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Altschuldenentlastung der Kommunen

Vorgang 328620 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 29.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung vor dem Hintergrund eines fehlenden Gesetzentwurfs bezüglich der bundesweiten Altschuldenlösung ihre durch den Bundeskanzler Friedrich Merz am 30. August 2025 (www.wiwo.de/politik/deutschland/cdu-parteitag-merzaltschuldenhilfe-soll-anfang-2026-greifen/100151695.html) getroffene und als Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 21/1948 bestätigte Zusage einhalten, dass zum 1. Januar 2026 eine solche Altschuldenlösung in Kraft treten soll, und wie ist der aktuelle Zeitplan für das Vorhaben seitens der Bundesregierung (bitte einzelne Beratungsschritte mit jeweiligem Datum angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 20. November2025 Die Bundesregierung setzt ihre Arbeit an den Eckpunkten zur gesetzlichen Umsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten Entlastung bei den kommunalen Altschulden und den hiermit im Zusammenhang vereinbarten Vorhaben der Entlastung der finanzstarken Länder im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und der Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Finanzierungslasten des Anspruchs- und Anwartschaften-Überführungsgesetzes fort. Die gesetzlichen Regelungen hierzu sollen nach Auffassung der Bundesregierung zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, ggf. rückwirkend. Die regierungsinterne Abstimmung zum weiteren Verfahren ist noch nicht abgeschlossen?

Zeitachse

  1. 21.11.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/2876 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.