Schaffung eines neuen Bleiberechts für gut integrierte Ausländer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Aufenthaltstitel ab dem 1. Januar 2026 für "geduldete Ausländer, die gut integriert sind, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und durch ein bestehendes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis seit zwölf Monaten ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern, deren Identität geklärt ist, die nicht straffällig geworden sind (analog § 60d Absatz 1 Nr. 7 Aufenthaltsgesetz) und die sich zum 31.12.2024 seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben sowie die Voraussetzungen von §§ 25a, b Aufenthaltsgesetz noch nicht erfüllen" umzusetzen oder wird die Bundesregierung den zum 31. Dezember 2025 auslaufenden Chancenaufenthalt nach § 104c des Aufenthaltsgesetzes verlängern?
Zeitachse
- 28.11.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/2979 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.