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Vorgaben für gutachterliche Stellungnahmen der Medizinischen Dienste zu Hilfsmitteln bei komplexen Wundverläufen

Vorgang 329040 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 26.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche rechtlichen und fachlichen Vorgaben gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen bei der Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen zur Versorgung gesetzlich Versicherter mit Hilfsmitteln bei komplexen Wundverläufen (insbesondere Dekubitus bei multimorbiden oder palliativ versorgten Patienten), hinsichtlich der persönlichen Untersuchung des Versicherten und der Einbeziehung der behandelnden Vertragsärzte und der ambulanten Pflegekräfte?<br /> <br /> Welche rechtlichen und fachlichen Vorgaben gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen bei der Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen zur Versorgung gesetzlich Versicherter mit Hilfsmitteln bei komplexen Wundverläufen (insbesondere Dekubitus bei multimorbiden oder palliativ versorgten Patienten) hinsichtlich der Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Beschwerden oder Beanstandungen wegen unzureichender Begutachtungspraxis der Medizinischen Dienste seit dem Jahr 2019?

Zeitachse

  1. 28.11.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/2979 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.