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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 02.10.2025 · WP 21 · 21/1948 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1948 21. Wahlperiode 02.10.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 91 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 98 Banaszak, Felix (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 15 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Brantner, Franziska, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 31, 32 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 50, 80 Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 51, 52 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 92, 99 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 100 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Abgeordnete Nummer der Frage Göring-Eckardt, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 72, 73 Hilmer, Olaf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Hilse, Karsten (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 9 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 10, 55 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 65, 66, 67 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 84, 101, 102 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 5 Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 75, 76 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Abgeordnete Nummer der Frage Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 77 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 36, 37 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 69 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 57 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 11 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 58 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . 23, 24, 25 Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 70, 71, 105, 106 Abgeordnete Nummer der Frage Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 78 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 46, 96 Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47, 48 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 86, 87, 88 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 13, 43 Winklmann, Tina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 89 Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29, 30 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Zirwes, Jörg (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Drucksache 21/1948 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Banaszak, Felix (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Hilmer, Olaf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Lehmann, Sven (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Winklmann, Tina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Seite Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 15, 17 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Brantner, Franziska, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 20, 21 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 31, 32 Hilse, Karsten (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/1948 Seite Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 41, 42 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 43, 44 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Seite Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 46, 47 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 48 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Göring-Eckardt, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 52, 53 Winklmann, Tina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Zirwes, Jörg (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 55 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Drucksache 21/1948 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 59 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Seite Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 63, 64 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/1948 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Felix Banaszak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann und mit welchem Teilnehmerkreis (Unternehmen, Verbände und sonstige Organisationen) wird der vom Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigte „Stahlgipfel“ stattfinden? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 2. Oktober 2025 Zu dem vom Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigten Stahlgipfel sollen Vertreter aus Industrie, Gewerkschaften und den Ländern hinzugezogen werden. Zu den Details erfolgen derzeit Abstimmungen zwischen den beteiligten Ressorts. Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit darüber informieren. 2. Abgeordneter Olaf Hilmer (AfD) Ist es zutreffend, dass, wie mir zugetragen wurde, der beim Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) verortete Titel 894 24 „Zuschüsse für investierte Kulturmaßnahmen bei Errichtungen im Inland“ und hier speziell die Zuwendungsbaumaßnahme „Sanierung der Siedlung Blumläger Feld Celle“ – Aktenzeichen: K54-41012/14#89, beschlossen im Haushalt 2019, noch nicht freigegeben wurde, und wenn ja, warum nicht? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 1. Oktober 2025 Die Bundesmittel für das Vorhaben „Sanierung der Siedlung Blumläger Feld Nord, Celle“ stehen grundsätzlich vorbehaltlich der weiteren Haushaltsgesetzgebung sowie etwaiger Sperren und sonstiger Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Verfügung. Entscheidungen über Zeitpunkt und Höhe der Bewilligung hängen vom Planungsstand des Projektes sowie von der konkreten Verfügbarkeit von Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigungen in den jeweiligen jährlichen Bundeshaushaltsplänen ab, über die allein der Haushaltsgesetzgeber entscheidet. Nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2025 wird die Bundesregierung für die weitere Abstimmung auf die Zuwendungsempfängerin zukommen. 3. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Teilt, d. h. positioniert sich die Bundesregierung für die Einschätzung, unter anderem vertreten durch Dr. Josef Lange, dem Vorsitzenden des Rates für die deutsche Rechtschreibung, „[d]er Rat hat eine Überarbeitung des amtlichen Regelwerks und eine völlige Neufassung des amtlichen Wörterverzeichnisses beschlossen. Unsere Feststellung lautet: Wortbinnenzeichen wie Unterstrich, Gender-Stern, Doppelpunkt oder andere Sonderzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthographie. Diese Sonderzeichen als Bedeutungssignale innerhalb von Wörtern können nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufgenommen werden, weil sie derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig zu begründen sind“ (www.schwaebische.de/panorama/ gendern-duden-regeln-rechtschreibung-schule-un i-2679679, Stand: 24. September 2025), nämlich, dass das Gendern bundesweit nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufgenommen werden kann, und plant die Bundesregierung, diesbezügliche Gesetzentwürfe oder weitere Vorhaben in den Deutschen Bundestag einzubringen? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 2. Oktober 2025 Wortbinnenzeichen sind auch nach der Überarbeitung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung durch den Rat für die deutsche Rechtschreibung nicht Teil des Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung. Initiativen hierzu sind von der Bundesregierung nicht beabsichtigt. 4. Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Trifft es zu, dass die Bundesregierung – konkret der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Dr. Wolfram Weimer – mit einem inhaltlichen Programmvorschlag an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) für eine Jubiläumsschau zu 250 Jahren amerikanische Unabhängigkeitserklärung herangetreten ist, und falls ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung – konkret der BKM – ergriffen, um dabei die kuratorische Unabhängigkeit der SPK und die Kunstfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes zu gewährleisten? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 2. Oktober 2025 Der BKM Weimer tauscht sich regelmäßig mit der Präsidentin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) zu diversen Themen die Stiftung betreffend aus, auch zu den Ausstellungsplanungen der SPK und zu möglichen Ausstellungsideen. Ihr Ausstellungsprogramm gestaltet die SPK in eigener, kuratorisch unabhängiger Verantwortung. 5. Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Trifft es zu, dass die Bundesregierung – konkret der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer – zur Erarbeitung einer Veranstaltung anlässlich des 250. Jahrestags der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung den Kulturmanager Walter Smerling einbezogen hat, und falls ja, auf welcher Grundlage, und durch wen wurde diese Auswahl getroffen? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 2. Oktober 2025 Der BKM hat niemanden zur Erarbeitung einer Veranstaltung einbezogen. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was ist die Haltung der Bundesregierung zu der vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer geforderten Zerschlagung von Google (www.heise.de/news/K ulturstaatsminister-Weimer-Google-sollte-zerschl agen-werden-10661975.html), und unternimmt die Bundesregierung konkrete Schritte auf nationaler sowie europäischer Ebene, um Google zu zerschlagen, und wenn ja, welche? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 29. September 2025 Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission als unabhängige Wettbewerbsbehörde in der konsequenten Durchsetzung des bestehenden Rechtsrahmens. Die Äußerung des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer ist vor diesem Hintergrund zu verstehen. 7. Abgeordnete Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie erklärt die Bundesregierung die im „Schwerpunktepapier zum Bundeshaushalt 2026“ (S. 39) genannte Zahl von rund 9.200 teilnehmenden Hochschulathletinnen und -athleten sowie Offiziellen bei der Universiade, die im „Faktenbrief Nummer 5/2025 des Bundesinstituts für Sportwissenschaft“ mit 6.233 Athletinnen und Athleten deutlich niedriger angegeben wird, und auf welchen Datengrundlagen beruhen die unterschiedlichen Zahlenangaben? Antwort der Staatsministerin Dr. Christiane Schenderlein vom 1. Oktober 2025 Die unterschiedlichen Zahlen ergeben sich daraus, dass von den rund 9.200 Teilnehmern bei der Universiade alle Delegationsmitglieder umfasst sind. Neben den Athletinnen und Athleten sind dies die Offiziellen, wie beispielsweise Trainer, Betreuer oder medizinisches Personal. Die vom Bundesinstituts für Sportwissenschaft angeführten 6.233 Athletinnen und Athleten sind hierin enthalten. Datengrundlagen haben die World University Games gGmbH (Durchführungsgesellschaft), die Fédération Internationale du Sport Universitaire (FISU, internationaler Hochschulsportverband) und der Allgemeine Deutsche Hochschulsportverband (adh) geliefert. