Position der Bundesregierung zum EU-Verordnungsvorschlag zu mit neuen genomischen Techniken hergestellten Pflanzen und deren Produkte trotz fehlender Kennzeichnungspflicht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Schließt die Bundesregierung aus, für den aktuell zur Beratung und Entscheidung auf EU-Ebene anstehenden Vorschlag zur Neuregulierung von Produkten aus neuen gentechnischen Verfahren (vgl. www.keine-gentechnik.de/nachricht/trilog-zur-neuen-gentechnik-einigung-bis-dezember) zu stimmen, wenn für einen Großteil dieser Produkte weder eine Kennzeichnungspflicht noch eine verpflichtende Risikobewertung zu gesundheitlichen sowie ökologischen Risiken in der finalen Abstimmungsvorlage verankert ist, und wenn nein, mit welcher Begründung akzeptiert die Bundesregierung mit ihrer Zustimmung eine nach meiner Ansicht mit der Neuregelung verbundene massive Schwächung des Verbraucherschutzes, der gentechnikfreien Lebensmittelwirtschaft und des Vorsorgeprinzips?
Zeitachse
- 21.11.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/2876 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.