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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 21.11.2025 · WP 21 · 21/2876 · Schriftliche Fragen · Original ↗
90 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Torben Braga (AfD): Hat Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin a. D., ein Geschenk von Katar erhalten, und wenn ja, wann (wenn es nicht Dr. Angela Merkel war, bitte…
  2. Schriftliche Frage 2 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Ressorts und weitere Stakeholder sind an der Erstellung eines Eckpunktepapiers für eine Digitalabgabe, das Staatsminister Dr. Wolfram…
  3. Schriftliche Frage 3 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Hält die Bundesregierung an ihrem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Vorhaben fest, den Nationalen Aktionsplan gege…
  4. Schriftliche Frage 4 von Zada Salihović (DIE LINKE): Für welche Mediengattungen (Print, Online, TV, Außenwerbung, Hörfunk, Kino) plant die Bundesregierung in welcher Höhe in den Jahren 2025 bis…
  5. Schriftliche Frage 5 von Hauke Finger (AfD): Welche Annahmen zu den jährlichen Neuzulassungen von reinen Elektrofahrzeugen in Deutschland liegen den Schätzungen der Steuermindereinnahme…
  6. Schriftliche Frage 6 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene zum Mehrjährigen Finanzrahmen dafür ein, eine Finanztransaktions…
  7. Schriftliche Frage 7 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Abgabe auf Elektroschrott als mögliches neu…
  8. Schriftliche Frage 8 von Markus Matzerath (AfD): Würde auch der Vizekanzler Lars Klingbeil „gern über die Tragweite und die Reichweite von Artikel 1 Satz 1 unseres Grundgesetzes bei [...] G…
  9. Schriftliche Frage 9 von Reinhard Mixl (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung anhand von belastbaren Zahlen den Einsatz von EU- Taxametern und Wegstreckenzählern hinsichtlich der Bekämp…
  10. Schriftliche Frage 10 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kann die Bundesregierung vor dem Hintergrund eines fehlenden Gesetzentwurfs bezüglich der bundesweiten Altschuldenlösung ihre durch den Bund…
  11. Schriftliche Frage 11 von Stephan Brandner (AfD): Welche Mitglieder der Bundesregierung haben seit dem Jahr 2000 anlässlich ihres Geburtstags von den Fraktionen veranstaltete Geburtstagsfeie…
  12. Schriftliche Frage 12 von Clara Bünger (DIE LINKE): Auf welcher Rechtsgrundlage bzw. mit welcher Begründung hat das Bundesministerium des Innern (BMI), so die Vertreterin des BMI in der 15. Si…
  13. Schriftliche Frage 13 von Clara Bünger (DIE LINKE): Welche Waffen und Munition wurden bei der Durchsuchung bei M. S. am 10. November 2025 sichergestellt (bitte nach legal und illegal aufschlüs…
  14. Schriftliche Frage 14 von Tobias Ebenberger (AfD): Erwägt die Bundesregierung den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) auch in Asylverfahren, vor dem Hintergrund, dass die Modernisierungs…
  15. Schriftliche Frage 15 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist die Zuständigkeit und Zusammenarbeit der beteiligten Bundes- und Landesbehörden bei der Planung und Errichtung des sogenannten Absch…
  16. Schriftliche Frage 16 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist die Personalplanung für den Betrieb des sogenannten Abschiebeterminals am Flughafen München nach aktuellem Stand festgelegt (bitte n…
  17. Schriftliche Frage 17 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind unabhängige Kontrollinstanzen im geplanten sogenannten Abschiebeterminal am Flughafen München vorgesehen, um die Einhaltung menschenrec…
  18. Schriftliche Frage 18 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung auf die Schreiben von Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusagen aus Deutschland vom 1. September 2025 (www.spieg…
  19. Schriftliche Frage 19 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, nach denen afghanischen Staatsangehörigen mit bereits erteilter Aufnahmezusage Zahlungen…
  20. Schriftliche Frage 20 von Martin Hess (AfD): Welche Förderungen durch Bundesmittel erhielt die „Buchhandlung im Schanzenviertel“ (www.sc hanzenbuch.com/) bisher jährlich (bitte die Förd…
  21. Schriftliche Frage 21 von Maximilian Kneller (AfD): Hat die Ausbürgerung aufgrund der Erschleichung des Aufenthaltstitels wie im Falle des Palästinensers Abdallah nach Kenntnis und Rechtsauffa…
  22. Schriftliche Frage 22 von Sascha Lensing (AfD): Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über das massenhafte Verschwinden vietnamesischer Auszubildender im Hotel- und Gaststätt…
  23. Schriftliche Frage 23 von Sascha Lensing (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung – insbesondere dem Bundeskriminalamt – zu möglicher Arbeitskraftschleusung, Schuldknechtschaf…
  24. Schriftliche Frage 24 von Markus Matzerath (AfD): Auf welche wissenschaftlichen Studien bezieht sich die Bundesregierung konkret, wenn sie davon spricht, dass „Personen mit Migrationsgeschic…
  25. Schriftliche Frage 25 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Dienstreisen zwischen Bonn und Berlin haben Beschäftigte der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden (inklusive der St…
  26. Schriftliche Frage 26 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Personen haben in diesem Jahr bis zum 31. Oktober einen Antrag auf Asyl oder einen anderen Schutzstatus in Deutschland gestellt, d…
  27. Schriftliche Frage 27 von Kerstin Przygodda (AfD): In wie vielen der in den Jahren 2011 bis 2024 in Deutschland aufgetretenen Fälle von Gewaltkriminalität, bei denen mindestens eine Lehrkraft…
  28. Schriftliche Frage 28 von Lea Reisner (DIE LINKE): Wie begründet die Bundesregierung, dass Georgien aktuell zu den Ländern mit den meisten Abschiebungen aus Deutschland zählt (www.noz.de/ deu…
  29. Schriftliche Frage 29 von Manfred Schiller (AfD): Wieso plant die Bundesregierung, illegale Migration von Deutschland ins Vereinigte Königreich unter Strafe zu stellen, wenn zum einen im Geg…
  30. Schriftliche Frage 30 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten (einschließlich etwaiger strafrechtlich relevanter Aktivitäten) und regiona…
  31. Schriftliche Frage 31 von René Springer (AfD): Wie viele Ausländer, die sich aktuell in Deutschland aufhalten, genießen einen anerkannten Schutzstatus (Anerkennungen nach Artikel 16a des…
  32. Schriftliche Frage 32 von René Springer (AfD): Wie viele ehemals oder aktuell abgelehnte Asylbewerber halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland auf (bitte die G…
  33. Schriftliche Frage 33 von Markus Frohnmaier (AfD): Auf welche Tatsachen stützt sich die Behauptung des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul, wonach es Menschen aus der Türkei g…
  34. Schriftliche Frage 34 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Wird die Bundesregierung die jüngste Forderung des ukrainischen Oppositionsführers und früheren Präsidenten Petro Poroschenko an die Partner…
  35. Schriftliche Frage 35 von Stefan Keuter (AfD): Stellt die Bundesregierung durch Kontrollmechanismen sicher, dass ein möglicher Missbrauch sensibler Dokumente und Informationen afghanische…
  36. Schriftliche Frage 36 von Stefan Keuter (AfD): Wurden für die beiden von den Taliban entsandten Konsularbeamten in den Generalkonsulaten in Bonn und Berlin Sicherheitsüberprüfungen im Rah…
  37. Schriftliche Frage 37 von Sascha Lensing (AfD): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die für ein Ausbildungsvisum erforderlichen deutschen Sprachzertifikate (z. B. B1) tatsächlich e…
  38. Schriftliche Frage 38 von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Ablauf der Parlamentswahlen in Tansania vom 29. Oktober 2025 und über mögliche Repressionen ge…
  39. Schriftliche Frage 39 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Wie viele Verträge mit welchem Gesamtvolumen hat das Bundesministerium der Verteidigung mit externen Dritten geschlossen (bitte die Anzahl d…
  40. Schriftliche Frage 40 von Desiree Becker (DIE LINKE): Wie viele der Personen, bei denen das „Assessment von Bewerbenden für eine militärische Laufbahn bei der Bundeswehr“ abgeschlossen wurde, un…
  41. Schriftliche Frage 41 von Desiree Becker (DIE LINKE): Welche zusätzlichen Kapazitäten für die Durchführung von Musterungen durch die Bundeswehr plant die Bundesregierung jeweils in den Jahren 20…
  42. Schriftliche Frage 42 von Desiree Becker (DIE LINKE): In welchen Städten prüft die Bundesregierung derzeit die Einrichtung sogenannter „Musterungszentren“ (https://zeitung.sueddeutsche.de/public…
  43. Schriftliche Frage 43 von Christian Görke (DIE LINKE): Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für das feierliche Gelöbnis am 70. Gründungstag der Bundeswehr vor dem Bund…
  44. Schriftliche Frage 44 von Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung bisher Maßnahmen ergriffen, um gezielt junge Menschen am Gesetzgebungsprozess zum Wehrdienst- Modernisierungsgesetz…
  45. Schriftliche Frage 45 von Andreas Paul (AfD): Wie ist die Einsatzbereitschaft der aktiven Soldaten im Heer, bei der Luftwaffe und bei der Marine in der Bundeswehr zum Stichtag 30. Septem…
  46. Schriftliche Frage 46 von Adam Balten (AfD): Wie stellt sich die Bundesregierung die zukünftige Energieversorgung Deutschlands vor, insbesondere im Hinblick auf den Ausbau erneuerbarer…
  47. Schriftliche Frage 47 von Agnes Conrad (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung (z. B. über die Bundesagentur für Arbeit) Zahlen über die Arbeitsplatzverluste in der Automobil- und Zuliefererindus…
  48. Schriftliche Frage 48 von Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die personellen und fachlichen Kapazitäten der Stabsstelle des Nationalen Sicherheitsrats zur Bearbeitung d…
  49. Schriftliche Frage 49 von Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nutzt die Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Sicherheitsrats methodische Ansätze und Datenquellen zur Identifizierung und Bewertung vo…
  50. Schriftliche Frage 50 von Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Form bindet die Bundesregierung die Privatwirtschaft in die Arbeiten des Nationalen Sicherheitsrates im Bereich Wirtschaftssicher…
  51. Schriftliche Frage 51 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schließt die Bundesregierung aus, einen Wiedereinstieg in die Nutzung der Energieerzeugung durch Atomkernspaltung in Deutschland mittels exp…
  52. Schriftliche Frage 52 von Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kann die SEFE Securing Energy for Europe GmbH ausschließen, dass sie von den durch das Vereinigte Königreich sanktionierten Schiffen für Flü…
  53. Schriftliche Frage 53 von Maximilian Kneller (AfD): Trifft es zu, dass seitens der Bundesregierung gegenüber der Internationalen Atomenergie- Organisation (IAEA) oder deren Vertretern geäußert…
  54. Schriftliche Frage 54 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bestehen seitens der Bundesregierung zumindest künftig Bestrebungen, nähere Informationen darüber zu sammeln, wo und welche Art von Beschwer…
  55. Schriftliche Frage 55 von Janine Wissler (DIE LINKE): Handelt es sich bei der im Bericht des österreichische Magazins „Profil“ vom 21. Oktober 2025 über ein vom ehemaligen österreichischen Bunde…
  56. Schriftliche Frage 56 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie will die Bundesregierung trotz der im Regierungsentwurf vorgesehenen Mittelkürzungen im Haushaltstitel für die Wissenschaftsjahre deren…
  57. Schriftliche Frage 57 von Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist es vor dem Hintergrund, dass „keines der von Lilium je genannten Zwischenziele [...] auch nur annähernd im vorgesehenen Zeitraum erreich…
  58. Schriftliche Frage 58 von Kathrin Gebel (DIE LINKE): Was umfasst das vom Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Frank Schwabe in der Frag…
  59. Schriftliche Frage 59 von Tobias Ebenberger (AfD): Sieht die Bundesregierung den Anlass, zu prüfen, ob das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern nach § 13d des Adoptionsvermittlungsgesetze…
  60. Schriftliche Frage 60 von Tobias Ebenberger (AfD): Hat die Bundesregierung im Jahr 2025 Organisationen, Projekte und Veranstaltungen über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Landkreis R…
  61. Schriftliche Frage 61 von Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Terminhinweis für die Buchmesse „Seitenwechsel“ vom…
  62. Schriftliche Frage 62 von Dr. Anna Rathert (AfD): Anhand welcher Kriterien und Expertisen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die 16 Mitglieder der Expertenkommission „Kinder- und Jugen…
  63. Schriftliche Frage 63 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Wie wichtig ist nach Auffassung der Bundesregierung eine zuverlässige und wohnortnahe Kindertagesbetreuung sowie die Entwicklung der Wirtsch…
  64. Schriftliche Frage 64 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Wie viele Einrichtungen bzw. Plätze der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung mussten nach Kenntnis der Bundesregierung wegen der…
  65. Schriftliche Frage 65 von Adam Balten (AfD): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den akuten Fachkräftemangel bei der Errichtung und dem Betrieb von Infrastrukturen wie Datenz…
  66. Schriftliche Frage 66 von Maren Kaminski (DIE LINKE): Wird die Bundesregierung die Entschließung des Bundesrates: Ausnahmetatbestand für die Zertifizierung der öffentlichen berufsbildenden Schul…
  67. Schriftliche Frage 67 von Sascha Lensing (AfD): Teilt die Bundesregierung die Forderung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), dass die Anwerbung von vietnamesischen Auszubilde…
  68. Schriftliche Frage 68 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Höhe müsste die Rücklage der Bundesagentur für Arbeit nach Einschätzung der Bundesregierung erreichen, um als krisenresilient zu gelt…
  69. Schriftliche Frage 69 von Anne Zerr (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die jährlichen staatlichen Ausgaben für die Unterstützung von erwerbstätigen e…
  70. Schriftliche Frage 70 von Adam Balten (AfD): Mit welcher Rechenleistung und Energieausbeute rechnet die Bundesregierung bis 2030 unter Berücksichtigung des Datenzentrum-Ausbaus mit Batt…
  71. Schriftliche Frage 71 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welches sind die neun in der Bundesverwaltung am häufigsten verwendeten KI-Anwendungen von außereuropäischen Anbietern (bitte mit Einzelanga…
  72. Schriftliche Frage 72 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche wissenschaftlichen Quellen oder Studien liegen der Aussage des Bundesministers für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wil…
  73. Schriftliche Frage 73 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Bahnhöfe in Verantwortung der Deutschen Bahn AG wurden jeweils in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und we…
  74. Schriftliche Frage 74 von Stefan Henze (AfD): Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele batteriebetriebene Lkw derzeit in deutschen Speditionen im Einsatz oder zugelassen…
  75. Schriftliche Frage 75 von Nicole Hess (AfD): Wie viele Grünbrücken wurden seit Verabschiedung des Bundesprogrammes „Wiedervernetzung“ im Jahre 2022 an den bestehenden Bundesfernstraßen…
  76. Schriftliche Frage 76 von Luigi Pantisano (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle des ruhenden Verkehrs als Verursacher von Unfällen, an denen Kinder und Jugendliche zu Schaden ko…
  77. Schriftliche Frage 77 von Luigi Pantisano (DIE LINKE): Wie viele Schulstraßen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland (bitte getrennt nach Bundesländern aufschlüsseln)…
  78. Schriftliche Frage 78 von Stephan Brandner (AfD): Wie viel CO2 wird durch die An- und Abreise, den Aufenthalt in Belém und die Teilnahme der deutschen Regierungsmitglieder sowie ihrer gesamt…
  79. Schriftliche Frage 79 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz…
  80. Schriftliche Frage 80 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie lautet die inhaltliche Position der Bundesregierung zur möglichen Finanzierung von Atomenergie, vor dem Hintergrund, dass sie sich in de…
  81. Schriftliche Frage 81 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärztinnen und Ärzte…
  82. Schriftliche Frage 82 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Regelung bezüglich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2021 (1 B…
  83. Schriftliche Frage 83 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Wann sieht der Zeitplan der Bundesregierung vor, das geplante Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) im Kabinett zu beschließen (falls noc…
  84. Schriftliche Frage 84 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Inwiefern hält die Bundesregierung das bundesweit erste Angebot eines „Medical Room“ in einem Supermarkt, welches aus der Kooperation zwisch…
  85. Schriftliche Frage 85 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf eine Regelung von Patentierungen von Pflanzen, inklusive Wildpflanzen, pflanzliche…
  86. Schriftliche Frage 86 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern verteidigt die Bundesregierung bei den Verhandlungen zu einem neuen Rechtsrahmen für neue Gentechniken auf EU-Ebene das seit 25 Ja…
  87. Schriftliche Frage 87 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schließt die Bundesregierung aus, für den aktuell zur Beratung und Entscheidung auf EU-Ebene anstehenden Vorschlag zur Neuregulierung von Pr…
  88. Schriftliche Frage 88 von Katrin Fey (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob durch die sieben Village Land Use Plans im Distrikt Tarime (Tansania) im Rahmen des vom Bundesm…
  89. Schriftliche Frage 89 von Markus Frohnmaier (AfD): Welche Maßnahmen zum Wiederaufbau Syriens ergreift die Bundesregierung konkret (bitte im Detail aufschlüsseln)?