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 8. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Wird sich Deutschland der Initiative von Spanien und Brasilien anschließen, die Besteuerung von Superreichen weltweit voranzubringen (siehe https://news.un.org/en/story/2025/07/1165146), und liefen dazu bereits Gespräche der Bundesregierung mit diesen beiden Staaten (bitte ggf. auflisten, wann und wer)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 29. September 2025 Gerecht ausgestaltete nationale Steuersysteme können ebenso wie globale Steuerkooperation zentrale Beiträge zur Verringerung von Ungleichheit leisten. Die Bundesregierung setzt sich daher mit Nachdruck dafür ein, aggressive Steuergestaltung, Steuerkriminalität und Steuervermeidung weltweit zu bekämpfen. Es ist daher essentiell, dass jede und jeder seinen fairen Beitrag leistet und entsprechend seiner Leistungsfähigkeit Steuern zahlt und zum Gemeinwohl beiträgt. Das gilt selbstverständlich gleichermaßen für sehr wohlhabende Privatpersonen (High-Net Worth Individuals – HNWI). Eine wirksame Durchsetzung bestehender Steueransprüche scheitert oftmals an mangelnder Transparenz, insbesondere dann, wenn Vermögenswerte verschleiert werden. Hier sieht die Bundesregierung einen wichtigen Ansatzpunkt. Mit der unter brasilianischer G20-Präsidentschaft verabschiedeten gemeinsamen Erklärung der Finanzminister („G20 Ministerial Declaration on International Taxation Cooperation“) sowie dem Kommuniqué der G20-Finanzminister und Notenbankgouverneure vom 24. Oktober 2024 unterstützt die Bundesregierung eine engere internationale Zusammenarbeit und Maßnahmen, um eine effektive Besteuerung von sehr wohlhabenden Privatpersonen weltweit sicherzustellen. 9. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen der aktuellen Haushaltsaufstellung sicher, dass die Haushaltsmittel des Ressorts rechtssicher zugewiesen und verausgabt werden können, wenn nach derzeitiger Lage – insbesondere angesichts der parallelen Beratungen von zwei Haushaltsjahren – keine klar niedergelegten Verwaltungsvorschriften bzw. Ressortzuschnitte vorliegen, die eine eindeutige Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Bundesministerien gewährleisten (z. B. Ressortzuständigkeiten zwischen dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und dem Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 30. September 2025 Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass die zeitweise Überlappung von Haushaltsaufstellungsverfahren nichts Außergewöhnliches darstellt. Im Gegenteil: In einem sog. Nachwahljahr stellt dies – zumindest auf Seiten der Exekutive – den Regelfall dar. Dabei ist es auch in der Vergangenheit regelmäßig zu Ressortumbildungen gekommen. Mit Verkündung des Haushaltsgesetzes 2025 im Bundesgesetzblatt tritt dieses und der zugehörige Bundeshaushaltsplan 2025 rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft. Der Haushaltsplan bildet dabei in seiner Struktur und in den jeweiligen Mittelzuweisungen an die einzelnen Bundesressorts und obersten Bundesbehörden im Regelfall die zum Zeitpunkt der parlamentarischen Beschlussfassung über den Haushalt bereits vereinbarten und sowohl strukturell als auch rechnerisch bereits abbildbaren Zuständigkeiten ab. In diesem Rahmen können die jeweils zuständigen Beauftragten für den Haushalt im Sinne des § 9 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) als für den Haushaltsvollzug Zuständige und unter Beachtung etwaiger im Haushalt oder gesetzlich geregelter Beschränkungen über die zugewiesenen Mittel für die im Haushaltsplan vorgesehenen Zwecke verfügen. Soweit zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch keine finale Grundlage geschaffen werden konnte bzw. es im Rahmen des Haushaltsvollzuges zu Veränderungen der Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Ressorts kommt, besteht nach § 50 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) die rechtliche Möglichkeit, dass die Bundesregierung Mittel und Planstellen umsetzen kann, wenn Aufgaben von einer Verwaltung auf eine andere Verwaltung übergehen. Entscheidend für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel ist dabei die vom Haushaltsgesetzgeber vorgegebene sog. Zweckbestimmung des Titels (vgl. § 17 Absatz 1 BHO), die bei einer Mittelumsetzung nicht verändert werden kann. In solchen Fällen der Haushaltsmittelumsetzung bedarf es keines besonderen Beschlusses der Bundesregierung, wenn die beteiligten Bundesministerien und das Bundesministerium der Finanzen über die Umsetzung einig sind. Auf diese Weise unterjährig erfolgte Veränderungen werden im Haushaltsplan des nächsten oder – soweit wegen der parlamentarischen Abläufe zeitlich nicht mehr möglich – spätestens des übernächsten Haushaltsjahres entsprechend berücksichtigt. In Abschnitt XVIII seines Organisationserlasses vom 6. Mai 2025 hat der Bundeskanzler u. a. angeordnet, dass die über die im Organisationserlass bereits geregelten Sachverhalte hinausgehenden Einzelheiten des Übergangs (von Aufgaben, Planstellen und Stellen sowie Personal- und Sachmitteln) zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt werden und sodann dem Chef des Bundeskanzleramtes mitzuteilen sind. 10. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zielt die Bundesregierung bei der Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität darauf, von den 500 Mrd. Euro mindestens 100 Mrd. Euro in Ostdeutschland zu investieren, und wenn ja, wie sollen diese unter den Bundesländern aufgeteilt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 1. Oktober 2025 Laut Artikel 143h Absatz 2 des Grundgesetzes stehen 100 Mrd. Euro des Sondervermögens für Investitionen der Bundesländer in deren Infrastruktur zur Verfügung. Laut Gesetzentwurf zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und- Kommunal-Infrastrukturfinanzierunggesetz – LuKIFG) ist die Verteilung der Mittel unter den Ländern in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel geplant. Bezüglich des restlichen Anteils des Sondervermögens kann darüber hinaus im Vorhinein keine Aussage zur Verteilung getroffen werden. Der Bundeshaushalt hat eine maßnahmen- und aufgabenbezogene Sichtweise. Er wird nach fachlichen Gesichtspunkten aufgestellt. Eine generelle Regionalisierung oder umfassende regionalbezogene Spezifizierung des Bundeshaushalts, zum Beispiel nach Bundesländern, wird grundsätzlich nicht vorgenommen. 11. Abgeordnete Karoline Otte (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie lauten die Eckpunkte der Bundesregierung zur Umsetzung der angekündigten kommunalen Altschuldenlösung (www.wiwo.de/politik/deutsch land/cdu-parteitag-merz-altschuldenhilfe-soll-anfa ng-2026-greifen/100151695.html), die zum 1. Januar 2026 wirksam werden soll, und wie ist der Zeitplan für die anstehende Gesetzesberatung (bitte geplante Beratungsabfolge mit Datum angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 30. September 2025 Die Bundesregierung arbeitet an Eckpunkten zur gesetzlichen Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerten Entlastung bei den kommunalen Altschulden und den hiermit im Zusammenhang vereinbarten Vorhaben der Entlastung der finanzstarken Länder im Rahmen des Bund-Länder-Finanzausgleichs und der Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Finanzierungslasten des Anspruchs- und Anwartschaften-Überführungsgesetzes (AAÜG). Die gesetzlichen Regelungen hierzu sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Ein Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren wird aktuell erarbeitet. 12. Abgeordnete Sarah Vollath (Die Linke) Welche Mitglieder der Bundesregierung würden in welchem Umfang von der im Rahmen des Arbeitsmarktstärkungsgesetzes geplanten Einführung eines Steuerfreibetrags bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze (sogenannte Aktivrente) in Höhe von 2.000 Euro monatlich profitieren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 2. Oktober 2025 Die Beratungen zur konkreten Ausgestaltung der sogenannten Aktivrente sind aktuell noch nicht abgeschlossen. Schlussfolgerungen bleiben insoweit dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. 13. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Nutzung des „Russischen Hauses“ im Einklang mit dem europäischen Sanktionsregime steht, und wurden seitens der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden Maßnahmen unternommen, um die bestehenden Sanktionen gegenüber der russischen Regierungsagentur „Rossotrudnitschestwo“, die das „Russische Haus“ betreibt, durchzusetzen bzw. zu überwachen, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 30. September 2025 Die Europäische Union hat gegen die Kulturagentur Rossotrudnitschestwo, die das Russische Haus in Berlin betreibt, am 21. Juli 2022 restriktive Maßnahmen im Rahmen des Anhangs I der EU-Verordnung Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, verhängt. Rechtsfolge der Sanktionierung ist die Einfrierung von Vermögenswerten sowie ein wirtschaftliches Bereitstellungsverbot (Artikel 2 der EU-Verordnung Nr. 269/2014). Die für Sanktionsdurchsetzung zuständigen Stellen, wie die unter dem Dach der Zollverwaltung angesiedelte Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS), überwachen diese Verbote. Die ZfS hat nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) die Aufgabe, die Durchsetzung der vom Rat der Europäischen Union beschlossenen Finanzsanktionen hinsichtlich der in den Sanktionsverordnungen gelisteten Personen und Entitäten in Deutschland zu gewährleisten. Ihr obliegt in diesem Zusammenhang u. a. die gefahrenabwehrrechtliche Ermittlung und ggf. Sicherstellung von Vermögenswerten gelisteter Personen und Entitäten im Inland, die nach der EU- Finanzsanktionsverordnung einer Verfügungsbeschränkung unterliegen (vgl. § 1 SanktDG), wenn und soweit eine Gefahr für einen Sanktionsverstoß vorliegt. Das gilt auch in diesem Fall. Die Verfolgung von strafrechtlich relevanten Sanktionsverstößen obliegt den Staatsanwaltschaften des Landes Berlin. 14. Abgeordnete Anne Zerr (Die Linke) Wie hoch sind die erwarteten Steuermindereinnahmen für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die steuerrechtliche Maßnahme „Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen (§ 3b Absatz 4 – neu – des Einkommensteuergesetzes)“, die im Referentenentwurf eines Arbeitsmarktstärkungsgesetzes des Bundesministeriums der Finanzen vorgesehen ist? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 2. Oktober 2025 Mangels Veröffentlichung eines offiziellen Referentenentwurfs zu einem sogenannten „Arbeitsmarktstärkungsgesetz“ des Bundesministeriums der Finanzen und Finalisierung einer konkreten Umsetzung kann zu etwaigen finanziellen Auswirkungen keine Auskunft gegeben werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 15. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Akteure plant die Bundesregierung zur Erfüllung der Monitoringverpflichtungen aus Artikel 10 Absatz 2 der Screening-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1356) sowie Artikel 43 Absatz 4 der Asylverfahrens-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1348) einzusetzen, und, soweit überhaupt, zu welchem haushalterischen Einzelplan sieht die Bundesregierung Mehrbedarf, um dem Monitoring in Durchführung der genannten Überwachungsmechanismen gerecht zu werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 1. Oktober 2025 Die Bundesregierung prüft, welche Stellen für den unabhängigen Überwachungsmechanismus in Frage kommen. Dazu gehören insbesondere die auch in Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1352 referenzierten Stellen. Dort heißt es, dass die nationalen Bürgerbeauftragten und die nationalen Menschenrechtseinrichtungen, einschließlich der im Rahmen des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) eingerichteten nationalen Mechanismen zur Verhütung von Folter sich an der Anwendung des unabhängigen Überwachungsmechanismus beteiligen und ganz oder teilweise dazu bestellt werden können, Aufgaben des unabhängigen Überwachungsmechanismus auszuüben. Davon hängt ab, wie der unabhängige Überwachungsmechanismus haushaltsseitig umzusetzen sein wird. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. 16. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welcher Form finden die „technischen Kontakte“ mit afghanischen Vertretern (Zitat des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt, vgl. www.tagesschau.de/inland/afghanistan-abschiebu ngen-taliban-104.html) in Bezug auf das Vorhaben der Bundesregierung, Abschiebungen nach Afghanistan selbst zu ermöglichen, statt (telefonische oder digitale Kommunikation oder persönliche Gespräche, beispielsweise auf Arbeits- oder Leitungsebene von Bundesministerien oder Ähnlichem), und welche Zugeständnisse ist die Bundesregierung bereit, der islamistischen Terrororganisation Taliban im Austausch für die Aufnahme von abzuschiebenden afghanischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zu geben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 1. Oktober 2025 Die Bundesregierung steht auf verschiedenen Wegen auf technischer Ebene, das heißt in diesem Zusammenhang unterhalb der politischen Ebene, mit Vertretern des afghanischen De-facto-Regimes in Kontakt. Deutschland hat die diplomatischen Beziehungen zu dem Staat Afghanistan nicht abgebrochen. Die Bundesregierung erkennt das De-facto- Regime der Taliban nicht als rechtmäßige Regierung Afghanistans an. Die vorbereitendenden internen Abstimmungen der Bundesregierung für Gespräche zu auswärtigen Angelegenheiten unterfallen als laufende Willensbildung dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, wozu sich die Bundesregierung nicht äußert. 17. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Wie hoch schätzt die Bundesregierung angesichts der laut Bundeskriminalamt (BKA) im Jahr 2024 im Rahmen von Auslandsstraftaten polizeilich registrierten 513.518 Betrugsdelikten und einer Aufklärungsquote bei Betrugskriminalität im Rahmen von Auslandstaten bei nur 5,1 Prozent (www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/K urzmeldungen/250425_Entwicklung_Betrugskrim inalit%C3%A4t.html) die Dunkelziffer bei den offiziell im Jahr 2024 registrierten 421 Fällen von „bandenmäßigem Leistungsmissbrauch“ beim Bürgergeld, und welche, in Zahlen ausgedrückt, konkret messbare Verbesserung der Aufklärungsquote strebt die Bundesregierung mit ihrem geplanten „Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch“ an, gerade angesichts der „spürbaren Verbesserungen für Bürger“ (www.tagesspiegel.de/po litik/regierungserklarung-von-merz-menschen-sol len-schon-im-sommer-spuren-es-geht-voran-1368 9112 .html) und des „Herbstes der Reformen“ (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesta g-generaldebatte-weidel-merz-100.html), beides durch den Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. Oktober 2025 Der Bundesregierung liegen zu der angesprochenen Dunkelziffer bei Fällen des bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs keine Informationen zu möglichen Fallzahlen vor. Das geplante „Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch“ soll die Ressourcen zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs im Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB III) und der Familienkasse bündeln und so rechtskreisübergreifend noch effizienter gegen Sozialleistungsmissbrauch vorgehen. Dafür soll die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesagentur für Arbeit, aber auch mit anderen Behörden wie der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll oder der Deutschen Rentenversicherung gestärkt werden, um Leistungsmissbrauch aufzuklären und zukünftig zu unterbinden. 18. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Welche konkreten Auswahlkriterien hat die Bundesregierung – bzw. haben die meldeberechtigten Stellen – seit 2021 im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan angewandt, um afghanische Staatsangehörige für eine Aufnahme in Deutschland zu bestimmen, und wie viele Personen wurden nach den einzelnen Kriterien (z. B. Tätigkeit als Ortskraft, besondere Gefährdung, Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen oder Minderheiten, humanitäre Einzelfälle) in den Jahren von 2021 bis 2025 jeweils ausgewählt (bitte nach Auswahlkriterium aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 29. September 2025 Die jeweiligen Voraussetzungen und Kriterien für eine Aufnahmezusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan können der Anordnung des Bundesministeriums des Innern gemäß § 23 Absatz 2, i. V. m. § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zur Aufnahme von besonders gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen aus Afghanistan vom 19. Dezember 2022 entnommen werden. Auf dieser Grundlage erteilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 3.087 Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan. Darüberhinausgehende statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. 19. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Erstellung und den Vertrieb gefälschter B1- Sprachzertifikate sowie von Zertifikaten in Verbindung mit dem Politik- und Gesellschaftstest „Leben in Deutschland“ (www.n-tv.de/politik/Bet rugsmasche-oeffnet-Weg-zum-deutschen-Pass-art icle26018227.html), die u. a. im Rahmen des Einbürgerungsprozesses, bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bzw. im Rahmen des Chancen-Aufenthaltsrechts zum Übergang von einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG benötigt werden, zukünftig zu unterbinden, und wenn ja, welche, und welche Informationen liegen der Bundesregierung über das bisherige Ausmaß gefälschter Zertifikate und hiermit erteilter Einbürgerungen bzw. dauerhafter Aufenthaltserlaubnisse vor? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 29. September 2025 Die Bundesregierung nimmt diese Vorfälle sehr ernst. Einen wesentlichen Ansatzpunkt, mit dem der Erstellung und dem Vertrieb gefälschter B1-Sprachzertifikate sowie von Zertifikaten in Verbindung mit dem Politik- und Gesellschaftstest „Leben in Deutschland“ entgegengewirkt werden kann, sieht die Bundesregierung in der eingehenden Prüfung der Echtheit der Zertifikate und persönlichen Vorsprachen, durch die auffällig wird, wenn die bescheinigten Kenntnisse tatsächlich nicht vorliegen. Hierbei unterstützt der Bund die Ausländer- und Einbürgerungsbehörden. Ein weiterer Ansatzpunkt ist die konsequente Strafverfolgung bei Verdacht auf Erstellung oder Vertrieb sowie bei der Vorlage gefälschter Zertifikate. Auch die Rücknahme der Einbürgerung kommt in Betracht, wenn diese durch arglistige Täuschung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für die Einbürgerung gewesen sind, erwirkt worden ist. Stellt sich nach Erteilung eines Aufenthaltstitels heraus, dass über die jeweiligen Voraussetzungen getäuscht wurde, kann der Aufenthaltstitel mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Zur Verhinderung von Fälschungen wird bei den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellten Zertifikaten zudem eine Verschärfung der Sicherheitsmerkmale geprüft. Zu der Anzahl gefälschter Sprach- und sonstiger Zertifikate, die in einbürgerungs- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren vorgelegt wurden, liegen der Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor. 20. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Welche Ergebnisse konnten nach Ansicht der Bundesregierung im Rahmen des Erfahrungsaustausches zur demografischen Entwicklung mit anderen EU-Partnern bislang erzielt werden, und welche inhaltlichen Schwerpunkte strebt sie in diesem Bereich zukünftig an (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 21/1482)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. Oktober 2025 Ebenso wie die Bundesregierung betonen die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission, dass sich die demografische Entwicklung auf zahlreiche Lebensbereiche und damit auch auf zahlreiche Politikbereiche bezieht, die voneinander abhängen und die sich gegenseitig bedingen. Entsprechend adressieren Beschlüsse auf EU-Ebene diese verschiedenen Aspekte, beispielsweise in den Schlussfolgerungen des Rates zur Bewältigung des demografischen Wandels in Europa vom 12. Dezember 2023 und dem Instrumentarium der EU-Kommission zur Bewältigung des demografischen Wandels, das den Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen in den Bereichen Unterstützung von Eltern, Stärkung und Kompetenzentwicklung der jüngeren Generation, Stärkung der Handlungsfähigkeit älterer Menschen und Adressierung des Arbeitskräftemangels durch gesteuerte legale Migration in Ergänzung der Mobilisierung von Talenten aus der EU empfiehlt. In diesen Bereichen liegen daher auch künftig inhaltliche Schwerpunkte der Bundesregierung. 21. