An die EU übermittelte Daten für den Asyl- und Migrationsbericht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Daten hat die Bundesrepublik Deutschland für die Erstellung des Jährlichen Europäischen Asyl- und Migrationsberichts nach Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1351 (AMM-VO) an die EU-Kommission übermittelt, insbesondere in Bezug auf die Aufnahmekapazität in Deutschland, die Zahl der Ausreisepflichtigen, die Rückführungsentscheidungen und die entsprechend ausgereisten Drittstaatsangehörigen sowie die Prognosen für das kommende Jahr in Bezug auf Einreisen, Aufnahmekapazitäten und den Stand der Vorsorge (bitte jedenfalls zu diesen Aspekten, vgl. Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe a v, vi und vii sowie b, c und d AMM-VO, die entsprechenden konkret übermittelten Daten nennen), und was genau beinhaltet die nationale Strategie Deutschlands zur Sicherstellung von Kapazitäten, die nach Artikel 7 AMM-VO der EU-Kommission zu übermitteln war (bitte ausführen)?
Zeitachse
- 07.11.2025 drucksache Mündliche Frage 21/2666 Fragen für die Fragestunde der 39. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 12. November 2025
- 12.11.2025 plenarprotokoll Mündliche Frage/Schriftliche Antwort 21/39 Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.