  90. Schriftliche Frage 90 von Carolin Bachmann (AfD): Aus welchem Haushaltstitel/welchen Haushaltstiteln werden die Aktivitäten zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wohnungslosigkeit mit we…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/2876 21. Wahlperiode 21.11.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 56 Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 85, 86 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 65, 70 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 40, 41, 42 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 78 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13 Conrad, Agnes (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 48, 49, 50 Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 59, 60 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 51, 87 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 15, 16, 17 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 89 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 79 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Abgeordnete Nummer der Frage Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 36 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 44, 57, 61 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 53 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 6, 7, 80 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 71, 72 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23, 37, 67 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 24 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 25, 26 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 10 Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 76, 77 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Abgeordnete Nummer der Frage Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 64 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 38 Abgeordnete Nummer der Frage Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 32 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . 83, 84 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 54 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Drucksache 21/2876 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8 Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Seite Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 22 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Conrad, Agnes (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 33, 34 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/2876 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 37 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 50, 52 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 56 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 60 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Drucksache 21/2876 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/2876 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Hat Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin a. D., ein Geschenk von Katar erhalten, und wenn ja, wann (wenn es nicht Dr. Angela Merkel war, bitte den Namen des Bundeskanzlers a. D. anführen, der ein Geschenk von Katar erhalten hat; vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2424)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 17. November 2025 Der Bundeskanzler a. D. Gerhard Schröder hat im Jahr 2017 ein Geschenk von Katar erhalten. Dieses wurde in den Geschenkefonds des Bundeskanzleramtes aufgenommen und inventarisiert. 2. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Ressorts und weitere Stakeholder sind an der Erstellung eines Eckpunktepapiers für eine Digitalabgabe, das Staatsminister Dr. Wolfram Weimer in einem „ntv“-Interview für November 2025 angekündigt hat, beteiligt, und an welchem Datum ist die Veröffentlichung geplant (www.tag esspiegel.de/kultur/arbeit-an-den-eckpunkten-kult urstaatsminister-weimer-und-seine-digitalabgabe- 14629841.html)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 18. November 2025 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien erarbeitet als federführendes Ressort Eckpunkte. Diese bilden die Grundlage für die regierungsinternen Beratungen. Der Staatsminister Dr. Wolfram Weimer führt fortlaufend Gespräche mit Abgeordneten zuständiger Ausschüsse, mit Verbänden der Verlags- und Medienwirtschaft sowie mit Akteuren der Digitalwirtschaft. Diese Gespräche dienen einer sachgerechten Einordnung der Verantwortung von Plattformen für den Medienstandort. Eine Beteiligung von Stakeholdern an der Erstellung der Eckpunkte ist nicht vorgesehen. Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sieht eine Beteiligung betroffener Branchenverbände nur im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahren vor. 3. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Hält die Bundesregierung an ihrem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Vorhaben fest, den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus neu aufzulegen, und wenn ja, wie viele Steuergelder hat die Bundesregierung dafür als Ausgaben vorgesehen, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung die dafür eingeplanten Steuergelder angesichts der sowohl in der nationalen als auch der internationalen Presse wahrgenommenen Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland, wonach etwa das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz über die AfD einen Versuch darstellt, „Andersdenkende und die politische Konkurrenz einzuschüchtern“ (vgl. www.cicero.de/innenpolitik/tausend-se iten-gegen-die-demokratie) oder dass es sich etwa bei den Prozessen, die wegen der satirisch- humoristischen Kommentare über Politiker geführt wurden, um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland handele, von der sich viele „schockiert“ zeigten und die sich, eingedenk des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Regulierers, der gegen „bewusste Verbreitung von falschen Tatsachenbehauptungen“ vorgehen solle, noch verschlimmern könnte (vgl. www.economist.com/europe/2025/0 4/16/the-threat-to-free-speech-in-germanyPresse) zugunsten eines „Nationalen Aktionsplans für Meinungsfreiheit“ umzuwidmen? Antwort der Staatsministerin Natalie Pawlik vom 21. November 2025 Die Bundesregierung legt den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus (NAP-R), wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, neu auf. Für die Erarbeitung des NAP-R sind nach derzeitigem Stand keine eigenen Ausgaben vorgesehen. 4. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Für welche Mediengattungen (Print, Online, TV, Außenwerbung, Hörfunk, Kino) plant die Bundesregierung in welcher Höhe in den Jahren 2025 bis 2028 Ausgaben für die Werbekampagne „Das kann Deutschland“ (bitte jeweils nach Kosten, Medium und Jahren aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius vom 19. November 2025 Die Bundesregierung hat den verfassungsmäßigen Auftrag, mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit über ihre Tätigkeit, Vorhaben und Ziele zu informieren. Die Dachkampagne der Bundesregierung wird im Rahmen der Zuständigkeit des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung aus dem Titel „Ressortübergreifende Kommunikation und Koordinierung“ finanziert (Kapitel 0432 Titel 542 03). Ergänzende/begleitende Maßnahmen der Ressorts werden jeweils von diesen selbst finanziert. Die Bundesregierung hat im Rahmen der Dachkampagne „Das kann Deutschland“ Anzeigenschaltungen in Print-, Online- und Außenwerbemedien beauftragt. Die genaue Höhe der dafür entstandenen Kosten kann erst nach dem Vorliegen der Schlussabrechnungen einschließlich der endgültigen Rabatte beziffert werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 5. Abgeordneter Hauke Finger (AfD) Welche Annahmen zu den jährlichen Neuzulassungen von reinen Elektrofahrzeugen in Deutschland liegen den Schätzungen der Steuermindereinnahmen in Höhe von -50 Mio. Euro (2026), -110 Mio. Euro (2027), -185 Mio. Euro (2028), ‑280 Mio. Euro (2029) und -380 Mio. Euro (2030) zum Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zugrunde (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2672), und welche prognostizierten Zahlen für Neuzulassungen pro Jahr bis 2030 wurden dabei verwendet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. November 2025 Bei den Berechnungen zu den im Gesetzentwurf eines „Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ ausgewiesenen Steuermindereinnahmen wurden folgende Neuzulassungszahlen bei den rein als Elektrofahrzeugen betriebenen Personenkraftwagen unterstellt: 2026 rund 670.000 2027 rund 870.000 2028 rund 1,09 Millionen 2029 rund 1,3 Millionen 2030 rund 1,5 Millionen Als Grundlage dienten die entsprechenden Anmeldezahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes. 6. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene zum Mehrjährigen Finanzrahmen dafür ein, eine Finanztransaktionssteuer als neues Eigenmittel für den Haushalt der EU einzuführen, und sollte die Bundesregierung sich nicht dafür einsetzen, in welcher anderen Form beabsichtigt die Bundesregierung dann die Einführung einer Finanztransaktionssteuer – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten – auf europäischer Ebene zu verfolgen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 19. November 2025 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es im Einklang mit den europäischen Verträgen Aufgabe der Europäischen Kommission ist, Rechtsetzungsvorschläge vorzulegen. Dies gilt sowohl für die Einführung neuer Eigenmittel über eine Änderung oder Neufassung des Eigenmittelbeschlusses als auch für eventuelle steuerliche Vorschläge. Ein Vorschlag der Europäischen Kommission müsste dann von den Mitgliedstaaten im Rat einstimmig angenommen werden. Im Koalitionsvertrag ist – ohne Eigenmittelbezug – die Unterstützung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene festgehalten worden. Bislang hat die Europäische Kommission zu einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene keinen Rechtsetzungsvorschlag vorgelegt. Die Bundesregierung prüft noch, wie hier weiter verfahren werden soll. 7. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Abgabe auf Elektroschrott als mögliches neues Eigenmittel der Europäischen Union? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 18. November 2025 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das vorgeschlagene Eigenmittel in Form eines nationalen Beitrags auf Basis der jährlich in den Mitgliedstaaten nicht gesammelten Elektro- und Elektronikaltgeräten ein statistisches Eigenmittel wäre. Das bedeutet, dass die Berechnung des Eigenmittels auf statistischen Daten beruhen würde, die die Mitgliedstaaten auf Grundlage der sog. WEEE-Richtlinie (Richtlinie 2012/19/EU) seit einigen Jahren an die Europäische Kommission übermitteln müssen. Es handelt sich aber nicht um eine tatsächliche Abgabe, die die Bürger oder Unternehmen an den EU-Haushalt oder den Bund entrichten müssten. Die Bundesregierung prüft derzeit den Vorschlag der Europäischen Kommission. Es sind noch einige fachliche Fragen zu klären. Eine Positionierung der Bundesregierung zum Eigenmittelvorschlag besteht daher noch nicht. 8. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Würde auch der Vizekanzler Lars Klingbeil „gern über die Tragweite und die Reichweite von Artikel 1 Satz 1 unseres Grundgesetzes bei [...] Gelegenheit [...] diskutieren“, wie es der Bundeskanzler Friedrich Merz „gerade“ bezogen auf die Abgeordnete Beatrix von Storch geäußert hat (Plenarprotokoll 21/17), und ist der Vizekanzler bereit, bei der „Gelegenheit“ einer parlamentarischen Anfrage zur „Reichweite von Artikel 1 Satz 1 unseres Grundgesetzes“ besonders ausführlich darauf zu antworten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. November 2025 Der Bundesminister der Finanzen kommt seinen Pflichten im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts vollumfänglich nach. 9. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung anhand von belastbaren Zahlen den Einsatz von EU- Taxametern und Wegstreckenzählern hinsichtlich der Bekämpfung von Steuerbetrug durch Taxiunternehmer, und wie viele Bußgelder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Einführung der Kassensicherungsverordnung am 1. Januar 2020 bis zum aktuellen Stichtag gegen Taxiunternehmer aufgrund von Verstößen gegen diese Verordnung verhängt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. November2025 Der Bundesregierung liegen zu den verhängten Bußgeldern aufgrund eines Verstoßes der Pflicht zum Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) in EU-Taxameter und Wegstreckenzählern keine Zahlen vor. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Pflicht für den Einsatz von TSE in EU-Taxameter erst seit dem 1. Januar 2024 gilt und der Wirtschaft eine Nichtbeanstandungsregelung durch das BMF-Schreiben vom 13. Oktober 2023 (BStBl I 2023, S. 1718) bis zum 31. Dezember 2025 gewährt wurde, damit ein ausreichender Zeitraum für die Umrüstung bleibt. Die Pflicht zum Einsatz einer TSE gilt nur für Wegstreckenzähler, die am oder nach dem 1. Juni 2024 in den Verkehr gebracht wurden (§ 10 der Kassensicherungsverordnung i. V. m. BMF-Schreiben vom 11. März 2024, BStBl I 2024, S. 367). Darüber hinaus gilt die o. g. Nichtbeanstandungsregelung auch für diese Wegstreckenzähler. Zu den von Ihnen angesprochenen Ordnungswidrigkeitstatbeständen nach § 379 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 oder 5 der Abgabenordnung erfolgen keine gesonderten Aufzeichnungen. 10. Abgeordnete Karoline Otte (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kann die Bundesregierung vor dem Hintergrund eines fehlenden Gesetzentwurfs bezüglich der bundesweiten Altschuldenlösung ihre durch den Bundeskanzler Friedrich Merz am 30. August 2025 (www.wiwo.de/politik/deutschland/cdu-part eitag-merzaltschuldenhilfe-soll-anfang-2026-greif en/100151695.html) getroffene und als Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 21/1948 bestätigte Zusage einhalten, dass zum 1. Januar 2026 eine solche Altschuldenlösung in Kraft treten soll, und wie ist der aktuelle Zeitplan für das Vorhaben seitens der Bundesregierung (bitte einzelne Beratungsschritte mit jeweiligem Datum angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 20. November2025 Die Bundesregierung setzt ihre Arbeit an den Eckpunkten zur gesetzlichen Umsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten Entlastung bei den kommunalen Altschulden und den hiermit im Zusammenhang vereinbarten Vorhaben der Entlastung der finanzstarken Länder im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und der Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Finanzierungslasten des Anspruchs- und Anwartschaften-Überführungsgesetzes fort. Die gesetzlichen Regelungen hierzu sollen nach Auffassung der Bundesregierung zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, ggf. rückwirkend. Die regierungsinterne Abstimmung zum weiteren Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 11. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Welche Mitglieder der Bundesregierung haben seit dem Jahr 2000 anlässlich ihres Geburtstags von den Fraktionen veranstaltete Geburtstagsfeiern besucht, wie Friedrich Merz anlässlich seines 70. Geburtstages (www.t-online.de/nachrichten/d eutschland/innenpolitik/id_100993390/ friedrichmerz-so-will-der-kanzler-seinen-70-geburtstag-fei ern.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. November 2025 Das parlamentarische Fragewesen soll eine Kontrolle der Bundesregierung durch die Abgeordneten gewährleisten. Es ermöglicht keine Überprüfung der Fraktionen des Deutschen Bundestages, da Fraktionen Teil des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag sind. Die Frage bezieht sich unmittelbar auf Veranstaltungen der Fraktionen und ist daher nicht von der Bundesregierung zu beantworten. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass für Schriftliche Fragen nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen ist. Der Antwortumfang ist daher auf die innerhalb dieser Frist ermittelbaren Informationen beschränkt. Umfassende Ressortabfragen sowie aufwendige Aktenrecherchen in großen Informationsbeständen sind in dieser Frist nicht leistbar. Für eine Beantwortung Ihrer Frage müssten die Leitungsbereiche aller Ressorts abgefragt werden. Aufgrund des abgefragten Zeitraums von mehr als 25 Jahren und den gesetzlichen Löschverpflichtungen ist davon auszugehen, dass die erfragten Informationen nicht mehr vollständig vorhanden sind. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass es weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar ist, Informationen der angefragten Art zu erfassen und zu dokumentieren. 12. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Auf welcher Rechtsgrundlage bzw. mit welcher Begründung hat das Bundesministerium des Innern (BMI), so die Vertreterin des BMI in der 15. Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 5. November 2025 (zu Tagesordnungspunkt 7g), dem eigentlich bis zum 15. Oktober 2025 vorzulegenden Vorschlag der EU-Kommission für einen Durchführungsrechtsakt des Rates zur Errichtung des Jährlichen Solidaritätspools nach Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/1351 bzw. den dem zugrunde liegenden Berechnungen widersprochen (bitte so genau wie möglich ausführen), und welche inhaltlichen Vorschläge oder Forderungen für die von der Bundesregierung demnach eingeforderte Überarbeitung des Vorschlags hat die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission vorgebracht (bitte so genau wie möglich darlegen), vor dem Hintergrund, dass der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt im Deutschen Bundestag am 9. Oktober 2025 betonte, dass es beim Gemeinsamen Europäischen Asylsystem auch um Solidarität gehe, „das heißt: Wir lassen die Länder an den Außengrenzen der Europäischen Union nicht allein“ (Plenarprotokoll 21/31, S. 3214)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 19. November 2025 Die Europäische Kommission hat am 11. November 2025 einen Bericht zur Migrationslage der EU veröffentlicht und ihre Bewertung bekannt gegeben, welche Mitgliedstaaten aus der irregulären Migration des vergangenen Jahres (1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025) unter Migrationsdruck stehen, welche Mitgliedstaaten der Gefahr des Migrationsdrucks ausgesetzt sind oder sich in einer ausgeprägten Migrationslage befinden. Auf der Grundlage des ebenfalls am 11. November 2025 veröffentlichten Vorschlags der EU-Kommission werden die Mitgliedstaaten sodann voraussichtlich im Dezember 2025 über den Solidaritätspool 2026 entscheiden. Die Meinungsbildung der Bundesregierung zu diesem noch laufenden Vorgang ist nicht abgeschlossen. 13. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Welche Waffen und Munition wurden bei der Durchsuchung bei M. S. am 10. November 2025 sichergestellt (bitte nach legal und illegal aufschlüsseln), und welche Erkenntnisse lagen den Sicherheitsbehörden im Vorfeld der Ermittlungen über M. S. vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. November 2025 Mit Blick auf andauernde Ermittlungsmaßnahmen kann die Bundesregierung auf Ihre Fragen derzeit keine Auskunft – auch nicht in eingestufter Form – erteilen. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Auskünfte im Sinne der Fragestellung würden Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass vorliegend das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung Vorrang vor dem Informationsinteresse des Parlaments hat. 14. Abgeordneter Tobias Ebenberger (AfD) Erwägt die Bundesregierung den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) auch in Asylverfahren, vor dem Hintergrund, dass die Modernisierungsagenda ankündigt, durch Hilfe von KI „Visumentscheidungen schneller, sicherer und rechtssicherer“ zu machen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. November 2025 Nach Maßgabe des am 5. November 2025 vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommenen Eckpunktepapiers „Künstlicher Intelligenz in Visumsverfahren und Migrationsverwaltung“ wird die Bundesregierung den weiteren Einsatz von KI auch in Asylverfahren prüfen. 15. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist die Zuständigkeit und Zusammenarbeit der beteiligten Bundes- und Landesbehörden bei der Planung und Errichtung des sogenannten Abschiebeterminals am Flughafen München, und welche Ausgaben werden für den laufenden Betrieb und die Instandhaltung des Terminals veranschlagt (bitte nach den wesentlichen Kostenpunkten aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. November 2025 Das Rückführungsgebäude wird von der Flughafen München GmbH im Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) errichtet und soll anschließend an den Bund vermietet werden. Landesbehörden sind – abgesehen von den originären landesrechtlichen Prüf- und Genehmigungszuständigkeiten – weder an der Planung noch an der Errichtung des Gebäudes beteiligt. Im Hinblick auf zukünftige laufende Betriebs- und Instandhaltungskosten sind noch keine validen Zahlen verfügbar. 16. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist die Personalplanung für den Betrieb des sogenannten Abschiebeterminals am Flughafen München nach aktuellem Stand festgelegt (bitte nach Abteilungen und Sachgebieten aufschlüsseln), und woher werden die hierfür vorgesehenen Einsatzkräfte herangezogen, um den nötigen Mehrbedarf abzudecken? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. November 2025 An der bisherigen Personalplanung im Sinne der Fragestellung wird sich durch die Nutzung einer anderen Liegenschaft am Flughafen München keine Änderungen ergeben. Der künftige Bedarf basiert auf den derzeit bereits eingerichteten Stellen des Rückführdienstes der Bundespolizeiinspektion Flughafen München. 17. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sind unabhängige Kontrollinstanzen im geplanten sogenannten Abschiebeterminal am Flughafen München vorgesehen, um die Einhaltung menschenrechtlicher Standards zu überprüfen, und wenn ja, welche, und welche Zugangsrechte und Befugnisse erhalten diese Instanzen vor Ort, um ihre Kontrollaufgaben wahrnehmen zu können? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. November 2025 An den bisherigen Verfahren im Sinne der Fragestellung werden sich durch die Nutzung einer anderen Liegenschaft für den Vollzug von Abschiebungen am Flughafen München keine Änderungen ergeben, soweit dies von den Entscheidungen des Bundes abhängig ist. 18. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird die Bundesregierung auf die Schreiben von Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusagen aus Deutschland vom 1. September 2025 (www.spiegel.de/politik/deutschland/ afghanistanbedrohte-menschen-wenden-sich-mit-brandbrief-a us-kabuler-versteck-an-friedrich-merz-a-0ddfcf6 b-4cb7-4a2c-9651-d93098604ae0) und 8. November 2025 (www.sueddeutsche.de/politik/afghane n-pakistan-kanzler-merz-flucht-taliban-dobrindt-l i.3335753?reduced=true) persönlich antworten, und wird die Antwort noch vor dem Ende der von der Bundesregierung frühzeitig beendeten Aufnahmeprogramm erfolgen, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. November 2025 Offene Briefe werden seitens der Bundesregierung zur Kenntnis genommen, aber grundsätzlich nicht kommentiert oder beantwortet. 19. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, nach denen afghanischen Staatsangehörigen mit bereits erteilter Aufnahmezusage Zahlungen von bis zu 10.000 Euro angeboten werden, wenn sie auf ihre Einreise nach Deutschland verzichten (vgl. Bericht von Apollo News vom 7. November 2025: https://apollo-news.net/bis-zu-10-000-euro- afghanen-in-pakistan-bekommen-geld-damit-sie-n icht-nach-deutschland-reisen/), und wenn ja, wie begründet sie ihre Praxis? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. November 2025 Die Bundesregierung hat beschlossen, freiwillige Bundesaufnahmeprogramme so weit wie möglich zu beenden. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern einer Gruppe von Personen, die sich seit der vergangenen Wahlperiode in Pakistan befinden über Unterstützungsoptionen informiert. Die Unterstützungsoption beinhaltet zu einem großen Anteil Sachleistungen und nicht reine Geldleistungen. Die Leistungen sind dergestalt konzipiert, Personen eine Rückkehr oder eine Ausreise in ein anderes Drittland zu erleichtern und für die Ankunftszeit eine Existenzgrundlage zu schaffen. Die Geldleistung richtet sich nach der jeweiligen Familienzusammensetzung bzw. berücksichtigt auch die Vulnerabilität beispielsweise alleinstehender Frauen. 20. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Welche Förderungen durch Bundesmittel erhielt die „Buchhandlung im Schanzenviertel“ (www.sc hanzenbuch.com/) bisher jährlich (bitte die Förderhöhe nach Jahren aufschlüsseln), und ist der Bundesregierung bekannt, dass diese Buchhandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit enge Verbindungen zur linksextremistischen Szene und Gruppierungen wie GROW und der Roten Flora unterhält bzw. diese unterstützt (Buchhandlung als angegebene Kontaktadresse der linksextremen Gruppe GROW, siehe https://grow.noblogs.org/ko ntakt/, die als postautonome, linksextreme Gruppe vom Hamburger Verfassungsschutz eingestuft wird – vgl. Verfassungsschutzbericht der Stadt Hamburg 2024, S. 76 f., www.hamburg.de/resour ce/blob/1072528/0eedd8484904b29b7ac1021a18a 551f3/vsb-2024-data.pdf; zur Unterstützung der Roten Flora siehe https://florabaut.noblogs.org/un terstuetzerinnen/, für Logistikunterstützung in Form von Flyern und Plakaten für Demonstrationen wie zum 1. Mai 2020, siehe https://1mainazifr ei.noblogs.org/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. November 2025 Die „Buchhandlung im Schanzenviertel“ erhielt in der vergangenen Legislatur aus NEU-START Kultur, dem Hilfsprogramm des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Eindämmung der Pandemiefolgen, im Jahr 2021 eine Förderung in Höhe von 7.500 Euro und im Jahr 2022 eine Förderung in Höhe von 25.000 Euro. In den Jahren 2016, 2017 und 2021 wurde die Buchhandlung mit dem Deutschen Buchhandlungspreis (BKM) ausgezeichnet, dotiert mit einem Preisgeld in Höhe von je 7.000 Euro. Über die Auswahl der Preisträger entscheidet eine unabhängige Jury. Wegen der dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorliegenden Erkenntnisse, wird die „Buchhandlung im Schanzenviertel“ keine weiteren Bundesmittel erhalten.1 21. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Hat die Ausbürgerung aufgrund der Erschleichung des Aufenthaltstitels wie im Falle des Palästinensers Abdallah nach Kenntnis und Rechtsauffassung der Bundesregierung weitere rechtliche Konsequenzen, auch bezogen auf die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (vgl. www.bi l d.de/news/inland/berlin-palaestinenser-droht-weg en-dieses-insta-posts-maechtig-aerger-68dce7a03 81f1ea56f358d0b)? 1 Die Bundesregierung hat die Antwort nachträglich korrigiert. Siehe dazu Bundestagsdrucksache 21/7434 Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. November 2025 Für die Ausführung des Aufenthaltsgesetzes sind die jeweiligen Länder zuständig. Zu dem geschilderten Einzelfall äußert sich die Bundesregierung daher aus Gründen der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung nicht. 22. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über das massenhafte Verschwinden vietnamesischer Auszubildender im Hotel- und Gaststättengewerbe, insbesondere an Berliner Berufsschulen, wo laut „rbb“-Recherche an der Brillat-Savarin-Schule in Berlin-Weißensee rund ein Drittel der etwa 700 vietnamesischen Auszubildenden nicht mehr zum Unterricht erscheint und „niemand weiß, wo die abgeblieben sind“, und wie viele vergleichbare Fälle von „verschwundenen“ vietnamesischen Auszubildenden sind der Bundesregierung bundesweit für die Jahre 2023 und 2024 sowie laufend 2025 bekannt (www.wel t.de/article68de30c59a9d42398b516780?utm_sou rce=chatgpt.com>)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. November 2025 Die Bundesregierung kommentiert keine Presseberichterstattung. Unabhängig davon liegt die Verantwortung für die Verfolgung möglicher Straftaten sowie die Bearbeitung von Vermisstensachen in der Zuständigkeit der Länder. Eine Statistik über die Anzahl von „verschwundenen“ vietnamesischen Auszubildenen für die Jahre 2023, 2024 und 2025 liegt der Bundesregierung nicht vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 35 und 36 des Abgeordneten Achim Köhler auf Bundestagsdrucksache 21/2665 verwiesen. 23. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung – insbesondere dem Bundeskriminalamt – zu möglicher Arbeitskraftschleusung, Schuldknechtschaft und organisiertem Menschenhandel im Zusammenhang mit der Anwerbung vietnamesischer Auszubildender für Gastronomieberufe in Deutschland vor, nachdem Gewerkschaften und Branchenvertreter von „modernem Menschenhandel“ und einem internationalen Netzwerk organisierter Kriminalität sprechen, das junge Vietnamesinnen und Vietnamesen nach Deutschland bringt, um sie anschließend in Schwarzarbeit, Nagelstudios oder sogar Prostitution auszubeuten (www.ta geskarte.io/gastronomie/detail/verdacht-auf-mens chenhandel-vietnamesische-azubis-verschwinden- aus-berliner-berufsschulen.html?utm_source=chat gpt.com>; bitte nach Ermittlungsverfahren, Tatverdachtstatbeständen – u. a. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Ausbeutung der Arbeitskraft – sowie beteiligten Herkunfts- und Zielländern seit 2023 aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. November 2025 Eine Statistik im Sinne der Fragestellung liegt der Bundesregierung nicht vor. Allgemein gilt aber, dass die Strafverfolgungsbehörden Hinweisen auf solche Straftaten konsequent nachgehen. In Bezug auf die Fallzahlen zu Opfern von Menschenhandel wird auf die jährlichen Bundeslagebilder „Menschenhandel und Ausbeutung“ des Bundeskriminalamtes (BKA) verwiesen (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Statist ikenLagebilder/Lagebilder/Menschenhandel/menschenhandel_nod e.html). Zudem wurden im Rahmen einer Hellfeldanalyse des BKA- Projekts „Menschenhandel und Ausbeutung vietnamesischer Staatsangehöriger in Deutschland“ (MAViet) 18 Ermittlungsverfahren von Polizei und Zoll aus den Jahren 2018 bis 2021 untersucht. Der Forschungsbericht gibt einen Überblick über die Charakteristika von Opfern und von Täterinnen und Tätern sowie über die Modi Operandi von vietnamesischem Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland (www.bka.de/S haredDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/ Forschung/ForschungsErgebnisseWiKri/MAViet_Mod2_Gesamtbericht. pdf?_blob=publicationFile&v=4). Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 35 des Abgeordneten Achim Köhler auf Bundestagsdrucksache 21/2665 verwiesen. 24. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Auf welche wissenschaftlichen Studien bezieht sich die Bundesregierung konkret, wenn sie davon spricht, dass „Personen mit Migrationsgeschichte“ tendenziell stärker von dem „Risikofaktor“ der „positiven Einstellungen gegenüber Gewalt“ „betroffen“ seien, die zu einer „höheren Kriminalitätsbelastung“ führe (www.bka.de/DE/A ktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Polize ilicheKriminalstatistik/PKS2024/Polizeiliche_Kri minalstatistik_2024/Polizeiliche_Kriminalstatisti k_2024_node.htm)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. November 2025 Der in Teilen von Ihnen zitierte Text stammt aus einer Veröffentlichung des Bundeskriminalamtes auf dessen Interseite (www.bka.de/DE/Aktuel leInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS 2024/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2024/Polizeiliche_Kriminalstatisti k_2024_node.htm) und lautet im Original wie folgt: „Die höhere Kriminalitätsbelastung ist auch aus einem weiteren Grund plausibel: Es ist bekannt, dass Personen mit Migrationsgeschichte tendenziell stärker von Risikofaktoren betroffen sind, die eine Begehung bestimmter Straftaten (beispielsweise Gewalt- und Eigentumsdelikte) herkunftsunabhängig wahrscheinlicher machen. Dazu zählen neben einer nachteiligen räumlichen und ökonomischen Lebenssituation auch psychische Belastungen, eigene Gewalterfahrungen in der Kindheit sowie positive Einstellungen gegenüber Gewalt.“ Der Aussage liegen insbesondere die Befunde des „Niedersachsensurveys“ des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KfN) zugrunde (https://kfn.de/wp-content/uploads/2024/06/FB_169.pdf?bcsi_ scan_1203b131c7cc8c72=0&bcsi_scan_filename=FB_169.pdf). Diese Studienreihe berichtet den in Ihrer Frage angesprochenen Befund seit mehreren Jahren recht beständig. 25. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele Dienstreisen zwischen Bonn und Berlin haben Beschäftigte der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden (inklusive der Staatssekretäre und Bundesminister) seit dem 8. Mai 2025 absolviert, und welche Finanzmittel wurden dafür insgesamt aufgewendet (bitte nach einzelnen Bundesministerien unter Angabe der jeweiligen Gesamtzahl der dortigen Dienstreisen und dadurch entstandenen Gesamtkosten aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. November 2025 Die erfragten Daten für die Bundesministerien, ergeben sich grundsätzlich aus den dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegten Teilungskostenberichten. Nach aktueller Beschlusslage des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erfolgt der Teilungskostenbericht in einem Zwei-Jahres- Rhythmus. Für das Jahr 2025 liegt noch kein Teilungskostenbericht vor. Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf die in dieser Frist ermittelbaren Informationen beschränkt. Umfassende Ressortabfragen durch die Bundesregierung unter Einbeziehung der jeweiligen Geschäftsbereichsbehörden, die umfangreiche Recherchen über vorhandene Daten hinaus erfordern, sind in dieser Frist nicht leistbar. Für die Beantwortung der vorliegenden Frage müssten gesonderte Auswertungen durchgeführt werden. Der Aufwand der Auswertung und der Aufbereitung der Daten betrüge, insbesondere, da auch die Geschäftsbereichsbehörden angefragt wurden, ungefähr die Arbeitszeit einer ganzen Woche eines Vollzeitäquivalents (VZÄ). Die Beantwortung der Frage ist daher im Rahmen der Antwortfrist nicht möglich. Darüber hinaus kann die Auswertung der Daten ausschließlich auf Basis der abgerechneten Dienstreisen erfolgen. Die Frist zur Beantragung einer Erstattung der Reisekosten liegt gemäß Bundesreisekostengesetz bei sechs Monaten nach Ende der Dienstreise. Der erfragte Zeitraum beträgt fast genau sechs Monate, sodass für diesen in einer Auswertung nur rudimentäre Daten vorlägen. Die Frist zur Beantragung einer Erstattung der Reisekosten der der Bundesregierungsentschädigungsbestimmungen unterliegenden Mitglieder der Bundesregierung beträgt nach allgemeiner Verjährungsfrist drei Jahre. Daten für diesen Personenkreis wären zum derzeitigen Zeitpunkt noch lückenhafter. 26. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele Personen haben in diesem Jahr bis zum 31. Oktober einen Antrag auf Asyl oder einen anderen Schutzstatus in Deutschland gestellt, die zuvor bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU ein entsprechendes Gesuch gestellt hatten, und wie viele Personen wurden in diesem Jahr bislang aufgrund der Dublin-Verordnung in ihr jeweiliges Ersteinreiseland rücküberstellt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. November 2025 Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Oktober 2025 wurden 22.620 Asylerstantragstellende registriert, die zuvor bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU ein entsprechendes Gesuch gestellt haben. Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Oktober 2025 wurden 4.771 Asylantragstellende aus Deutschland rücküberstellt. Ob es sich hierbei in jedem Fall um das Land der Ersteinreise handelt, kann statistisch nicht ausgewertet werden. 27. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) In wie vielen der in den Jahren 2011 bis 2024 in Deutschland aufgetretenen Fälle von Gewaltkriminalität, bei denen mindestens eine Lehrkraft Opfer wurde, und in wie vielen der in den Jahren 2011 bis 2024 in Deutschland aufgetretenen Fälle von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung, bei denen mindestens eine Lehrkraft Opfer wurde, waren Nichtdeutsche tatverdächtig (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 41, Plenarprotokoll 21/39, S. 4465)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. November 2025 Die Beantwortung erfolgt mit Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die erbetenen Informationen zu Fällen von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung (PKS-Schlüssel 224000) und Gewaltkriminalität (PKS-Summenschlüssel 892000), in denen mindestens ein Opfer als Lehrkraft erfasst und mindestens eine nichtdeutsche tatverdächtige Person zum Fall ermittelt wurde, können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Der Summenschlüssel „892000 Gewaltkriminalität“ umfasst die folgenden Straftatenschlüssel: – 010000 Mord § 211 StGB – 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB – 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB – 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB – 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB – 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB – 233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB – 234000 Geiselnahme § 239b StGB – 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB Tabelle: PKS-Schlüssel 224000 „vorsätzliche einfache Körperverletzung“ Jahr Fälle gesamt Fälle mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen 2011   696  95 2012   689  82 2013   639  88 2014   662  84 2015   669  78 2016   686  87 2017   716  99 2018   836 135 2019   922 147 Jahr Fälle gesamt Fälle mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen 2020   660 118 2021   507  71 2022   835 143 2023   892 167 2024 1.152 218 Tabelle: PKS-Summenschlüssel 892000 „Gewaltkriminalität“ Jahr Fälle gesamt Fälle mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen 2011 208 44 2012 230 39 2013 195 30 2014 200 34 2015 229 41 2016 241 42 2017 253 57 2018 268 39 2019 276 48 2020 224 42 2021 188 37 2022 312 54 2023 386 74 2024 424 85 Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Mündliche Frage 41, Plenarprotokoll 21/39 verwiesen. 28. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Wie begründet die Bundesregierung, dass Georgien aktuell zu den Ländern mit den meisten Abschiebungen aus Deutschland zählt (www.noz.de/ deutschland-welt/politik/artikel/stadtbild-debatte-l inke-kritisiert-mehr-abschiebungen-49437593), obwohl internationale Organisationen fortlaufend und täglich eine Verschlechterung der Menschenrechtslage dokumentieren (www.hrw.org/news/20 25/09/10/eu-georgias-rights-crisis-needs-urgent-re sponse)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. November 2025 Die Anwendung des Aufenthaltsrechts und insbesondere die Vollziehung von Abschiebungen fallen in die Zuständigkeit der Länder. Rückführungen werden nur dann vollzogen, wenn die betroffene Person unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt schutzbedürftig ist und keine individuellen Abschiebungshindernisse wie individuelle Abschiebungsverbote vorliegen. Das für die Prüfung eines Asylantrags zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft in jedem Einzelfall sorgfältig, ob die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl gemäß Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 des Asylgesetzes (AsylG), die Gewährung subsidiären Schutzes gemäß § 4 Absatz 1 AsylG oder die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Absatz 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vorliegen. Das BAMF berücksichtigt in seiner Prüfung alle Erkenntnisse zur schutzsuchenden Person sowie zum Herkunftsstaat. Hierfür werden Berichte und Dokumentationen der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA), von Nichtregierungsorganisationen sowie von Partnerbehörden zu Rechtslage und Rechtsanwendung ausgewertet und in der Entscheidung über einen Asylantrag gewürdigt. Diese Prüfmaßstäbe wendet das BAMF auch für die Fälle aus Georgien an. 29. Abgeordneter Manfred Schiller (AfD) Wieso plant die Bundesregierung, illegale Migration von Deutschland ins Vereinigte Königreich unter Strafe zu stellen, wenn zum einen im Gegenzug Rückführungen aus dem Vereinigte Königreich gemäß „Joint-Action-Plan on Irregular Migration“ nicht vorgesehen sind, und zum anderen mangels einer gemeinsamen Grenze gar keine Grenzübertritte von Deutschland in das Vereinigte Königreich stattfinden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 21/2290) und Deutschland de facto meines Erachtens die Strafbarkeit einer illegalen Einreise ins eigene Land dadurch abgeschafft hat, dass jeder nach einer Einreise aus Drittstaaten einen Asylantrag stellen kann und damit die ggf. illegale Einreise vorerst nicht geahndet wird? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. November 2025 Mit der Erweiterung der Strafbarkeit in § 96 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) auf Schleusungen in das Vereinigte Königreich soll der veränderten geopolitischen und migrationspolitischen Lage nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union in den vergangenen Jahren Rechnung getragen werden. Die jeweilige Entscheidung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und der weiteren Strafverfolgung fällt in die Zuständigkeit der Länder. Dazu äußert sich die Bundesregierung aus Gründen der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung daher nicht. 30. Abgeordnete Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten (einschließlich etwaiger strafrechtlich relevanter Aktivitäten) und regionalen Schwerpunkte der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1990 erwähnten bayerischen Jugendgruppen „Strukt/Strukt_ger/Strukt18“ sowie „Deutsche Rechte Heimat/Deutsche Patrioten“? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. November 2025 Zu „Strukt18“: Bei „Strukt18“ handelt es sich um eine sowohl virtuell wie auch realweltlich auftretende Gruppierung, die sich vorwiegend aus eher jungen Personen zusammensetzt. Im virtuellen Raum betreibt „Strukt18“ Präsenzen auf den Plattformen Instagram, TikTok und Telegram. Dort verbreiten Mitglieder der Gruppierung versatzstückweise eine rechtsextremistische und zum Teil neonazistische Ideologie, die sie beispielsweise durch Zeigen des sogenannten „Hitlergrußes“ oder des „White-Power“- Zeichens offenlegen. Darüber hinaus lassen sich auch Bezüge zum sogenannten „Pedo-Hunting“ feststellen. Veröffentlichungen auf den Online- Profilen lassen den Schluss zu, dass Mitglieder von „Strukt18“ bereits an realweltlichen Treffen und Kampfsporttrainings teilgenommen haben. Es liegen Erkenntnisse vor, nach denen ein regionaler Schwerpunkt im Raum Nürnberg ist. Zu „Deutsche Rechte Heimat/Deutsche Patrioten“: Nach Erkenntnissen der Bundesregierung haben Angehörige der Gruppierung „Deutsche Rechte Heimat“ bzw. „Deutsche Patrioten“ im Sommer 2025 öffentliche Kundgebungen in Nürnberg abgehalten. Eine Differenzierung der Mitglieder auf regionale Schwerpunkte in Bayern ist nicht möglich. Zu etwaigen strafrechtlichen Ermittlungen kann die Bundesregierung keine Auskünfte – auch nicht in eingestufter Form – erteilen. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende Auskunft würde etwaige Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass vorliegend das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung (vgl. dazu BVerfGE 51, 324 (343 f.) Vorrang vor dem Informationsinteresse des Parlaments hat. Die Verweigerung der Beantwortung kann dabei weder als Verneinung noch als Bejahung des erfragten Sachverhalts gewertet werden. 31. Abgeordneter René Springer (AfD) Wie viele Ausländer, die sich aktuell in Deutschland aufhalten, genießen einen anerkannten Schutzstatus (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz, vorübergehender Schutz nach § 24 AufenthG und Abschiebungshindernisse; bitte die Gesamtzahl und an dieser jeweils die Anzahl der 13 häufigsten Nationalitäten ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. November 2025 Die Angaben können ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stichtag 31. Oktober 2025 den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Als asylberechtigt anerkannt Gesamt 43.203 darunter Türkei 11.408 Iran  4.752 Afghanistan  4.588 Syrien  4.501 Russische Föderation  1.685 Irak  1.527 Eritrea  1.526 Sri Lanka  1.075 Somalia    870 Kosovo    860 Ungeklärt    753 China    660 Guinea    579   Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 des Asylgesetzes (AsylG) zuerkannt Gesamt 696.985 darunter Syrien 282.408 Afghanistan 108.436 Irak  89.574 Eritrea  47.189 Iran  35.844 Türkei  33.338 Ungeklärt  22.639 Somalia  21.865 Staatenlos   8.838 Pakistan   6.534 Russische Föderation   5.113 Nigeria   4.242 Guinea   3.635 subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG gewährt Gesamt 420.358 darunter Syrien 322.609 Irak  23.348 Afghanistan  19.230 Eritrea  15.793 Somalia   8.396 Ungeklärt   6.318 Jemen   3.392 Staatenlos   2.421 Sudan (ohne Südsudan)   2.213 Iran   1.977 Russische Föderation   1.943 Türkei   1.496 Libyen   1.072   Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) festgestellt Gesamt 161.745 darunter Afghanistan 106.992 Irak  11.149 Somalia   7.483 Syrien   5.567 Nigeria   4.800 Venezuela   2.770 Äthiopien   2.683 Eritrea   1.556 Ungeklärt   1.424 Russische Föderation   1.245 Guinea   1.223 Iran   1.133 Libanon     975 Zum Stichtag 31. Oktober 2025 hielten sich 1.063.976 ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis (AE) nach § 24 AufenthG in Deutschland auf. AE nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) Gesamt 1.063.976 darunter: Ukraine 1.038.569 Russische Föderation     3.911 Aserbaidschan     2.905 Vietnam     2.320 Georgien     1.983 Armenien     1.854 Moldau (Republik)     1.601 Türkei       879 Syrien       806 Afghanistan       730 Iran       601 Irak       598 Usbekistan       591 32. Abgeordneter René Springer (AfD) Wie viele ehemals oder aktuell abgelehnte Asylbewerber halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland auf (bitte die Gesamtzahl sowie jeweils die Anzahl der 13 häufigsten Nationalitäten ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. November 2025 Im Ausländerzentralregister (AZR) waren zum Stichtag 31. Oktober 2025 insgesamt 934.553 in Deutschland aufhältige ausländische Staatsangehörige mit einem abgelehnten Asylantrag erfasst. Sollten mit der Teilfrage nach „ehemals abgelehnten Asylbewerbern“ solche Personen gemeint sein, die nach einer Ablehnung des Asylantrags im weiteren Verlauf des Verfahrens doch noch einen Flüchtlingsschutz erhalten haben, so liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, da im AZR nur der jeweils aktuelle Asylstatus einer Person gespeichert wird. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wobei Personen, die zwischenzeitlich die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben, im AZR nicht erfasst werden und daher in der Tabelle nicht enthalten sind. Anzahl Personen mit einem abgelehnten Asylantrag 934.553 darunter Afghanistan 153.550 Türkei  93.762 Kosovo  68.261 Irak  65.015 Serbien  47.305 Nigeria  33.710 Syrien  30.981 Russische Föderation  29.278 Vietnam  27.983 Iran  20.213 Libanon  19.121 Nordmazedonien  19.001 Albanien  18.794 Es ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass die Ablehnung eines Asylantrags im AZR im Regelfall (sofern sie die letzte aktuelle Asylentscheidung darstellt) nicht gelöscht wird und die zugrunde liegende Asylentscheidung daher u. U. viele Jahre zurückliegen und der Ausländer zwischenzeitlich ein Aufenthaltsrecht auf anderer Grundlage erworben haben kann. Eine im AZR gespeicherte Ablehnung eines Asylantrags allein bedeutet also nicht, dass diese Person ausreisepflichtig wäre oder sich illegal in der Bundesrepublik Deutschland aufhält. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 33. Abgeordneter Markus Frohnmaier (AfD) Auf welche Tatsachen stützt sich die Behauptung des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul, wonach es Menschen aus der Türkei gewesen seien, die „das Wirtschaftswunder möglich gemacht“ hätten (vgl. https://x.com/Auswaert igesAmt/status/1979126461563891740)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 21. November 2025 Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 24 des Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, Plenarprotokoll 21/39 verwiesen. 34. Abgeordneter Dr. Michael Kaufmann (AfD) Wird die Bundesregierung die jüngste Forderung des ukrainischen Oppositionsführers und früheren Präsidenten Petro Poroschenko an die Partner der Ukraine, „den Behörden (in der Ukraine) ein klares und unmissverständliches Signal zu senden, dass die zunehmende Nutzung von Sanktionen und gezielten Strafverfahren zur Unterdrückung unabhängiger Journalisten, von Anti-Korruptions- Einrichtungen und politischer Opposition nicht toleriert wird“, aufgreifen und zukünftig in der Ukraine Rechtsstaatlichkeit und demokratische Prinzipien stärker einfordern, und sieht sie – so wie ich – darin einen Widerspruch zum jüngsten Bericht der EU-Kommission, der zwar eine rasche Umkehr negativer Trends im Kampf gegen Korruption sowie eine Beschleunigung rechtsstaatlicher Reformen fordert, aber der Ukraine grundsätzlich bescheinigt, ein „bemerkenswertes Engagement“ an den Tag zu legen, um die Voraussetzungen für einen EU-Beitritt zu erfüllen, die Grundrechte weiterhin zu akzeptieren und sich für deren Schutz einzusetzen (www.welt.de/politi k/ausland/article690b30db154e6f61444c63cb/ukr aine-verbuendete-muessen-signal-senden-dass- esnicht-mehr-toleriert-wird-scharfe-kritik-an-selens kyj.html?source=puerto-reco-2_ABC-V47.0.B_cu rrent)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 18. November 2025 Die Ukraine verteidigt sich seit fast vier Jahren gegen den brutalen, völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg. Während dieses Verteidigungskampfs hat die Ukraine den EU-Beitrittsprozess begonnen, vielfältige Reformen umgesetzt und erfüllt nun alle Kriterien, um das erste Cluster der Verhandlungen zu eröffnen. Aus Sicht der Bundesregierung sind Reformen in der Ukraine unerlässlich. Dazu zählt insbesondere die Weiterführung der begonnenen Reformen im Justizbereich als auch im Bereich der Korruptionsbekämpfung. In den regelmäßigen Kontakten der Bundesregierung mit der ukrainischen Regierung wird nicht nur die notwendige militärische und zivile Unterstützung zur Verteidigung gegen die russische Aggression thematisiert, sondern auch der Weg der Ukraine in die EU und die damit einhergehenden notwendigen Reformen. 35. Abgeordneter Stefan Keuter (AfD) Stellt die Bundesregierung durch Kontrollmechanismen sicher, dass ein möglicher Missbrauch sensibler Dokumente und Informationen afghanischer Bürger durch die Taliban-Vertreter verhindert wird, und wenn ja, durch welche (vgl. www. welt.de/regionales/nrw/article6911b662111dd875 f62573bc/afghanisches-konsulat-in-bonn-oeffnet- mit-taliban-vertreter.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 18. November 2025 Die afghanischen Vertretungen werden auch nach Akkreditierung der neuen Beamten für konsularische Aufgaben von Personen geleitet, die von der Islamischen Republik Afghanistan vor dem Machtwechsel im August 2021 entsandt und in Deutschland akkreditiert wurden. Das Generalkonsulat Bonn steht unter Aufsicht der afghanischen Botschaft in Berlin. Die afghanischen Vertretungen tragen die Verantwortung für den Umgang mit den Daten der Vertretungen im Rahmen der Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen. Eventuelle Beschwerden werden über das Auswärtige Amt auf diplomatischem Weg adressiert. 36. Abgeordneter Stefan Keuter (AfD) Wurden für die beiden von den Taliban entsandten Konsularbeamten in den Generalkonsulaten in Bonn und Berlin Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen ihrer Akkreditierung in Deutschland durchgeführt, und wenn ja, welche, und durch wen, und wenn nein, warum nicht (vgl. https://apo llo-news.net/bundesregierung-gewaehrt-taliban-i n-deutschland-immunitaet-und-folgt-weisungen-a us-kabul/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 18. November 2025 Vor Einreisen von konsularischem Personal ist grundsätzlich ein Visumprozess inklusive Sicherheitsabfragen durchzuführen. Die Einzelheiten des Verfahrens ergeben sich aus § 73 Absatz 1 und 3 des Aufenthaltsgesetzes. Dieses Verfahren wurde auch bei den beiden neuen Beamten für konsularische Aufgaben durchgeführt. 37. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die für ein Ausbildungsvisum erforderlichen deutschen Sprachzertifikate (z. B. B1) tatsächlich erbracht werden, wenn laut Berufsschulen ein erheblicher Teil der vietnamesischen Auszubildenden kaum Deutsch spricht und dem Unterricht nicht folgen kann, obwohl entsprechende Zertifikate vorliegen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Berichten über gefälschte Zertifikate, intransparente private Vermittlungsagenturen in Vietnam sowie Vermittlungsgebühren von bis zu 20.000 Euro, die die Jugendlichen in extreme Schuldenabhängigkeit treiben (www.tageskarte.i o/gastronomie/detail/verdacht-auf-menschenhand el-vietnamesische-azubis-verschwinden-aus-berli ner-berufsschulen.html?utm_source=chatgp t.com)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 17. November 2025 Das Aufenthaltsgesetz sieht vor, dass im Rahmen des Visumverfahrens bei einer qualifizierten Berufsausbildung ein Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verlangt wird, wenn die für die konkrete qualifizierte Berufsausbildung erforderlichen Sprachkenntnisse weder durch die Bildungseinrichtung geprüft worden sind noch durch einen vorbereitenden Deutschsprachkurs erworben werden sollen. Das bedeutet, dass im Visumverfahren Sprachkenntnisse nur dann separat von der Visastelle zu prüfen sind, wenn entweder eine Prüfung nicht durch die Bildungseinrichtung erfolgt ist oder wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an dem Prüfungsergebnis der Bildungseinrichtung begründen. Bei einer Prüfung durch die Visastelle werden als Beleg deutscher Sprachkenntnisse nur Sprachzertifikate anerkannt, die auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Tester in Europe (ALTE) beruhen und deren Aussteller durch ALTE entsprechend zertifiziert sind. Bei Auffälligkeiten oder hohem Fälschungsaufkommen fordern die Auslandsvertretungen im Einzelfall zusätzliche Nachweise an und unternehmen sorgfältige Nachprüfungen, z. B. durch Verifizierung der Ausbildungsverträge mit den zuständigen Stellen im Inland. Die Visastellen warnen auf ihren Webseiten vor gefälschten Webseiten und weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie nicht mit Vermittlern oder sonstigen Agenturen zusammenarbeiten (https://vietnam.diplo.de/vn-de/ service/2613944-2613944). Darüber hinaus erhalten Antragstellende aus Vietnam bei Antragstellung ein zweisprachiges Hinweisblatt auf Deutsch und Vietnamesisch mit wichtigen Informationen, unter anderem einem Warnhinweis vor unseriösen Visa-Agenten sowie mit einer Auflistung von Stellen, die bei Problemen kontaktiert werden können. Warnhinweise zu privaten Vermittlungsagenturen in den Herkunftsländern der Bewerber befinden sich auch im mehrsprachigen Portal der Bundesregierung Make it in Germany (www.make-it-in-germany.com). 38. Abgeordnete Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Ablauf der Parlamentswahlen in Tansania vom 29. Oktober 2025 und über mögliche Repressionen gegenüber der Opposition (nach Medienberichten kam es zu massiver Wahlmanipulation und der Niederschlagung von Protesten mit angeblich mehreren hundert Toten), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Anerkennung des Wahlergebnisses und die weitere Zusammenarbeit (www.deutschlandfun k.de/opposition-in-tansania-beklagt-hunderte-tot e-bei-unruhen-und-vertuschung-durch-die-behoer den-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 18. November 2025 Im Rahmen der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 29. Oktober 2025 in Tansania kam es landesweit zu Protesten, die an vielen Orten mit exzessiver Gewalt von Sicherheitskräften niederschlagen wurden. Das Internet wurde abgestellt und in Daressalam eine Ausgangssperre verhängt. Ein vorläufiger Bericht der Wahlbeobachtermission der Afrikanischen Union vom 5. November 2025 verzeichnet neben sehr geringer Wahlbeteiligung, dass die Wahlen „den Prinzipien der Afrikanischen Union (...) und Standards für demokratische Wahlen“ nicht entsprachen. Die Oppositionspartei Chadema war von den Wahlen ausgeschlossen, ebenso der Kandidat der Oppositionspartei ACT-Wazalendo. Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union, Kaja Kallas, hat sich am 2. November 2025 deutlich kritisch zum Umgang der tansanischen Regierung mit Opposition, Haftfällen und Verschleppungen im Land geäußert und zur Deeskalation aufgerufen. Die Bundesregierung hat diese Erklärung vollumfänglich mitgetragen: Sie teilt die Besorgnis über Gewalt und zivile Opfer, die Behandlung von Oppositionsmitgliedern vor, während und nach den Wahlen sowie die Blockade von Kommunikationskanälen und die anhaltende Einschränkung der Meinungsfreiheit, insbesondere in den sozialen Medien. Die Bundesregierung beobachtet gemeinsam mit den EU-Partnern die weiteren Entwicklungen genau und sucht wie bereits vor den Wahlen fortlaufend das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der tansanischen Regierung. Darin unterstreicht sie die Bedeutung eines Dialogs der Regierung mit Opposition und Zivilgesellschaft sowie der Umsetzung angekündigter politischer und institutioneller Reformen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 39. Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) Wie viele Verträge mit welchem Gesamtvolumen hat das Bundesministerium der Verteidigung mit externen Dritten geschlossen (bitte die Anzahl der Personentage für die Jahre 2023, 2024 und 2025 angeben), und wie hoch sind einerseits die durchschnittlichen Tagessätze und andererseits die maximalen Tagessätze der externen Dienstleister im laufenden Jahr? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 19. November 2025 Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/177 verwiesen. Zum Stichtag 31. Oktober 2025 sind für das laufende Haushaltsjahr aus sieben laufenden Verträgen Haushaltsmittel mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 15.870.698 Euro, bezogen auf den gesamten Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung abgeflossen. Eine Bezifferung der Personentage sowie durchschnittlicher und maximaler Tagessätze externer Dienstleister kann nicht erfolgen, da die Vertragsgestaltung nicht einheitlich auf dieser Grundlage erfolgt. 40. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Wie viele der Personen, bei denen das „Assessment von Bewerbenden für eine militärische Laufbahn bei der Bundeswehr“ abgeschlossen wurde, und wie viele Personen, die als ungediente Kriegsdienstverweigerer-Antragsteller in den Assessmenteinrichtungen der Bundeswehr medizinisch untersucht wurden, wurden 2022 bis 2025 als tauglich gemustert (bitte nach Jahren und getrennt nach den beiden Personengruppen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 19. November 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 64 auf Bundestagsdrucksache 21/2665 verwiesen. Im Übrigen ist eine Unterscheidung von Personengruppen in der Frage der gesundheitlichen Eignung nicht möglich, da nicht alle Untersuchungsanlässe statistisch erfasst werden. Eine Angabe der Anzahl der Personen im Sinne der Fragestellung ist damit nicht möglich. 41. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Welche zusätzlichen Kapazitäten für die Durchführung von Musterungen durch die Bundeswehr plant die Bundesregierung jeweils in den Jahren 2026 und 2027 aufzubauen im Hinblick auf das dafür notwendige Personal (bitte nach Jahren aufschlüsseln) und die Modernisierung vorhandener Liegenschaften und den Erwerb zusätzlicher Liegenschaften (bitte jeweils nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 21. November 2025 Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der Bundesregierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Bundesregierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Informationen zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Bundesregierung liegen. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen. Der Planungsprozess zum Aufbau von Musterungskapazitäten ist noch nicht abgeschlossen. Daher können derzeit noch keine abschließenden Aussagen im Sinne der Fragestellung getroffen werden. 42. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) In welchen Städten prüft die Bundesregierung derzeit die Einrichtung sogenannter „Musterungszentren“ (https://zeitung.sueddeutsche.de/publicat ion/6906/8142/1044843) mit welchen Musterungskapazitäten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und welches Investitionsvolumen steht für den Erwerb oder die Anmietung zur Verfügung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 21. November 2025 Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der Bundesregierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Bundesregierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Informationen zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Bundesregierung liegen. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen. Der Planungsprozess zur Einrichtung von Musterungszentren ist noch nicht abgeschlossen. Daher können derzeit noch keine abschließenden Aussagen im Sinne der Fragestellung getroffen werden. 43. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für das feierliche Gelöbnis am 70. Gründungstag der Bundeswehr vor dem Bundeskanzleramt einschließlich der Auf- und Abbau-, An- und Abreise- sowie Verpflegungskosten (bitte auch nach Ressorts aufschlüsseln und außerdem die zehn wichtigsten Posten mit den jeweiligen Kosten einzeln angeben; siehe www.bundespraesident.de/SharedDocs/Termine/ DE/Frank-Walter-Steinmeier/2025/11/251112-Gr uendung-Bundeswehr.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 19. November 2025 Belastbare Aussagen zu den real entstandenen Kosten lassen sich derzeit noch nicht treffen. 44. Abgeordnete Misbah Khan (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung bisher Maßnahmen ergriffen, um gezielt junge Menschen am Gesetzgebungsprozess zum Wehrdienst- Modernisierungsgesetz zu beteiligen, und wenn ja, welche, und welche konkreten Schritte plant sie, um junge Menschen im weiteren Prozess der Umsetzung des Gesetzentwurfs zu beteiligen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 19. November 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/906 verwiesen. Im Übrigen wurden im Rahmen der Ressortabstimmung und Verbandsbeteiligung auch die Jugendverbände eingebunden. Am 17. Oktober 2025 hat ein Gespräch zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und dem Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz sowie seinem Vertreter stattgefunden. In der 48. Kalenderwoche findet zudem ein Gespräch zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Bundesjugendrings statt. 45. Abgeordneter Andreas Paul (AfD) Wie ist die Einsatzbereitschaft der aktiven Soldaten im Heer, bei der Luftwaffe und bei der Marine in der Bundeswehr zum Stichtag 30. September 2025 (bitte in absoluten Zahlen aufführen gemäß der offiziellen Einstufung im Lagebild personelle Einsatzbereitschaft – LBPersEB: nb–nicht besetzt, neins–nicht einsatzbereit, einsfäh– einsatzfähig und einber–einsatzbereit)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 18. November 2025 Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Die Frage nach der detaillierten Einsatzbereitschaft der Soldatinnen und Soldaten kann aus Gründen des Staatswohls nicht beantwortet werden. Die Veröffentlichung solch detaillierter Informationen würde potenziellen Angreifern wertvolle Einblicke in die aktuelle und auch zukünftige personelle Einsatzbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland gewähren und somit Rückschlüsse in Bezug auf Verteidigungsfähigkeit ermöglich. Diese detaillierten Informationen gehört zu den Schutzbedürfnissen der nationalen Sicherheit. Die Offenlegung würde es Angreifern ermöglichen, einen Überblick darüber zu erhalten, in welchen Teilstreitkräften die Bundeswehr zum aktuellen Zeitpunkt und in der Zukunft Defizite im Rahmen der Verteidigungsfähigkeit hat. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art insbesondere vor der aktuellen Sicherheit- und Bedrohungslage in Bezug auf den durch Russland geführten Angriffskrieg gegen die Ukraine für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde auch in diesem Fall nicht ausreichen, um der erheblichen Sensibilität der angeforderten Informationen im Hinblick auf die Bedeutung für die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland ausreichend Rechnung zu tragen. Die angefragten Inhalte würden die aktuelle und in Teilen auch zukünftige Einsatzbereitschaft der Bundeswehr so detailliert beschreiben, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht des Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse zurückstehen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 46. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Wie stellt sich die Bundesregierung die zukünftige Energieversorgung Deutschlands vor, insbesondere im Hinblick auf den Ausbau erneuerbarer Energien, die Integration steigender Stromnachfrage durch Rechenzentren und die Rolle von Speichertechnologien zur Sicherung der Versorgungssicherheit bis 2030 und darüber hinaus? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. November 2025 Die Energieversorgung ist ein zentraler Standortfaktor für die deutsche Wirtschaft – sie steht für Verlässlichkeit, Stabilität und Belastbarkeit. Doch die Transformation hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung eröffnet komplexe Herausforderungen: Kosteneffizienz, Versorgungssicherheit und internationale Wettbewerbsfähigkeit müssen laufend neu austariert werden. Aufbauend auf dem Monitoringbericht zur Energiewende der wissenschaftlichen Institute EWI und BET hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche am 15. September 2025 Vorschläge für wirtschafts- und wettbewerbsfreundliche Schlüsselmaßnahmen vorgelegt, mit denen der Weg zu nachhaltig bezahlbarer Energie beschritten wird (www.bundeswirtschaftsministeriu m.de/Redaktion/DE/Dossier/klimaneutral-werden-wettbewerbsfaehig-bl eiben.html). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereitet konkrete Maßnahmen für die Umsetzung des Zehn-Punkte-Plans vor. 47. Abgeordnete Agnes Conrad (Die Linke) Hat die Bundesregierung (z. B. über die Bundesagentur für Arbeit) Zahlen über die Arbeitsplatzverluste in der Automobil- und Zuliefererindustrie in Deutschland über die letzten sechs Monate (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. November 2025 Die der Bundesregierung über die Bundesagentur für Arbeit vorliegenden Beschäftigungsdaten haben eine sogenannte Wartezeit von sechs Monaten. Entsprechend sind für den angefragten Zeitraum noch keine Daten verfügbar. Auf den Internetseiten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit bietet die interaktive Plattform „Branchen im Fokus“ (Rubrik Zeitreihen) die Möglichkeit, einzelne Branchen – darunter die Wirtschaftsabteilung 29 „Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen“ der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) – auszuwählen und nach verschiedenen Merkmalen zu analysieren (https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Na vigation/Statistiken/Interaktive-Statistiken/Branchen-im-Fokus/Branche n-im-Fokus-Nav.html). Zusätzliche Quartalsdaten sind im Produkt „Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen (WZ 2008) (Zeitreihe Quartalszahlen)“ unter folgendem Link abrufbar: https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Such e/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1523064&topic_f=beschaeftigun g-sozbe-wz2008-zeitreihe. 48. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung die personellen und fachlichen Kapazitäten der Stabsstelle des Nationalen Sicherheitsrats zur Bearbeitung des Themas Wirtschaftssicherheit angesichts der vorgesehenen 13 Planstellen, und wie ist die Koordinierung mit den fachlich für das Thema Wirtschaftssicherheit zuständigen neuen Referaten im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie der Stabsstelle im Bundesministerium der Finanzen ausgestaltet? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. November 2025 Im Nationalen Sicherheitsrat (NSR) werden Informationen und Wissen der Bundesregierung gebündelt und zu einem umfassenden Lagebild aufbereitet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist im kontinuierlichen Austausch unter anderem mit den Ressorts zur Wirtschaftssicherheit und kann als Mitglied im NSR Impulse aus den Gesprächen einbringen. 49. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nutzt die Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Sicherheitsrats methodische Ansätze und Datenquellen zur Identifizierung und Bewertung von Vulnerabilitäten sowie einseitigen Abhängigkeiten in Liefer- und Wertschöpfungsketten, und wenn ja, welche, und wird dabei sichergestellt, dass diese Analysen sektorübergreifend und regelmäßig aktualisiert erfolgen, und wenn ja, wie? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. November 2025 Im Nationalen Sicherheitsrat (NSR) werden Informationen und Wissen der Bundesregierung gebündelt und zu einem umfassenden Lagebild aufbereitet. Dabei können Mitglieder des NSR die Ergebnisse ihrer Analysen einbringen. 50. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welcher Form bindet die Bundesregierung die Privatwirtschaft in die Arbeiten des Nationalen Sicherheitsrates im Bereich Wirtschaftssicherheit ein, und sind Maßnahmen geplant, um den Informationsaustausch mit Unternehmen über Lieferketten, Abhängigkeiten und geoökonomische Risiken unter Wahrung wettbewerbsrelevanter Interessen zu fördern, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. November 2025 Im Nationalen Sicherheitsrat (NSR) werden Informationen und Wissen der Bundesregierung gebündelt und zu einem umfassenden Lagebild aufbereitet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist im kontinuierlichen Austausch unter anderem mit Verbänden und Unternehmen zur Wirtschaftssicherheit und kann als Mitglied im NSR Impulse aus den Gesprächen einbringen. 51. Abgeordneter Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schließt die Bundesregierung aus, einen Wiedereinstieg in die Nutzung der Energieerzeugung durch Atomkernspaltung in Deutschland mittels experimenteller Kleinreaktoren (SMR) zu prüfen, und wenn ja, warum hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche gegenüber dem Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) Rafael Grossi eine „sehr ernsthafte Prüfung“ zugesagt (vgl. Bericht „Deutsches Atomkraft-Comeback? Thema wird sehr ernsthaft geprüft“ in Welt Online vom 6. November 2025), obwohl Atomkraftwerke, insbesondere experimentelle Kleinreaktoren, erwiesenermaßen deutliche Kostennachteile gegenüber anderen Energieerzeugungsformen aufweisen (vgl. Studie „Sicherheitstechnische Analyse und Risikobewertung einer Anwendung von SMR- Konzepten“ des Bundeamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung 2021; Studie „Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien“ des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme 2024) sowie neue Abhängigkeiten von Uranimporten mit sich bringen würden? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. November 2025 Die Bundesregierung bekennt sich zu einem technologieoffenen Ansatz in der Energieforschung. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass im Rahmen des Strombinnenmarkts die Entscheidungen der anderen Mitgliedstaaten zum Energiemix zu berücksichtigen sind. Ein Wiedereinstieg in die Nutzung der Atomenergie durch Kernspaltung ist im Koalitionsvertrag nicht vereinbart worden. 52. Abgeordneter Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kann die SEFE Securing Energy for Europe GmbH ausschließen, dass sie von den durch das Vereinigte Königreich sanktionierten Schiffen für Flüssigerdgas (LNG) „Clean Planet“ und „Clean Ocean“ Flüssigerdgas abgenommen hat, das am 30. Oktober 2025 (Clean Planet) bzw. am 1. November 2025 (Clean Ocean) von Yamal nach Dünkirchen transportiert wurde? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. November 2025 Yamal LNG hat am 30. Oktober 2025 mittels des LNG-Tankers „Clean Planet“ sowie am 1. November 2025 mittels des LNG-Tankers „Clean Ocean“ Lieferungen an SEFE Marketing & Trading Singapore (SMTS) vorgenommen. Gemäß den Vereinbarungen aus dem Alt-Vertrag mit Yamal LNG obliegt die Organisation und Durchführung des Seetransports ausschließlich Yamal LNG. Für die genannten Schiffe besteht kein unionsrechtliches oder nationales Verbot, LNG in Häfen außerhalb des Vereinigten Königreichs, wie etwa Dünkirchen, anzuliefern Eine Ablehnung der Lieferung durch SMTS wäre daher vertragswidrig gewesen. Im Falle einer verweigerten Annahme wäre SMTS dennoch verpflichtet gewesen, den vereinbarten Preis für die betreffenden LNG- Ladungen zu entrichten. 53. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Trifft es zu, dass seitens der Bundesregierung gegenüber der Internationalen Atomenergie- Organisation (IAEA) oder deren Vertretern geäußert wurde, Deutschland prüfe den Wiedereinstieg in die Nutzung der Atomenergie, und wenn ja, in welchem Umfang, und mit welchem zeitlichen Planungshorizont wird dies geprüft? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. November 2025 Die Bundesregierung bekennt sich zu einem technologieoffenen Ansatz in der Energieforschung. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass im Rahmen des Strombinnenmarkts die Entscheidungen der anderen Mitgliedstaaten zum Energiemix zu berücksichtigen sind. Ein Wiedereinstieg in die Nutzung der Atomenergie durch Kernspaltung ist im Koalitionsvertrag nicht vereinbart worden. 54. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bestehen seitens der Bundesregierung zumindest künftig Bestrebungen, nähere Informationen darüber zu sammeln, wo und welche Art von Beschwerden beim Netzanschluss von Erneuerbare- Energien-Anlagen bei Verteilnetzbetreibern vorliegen, nachdem laut der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 96 auf Bundestagsdrucksache 21/2665 der Bundesregierung keine weitreichenden Informationen vorliegen würden, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund bestehender Netzanschlussbeschwerden? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 17. November 2025 Die Aufsicht über die Tätigkeit der Netzbetreiber obliegt den Regulierungsbehörden. Im Fall von Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) überwacht die Bundesnetzagentur alle Netzbetreiber hinsichtlich der Einhaltung der Regelungen zum Netzanschluss und hat daher einen Überblick über die Art der Beschwerden, die an sie gerichtet werden. Über die Zahl und den Inhalt von Beschwerden, die an die Verteilnetzbetreiber (VNB) gerichtet werden, erhebt die Bundesnetzagentur keine Informationen. Zudem lassen sich Fragen von Anschlussbegehrenden vielfach nicht von Beschwerden unterscheiden. Aufgrund des beschleunigten Zubaus von Erneuerbare-Energien- Anlagen sind VNB vor große Herausforderungen gestellt, so dass es in vielen Fällen Verzögerungen beim Netzanschluss gab. Seit etwa zwei Jahren treten etwa vermehrt Probleme mit verfügbaren Netzanschlusskapazitäten hinzu, so dass Anlagen nicht bzw. nicht zeitnah am vom Anschlusspetenten gewünschten Netzanschlusspunkt angeschlossen werden. Die Bundesnetzagentur ist dazu mit den VNB im Dialog und lässt sich über Probleme und Lösungen informieren. Die vom Gesetzgeber vorgegebene Digitalisierung der Netzanschlussprozesse zeigt in einigen Bereichen bereits Wirkung: Die Zahl der Beschwerden, die die Bundesnetzagentur zum Thema Netzanschluss bei Erneuerbare-Energien- Anlagen erreichen, hat deutlich abgenommen. Im konkreten Einzelfall muss der Anlagenbetreiber seinen Netzanschlussanspruch gemäß § 8 EEG nach Auffassung der Bundesnetzagentur auf dem Zivilrechtsweg durchsetzen. Aus Sicht der Bundesregierung besteht angesichts der angesprochenen Herausforderungen weiterer Handlungsbedarf im Bereich Netzanschluss. Höhere Transparenz über vorhandene Anschlusskapazitäten soll helfen, Anfragen zu Informationszwecken von ernsthaften Netzanschlussbegehren zu trennen. Weiter bedarf es Reservierungsmechanismen für Netzanschlusskapazität, die an den jeweiligen Projektfortschritt anknüpfen. Vorhandene Kapazitäten müssen effizient genutzt werden. Dabei sind Lösungen für Erzeugungsanlagen generell, Speicher und Verbraucher wie Rechenzentren, Ladeparks und Großwärmepumpen zu finden. Der Koalitionsvertrag hat darüber hinaus das Ziel gesetzt, den Anlagenzubau (Erneuerbare Energien, Speicher und Großverbraucher) besser auf den Netzausbau abzustimmen (Synchronisierung) und die Ansiedelung dort anzureizen, „wo es dem Netz nützt“. Die Bundesregierung prüft derzeit im Kontext der Ergebnisse des Monitorings zur Energiewende entsprechende Maßnahmen auf ihre Eignung. Ziel ist es, dem Gesetzgeber einen Vorschlag zur Umsetzung vorzulegen. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. 55. Abgeordnete Janine Wissler (Die Linke) Handelt es sich bei der im Bericht des österreichische Magazins „Profil“ vom 21. Oktober 2025 über ein vom ehemaligen österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz organisiertes Treffen mit „milliardenschweren Investoren“ genannten „deutschen Ministerin“ um die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche, und falls ja, mit welchen Personen und über welche Themen, die direkt oder indirekt die Funktion von Katherina Reiche als Bundeswirtschaftsministerin berühren, hat sie gesprochen? (www.profil.at/mor genpost/sebastian-kurz-geheimer-gipfel-in-tirol/4 03095044) Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 17. November 2025 Zu nichtdienstlichen Terminen der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, erteilt die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 77 des Abgeordneten Andreas Audretsch auf Bundestagsdrucksache 21/2665 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 56. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie will die Bundesregierung trotz der im Regierungsentwurf vorgesehenen Mittelkürzungen im Haushaltstitel für die Wissenschaftsjahre deren Bekanntheit und Reichweite steigern, und wie sollen insbesondere Zielgruppen mit niedriger formaler Bildung erreicht werden, die laut Wissenschaftsbarometer 2025 nach wie vor nur geringe Berührungspunkte mit Wissenschaft und Forschung haben (https://wissenschaft-im-dialog.de/p rojekte/wissenschaftsbarometer/#erhebung- 2025)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 18. November 2025 Es ist Ziel der Wissenschaftsjahre, Personen zu erreichen, die bisher kaum Berührungspunkte zu Wissenschaft und Forschung haben. Dazu setzt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt mit den Wissenschaftsjahren auf niedrigschwellige, barrierefreie Formate, um verschiedene Zielgruppen in vielfältigen Formaten in einen Dialog mit Wissenschaft und Forschung zu bringen und die Öffentlichkeit stärker für diese Themen zu interessieren. 57. Abgeordnete Misbah Khan (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist es vor dem Hintergrund, dass „keines der von Lilium je genannten Zwischenziele [...] auch nur annähernd im vorgesehenen Zeitraum erreicht“ wurde (FAZ vom 29. Oktober 2024: „Eine Bruchlandung mit Ansage“), aus Sicht der Bundesregierung eine zutreffende Aussage der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär im Podcast „Meine schwerste Entscheidung“ (www.instagram.com/reels/DQ4VE0k C I Wa/), wonach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bzw. Dr. Robert Habeck dafür verantwortlich seien, dass es bislang keine Flugtaxis in Deutschland gäbe, und welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung in diesem Kontext die Entscheidung des bayerischen Kabinetts – dem zum Zeitpunkt der Entscheidung weder Dr. Robert Habeck noch andere Mitglieder von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN angehörten –, den Flugtaxi- Hersteller Volocopter nicht zu fördern (www.bayerisc he-staatszeitung.de/staatszeitung/wirtschaft/detail ansicht-wirtschaft/artikel/volocopter-chef-kritisier t-politik-fuer-mangelnde-unterstuetzung.html#top Position)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 20. November 2025 Die Bundesregierung setzt auf innovative Formen der Mobilität. Dazu zählt auch die Mobilität in der Luft. Die Stärkung der (Reallabor-) Forschung zu neuen Anwendungen und innovativen Geschäftsmodellen von Advanced Air Mobility ist Teil der Hightech Agenda Deutschland. Es ist Ziel der Bundesregierung, Advanced Air Mobility in Deutschland weiterzuentwickeln und so innovative, zukunftsfähige Luftmobilität zu ermöglichen. Konkrete Fortschritte unterliegen verschiedenen Faktoren. Die Unterstützung einzelner Luftfahrtunternehmen durch Bund oder Land ist eine dieser Einflussgrößen. Entscheidungen über den Einsatz von Landesmitteln obliegen der jeweiligen Landesregierung. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 58. Abgeordnete Kathrin Gebel (Die Linke) Was umfasst das vom Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Frank Schwabe in der Fragestunde am 12. November 2025 angekündigte „Gesamtkonzept“ bzw. „Bündel an Maßnahmen“ im Gewaltschutz neben der Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und verpflichtenden sozialen Trainingskursen für Täter (vgl. Plenarprotokoll 21/39, S. 4407)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 20. November 2025 Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hat angesichts der besorgniserregend hohen Opferzahlen für die Bundesregierung hohe Priorität. Um betroffene Frauen besser vor häuslicher Gewalt schützen zu können, ist ein Bündel von Maßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören insbesondere folgende Maßnahmen: Im Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz ist – über die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und die Möglichkeit zur Anordnung sozialer Trainingskurse hinaus – auch vorgesehen, die strafrechtliche Ahndung von Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen zu verschärfen. Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden. Darüber hinaus sollen Gefährdungsanalysen in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen dadurch verbessert werden, dass Familiengerichte künftig Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern dürfen. Hierdurch kann das Gefahrenpotenzial besser eingeschätzt und gewaltbetroffene Frauen und Kinder besser geschützt werden. Die Reform des Kindschaftsrechts wird Regelungen zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht enthalten. Das Bundesministerium der Justiz hat bereits im Dezember 2024 einen Diskussionsentwurf veröffentlicht, in dem entsprechende Regelungen enthalten waren. Dieser Entwurf wurde sehr positiv aufgenommen. Derzeit wird der Entwurf überarbeitet, um den Schutz vor häuslicher Gewalt noch weiter zu verbessern. Auch im familiengerichtlichen Verfahren sind Änderungen geplant, um den Schutz gewaltbetroffener Personen gezielt zu stärken. So soll gewaltbetroffenen Personen die Geheimhaltung ihres neuen Aufenthaltsorts leichter ermöglicht werden, indem insbesondere für Kindschafts- und Kindesunterhaltsverfahren ein Wahlgerichtsstand eingeführt wird. Ebenso wird geprüft, ob die sich aus der Istanbul-Konvention ergebenen Amtsermittlungspflichten des Gerichts in Kindschaftssachen gesetzlich klargestellt werden können, um deren Einhaltung in den gerichtlichen Verfahren noch besser sicherzustellen. Des Weiteren soll klargestellt werden, dass Gerichte in Kindschaftssachen, in denen Anzeichen für Gewalt zwischen den Eltern vorliegen, nicht auf ein Einvernehmen hinwirken sollen. Schließlich soll der Informationsaustausch zwischen den an Kindesschutz- und Gewaltschutzverfahren beteiligten Gerichten, dem Jugendamt und der Polizei verbessert werden. Ferner erarbeitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gegenwärtig einen Referentenentwurf, der den Anspruch auf Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung sowie eines anwaltlichen Beistands zur Ausübung der Nebenklage auf bestimmte Delikte erweitert, die im Rahmen häuslicher Gewalt begangen werden. Hierdurch können Opfer häuslicher Gewalt im Strafverfahren besser unterstützt werden, was zugleich Retraumatisierungen vermeiden und häufig auch zu einer besseren Aussagequalität führen kann. Schließlich prüft das BMJV derzeit auch für den Bereich des materiellen Strafrechts intensiv, wie sich hier ein verbesserter Schutz von Frauen vor Gewalt erreichen lässt. Bereits in der Ressortabstimmung befindet sich etwa ein Referentenentwurf, der beim Einsatz von sogenannten K.O.- Tropfen zur Ermöglichung einer Sexual- oder Raubstraftat eine im Einzelfall schuldangemessene Bestrafung ermöglichen soll. Ferner befasst sich das BMJV gegenwärtig mit einer erweiterten strafrechtlichen Erfassung von verschiedenen Erscheinungsformen der bildbasierten sexualisierten Gewalt. Neben den gesetzgeberischen Maßnahmen plant das BMJV weitere Maßnahmen, um Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen. Hierfür hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Jahr 2025 zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre für überregionale Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes von Frauen vor häuslicher Gewalt sowie für eine begleitende Aufklärungs- und Informationskampagne beschlossen. So soll modellhaft die Einführung psychosozialer Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren erprobt und in Strafsachen auf gravierende Fälle häuslicher Gewalt erweitert werden, um Opfer häuslicher Gewalt durchgängig im Verfahren zu unterstützen. Die begleitende Aufklärungskampagne verfolgt das Ziel, Bewusstsein zu schaffen und Tabus abzubauen, um die gesellschaftliche Wahrnehmung von häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt zu verändern. Darüber hinaus soll die Kampagne Hilfe sichtbar machen, damit konkrete Anlaufstellen und Unterstützungsangebote besser bekannt werden. Die Kampagne richtet sich in erster Linie an von Gewalt betroffene Frauen, aber auch an Personen aus ihrem sozialen Umfeld. Der Fokus liegt auf dem ländlichen Raum, in dem Hilfsangebote häufig weniger bekannt sind. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 59. Abgeordneter Tobias Ebenberger (AfD) Sieht die Bundesregierung den Anlass, zu prüfen, ob das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern nach § 13d des Adoptionsvermittlungsgesetzes angepasst werden muss, z. B. vor dem Hintergrund, dass auf der in Berlin und Köln wiederholt stattfindenden Messe „Wish for a Baby“ meiner Ansicht nach offen Leihmutterschaften beworben werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 18. November 2025 Es besteht aus Sicht der Bundesregierung derzeit kein Anlass das bereits bestehende Verbot der Ersatzmuttervermittlung gemäß § 13c des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) und das Anzeigenverbot gemäß § 13d AdVermiG zu ändern. Nach § 13d AdVermiG ist es bekanntlich schon heute untersagt, Ersatzmütter oder Bestelleltern durch öffentliche Erklärungen zu suchen oder anzubieten. Das Anzeigenverbot erstreckt sich grundsätzlich auf alle Formen der Werbung für Leihmutterschaft. Eine Zuwiderhandlung gegen § 13d Ad- VermiG kann gemäß § 14 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c i. V. m. Absatz 3 AdVermiG mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeit obliegt dabei nicht dem Bund, sondern den zuständigen Behörden der Länder. 60. Abgeordneter Tobias Ebenberger (AfD) Hat die Bundesregierung im Jahr 2025 Organisationen, Projekte und Veranstaltungen über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Landkreis Rhein-Sieg gefördert, und wenn ja, welche, und in welcher Höhe (bitte die sieben höchsten Förderungen aufschlüsseln), und ist eine Unterstützung für das Jahr 2026 geplant, wenn ja, für welche Organisationen, Projekte und Veranstaltungen, und in welcher Höhe (bitte die sieben höchsten Förderungen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 21. November 2025 Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wurden im Jahr 2025 folgende Projekte im Landkreis Rhein-Sieg gefördert: Nr. Projekt Fördersumme 1 Partnerschaft für Demokratie Gemeinde Windeck 90.000,00 € 2 Partnerschaft für Demokratie Stadt Sankt Augustin 27.000,00 € Zum kommenden Haushaltsjahr 2026 sind derzeit noch keine Angaben möglich. 61. Abgeordnete Misbah Khan (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Terminhinweis für die Buchmesse „Seitenwechsel“ vom 8. und 9. November 2025 auf dem Informationsportal „Deutscher Bildungsserver“, und wie lange war der entsprechende Terminhinweis auf dem Portal verfügbar? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 18. November 2025 Die redaktionelle Verantwortung der Veranstaltungshinweise des „Deutschen Bildungsservers“ liegt bei einer Arbeitsgruppe des Leibniz- Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF), die diese Aufgabe im Auftrag von Bund und Ländern wahrnimmt. Bund und Länder nehmen keinen Einfluss auf die Ausübung dieser Verantwortung. Daher nimmt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend auch keine Bewertung dieser Arbeit des DIPF vor. Der Terminhinweis war vom 29. September 2025 bis zum 10. November 2025 als Veranstaltungshinweis auf dem „Deutschen Bildungsserver“ auffindbar. 62. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Anhand welcher Kriterien und Expertisen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die 16 Mitglieder der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ jeweils konkret ausgewählt, und wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zeitplan der Expertenkommission, um im Sommer 2026 Ergebnisse zu präsentieren und Vorschläge zu unterbreiten (www.aerzteblatt.de/news/expertenkommission-z u-kinder-und-jugendschutz-in-digitaler-welt-einbe rufen-40c1078e-9356-4862-ad67-8c176700 1575)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 21. November 2025 Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 30. September 2025 ihre Arbeit aufgenommen und soll bis Sommer 2026 Ergebnisse in Form einer Strategie mit Handlungsempfehlungen vorlegen. Bei der Auswahl der Mitglieder der Kommission wurde darauf geachtet, dass die insgesamt 16 Expertinnen und Experten sowie zwei Vorsitzenden aus Wissenschaft und Praxis eine breite, interdisziplinäre Kompetenz und Expertise aufweisen, die explizit darauf zugeschnitten ist, die Themenfelder der Kommission zu bearbeiten. Der Zeitplan unterliegt der Unabhängigkeit der Expertenkommission. 63. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) Wie wichtig ist nach Auffassung der Bundesregierung eine zuverlässige und wohnortnahe Kindertagesbetreuung sowie die Entwicklung der Wirtschaft für die Entscheidung zur Erfüllung des Kinderwunsches junger Paare? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 18. November 2025 Bekanntlich hängt die Entscheidung für Kinder von vielen Faktoren ab. Bei einer im Jahr 2023 im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführten Umfrage gaben 53 Prozent der Kinderlosen unter 50 Jahren an, dass sie ihre Freiräume erhalten möchten, zudem 48 Prozent, dass sie keinen geeigneten Partner bzw. keine geeignete Partnerin gefunden hatten, und 44 Prozent fühlten sich zu jung für Kinder. Neben persönlichen Beweggründen spielen finanzielle Faktoren, das soziale Umfeld und die Infrastruktur eine Rolle. Deshalb ist es das Ziel der Bundesregierung, möglichst gute Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Kinderwünsche erfüllt werden können. Im Bereich der Infrastruktur werden von der Bundesregierung zur Verbesserung des Angebotes Kindertagesbetreuung bis 2029 insgesamt weitere 4 Mrd. Euro für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Mit diesen weiteren Investitionen unterstützt die Bundesregierung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die mögliche Entscheidung für Kinder in unserem Land. 64. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) Wie viele Einrichtungen bzw. Plätze der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung mussten nach Kenntnis der Bundesregierung wegen der rückläufigen Geburtenentwicklung in den letzten Jahren schließen (wenn möglich bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um trotz Schließungen und Rückbau zuverlässige und wohnortnahe Angebote der Kindertagesbetreuung langfristig zu sichern, wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 19. November 2025 Die Frage, wie viele Einrichtungen bzw. Plätze der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung wegen der rückläufigen Geburtenentwicklung in den letzten Jahren schließen mussten, lässt sich anhand der verfügbaren Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht beantworten. Ausgewiesen werden kann lediglich die Anzahl an Kindertageseinrichtungen, die jeweils zum Stichtag 1. März erfasst werden. Demnach gab es im Jahr 2025 bundesweit mindestens 375 Kindertageseinrichtungen mehr als im Jahr 2024. Die Aufschlüsselung nach Bundesländern ist der Tabelle 1 zu entnehmen. Über die Kinder- und Jugendhilfestatistik werden zudem keine Gründe für Schließungen erfasst, sodass nicht nachvollzogen werden kann, warum Einrichtungen schließen. Ta be lle 1 : A nz ah l d er K in de rt ag es ei nr ic ht un ge n (o hn e H or te ) i ns ge sa m t u nd n ac h B un de sl än de rn (2 02 3 bi s 2 02 5) 20 23 20 24 20 25 Ve rä nd er un g 20 23 z u 20 24 Ve rä nd er un g 20 24 z u 20 25 B ad en -W ür tte m be rg  9 .4 14  9 .5 56  9 .6 62 +1 42 +1 06 B ay er n  9 .3 43  9 .5 01  9 .6 13 +1 58 +1 12 B er lin  2 .8 32  2 .8 61  2 .8 71  + 29  + 10 B ra nd en bu rg  1 .6 27  1 .6 23  1 .6 22    -4    -1 B re m en    4 62    4 68    4 70    +6    +2 H am bu rg 1  1 .1 65  1 .1 69  1 .1 51    +4  - 18 H es se n  4 .3 08  4 .3 42  4 .3 65  + 34  + 23 M ec kl en bu rg -V or po m m er n    9 65    9 64    9 61    -1    -3 N ie de rs ac hs en  5 .3 79  5 .4 39  5 .4 66  + 60  + 27 N or dr he in -W es tfa le n2, 3 10 .6 68 10 .7 31 10 .8 34  + 63 +1 03 R he in la nd -P fa lz  2 .5 08  2 .5 97  2 .6 62  + 89  + 65 Sa ar la nd 4    4 74    4 78    4 82    +4    +4 Sa ch se n  2 .3 48  2 .3 47  2 .3 19    -1  - 28 Sa ch se n- A nh al t  1 .4 19  1 .4 12  1 .4 01    -7  - 11 Sc hl es w ig -H ol st ei n  1 .8 18  1 .8 25  1 .8 20    +7  - 5 Th ür in ge n5  1 .3 47  1 .3 51  1 .3 40    +4  - 11 D eu ts ch la nd 56 .0 77 56 .6 64 57 .0 39 +5 87 +3 75  W es td eu ts ch la nd 45 .5 39 46 .1 06 46 .5 25 +5 67 +4 19  O st de ut sc hl an d 10 .5 38 10 .5 58 10 .5 14  + 20  - 44 1 B ei d en E rg eb ni ss en d es L an de s H am bu rg fe hl en fü r d as J ah r 2 02 5 ne un E in ric ht un ge n un d da m it be st eh t e in e U nt er er fa ss un g vo n 0, 8 Pr oz en t i m V er hä ltn is z u de n er fa ss te n 1. 