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Wird bei der Erfassung von politisch motivierter Kriminalität (PMK) unter anderem nach der geltenden „Ausfüllanleitung zur Kriminaltaktischen Anfrage in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KTA-PMK) Stand: 30. Oktober 2024 – Gültig ab 1. Januar 2025“ berücksichtigt, ob die Tat erwartbar eine politische Reaktion von hochrangigen Politikern auslöst, und der Täter um diese Tatsache wissen kann oder das Eintreten der politischen Reaktion billigend in Kauf nimmt und eine politische Reaktion auch tatsächlich eingetreten ist, und wenn ja, kann nach geltenden Grundsätzen eine Tat dennoch als unpolitisch motiviert bewertet werden und eine nicht erfolgte Bewertung als „politisch motivierte Straftat“ entsprechend der Kriterien der „Ausfüllanleitung‘ erfolgen, beispielhaft vor dem Hintergrund des Vorfalls in Aachen, wo nach Medienberichten mutmaßlich Verwandte des Betreibers eines Lokals dieses selbst verwüstet haben und wo in Rede steht, dass politische Botschaften nur zur Tarnung hinterlassen wurden (www.bild.de/regional/nordr hein-westfalen/aachen-wirtssoehne-sollen-lokal-s elbst-angezuendet-und-beschmiert-haben-687a67 773e67c8722e9b49a3)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 1. Oktober 2025 Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK) stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder „Themenfeldern“ (u. a. dem Unterthemenfeld „gegen Medien“ im Oberthemenfeld „Konfrontation/Politische Einstellung“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten „Phänomenbereich“ (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet. Die Einstufung einer Straftat hinsichtlich einer etwaigen politischen Motivation erfolgt anhand der folgend angeführten, bundesweit gültigen Definition. Die Bewertung bezieht sich bei Motivbündeln auf das handlungsleitende Motiv. Für die Einstufung als politisch motivierte Straftat ist es erforderlich, dass die politische Motivation für die Tat ursächlich ist, das reine „Auch-Vorhandensein“ dieses Motivs ist nicht ausreichend. Sollte ein anderes Motiv als handlungsleitend ermittelt werden (z. B. Bereicherungsabsicht), erfolgt keine Zuordnung zur politisch motivierten Kriminalität. Der politisch motivierten Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie – den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten; – sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben; – durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden; – gegen eine Person wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements gerichtet sind bzw. unmittelbar aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/ geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. Diese Straftaten können sich unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/ eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g. gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten. Darüber hinaus werden Tatbestände gemäß den §§ 80a–83, 84–86a, 87– 91, 94–100a, 102, 104, 105–108f, 109–109h, 129a, 129b, 130, 192a, 234a, 234b oder 241a des Strafgesetzbuchs (StGB) sowie des Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) erfasst, weil sie Staatsschutzdelikte sind, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann. Informationen zu dem in Ihrer Frage genannten Einzelsachverhalt aus Aachen liegen mit Abfragedatum 24. September 2025 in der zentralen PMK-Fallzahldatei des BKA nicht vor. 22. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Werden vor dem Hintergrund, dass am Sonntag, dem 21. September 2025, auf der A 3 zwischen Pocking und Passau keine Grenzkontrollen der Bundespolizei stattfanden, an Sonntagen generell keine Grenzkontrollen durchgeführt, und welchen Grund hat die Aussetzung der Grenzkontrollen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. Oktober 2025 Die Bundespolizei setzt die auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern vorübergehend wiedereingeführten und zwischenzeitlich verlängerten Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengen- Binnengrenzen, u. a. auch an der deutsch-österreichischen Landgrenze, weiterhin um. Dabei nimmt die Bundespolizei weiterhin – auch an der deutsch- österreichischen Landgrenze – die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen nach den jeweiligen grenzpolizeilichen Erfordernissen lageabhängig und mit Augenmaß vor. Umfang, Intensität, der konkrete Ort und die konkrete Dauer der jeweiligen Kontrollen sind u. a. abhängig von der Lageentwicklung und den verkehrsinfrastrukturellen Gegebenheiten vor Ort und können daher regional unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein. In diesem Zusammenhang prüfen die regional zuständigen Behörden der Bundespolizei sowie die örtlich zuständigen Dienststellen der Bundespolizei fortlaufend auch mögliche Flexibilisierungen und Priorisierungen für einzelne Grenzabschnitte. 23. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen anvisiert, oder wird sie dies tun, um dem aus meiner Sicht zunehmend um sich greifenden Problem antisemitischer Straftaten, die auf religiöser oder ausländischer Ideologie begründet sind, zu begegnen, und wenn ja, welche, (vgl. Bild – www.bild.de/politik/inland/dramatischer- anstiegantisemitische-straftaten-in-sachsen-verfuenffach t-68d39b364a958e24fe6c0179 und Website des Bundeskriminalamtes – www.bka.de/DE/Unsere Aufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen202 4/PMKZahlen2024_node.html, abgerufen am 24. September 2025)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 29. September 2025 Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern stehen insbesondere in Anbetracht der gegenwärtigen von Ihnen angesprochenen Lage in engem und vertrauensvollem Austausch, um die Bedrohungslage laufend zu bewerten und notwendige Maßnahmen zum Schutz jüdischer und israelischer Einrichtungen zu treffen. Sie gehen Hinweisen zu möglichen extremistischen Bestrebungen wie auch strafrechtlich relevanten Handlungen konsequent nach und prüfen kontinuierlich sämtliche Bekämpfungsmöglichkeiten, die der Rechtsstaat bereithält. Nach dem beispiellosen terroristischen Angriff der HAMAS auf Israel am 7. Oktober 2023 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) am 2. November 2023 die Betätigung der HAMAS sowie den HAMAS-Unterstützer-Verein „Samidoun“ verboten. Beide Verbote sind unanfechtbar. Über die sicherheitspolitische Bedeutung hinaus haben die Verbote auch konkrete, positive Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Deutschland entfalten können. Die in den Verboten enthaltene Auffassung, dass die Parole „From the river to the sea“ Kennzeichen beider Vereinigungen und ihre Verwendung somit strafbar ist, hat in vielen Fällen dazu geführt, dass Versammlungen mit entsprechenden Auflagen belegt wurden und strafrechtliche Verurteilungen erfolgten. Mit einem Rundschreiben vom 31. Oktober 2024 konkretisierte das BMI seine Rechtsauffassung dahingehend, dass auch das „rote Dreieck“ ein verbotenes Kennzeichen der HAMAS sei. Somit leisten die Verbote einen maßgeblichen Beitrag, die Verbreitung von Hass gegen Jüdinnen und Juden in Deutschland erfolgreich einzudämmen. Für detailliertere Einordnungen zu den Auswirkungen des Nahostkonfliktes auf Antisemitismus in Deutschland verweist die Bundesregierung auf die Ausführungen im Verfassungsschutzbericht 2024, dort auf das Sonderkapitel „Auswirkungen des Nahostkonflikts und Antisemitismus“, auf den Seiten 47 bis 62. Das BMI hat zudem am 24. Juli 2024 das „Islamische Zentrum Hamburg e. V.“ (IZH) mit seinen bundesweiten Teilorganisationen verboten. Das IZH verbreitete als direkte Vertretung des iranischen „Revolutionsführers“ die Ideologie der sogenannten „Islamischen Revolution“ in der Bundesrepublik Deutschland. Statt einer Gesellschaft auf Basis der vom Grundgesetz geschützten freiheitlich-demokratischen Grundordnung wurde durch das IZH und seine Teilorganisationen die Errichtung einer autoritär-theokratischen Herrschaft propagiert. Das IZH verbreitete nicht zuletzt einen aggressiven Antisemitismus unter seinen Anhängern. Überdies unterstützte es die in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegte Terrororganisation „Hizb Allah“. Mit der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben (NASAS) legte die Bundesregierung am 30. November 2022 erstmals eine Strategie vor, die ausschließlich auf die Bekämpfung von Antisemitismus und die Förderung jüdischen Lebens zielt. Die NASAS ist das Ergebnis eines rund zweijährigen intensiven Arbeits- und Diskussionsprozesses aller staatlichen Ebenen und vieler engagierter Akteure quer durch unsere Gesellschaft. Insbesondere wurde die Perspektive von Jüdinnen und Juden konsequent miteinbezogen. Zudem sieht die NASAS die dauerhafte Vernetzung aller staatlichen Ebenen vor: So hat eine eigens ins Leben gerufene Geschäftsstelle für die Bund-Länder- Kommission der Antisemitismusbeauftragten beim Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus im August 2023 ihre Arbeit aufgenommen. Das BMI hat federführend im Dezember 2024 einen Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland vorgelegt, der den Bundestag bilanzierend über die Maßnahmen der Ressorts unterrichtet und Empfehlungen zur Verbesserung ausspricht. Diese Bundesregierung setzt sich nun nachhaltig für die Umsetzung seiner Empfehlungen ein. Dazu zählen insbesondere: • stärkere Evaluierung und Koordinierung vorhandener Programme und Projekte, • Wissenserweiterung und bessere Vernetzung des Wissens durch Forschungsausbau, • stärkere Berücksichtigung der Lebensrealität von Jüdinnen und Juden in Deutschland (Betroffenenperspektive). Das BMI wirkt in der im Auftrag der Innenministerkonferenz (IMK) eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Handlungsbedarf aufgrund zunehmender antisemitischer und antiisraelischer Hetze vor dem Hintergrund des Nahost-Konflikts“ mit. Der Jahresbericht für Präventionsmaßnahmen gegen Antisemitismus für das Jahr 2025 wurde in der IMK beschlossen. Auf EU-Ebene initiierte das BMI gemeinsam mit Österreich einen Austausch zu Antisemitismus im Rahmen einer Project based Collaboration (PbC) im Rahmen des EU Knowledge Hub on Prevention of Radicalisation. Ziel ist es, den Austausch der EU-Staaten zu Prävention von Antisemitismus zu fördern. Ergebnisse sind unter anderem ein Praxishandbuch für Antisemitismusbekämpfung im Kontext Extremismusprävention und eine EU-weite Online-Übersicht von Projekten und Maßnahmen, die sich gegen Antisemitismus einsetzen. Das BMI förderte eine wissenschaftliche Fachtagung an der Universität Münster im November 2024, die sich mit Antisemitismus im Islamismus befasste. Unter der Leitung von Prof. Dr. Mouhanad Khorchide wurde hier der aktuelle Stand der Antisemitismusforschung vorgestellt sowie die Praxis des schulischen und universitären Umgangs mit Antisemitismus diskutiert. 24. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode Afghanen auf Veranlassung der Bundesregierung hin aus Afghanistan nach Deutschland eingeflogen, und wenn ja, wie viele, und sind weitere entsprechende Flüge bis Ende des Jahres 2025 geplant (vgl. Junge Freiheit – https://jungefreiheit.de/polit ik/deutschland/2025/der-naechste-afghanen-fliege r-ist-auf-dem-weg-nach-deutschland, abgerufen am 24. September 2025)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 30. September 2025 Es wurden in dem in Ihrer Frage genannten Zeitraum keine Flüge aus Afghanistan nach Deutschland veranlasst. In allen Aufnahmeverfahren aus Afghanistan erfolgt das Ausreiseverfahren grundsätzlich über Pakistan. Flüge aus Afghanistan finden seit dem Ende der Evakuierungsmaßnahmen Ende August 2021 nicht mehr statt. Seit September 2025 sind insgesamt 75 afghanische Staatsbürger im Rahmen der Aufnahmeverfahren nach Deutschland eingereist. