Ablehnung eines Antrags für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD im Sächsischen Landtag
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung mit Blick auf die immer wieder geführte Diskussion um ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD, an der sich auch Mitglieder der Bundesregierung beteiligen (vgl. "SPD einstimmig für Vorbereitung eines AfDVerbotsverfahrens" in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30. Juni 2025, S. 1), der Umstand bekannt, dass die Abgeordneten der Fraktionen AfD, CDU, SPD, BSW und Freien Wählern im Sächsischen Landtag den von der Partei "Die Linke" eingebrachten Antrag, "Demokratie verteidigen: Parteiverbotsverfahren gegen die AfD zügig einleiten!", in dem die sächsische Landesregierung aufgefordert wird, "im Bundesrat in Abstimmung und im Zusammenwirken mit anderen Bundesländern, insbesondere mit dem Land Bremen, die Initiative für einen Beschluss des Bundesrates über die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht zu ergreifen" unter anderem offenbar unter Berücksichtigung des von der Vizefraktionsvorsitzenden der CDU im Sächsischen Landtag Susan Leithoff vorgebrachten Arguments, dass selbst "die Einstufung durch den Verfassungsschutz als vermeintlich rechtsextremistische Bestrebung" kein "gerichtsfestes Beweismaterial" ersetze und "schon gar nicht die rechtlichen Voraussetzungen eines Parteiverbots", am 30. Oktober dieses Jahres ablehnten, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (www.tichyseinblick.de/kolumnen/olaf-opitz-klare-kante/afd-verbotsantrag-abgelehnt-sachsen/)?
Zeitachse
- 28.11.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/2979 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.