Betrieb eine…
  54. Schriftliche Frage 55 von Mirco Hanker (AfD): Wie stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sicher, dass bei Baumaßnahmen für das Projekt zum Neubau der Wasserstoffleitung…
  55. Schriftliche Frage 56 von Leif-Erik Holm (AfD): Auf welche Summe belaufen sich die vom Bund für die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie und die Förderung des Hochlaufs der Wasser…
  56. Schriftliche Frage 57 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Kraftwerksstrategie, wenn die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 13. November…
  57. Schriftliche Frage 58 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Geht die Bundesregierung davon aus, dass es zur Finanzierung der angedachten Kraftwerkstrategie einer Umlage bedarf, und wenn ja, von welche…
  58. Schriftliche Frage 59 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich Einführungszeitpunkt und Ausgestaltung eines Minimum Performance Standards (MPS) v…
  59. Schriftliche Frage 60 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Welche Länder besucht die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche im Rahmen ihrer Reise in die Golfregion, und welche d…
  60. Schriftliche Frage 61 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzbarkeit der von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie geäußerten Forderung, „dass die Z…
  61. Schriftliche Frage 62 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie weit ist nach Informationen der Bundesregierung die Digitalisierung im Bereich des Netzanschlusses und des täglichen Betriebs bei den Ve…
  62. Schriftliche Frage 63 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Umfasst der Wille der Bundesregierung zur Entbürokratisierung auch das Vorhaben, die Netzanschlussbedingungen für Erneuerbare-Energien- Anla…
  63. Schriftliche Frage 64 von Mathias Weiser (AfD): Welche Festlegungen sollen durch das EMPA (EU-Mercosur Partnership Agreement) im Handel zwischen der EU und den Mercosur-Staaten getroffen w…
  64. Schriftliche Frage 65 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Förderung von Cybersicherheit an Hochschulen, und mit welchen Förderprogrammen plant das Bund…
  65. Schriftliche Frage 66 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Inwieweit teilt die Bundesregierung die von der EU-Kommission in Erwägungsgrund 3 im Verordnungsentwurf 2025/0229 (NLE) zum Hochleistungsrec…
  66. Schriftliche Frage 67 von Luke Hoß (DIE LINKE): Wie häufig wurde in den Jahren 2014 bis 2024 eine Geldbuße gemäß § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten festgesetzt, und falls dies sta…
  67. Schriftliche Frage 68 von Sebastian Maack (AfD): Warum hat die Bundesregierung die Schriftliche Frage 109 der Abgeordneten Birgit Bessin auf Bundestagsdrucksache 21/2665 „von welchen Bundes…
  68. Schriftliche Frage 69 von Maren Kaminski (DIE LINKE): Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme des Normenkontrollrates zum Fernunterrichtsschutzgesetz, in der die Abschaffung dieses G…
  69. Schriftliche Frage 70 von Pierre Lamely (AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung die Schwerpunktsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, das nach meiner Wahrnehmung nahezu ausschl…
  70. Schriftliche Frage 71 von Denise Loop (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Worin besteht das Mandat der neuen Kinderbeauftragten der Bundesregierung, Mareike Lotte Wulf, und mit welchen personellen, operativen und f…
  71. Schriftliche Frage 72 von Sebastian Maack (AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass alle vier in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 109 der Abgeordneten Birgit Bessi…
  72. Schriftliche Frage 73 von Dr. Anna Rathert (AfD): Aufgrund welcher Expertise und Entscheidungskriterien wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Mareike Lotte Wulf als Kinderbeauftragte der B…
  73. Schriftliche Frage 74 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen wurde der Referentenentwurf zum 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen der Verbändeanhöru…
  74. Schriftliche Frage 75 von Sarah Vollath (DIE LINKE): Welche Leistungen zählen zu den versicherungsfremden Leistungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV), und wie hoch waren die Ausgaben für…
  75. Schriftliche Frage 76 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Wie ist die vom Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger am 4. November 2025 bei der Pressekonferenz zur…
  76. Schriftliche Frage 77 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung bereits eine umfassende aktuelle Bestandsaufnahme der digitalen Abhängigkeiten der Bundesverwaltung von außereuropäi…
  77. Schriftliche Frage 78 von Iris Nieland (AfD): Welche konkreten Ergebnisse wurden im Hinblick auf den Abbau unternehmensbezogener bundesrechtlicher Berichtspflichten und den Abbau von Dop…
  78. Schriftliche Frage 79 von René Bochmann (AfD): Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung an der Bundeswasserstraße Ems, um die dort ansässige und noch verbliebene MEYER WERFT GmbH b…
  79. Schriftliche Frage 80 von René Bochmann (AfD): Wie erklärt die Bundesregierung die Kostenexplosion beim Bau der Hinterlandanbindung an die Fehmarnbeltquerung (Gleisbau von 2,8 Mrd. Euro a…
  80. Schriftliche Frage 81/82 von Hauke Finger (AfD): Welche CO2-Einsparungen erwartet die Bundesregierung durch die Verlängerung der Kfz- Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 (bi…
  81. Schriftliche Frage 83 von Stefan Henze (AfD): Welchen wirtschaftlichen Schaden erleidet die deutsche Wirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung durch mangelhafte Infrastruktur – etwa d…
  82. Schriftliche Frage 84 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern haben sich die zulässigen Toleranzen bei Navigationsabweichungen am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) im Zuge der Umsetzung der P…
  83. Schriftliche Frage 85 von Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist der aktuelle Stand bezüglich des zum 31. Dezember 2025 auslaufenden Erbbaurechtsvertrags für den Eisenbahner-Sportverein (ESV) Lokom…
  84. Schriftliche Frage 86 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen gemittelten Preisannahmen (in Euro je Tonne CO2-Äquivalent) für Zertifikate aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bzw.…
  85. Schriftliche Frage 87 von Cem Ince (DIE LINKE): Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit den im Bundeshaushalt für das Jahr 2026 veranschlagten Gesamtkosten für den Umbau des a…
  86. Schriftliche Frage 88 von Cem Ince (DIE LINKE): Mit welchen Kosten für den rechnerischen Nachweis der wasserrechtlichen Unbedenklichkeit der Einlagerungsgebinde anhand von Stofflisten bei…
  87. Schriftliche Frage 89 von Danny Meiners (AfD): Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Personal- und Laborkapazitäten (bitte gegliedert nach den zuständigen Behörden) zur Übe…
  88. Schriftliche Frage 90 von Marcel Queckemeyer (AfD): Wie hoch waren die Gesamtkosten der Teilnahme der deutschen Delegation an der Weltklimakonferenz in Brasilien (bitte einschließlich Reise-,…
  89. Schriftliche Frage 91 von Nicole Hess (AfD): Welche rechtlichen und fachlichen Vorgaben gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen…
  90. Schriftliche Frage 92 von Nicole Hess (AfD): Welche rechtlichen und fachlichen Vorgaben gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen…
  91. Schriftliche Frage 93 von Tamara Mazzi (DIE LINKE): Unterstützt oder plant die Bundesregierung Initiativen, um Verhütungsmittel für Personen mit niedrigem Einkommen kostenlos und niedrigschwel…
  92. Schriftliche Frage 94 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welches Gesamtvolumen summieren sich die Zahlungen, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nach den bislang erfolgten Entscheidu…
  93. Schriftliche Frage 95 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche medizinischen Güter abseits von Masken (wie beispielsweise Beatmungsgeräte und Sauerstoffsensoren etc.) hat der Bund während der Coro…
  94. Schriftliche Frage 96 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Berichte oder andere Erkenntnisse zur Umsetzung der vereinfachten Hilfsmittelversorgung für Kinder und Jugendlich…
  95. Schriftliche Frage 97 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bayerischen Ausführungsverordnung zur D…
  96. Schriftliche Frage 98 von Peter Felser (AfD): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung mit Blick auf aktuelle Presseberichte zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht (www.agra rheu t e…
  97. Schriftliche Frage 99 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung den geplanten Änderungen an der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) im Rat der Europäischen Union zustimmen, auch w…
  98. Schriftliche Frage 100 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer seit Anfang September 2025 mit der französischen Landwirts…
  99. Schriftliche Frage 101 von Bernd Schuhmann (AfD): Wie hoch ist die Gesamtfördersumme, die das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat für das Projekt „Nachhaltige Kamelmil…
  100. Schriftliche Frage 102 von Martin Sichert (AfD): Welchen finanziellen Betrag beabsichtigt die Bundesregierung nach den Aussagen des Bundeskanzlers Friedrich Merz für den sogenannten Regenwa…
  101. Schriftliche Frage 103 von Caren Lay (DIE LINKE): Von wie vielen betroffenen Haushalten erhofft sich die Bundesregierung angesichts der Ankündigungen der Bundesministerin für Wohnen, Stadten…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2979 21. Wahlperiode 28.11.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 16, 38, 39 Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 65 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 86 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 97 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 53 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 80 Boehringer, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18, 19 Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 41, 42 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 22, 23 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81, 82 Gamanov, Boris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 11, 12 Abgeordnete Nummer der Frage Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 43 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 44 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91, 92 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87, 88 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 57, 58 Kleinschmidt, Kurt (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 27, 28, 70 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 103 Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 4, 5, 29 Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66, 76 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 71 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Abgeordnete Nummer der Frage Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 30, 59 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68, 72 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 99, 100 Mazzi, Tamara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 45, 46, 47 Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 32, 48, 60 Paus, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 85 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 94, 95 Abgeordnete Nummer der Frage Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 6, 33 Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 49 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Schielke-Ziesing, Ulrike (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 35, 36 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Schuhmann, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 37 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 62, 63 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Weiser, Mathias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Drucksache 21/2979 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 3 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Gamanov, Boris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Boehringer, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 13, 14 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 17 Seite Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 21 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Schielke-Ziesing, Ulrike (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 24 Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 25, 26 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 28, 30 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Kleinschmidt, Kurt (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/2979 Seite Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 37, 38 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 40, 41 Weiser, Mathias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 42 Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Seite Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54 Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Paus, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 56 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 56 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57, 58 Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Mazzi, Tamara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 61, 62 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Drucksache 21/2979 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 63 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 65, 66 Schuhmann, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/2979 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Vorgänge wurden im Jahr 2025 monatlich vom Bundessicherheitsrat, seinem Vorbereitungsgremium oder im entsprechenden Emailverteiler an die Arbeitsebene zur Entscheidung zurückverwiesen (bitte nach Monaten aufschlüsseln und für die Zeit ab Einsetzung des Nationalen Sicherheitsrates auch diesen berücksichtigen, falls er und seine vorgeschalteten Runden damit befasst waren)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 25. November 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 93 der Abgeordneten Janine Wissler auf Bundestagsdrucksache 21/1164 verwiesen. 2. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Wie bewertet der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer die Strafverfolgung von Künstlern wegen ihrer Werke, wie im Falle des bereits erstinstanzlich freigesprochenen Simon Rosenthal (vgl. www.fra enkischertag.de/lokales/bamberg/kultur-freizeit/si mon-rosenthal-prozess-wegen-volksverhetzung-i n-bamberg-art-397162), durch weisungsgebundene Staatsanwaltschaften vor dem Hintergrund der Kunstfreiheit, und hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien einen Überblick über die Anzahl an Fällen von Strafverfolgungen von Künstlern in den vergangenen fünf Jahren? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 24. November 2025 Die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften in den Ländern obliegt den jeweiligen Landesjustizverwaltungen. Zur Praxis der Strafverfolgung in den Ländern kann der Bund sich mangels Zuständigkeit nicht äußern. Zahlen über die Fälle von Strafverfolgungen von Künstlern liegen dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien nicht vor und werden auch nicht erhoben. 3. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem laut Medienberichten von der EU-Kommission gemachten Vorstoß, einen eigenen Nachrichtendienst, welcher dem Generalsekretariat und damit der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen unterstehen soll, zu gründen, und wird dieses Vorhaben aktiv von der Bundesregierung unterstützt (www.nius.de/politik/ne ws/von-der-leyen-will-eigenen-eu-geheimdienst-g ruenden-alle-mitgliedsstaaten-sollen-mitarbeiter-e ntsenden/19f5c8b5-1767-4b0b-93cd-5be805a8 91a3)? Antwort des Bundesministers für besondere Aufgaben Thorsten Frei vom 20. November 2025 Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich das Vorhaben der Europäischen Kommission, ihre Versorgung mit nachrichtendienstlichen Informationen zu verbessern, solange die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für nationale Sicherheit (Artikel 4 Absatz 2 Satz 3 des Vertrages über die Europäische Union) unberührt bleibt und keine Struktur geschaffen wird, die Aufgaben der bestehenden EU Single Intelligence Analysis Capacity (SIAC) doppelt. Eine abschließende Bewertung kann erst nach Vorlage eines konkreten Konzepts durch die Europäische Kommission erfolgen. 4. Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Staatsminister Dr. Wolfram Weimer in seiner Amtszeit aktiv bei Mitgliedern der Bundesregierung für eine Teilnahme am Ludwig-Erhard-Gipfel der WEIMER MEDIA GROUP GmbH geworben, und welche Mitglieder der Bundesregierung planen, am Ludwig-Erhard- Gipfel der WEIMER MEDIA GROUP GmbH im April 2026 teilzunehmen? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 28. November 2025 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Staatsminister Dr. Wolfram Weimer hat die Geschäftsführung der WEIMER MEDIA GROUP GmbH (WMG) vor seinem Amtsantritt niedergelegt. Er hat seither keinerlei Tätigkeit mehr für die WMG ausgeübt und keine Stimmrechte wahrgenommen. Seine Anteile an der Verlagsgruppe überträgt er an einen Treuhänder. Die Bundesministerin Dorothee Bär, der Bundesminister Thorsten Frei und der Bundesminister Alois Rainer haben eine Teilnahme in Aussicht gestellt. 5. Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die WEIMER MEDIA GROUP GmbH Kunden gegen Geldleistungen den Kontakt zu Regierungsmitgliedern im Rahmen des Ludwig-Erhard- Gipfels angeboten haben soll (www.deutschlandf unkkultur.de/kulturstaatsmininister-weimer-wege n-mutmasslicher-geschaefte-eines-medienunterne hmens-in-kritik-100.html), und erhält die WEI- MER MEDIA GROUP GmbH von der Bundesregierung oder nachgelagerten Behörden, Unternehmen oder Stiftungen des Bundes Förderungen für Programme oder Veranstaltungen? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 28. November 2025 Die Bundesregierung kommentiert etwaiges Handeln Dritter grundsätzlich nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1 des Abgeordneten Dr. Christoph Birghan auf Bundestagsdrucksache 21/2486 verwiesen. 6. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Entscheidung hat die Bundesregierung gemäß der Karenzzeitregelungen im Bundesministergesetz (§§ 6a ff. BMinG) über die geplante Aufnahme der Tätigkeit des ehemaligen Bundesministers der Finanzen Christian Lindner bei der Agentur Teneo Germany GmbH getroffen, und wann ist mit einer Bekanntmachung der Entscheidung nach § 6b Absatz 4 BMinG im Bundesanzeiger zu rechnen? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 27. November 2025 Die Bundesregierung nimmt zu laufenden individuellen Karenzzeitverfahren grundsätzlich nicht Stellung. Generell gilt, dass die Entscheidungen der Bundesregierung in Karenzzeitverfahren zeitnah nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 7. Abgeordneter Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Titeln des Einzelplans 12 sollen die „finanziellen Spielräume“ für die Senkung der Luftverkehrsteuer zum 1. Juli 2026 auf das Niveau vor der letzten Erhöhung entsprechend dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 13. November 2025 „erwirtschaftet“ werden, und wann soll die Änderung der Steuersätze gesetzlich festgeschrieben werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 24. November 2025 Die Überlegungen hinsichtlich der Erwirtschaftung der vereinbarten Senkung der Luftverkehrsteuer zum 1. Juli 2026 im Einzelplan 12 sind noch nicht abgeschlossen. Es können daher noch keine Titel im Einzelplan 12 genannt werden. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist im ersten Halbjahr 2026 erforderlich, so dass die Senkung der Luftverkehrsteuer termingerecht zum 1. Juli 2026 in Kraft treten kann. 8. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen aus dem EU- Energiekrisenbeitrag jeweils für die Veranlagungszeiträume 2022 und 2023, und wie viele Unternehmen haben den EU-Energiekrisenbeitrag gezahlt oder müssen ihn nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. des Bundeszentralamts für Steuern noch zahlen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 27. November 2025 Für den Erhebungszeitraum 2022 haben 13 Unternehmen einen EU- Energiekrisenbeitrag in Höhe von 1.983.444.620 Euro angemeldet. Zwei Unternehmen wurde für einen Gesamtbetrag in Höhe von 160.294.921 Euro eine Aussetzung der Vollziehung gewährt. Für den Erhebungszeitraum 2023 haben 13 Unternehmen einen EU- Energiekrisenbeitrag in Höhe von 464.515.435 Euro angemeldet. Zwei Unternehmen wurde für einen Gesamtbetrag in Höhe von 106.105.574 Euro eine Aussetzung der Vollziehung gewährt. 9. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Aus welchem Anlass wurde beim Treffen des Vizekanzlers Lars Klingbeil mit dem Leiter der Internationalen Abteilung des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas, Liu Haixing, eine SPD-Flagge aufgestellt, und wie hoch waren die Gesamtausgaben für die Staatsreise des Vizekanzlers und seiner Delegation (www.bild.de/poli tik/ausland-und-internationales/bei-klingbeils-chi na-reise-spd-und-diktator-partei-zeigen-gemeinsa m-flagge-691f445a844a7a6a235870e5)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 28. November 2025 Zu dem erfragten Termin liegen dem Bundesministerium der Finanzen keine Erkenntnisse vor. Er fand nicht im Rahmen des Besuchsprogramms als Bundesminister der Finanzen statt. Zu den Kosten der Reise kann aufgrund der ausstehenden Abrechnung keine Auskunft erteilt werden. 10. Abgeordneter Boris Gamanov (AfD) Hat die Bundesregierung bezugnehmend auf Bulgariens Euro-Beitritt ab 2026 Kenntnisse darüber, ob durch mögliche administrative Eingriffe (z. B. staatlich verordnete Gebührensenkungen) volkswirtschaftliche Kennzahlen gezielt beeinflusst werden, um formal die Euro-Konvergenzkriterien zu erfüllen, und wenn ja, welche konkreten Auffälligkeiten oder Hinweise auf mögliche Datenbeschönigung sind der Bundesregierung bekannt (bitte auflisten), und hat sie sich eine Auffassung dazu gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (www.politico.eu/article/bulgaria-euro-eu- gamedinflation-numbers-qualify/#:~:text=%E2%80%9C The%20only%20reason%20Bulgaria%20has,%E 2%80%9D)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 27. November 2025 Die Beurteilung, ob die Konvergenzkriterien durch einen Mitgliedstaat erfüllt werden, obliegt der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Kommission basierend auf den klaren Vorgaben des Artikels 140 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Unter Berücksichtigung aller Umstände kamen beide Institutionen zu dem Ergebnis, dass Bulgarien das Kriterium der Preisstabilität erfüllt. Die Ergebnisse der Konvergenzberichte waren die Grundlage für sich anschließende Diskussionen und die Abstimmung über die entsprechenden Legislativakte im Rat der Europäischen Union. Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse darüber, dass die bulgarische Regierung absichtlich volkswirtschaftliche Kennzahlen gezielt beeinflusst haben könnte, um formal die Konvergenzkriterien zu erfüllen. Dem widerspricht z. B., dass Bulgarien erst Anfang des Jahres 2025 Maßnahmen umgesetzt hat (Mehrwertsteuererhöhung und Strompreisanstieg), die zu einer Erhöhung der Preise und somit auch zu einer höheren Inflation führten. Zudem ist das Preisstabilitätskriterium nicht auf einen Monat bezogen, sondern aus einem Zwölfmonatsdurchschnitt im Zeitraum vom Mai 2024 bis April 2025 errechnet. Ferner wird der maßgebliche Referenzwert für das Konvergenzkriterium der Preisstabilität berechnet, indem der durchschnittlichen Inflationsrate der drei Mitgliedstaaten, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben, 1,5 Prozentpunkte hinzugerechnet werden. Demnach ist das Erreichen des Kriteriums nicht nur von dem Zwölfmonatsdurchschnitt in Bulgarien, sondern auch von der Entwicklung der Inflation in anderen Mitgliedstaaten abhängig. 11. Abgeordneter Boris Gamanov (AfD) Wird sich die Bundesregierung bezugnehmend auf Bulgariens Euro-Beitritt ab 2026 im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, den Beitritt Bulgariens zur Euro-Zone noch zu verschieben oder aufzuheben, falls sich die von Medien berichteten Vorwürfe möglicher Datenmanipulation und einer möglichen geschönten Haushaltslage bestätigen, und gedenkt sie, im Falle weiterer Erkenntnisse über mögliche Verstöße gegen die Euro-Beitrittskriterien ggf. zusammen mit anderen europäischen Partnern Schritte einzuleiten, und wenn ja, welche genau (www.politico.eu/artic le/bulgaria-euro-eu-gamed-inflation-numbers-qua lify/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 27. November 2025 Der Rat der Europäischen Union hat die Legislativakte zur Aufnahme Bulgariens in die Eurozone am 8. Juli 2025 angenommen und somit die Euro-Einführung in Bulgarien zum 1. Januar 2026 beschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12. Abgeordneter Boris Gamanov (AfD) Sieht die Bundesregierung mögliche fiskalische Risiken im Zusammenhang mit einem Euro- Beitritt Bulgariens, und wenn ja, welche konkret? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 27. November 2025 Die Bundesregierung sieht aktuell keine fiskalischen Risiken im Zusammenhang mit einem Eurobeitritt Bulgariens. Zum einen hat Bulgarien das in Artikel 140 Absatz 1 AEUV genannte Konvergenzkriterium der tragfähigen öffentlichen Finanzlage erfüllt, da zum Zeitpunkt der Prüfung durch die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank kein Beschluss des Rates nach Artikel 126 Absatz 6 AEUV vorlag, wonach in Bulgarien ein übermäßiges Defizit besteht. Zum anderen weist Bulgarien einen der niedrigsten Schuldenstände in der Europäischen Union auf. Der öffentliche Schuldenstand wird von der Europäischen Kommission für das Jahr 2025 auf 28,5 Prozent, für das Jahr 2026 auf 30,6 Prozent und für das Jahr 2027 auf 32,6 Prozent des BIP prognostiziert. 13. Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) Wie viele bundeseigene Wohnungen in Leipzig, Dresden, Chemnitz, Jena, Erfurt, Eisenach, Halle und Magdeburg stehen wegen Mängeln und nötigen Sanierungen seit mehr als einem Jahre leer (bitte nach Städten aufschlüsseln), und in welchen 20 bundeseigenen Immobilien in diesen Städten stehen Wohnungen am längsten leer? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 26. November 2025 Nach Angaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) stehen in den aufgeführten Städten Leipzig, Dresden, Chemnitz, Jena, Erfurt, Eisenach, Halle und Magdeburg aufgrund von Mängeln oder notwendigen Sanierungen aktuell allein in den Städten Chemnitz und Dresden insgesamt sieben Wohneinheiten im marktaktiven Bestand länger als ein Jahr leer. Dies betrifft eine Wohnung in Chemnitz und sechs Wohnungen in Dresden. In Dresden befinden sich die Wohnungen, die am längsten leer stehen. 14. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Hat der Verein „Travestie für Deutschland e. V.“ in den Jahren 2023, 2024 und 2025 (erste Jahreshälfte) Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhalten, und falls ja, in welcher Höhe, und über welche Haushaltstitel? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 26. November 2025 Die Ressortabfrage zu Ihrem Anliegen hat ergeben, dass keine Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt im oben genannten Zeitraum an den Verein „Travestie für Deutschland e. V.“ geleistet wurden. 15. Abgeordneter Dario Seifert (AfD) Welche konkreten Kosten (bitte nach Positionen aufschlüsseln) sind bislang für die Betreuung, technische Absicherung und sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Öltanker „Eventin“ vor Rügen angefallen, und wie wird mit den Kosten verfahren, die nicht durch den Verwertungserlös gedeckt werden können (bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 21/2486)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 24. November 2025 Mit Blick auf die in dieser Angelegenheit derzeit geführten Rechtsstreitigkeiten und laufenden Gerichtsverfahren können die konkreten Kosten nicht dargelegt werden. Die Frage, wie mit den Kosten verfahren wird, die nicht durch den Verwertungserlös gedeckt werden, ist grundsätzlich abhängig vom Ausgang des Verfahrens. Hierzu kann derzeit keine Prognose abgegeben werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 16. Abgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass der israelische Staatsangehörige E. F., der nach meiner Übersetzung in sozialen Medien die Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung aus Jerusalem und dem Westjordanland, die Blockade des Gazastreifens von Wasser und Lebensmitteln sowie die Hinrichtung gefangener „Terroristen“ fordert (vgl. www.facebook.com/reel/790707253 306142/?app=fbl oder www.facebook.com/lqnpdr mn/videos/950739490341804/?app=fbl), am 28. Oktober 2025 als „Held“ („Hero“) angekündigter Gesprächsteilnehmer eines Panels im Rahmen der Nova Music Festival Exhibition in Berlin war (vgl. https://x.com/KeremSchamberg/status/1 984198513669083249), einer Ausstellung, die an den Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 erinnert und aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert wird, und wenn ja, wie positioniert sich die Bundesregierung zu diesem Vorgang, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung außerdem zum Stand eines etwaigen Ermittlungsverfahrens gegen E. F., dem von der belgischen Hind Rajab Foundation nach eigenen Angaben in einer Strafanzeige beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof vorgeworfen wird, als Angehöriger des Bataillons 94 (Duchifat) der Kfir-Brigade der israelischen Streitkräfte und führendes Mitglied der extremistischen Organisation „Tsav 9“, die in den USA als sanktioniert gelistet ist, an der systematischen Folter von Gefangenen sowie an der Blockade humanitärer Hilfe für die Zivilbevölkerung in Gaza beteiligt gewesen zu sein? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 28. November 2025 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien unterstützt Veranstaltungen im Rahmen der Ausstellung „Nova-Festival- Exhibition“ nach Maßgabe des Zuwendungsrechts, führt die Veranstaltungen jedoch nicht durch und lädt auch nicht zu diesen ein. Die Bundesregierung verfügt daher über keine eigenen Erkenntnisse, ob der israelische Staatsangehörige E. F. angekündigter Gesprächsteilnehmer im Rahmen der genannten Veranstaltung in Berlin war. Es ist zutreffend, dass die Hind Rajab Foundation beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) Strafanzeige in Bezug auf den fragegegenständlichen Sachverhalt erstattet hat. Darüber hinausgehende Auskünfte kann die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung nicht erteilen, auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Im Falle eines laufenden (Ermittlungs-)Verfahrens im Sinne der Fragestellung wäre eine entsprechende Auskunft geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall gelten, dass kein (Ermittlungs-)Verfahren im Sinne der Fragestellung geführt wird: Würde im Falle einer Nichteinleitung eine Auskunft erteilt, im Falle einer Einleitung hingegen eine Antwort verweigert, könnte jedenfalls aus künftigen Antworten geschlossen werden, dass eine Auskunftsverweigerung nur erfolgt, wenn tatsächlich ein Verfahren eingeleitet worden ist. Ein Schutz von Ermittlungsmaßnahmen in künftigen Verfahren wäre dann nicht mehr möglich. Deshalb muss offenbleiben, ob der GBA ein Verfahren im Sinne der Fragestellung führt. 17. Abgeordneter Peter Boehringer (AfD) Wie definiert das Bundesministerium des Innern für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV; im Sinne der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 15 und 16 auf Bundestagsdrucksache 21/2817) „Medienschaffende“, und hat jeder Medienschaffende gleichberechtigten Anspruch auf „aktuelle Einschätzungen und Bewertungen“ seiner Anfragen durch das BfV (bitte hierbei auf die wesentlichen Voraussetzungen eingehen, die hierfür von Medienschaffenden zu erfüllen sind)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. November 2025 Das Bundesamt für Verfassungsschutz beauskunftet Presseanfragen von Medienschaffenden gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes. Zur Prüfung der aktuellen journalistischen Tätigkeit eines Anfragenden muss sich dieser durch Vorlage eines gültigen Presseausweises legitimieren oder seine Pressezugehörigkeit anderweitig nachvollziehbar darlegen können. 18. Abgeordneter Peter Boehringer (AfD) Gilt die Einschätzung (aus der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 15 und 16 auf Bundestagsdrucksache 21/2817) „Edelmetalle werden nicht nur in extremistischen Kreisen, sondern auch im demokratischen Spektrum sowie in Bankenkreisen als Geldmetall betrachtet, das in Krisenzeiten Wertdichte und Wertstabilität gewährleisten kann“ künftig analog auch für den digitalen Euro, und kann das Bundesministerium des Innern bzw. das Bundesamt für Verfassungsschutz aufgrund eigener kriminalistischer Erfahrung eine Nutzung u. a. in extremistischen Kreisen ausschließen, und wenn nein, warum nicht (bitte jeweils begründen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. November 2025 Die Europäische Kommission hat Ende Juni 2023 einen Legislativvorschlag zur Schaffung des Rechtsrahmens für einen möglichen digitalen Euro veröffentlicht. Der Vorschlag ist Teil eines Gesetzgebungspakets zur Digitalisierung im Finanzsektor und zum Zahlungsverkehr. Im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsverfahrens wird derzeit im Rat und im Europäischen Parlament über den Vorschlag beraten. Eine Entscheidung über die mögliche Einführung eines digitalen Euro und über seine konkreten Ausgestaltungsmerkmale ist bislang nicht gefallen. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Fragestellungen, bei denen der Entscheidungsprozess im europäischen Gesetzgebungsverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Insoweit wird zu diesem Zeitpunkt auch keine Aussage zu den kriminalistischen Erfahrungen im Sinne der Fragestellung getroffen. 19. Abgeordneter Peter Boehringer (AfD) Welche weiteren Inhalte hat das Bundesamt für Verfassungsschutz dem „Tagesspiegel“ in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 15 und 16 auf Bundestagsdrucksache 21/2817 genannten Antwort auf die presserechtliche Auskunftsanfrage genannt (bitte die dargestellten Kernthesen und Argumentationslinien möglichst genau angeben, um eine Einordnung der bekannten Zitate in den Gesamtkontext der Antwort zu ermöglichen und wie von der Bundesregierung in ihrer Antwort formuliert, den „Beteiligten gerecht“ zu werden), und wird die Bundesregierung die presserechtliche Auskunftsanfrage des „Tagesspiegels“ und die zugehörige Antwort darauf veröffentlichen oder dem Deutschen Bundestag zur Verfügung stellen, was nach meiner Auffassung zur Herstellung größtmöglicher Transparenz zum Gesamtkontext des fraglichen Sachverhalts (unter Verweis auf § 16 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes – BVerfSchG – dringend geboten ist), und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. November 2025 Einer Auskunftserteilung oder Veröffentlichung im Sinne der Fragestellung stellt das von Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) geschützte Recherche- und Redaktionsgeheimnis des Journalisten und des von ihm vertretenen Mediums entgegen, da hierdurch die Gefahr bestehen würde, dass Dritte Rückschlüsse auf die konkreten Recherchetätigkeiten des Journalisten ziehen könnten. Die begehrte Auskunft könnte daher die unbeeinträchtigte Ausübung der journalistischen Tätigkeit einschränken. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Überzeugung gelangt, dass insbesondere aufgrund der konstituierenden Bedeutung der Tätigkeit der Presse im demokratischen Meinungsbildungsprozess die Pressefreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG in diesem Fall das Informationsinteresse des Fragestellers aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG überwiegt und eine uneingeschränkte Auskunftserteilung ein unverhältnismäßiger Eingriff wäre. Aus den zuvor genannten Gründen wird das Bundesministerium des Innern die presserechtliche Auskunftsanfrage und die zugehörige Antwort darauf nicht veröffentlichen und auch nicht dem Deutschen Bundestag zur Verfügung stellen. Grundsätzlich ist zu der Thematik aus Sicht der Bundesregierung folgendes festzustellen: Der Handel mit Edelmetallen kann als Finanzierungsstrategie von Extremisten genutzt werden. Für sich genommen ist der Edelmetallhandel kein Kriterium für eine Bestrebung i. S. des § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BfVG). Edelmetalle werden in Teilen der Bevölkerung sowie in Bankenkreisen als Geldmetall betrachtet, das in Krisenzeiten Wertdichte und Wertstabilität gewährleisten kann. 20. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Welche quantitative Bilanz kann die Bundesregierung zu dem Angebot finanzieller und weiterer Unterstützung für gefährdete Menschen aus Afghanistan mit einer Aufnahmezusage ziehen für den Fall, dass sie bis zum 17. November 2025 erklären, dass sie unwiderruflich aus dem Aufnahmeverfahren ausscheiden und nach Afghanistan oder in Drittstaaten ausreisen (z. B. insbesondere zur Zahl der Rückmeldungen bzw. zustimmender Rückmeldungen, betroffener Personen, Höhe der finanziellen Unterstützung, Anteil der Ausreiseabsichten in Drittstaaten usw.; vgl. www.tagesschau.de/investigativ/hsb/aufnahmezus agen-afghanistan-100.html), und wie wird die Bundesregierung mit den Fällen umgehen, in denen die angeschriebenen Personen das Angebot nicht angenommen haben und ihr Aufnahmeverfahren aufgrund der Zusage der Bundesregierung und der ihnen bei einer Rückkehr nach Afghanistan drohenden Gefahren weiter betreiben wollen (z. B. ergebnisoffen prüfen, alle ablehnen, hintanstellen und nicht rechtzeitig bis Ende 2025 bearbeiten; bitte begründet darlegen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 25. November 2025 Mit Stand vom 18. November 2025 haben sich von den 673 angeschriebenen Personen 62 Personen (zehn Fälle) positiv zurückgemeldet. Bei 219 Personen (33 Fälle) gibt es offene Nachfragen. 303 Personen (44 Fälle) haben sich negativ zurückgemeldet und 89 Personen (17 Fälle) haben sich bisher nicht zurückgemeldet. Die Höhe der finanziellen Unterstützung für diejenigen Personen, die sich positiv zurückmeldet haben, lässt sich erst abschließend beziffern, wenn die Unterstützungsoptionen in dem jeweiligen Einzelfall umgesetzt wurden. Das weitere Vorgehen im Umgang mit Personen, die Nachfragen zu den Unterstützungsoptionen gemeldet haben bzw. sich negativ zurückgemeldet haben, befindet sich derzeit in der Prüfung. 21. Abgeordneter Dr. Gottfried Curio (AfD) Welche besonders gravierenden (bzw. hilfsweise: die letzten) Vorfälle in Deutschland aus den Monaten September bis November 2025 kann die Bundesregierung für die von ihr in jüngster Zeit angeführten sog. hybriden Bedrohungen in den Bereichen Spionage, Sabotage, Desinformation, Cyberangriffe, Drohnenangriffe nennen (bitte in jedem Bereich zwei Fälle benennen), und welche Verursacher (Staaten oder sonstige Akteure) konnten in den genannten Fällen jeweils als Verursacher ermittelt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 28. November 2025 Die abstrakte Bedrohung in den fragegegenständlichen Bereichen ist weiterhin hoch. Die Bundessicherheitsbehörden gehen diversen Hinweisen nach. Darüber hinaus ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine weiterführende Antwort nicht – auch nicht in eingestufter Form – erfolgen kann. Gegenstand Ihrer Frage sind solche Informationen, die in besonderem Maße das Staatswohl berühren. Durch eine offene Beauskunftung wären Rückschlüsse auf die Methodik, den genauen Erkenntnisstand, die Bearbeitungsschwerpunkte und die Aufklärungsfähigkeiten der Sicherheitsbehörden des Bundes möglich. Dies könnte die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden des Bundes nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Das Aufführen der Fälle könnte schwerwiegende Nachteile bei der Aufklärung und Abwehr von Spionage und Sabotage mit sich bringen und damit zu einer erheblichen Gefährdung führen. Unbefugte Dritte könnten daran ihre eigenen Maßnahmen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland ausrichten. Durch die Kenntnis der Informationen könnten ggf. auch Schwachstellen aufgedeckt werden, deren Kenntnis zum Nachteil unserer Sicherheitsinteressen genutzt werden könnten. Daraus können erhebliche negative Folgewirkungen für die Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Auch eine Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen als Verschlusssache beim Deutschen Bundestag würde der Bedeutung der Informationen im Hinblick auf die Sicherheitsinteressen, Methoden und Aufklärungsfähigkeiten der Bundessicherheitsbehörden und somit den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland nicht ausreichend Rechnung tragen. Selbst eine Bekanntgabe gegenüber dem begrenzten Kreis von Empfängern kann dem Schutzbedürfnis nicht hinreichend Rechnung tragen, da auch nur die geringe Gefahr des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart besonders schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Auch weist die Bundesregierung darauf hin, dass etwa verdeckt geführte Ermittlungsverfahren nicht – auch nicht in eingestufter Form – beauskunftet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das aus dem Rechtsstaatprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine Auskunft würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Nach sorgfältiger und konkreter Abwägung der betroffenen Belange tritt das Informationsinteresse des Parlaments daher hinter die ebenso berechtigten Interessen an einer effektiven Strafverfolgung zurück. Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass zu auf Landesebene geführten Verfahren aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung grundsätzlich keine Stellung genommen wird. 22. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird die Bundesregierung die Ausreise der ca. 1.200 Personen mit rechtsverbindlicher Aufnahmezusage aus dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan und das Ortskräfteverfahren bis Ende des Jahres 2025 aus Pakistan nach Deutschland organisieren, und wenn ja, wie, und hat die Bundesregierung die Bundesländer bereits informiert, damit sie entsprechende Vorbereitung für die Ankunft der afghanischen Schutzsuchenden treffen können mit Blick auf die anstehenden Feiertage kurz vor Ende der Frist zum Auslaufen der Aufnahmeverfahren? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 25. November 2025 Die Bundesregierung strebt an, denjenigen Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan und dem Ortskräfteverfahren, die die Prüfungen im Ausreiseverfahren positiv durchlaufen haben und die Aufnahme- und Einreisevoraussetzungen erfüllen, eine schnellstmögliche Einreise zu ermöglichen. Für den Großteil dieser Personen ist die Einreise noch in diesem Jahr avisiert. Die Einreisen per Flugzeug befinden sich in der konkreten Planung. Zu den geplanten Einreisen steht die Bundesregierung in einem kontinuierlichen Austausch mit den Bundesländern. 23. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Personen haben das Angebot des Bundesministeriums des Innern angenommen, gegen Geldzahlungen aus dem Aufnahmeprozess freiwillig auszusteigen, und was geschieht mit den Menschen, die das Angebot nicht angenommen haben (hinsichtlich Unterkunft, Verbleib in Pakistan, weitere Unterstützung durch die Bundesregierung und Aufnahme)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. November 2025 Mit Stand vom 18. November 2025 haben sich von den 673 angeschriebenen Personen 62 Personen (zehn Fälle) positiv auf die Unterstützungsoptionen zurückgemeldet. Bei 219 Personen (33 Fälle) gibt es offene Nachfragen. 303 Personen (44 Fälle) haben sich negativ zurückgemeldet und 89 Personen (17 Fälle) haben sich bisher nicht zurückgemeldet. Das weitere Vorgehen im Umgang mit Personen, die Nachfragen zu den Unterstützungsoptionen gemeldet haben bzw. sich negativ zurückgemeldet haben, befindet sich derzeit in der Prüfung. 24. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele afghanische Staatsangehörige mit deutscher Aufnahmezusage haben auf das Angebot der Bundesregierung, gegen eine Zahlung von Geld und/oder Sachleistungen aus den Aufnahmeprogrammen auszusteigen, reagiert (bitte nach Zusagen, Absagen, Nachfragen aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. November 2025 Mit Stand vom 18. November 2025 haben sich von den 673 angeschriebenen Personen 62 Personen (zehn Fälle) positiv auf die Unterstützungsoptionen zurückgemeldet. Bei 219 Personen (33 Fälle) gibt es offene Nachfragen. 303 Personen (44 Fälle) haben sich negativ zurückgemeldet und 89 Personen (17 Fälle) haben sich bisher nicht zurückgemeldet. Das weitere Vorgehen im Umgang mit Personen, die Nachfragen zu den Unterstützungsoptionen gemeldet haben bzw. sich negativ zurückgemeldet haben, befindet sich derzeit in der Prüfung. 25. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Welche konkreten politischen und rechtlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brandenburg, das die Absage des Resettlement- Fluges der Klägerin im Mai 2025 als rechtswidrig eingestuft hat auch im Hinblick auf die ursprünglich vorgesehenen Aufnahmezusagen von 190 Personen, und beabsichtigt die Bundesregierung, die Entscheidung zur Absage dieses Fluges zu revidieren, und falls ja, welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die betroffenen sudanesischen Geflüchteten, insbesondere die Klägerin und ihre fünf Angehörigen, nun tatsächlich in Deutschland aufgenommen werden (www.fr.de/politik/urteil-d uerfte-dobrindt-beunruhigen-ploetzlich-ausgelade n-doch-gericht-sieht-aufnahmezusage-fuer-sudane sin-zr-94025571.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. November 2025 Die Bundesregierung hat den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg zur Kenntnis genommen. Infolge der Entscheidung soll das Resettlement-Verfahren der 183 Resettlement- Flüchtlinge, die von der Aussetzung des für Mai 2025 vorgesehenen Fluges aus Kenia betroffenen waren, fortgesetzt werden; dies schließt die Antragstellerin und ihre Angehörigen ein. Derzeit wird geprüft, ob die nötigen Voraussetzungen vorliegen, um eine Einreise der betroffenen Resettlement-Flüchtlinge noch in diesem Jahr zu ermöglichen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass keiner der betroffenen Flüchtlinge aus dem Sudan stammt. Die Flüchtlinge haben unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, vor allem aus der Demokratischen Republik Kongo, dem Südsudan und Somalia. 26. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Aufenthaltstitel an Drittstaatsangehörige wurden seit Inkrafttreten der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2024 nach § 16a Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 16f Absatz 1 AufenthG erteilt, und wie unterscheiden sich diese Zahlen im Vergleich zu den drei Jahren vor der Reform (2021–2023)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. November 2025 Aufenthaltstitel werden im Fall der erfragten Rechtsgrundlagen sowohl als Visa als auch als Aufenthaltserlaubnisse erteilt (vgl. § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG). Vor diesem Hintergrund werden nachfolgend Informationen zu beiden Kategorien übermittelt: Zum Stichtag 31. Oktober 2025 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 128.129 Aufenthaltserlaubnisse nach § 16a Absatz 1 und 2 AufenthG sowie § 16f Absatz 1 AufenthG erfasst, die seit 2021 erteilt wurden. Titelverlängerungen sind in der Auswertung nicht berücksichtigt. Die Verteilung nach Jahr der Erteilung entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle. Für das Jahr 2024 wurde eine Aufteilung entsprechend des Inkrafttretens der für die §§ 16a und 16f AufenthG relevanten gesetzlichen Änderungen vorgenommen. Zahl der erteilten Titel pro Jahr nach § 16a Abs. 1 AufenthG nach § 16a Abs. 2 AufenthG nach § 16f Abs. 1 AufenthG 2021  16.564   752  2.889 2022  17.377   596  4.061 2023  22.276   630  4.236 bis 28.2.2024   3.296    78    677 ab 1.3.2024  22.056   537  3.652 2025  24.771   484  3.197 Summe 106.340 3.077 18.712 Zu den Visazahlen ist zu beachten, dass § 16a Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes statistisch zusammen erfasst werden und daher nicht getrennt ausgewiesen werden können. Im Zeitraum 2021 bis 28. Februar 2024 wurden 41.666 nationale Visa gemäß § 16a AufenthG erteilt (2021: 9.023; 2022: 12.750; 2023: 16.966; bis 28. Februar 2024: 2.927), im Zeitraum 1. März 2024 bis 20. November 2025 wurden 54.937 nationale Visa gemäß § 16a AufenthG erteilt. § 16f AufenthG wird als Rechtsgrundlage statistisch nicht erfasst. Eine statistische Zuordnung findet zu den in § 16f AufenthG enthaltenen Zwecken „Sprachkurs“ und „Schulbesuch“ statt. Demnach wurden zu den Zwecken „Schulbesuch“ sowie „Sprachkurs“ im Zeitraum 2021 bis 28. Februar 2024 zusammen insgesamt 17.856 nationale (2021: 4.292; 2022: 6.057; 2023: 6.369; bis 28. Februar 2024: 1.138) und 310 Schengen-Visa erteilt, im Zeitraum 1. März 2024 bis 20. November 2025 insgesamt 14.859 nationale und 365 Schengen-Visa. Die Diskrepanz zwischen der Zahl der Visaerteilungen und der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen im Inland ergibt sich im Wesentlichen aus zwei Elementen: Zunächst sind bei der Zahl der Aufenthaltserlaubnisse im Inland auch Wechsel aus anderen Inlandstiteln in die o. g. Titel erfasst. Zum anderen werden seit Sommer 2023 Visa im Bereich des Kapitels 2 Abschnitt 3 des Aufenthaltsgesetzes, wozu auch die o. g. Rechtsgrundlagen gehören, grundsätzlich für ein Jahr erteilt. Daher spiegeln sich diese Visaerteilungen erst zeitlich versetzt im AZR wider. 27. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Wurde aus Bundesmitteln die linksextreme Gruppierung „Antifa-Ost“ (auch als „Hammerbande“ bezeichnet und jüngst von der US-Regierung auf die Terrorliste gesetzt) finanziell gefördert, und wenn ja, in welcher Höhe, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass über weitere Empfänger dieser Fördermittel Gelder an die „Antifa- Ost“ weitergeleitet wurden bzw. werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. November 2025 Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass eine Förderung im Sinne der Fragestellung der Gruppierung „Antifa-Ost“ erfolgte. 28. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Erklärt sich die unterschiedliche Bewertung des Asylanspruchs afghanischer Ortskräfte durch den Bundeskanzler Friedrich Merz vom 19. Februar 2025 („Wir holen ja noch Leute aus Afghanistan. Wir sind das einzige Land in ganz Europa, das aus Afghanistan immer noch Ortskräfte holt nach Deutschland. Sind wir denn wahnsinnig geworden!?“) zum 2. September 2025 („Wir haben ja einen Rechtsverpflichtung denjenigen gegenüber, denen die frühere Bundesregierung die Zusage gegeben hat nach Deutschland zu kommen. Wir prüfen jetzt jeden Einzelfall. Wir halten diese Rechtsverpflichtung ein.“) durch seinerzeitige Unkenntnis der Rechtslage oder durch neu eingetretene Umstände, welche am 19. Februar 2025 noch nicht bekannt waren (diese ggf. bitte erläutern; www.facebook.com/stimmedermehrheit/vid eos/merz-widerspricht-merz-der-kanzler-hat-kein e-skrupel-dinge-zu-versprechen-und-zu/31993370 26915071/, ab Minute 2:20) Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. November 2025 Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit wie möglich zu beenden. Die Aufnahmeverfahren aus Afghanistan befinden sich in der Beendigung, neue Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige wurden seit Mitte 2024 nicht mehr erklärt. Derzeit findet eine Einzelfallprüfung für afghanische Staatsangehörige und insbesondere der Rechtsverbindlichkeit der erklärten Aufnahmen statt. In Fällen, in denen keine rechtsverbindliche Aufnahmezusage besteht oder die Personen nicht alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, z. B. Sicherheitsüberprüfungen negativ verlaufen, wird einer Aufnahme nicht zugestimmt. Im Übrigen stehen die Worte des Bundeskanzlers für sich. 29. Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Initiative, die Bundesminister/-innen und Staatssekretäre/Staatssekretärinnen verpflichtet, Unternehmensbeteiligungen offenzulegen, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. November 2025 Eine gesetzliche Initiative im Sinne der Fragestellung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant, da sich die bestehenden Regelungen bewährt haben. 30. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung den Ansatz einer ressortübergreifenden Anti- Desinformationsstrategie, und wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang die genaue Stellenplanung für die Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation (ZEAM) im Bundesministerium des Innern (Soll- und Ist-Zahlen für das Jahr 2026) – insbesondere mit Blick auf die Koordination mit dem Europäischen Zentrum für demokratische Resilienz im Rahmen des Demokratieschilds der EU? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. November 2025 Der breite Ansatz der Bundesregierung im Kampf gegen Desinformation und ausländische Informationsmanipulation beinhaltet die Stärkung der gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen Resilienz. Dabei spielen u. a. die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die Förderung der Medien- und Nachrichtenkompetenz eine wichtige Rolle. Die Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation (ZEAM) wird die analytischen und technischen Fähigkeiten zur Erkennung, Bewertung und Eindämmung von ausländischer Einflussnahme und Manipulation im Informationsraum stärken und die Kräfte der Bundesregierung bündeln. Der Aufbaustab der ZEAM, die Projektgruppe ZEAM, besteht derzeit aus zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Bundesministerium des Innern, Auswärtigen Amt, Bundeskanzleramt und Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Die Bundesregierung wird die Einrichtung des Zentrums für demokratische Resilienz im Rahmen des European Democracy Shields und insbesondere die angestrebte stärkere Vernetzung von Kapazitäten und Fähigkeiten innerhalb der EU eng begleiten. 