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Personen, bei denen rechtkräftige Gerichtsbeschlüsse die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet haben, die Einreise der Personen zu ermöglichen und ihnen dafür die erforderlichen Visa auszustellen. Alle diese Personen haben das Aufnahmeverfahren und die Sicherheitsprüfungen vollständig durchlaufen. Die potentielle Anzahl der Einreisen richtet sich danach, ob sich aus den laufenden Prüfungen im Einzelfall ergibt, dass die Aufnahme- und Einreisevoraussetzungen vorliegen. In Fällen, in denen die Personen nicht alle Voraussetzungen erfüllen, z. B. Sicherheitsüberprüfungen negativ verlaufen, wird eine Aufnahme bzw. Einreise abgelehnt. 25. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Sieht die Bundesregierung Anlass dazu, die sogenannte Antifa in Deutschland zu verbieten, und wenn nein, warum nicht (vgl. Tichys Einblick – www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/u ngarn-eu-niederlande-antifa-terrorgruppe, abgerufen am 24. September 2025)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 30. September 2025 Nach Gewalttaten oder Ausschreitungen von Linksextremisten, aber auch bei Aufrufen oder Kundgebungen, die sich gegen Rechtsextremisten oder vermeintliche „Faschisten“ richten, wird häufig von „der Antifa“ gesprochen, geschrieben oder gar ihr Verbot gefordert. Tatsächlich tauchen in diesen Zusammenhängen oftmals verschiedene regionale Gruppierungen auf, die das Wort „Antifa“ in ihrem Namen tragen. Auch ist das „Antifa“-Symbol regelmäßig bei Demonstrationen, Veranstaltungen, auf Plakaten oder im Internet zu sehen. Wer in Bezug auf den Linksextremismus von „der Antifa“ spricht, meint damit die „Antifaschistische Aktion“. Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in Deutschland mehrere lokale Gruppierungen und Initiativen, die sich in lockeren Verbindungen, oft zeitlich begrenzt und mit wechselnden Personen, unter dieser Bezeichnung zusammenfinden. Im Gegensatz dazu verfügt die „Antifaschistische Aktion Süd“ („Antifa Süd“), zu der sich Ende 2021 acht regionale Antifa-Gruppierungen aus Baden- Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz zusammengeschlossen haben, über feste Strukturen und strebt als zu erreichendes Fernziel die Etablierung einer bundesweiten Antifa an. Die Antifa Süd ist ein Beobachtungsobjekt des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Auch bei weiteren Beobachtungsobjekten des BfV, beispielsweise dem kommunistischen Bündnis „...ums Ganze!“, sind unter den Mitgliedsgruppen auch regionale Antifa-Gruppierungen zu finden. Derzeit liegt aber eine bundesweit klar umgrenzte Organisation, die die Bezeichnung „Antifa“ als Alleinstellungsmerkmal führt, zumindest für eine gewisse Dauer in verfestigten Strukturen agiert und über eine klare Mitgliedschaft verfügt, nach Kenntnis der Bundesregierung nach wie vor noch nicht vor. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung generell nicht zu Verbotsüberlegungen, unabhängig davon, ob zu solchen Überlegungen im Einzelfall Anlass besteht. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass potenziell Betroffene ihr Verhalten danach ausrichten und dadurch die Wirksamkeit operativer behördlicher Maßnahmen beeinträchtigt oder vereitelt werden können. 26. Abgeordnete Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann plant die Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag vereinbarte NSU- Dokumentationszentrum (NSU = Nationalsozialistischer Untergrund) in Nürnberg zu eröffnen (bitte Zeitplan ausführen), und wie stellt sie sicher, dass die Perspektiven von Angehörigen der Opfer in die Konzeption des Zentrums maßgeblich einfließen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 30. September 2025 Nach aktueller Planung soll Ende 2025 das Gesetzgebungsverfahren zur Errichtung der Stiftung „Dokumentation und Gedenken NSU-Komplex“ (Arbeitstitel) eingeleitet werden, so dass das Stiftungsgesetz voraussichtlich im vierten Quartal 2026 in Kraft treten kann. Parallel zum Gesetzgebungsverfahren arbeitet die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) bereits an der Konzipierung einer Wanderausstellung und der Einrichtung eines digitalen Wissensraums zum NSU-Komplex. Beide Vorarbeiten sollen nach Errichtung der Stiftung zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Zur Begleitung der Vorhaben hat die BpB einen Opfer- und Betroffenenbeirat eingerichtet, der sicherstellt, dass die Perspektiven der Angehörigen der Opfer und der Überlebenden des NSU-Terrors hinreichend gewürdigt und in die Vorarbeiten einfließen. 27. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Für wie viel Prozent der Bevölkerung sind für den Krisenfall ausgelegte (Krieg, Aufstände, Naturkatastrophen etc.) Bunkeranlagen und Schutzräume in Deutschland vorhanden, und wie viel Zeit benötigen derartige Einrichtungen im Ernstfall, um einsatzbereit zu sein (www.stern.de/digital/techni k/bunkerbau-in-deutschland--wie-es-um-den-zivil schutz-im-ernstfall-steht-35549098.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 29. September 2025 Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wurde mit einer Bestandsaufnahme, der noch in der Zivilschutzbindung verbliebenen öffentlichen Schutzräume (ÖSR) beauftragt, welche Ende März 2023 abgeschlossen wurde. Hierbei wurde geprüft in welchem Zustand sich diese befinden, wie viele Schutzplätze sie bieten und ob Schutzräume wieder funktionstüchtig gemacht werden können. Dabei wurde festgestellt, dass von ursprünglich rund 2.000 ÖSR in Deutschland derzeit noch 579 ÖSR mit rund 478.000 Schutzplätzen formal Zwecken des Zivilschutzes gewidmet sind. Dabei sind die im östlichen Teil Deutschlands bestehenden Schutzräume nach der Wiedervereinigung nicht in die Prüfung übernommen worden. Sie unterlagen zu keinem Zeitpunkt der Zivilschutzbindung nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG). Der aktuelle Zustand der vorhandenen ÖSR lässt keine sofortige Nutzung zu. Der Zeit- und Kostenaufwand dazu hängt jedoch maßgeblich vom zu erreichenden Schutzniveau ab. Eine konkrete Aussage zu der zeitlichen Umsetzung kann daher aktuell nicht getroffen werden. Vielfach sind die derzeit noch gewidmeten ÖSR geeignet, einen ausreichenden Schutz vor Trümmern und Splittern zu bieten. Darüber hinaus sind weitaus mehr Schutzplätze vorhanden. Deutschland verfügt flächendeckend über eine Bausubstanz, die unter bestimmten Voraussetzungen als Öffentliche Schutzorte bereits einen signifikanten Schutz vor dem Einsatz von Kriegswaffen bieten kann (z. B. Tunnel, Kellerräume, innenliegende fensterlose Räume öffentlich zugänglicher Gebäude). Diese Gegebenheiten werden auch im neuen Schutzraumkonzept berücksichtigt. Es ist beabsichtigt, dieses Ende 2025 zu veröffentlichen. 28. Abgeordneter Christian Zaum (AfD) Welche Vornamen trugen nach Kenntnis der Bundesregierung die im Jahr 2024 polizeilich erfassten Tatverdächtigen im Deliktbereich Körperverletzungen, die im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) unter dem Unterthemenfeld „antiziganistisch“ erfasst wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1039)? 29. Abgeordneter Christian Zaum (AfD) Welche Vornamen trugen nach Kenntnis der Bundesregierung die im Jahr 2023 polizeilich erfassten Tatverdächtigen im Deliktbereich Körperverletzungen, die im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) unter dem Unterthemenfeld „antiziganistisch“ erfasst wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1039)? 30. Abgeordneter Christian Zaum (AfD) Welche Vornamen trugen nach Kenntnis der Bundesregierung die bisher im Jahr 2025 polizeilich erfassten Tatverdächtigen im Deliktbereich Körperverletzungen, die im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) unter dem Unterthemenfeld „antiziganistisch“ erfasst wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1039)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. Oktober 2025 Die Fragen 28 bis 30 werden gemeinsam beantwortet. In der zentralen PMK-Fallzahlendatei des Bundeskriminalamtes Lagebild Auswertung Politisch motivierter Straftaten (LAPOS) erfolgt die Erfassung in anonymisierter Form. Eine Beantwortung ist daher nicht möglich. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 31. Abgeordnete Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie definiert die Bundesregierung de facto und de jure Annexion in Bezug auf die Westbank? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 2. Oktober 2025 Mit Annexion wird die gewaltsame Einverleibung fremden Territoriums bezeichnet. Annexionen sind völkerrechtlich verboten. Die Bundesregierung betrachtet völkerrechtswidrige Siedlungen im Westjordanland, die die Grundlagen einer Zwei-Staaten-Lösung unterminieren, als schwerwiegendes Hindernis für den Frieden. 32. Abgeordnete Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern bereitet die Bundesregierung Konsequenzen – insbesondere für Handelserleichterungen für israelische Produkte – für den Fall der Annexion der Westbank durch Israel vor, wie sie von Teilen der israelischen Regierung gefordert und durch die vom Internationalen Gerichtshof (IGH) als völkerrechtswidrig deklarierte sowie von der Bundesregierung mehrfach abgelehnte Siedlungspolitik de facto seit Jahren vorangetrieben wird? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 2. Oktober 2025 Die Bundesregierung betrachtet völkerrechtswidrige Siedlungen im Westjordanland, die die Grundlagen einer Zwei-Staaten-Lösung unterminieren, als schwerwiegendes Hindernis für den Frieden. Die Bundesregierung spricht sich klar gegen jegliche Annexionsüberlegungen aus und setzt sich, auch im Dialog mit Israel, für ein Bewahren der Grundlagen einer Zwei-Staaten-Lösung ein. Diese gemeinsame Haltung haben der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul und seine Amtskollegen auch bei der Konferenz zur Zweistaatenlösung am Rande der UN-Generalversammlung deutlich gemacht. 33. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Ist es zutreffend, dass eine deutsche Delegation die italienischen Aufnahmezentren in Albanien besucht hat, und wenn ja, wann hat der Besuch stattgefunden (https://gr.boell.org/en/2025/09/10/f ast-track-asylum-return-hubs-italy-albania-deal-t r ial, bitte ggf. das Datum nennen), und haben deutsche Delegationsteilnehmer sich währenddessen nach Kenntnis der Bundesregierung über Möglichkeiten erkundigt, Teile dieser Lager zu mieten (vgl. ebd., bitte erläutern)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 30. September 2025 Deutsche Delegationsreisende haben die genannten Einrichtungen am 19. November 2024 besucht, um sich ein Bild der Lage in den Zentren zu machen. Die Bundesregierung kann Erkundigungen im Sinne der Fragestellung nicht bestätigen. 34. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den aktuellen politischen Entwicklungen in Ecuador unter der Regierung des Präsidenten Daniel Roy Gilchrist Noboa Azín, insbesondere im Hinblick auf die Versuche, die Verfassung zu ändern, den Umgang mit dem Verfassungsgericht sowie Einschränkungen des zivilgesellschaftlichen Engagements, und hat die Bundesregierung bisher diplomatischen Schritte und Initiativen unternommen bzw. plant sie solche, um die Achtung der Menschenrechte, die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit und die Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Strukturen in Ecuador aktiv zu unterstützen, und wenn ja, welche (https://amerika21.de/analyse/277042/ecu ador-100-tage-autoritarismus)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 2. Oktober 2025 Die Bundesregierung verfolgt die politischen Entwicklungen in Ecuador eng, so auch das Agieren der Exekutive gegenüber dem ecuadorianischen Verfassungsgericht mit Blick auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards. Über das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft in Quito steht die Bundesregierung im engen Kontakt mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie der ecuadorianischen Regierung, wobei sie sich für die Einhaltung rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Standards einsetzt und Ecuador dabei unterstützt, z. B. die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu verbessern, Korruption vorzubeugen und Bürgerbeteiligung auszubauen. Die Bundesregierung nimmt die Entscheidung des ecuadorianischen Verfassungsgerichts vom 24. September 2025 zur Kenntnis, mit der es den Vorschlag der Exekutive, ein Referendum über die Frage der Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung anzusetzen, für verfassungs- und rechtmäßig erklärt hat. Das Referendum wurde auf den 16. November 2025 anberaumt. Die Bundesregierung wird die zukünftigen Entwicklungen weiter aufmerksam beobachten. 35. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Ist der Bundesregierung der Fall des Bürgermeisters von Tirana, Erion Veliaj, bekannt, der seit womöglich unverhältnismäßig langer Zeit von acht Monaten, davon sechs Monate ohne Anklage, in Untersuchungshaft sitzt (vgl. https://de.eure porter.co/world/albania/2025/06/30/erion- veliajmayor-of-tirana-held-without-charge-for-past-5-m onths/), und wenn ja, ändert dies ihre Einschätzung von der „positive(n) Dynamik im EU- Beitrittsprozess“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 21/1406)? 36. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Ist der Bundesregierung die Einschätzung zu Albanien bekannt, wonach sowohl das dortige Justizsystem als auch Anzeigen gegen politische Gegner und einseitige mediale Berichterstattungen als „politische Waffen“ eingesetzt werden, um politische Gegner auszuschalten (vgl. www.de rstandard.de/story/3000000213255/albaniens-justi z-ist-von-effektivitaet-korrektheit-und-transparen z-weit-entfernt), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus hinsichtlich des EU- Beitrittsprozesses Albaniens? 37. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Sind der Bundesregierung Medienberichte bekannt, wonach sich die Zentralregierung Albaniens übermäßig in die Autonomie der lokalen Behörden einmischt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus hinsichtlich des EU-Beitrittsprozesses Albaniens (vgl. www.g azetaexpress.com/de/Rama-l%C3%B6st-Gemeind e-Tirana-auf-und-fordert-Entlassung-der-stellvertr etenden-B%C3%BCrgermeister/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 2. Oktober 2025 Die Fragen 35 bis 37 werden zusammen beantwortet. Mit der Öffnung von fünf Verhandlungsclustern seit Oktober 2024 kann Albanien eine weiterhin große Dynamik im EU-Beitrittsprozess nachweisen, den die Bundesregierung unterstützt. Im Hinblick darauf kommt der Unabhängigkeit der Justiz und Bekämpfung von Korruption ebenso wie der Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren besondere Bedeutung zu. Mit der umfassenden Justizreform von 2016 wurden in Albanien u. a. durch das Vetting innerhalb der Justiz und der Schaffung neuer Justizinstitutionen wie der Sonderstruktur zur Bekämpfung von Korruption, Organisierter Kriminalität und Terrorismus (SPAK) entscheidende Schritte zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität gemacht. Die Bundesregierung verweist sowohl bilateral als auch auf EU- Ebene fortlaufend auf noch ausstehende Reformbedarfe und die Bedeutung einer konsequenten Umsetzung beschlossener Reformmaßnahmen. Laufende Gerichtsverfahren kommentiert die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Wie Deutschland hat auch Albanien die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung ratifiziert und sich zur Wahrung der politischen, administrativen und finanziellen Selbstständigkeit der Gemeinden verpflichtet. Die Bundesregierung beobachtet die entsprechenden Entwicklungen und wird insbesondere die Ergebnisse des nächsten regelmäßigen Monitoring-Besuchs durch den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas im Rahmen der Charta genau verfolgen. 38. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Welche deutschen Unternehmen (bzw. ihre Vertreter) waren Teil der Delegation des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul nach Indien, und welche deutschen Unternehmen werden Teil seiner Delegation im Herbst 2025 nach China sein (bitte jeweils die Gesamtzahl der in der Delegation vertretenen Unternehmen angeben und davon jeweils die 13 größten/ umsatzstärksten Unternehmen namentlich auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 30. September 2025 Die Reise des Bundesaußenministers vom 1. bis 3. September 2025 nach Indien wurde von einer Wirtschaftsdelegation begleitet, die aus Vertreterinnen und Vertretern folgender 13 Unternehmen bzw. Einrichtungen bestand: Allianz SE, Carl Zeiss AG, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V., Flix SE, Fresenius Medical Care Deutschland GmbH, GFT Technologies SE, GovTechCampus Deutschland, Hensoldt AG, Isar Aerospace, S.E.T. Select Energy GmbH, Siemens Mobility GmbH, TKMS GmbH, Tradium GmbH. Über mögliche zukünftige Reisen des Bundesaußenministers gibt das Auswärtige Amt grundsätzlich keine Auskunft. 39. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Hat die Bundesregierung zu dem Vorfall mit russischen Kampfflugzeugen im Ostseeraum eine andere Einschätzung der Gefahrenlage als die NATO, und wenn ja, mit welcher Begründung (www.sueddeutsche.de/politik/nato-russland-kam pfjets-rutte-li.3316519?reduced=true)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 2. Oktober 2025 Die NATO-Alliierten stehen zur Gefahrenlage in ständigem Austausch. Zu den aktuellen Vorfällen verweist die Bundesregierung auf die Erklärung des Nordatlantikrats vom 23. September 2025. 40. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Aus welchem Grund gibt die Bundesregierung in ihren Antworten auf meine Schriftlichen Fragen 49 (Slowakei) und 50 (Ungarn) auf Bundestagsdrucksache 21/982 explizit die angefragte Auskunft, während sie in der Antwort auf Frage 51 (El Salvador) auf der genannten Bundestagsdrucksache auf www.transparenzportal.bun d.de/ verweist? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 2. Oktober 2025 Wie in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 51 auf Bundesdrucksache 21/982 erläutert, fördert die Bundesregierung Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in El Salvador primär im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit, anders als bei der Unterstützung von NGOs in der Slowakei oder in Ungarn. Förderungen von NGOs, die in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fallen, können dem Transparenzportal des BMZ entnommen werden. 41. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Aus welchem Grund verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 56 des Abgeordneten Dr. Harald Weyel auf Bundestagsdrucksache 20/13787 auf Geheimhaltung, jedoch nicht in ihren Antworten auf meine Schriftlichen Fragen 49 (Slowakei) und 50 (Ungarn) auf Bundestagsdrucksache 21/982, die denselben Gegenstand (Finanzierung von NGOs) haben? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 2. Oktober 2025 Antworten der Bundesregierung auf Fragen von Abgeordneten unterliegen dem parlamentarischen Öffentlichkeitsprinzip, so dass die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftlichen Fragen 49 und 50 auf Bundestagsdrucksache 21/982 veröffentlicht wurden. Die Beschränkung auf eine eingestufte Beantwortung ist zu begründen. Auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 56 des Abgeordneten Harald Weyel auf Bundestagsdrucksache 20/13787 wird verwiesen. 42. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Warum wurde im Fall einer afghanischen Familie, in dem das Berliner Verwaltungsgericht die Bundesregierung dazu verpflichtete, dieser Visa für die Einreise nach Deutschland zu erteilen, die vom Auswärtigen Amt eingelegte Beschwerde gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zurückgezogen, und bedeutet diese Rechtslage, dass noch alle 2.300 Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage von Pakistan nach Deutschland einreisen dürfen (https://jungefreiheit.de/politik/deut schland/2025/bundesregierung-macht-afghanische r-familie-weg-zur-einreise-frei/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 29. September 2025 Im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in Visaangelegenheiten werden die Umstände des konkreten Einzelfalls von der Bundesregierung in jedem Verfahrensstadium umfassend geprüft und daraus resultierende Handlungsoptionen sorgfältig abgewogen. Das Ergebnis dieser Prüfung bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob und gegebenenfalls welche prozessualen Maßnahmen im konkreten Einzelfall getroffen werden. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern stimmen sich dabei eng ab. Im Ausreiseverfahren erfolgt ein mehrstufiger Prüfprozess mit geregelten Zuständigkeiten unter den beteiligten Behörden. Derzeit finden Detailprüfungen zu den bestehenden Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige statt, die einer erneuten Überprüfung für jede Person dienen, ob die Kriterien einer Aufnahme weiterhin erfüllt sind. In Fällen, in denen Personen nicht alle Voraussetzungen erfüllen, z. B. Sicherheitsüberprüfungen negativ verlaufen, wird eine Aufnahme nicht stattfinden. 43. