Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 - Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)
Aufgrund abnehmender gesellschaftlicher Akzeptanz und zunehmender Diskriminierung nicht-heteronormativer Lebensweisen (LSBTIQ) verfassungsrechtliche Absicherung der gegenwärtigen Rechtsprechung des BVerfG sowie Übernahme unionsrechtlicher und europäischer Diskriminierungsverbote, Aufnahme der sexuellen Identität in den Katalog spezieller Diskriminierungsverbote;<br /> Änderung Art. 3 Grundgesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 zur Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung (BVerfGE 124, 199)<br /> Art. 21 EU-Grundrechtecharta, Art. 10 Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Art. 1 Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, 02.12.2000, S. 16)<br /> Bericht der Gemeinsamen Verfassungskommission auf BT-Drs. 12/6000, S. 54<br /> Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 19/13123 (GESTA 19. WP C099) in geringfügig geänderter Fassung<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem beim BR eingebrachten Gesetzesantrag auf BR-Drs 313/25 GESTA C020
Zeitachse
- 07.10.2025 drucksache Gesetzentwurf 21/2027 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 - Einfügung des Merkmals sexuelle Ident
- 09.10.2025 plenarprotokoll 1. Beratung 21/31 Protokoll der 31. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.