Widerspruch des BMI gegen den EU-Kommissionsvorschlag zum Jährlichen Solidaritätspool
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage bzw. mit welcher Begründung hat das Bundesministerium des Innern (BMI), so die Vertreterin des BMI in der 15. Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 5. November 2025 (zu Tagesordnungspunkt 7g), dem eigentlich bis zum 15. Oktober 2025 vorzulegenden Vorschlag der EU-Kommission für einen Durchführungsrechtsakt des Rates zur Errichtung des Jährlichen Solidaritätspools nach Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/1351 bzw. den dem zugrunde liegenden Berechnungen widersprochen (bitte so genau wie möglich ausführen), und welche inhaltlichen Vorschläge oder Forderungen für die von der Bundesregierung demnach eingeforderte Überarbeitung des Vorschlags hat die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission vorgebracht (bitte so genau wie möglich darlegen), vor dem Hintergrund, dass der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt im Deutschen Bundestag am 9. Oktober 2025 betonte, dass es beim Gemeinsamen Europäischen Asylsystem auch um Solidarität gehe, "das heißt: Wir lassen die Länder an den Außengrenzen der Europäischen Union nicht allein" (Plenarprotokoll 21/31, S. 3214)?
Zeitachse
- 21.11.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/2876 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.