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Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus

Vorgang 328611 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 29.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung an ihrem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Vorhaben fest, den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus neu aufzulegen, und wenn ja, wie viele Steuergelder hat die Bundesregierung dafür als Ausgaben vorgesehen, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung die dafür eingeplanten Steuergelder angesichts der sowohl in der nationalen als auch der internationalen Presse wahrgenommenen Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland, wonach etwa das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz über die AfD einen Versuch darstellt, "Andersdenkende und die politische Konkurrenz einzuschüchtern" (vgl. www.cicero.de/innenpolitik/tausend-seiten-gegen-die-demokratie) oder dass es sich etwa bei den Prozessen, die wegen der satirisch-humoristischen Kommentare über Politiker geführt wurden, um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland handele, von der sich viele "schockiert" zeigten und die sich, eingedenk des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Regulierers, der gegen "bewusste Verbreitung von falschen Tatsachenbehauptungen" vorgehen solle, noch verschlimmern könnte (vgl. www.economist.com/europe/2025/04/16/the-threat-to-free-speech-in-germanyPresse) zugunsten eines "Nationalen Aktionsplans für Meinungsfreiheit" umzuwidmen?

Zeitachse

  1. 21.11.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/2876 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.