31. Abgeordneter Matthias Moosdorf (AfD) Ist die Bundesregierung mit Blick auf die immer wieder geführte Diskussion um ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD, an der sich auch Mitglieder der Bundesregierung beteiligen (vgl. „SPD einstimmig für Vorbereitung eines AfD- Verbotsverfahrens“ in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30. Juni 2025, S. 1), der Umstand bekannt, dass die Abgeordneten der Fraktionen AfD, CDU, SPD, BSW und Freien Wählern im Sächsischen Landtag den von der Partei „Die Linke“ eingebrachten Antrag, „Demokratie verteidigen: Parteiverbotsverfahren gegen die AfD zügig einleiten!“, in dem die sächsische Landesregierung aufgefordert wird, „im Bundesrat in Abstimmung und im Zusammenwirken mit anderen Bundesländern, insbesondere mit dem Land Bremen, die Initiative für einen Beschluss des Bundesrates über die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht zu ergreifen“ unter anderem offenbar unter Berücksichtigung des von der Vizefraktionsvorsitzenden der CDU im Sächsischen Landtag Susan Leithoff vorgebrachten Arguments, dass selbst „die Einstufung durch den Verfassungsschutz als vermeintlich rechtsextremistische Bestrebung“ kein „gerichtsfestes Beweismaterial“ ersetze und „schon gar nicht die rechtlichen Voraussetzungen eines Parteiverbots“, am 30. Oktober dieses Jahres ablehnten, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (www.tichyseinblick.de/kolumnen/olaf-opitz-klar e-kante/afd-verbotsantrag-abgelehnt-sachsen/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 28. November 2025 Der Bundesregierung ist der bezeichnete Sachverhalt bekannt. Die Bundesregierung enthält sich einer Stellungnahme hierzu. 32. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, damit das privatwirtschaftliche Unternehmen TikTok in Deutschland keine Produkte mehr mit Nazisymbolik anbieten kann, und mit welchen Konsequenzen haben Verkäufer von Produkten mit Nazisymbolik aus Deutschland zu rechnen (www.sueddeut sche.de/projekte/artikel/wirtschaft/tiktok-shop-rec htsextremismus-e782794/?reduced=true)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. November 2025 Um der digitalen Hasskriminalität im Internet ein wirkungsvolles Instrument entgegenzusetzen, bearbeitet die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) des Bundeskriminalamtes (BKA) auf Grundlage der Zentralstellenfunktion des BKA gemäß § 2 des Bundeskriminalamtgesetzes eingehende Meldungen von ihren Kooperationspartnern zu Hass und Hetze im Netz. Die ZMI BKA prüft die von ihren Kooperationspartnern angelieferten Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte, stellt nach Möglichkeit den mutmaßlichen Verfasser fest und übermittelt im Erfolgsfall den Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern. Unter den eingehenden Meldungen der ZMI sind auch Meldungen zu strafbaren Inhalten auf TikTok enthalten, welche den ZMI-Prozess durchlaufen und somit der Strafverfolgung zugeführt werden. In diesem Zusammenhang wird durch die ZMI auch eine Löschung relevanter Veröffentlichungen bei TikTok über die Landesmedienanstalten veranlasst. Die ZMI BKA führt dabei keine eigenen Ermittlungen durch, sondern ermöglicht durch ihr Handeln eine Strafverfolgung in den Ländern. Die Ermittlungen werden von den örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden durchgeführt. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/9032 verwiesen. Das Anbieten von Produkten mit rechtsextremistischer Symbolik erfüllt je nach den Umständen des Einzelfalles den Tatbestand der §§ 86 und 86a des Strafgesetzbuches (Verbreiten von Propagandamitteln bzw. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) mit den jeweiligen Rechtsfolgen. Auch der Digital Services Act (DSA) trägt zur Bekämpfung rechtswidriger Inhalte in sozialen Medien bei. Er gilt seit dem 17. Februar 2024 als unmittelbar anwendbare EU-Verordnung und schafft einheitliche Regeln für digitale Dienste. Zwar besteht keine allgemeine Überwachungspflicht, doch verpflichtet der DSA Plattformen wie TikTok zur Einrichtung benutzerfreundlicher Melde- und Abhilfeverfahren (Artikel 16 DSA). Diese sollen sicherstellen, dass Nutzer rechtswidrige Inhalte einfach melden können und Plattformen nach Eingang einer Meldung unverzüglich reagieren. Eine ordnungsgemäße Meldung begründet tatsächliche Kenntnis. Ab diesem Zeitpunkt müssen Anbieter handeln, um den Inhalt zu entfernen oder zu sperren – andernfalls entfällt ihre Haftungsprivilegierung. Die EU-Kommission überwacht die Einhaltung die Pflichten des DSA bei sehr großen Plattformen und prüft derzeit auch TikTok. Am 24. Oktober 2025 stellte sie vorläufig fest, dass TikTok gegen Transparenzpflichten des DSA verstoßen hat, insbesondere durch unzureichende Melde- und Beschwerdemechanismen. Bei bestätigten Verstößen drohen Sanktionen bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. 33. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Aufenthaltstitel ab dem 1. Januar 2026 für „geduldete Ausländer, die gut integriert sind, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und durch ein bestehendes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis seit zwölf Monaten ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern, deren Identität geklärt ist, die nicht straffällig geworden sind (analog § 60d Absatz 1 Nr. 7 Aufenthaltsgesetz) und die sich zum 31.12.2024 seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben sowie die Voraussetzungen von §§ 25a, b Aufenthaltsgesetz noch nicht erfüllen“ umzusetzen oder wird die Bundesregierung den zum 31. Dezember 2025 auslaufenden Chancenaufenthalt nach § 104c des Aufenthaltsgesetzes verlängern? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 25. November 2025 Die Bundesregierung wird den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, ein neues Bleiberecht für gut integrierte geduldete Ausländer einzuführen, umsetzen. Der genaue Zeitplan steht derzeit noch nicht fest. Das Datum 1. Januar 2026 findet sich im Koalitionsvertrag diesbezüglich nicht. Eine Verlängerung des zum Ende des Jahres 2025 auslaufenden Chancen-Aufenthaltsrechts nach § 104c des Aufenthaltsgesetzes ist seitens der Bundesregierung nicht vorgesehen. 34. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Wird die Bundesregierung mit Blick auf ihre Überraschung (www.tagesschau.de/antifa-ost-10 0.html) angesichts der Entscheidung der amerikanischen Regierung, die deutsche „Antifa-Ost“ als Terrorgruppe einzustufen, Informationen einholen, auf welcher Grundlage die amerikanische Regierung diese Entscheidung traf, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. November 2025 Die Bundesregierung steht mit ihren internationalen Partnern grundsätzlich in einem regelmäßigen Austausch zu sicherheitsrelevanten Fragestellungen. Auch die jeweils fachlich zuständigen Bundesbehörden tauschen sich kontinuierlich mit ihren internationalen Pendants aus. Im Zuge dessen wird – wo nötig – auch das Thema „Netzwerk Antifa- Ost“ erörtert. 35. Abgeordnete Ulrike Schielke- Ziesing (AfD) Wie viele Bundesbeamte gibt es aktuell im Bereich des Bundes, ohne Richter, Soldaten und Beamte im Ruhestand (bitte den Stichtag im Jahr 2025 angeben, auf den sich die Zahlen beziehen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. November 2025 Im Bereich des Bundes (Kernhaushalt, Bundeseisenbahnvermögen) wurden in der Personalstandstatistik des öffentlichen Dienstes zum Stichtag 30. Juni 2024 insgesamt 192.420 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte nachgewiesen, davon 180.280 im Kernhaushalt und 12.140 beim Bundeseisenbahnvermögen. Aktuellere Angaben liegen derzeit nicht vor. 36. Abgeordnete Ulrike Schielke- Ziesing (AfD) Wie viele Bundesbeamte wurden in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils neu in ein Beamtenverhältnis beim Bund berufen, ohne Richter und Soldaten (Verbeamtungen bitte jahresweise in tabellarischer Form angeben und für das Jahr 2025 bis zum aktuellsten verfügbaren Stichtag)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. November 2025 In der Personalstandstatistik des öffentlichen Dienstes sind keine Angaben zur Anzahl der Neuverbeamtungen verfügbar. Im Achten Versorgungsbericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 21/1040) sind jedoch Angaben in der Übersicht I-6 zur Anzahl der Berufungen in ein Dienst- oder Beamtenverhältnis beim Bund mit Zuweisungspflicht zum Versorgungsfonds des Bundes der Jahre 2020 bis 2022 enthalten. Auf diese Daten wird zur Beantwortung Ihrer Frage verwiesen. Die entsprechende Angabe für das Jahr 2023 beträgt 11.000 Personen und bezieht sich nur auf Ernennungen und enthält keine Aussage darüber, ob diese auf bestehende oder neu geschaffene Planstellen erfolgten. Die Zahlen beinhalten dabei keine neu eingestellten Anwärterinnen und Anwärter. Angaben für die Jahre 2024 und 2025 liegen derzeit nicht vor. 37. Abgeordneter Dario Seifert (AfD) In welcher Höhe hat das Kolpingwerk Deutschland (www.kolping.de/) in den vergangenen zehn Jahren finanzielle Zuwendungen oder sonstige Unterstützungen von der Bundesregierung oder ihren nachgeordneten Behörden erhalten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. November 2025 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat das Kolpingwerk Deutschland im Jahr 2023 durch eine Zuwendung in Höhe von 5.000 Euro im Rahmen des Umweltbonus gefördert. Seitens des Bundesministeriums für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat das Kolpingwerk Deutschland im Rahmen des Bundesaltenplans seit 2015 folgende Förderungen erhalten: 2015: 4.122 Euro, 2017: 5.305 Euro, 2018: 6.240 Euro, 2019: 6.649 Euro, 2022: 3.842 Euro, 2023: 5.219 Euro, 2024: 5.203 Euro und 2025: 4.778 Euro. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 38. Abgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) Lagen dem Facebook-Post der deutschen Botschaft in San Salvador vom 30. Oktober 2025 (www.facebook.com/share/19BZbbG5Wr/), in dem das Treffen des Botschafters Friedo Sielemann mit dem Vizepräsidenten Félix Ulloa positiv hervorgehoben und El Salvador als „sicheres Umfeld“ beschrieben wird, ohne zugleich auf die am selben Tag beschlossene 44. Verlängerung des Ausnahmezustands und die in den Kommentaren des Posts zahlreich geschilderten Vorwürfe willkürlicher Festnahmen, fehlender rechtsstaatlicher Verfahren, verweigerter Verteidigung und Besuche, Misshandlungen bis hin zu Todesfällen in Haft einzugehen, politische Lageeinschätzungen oder Vorgaben der Bundesregierung bzw. des Auswärtigen Amts zugrunde, und falls ja, welche, und zieht die Bundesregierung aus diesen Hinweisen Schlussfolgerungen für die menschenrechtliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit Deutschlands und der EU mit El Salvador, u. a. im Rahmen der Global-Gateway-Partnerschaft, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 24. November 2025 Es handelt es sich um eine der Routineaufgaben einer Auslandsvertretung, mit der Regierung des Gastlandes in Kontakt zu treten und darüber zu informieren. Bei Gesprächen zwischen der Bundesregierung und der Regierung von El Salvador werden dabei auch der wiederholt verlängerte Ausnahmezustand in El Salvador, ebenso wie Defizite bei Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit, regelmäßig thematisiert. 39. Abgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Dokumentation des DAHAS-Projekts des Third World Studies Center der University ofthe Philippines zu außergerichtlichen Tötungen im Kontext des sogenannten „Krieges gegen die Drogen“, der von der Vorgängerregierung eingeleitet und von der aktuellen Regierung fortgeführt wird, wobei seit Amtsantritt des Präsidenten Ferdinand Marcos Jr. bis zum 31. Oktober 2025 insgesamt 1.105 Fälle erfasst wurden (vgl. https://dahas.upd.edu.ph/sour ces-2025), und falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Ausrichtung der bilateralen Beziehungen Deutschlands zu den Philippinen, z. B. in Bezug auf die sicherheitspolitische Zusammenarbeit sowie hinsichtlich der deutschen Position in den relevanten EU-Gremien, insbesondere im Rahmen des EU-Philippines Subcommittee on Good- Governance, Rule of Law and Human Rights im Kontext des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PCA), und in Bezug auf die Forderungen nach einer wirksamen Bekämpfung der Straflosigkeit, einer unabhängigen Aufarbeitung dieser Tötungen sowie einem besseren Schutz und Unterstützung der Angehörigen der Opfer und der Menschenrechtsverteidiger/-innen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 24. November 2025 Das DAHAS-Projekt ist der Bundesregierung bekannt. Seit dem maßgeblich von der Vorgängerregierung unter Ex-Präsident Rodrigo Duterte vorangetriebenen „Krieg gegen Drogen“ sind unter der aktuellen Regierung Verbesserungen im Menschenrechtsbereich zu verzeichnen. Weitere Verbesserungen wie auch verbleibende Defizite werden regelmäßig in bilateralen Formaten wie auch im Rahmen der EU gegenüber den Philippinen angesprochen und bei der Ausgestaltung der bilateralen Beziehungen berücksichtigt. Die Unterstützung der Philippinen bei der Aufarbeitung bleibt, auch nach Ende des von Deutschland maßgeblich unterstützten UN Joint Programme on Human Rights, eine Priorität bei der Gestaltung der bilateralen Beziehungen. 40. Abgeordneter Dirk Brandes (AfD) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die politischen, steuerlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen in Ungarn – etwa in den Bereichen Unternehmensbesteuerung, Energiepreisgestaltung, Verwaltungsverfahren und Investitionsförderung –, die laut einem Medienbericht dazu beitragen, dass deutsche Industrieunternehmen, insbesondere aus der Automobilbranche, zunehmend neue Produktionsstandorte in Ungarn errichten oder bestehende Kapazitäten dorthin verlagern, und wenn ja, wie lauten diese, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die eigene Wirtschafts- und Standortpolitik (vgl. www.welt.de/wirtschaft/plus68c8092bbc 538c447095d5da/Orban-ist-allen-egal-warum-B MW-Mercedes-und-Audi-unbedingt-nach-Ungar n - w o l l e n .html, abgerufen am 13. November 2025)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 27. November 2025 Die Bundesregierung beobachtet fortlaufend die Investitionsbedingungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Standortentscheidung von Unternehmen ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, wie z. B. Produktions- und Lohnkosten, Steuersätzen, Absatzmarktnähe, Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal, Regulierungen, Infrastruktur, staatlichen Fördermaßnahmen, Rechts- und Planungssicherheit. Nach Informationen des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/11/PD25_412_52 931.html?nn=2110) waren Motive für Unternehmensverlagerungen ins Ausland im Zeitraum 2021 bis 2023 insbesondere Kostenvorteile. Die Industrieenergiepreise sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Ungarn nicht günstiger als in Deutschland und bewegen sich im europäischen Durchschnitt. Zudem hat die Bundesregierung auch Kenntnis von Sondersteuern und restriktiven Maßnahmen durch die ungarische Regierung, die die Tätigkeit deutscher Unternehmen in Ungarn behindern. Die Bundesregierung verbessert mit zahlreichen Maßnahmen wie dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, dem steuerlichen Investitionssofortprogramm, der Absenkung von Energie- und Stromkosten, der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie der Hightech- und Innovationsförderung die Rahmenbedingungen für Unternehmen am Standort Deutschland. 41. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Gründe führten zum Rückzug des Bundeskanzlers Friedrich Merz von der Teilnahme am EU-CELAC-Gipfel, und welche diplomatischen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um inmitten der wachsenden Spannungen zwischen den USA und einigen Ländern Lateinamerikas eine Deeskalation zu fördern und eine mögliche US- Militäroperation gegen Venezuela zu verhindern? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 25. November 2025 Die Bundesrepublik Deutschland wurde beim EU-CELAC-Gipfel am 9. November 2025 in Santa Marta, Kolumbien, durch den Bundesaußenminister Dr. Johann David Wadephul, hochrangig vertreten. Eine Teilnahme seitens des Bundeskanzlers war aufgrund der geringen Beteiligung auf Ebene der Staats- und Regierungschefs auf Seiten der weiteren an diesem Treffen teilnehmenden Staaten nicht angezeigt. Die Bundesregierung beobachtet die aktuelle Lageentwicklung zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Venezuela und steht hierzu mit Partnern in der Region und darüber hinaus im Kontakt. 42. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unternimmt die Bundesregierung Schritte, um die durch die Äußerungen des Bundeskanzlers Friedrich Merz im Anschluss an seine Reise nach Belém entstandenen Irritationen im Verhältnis zu Brasilien auszuräumen, und wenn ja, welche, und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von diesen Äußerungen auf die Erfolgsaussichten des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angestrebten Ausbaus der strategischen Partnerschaft mit den Ländern Lateinamerikas, unter anderem im Klimabereich (Quelle: www.spiegel.de/wissenschaft/friedrich- merzwie-der-kanzler-die-brasilianer-mit-aussagen-ueb er-belem-erzuernt-a-c072247a-a8a0-4235-b968-c 58c10604b8f?sara_ref=re-so-app-sh)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 26. November 2025 Der Bundeskanzler und der brasilianische Präsident Lula da Silva haben in Belém, Brasilien, ein sehr produktives Gespräch geführt und haben sich im Rahmen des G20-Gipfels in Johannesburg, Südafrika, erneut persönlich ausgetauscht. Das deutsch-brasilianische Verhältnis ist aus Sicht der Bundesregierung sehr gut. Die Bundesregierung wird die Beziehungen zu Brasilien auch im kommenden Jahr weiter vertiefen. 43. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Vorwürfen von Opposition und internationalen Organisationen, die die Präsidentschaftswahlen in Tansania am 29. Oktober 2025 als weder frei noch fair kritisieren, und aus dem gewaltsamen Vorgehen staatlicher Sicherheitskräfte gegenüber Demonstrierenden nach der Wahl, und zieht die Bundesregierung hieraus Konsequenzen für die bilateralen Beziehungen zur tansanischen Regierung, und wenn ja, welche, und nahmen deutsche Vertreterinnen und Vertreter an der Vereidigungszeremonie von Samia Suluhu Hassan als Präsidentin Tansanias teil? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 27. November 2025 Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union, Kaja Kallas, hat sich im Zuge der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Tansania am 2. November 2025 zur Situation im Land geäußert. Die Bundesregierung hat diese Erklärung vollumfänglich unterstützt. Ein vorläufiger Bericht der Wahlbeobachtermission der Afrikanischen Union vom 5. November 2025 verzeichnet, dass die Wahlen nicht „den Prinzipien der Afrikanischen Union (...) und Standards für demokratische Wahlen“ entsprachen. In diesem Zusammenhang beobachtet die Bundesregierung gemeinsam mit den EU-Partnern die weiteren Entwicklungen genau und sucht fortlaufend das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der tansanischen Regierung, auch und besonders bezüglich der gewaltsamen Geschehnisse rund um die Präsidentschaftswahlen. Die Bundesregierung überprüft in diesem Lichte derzeit ihr bilaterales Engagement mit Tansania. Die Bundesregierung stimmt ihr Vorgehen eng mit EU-Partnern ab. An der Vereidigungszeremonie von Präsidentin Samia Suluhu Hassan nahmen die EU-Delegation und fast alle vor Ort vertretenen Botschaften auf Leitungsebene teil, ebenso der deutsche Botschafter. 44. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) In welcher Höhe ist das Museum of West African Art in Benin City bis zum Zeitpunkt der Frage aus Bundesmitteln gefördert worden, und wie haben die Bundesregierung beziehungsweise die diplomatische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Nigeria auf die gewaltsame Störung der Eröffnung des Museums reagiert (vgl. www.zei t.de/kultur/kunst/2025-11/museum-of-west-africa n-art-benin-city-nigeria-protest?)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 24. November 2025 Die entsprechenden Förderungen des Museum of West African Art (MOWAA) aus Bundesmitteln belaufen sich auf 8,6 Mio. Euro. Die Bundesregierung hat über die Botschafterin der Bundesrepublik Deutschland in Nigeria umgehend auf die Störung der Preview- Veranstaltung am MOWAA am 9. November 2025 reagiert und gegenüber hochrangigen Vertretern der Bundesrepublik Nigeria zur Sprache gebracht. Über die Inhalte vertraulicher Gespräche mit anderen Staaten äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 45. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund möglicher Beobachtungen des beabsichtigten Beitritts der Republik Serbien zur Europäischen Union Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen der weiterhin in Serbien frei operierenden russischen Propagandakanäle, insbesondere RT und Sputnik, auf die Verbreitung EU-feindlicher und antidemokratischer Narrative, und wenn ja, wie lauten diese, und hat die Bundesregierung angesichts der Berichte über mangelnde Fortschritte Serbiens in zentralen Beitrittskriterien wie Rechtsstaatlichkeit, Medienfreiheit, Reform der öffentlichen Verwaltung und Angleichung an die EU-Außenpolitik eine Auffassung dazu, ob Serbien die Kopenhagener Kriterien für einen Beitritt zur Europäischen Union erfüllt, und wenn ja, wie lautet diese (www.reporter-ohne-grenzen.de/artik el/pressemitteilungen/77/anhaltende-gewalt-gege n-medienschaffende; www.europarl.europa.eu/do ceo/document/TA-10-2025-0093_DE.pdf)? 46. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Lage der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Serbien im Hinblick auf den angestrebten Beitritt Serbiens zur Europäischen Union, insbesondere vor dem Hintergrund wiederholter Berichte über Einschränkungen der politischen Rechte, des Drucks auf unabhängige Medien (https://akademie.dw.com/de/trotz-einer-rekordza hl-von-angriffen-auf-die-pressefreiheit-in- serbiensetzen-journalistinnen-und-journalisten-ihre-arbei t-fort /a-74380182) und zivilgesellschaftlichen Organisationen (www.reporter-ohne-grenzen.de/a rtikel/pressemitteilungen/77/anhaltende-gewalt-ge gen-medienschaffende), und setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Einhaltung der Kopenhagener Kriterien und der europäischen Grundwerte – insbesondere Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Grundrechte, Medien- und Meinungsfreiheit – Voraussetzung für weitere Beitrittsfortschritte Serbiens bleibt, und wenn ja, wie? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 24. November 2025 Die Fragen 45 und 46 werden zusammen beantwortet. Durch die gezielte Verbreitung von Desinformation und Informationsmanipulation setzt sich Russland aktiv gegen die EU-Annäherung Serbiens ein. Russische Staatsmedien schüren Instabilität, verstärken antidemokratische Tendenzen und antieuropäische Vorbehalte. Die Bundesregierung verfolgt diese Entwicklungen in Serbien genau, wie in allen anderen Ländern der Region, und wirkt ihnen entgegen. Bezüglich des EU-Beitrittsprozesses von Serbien führt der jährliche Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission vom 4. November 2025 für alle EU-Beitrittsländer klar auf, in welchen Bereichen Fortschritte nötig sind. Der EU-Beitrittsprozess ist ein anspruchsvoller Prozess, der die umfassende Angleichung an den EU-Acquis zum Ziel hat. Serbien befindet sich aktuell inmitten dieses Prozesses. Im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses spielen rechtsstaatliche Kriterien wie Meinungs- und Pressefreiheit sowie Medienpluralismus eine zentrale Rolle und sind Teil der sogenannten „Fundamentals“ in Cluster 1, die insgesamt die Geschwindigkeit des Beitrittsprozesses bestimmen. In ihrem aktuellen Fortschrittsbericht und der begleitenden Mitteilung dazu stellt die Europäische Kommission insoweit fest, dass die Reformen in Serbien an Tempo verloren haben. Für die Bundesregierung ist klar: Grundwerte wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind nicht verhandelbar. Gewalt und Drohungen gegen Journalistinnen und Journalisten und Mitglieder der Zivilgesellschaft sind inakzeptabel und müssen lückenlos aufgeklärt werden. Serbien muss sich als EU-Beitrittskandidat auch hieran messen lassen. Die Bundesregierung fordert Serbien deswegen klar zu entsprechenden Fortschritten auf, um sich an die europäischen Standards anzugleichen. Dazu zählt auch die Angleichung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. 47. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die sicherheits-, menschenrechts- und völkerrechtlich relevanten Entwicklungen seit Inkrafttreten der Waffenruhe am 10. Oktober 2025 vor, einschließlich der in internationalen Berichten dokumentierten Zerstörungen von über 1.500 Gebäuden in vom israelischen Militär kontrollierten Gebieten des Gazastreifens (www.bb c.com/news/articles/c0mxylxw48yo) sowie der von den Vereinten Nationen erfassten Zunahme von gewaltsamen Übergriffen durch israelische Siedler im Westjordanland (www. t h e g u a r d i a n.com/world/2025/nov/18/west-bank-surge-settle r-violence-israel-palestine), und in welcher Weise fließen diese Erkenntnisse in die Entscheidung der Bundesregierung ein, die seit dem 8. August 2025 geltenden Ausfuhrbeschränkungen für bestimmte Rüstungsgüter an Israel zum 24. November 2025 aufzuheben und zur regulären Einzelfallprüfung zurückzukehren (www.tagesschau.de/inla nd/innenpolitik/israel-bundesregierung-ruestung-1 00.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 27. November 2025 Die Bundesregierung verfolgt die Lage in Gaza und im Westjordanland eng und ist dazu mit der israelischen Regierung und der Palästinensischen Behörde im regelmäßigen Austausch. In Gaza drängt die Bundesregierung u. a. darauf, dass sich alle Seiten an den Waffenstillstand und die in diesem Zusammenhang getroffenen Vereinbarungen halten. Die Zunahme von gewaltsamen Übergriffen durch israelische Siedler im Westjordanland betrachtet die Bundesregierung mit großer Sorge. Sie erwartet, dass diese Vorfälle juristisch aufgearbeitet und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Die Prüfung erfolgt im Hinblick auf die Art des Rüstungsgutes und seinen vorgesehenen Verwendungszweck im jeweiligen Empfängerland. 48. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Ist der Bundesregierung das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD 2 – 3000 – 044/25) bekannt, welches darlegt, dass Massaker und Menschenrechtsverletzungen unter regelmäßiger Beteiligung von syrischen Regierungstruppen stattfinden, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus mit Blick auf den geplanten Besuch des syrischen Machthabers Ahmed al-Sharaa? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 24. November 2025 Die Bundesregierung hat von diesem und anderen Berichten Kenntnis. Sie hat die Gewaltausbrüche im März 2025 an der Westküste Syriens und im Juli 2025 im Gouvernement Suweida von Anfang an verurteilt und Aufklärung gefordert. Sie steht zu den Themen im direkten Austausch mit der syrischen Regierung. In Gesprächen mit der syrischen Regierung betont die Bundesregierung, dass für Stabilisierung und nachhaltigen Frieden der Schutz von Menschen- und Minderheitenrechten sowie die glaubwürdige Aufarbeitung von Verbrechen nötig ist. Um zur Aufklärung und Aufarbeitung von Gewalttaten beizutragen, unterstützt die Bundesregierung insbesondere die Arbeit des Büros des Hochkommissars für Menschenrechte sowie der vom VN- Menschenrechtsrat eingesetzten Commission of Inquiry (Col) finanziell und politisch. Die syrische Regierung hat sich öffentlich zur Aufklärung der Gewaltausbrüche bekannt. So wurde beispielsweise eine nationale Untersuchungskommission zu den Ausschreitungen an der Westküste eingerichtet, die bereits einen Bericht vorgelegt hat. Auch die Zusammenarbeit mit der Col verlief konstruktiv. So wurde betont, dass die Regierung der VN-Kommission umfassenden Zugang in die betroffenen Gebiete gewährte und bei der Untersuchung kooperierte. Die syrische Regierung reagierte unmittelbar auf den vorgelegten Bericht und nahm die darin formulierten Empfehlungen als „Roadmap“ an. Erste Verantwortliche wurden bereits verhaftet. Am 18. November 2025 begannen die ersten Prozesse, 14 Angeklagte wurden aufgrund ihrer Involvierung in den Gewaltausbrüchen an der Westküste im März 2025 verhört, darunter sieben Anhänger des ehemaligen Assad-Regimes und sieben Mitglieder der Sicherheitskräfte der Regierung. Auch für die Ereignisse in Suweida läuft zurzeit eine entsprechende Untersuchung. Der syrische Justizminister bekräftigte am 30. Oktober 2025 erneut, dass alle Verantwortlichen für Verbrechen in den Küstenregionen sowie in Suweida zur Rechenschaft gezogen werden, inklusive Angehörige der syrischen Sicherheitskräfte. 49. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Macht sich derzeit ein Beauftragter der Bundesregierung regelmäßig ein Bild von den Haftbedingungen der in Budapest in Untersuchungshaft sitzenden linksextremen Person Maja T., die wegen schwerer Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angeklagt ist, und wenn ja, kam bzw. kommt er dabei zum Schluss, dass die Haftbedingungen rechtsstaatlichen Standards entsprechen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 27. November 2025 Das Auswärtige Amt sowie die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland betreuen entsprechend der Vorgaben von § 7 des Konsulargesetzes deutsche Untersuchungs- und Strafgefangene im Ausland. Im Falle der in Ungarn inhaftierten Person Maja T. bedeutet dies, dass sich die Beschäftigten der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Budapest im Rahmen von Haftbesuchen bei Maja T., durch direkten Austausch mit der inhaftierten Person, Angehörigen und Rechtsbeistand sowie den zuständigen ungarischen Stellen ein Bild von den Haftbedingungen machen können. Die Persönlichkeitsrechte von Maja T. stehen weiteren Ausführungen zu diesem individuellen Haftfall entgegen. 50. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung zu den Vorwürfen über mutmaßlich gezielte Angriffe auf die freie Berichterstattung über den Krieg in Gaza und die Gewalt im Westjordanland bzw. über eine versuchte Delegitimierung der Berichterstattung z. B. durch Institutionen der israelischen Regierung, über die u. a. Reporter ohne Grenzen und 16 internationale Journalistenverbände in ihrem offenen Brief an die Bundesregierung berichtet hatten (www.reporter- ohne-grenzen.de/artikel/pressemitteilungen/4114/ gaza-offener-brief-an-die-bundesregierung) gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (bitte aufführen), und plant sie eigene Maßnahmen, um die Pressefreiheit in Israel und den Palästinensischen Gebieten zu stärken, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 25. November 2025 Die Bundesregierung setzt sich weltweit für Pressefreiheit ein, insbesondere in Krisengebieten. Vorsätzliche Angriffe auf Medienschaffende verurteilt die Bundesregierung auf das Schärfste und fordert die konsequente strafrechtliche Verfolgung dieser Angriffe. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der israelischen Regierung regelmäßig für freie und ungehinderte Berichterstattung, auch aus Gaza ein, unter anderem als Ko-Vorsitz der Media Freedom Coalition. Die Media Freedom Coalition hat im August 2025 ein Statement veröffentlicht, welches den Schutz von Journalistinnen und Journalisten sowie Zugang zu Gaza für internationale Medien fordert. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 51. Abgeordneter Kurt Kleinschmidt (AfD) Wann ist nach Auffassung der Bundesregierung mit der vollständigen Auszahlung der rückwirkenden Besoldungsanpassung für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zu rechnen, nachdem der erste lineare Erhöhungsschritt von +3 Prozent zum 1. April 2025 sowie weitere Anpassungen gemäß der Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst bislang noch nicht gesetzlich umgesetzt wurden, für die Truppe daher bislang nur eine Abschlagszahlung ab Dezember 2025 angekündigt ist, während Beschäftigte anderer Bereiche des öffentlichen Dienstes die entsprechenden vollständigen Nachzahlungen bereits erhalten haben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 27. November 2025 Die Bundesregierung hat sich am 3. September 2025 trotz des noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens damit einverstanden erklärt, für die im Jahr 2025 und im Jahr 2026 vorgesehenen linearen Erhöhungen der Bezüge Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes entsprechend der Höhe des Tarifergebnisses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 zu zahlen. Diese Abschlagszahlungen erfolgen rückwirkend und in voller Höhe für die Kalendermonate ab April 2025 zum Abrechnungsmonat Dezember 2025 und entsprechend erhöht fortlaufend, vorbehaltlich des späteren Inkrafttretens des Gesetzes. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 52. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist ein Wiederaufleben der Möglichkeit der Beantragung von Einzelmaßnahmenförderungen für Wärmenetze, welche am 15. September 2025 ausgelaufen sind (www.bafa.de/DE/Energie/Energiee ffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/ef fiziente_waermenetze_node.html), geplant, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht, und inwiefern plant die Bundesregierung weitere Finanzierungsmöglichkeiten für die Sicherstellung der Dekarbonisierung der Wärmenetze in den nächsten zehn Jahren (bitte auch ggf. Höhe der Mittel angeben)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 24. November 2025 Durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) können weiterhin investive Einzelmaßnahmen in Wärmenetzen parallel zu einem bereits bestehenden Transformationsplan gefördert werden (BEW-Förderrichtlinie, Nummer 7.2.4.1b). Als schnell umsetzbare Einzelmaßnahmen sind förderfähig: Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen, Wärmeübergabestationen. Ausgelaufen ist nur die Möglichkeit der Beantragung von investiven Einzelmaßnahmen unabhängig von einem Transformationsplan für das Wärmenetz (BEW- Förderrichtlinie, Nummer 7.2.4.1a). Die Möglichkeit der Gewährung von Förderung von Einzelmaßnahmen ohne Transformationsplan ist durch die Förderrichtlinie auf 36 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie begrenzt (Nummer 7.2.4.2) und entsprechend zum 15. September 2025 ausgelaufen. Eine Wiedereinführung der Möglichkeit einer Einzelmaßnahmenförderung in der BEW ohne bestehenden Transformationsplan ist derzeit nicht geplant. Inzwischen sind auch bereits zahlreiche Transformationspläne und Machbarkeitsstudien in Erstellung oder fertiggestellt. Die Mittel für die Dekarbonisierung der Wärmenetze über die BEW sollen ab dem Haushaltsjahr 2026 im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) veranschlagt werden. Der Regierungsentwurf des Haushalts 2026 sieht für die BEW nochmals eine Aufstockung des Zusagevolumens um rund 500 Mio. Euro auf rund 5,9 Mrd. Euro für den Zeitraum 2027 bis 2036 sowie Barmittel in Höhe von rund 1,4 Mrd. Euro vor. 53. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, die Verträge der Fondsmanager des im Rahmen der Start-up- Strategie der Bundesregierung 2023 gegründeten DeepTech & Climate Fonds Management GmbH (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/P ressemitteilungen/Finanzpolitik/2023/02/2023-02- 02-eine-milliarde-fuer-zukunftstechnologien-im-d eep-tech-bereich.html) zu verlängern, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht, und haben Gespräche mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stattgefunden, von einem Entzug der Verwaltungserlaubnis aufgrund des Nichtvorhandenseins einer Geschäftsleitung nach § 23 des Kapitalanlagegesetzbuchs im Falle einer längeren Übergangsphase ohne Geschäftsleitung abzusehen (wenn ja, mit welchem Inhalt, und welchem Ergebnis)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 26. November 2025 Im Rahmen einer strategischen Bündelung der Instrumente für Direktinvestitionen zur Finanzierung junger technologieorientierter Unternehmen beabsichtigt die Bundesregierung die Fortführung des DeepTech & Climate Fonds (DTCF) auf der Plattform des High-Tech Gründerfonds (HTGF). Daher werden auch die Verträge der bestehenden Geschäftsführung nicht verlängert. Gleichzeitig wird eine nahtlose Geschäftsführung und konstante Betreuung der Portfoliounternehmen gewährleistet. Daher waren keine diesbezüglichen Gespräche mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erforderlich. Die konkrete Ausgestaltung der Fortführung ist derzeit Gegenstand von Gesprächen mit den beteiligten Parteien. 54. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Für welche nach § 17 Absatz 1 des Postgesetzes (PostG) mit Universaldienstfiliale zu versorgenden Gemeinden in Bayern wurde der Betrieb einer automatisierten Station anstelle einer Universaldienstfiliale nach § 17 Absatz 2 PostG beantragt oder bereits zugelassen (bitte die bisher zugelassenen automatisierten Stationen anstelle einer Universaldienstfiliale nach § 17 Absatz 2 PostG in Bayern und die beantragten automatisierten Stationen anstelle einer Universaldienstfiliale nach § 17 Absatz 2 PostG in Bayern auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 24. November 2025 Die Bundesnetzagentur hat in den folgenden Gemeinden im Freistaat Bayern automatisierte Stationen anstelle von Universaldienstfilialen gemäß § 17 Absatz 2 des Postgesetzes zugelassen (Stand: 20. November 2025): PLZ Ort  1. 82216 Maisach  2. 82544 Egling  3. 82547 Eurasburg  4. 83569 Vogtareuth  5. 84335 Mitterskirchen  6. 85368 Wang  7. 86517 Wehringen  8. 86675 Buchdorf  9. 86862 Lamerdingen 10. 88145 Hergatz 11. 89349 Burtenbach 12. 90427 Nürnberg 13. 91091 Großenseebach 14. 93179 Brennberg 15. 93473 Arnschwang 16. 95182 Döhlau 17. 95503 Hummeltal 18. 97237 Altertheim 19. 97297 Waldbüttelbrunn 20. 97616 Bad Neustadt Zu eingegangenen, bisher nicht geprüften und beschiedenen Anträgen liegt der Bundesnetzagentur keine Auswertung nach Regionen vor. 55. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Wie stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sicher, dass bei Baumaßnahmen für das Projekt zum Neubau der Wasserstoffleitung von Wefensleben nach Salzgitter Green Octopus Mitteldeutschland (Planungsstand gemäß Ontras Gastransport GmbH, Unterlagen zur Raumverträglichkeitsprüfung, Machbarkeitsstudie), die durch Mittelzuweisung des Bundeswirtschaftsministeriums gefördert werden, seitens der Genehmigungsbehörden der Schutz von natürlichen Lebensgrundlagen, Umwelt und Natur in den von der Trassenführung betroffenen Bundesländern in den jeweiligen, von den Genehmigungsbehörden der Länder durchzuführenden Genehmigungsverfahren, insbesondere bei den Raumverträglichkeitsprüfungen, bzw. danach im Aufsichtsverfahren über den Betrieb der Anlagen zur Genüge Berücksichtigung finden, und inwieweit sind diese Kriterien bei der Entscheidung zur Bewilligung von Fördermitteln bedingt? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. November 2025 Die Bundesregierung sieht im Aufbau einer leistungsfähigen Transportinfrastruktur eine wichtige Grundlage für den Hochlauf des Wasserstoffmarktes in Deutschland. Das im Oktober 2024 von der Bundesnetzagentur genehmigte Wasserstoff-Kernnetz dient dem überregionalen Transport und soll Erzeugungs- und Verbrauchszentren sowie Speicher und Importpunkte miteinander verbinden. Alle Bundesländer werden durch das Wasserstoff-Kernnetz angebunden. Erste Wasserstoff-Kernnetzleitungen mit einer Länge von über 500 Kilometern gehen bereits in diesem Jahr in Betrieb, darunter auch in Niedersachsen. Der Aufbau des Kernnetzes erfolgt sukzessive sowie szenarienbasiert und bedarfsorientiert im Rahmen der turnusmäßigen integrierten Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Koordinierungsstelle KO-NEP der Netzbetreiber erstellt aktuell auf Basis des von der Bundesnetzagentur genehmigten Szenariorahmens einen ersten Entwurf für den Netzentwicklungsplan 2025–2037/2045, der am Ende des Verfahrens von der Bundesnetzagentur bestätigt werden soll. Die angesprochene Neubau-Wasserstoffleitung von Wefensleben nach Salzgitter (KLN063-01) ist Teil des genehmigten Wasserstoff- Kernnetzes. Es handelt sich um ein strategisches Großprojekt von gemeinsamem europäischem Interesse (Important Project of Common European Interest, IPCEI). Gemäß der Kernnetz-Genehmigung ist eine Inbetriebnahme für September 2028 geplant. Die Errichtung der konkreten Leitung liegt in Verantwortung des Vorhabensträgers Ontras Gastransport GmbH, der auch für die Antragstellung der behördlichen Genehmigungen verantwortlich ist. Für die Genehmigung der konkreten Bauvorhaben und der Trassenführungen sind die Landesbehörden unter Anwendung der jeweiligen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen zuständig. Die Genehmigungsverfahren und Aufsichtsverfahren über den Betrieb der Anlagen liegt nicht in der Zuständigkeit der Bundesregierung, unabhängig davon, ob es sich um ein mit Bundesmitteln gefördertes IPCEI-Projekt handelt. 56. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Auf welche Summe belaufen sich die vom Bund für die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie und die Förderung des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft von 2020 bis 2030 bereitgestellten und geplanten Finanzmittel (bitte bewilligte und abgerufene Summen jährlich auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 28. November 2025 Die Bundesregierung weist vorab darauf hin, dass etliche in Betracht kommende Haushaltstitel nicht nur den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, sondern übergreifend beispielsweise die Förderung von Transformationstechnologien adressieren. Ein fixes Budget für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft im Sinne Ihrer Frage kann daher nicht ausgewiesen werden. Für die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie und die Förderung des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft wurden für die Jahre 2020 bis 2025 insgesamt 13.302.611.990,80 Euro bereitgestellt. Davon sind 6.368.909.539,97 Euro, Stand: 31. Oktober 2025, abgerufen worden. In der nachstehenden Tabelle wird die jährliche Aufteilung dieser Mittel dargestellt. Haushalsjahre/ in Tausend Euro 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Bereitgestellte Mittel 714.212 1.089.270 2.020.259 2.643.238 3.960.628 2.875.004 abgerufene Summe (Mittelabfluss für 2025, Stand: 31. Oktober 2025) 362.913   350.763   954.268 1.455.426 2.058.497 1.187.044 Für zukünftige Haushaltsjahre legt die Bundesregierung dem Parlament nach Abschluss des regierungsinternen Aufstellungsverfahrens den Haushaltsentwurf für das Folgejahr zur Beratung und Beschlussfassung durch den Haushaltsgesetzgeber vor. 57. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Kraftwerksstrategie, wenn die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 13. November 2025 umgesetzt werden, und aus welchen Haushaltstiteln soll sie finanziert werden? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 21. November 2025 Zum jetzigen Zeitpunkt sind wichtige Ausgestaltungsfragen zu den Kraftwerksausschreibungen noch Gegenstand der laufenden Gespräche mit der EU-Kommission. Diese Ausgestaltungsfragen haben einen erheblichen Einfluss auf die Wettbewerbssituation und das Gebotsverhalten, so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässlichen Angaben zu den Kosten und deren Finanzierung gemacht werden können. Für die Kraftwerksstrategie wurde im Kapitel 6092 der Titel 893 12 im Einzelplan 60 angelegt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass haushaltsrelevante Finanzierungsbedarfe grundsätzlich erst mit der Inbetriebnahme der Kraftwerke anfallen. 58. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geht die Bundesregierung davon aus, dass es zur Finanzierung der angedachten Kraftwerkstrategie einer Umlage bedarf, und wenn ja, von welcher Höhe geht sie aus (bitte Auswirkungen für gewerbliche und private Verbraucher/-innen angeben; vgl. www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/ kraftwerksstrategie-bundesregierung-102.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 24. November 2025 Die Bundesregierung beabsichtigt die Einführung eines umfassenden Kapazitätsmechanismus, der sich an die Ausschreibungen der Kraftwerksstrategie anschließt. Das EU-Beihilferecht fordert im Fall eines Kapazitätsmechanismus eine verursachergerechte Refinanzierung. Der Umfang dieser Refinanzierung hängt insbesondere vom Umfang der benötigen steuerbaren Kapazitäten, aber auch von vielen weiteren Einflussgrößen ab, die noch Gegenstand der laufenden Gespräche mit der EU-Kommission sind. 59. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich Einführungszeitpunkt und Ausgestaltung eines Minimum Performance Standards (MPS) von Rechenzentren in der EU vor? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 25. November 2025 Im Oktober 2025 hat die Europäische Kommission einen technischen Bericht veröffentlicht, in dem Vorschläge für die Ausgestaltung von „Minimum Performance Standards“ (MPS) enthalten sind. Der technische Bericht ist unter folgendem Link abrufbar: https://op.europa.eu/en/ publication-detail/-/publication/29aal4ed-a4ba-11f0-a7c5-01aa75ed71al/ language-en. Ein konkreter Einführungszeitpunkt von MPS ist der Bundesregierung nicht bekannt. 60. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Welche Länder besucht die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche im Rahmen ihrer Reise in die Golfregion, und welche deutschen Unternehmen (bzw. ihre Vertreter) begleiten die Bundeswirtschaftsministerin (bitte jeweils die Gesamtzahl der in der Delegation vertretenen Unternehmen angeben und davon jeweils die 13 größten/umsatzstärksten Unternehmen namentlich auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 24. November 2025 Die Bundesministerin Katherina Reiche besuchte während ihrer Golfreise vom 16. bis 19. November 2025 die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und Katar (QAT). Insgesamt haben 21 Unternehmen die Bundesministerin auf ihrer Auslandsdienstreise begleitet. Nachfolgend erhalten Sie eine Aufstellung der 13 umsatzstärksten Unternehmen aus der begleitenden Wirtschaftsdelegation: Unternehmen Länder  1 KfW VAE, QAT  2 Siemens AG nur VAE  3 SAP SE VAE, QAT  4 Uniper SE VAE, QAT  5 EnBW AG nur VAE  6 Siemens Energy nur VAE  7 Covestro AG nur VAE.  8 Rheinenergie VAE, QAT  9 Wilo SE VAE, QAT 10 TÜV NORD GmbH VAE, QAT 11 Secunet international GmbH VAE, QAT 12 Thyssenkrupp Decarb Technologies VAE, QAT 13 SEFE GmbH VAE. QAT 61. Abgeordnete Ines Schwerdtner (Die Linke) Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzbarkeit der von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie geäußerten Forderung, „dass die Zeit, die man insgesamt im Beruf verbringt, länger werden muss“, vor dem Hintergrund, dass ein erheblicher Anteil der Beschäftigten in Tätigkeiten mit hohen physischen und/oder psychischen Anforderungen („demanding jobs“) das reguläre Renteneintrittsalter nicht erreicht (www.f r.de/politik/streit-um-rente-wirtschaftsministerin-r eiche-gibt-der-jungen-union-recht-zr-9403999 8.html; www.zew.de/publikationen/early-retireme nt-of-employees-in-demanding-jobs-evidence-fro m-a-german-pension-reform-1)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 24. November 2025 Der am 19. November 2025 vom Kabinett verabschiedete Rentenversicherungsbericht zeigt, dass die Erwerbstätigkeit Älterer seit dem Jahr 2000 deutlich gestiegen ist (vgl. Rentenversicherungsbericht 2025, S. 72 ff.). Dies verdeutlicht, dass immer mehr Personen auch im Alter einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Steigerung der Erwerbstätigkeit ist weiterhin ein wichtiger Baustein, um dem Arbeitskräftemangel und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegenzutreten. Mit der Aktivrente will die Bundesregierung daher einen Anreiz schaffen, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben. Darüber hinaus soll das Anschlussverbot bei sachgrundlosen Befristungen für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufgehoben werden. Für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, wird so die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert. Gleichzeitig erkennt die Bundesregierung an, dass ein Teil der Beschäftigten in Tätigkeiten mit hohen physischen und/oder psychischen Belastungen arbeitet. Auch deshalb hat sich die Bundesregierung vorgenommen, den Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ sowie gute Arbeitsbedingungen für körperlich stark belastete Berufsgruppen und die Prävention vor psychischen Erkrankungen zu stärken. 62. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie weit ist nach Informationen der Bundesregierung die Digitalisierung im Bereich des Netzanschlusses und des täglichen Betriebs bei den Verteilnetzbetreibern fortgeschritten, und plant die Bundesregierung Maßnahmen, die die Verteilnetzbetreiber mit Blick auf den Digitalisierungsprozess stärker in die Pflicht nehmen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 21. November 2025 Elektrizitätsverteilernetzbetreiber haben sicherzustellen, dass Anschlusspetenten über die gemeinsame Internetseite der Verteilnetzbetreiber (VNBdigital.de) auf die Internetseite des zuständigen Netzbetreibers gelangen, um dort Netzanschlussbegehren im Bereich der Niederspannung zu stellen. Betroffen sind rund 830 Verteilnetzbetreiber. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen haben mehr als 99 Prozent der betroffenen Netzbetreiber die Verlinkung auf VNBdigital.de vorgenommen. Zum 15. Oktober 2025 hatten mehr als 90 Prozent der betroffenen Verteilnetzbetreiber ein Webportal nach § 8 Absatz 7 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) angeboten. Ein wesentlicher Baustein, um den Verteilnetzbetrieb zu digitalisieren, sind neben Smart Metern insbesondere auch intelligente Ortsnetzstationen. Sie erfassen laufend den Netzzustand und können je nach Ausstattung neben ihrer Kernfunktionalität (Spannungsregelung) auch für Energiemanagement, Flexibilitätssteuerung und Prognosefunktionen eingesetzt werden. Nach einer aktuellen Auswertung der Bundesnetzagentur (www.smard.de/page/home/topic-article/444/217828/auslastun g-und-betrieb-des-verteilernetzes) setzt mehr als die Hälfte der befragten Netzbetreiber intelligente Ortsnetzstationen ein. Aus Sicht der Bundesregierung besteht weiterer Handlungsbedarf im Bereich der Netzanschlussverfahren sowie bei der Digitalisierung im Verteilnetz. Hierzu wird die Bundesregierung entsprechend der Entschließungsanträge des Deutschen Bundestages vom 13. November 2025 (vgl. Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 21/2793, S. 5, Nummer II und III) Maßnahmen vorlegen. 63. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umfasst der Wille der Bundesregierung zur Entbürokratisierung auch das Vorhaben, die Netzanschlussbedingungen für Erneuerbare-Energien- Anlagen stärker zu vereinfachen, und wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf den Netzanschlussprozess die Idee eines „One-Stop- Shops“, der alle erforderlichen Anmeldungen für eine Erneuerbare-Energien-Anlage bündelt und von allen beteiligten Akteuren akzeptiert wird? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 21. November 2025 Bei der Verbesserung des rechtlichen Rahmens für Netzanschlussverfahren verfolgt die Bundesregierung einen ganzheitlichen Ansatz, der auch Erneuerbare-Energien-Anlagen einschließt. Da Netzanschlusszusagen und öffentlich-rechtliche Genehmigungen unterschiedlicher Rechtsnatur sind, sind der Idee eines „One-Stop-Shops“ hier allerdings rechtliche Grenzen gesetzt. 64. Abgeordneter Mathias Weiser (AfD) Welche Festlegungen sollen durch das EMPA (EU-Mercosur Partnership Agreement) im Handel zwischen der EU und den Mercosur-Staaten getroffen werden, und inwieweit unterscheiden sich die Festlegungen des Interims- Handelsabkommens (ITA) zwischen der EU und Chile zu den angestrebten Festlegungen des EMPA? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 28. November 2025 Ein wesentliches Ziel des angestrebten Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens (MERCOSUR), der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits (EMPA) ist der Aufbau eines modernen, ausgewogenen und regelbasierten Handelsrahmens, der Investitionen fördert, Marktchancen erweitert und zur wirtschaftlichen Diversifizierung und Wettbewerbsfähigkeit beider Regionen beiträgt. Das Abkommen trägt damit zur Diversifizierung der Wirtschaftsbeziehungen der EU bei. Dadurch, dass das Abkommen die Zusammenarbeit in verschiedenen Sektoren fördert, wird die wirtschaftliche Abhängigkeit von Unternehmen aus der EU von einzelnen Märkten reduziert und langfristig eine widerstandsfähigere, vielseitigere Basis für die Wirtschaft der EU und ihrer Mitgliedstaaten geschaffen. Der Handelsteil des Abkommens sieht einen umfassenden Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen sowie eine Verbesserung des Zugangs zu wichtigen Rohstoffen durch die Senkung oder Beseitigung von Ausfuhrsteuern und die weitgehende Abschaffung von Exportbeschränkungen und -monopolen vor. Das Abkommen schafft neue Exportmöglichkeiten und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen, u. a. in Schlüsselsektoren. Der Zollabbau betrifft 91 Prozent der Waren, die EU-Unternehmen in den MERCOSUR exportieren, insbesondere Industrieerzeugnisse. Das Abkommen erleichtert darüber hinaus den Zugang zu öffentlichen Beschaffungen in den MERCOSUR-Staaten und unterstützt gezielt Exporte kleiner und mittlerer Unternehmen, etwa durch erhöhte Transparenz über anwendbare Bestimmungen und Erleichterungen bei der Zollabwicklung. Vorgesehen ist außerdem ein bilateraler Schutzmechanismus bei einer drohenden Schädigung heimischer Wirtschaftszweige. Ein wesentlicher Unterschied zu dem Handelsteil des fortgeschrittenen Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (AFA), dessen handelspolitische Bestimmungen mit dem Interim Trade Agreement (ITA) bereits zum 1. Februar 2025 in Kraft getreten sind, liegt darin, dass das AFA Bestimmungen zum Investitionsschutz enthält; dies ist beim EMPA nicht der Fall. Zudem handelt es sich beim AFA um die Modernisierung des bestehenden Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile von 2002. Mit dem AFA wurde ein weitergehender Zollabbau für 99,9 Prozent der EU- Exporte vereinbart. Nähere Informationen zu den Inhalten der beiden Abkommen sind auf den Seiten der Europäischen Kommission abrufbar: https://policy.trade.e c.europa.eu/eu-trade-relationships-country-and-region/countries-and-reg ions/mercosur/eu-mercosur-agreement_en und https://policy.trade.ec.eur opa.eu/eu-trade-relationships-country-and-region/countries-and-regions/ chile/eu-chile-agreement_en. