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Konsequenzen aus einem Gerichtsurteil zur Rücküberstellung von Asylsuchenden nach Polen

Vorgang 328065 Mündliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 16.12.2025 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15. Oktober 2025, wonach ein sudanesischer Asylsuchender, der über Belarus und Polen nach Deutschland eingereist war, nicht nach Polen zurück überstellt werden darf, weil nach Auffassung des Gerichts im polnischen Asylsystem systemische Mängel bestehen, die dazu führen, dass Dublin-Rückkehrende jedenfalls bei einer vorherigen Einreise über Belarus keinen Zugang mehr zum polnischen Asylverfahren haben (Az. 15 A 5036/24), und wenn ja, welche, und wenn nein, geht die Bundesregierung davon aus, dass aus Deutschland nach Polen überstellte bzw. zurückgewiesene Asylsuchende in Polen ein Asylverfahren durchlaufen können, obwohl im September 2025 bekannt wurde, dass polnische Behörden landesweit die Annahme von Asylanträgen von Schutzsuchenden verweigern, die über die polnisch-belarussische Grenze eingereist sind, was auch Dublin-Rückkehrende betrifft (vgl. ebd. sowie https://bip.brpo.gov.pl/pl/content/rpo-cudoziemcy-ochrona-miedzynarodowa-wnioski-sg-mswia, www.proasyl.de/pressemitteilung/polen-setzt-asylrecht-aus-bundesregierung-muss-pushbacks-und-abschiebungen-in-das-land-stoppen/), und wie viele Asylsuchende wurden im bisherigen Jahr aus Deutschland nach Polen überstellt bzw. zurückgewiesen (bitte differenzieren und auch nach Monaten aufschlüsseln)?

Zeitachse

  1. 07.11.2025 drucksache Mündliche Frage 21/2666 Fragen für die Fragestunde der 39. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 12. November 2025
  2. 12.11.2025 plenarprotokoll Mündliche Frage/Schriftliche Antwort 21/39 Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.