Geheimhaltung der Adressen von Opfern und Zeugen in Gerichtsverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen zur Geheimhaltung der Adressen von Opfern und Zeugen in unterschiedlichen Gerichtsverfahren wird die Bundesregierung umsetzen, um Gewalt oder Nötigung durch den Täter zu unterbinden, wie es die Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig in der Regierungsbefragung am 15. Oktober 2025 in Aussicht gestellt hat (vgl. Plenarprotokoll 21/33, S. 3553)?
Zeitachse
- 07.11.2025 drucksache Mündliche Frage 21/2666 Fragen für die Fragestunde der 39. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 12. November 2025
- 12.11.2025 plenarprotokoll Mündliche Frage/Mündliche Antwort 21/39 Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.