Gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärzte und Psychotherapeuten mit vorwiegender Behandlung von Kindern und Jugendlichen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, gesetzlich zu schaffen, um den besonderen Versorgungsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung Rechnung zu tragen, und im Rahmen welches Reformvorhabens wird die Bundesregierung einen Regelungsvorschlag einbringen?
Zeitachse
- 21.11.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/2876 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.