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 65. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Förderung von Cybersicherheit an Hochschulen, und mit welchen Förderprogrammen plant das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zu unterstützen (bitte pro Förderprogramm auch die entsprechenden Mittel angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 27. November 2025 Die Hochschulen liegen gemäß der föderalen Kompetenzverteilung in der Zuständigkeit der Länder. Die Bereitstellung einer sicheren IT- Infrastruktur ist demnach Bestandteil der von den Ländern zu leistenden Grundfinanzierung. Mit dem Forschungsrahmenprogramm zur IT-Sicherheit (2021–2026) fördert die Bundesregierung unterstützend exzellente Forschung für IT‑Sicherheit und Privatheit, für wirtschaftliche Prosperität und technologische Souveränität in Deutschland und in Europa. Die Ergebnisse der geförderten Forschungsprojekte kommen auch Hochschulen zugute. Hinsichtlich der Frage zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 20 bis 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2448 verwiesen. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt plant demzufolge keine entsprechenden Förderprogramme. 66. Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) Inwieweit teilt die Bundesregierung die von der EU-Kommission in Erwägungsgrund 3 im Verordnungsentwurf 2025/0229 (NLE) zum Hochleistungsrechnen zum Ausdruck gebrachte Auffassung, für die nächste Generation von KI- Modellen wäre ein Leistungssprung in Richtung „Artificial General Intelligence“, die menschlichen Fähigkeiten gleichkommen würde, zu erwarten, bzw. die von der Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen im Mai 2025 zum Ausdruck gebrachte Erwartung, dass KI bereits nächstes Jahr „dem menschlichen Verstand nahekommt“ (https:/ec.europa.eu/commission/presscor ner/detail/de/speech_25_1284), insbesondere vor dem Hintergrund des am 10. November 2025 veröffentlichten offenen Briefs zahlreicher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, der dieser Aussage widerspricht und sie als allein auf Werbebotschaften der Industrie basierend einschätzt (www.iccl.ie/wp-content/uploads/2025/11/202511 10_Scientists-letter-to-the-President-AI-Hyp e.pdf)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 25. November 2025 Die angesprochene Entwicklung in Richtung „Artificial General Intelligence“ (AGI) sowie die benötigten Ressourcen sind seit einiger Zeit Gegenstand kontroverser Debatten, insbesondere bezüglich des zeitlichen Rahmens bis zur Entwicklung von AGI. Die Bundesregierung pflegt einen intensiven Austausch mit der KI-Fachwelt auch zu diesem Thema. Unter anderem hat sich die vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt geförderte Plattform Lernende Systeme unlängst in einer Kurzpublikation mit dem Thema AGI auseinandergesetzt. Die Bundesregierung nimmt die im Kontext AGI diskutierten Chancen und potenziellen Risiken ernst. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 67. Abgeordneter Luke Hoß (Die Linke) Wie häufig wurde in den Jahren 2014 bis 2024 eine Geldbuße gemäß § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten festgesetzt, und falls dies statistisch nicht erfasst wird, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 27. November 2025 Der Bundesregierung liegen hinsichtlich der Häufigkeit der Festsetzung von Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) keine Erkenntnisse aus den Statistiken der Strafrechtspflege vor. Die Ein- und Durchführung dieser Statistiken basiert auf bundeseinheitlichen Verwaltungsanordnungen in Zuständigkeit der Länder. Die Erfassung von Entscheidungen über die Festsetzung einer Geldbuße nach § 30 OWiG ist hierbei nicht vorgesehen. Die Bundesregierung weist jedoch darauf hin, dass rechtskräftige Festsetzungen von Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen nach § 30 OWiG unter den in § 149 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 der Gewerbeordnung genannten Voraussetzungen in das Gewerbezentralregister einzutragen sind. Die Anzahl der insoweit im Zeitraum 2015 bis 2024 vorgenommenen Eintragungen kann der nachfolgenden Auflistung entnommen werden: 2024: 5.526 2023: 4.253 2022: 4.417 2021: 5.046 2020: 4.620 2019: 3.662 2018: 3.617 2017: 3.065 2016: 2.907 2015: 4.647 Für das Jahr 2014 stehen keine Zahlen zur Verfügung. 68. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Warum hat die Bundesregierung die Schriftliche Frage 109 der Abgeordneten Birgit Bessin auf Bundestagsdrucksache 21/2665 „von welchen Bundesministerien und ihnen nachgeordneten Behörden erhielt die Amadeu Antonio Stiftung im Jahr 2024 finanzielle Zuwendungen oder sonstige Unterstützung (bitte für jedes Bundesministerium beziehungsweise Behörde im Verantwortungsbereich der Bundesregierung jeweils den finanziellen Gesamtbetrag angeben)“ insofern in der Antwort der Bundesregierung unvollständig beantwortet, als die Amadeu Antonio Stiftung im Lobbyregister des Deutschen Bundestages selbst angibt, vom Bundesministerium der Justiz im erfragten Zeitraum einen Betrag zwischen 240.001 bis 250.000 Euro erhalten zu haben, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung ggf. hieraus (vgl. Lobbyregister des Deutschen Bundestages, Registernummer R004511, www.lobbyr egister.bundestag.de/suche/R004511 abgerufen am 17. November 2025)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 25. November 2025 Das damalige Bundesministerium der Justiz (BMJ) gewährte der Amadeu Antonio Stiftung (AAS) im Jahr 2024 keine finanziellen Zuwendungen oder sonstige Unterstützung. Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 109 der Abgeordneten Birgit Bessin auf Bundestagsdrucksache 21/2665 ist insofern vollständig und korrekt. Konsequenzen sind vor diesem Hintergrund nicht zu ziehen. Eine vorherige Projektförderung für die AAS durch das damalige BMJ lief im Jahr 2023 aus und wurde nicht fortgesetzt (Projekt „firewall – Hass im Netz begegnen“). Die letzte Auszahlung an die AAS hierfür erfolgte ebenfalls im Jahr 2023. Nähere Hintergründe zum Registereintrag sind nicht bekannt. Das Befüllen des Lobbyregisters obliegt der Interessenvertretung selbst – so auch die Bereitstellung von Finanzangaben. Dazu zählen auch öffentliche Zuwendungen (vergleiche § 3 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Lobbyregistergesetzes). Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 69. Abgeordnete Maren Kaminski (Die Linke) Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme des Normenkontrollrates zum Fernunterrichtsschutzgesetz, in der die Abschaffung dieses Gesetzes gefordert wird, insbesondere im Hinblick auf die festgestellte Vernachlässigung und Überlastung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU, www.normenkontrollrat.bun d.de/Webs/NKR/SharedDocs/Downloads/DE/Pos itionspapiere/2025-11_fernunterrichtsschutzgeset z.pdf?__blob=publicationFile&v=2)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 26. November 2025 Zur Umsetzung des Koalitionsvorhabens der Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) erfolgt derzeit im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine umfassende Prüfung des Gesetzes und der rechtlichen Grundlagen für den Fernunterricht. Dabei sind unter anderem Gesichtspunkte des Verbraucherschutzes, des Bürokratieabbaus und der Auswirkungen auf die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht von zentraler Bedeutung. Im Rahmen dieser Prüfung ist auch die Stellungnahme des Normenkontrollrates ein relevanter Beitrag, der berücksichtigt wird. 70. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Wie beurteilt die Bundesregierung die Schwerpunktsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, das nach meiner Wahrnehmung nahezu ausschließlich Maßnahmen gegen Rechtsextremismus fördert, vor dem Hintergrund der in jüngster Zeit deutlich zunehmenden Gewaltbereitschaft im linksextremistischen Spektrum (u. a. Aufrufe zu massiven Störungen und Gewaltakten im Zusammenhang mit der Gründungsveranstaltung der AfD Jugendorganisation), und plant die Bundesregierung Schritte, insbesondere das von der Bundesministerin Karin Prien geführte Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, um kurzfristig eine entsprechende Neujustierung vorzunehmen und im Rahmen von „Demokratie leben!“ auch Aussteigerprogramme für Linksextremisten vermehrt und systematisch zu fördern, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 27. November 2025 Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz der Extremismusprävention. Viele Projekte und Programmbereiche sind aus gutem Grund phänomenübergreifend angelegt. Das Bundesprogramm fördert in ganzer Breite Maßnahmen zur Prävention gegen Rechtsextremismus, islamistischen Extremismus, Linksextremismus, Antisemitismus und andere Gefahren für eine freiheitliche Gesellschaft. Prävention gegen Linksextremismus wird seit 2010 durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Die Förderpraxis wird kontinuierlich evaluiert und berücksichtigt Veränderungen der unterschiedlichen Angriffe gegen unsere Demokratie von allen extremistischen Seiten und verfassungsfeindlichen Gruppierungen. 71. Abgeordnete Denise Loop (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Worin besteht das Mandat der neuen Kinderbeauftragten der Bundesregierung, Mareike Lotte Wulf, und mit welchen personellen, operativen und finanziellen Ressourcen wird sie in ihrer Funktion als Kinderbeauftragte ausgestattet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 27. November 2025 Die Ernennung der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Kinderbeauftragten erfolgte im Rahmen der Organisationsgewalt der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit der Ernennung wird Artikel 11a der EU-Ratsempfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder umgesetzt. Für die operative Koordinierung im Sinne der EU-Kindergarantie sind Ressourcen in der dafür federführenden und seit dem 1. November 2025 neu ausgebrachten Abteilung „Grundsatz und Digitalisierung“ verankert. 72. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass alle vier in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 109 der Abgeordneten Birgit Bessin auf Bundestagsdrucksache 21/2665 genannten Gesamtsummen an finanziellen Zuwendungen oder sonstigen Unterstützungen, die die Amadeu Antonio Stiftung (AAS) im Haushaltsjahr 2024 aus dem damaligen Bundesministerium des Innern und für Heimat, dem damaligen Bundesministerium für Bildung und Forschung, dem damaligen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an finanziellen Zuwendungen, sowie durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus, erhalten hat, ausnahmslos und zum Teil erheblich von jenen Gesamtsummen abweichen, welche die AAS im Lobbyregister des Deutschen Bundestages selbst angibt, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus den voneinander abweichenden Angaben (vgl. Lobbyregister des Deutschen Bundestages, Registernummer R004511, www.lobbyregister.bundesta g.de/suche/R004511 abgerufen am 17. November 2025)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 25. November 2025 Die in der Bundestagsdrucksache 21/2665 ausgewiesene Zuwendungssumme des Bundesministeriums des Innern (BMI) entspricht der Gesamtsumme der Zuwendungen der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und denen des BMI respektive des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus. Demgegenüber sieht das Lobbyregister hier eine getrennte Ausweisung der Zuwendungssummen des BMI und der bpb vor. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das Befüllen des Lobbyregisters der Interessenvertretung selbst obliegt. So auch die Bereitstellung von Finanzangaben, wozu auch öffentliche Zuwendungen zählen (vgl. § 3 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung). 73. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Aufgrund welcher Expertise und Entscheidungskriterien wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Mareike Lotte Wulf als Kinderbeauftragte der Bundesregierung ausgewählt, und mit welcher Agenda und Zeitplanung wird sie nach Kenntnis der Bundesregierung die Doppelbelastung als Parlamentarische Staatssekretärin und Kinderbeauftragte ausführen (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/a ktuelles/alle-meldungen/karin-prien-ernennt-mare ike-wulf-zur-kinderbeauftragten--274600)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 25. November 2025 Die Berufung erfolgte aufgrund der politischen und fachlichen Fähigkeiten von Mareike Lotte Wulf, diese Aufgabe zusätzlich zu ihrer Verantwortung als Parlamentarische Staatssekretärin im Sinne der Kinder bestmöglich ausüben zu können. Die Ernennung zur Kinderbeauftragten erfolgte im Rahmen der Organisationsgewalt der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit der Ernennung wird zudem Artikel 11a der EU-Ratsempfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder umgesetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 74. Abgeordneter Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Gründen wurde der Referentenentwurf zum 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen der Verbändeanhörung nach § 47 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien lediglich mit einer einwöchigen Frist zur Stellungnahme versandt, obwohl der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Seite 58 eine Regel-Stellungnahmefrist von vier Wochen vorsieht und der Entwurf weitreichende Änderungen mit möglicher verfassungsrechtlicher Relevanz in elf Artikeln beinhaltet? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 26. November 2025 Der Referentenentwurf zum 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wurde am Donnerstag, 11. November 2025, mit einer Stellungnahmefrist von einer Woche an ausgewählte Verbände übersandt. Hintergrund der verkürzten Frist ist, dass der Gesetzentwurf aufgrund der hohen politischen Bedeutung noch in diesem Jahr vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Eine zeitnahe Verabschiedung des Gesetzentwurfs ist notwendig, da bis zum tatsächlichen Inkrafttreten der Regelungen auch noch etwaige Umsetzungsarbeiten – beispielsweise bei der Anpassung der Informationstechnik der Jobcenter – anfallen. 75. Abgeordnete Sarah Vollath (Die Linke) Welche Leistungen zählen zu den versicherungsfremden Leistungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV), und wie hoch waren die Ausgaben für die einzelnen Posten im Bundeshaushalt 2024? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 27. November 2025 Zu den wesentlichen Strukturmerkmalen der gesetzlichen Rentenversicherung zählt das Äquivalenzprinzip. Danach werden Leistungen insbesondere aufgrund von Beitragszahlungen erbracht und die Leistungshöhe richtet sich nach der Höhe der Beitragszahlungen. Die gesetzliche Rentenversicherung beruht als Zweig der Sozialversicherung aber ebenso auf dem Gedanken der Solidarität. Aus diesem Grund gehört zu ihren grundlegenden Strukturmerkmalen neben dem Äquivalenzprinzip auch das Prinzip des sozialen Ausgleichs. Neben den beitragsgedeckten Versicherungsleistungen erbringt die Rentenversicherung daher auch Leistungen, denen keine vorherigen Beitragszahlungen zugrunde liegen, die aber dem sozialen Ausgleich dienen und/oder als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen werden können. Diese Leistungen werden als „nicht beitragsgedeckte Leistungen“, umgangssprachlich auch als „versicherungsfremde Leistungen“ bezeichnet. Eine Abgrenzung der nicht beitragsgedeckten Leistungen kann nicht eindeutig festgelegt werden, denn sie unterliegt letztendlich individuellen Werturteilen. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob bestimmte Leistungen dem versicherten Risiko oder dem sozialen Ausgleich zugeordnet bzw. als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen werden. Dabei sprechen in einigen Fällen Argumente sowohl für die eine als auch die andere Seite. Um diesen Abgrenzungsschwierigkeiten gerecht zu werden, wird in der Praxis zwischen einer engen und einer erweiterten Abgrenzung der nicht beitragsgedeckten Leistungen unterschieden. Für eine Einordnung der verschiedenen Leistungen entsprechend dieser Abgrenzungen wird auf die aktuelle Publikation der Deutschen Rentenversicherung Bund „Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse 2023“ verwiesen, abrufbar unter www.deutsche-rentenversicher ung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Presse/nichtbeitragsgedeckte-leistun gen.html. Die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung dienen unter anderem der pauschalen Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen. Daneben erfüllen sie jedoch auch noch andere Zwecke, insbesondere eine allgemeine Sicherungsfunktion für die Rentenversicherung. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 76. Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) Wie ist die vom Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger am 4. November 2025 bei der Pressekonferenz zur Industrial AI Cloud (https://bmds.bund.de/aktuell es/reden/detail/pressekonferenz-industrial-ai-clou d-strengthening-europes-digital-sovereignty) getätigte Äußerung, zum ersten Mal überträfen Maschinen den Menschen in dem, was uns bisher einzigartig mache, unsere Intelligenz, genau zu verstehen, und auf welchen wissenschaftlichen Quellen basiert die zugrunde liegende Einschätzung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 25. November 2025 Nach Auffassung der Bundesregierung steht die Gesamtentwicklung der Technologie KI noch in einem sehr frühen Stadium und hat heute bereits spürbare Auswirkungen auf unser Leben. Diese werden sich mit fortschreitenden Fähigkeiten weiter intensivieren. Es ist durch zahlreiche Studien inzwischen erwiesen, dass KI in bestimmten Domänen bereits jetzt menschliche Intelligenz übertreffen kann. Die KI-Modelle sagen etwa in Neurowissenschaften Ergebnisse besser vorher als Menschen (www.nature.com/articles/s41562-024-020 46-9). Viele weitere Forschungsprojekte deuten auf Formen kreativ- intellektueller Leistungsfähigkeit von KI hin, die bisher den Menschen vorbehalten war. GDPval etwa, ein Benchmark zur praxisnahen Bewertung der Fähigkeiten von KI-Modellen, kommt zum Beispiel in einer Untersuchung zur Arbeitsqualität zu dem Ergebnis, dass KI-Modelle in knapp der Hälfte der Fälle gleich gute oder bessere Resultate als menschliche Experten liefern können (https://arxiv.org/abs/2510.04374). Ein generelles, umfassendes Übertreffen menschlicher Intelligenz über alle Bereiche hinweg gilt jedoch bisher als noch nicht erreicht und bleibt Gegenstand fundamentaler Forschung. 77. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung bereits eine umfassende aktuelle Bestandsaufnahme der digitalen Abhängigkeiten der Bundesverwaltung von außereuropäischen Anbietern erstellt, und falls nicht, wie beabsichtigt die Bundesregierung, die digitale Souveränität zu stärken, ohne die tatsächlichen Abhängigkeiten zu kennen und ohne europäische Alternativen geprüft zu haben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 27. November 2025 Die Durchführung einer umfassenden und aktuellen Bestandsaufnahme von digitalen Abhängigkeiten in der Bundesverwaltung ist aktuell nicht geplant, da anhand der vorliegenden Studien bereits ein Überblick über drängende Handlungsfelder besteht. Handlungserfordernisse bezüglich digitaler Souveränität der Bundesverwaltung ergeben sich vor allem aus durchgeführten Studien, die unter Federführung des BMI in den Jahren 2019 (Strategische Marktanalyse zur Reduzierung von Abhängigkeiten von einzelnen Software- Anbietern) und 2021 (Analyse der Abhängigkeit der Öffentlichen Verwaltung von Datenbankprodukten) beauftragt wurden. 78. Abgeordnete Iris Nieland (AfD) Welche konkreten Ergebnisse wurden im Hinblick auf den Abbau unternehmensbezogener bundesrechtlicher Berichtspflichten und den Abbau von Doppelmeldungen erzielt, und welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Fortführung des Bürokratieabbaus? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 24. November 2025 Der am 5. November 2025 vom Bundeskabinett beschlossene „Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau“ benennt in seinem ersten Abschnitt wichtige Vorhaben der Bundesregierung, die seit Beginn der Legislaturperiode mit einer substanziellen Entlastungswirkung von insgesamt mehr als 3 Mrd. Euro beschlossen wurden. Dazu gehören unter anderem das Standortfördergesetz mit administrativen Vereinfachungen im Finanzmarktaufsichtsrecht, die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung, die Vereinfachung von Meldepflichten in der Tierhaltung, die Anpassung nationaler Statistikregelungen an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige sowie das Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes. Zusätzlich hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der unter anderem die Abschaffung der Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorsieht. In seinem dritten Abschnitt adressiert der genannte Bericht exemplarisch über 50 weitere Bürokratierückbauvorhaben, die die Bundesregierung zum überwiegenden Teil im ersten Halbjahr 2026 verabschieden wird. Zu diesen Vorhaben gehören unter anderem die nationale Umsetzung des derzeit auf EU-Ebene in Verhandlungen befindlichen EU-Omnibus- Entlastungspakets zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie ein Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz. Jenseits des nationalen Rechts wird sich die Bundesregierung auch auf EU-Ebene für einen konsequenten Rückbau bürokratischer Hemmnisse für Unternehmen einsetzen und dafür konkrete Eckpunkte erarbeiten, die gegenüber der EU-Kommission zum Bürokratierückbau auf EU-Ebene eingebracht werden sollen. Entsprechenden Überlegungen widmet sich der vierte Abschnitt des genannten Berichts. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 79. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung an der Bundeswasserstraße Ems, um die dort ansässige und noch verbliebene MEYER WERFT GmbH bei der Realisierung ihrer Aufträge zu unterstützen, und wie werden die Kosten dazu aufgeteilt (www.masterplan-ems.info/ziele/d ie-ems-als-bundeswasserstrasse-erhalten, www.ha z.de/der-norden/meyer-werft-in-papenburg-wer-b ezahlt-die-millionenkosten-fuers-schlick-baggern- 5ATLA3GHM5FM7L43GB4WVKPQ4A.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 28. November 2025 Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist für die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen zuständig, darunter auch für die Ems. Gemäß § 8 Absatz 3 des Bundeswasserstraßengesetzes umfasst die Erhaltung der Schiffbarkeit der Bundeswasserstraßen jedoch nicht die Zufahrten zu den Lösch-, Lade- und Anlegestellen sowie zu den Häfen. Ein Anspruch auf Freihaltung von Hafenzufahrten und Hafenbecken im Rahmen der verkehrlichen Unterhaltung des Bundes besteht insofern nicht. Hier sind vielmehr die jeweiligen Hafenbetreiber selbst verantwortlich. Die WSV unterstützt die Emser Hafenbetreiber jedoch bereits durch diverse Erleichterungen, indem sie zum Beispiel Zufahrten in unmittelbarer Nähe zu den Unterhaltungsbereichen der WSV gegen Kostenerstattung mitbaggern lässt oder durch die Möglichkeit, das Baggergut aus den inneren Hafenbereichen in die Ems zu verspülen, so dass in großen Teilen die Notwendigkeit der Verbringung auf selbst herzurichtende Spülfelder entfällt. 80. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Wie erklärt die Bundesregierung die Kostenexplosion beim Bau der Hinterlandanbindung an die Fehmarnbeltquerung (Gleisbau von 2,8 Mrd. Euro auf 8,1 Mrd. Euro – 189,3 Prozent; www.kn-onlin e.de/politik/regional/hinterlandanbindung-zum-fe hmarnbelttunnel-wird-deutlich-teurer-VVV7GZY RHVFLPACE237LPCHZBY.html) sowie für den geplanten Sundtunnel zwischen dem schleswigholsteinischen Festland und der Insel Fehmarn (Ersatzneubau von 714 Mio. Euro auf 2,306 Mrd. Euro – 222,9 Prozent; www.abendblatt.de/schles wig-holstein/article410477972/hinterlandanbindu ng-zum-fehmarnbelt-wird-deutlich-teurer.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 27. November 2025 Nach Informationen der DB InfraGO AG belaufen sich die Gesamtkosten für die Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung auf 5,9 Mrd. Euro, davon 2,3 Mrd. Euro für die neue Sundquerung. Diese Kostensteigerung ist insbesondere auf die Baupreisentwicklung der vergangenen Jahre zurückzuführen. 81. Abgeordneter Hauke Finger (AfD) Welche CO2-Einsparungen erwartet die Bundesregierung durch die Verlängerung der Kfz- Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 (bitte nach Jahren bis 2035 aufschlüsseln), und auf welche wissenschaftlichen Studien, Modellrechnungen oder Gutachten stützt sich die Bundesregierung dabei? 82. Abgeordneter Hauke Finger (AfD) Welche nachweisbaren CO2-Einsparungen wurden durch die bisherige Steuerbefreiung bei Elektroautos tatsächlich erzielt, und wie bewertet die Bundesregierung die Gesamtökobilanz von Elektrofahrzeugen unter Berücksichtigung von Batterieproduktion, Rohstoffförderung und aktuellem deutschen Strommix? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 27. November 2025 Die Fragen 81 und 82 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse zu den CO2-Einsparungen durch die bisherige Steuerbefreiung und durch die Verlängerung der Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge vor; deren Ermittlung ist Teil der laufenden Arbeiten der Bundesregierung am Nationalen Klimaschutzprogramm. 83. Abgeordneter Stefan Henze (AfD) Welchen wirtschaftlichen Schaden erleidet die deutsche Wirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung durch mangelhafte Infrastruktur – etwa durch Staus, baufällige Bausubstanz oder die Sperrung von Fahrspuren aufgrund zu niedriger Traglasten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 27. November 2025 Die Auswirkung des Zustandes der Verkehrsinfrastruktur auf die Geschäftstätigkeit der Wirtschaft wurde beispielsweise in einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft „Wie stark beeinträchtigt der Zustand der Verkehrsinfrastruktur die Unternehmen in Deutschland?“ vom Oktober 2025 untersucht (vgl.: www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/th omas-puls-ed-gar-schmitz-marode-infrastruktur-bremst-wirtschaft-staer ker-denn-je.html). Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, für eine leistungsfähige und funktionierende Verkehrsinfrastruktur zu sorgen. Rund 169 Mrd. Euro investiert die Bundesregierung bis zum Jahr 2029 in Straßen, Schienen und Brücken (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/ schwerpunkte/das-kann-deutschland/das-kann-deutschland-infrastruktu r-verkehr-2391294). Durch vereinfachte Verfahren, moderne Bauverfahren und gezielte Beschleunigungsmaßnahmen werden Verkehrsprojekte künftig schneller und effizienter umgesetzt. 84. Abgeordnete Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern haben sich die zulässigen Toleranzen bei Navigationsabweichungen am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) im Zuge der Umsetzung der Performance-Based Navigation, die zu einer formalen Ost-Verschiebung der Abflugrouten von der Südbahn Richtung Osten geführt hat, ebenfalls weiter nach Osten und damit in Richtung des dort befindlichen Siedlungsgürtels verlagert, und wie lautet die Begründung, falls dies nicht der Fall ist? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 28. November 2025 Am Flughafen BER wurden die bislang im Anfangsbereich konventionell beschriebenen Flugverfahren zum 30. Oktober 2025 auf Flugverfahren basierend auf leistungsbasierter Navigation (Performance-Based Navigation – PBN) umgestellt. Die Umstellung erfolgte aufgrund von Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1048 zur Festlegung von Anforderungen an die Luftraumnutzung und von Betriebsverfahren in Bezug auf die leistungsbasierte Navigation. Entscheidend für den Flugweg ist nicht die schematische grafische Darstellung des Flugverfahrens, sondern dessen Kodierung. Diese wurde so gewählt, dass sie das vorherige Flugverhalten der Luftfahrzeuge nachbildet, so dass Änderungen an der Lärmsituation im Nahbereich des Flughafens vermieden werden. 85. Abgeordnete Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was ist der aktuelle Stand bezüglich des zum 31. Dezember 2025 auslaufenden Erbbaurechtsvertrags für den Eisenbahner-Sportverein (ESV) Lokomotive Potsdam e. V. für das Grundstück Berliner Straße 67, 14467 Potsdam (Gemarkung Potsdam, Flur 2, Flurstücke 773/2, 773/4, 774/2, 775, 776 und 844)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 26. November 2025 Der Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Eisenbahner-Sportverein Lokomotive Potsdam e. V. und dem Bundeseisenbahnvermögen läuft vertragsgemäß zum 31. Dezember 2025 aus. Der Verein hat sich bis zum heutigen Datum nicht um eine Verlängerung des Erbbaurechts bemüht. Damit der Verein zum 31. Dezember 2025 die Liegenschaft nicht räumen muss, hat das Bundeseisenbahnvermögen dem Verein einen Mietvertrag angeboten. Dieses Angebot wurde vom Verein nicht angenommen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 86. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welchen gemittelten Preisannahmen (in Euro je Tonne CO2-Äquivalent) für Zertifikate aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bzw. dem neuen EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (EU-ETS2) rechnet die Bundesregierung in ihrer mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 (bitte jahresweise aufschlüsseln), und welche Veränderungen an dieser Planungsgrundlage erfordern die jüngsten Beschlüsse auf EU-Ebene zur Verschiebung der Einführung des EU-ETS2 auf 2028 (bitte sowohl zugrunde gelegte Preisannahmen als auch sich daraus ergebende erwartete Einnahmen jahresweise aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 24. November 2025 Der Bund darf als Auktionator im Rahmen der Zertifikateversteigerungen keine eigenen Preisprognosen oder Preiserwartungen veröffentlichen. Vor diesem Hintergrund werden für den EU-Emissionshandel (ETS 1) die Preisannahmen für die Einnahmekalkulation der Einnahmetitel des Klima- und Transformationsfonds (KTF) schon seit dem Jahr 2012 ausschließlich aus den Preiserwartungen von Marktanalysten und den Marktpreisen langlaufender Future-Kontrakte abgeleitet. Im Bereich des zukünftigen EU-Brennstoffemissionshandels (ETS 2) stehen entsprechende Preissignale des Marktes noch nicht zur Verfügung. Daher wurden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2029 behelfsweise angenommene Zahlenwerte verwendet und der Preispfad gemäß des Brennstoffemissionshandelsgesetzes in 10-Euro-Schritten fortgeschrieben. Im Sinne der oben genannten Einschränkung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei weder um Preiserwartungen noch um Preisprognosen der Bundesregierung handelt. Sollte auf EU-Ebene die vom Umweltrat vorgeschlagene Verschiebung des Starttermins für den ETS 2 um ein Jahr beschlossen werden, wird die Bundesregierung prüfen, welche Veränderungen sich hieraus für die betreffenden KTF-Einnahmetitel ergeben. 87. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit den im Bundeshaushalt für das Jahr 2026 veranschlagten Gesamtkosten für den Umbau des alten Eisenerzbergwerks Schacht Konrad zu einem Atommüllendlager in Höhe von ca. 6 Mrd. Euro bis zum Jahr 2030 die gesamten Umbau- und Projektkosten abgedeckt (falls mit weiteren Kosten bis zur Inbetriebnahme gerechnet werden muss, diese bitte ausweisen), und sind die Kosten für das Auffahren weiterer Einlagerungskammern in den geschätzten Betriebskosten von jährlich 165 Mio. Euro enthalten (bitte angeben, wie viel Prozent an Kammervolumen nach Inbetriebnahme von Schacht Konrad aufgefahren werden soll und bitte die veranschlagten zusätzlichen Kosten für das weitere Auffahren von Einlagerungskammern bis zu gesamten Lagergröße nennen, falls diese nicht in den bisher geschätzten Betriebskosten enthalten sein sollten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 21. November 2025 Die Kosten der Errichtungsphase des Endlagers Konrad – mit Errichtungsbeginn im Jahr 2008 und einem geplanten Projektlaufzeitende im Jahr 2029 – belaufen sich nach Angabe der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zurzeit auf eine Summe in Höhe von rund 5,8 Mrd. Euro. Für die Planung und Erkundung vor Beginn der Errichtung sind rund 0,9 Mrd. Euro entstanden. Damit betragen die geplanten Gesamtkosten für die Errichtung des Endlagers Konrad rund 6,7 Mrd. Euro ohne Einlagerungsbetrieb und Stilllegung. Die Kostenschätzung der BGE für einen zweischichtigen Einlagerungsbetrieb mit rund 165 Mio. Euro pro Jahr beinhaltet die Kosten für das Auffahren weiterer Einlagerungskammern. Nach der Inbetriebnahme werden die verbleibenden rund 80 Prozent an Kammervolumen aufgefahren. 88. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Mit welchen Kosten für den rechnerischen Nachweis der wasserrechtlichen Unbedenklichkeit der Einlagerungsgebinde anhand von Stofflisten bei Schacht Konrad rechnet die Bundesregierung (bitte angeben, aus welchen Haushaltstiteln diese Kosten gedeckt werden sollen, und wie die Aufteilung der Refinanzierung dieser Kosten zwischen dem Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung und dem Bundes- bzw. den Landeshaushalten geregelt werden soll)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 21. November 2025 In den Jahren 2020 bis Ende 2025 sind nach Angabe der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ca. 15 Mio. Euro an Kosten für die Umsetzung der Nebenbestimmungen der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (gwE) angefallen. Diese Kosten beinhalten neben den Kosten der BGE und deren externer Unterstützung auch Kosten für Gebührenbescheide des Niedersächsische Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) inklusive der Gutachterkosten für den NLWKN. Für die kommenden Jahre werden diesbezügliche Kosten in der Größenordnung in Höhe von 2,5 Mio. Euro jährlich nach dem heutigen Kenntnisstand prognostiziert. Die Finanzierung der Kosten für die Umsetzung der Nebenbestimmungen der gwE erfolgt aus Kapitel 1603 Titel 891 01 (Erl.-Nr. 1). Die Aufteilung der Refinanzierung des Bundes auf die Ablieferungspflichtigen (inklusive des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung) erfolgt gemäß Schlüssel in der Endlagervorausleistungsverordnung jährlich durch das Bundesumweltministerium. 89. Abgeordneter Danny Meiners (AfD) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Personal- und Laborkapazitäten (bitte gegliedert nach den zuständigen Behörden) zur Überwachung der radioaktiven Belastung in Nord- und Ostsee seit 2009 jährlich entwickelt, und welche Entwicklung ist bis 2029 geplant? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 24. November 2025 Die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt erfolgt in Deutschland durch das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS) von Bund und Ländern. Das System dient der großräumigen und kontinuierlichen Überwachung der Radioaktivität, um schnell und zuverlässig bereits geringfügige Änderungen der Radioaktivität in der Umwelt flächendeckend erkennen sowie langfristige Trends erfassen zu können. Die Überwachung der Radioaktivität in Nord- und Ostsee erfolgt gemäß § 6 der IMIS-Zuständigkeitsverordnung i. V. m. § 161 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV). Das Messprogramm des BSH ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS) nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (AVV-IMIS) festgelegt, die am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Zuständig für die Durchführung dieses Messprogramms ist das Sachgebiet M32 „Radioaktivität des Meeres, IMIS- Leitstelle“. Die Personal- und Laborkapazitäten im Sachgebiet M32 ergeben sich aus den Vorgaben des Messprogramms. 90. Abgeordneter Marcel Queckemeyer (AfD) Wie hoch waren die Gesamtkosten der Teilnahme der deutschen Delegation an der Weltklimakonferenz in Brasilien (bitte einschließlich Reise-, Unterbringungs-, Logistik- und sonstiger Teilnahmekosten ang

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