Bundesmittel für die Umsetzung des EU-Klima-Sozialfonds im Haushaltsentwurf 2026
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum sind für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem EU-Klima-Sozialfonds (KSF) im Haushaltsentwurf 2026 weder Einnahmen noch für die Ko-Finanzierung notwendige Eigenanteile vorgesehen, und bedeutet dies, dass die Mittel im Jahr 2026 nicht abgerufen ("jahresscharf verausgabt") werden beziehungsweise, dass im Jahr 2026 keine der im bisher unveröffentlichten Klimasozial-Plan "gesteckten Meilensteine und Ziele" erreicht werden, die für einen leistungsorientierten Mittelabruf aus dem Klima-Sozialfonds notwendig sind (vgl. dazu Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1072, insbesondere zu Frage 13)?
Zeitachse
- 02.10.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1948 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.