16 4 Ei nr ic ht un - ge n. 2 B ei d en E rg eb ni ss en d es L an de s N or dr he in -W es tfa le n fe hl en fü r d ie J ah re 2 02 3 un d 20 24 d ie D at en a us d em J ug en da m ts be zi rk S ie ge n- W itt ge ns te in , s od as s vo n ei ne r g er in ge n U nt er er fa ss un g au sz ug eh en is t. 3 B ei d en E rg eb ni ss en d es L an de s N or dr he in -W es tfa le n fe hl en fü r d as J ah r 2 02 3 di e D at en z u K in de rta ge sp fle ge a us d em J ug en da m ts be zi rk E ls do rf , s od as s vo n ei ne r g er in ge n U nt er er fa ss un g au sz ug eh en is t. 4 B ei d en E rg eb ni ss en d es L an de s Sa ar la nd fe hl en fü r d as J ah r 2 02 5 di e D at en e in er E in ric ht un g m it ei ne r K ap az itä t v on 1 22 P lä tz en . D ie s en ts pr ic ht e in er U nt er er fa ss un g im V er gl ei ch z u de n Pl ät ze n de r g em el de te n Ei nr ic ht un ge n vo n 0, 3 Pr oz en t. 5 B ei d en E rg eb ni ss en d es L an de s Th ür in ge n fe hl en fü r d as J ah r 2 02 3 di e D at en e in er K in de rta ge se in ric ht un g au s de m K yf fh äu se r K re is u nd e in er K in de rta ge se in ric ht un g de r k re is fr ei en S ta dt Je na , s od as s v on e in er g er in ge n U nt er er fa ss un g au sz ug eh en is t. Q ue lle : S tB A : S ta tis tik d er K in de run d Ju ge nd hi lfe – K in de r u nd tä tig en P er so ne n in T ag es ei nr ic ht un ge n, v er sc hi ed en e Ja hr gä ng e, B er ec hn un ge n de r A K JSt at Ü be r di e K in de run d Ju ge nd hi lfe st at is tik w ird a uc h ni ch t er fa ss t, w ie v ie le P lä tz e ne u ge sc ha ffe n w er de n od er w eg fa lle n. E s ka nn n ur d ie A nz ah l de r K in de r i n K in de rta ge se in ric ht un ge n he ra ng ez og en w er de n, u m H in w ei se a uf d ie je w ei ls z um 1 . M är z be le gt en P lä tz e de s j ew ei lig en Ja hr es z u er ha lte n. D ie A nz ah l d er K in de r i n K in de rta ge se in ric ht un ge n se it 20 23 a uf ge sc hl üs se lt na ch B un de sl än de rn k an n de r T ab el le 2 e nt no m m en w er de n. D em na ch w ar en im Ja hr 2 02 5 ru nd 2 8. 96 6 K in de r b is z um S ch ul ei nt rit t w en ig er in K in de rta ge se in ric ht un ge n al s i m Ja hr 2 02 4. Ta be lle 2 : A nz ah l d er K in de r bi s z um S ch ul ei nt ri tt in K in de rt ag es ei nr ic ht un ge n in sg es am t u nd n ac h B un de sl än de rn (2 02 3 bi s 2 02 5) 20 23 20 24 20 25 Ve rä nd er un g 20 23 z u 20 24 Ve rä nd er un g 20 24 z u 20 25 B ad en -W ür tte m be rg   46 1. 39 7   46 4. 81 2   46 4. 51 5  + 3. 41 5    -2 97 B ay er n   54 9. 28 5   55 4. 71 0   55 6. 56 5  + 5. 42 5  + 1. 85 5 B er lin   17 1. 68 6   16 9. 44 9   16 6. 44 7  - 2. 23 7  - 3. 00 2 B ra nd en bu rg   11 2. 22 8   10 9. 67 0   10 5. 57 1  - 2. 55 8  - 4. 09 9 B re m en    2 7. 55 3    2 7. 91 5    2 8. 27 9    + 36 2    + 36 4 H am bu rg 1    8 4. 75 0    8 3. 57 1    8 0. 65 2  - 1. 17 9  - 2. 91 9 H es se n   25 8. 28 2   25 8. 38 6   25 6. 85 5    + 10 4  - 1. 53 1 M ec kl en bu rg -V or po m m er n    6 8. 82 1    6 7. 15 4    6 4. 11 3  - 1. 66 7  - 3. 04 1 N ie de rs ac hs en   32 2. 80 8   32 6. 12 6   32 3. 42 9  + 3. 31 8  - 2. 69 7 N or dr he in -W es tfa le n2, 3   65 9. 19 5   66 1. 32 1   66 6. 34 3  + 2. 12 6  + 5. 02 2 R he in la nd -P fa lz   16 4. 23 9   16 4. 44 7   16 3. 67 3    + 20 8    -7 74 Sa ar la nd 4    3 5. 52 1    3 5. 75 4    3 5. 76 0    + 23 3       + 6 Sa ch se n   18 1. 67 9   17 5. 11 2   16 6. 81 8  - 6. 56 7  - 8. 29 4 Sa ch se n- A nh al t    9 2. 85 2    9 0. 13 5    8 6. 06 6  - 2. 71 7  - 4. 06 9 Sc hl es w ig -H ol st ei n   11 2. 12 3   11 1. 99 7   11 1. 44 8    -1 26    -5 49 Th ür in ge n5    8 9. 49 8    8 6. 19 8    8 1. 25 7  - 3. 30 0  - 4. 94 1 D eu ts ch la nd 3. 39 1. 91 7 3. 38 6. 75 7 3. 35 7. 79 1  - 5. 16 0 -2 8. 96 6  W es td eu ts ch la nd 2. 67 5. 15 3 2. 68 9. 03 9 2. 68 7. 51 9 +1 3. 88 6  - 1. 52 0  O st de ut sc hl an d   71 6. 76 4   69 7. 71 8   67 0. 27 2 -1 9. 04 6 -2 7. 44 6 1 B ei d en E rg eb ni ss en d es L an de s H am bu rg fe hl en fü r d as J ah r 2 02 5 ne un E in ric ht un ge n un d da m it be st eh t e in e U nt er er fa ss un g vo n 0, 8 Pr oz en t i m V er hä ltn is z u de n er fa ss te n 1. 16 4 Ei nr ic ht un - ge n. 2 B ei d en E rg eb ni ss en d es L an de s N or dr he in -W es tfa le n fe hl en fü r d ie J ah re 2 02 3 un d 20 24 d ie D at en a us d em J ug en da m ts be zi rk S ie ge n- W itt ge ns te in , s od as s vo n ei ne r g er in ge n U nt er er fa ss un g au sz ug eh en is t. 3 B ei d en E rg eb ni ss en d es L an de s N or dr he in -W es tfa le n fe hl en fü r d as J ah r 2 02 3 di e D at en z u K in de rta ge sp fle ge a us d em J ug en da m ts be zi rk E ls do rf , s od as s vo n ei ne r g er in ge n U nt er er fa ss un g au sz ug eh en is t. 4 B ei d en E rg eb ni ss en d es L an de s Sa ar la nd fe hl en fü r d as J ah r 2 02 5 di e D at en e in er E in ric ht un g m it ei ne r K ap az itä t v on 1 22 P lä tz en . D ie s en ts pr ic ht e in er U nt er er fa ss un g im V er gl ei ch z u de n Pl ät ze n de r g em el de te n Ei nr ic ht un ge n vo n 0, 3 Pr oz en t. 5 B ei d en E rg eb ni ss en d es L an de s Th ür in ge n fe hl en fü r d as J ah r 2 02 3 di e D at en e in er K in de rta ge se in ric ht un g au s de m K yf fh äu se r K re is u nd e in er K in de rta ge se in ric ht un g de r k re is fr ei en S ta dt Je na , s od as s v on e in er g er in ge n U nt er er fa ss un g au sz ug eh en is t. Q ue lle : S tB A : S ta tis tik d er K in de run d Ju ge nd hi lfe – K in de r u nd tä tig en P er so ne n in T ag es ei nr ic ht un ge n, v er sc h. Ja hr gä ng e, B er ec hn un ge n de r A K JSt at Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, gute Bildungs- und Teilhabechancen für jedes Kind zu schaffen. Für den Ausbau und den Erhalt eines bedarfsgerechten Angebots an Kindertagesbetreuung sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Investitionen in die Kindertagesbetreuung vor. Wie in der Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 13. November 2025 beschlossen, werden den Ländern aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität für die Jahre 2026 bis 2029 insgesamt 4 Mrd. Euro für Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Kitas sowie Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können die Länder Investitionen in Bildung und Betreuung aus dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) mit insgesamt 100 Mrd. Euro finanzieren. Für eine bedarfsgerechte und zuverlässige Kindertagesbetreuung sind Fachkräfte der Schlüssel. Aufgrund der föderalen Kompetenzverteilung sind die Bundesländer für die Fachkräftesicherung in den erzieherischen Berufen verantwortlich. Der Bund unterstützt die Länder aber weiterhin und setzt bei der Fortsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes 2025/2026 mit rund 4 Mrd. Euro einen Schwerpunkt auf die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte als ein Handlungsfeld, das für die Weiterentwicklung der Qualität der Angebote besonders wichtig ist. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 65. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den akuten Fachkräftemangel bei der Errichtung und dem Betrieb von Infrastrukturen wie Datenzentren, Stromnetzen und Speichersystemen zu bekämpfen, einschließlich Ausbildungsprogrammen, Weiterbildungsinitiativen und der Rekrutierung qualifizierter Zuwanderer? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 20. November 2025 Mit dem Maßnahmenpaket der Fachkräftestrategie vom Oktober 2022 wurden die Anstrengungen der Unternehmen und Betriebe unterstützt, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Insgesamt nennt die Fachkräftestrategie fünf zentrale Handlungsfelder, wie mehr Fachkräfte gewonnen werden können: 1. Zeitgemäße Ausbildung, 2. Gezielte Weiterbildung, 3. Arbeitspotenziale wirksamer nutzen und Erwerbsbeteiligung erhöhen, 4. Verbesserung der Arbeitsqualität und Wandel der Arbeitskultur sowie 5. Einwanderung modernisieren und Abwanderung reduzieren. Die Fachkräftestrategie ist berufs-, branchen- und regionenübergreifend angelegt. Man kann sie als Raster an alle Berufe und Branchen – wie hier den Bereich „Errichtung und Betrieb von Infrastrukturen wie Datenzentren, Stromnetzen und Speichersystemen“ – sowie Regionen anlegen, um die Potenziale in den einzelnen Handlungsfeldern zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode ist zudem verankert, dass die Fachkräftestrategie mit den Ländern weiterentwickelt werden soll. 66. Abgeordnete Maren Kaminski (Die Linke) Wird die Bundesregierung die Entschließung des Bundesrates: Ausnahmetatbestand für die Zertifizierung der öffentlichen berufsbildenden Schulen im Rahmen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) auf Bundesratsdrucksache 539/24 umsetzen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 18. November 2025 Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das System der Akkreditierung zur Träger- und Maßnahmezulassung (AZAV) zu vereinfachen. Derzeit erfolgt eine umfassende Prüfung des Systems. 67. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Teilt die Bundesregierung die Forderung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), dass die Anwerbung von vietnamesischen Auszubildenden ausschließlich über die Bundesagentur für Arbeit erfolgen müsse, um Ausbeutung und das spurlose „Verschwinden“ der jungen Menschen zu verhindern, statt dies weitgehend privaten Vermittlungsfirmen und deren Geschäftsmodellen zu überlassen, und falls nein, wie begründet die Bundesregierung, dass ein System bestehen bleiben soll, in dem nach Angaben des Hotel- und Gastronomieverbandes Berlin e.V. (DEHOGA Berlin) und der NGG hunderte Auszubildende schlicht aus dem Ausbildungssystem verschwinden und mutmaßlich in illegale Beschäftigung abrutschen (www.welt.de/article68de 30c59a9d42398b516780?utm_source=chatgp t.com)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 17. November 2025 Die Bundesregierung bewertet grundsätzlich keine Äußerungen Dritter. Grundsätzlich können private Dienstleister neben der Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit mit ihren Vermittlungen zum Marktausgleich beitragen und die öffentliche Arbeitsvermittlung sinnvoll ergänzen. Das geltende Recht sieht daher in der internationalen Fachkräftegewinnung mit wenigen Ausnahmefällen kein Anwerbe- und Vermittlungsmonopol der Bundesagentur für Arbeit vor. Unabhängig davon liegt die Verantwortung für die Verfolgung möglicher Straftaten sowie die Bearbeitung von Vermisstensachen in der Zuständigkeit der Bundesländer. 68. Abgeordnete Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Höhe müsste die Rücklage der Bundesagentur für Arbeit nach Einschätzung der Bundesregierung erreichen, um als krisenresilient zu gelten, und welchen Stand der Rücklage erwartet die Bundesregierung für die Jahre 2025 und 2026 für die Bundesagentur für Arbeit? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 18. November 2025 Als Höhe für eine krisenresiliente Rücklage im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) 0,65 bis 0,83 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) berechnet, je nachdem ob auch die Corona-Pandemie als Extremfall einer Krise mit einberechnet würde oder nicht. Ausgehend von 0,65 Prozent des BIP ergäbe sich für das Jahr 2024 ein Betrag von rund 30 Mrd. Euro. Rücklagen im Haushalt der BA dienen der Deckung zusätzlicher Ausgaben im BA-Haushalt in wirtschaftlich schwierigen Zeiten; die bestehende Rücklage wird Ende des Jahres 2025 vollständig aufgebraucht sein. Im Jahr 2026 wird die Bundesagentur für Arbeit keine Rücklage aufbauen können. 69. Abgeordnete Anne Zerr (Die Linke) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die jährlichen staatlichen Ausgaben für die Unterstützung von erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Bürgergelds (Aufstocker/Ergänzer), die geringfügig beschäftigt waren und in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen in Teilzeit arbeiteten, und liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, wie hoch die jährlichen Einsparungen ausgefallen wären, wenn diese Beschäftigten in Vollzeit arbeiten würden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 17. November 2025 Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit berichtet in ihrem Produkt „Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ über die Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften mit erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsu che_Formular.html?nn=1524064&topic_f=einkommen, siehe Tabellenblatt „10. BG Zahl Art Erwerbst. D“). In dieser Standardberichterstattung erfolgt eine Differenzierung nach der Hauptbeschäftigung in der Beschäftigungsstatistik. Eine Auswertung zu Zahlungsansprüchen von erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die sozialversicherungspflichtig in Teilzeit beschäftigt und gleichzeitig im Nebenjob geringfügig tätig sind, ist nur durch eine aufwändige Sonderauswertung für einzelne Monate auf Ebene der erwerbstätigen Leistungsberechtigten möglich (nicht auf Ebene der Bedarfsgemeinschaft). Demnach gab es im Dezember 2024 rund 19.400 erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in Teilzeit sozialversicherungspflichtig und gleichzeitig geringfügig beschäftigt waren. Die Höhe der Zahlungsansprüche für diese Personen betrug im Dezember 2024 rund 11,6 Mio. Euro. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 70. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Mit welcher Rechenleistung und Energieausbeute rechnet die Bundesregierung bis 2030 unter Berücksichtigung des Datenzentrum-Ausbaus mit Batterie-Arrays, steigender KI-Nachfrage und deren Rolle im Energiesystem, speziell hinsichtlich Kapazität (GWh), Entladerate (GW) und Entladepotential für Lastspitzen und Netzstabilität? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 21. November 2025 Bei der geplanten Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung wird der weitere Ausbau von Rechenzentren entsprechend diesbezüglicher Studien und Szenarien berücksichtigt werden. In einer von der Bundesregierung beauftragten Studie dieses Jahres wird die Kapazität für das Jahr 2030 auf 4,8 GW und der Stromverbrauch für das Jahr 2030 auf 31 TWh geschätzt (abrufbar unter: www.publikationen-bundesregierun g.de/pp-de/publikationssuche/rechenzentrumsstandort-d-2332912). Die Gewährleistung der Netzstabilität im Rahmen eines sicheren Netzbetriebs obliegt nach § 11 des Energiewirtschaftsgesetzes den deutschen Stromnetzbetreibern, die Rechenzentren daher im Netzbetrieb, beim Netzanschluss und in der Netzplanung entsprechend zu berücksichtigen haben. 71. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welches sind die neun in der Bundesverwaltung am häufigsten verwendeten KI-Anwendungen von außereuropäischen Anbietern (bitte mit Einzelangaben zu KI-Anbieter, Einsatzbereich in der Bundesverwaltung und Projektkosten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 16. November 2025 Im Folgenden finden Sie die KI-Anwendungen außereuropäischer Anwender, die in der Bundesverwaltung verwendet werden, soweit dies im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Frist zur Beantwortung Ihrer Frage möglich war zu ermitteln. Ressort/ Behörde KI- Anwendung Anbieter Einsatzbereich in der Bundesverwaltung Anzahl Nutzende Projektkosten BMV Microsoft Copilot Microsoft Chatbot steht allen Beschäftigten zur Verfügung Nutzung von Copilot auf Grundlage von bereits vorliegenden BMV-Lizenzen ohne Zusatzkosten möglich BMZ Cursor Anysphere Inc. KI gestütztes Programmieren 6 Ca. 2.800 Euro pro Jahr Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung findet seine Grenzen in den schutzwürdigen Interessen des Staatswohls. Die Beantwortung Ihrer Frage betrifft solche Informationen, die in besonders hohem Maße die Methoden und Fähigkeiten der Nachrichtendienste im Bereich der Datenverarbeitung berühren. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und in hohem Maße schutzwürdige technische Fähigkeiten der Nachrichtendienste bekannt würden. Darauf aufbauende Aktivitäten anderer Nachrichten- oder Geheimdienste gegen deutsche Nachrichtendienste könnten Einschränkungen der Datenverarbeitungsfähigkeiten der Nachrichtendienste zur Folge haben, womit der gesetzliche Auftrag der Nachrichtendienste – die Sammlung und Auswertung von Informationen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Aufklärung der Nachrichtendienste ist jedoch ein unverzichtbarer Beitrag zum Schutz von Rechtsgütern von überragendem verfassungsrechtlichem Gewicht. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte der Frage beschreiben zum Teil die Fähigkeiten und Arbeitsweisen der Nachrichtendienste so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der Information wäre derzeit kein Ersatz durch andere Instrumente der Datenverarbeitung möglich. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen in ihrer Detailtiefe derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl sowie das öffentliche Interesse an einem wirksamen Schutz der o. g. Rechtsgüter gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht in diesem besonderen Einzelfall wesentlich überwiegen. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. 72. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche wissenschaftlichen Quellen oder Studien liegen der Aussage des Bundesministers für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger zugrunde, wonach „zum ersten Mal (...) Maschinen den Menschen in dem, was uns bisher einzigartig machte“ übertreffen: „unsere Intelligenz“ (Rede des Bundesministers in der Pressekonferenz am 4. November 2025, https://bmds.bu nd.de/aktuelles/reden/detail/pressekonferenz-indu strial-ai-cloud-strengthening-europes-digital-sove reignty), und wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass nicht evidenzbasierte Darstellungen der Fähigkeiten Künstlicher Intelligenz öffentliche Erwartungen und politische Prioritäten verzerren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 18. November 2025 Nach Auffassung der Bundesregierung steht die Gesamtentwicklung der Technologie KI noch in einem sehr frühen Stadium und hat heute bereits spürbare Auswirkungen auf unser Leben. Diese werden sich mit fortschreitenden Fähigkeiten weiter intensivieren. Es ist durch zahlreiche Studien inzwischen erwiesen, dass KI in bestimmten Domänen bereits jetzt menschliche Intelligenz übertreffen kann. Die KI-Modelle sagen etwa in Neurowissenschaften Ergebnisse besser voraus als Menschen (www.nature.com/articles/s41562-024-020 46-9). Viele weitere Forschungsprojekte deuten auf Formen kreativ- intellektueller Leistungsfähigkeit von KI hin, die bisher den Menschen vorbehalten war. GDPval etwa, ein Benchmark zur praxisnahen Bewertung der Fähigkeiten von KI-Modellen, kommt zum Beispiel in einer Untersuchung zur Arbeitsqualität zu dem Ergebnis, dass KI-Modelle in knapp der Hälfte der Fälle gleich gute oder bessere Resultate als menschliche Experten liefern können. Ein generelles, umfassendes Übertreffen menschlicher Intelligenz über alle Bereiche hinweg gilt jedoch bisher als noch nicht erreicht und bleibt Gegenstand fundamentaler Forschung. