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Berücksichtigung des Kindeswohls bei der Ausgestaltung der Sanktionsregelungen im Gesetzentwurf für die Neue Grundsicherung

Vorgang 328021 Mündliche Frage · Nicht beantwortet wegen Nichtanwesenheit des Fragestellers · aktualisiert 16.12.2025 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, auch angesichts aktueller Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, nachdem in fast jedem dritten sanktionierten Bürgergeldhaushalt mindestens eine minderjährige Person lebt, eine Anpassung der Sanktionsregelungen im Gesetzentwurf für die &quot;Neue Grundsicherung&quot;, um sicherzustellen, dass das Kindeswohl nicht nur dadurch nicht gefährdet wird, dass nicht die Kosten der Unterkunft auf den Gesamthaushalt gekürzt werden (wie es der Gesetzentwurf bereits vorsieht), sondern dass auch das Gesamtbudget eines Haushalts, in dem Kinder leben, nicht eingeschränkt wird, damit die im Haushalt lebenden Kinder nicht in Mitleidenschaft gezogen werden, und falls nein, wie begründet die Bundesregierung diese Sanktionsmechanismen gegenüber Kindern, die davon unverschuldet mit betroffen sind (https://taz.de/Buergergeld/!6123184/)?

Zeitachse

  1. 07.11.2025 drucksache Mündliche Frage 21/2666 Fragen für die Fragestunde der 39. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 12. November 2025
  2. 12.11.2025 plenarprotokoll Nichtbeantwortung 21/39 Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.