Entkriminalisierung des Schwarzfahrens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, auch angesichts der parlamentarischen Beschlüsse und Rechtspraxen, in Bremerhaven, Bremen, Karlsruhe, Mainz, Wiesbaden, Köln, Bonn, Düsseldorf, Münster, Halle, Dresden, Leipzig, Potsdam, Frankfurt a. M. u. a., wo Fahren ohne Fahrschein in Bussen und Bahnen nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird, vor allem, um für die Steuerzahler kostenintensive und auch von SPD-Expertinnen und -Experten kritisierte Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden, die arme Menschen treffen, wenn diese das Bußgeld von 60 Euro nicht zahlen können (vgl. www.spiegel.de/auto/frankfurt-will-schwarzfahren-entkriminalisieren-a-01760ee8-ac50-441b-87f2-f1ada4f9750c und www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/noch-in-diesem-jahr-abschaffen-spd-experten-wollen-schwarzfahren-nicht-mehr-unter-strafe-stellen-10620055.html), eine Streichung von § 265a des Strafgesetzbuches (StGB), und falls nein, wie begründet die Bundesregierung die durch den Fortbestand von § 265a StGB weiterhin anfallenden Verwaltungs-, Gerichts- und Gefängniskosten für Menschen, deren "Verbrechen" darin besteht, kein Geld für einen Fahrschein aufbringen zu können?
Zeitachse
- 07.11.2025 drucksache Mündliche Frage 21/2666 Fragen für die Fragestunde der 39. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 12. November 2025
- 12.11.2025 plenarprotokoll Nichtbeantwortung 21/39 Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.