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 73. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Bahnhöfe in Verantwortung der Deutschen Bahn AG wurden jeweils in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und werden voraussichtlich im Jahr 2025 und im Jahr 2026 saniert, und bei wie vielen davon wurden jeweils auch Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit mit umgesetzt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 18. November 2025 Laut Aussage der Deutschen Bahn AG (DB AG) kann eine „Sanierung“ beispielsweise den Ersatz der Bahnsteigausstattung umfassen, die Erneuerung eines Personenunterführung oder die umfassende Sanierung des Empfangsgebäudes. Nachfolgende Angaben der DB InfraGO AG umfassen Bahnhofssanierungen, deren Gesamtwertumfang 50.000 Euro überschreitet (Zahlen gerundet): Ja hr 20 17 20 18 20 19 20 20 20 21 20 22 20 23 20 24 20 25 20 26 A nz ah l S ta tio ne n m it B au tä tig ke it 54 0 60 0 64 0 79 0 78 0 78 0 86 0 93 0 ca . 9 50 ca . 1 .0 00 A nz ah l B ah ns te ig e (K la m m er n: B ah nh öf e) b ei d en en M aß - na hm en z u B ar rie re fr ei he it st at tfa nd en * 17 0 (1 20 ) 17 0 (1 20 ) 15 0 (1 10 ) 21 0 (1 60 ) 1. 38 0 (8 60 ) 1. 01 0 (6 80 ) 62 0 (4 20 ) 45 0 (3 40 ) ca . 2 00 (1 40 ) ca . 1 60 (1 10 ) D av on g rö ße re U m ba uu nd N eu ba um aß na hm en in A nz ah l B ah ns te ig e (K la m m er n: A nz ah l B ah nh öf e) 17 0 (1 20 ) 17 0 (1 20 ) 15 0 (1 10 ) 17 0 (1 30 ) 16 0 (1 20 ) 17 0 (1 20 ) 15 0 (1 20 ) 21 0 (1 60 ) ca . 2 00 (1 40 ) ca . 1 60 (1 10 ) * U m fa ss t a b 20 20 a uc h N ac hr üs tu ng sm aß na hm en z u ei nz el ne n El em en te n de r B ar rie re fr ei he it au ße rh al b vo n Sa ni er un gs ar be ite n, v or a lle m N ac hr üs tu ng v on ta kt ile n H an dl au fs ch ild er n.   D ie Z ah le n kö nn en si ch n ac h A ng ab en d er D B A G n ac h Ja hr es en de d ur ch N ac hm el du ng en . B uc hu ng su nd P fle ge ef fe kt e no ch v er sc hi eb en . 74. Abgeordneter Stefan Henze (AfD) Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele batteriebetriebene Lkw derzeit in deutschen Speditionen im Einsatz oder zugelassen sind und wie viele Ladesäulen für schwere elektrische Nutzfahrzeuge es in Deutschland gibt, und wenn ja, wie lauten diese jeweils? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 19. November 2025 In Deutschland sind gemäß Kraftfahrt-Bundesamt 1.521 schwere Nutzfahrzeuge zugelassen (Stand: 1. Januar 2025), die über einen batterieelektrischen Antrieb verfügen (N3-Klasse, über 12 t zulässiges Gesamtgewicht). Mit Datenstand vom 31. August 2025 sind 133 Ladesäulen mit 248 Ladepunkten und einer installierten Ladeleistung i. H. v. 43.250 Kilowatt bei der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur verzeichnet. 75. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Wie viele Grünbrücken wurden seit Verabschiedung des Bundesprogrammes „Wiedervernetzung“ im Jahre 2022 an den bestehenden Bundesfernstraßen gebaut beziehungsweise werden aktuell gebaut oder sind konkret in Planung, und wie viele prioritäre Wiedervernetzungsabschnitte beinhalt die aktuelle Liste momentan (bitte für die Jahre 2022, 2023, 2024, 2025 und 2026 aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 21. November 2025 Über die im Rahmen des Bundesprogramms Wiedervernetzung erstellten Grünbrücken liegen dem Bundesministerium für Verkehr für die Bundesstraßen nicht von allen Bundesländern Angaben vor. Im Bereich der Bundesautobahnen wurden 20 Grünbrücken errichtet, fünf befinden sich im Bau, 13 weitere sind in Planung. 76. Abgeordneter Luigi Pantisano (Die Linke) Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle des ruhenden Verkehrs als Verursacher von Unfällen, an denen Kinder und Jugendliche zu Schaden kommen, und plant die Bundesregierung konkrete Sicherheitsmaßnahmen diesbezüglich? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 21. November 2025 Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu gewährleisten, hat für das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hohe Priorität. Der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen ist dabei ein besonders wichtiges Anliegen. Gefahren für den Fuß- und Radverkehr aufgrund parkender oder haltender Fahrzeuge können in verschiedenen Konstellationen entstehen, wie bei eingeschränkten Sichtbeziehungen, unachtsam geöffnete Türen beim Ein- und Aussteigen (sogenanntes Dooring) und beim Ausweichen in den Fließverkehr aufgrund zugeparkter Geh- oder Radwege. Um diesen Gefahren vorzubeugen, hat das BMV zahlreiche Maßnahmen ergriffen. So verbietet die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das Halten und Parken auf Geh- und Radwegen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen sowie an Fußgängerüberwegen und 5 m davor. Ebenso ist es verboten, vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m (bei vorhandenem baulich angelegtem Radweg: 8 m) von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten zu parken. Darüber hinaus wurden 2021 die in der Bußgeldkatalog-Verordnung festgelegten Regelsätze für verkehrssicherheitsrelevante Verstöße im ruhenden Verkehr deutlich erhöht. Zur besseren Kontrolle des ruhenden Verkehrs sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zudem eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Scan-Fahrzeugen vor. Infrastrukturseitige Maßnahmen zur Lösung von Konfliktfeldern sind in den einschlägigen Regelwerken benannt. Hierzu zählen etwa die freizuhaltenden Sichtfelder an Querungsstellen sowie der Sicherheitstrennstreifen zwischen Radverkehrsanlagen und dem Ruhenden Verkehr. Zur Vermeidung sogenannter Dooring-Unfälle von Radfahrern existieren Assistenzsysteme, die im Rahmen des Testprogramms für die Fahrzeugsicherheit „Euro NCAP“ (New Car Assessment Programme) bewertet werden. Diese Systeme werden seit einiger Zeit von Fahrzeugherstellern freiwillig angeboten. Die Bundesregierung hat sich in der entsprechenden Arbeitsgruppe der UNECE für die Entwicklung einer passenden Vorschrift stark gemacht, um solche Systeme flächendeckend verpflichtend einführen zu können. Es ist geplant, einen bereits international abgestimmten Entwurf dieser Vorschrift vorzustellen. Neben den gesetzlichen und infrastrukturellen Maßnahmen fördert das BMV mit verschiedenen Verkehrsaufklärungsmaßnahmen Präventionsangebote, die über Gefahren des ruhenden Verkehrs informieren. Seit 2019 wird z. B. die Kampagne „Kopf drehen, Rad Fahrende sehen“ (DVR) umgesetzt. Zudem wird in den an Eltern und Kinder gerichteten Aufklärungsangeboten „Kinder im Straßenverkehr“ (DVW), „Kind und Verkehr“ (DVR) oder den Käpt’n Blaubär-Fibeln Gefahren vermeidendes Verhalten im Zusammenhang mit ruhendem Verkehr vermittelt. 77. Abgeordneter Luigi Pantisano (Die Linke) Wie viele Schulstraßen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland (bitte getrennt nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 21. November 2025 In Deutschland ist das Konzept der Schulstraße nicht in der StVO geregelt. Seit einigen Jahren führen einige Städte und Gemeinden jedoch temporär Schulstraßen ein. Dazu liegen der Bundesregierung jedoch keine genauen Zahlen vor. Im Rahmen des Forschungsprojektes „Schulstraßen: Umsetzung und Evaluation“ befasst sich derzeit die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) mit der Thematik. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 78. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie viel CO2 wird durch die An- und Abreise, den Aufenthalt in Belém und die Teilnahme der deutschen Regierungsmitglieder sowie ihrer gesamten Delegation an der 30. UN- Klimakonferenz (COP30) nach Einschätzung der Bundesregierung verursacht (www.euronews.com/green/ 2025/11/07/what-is-cop30-why-does-it-matter-an d-who-will-be-at-this-years-un-climate-talks; www.auswaertiges-amt.de/en/newsroom/news/co p30-2742514)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 17. November 2025 Für die durch Dienstreisen verursachten CO2-Emissionen der Bundesregierung und Bundesverwaltung werden durch das Umweltbundesamt qualitativ hochwertige internationale Gutschriften erworben. Die Ausschreibung erfolgt stets im Folgejahr, nachdem die verursachte Klimawirkung der Dienstreisen erfasst und berechnet worden ist. Die Daten für das Jahr 2025 werden somit im Jahr 2026 ermittelt. 79. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Träger in der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 17. Oktober 2025 zur Aktuellen Stunde mit dem Titel „Erster Klimakipppunkt überschritten“, wonach „die tropischen Korallenriffe […] bereits eine Temperaturschwelle erreicht haben, ab der sie nicht überleben können“ (Plenarprotokoll 21/35), vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Befunde, z. B. wonach das Great Barrier Reef in mehreren Regionen zwischen 2022 und 2024 eine deutlich gestiegene Korallenbedeckung aufwies (Annual Summary Report of Coral Reef Condition 2023/24 des Australian Institute of Marine Science)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 17. November 2025 Aus Sicht der Bundesregierung beruht die zitierte Aussage auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Aussage basiert vor allem auf den Ergebnissen des im Oktober 2025 veröffentlichten Berichtes „The Global Tipping Points Report 2025“ (Lenton et al. 2025). Der Bericht wurde unter Mitwirkung von 160 WissenschaftlerInnen aus insgesamt 87 wissenschaftlichen Einrichtungen in 23 Ländern erarbeitet und durch die University of Exeter in Großbritannien veröffentlicht. An der „Global Tipping Points“-Initiative beteiligen sich u. a. auch das Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK) und das Max-Planck-Institut für Geoanthropologie. 80. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie lautet die inhaltliche Position der Bundesregierung zur möglichen Finanzierung von Atomenergie, vor dem Hintergrund, dass sie sich in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen für die Aufnahme von Nuklearfinanzierung in die Verhandlungsbox einsetzt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 21/2486)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 18. November 2025 Grundsätzlich steht es jedem EU-Mitgliedstaat frei, über den eigenen Energiemix zu entscheiden. Zu allen damit im Zusammenhang stehenden Fragen stimmt sich die Bundesregierung mit den europäischen Partnern und innerhalb der Bundesregierung eng ab (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 21/2486). Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 81. Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, gesetzlich zu schaffen, um den besonderen Versorgungsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung Rechnung zu tragen, und im Rahmen welches Reformvorhabens wird die Bundesregierung einen Regelungsvorschlag einbringen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 21. November 2025 Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, die Voraussetzungen zu schaffen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Die Bundesregierung prüft derzeit die zeitnahe Umsetzung dieses Vorhabens in einem geeigneten Gesetzgebungsverfahren. 82. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hält die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Regelung bezüglich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2021 (1 BvR 1541/20) zum Schutz vor einer Benachteiligung wegen einer Behinderung im Falle einer Triage für sinnvoll, und welche Möglichkeiten sieht sie, diese im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz umzusetzen, wie vom Ersten Senat als Möglichkeit zur bundesgesetzlichen Regelung benannt (BVerfG Beschluss vom 23. September 2025 – 1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23, Rn. 131)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 19. November 2025 Aus Sicht der Bundesregierung sind einheitliche Regelungen zum Schutz vor einer Benachteiligung wegen einer Behinderung im Fall einer Triage sinnvoll und sie wird den Ländern beratende Gespräche anbieten. Inwieweit darüber hinaus, auch unter Berücksichtigung der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes, bundesrechtliche Regelungen zum Beispiel im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz möglich sind, wird derzeit innerhalb der Bundesregierung geprüft. 83. Abgeordnete Julia-Christina Stange (Die Linke) Wann sieht der Zeitplan der Bundesregierung vor, das geplante Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) im Kabinett zu beschließen (falls noch kein konkretes Datum vorliegt, bitte den geplanten Zeitrahmen – Monat bzw. Quartal – angeben), und wie viele Konsultationen mit den beteiligten Bundes- und Länderressorts in Bezug auf die Erarbeitung eines Referentenentwurfs für das Gesundheitssicherstellungsgesetz haben seit Mai 2025 stattgefunden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 18. November 2025 Seit Mai 2025 leitet das Bundesministerium für Gesundheit einen partizipativen Arbeitsgruppenprozess in Vorbereitung auf das Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG), in dem potentielle Regelungsinhalte von Ressorts, Ländern und Hilfsorganisationen eruiert werden. Verbände wurden schriftlich beteiligt. Bislang haben in den sieben Bund-Länder- Arbeitsgruppen jeweils bis zu vier Sitzungen sowie zwei Sitzungen des Steuerungskreises auf Bundesebene stattgefunden. Die Ausarbeitung des Referentenentwurfs ist für das Jahr 2026 geplant. 84. Abgeordnete Julia-Christina Stange (Die Linke) Inwiefern hält die Bundesregierung das bundesweit erste Angebot eines „Medical Room“ in einem Supermarkt, welches aus der Kooperation zwischen dem Krankenhausbetreiber Sana und der Schwarz-Gruppe, die Kaufland-Filialen betreibt, entstanden ist, für geeignet, um den Sicherstellungsauftrag zu erfüllen oder eine gute Versorgungsqualität zu erreichen (bitte begründen), und welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um, etwa im Hinblick auf die im Artikel genannten „kleineren Check-ups“ auf Selbstzahlerbasis, sicherzustellen, dass nicht Kassenleistungen als Individuelle Gesundheitsleistungen verkauft werden, sondern das Patientenwohl und die Patientensicherheit im Zentrum der gesundheitlichen Versorgung stehen, sowie um auszuschließen, dass neben die bestehenden Interessenkonflikte noch die Interessen großer Einzelhandels- und Drogerieketten hinzutreten, die sich mit medizinischen Zusatzangeboten in erster Linie weitere Kundschaft erschließen wollen (www.sw r.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/ar ztbesuch-und-telemedizin-im-supermarkt-in-mosb ach-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 18. November 2025 Es obliegt den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen und den Krankenkassen gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, § 75 Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Die Erbringung von vertragsärztlichen Tätigkeiten außerhalb des Vertragsarztsitzes ist zulässig, sofern die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen vorliegen, vgl. § 24 Absatz 3 und 5 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV), § 15a des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä). Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die Versicherte zur Inanspruchnahme einer so genannten Selbstzahlerleistung oder einer Individuellen Gesundheitsleistung an Stelle der ihnen zustehenden Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen, verstoßen gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten, vgl. § 128 Absatz 5a SGB V. Es gehört ebenfalls zu den Aufgaben der als Körperschaften des öffentlichen Rechts unter Landesaufsicht stehenden KVen, die Einhaltung der vertragsärztlichen Pflichten zu überwachen und bei Verstößen geeignete Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 85. Abgeordneter Karl Bär (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf eine Regelung von Patentierungen von Pflanzen, inklusive Wildpflanzen, pflanzlichen Genen oder Saatgut innerhalb der europäischen Debatte um neue Gentechnikmethoden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 17. November 2025 Die Bundesregierung setzt sich aktiv mit dem Stand des Tritogs zum EU-Verordnungsvorschlag zu mit neuen genomischen Techniken hergestellten Pflanzen (NGT-Pflanzen) und deren Produkten zu Patentierungsfragen, wie ihn die dänische Ratspräsidentschaft darlegt, auseinander und bringt sich unter Berücksichtigung des bisherigen Ratsmandats ein. 86. Abgeordneter Karl Bär (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern verteidigt die Bundesregierung bei den Verhandlungen zu einem neuen Rechtsrahmen für neue Gentechniken auf EU-Ebene das seit 25 Jahren geltende Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher, auf Lebensmittelverpackungen erkennen zu können, ob die Produkte gentechnisch verändert wurden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 21. November 2025 Die Bundesregierung verfolgt die Verhandlungsergebnisse zum EU- Verordnungsvorschlag zu mit neuen genomischen Techniken hergestellten Pflanzen (NGT-Pflanzen) und deren Produkten im Trilog fortlaufend und prüft mögliche Kompromisslösungen mit der Zielsetzung, sich aktiv in die Verhandlungen einzubringen. Zu dem Bereich Kennzeichnung ist seit der parlamentarischen Sommerpause 2025 kein neuer Sachstand bekannt geworden, der über die ursprünglichen Verhandlungsmandate der Trilogpartner hinausgehen würde. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, die Biotechnologie als Schlüsseltechnologie zu fördern und ihre Anwendung regulatorisch zu erleichtern, auch mit Blick auf die neuen genomischen Techniken. Dabei sind verschiedene Interessen abzuwägen, mit Blick auf den Forschungsstandort Deutschland, unsere Unternehmen, die Landwirtschaft sowie Verbraucherinnen und Verbraucher. 87. Abgeordneter Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schließt die Bundesregierung aus, für den aktuell zur Beratung und Entscheidung auf EU-Ebene anstehenden Vorschlag zur Neuregulierung von Produkten aus neuen gentechnischen Verfahren (vgl. www.keine-gentechnik.de/nachricht/trilog-zur-ne uen-gentechnik-einigung-bis-dezember) zu stimmen, wenn für einen Großteil dieser Produkte weder eine Kennzeichnungspflicht noch eine verpflichtende Risikobewertung zu gesundheitlichen sowie ökologische

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