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Einzelpersonen mit deutscher Staatsangehörigkeit wurden bislang durch das EU- Sanktionsregime wegen des Angriffskriegs auf die Ukraine erfasst, und wie wurden die Sanktionen durch deutsche Behörden konkret durchgesetzt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 30. September 2025 Bei dem Sanktionsregime im Sinne der Fragestellung handelt es sich um die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Anhang I dieser Verordnung enthält die Liste sanktionierter natürlicher und juristischer Personen, Einrichtungen und Organisationen und ist öffentlich einsehbar (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX% 3A02014R0269-20250719). Nicht alle Listungseinträge enthalten Angaben zur Staatsangehörigkeit, sodass die Möglichkeit besteht, dass Personen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ohne dass die Rechtstexte dies ausweisen. Dies trifft auch auf den Fall einer doppelten Staatsangehörigkeit zu. Rechtsfolge der Sanktionierung ist die Einfrierung von Vermögenswerten sowie ein wirtschaftliches Bereitstellungsverbot (Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014). Die Einhaltung dieser europarechtlichen Vorgaben wird von den zuständigen Behörden, maßgeblich durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS), überwacht. Konkret führt die ZfS ein laufendes Vermögensermittlungsverfahren gegen zwei sanktionierte Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit mit dem Ziel, die Einhaltung der Verfügungsbeschränkungen und Bereitstellungsverbote sicherzustellen, durch. Sie bedient sich dabei der ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz. Für die Verfolgung etwaiger Verstöße sind die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden zuständig. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 44. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Geschäftsbereichen der Bundesregierung werden gerade Gespräche mit Frankreich zur Zukunft des Rüstungsprojekts Future Combat Air System (FCAS) im Kontext der von französischer Seite erhobenen anhaltenden Forderung nach höheren Industrieanteil geführt (www.h andelsblatt.com/unternehmen/industrie/ruestungsi ndustrie-europas-fcas-projekt-von-airbus-und-das sault-droht-zu-scheitern/100154615.html), und bis zu welchem konkreten Datum soll über die weitere Zusammenarbeit bei FCAS entschieden werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 2. Oktober 2025 Für das tri-nationale Programm Next Generation Weapon System in einem Future Combat Air System (NGWS/FCAS) führt das Bundesministerium der Verteidigung in Abstimmung mit den betroffenen Ressorts und dem Bundeskanzleramt die Verhandlungen mit den französischen und spanischen Partnern für die Bundesregierung. Frankreich und Deutschland haben im Rahmen des Deutsch- Französischen Sicherheits- und Verteidigungsrats vereinbart, über den weiteren Verlauf des Programms bis Ende dieses Jahres zu entscheiden. 45. Abgeordneter Thomas Ladzinski (AfD) Wird die Internetseite (Homepage) mit der Adresse https://oplan.de/ von der Bundesregierung oder durch eine von der Bundesregierung beauftragte und/oder finanzierte Stelle betrieben, und welches Ziel wird mit dieser Internetseite (Homepage) verfolgt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 30. September 2025 Die Internetseite wird nicht durch die Bundesregierung betrieben und ist auch nicht durch diese beauftragt oder finanziert. 46. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Gibt es derzeit Autobahnabschnitte in Deutschland, die für die Landung eines Flugzeugs geeignet wären, und falls ja, wie viele, und wo befinden sich diese Abschnitte jeweils, und falls nein, plant die Bundesregierung, derartige Notlandebahnen auf Autobahnen zu errichten, und in welchem Zeitraum ist mit der Fertigstellung zu rechnen (www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaf fe/aktuelles/autobahn-notlandeplaetze- waehrenddes-kalten-krieges-5615300)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 30. September 2025 Derzeit existieren in Deutschland keine Autobahnabschnitte, die für die Landung eines Luftfahrzeuges geeignet wären. Die Bundesregierung plant aktuell nicht, derartige Notlandebahnen auf Autobahnen einzurichten. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bunderegierung auf die Schriftliche Frage 102 des Abgeordneten Jürgen Hardt auf Bundestagsdrucksache 20/12734 verwiesen. 47. Abgeordneter Ulrich Thoden (Die Linke) Wie viele Teilnehmende waren nach Kenntnis der Bundesregierung an der militärischen Übung des Taktischen Luftwaffengeschwaders 31 „Boelcke“ auf dem Fliegerhorst Nörvenich im Kreis Düren (Nordrhein-Westfalen) vom 9. bis 11. September 2025 beteiligt, und welche Kosten sind hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung angefallen (bitte nach Personenanzahl der militärischen und zivilen Teilnehmenden, weiteren militärischen und zivilen teilnehmenden Einrichtungen oder Organisationen, eingesetzten Luftfahrzeuge der Bundeswehr aufschlüsseln; vgl. www1.wdr.de/na chrichten/rheinland/uebung-fliegerhorst-luftwaff e-noervenich-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 2. Oktober 2025 Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung Ihrer Frage aus Gründen des Staatswohls ausnahmsweise nicht offen erfolgen kann. Diese lässt Rückschlüsse auf die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu. Die erbetenen Auskünfte zur konkreten Anzahl der Teilnehmenden enthalten sicherheitsrelevante Angaben, deren Bekanntwerden für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein könnte. Bei offener Beantwortung würden Rückschlüsse auf militärische Fähigkeiten, Kapazitäten und Schwerpunktsetzungen ermöglicht. Dadurch bestünde die Gefahr, dass sich andere feindlich gesinnte Staaten und Nachrichtendienste ein Bild über die Fähigkeiten und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr machen könnten. Denn die Kenntnis hierüber ließe Rückschlüsse auf mögliche Planungen und Strategien in Bezug auf Optimierungen und Verbesserungen der Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr zu. Unbefugte Dritte könnten daran ihre eigenen Maßnahmen zum Nachteil der Bundeswehr und somit der Bundesrepublik Deutschland ausrichten. Durch die Kenntnis der Informationen könnten ggf. auch Schwachstellen oder konkrete Bedarfe der Streitkräfte aufgedeckt werden, deren Kenntnis zum Nachteil der Einsatz- und Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr genutzt werden könnten. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Auch eine Einstufung als Verschlusssache und Weiterleitung der angefragten Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages kommt angesichts ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte nicht in Betracht. Die angefragten Inhalte lassen Rückschlüsse auf die militärischen Fähigkeiten, Kapazitäten und Schwerpunktsetzungen der Streitkräfte zu. Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden. In der Abwägung des parlamentarischen Informationsrechts der Abgeordneten einerseits und der staatswohlbegründeten Geheimhaltungsinteressen andererseits muss das parlamentarische Informationsrecht daher ausnahmsweise zurückstehen. Die abschließenden Kosten der Übung können zum jetzigen Zeitpunkt nicht dargestellt werden, da sich die einzelnen Kostenpositionen noch in der Abrechnung befinden. Eine Kostenaufschlüsselung nach Teilnehmenden und einzelnen Luftfahrzeugen ist generell nicht möglich. 48. Abgeordneter Ulrich Thoden (Die Linke) Welches konkrete Szenario lag der militärischen Übung des Taktischen Luftwaffengeschwaders 31 „Boelcke“ auf dem Fliegerhorst Nörvenich (Nordrhein-Westfalen) vom 9. bis 11. September 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung zugrunde, und inwieweit waren nach Kenntnis der Bundesregierung auch der Kreis Düren bzw. einzelne Städte des Kreises involviert (bitte detailliert ausführen und jeweilige Ortschaften angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 2. Oktober 2025 Der Übung im Sinne der Fragestellung lag ein fiktives, auf Artikel 5 des Nordatlantikvertrages basierendes Szenario zugrunde. Zum Ende der Übung fand ein simuliertes Großschadensereignis statt, bei dem die Zusammenarbeit zwischen militärischen und zivilen medizinischen Rettungskräften aus dem Kreis Düren geübt wurde. Hier wurde ein Massenanfall von Verwundeten und Verletzten simuliert. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 49. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sich die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche bei der Bedarfsplanung am unteren Rand der Schätzung von 600 bis 700 Terrawattstunden (TWh) Strombedarf für das Jahr 2030 orientiert, gleichzeitig aber am Ausbauziel von 80 Prozent erneuerbarer Energien festhält (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktio n/DE/Downloads/J-L/klimaneutral-werden-wettbe werbsfaehig-bleiben.pdf?__blob=publicationFile &v=22), die in § 4 des Erneuerbare-Energien- Gesetzes sowie in § 1 des Windenergie-auf-See- Gesetzes festgelegten Ausbaupfade für Solaranlagen, Biomasse, Windenergieanlagen an Land auf See anpassen (wenn ja, bitte den geänderten Ausbaupfad für installierte Leistung in den genannten stromproduzierenden Anlagen für die Jahre 2026, 2028, 2035 und 2040 aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 29. September 2025 Mögliche Schlussfolgerungen aus den Annahmen zum künftigen Bruttostromverbrauch hinsichtlich des Ausbaus der erneuerbaren Energien werden im Zuge der anstehenden Novellen des Erneuerbare-Energien- Gesetzes und des Windenergie-auf-See-Gesetzes zu ziehen sein. 50. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Auf welche konkreten Effizienzgewinne quantifiziert die Bundesregierung in Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche die Kosteneffizienz als zentralen Punkt für eine Bestandsaufnahme bei der Energiewende ansieht (www.bundeswirtsc haftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/J- L/klimaneutral-werden-wettbewerbsfaehig-bleibe n.pdf?__blob=publicationFile&v=22), dieses Ziel bis 2030 in den Bereichen Ausbau der Verteil- und Übertragungsnetze beim Strom, Wasserstoff- Hochlauf, Förderung erneuerbarer Energien und Wasserstoff und Subventionen für fossile Energieträger (bitte die Effizienzgewinnziele nach Jahren und den genannten Bereichen aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 1. Oktober 2025 Die Bundesregierung hat keine Kosteneffizienzziele für 2030 quantifiziert. Der Bericht zum Monitoring der Energiewende zeigt Handlungsoptionen auf, die zu einer Einsparung von Systemkosten führen können, quantifiziert diese aber nicht. 51. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung des Bundeskanzlers Friedrich Merz zur CPTPP (Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership) von Juni 2025 als potenziellen Ersatz für die Welthandelsorganisation (WTO), und welche konkreten Schritte plant sie, um zusammen mit den internationalen Partnern die WTO wieder handlungsfähig zu machen oder eine neue internationale Handelsordnung zu schaffen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 2. Oktober 2025 Die Bundesregierung setzt sich für die Stärkung und Reform der multilateralen, regelbasierten Handelsordnung mit der Welthandelsorganisation (WTO – World Trade Organisation) im Zentrum ein. Angesichts der aktuellen internationalen Herausforderungen sind regelbasierte, offene und stabile weltweite Handelsbeziehungen von großer Bedeutung für die Resilienz der Lieferketten und den Marktzugang deutscher Unternehmen im Ausland. Gleichzeitig bedarf es einer Reform des WTO-Regelwerks, insbesondere moderner Regeln zu marktverzerrenden Industriesubventionen für eine globale Wettbewerbsgleichheit (Level Playing Field) und der Wiederherstellung eines voll funktionsfähigen Streitbeilegungsmechanismus. Die Bundesregierung betrachtet zudem plurilaterale Initiativen und Abkommen als wirksames Mittel, um mit Interessenpartnern ambitionierte Regeln für den internationalen Handel zu vereinbaren und durchzusetzen: Dazu gehört das sogenannte Multi-Party Interim Appeal Arbitration Arrangement (MPIA) als Interim-Berufungsmechanismus zur abschließenden Beilegung von Handelsstreitigkeiten bis zur Wiederherstellung des Appellate Body. Zudem setzt sich die Bundesregierung für das zeitnahe Inkrafttreten der plurilateralen Abkommen über Investitionserleichterung für Entwicklung sowie zu E-Commerce ein. Die Bundesregierung unterstützt dabei die für die Handelspolitik zuständige EU- Kommission in ihren Bemühungen zur Stärkung und Reform der internationalen Handelsordnung mit der WTO im Zentrum. Dazu gehört auch die bilaterale Zusammenarbeit mit internationalen Partnern. Neben dem Abschluss neuer Handelsabkommen, die wesentlich auf WTO-Recht aufbauen und es damit auch im bilateralen Verhältnis zu EU absichern, unterstützt die Bundesregierung die strukturierte Zusammenarbeit und Kooperation mit Partnern in Handelsfragen – zur gemeinsamen Positionierung in der WTO, aber auch hinsichtlich Fragen der regulatorischen Zusammenarbeit und Handelserleichterung. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Bundesregierung die anvisierte strukturierte Kooperation zwischen der EU und CPTPP als Signal für offenen und regelbasierten internationalen Handel. 52. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bis wann ist mit einer ersten Mittelvergabe aus dem Rohstofffonds zu rechnen, und inwiefern plant die Bundesregierung, dabei auch die 13 als strategisch eingestuften Projekte des Critical Raw Materials Act sowie Projekte mit deutscher Beteiligung zu unterstützen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 2. Oktober 2025 Der Rohstofffonds der Bundesregierung soll Projekte zur Gewinnung, zur Verarbeitung und zum Recycling kritischer Rohstoffe unterstützen (www.kfw.de/Rohstofffonds/). Im Fokus stehen dabei kritische oder strategische Rohstoffe im Sinne des europäischen „Critical Raw Materials Act“ (CRMA). Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Rohstoffversorgung zu diversifizieren und so Versorgungssicherheit und Lieferketten in Deutschland und Europa zu stärken. Ziel ist es, durch eine diversifizierte Finanzierung konkreter Projekte, das Rohstoffangebot zeitnah zu erhöhen und Unternehmen in Deutschland und Europa den Zugriff darauf zu ermöglichen. Derzeit werden die ersten Projekte im Rahmen der Förderung hinsichtlich einer möglichen Beteiligung geprüft. Aktuell geht die Bunderegierung davon aus, dass noch in diesem Jahr erste Entscheidungen dazu getroffen werden könnten, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ihr Interesse können alle Projekte bekunden – auch die als strategisch eingestuften Projekte im Sinne des CRMA – sofern sie die Kriterien erfüllen. 53. Abgeordneter Karsten Hilse (AfD) Liegen der Bundesregierung Daten zu schwerwiegenden Havarien an Windindustrieanlagen (z. B. Brand, www.stern.de/panorama/bremervoerde--w indrad-geht-in-flammen-auf---feuerwehr-muss-zu sehen--video--35730376.html) in Deutschland vor, die gegebenenfalls dazu führten, dass diese vollends oder über einen längeren Zeitraum nicht mehr nutzbar waren, und wenn ja, welche, und wenn nein, plant die Bundesregierung, entsprechende Daten zu erheben? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 1. Oktober 2025 Der Bundesverband WindEnergie e. V. berichtet im Rahmen der seit dem Jahr 2005 geführten verbandseigenen Statistik von insgesamt 148 Schadenfällen (vgl. Geschäftsbericht 2024–2025, Bundesverband Windenergie e. V., Mai 2025, www.wind-energie.de/fileadmin/redaktio n/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/07-verband/20250429_B WE-Geschaeftsbericht_online.pdf). Bei einem aktuellen Bestand von rund 30.000 Windenergieanlagen wären Erzeugungsausfälle durch diese Schadensfälle auch bei länger anhaltenden oder dauerhaften Unterbrechungen aus energiewirtschaftlicher Sicht zu vernachlässigen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Informationen über Havarien bei Windenergieanlagen an Land vor. Die Bundesregierung plant aktuell keine Datenerhebung zu dieser Fragestellung. 54. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (damals Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) im Vorfeld des Verkaufs der Deutschen Agrar Holding GmbH an Igneo Infrastructure Partners eine Investitionsprüfung nach der Außenwirtschaftsverordnung durchgeführt, und wie wurde die Entscheidung über die Durchführung einer Investitionsprüfung begründet? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 2. Oktober 2025 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat ein Investitionsprüfverfahren durchgeführt. Erwirbt ein Unionsfremder mindestens 20 Prozent der Stimmrechte an einem inländischen Unternehmen, das unmittelbar oder mittelbar eine landwirtschaftliche Fläche von mehr als 10.000 Hektar bewirtschaftet, so ist dieser Erwerb gegenüber dem BMWE meldepflichtig, dies ergibt sich aus § 55a Absatz 1 Nummer 27 sowie Absatz 4 der Außenwirtschaftsverordnung. Bis zur abschließenden Entscheidung des BMWE bestand zudem ein Vollzugsverbot des Erwerbs gemäß § 15 Absatz 4 des Außenwirtschaftsgesetzes. 55. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie begründet die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche ihre Aussage, der deutsche Strombedarf werde im Jahr 2030 „eher am unteren Ende“ der Bandbreite von 600 bis 700 Terawattstunden liegen (www.faz.net/ aktuell/wirtschaft/klima-nachhaltigkeit/kosten-de r-energiewende-das-ist-der-sparplan-von-katherin a-reiche-110687049.html), auch vor dem Hintergrund des im Versorgungssicherheitsbericht der Bundesnetzagentur für 2030 angenommenen Strombedarfs von 725 TWh, und geht sie davon aus, dass globale Trends wie der zu beobachtende Boom von stromintensiven Rechenzentren, der Trend zur Elektrifizierung in der Industrie sowie eine allgemeine konjunkturelle Erholung an Deutschland weitgehend vorbeigehen werden? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 30. September 2025 Gemäß dem am 15. September 2025 vom BMWE veröffentlichten Bericht zum Monitoring der Energiewende wird für den Bruttostromverbrauch 2030 eine Bandbreite von 600 bis 700 TWh von den explorativen Szenarien für erreichbar und von einigen normativen Szenarien als kompatibel mit dem Klimaziel identifiziert. Dabei ist davon auszugehen, dass explorative Szenarien kurz- bis mittelfristig deutlich belastbarer sind, weil sie nicht vom Ziel herkommen, sondern von der aktuell zu beobachtenden tatsächlichen Entwicklung. Der untere Rand in den von den Gutachtern analysierten explorativen Szenarien liegt mit 580 TWh sogar noch unter dem unteren Rand der o. g. Bandbreite. Die vom Umweltbundesamt beauftragten Treibhausgasprojektionen vom März 2025, die zu den explorativen Szenarien gehören, gehen von 650 TWh aus, diverse Energieexperten sehen den Bruttostromverbrauch 2030 zwischen 600 und 650 TWh (vgl. Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 19. Januar 2025 sowie Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 2. Januar 2025). Blickt man auf die letzten Jahre zurück, so zeigt sich: Während der Bruttostromverbrauch 2017 noch bei 602 TWh lag, waren es 2024 nur noch 522 TWh – trotz eines steigenden Stromverbrauchs von u. a. Rechenzentren. Auch im laufenden Jahr weist der Bundesverband für Energie- und Wasserwirtschaft für die ersten acht Monate gegenüber 2024 nur einen Zuwachs um 0,1 Prozent aus (normalarbeitstäglich bereinigte Zahlen). Um bis 2030 über die Mitte der o. g. Bandbreite zu kommen, wäre also ein Anstieg um über 25 Prozent in nur fünf Jahren erforderlich. In der Gesamtschau fügt sich die Einschätzung der Bundesministerin Katherina Reiche somit gut in aktuelle wissenschaftliche Einschätzungen sowie in die in den letzten Jahren zu beobachtende Entwicklung ein. Im Versorgungssicherheitsmonitoring hat die Bundesnetzagentur zwei Szenarien betrachtet, um eine Bandbreite möglicher Entwicklungen in den nächsten zehn Jahren abzubilden. Zum einen wurde ein Zielszenario genutzt, das die bekannten gesetzlichen und politischen Ziele abbildet. Zum anderen wurde ein Szenario gerechnet, in welchem die Auswirkungen verschiedener möglicher Verzögerungen in der Zielerreichung untersucht werden. Im Zielszenario wurde ein Stromverbrauch für das Jahr 2030 in Höhe von 750 TWh unterstellt. Um der unterjährigen Dynamik beim Stromverbrauch Rechnung zu tragen, wurde der Stromverbrauch zum Stichtag 1. Januar 2030 interpoliert. Dies entspricht 725 TWh. Im zweiten Szenario wurde ein Stromverbrauch im Jahr 2030 in Höhe von 675 TWh unterstellt. Dies entsprach zum Beginn der Untersuchung (Jahresanfang 2024) einer konservativen Annahme. Entwicklungen, die nach dem Beginn der Untersuchung eingetreten sind, konnten im Versorgungssicherheitsmonitoring 2024 nicht berücksichtigt werden. 56. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ein staatlicher Netzerwerb den dringend benötigten Netzausbau für die Integration erneuerbarer Energien beschleunigt statt zu bürokratischen Verzögerungen zu führen (www.cleanenergywire.org/n ews/germany-aligns-renewable-rollout-slower-gri d-expansion-cut-costs)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 30. September 2025 Über die KfW hält der. Bund mittelbare Anteile an den Stromübertragungsnetzbetreibern 50Hertz (20 Prozent) und TransnetBW (24,95 Prozent). Die Beteiligungen ermöglichen es dem Bund, zu einem rechtzeitigen und bedarfsgerechten Netzausbau beizutragen. Der Bund kann seine Informations- und Mitspracherechte in den Aufsichtsgremien und als Gesellschafter zu diesem Zweck einsetzen. Durch Bereitstellung von Eigenkapital trägt er zu einer langfristig ausreichenden Kapitalisierung für den Netzausbau bei. Schließlich tragen die Beteiligungen zur Wahrung sicherheitspolitischer Interessen des Bundes bei und unterstützen den Schutz der kritischen Infrastruktur Stromnetz, denn der Bund kann mittels seiner vertraglichen Rechte Einfluss auf die Gesellschafterstruktur nehmen. 57. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung am Wiederaufbau in Syrien beteiligt (bitte die 14 größten/ umsatzstärksten Unternehmen angeben), und wie viele deutsche Unternehmen sind Mitglied des Deutsch-Syrischen Wirtschaftsrats (bitte die Gesamtzahl angeben und die 13 größten/ umsatzstärksten Unternehmen nennen; www.bundesta g.de/presse/hib/kurzmeldungen-1108214; www.b mz.de/de/neuanfang-syrien; www.boerse-frankfur t.de/nachrichten/Wadephul-kuendigt-deutsch-syri schen-Wirtschaftsrat-an-b1dafc5b-52c9-4f97-911 c-c360bf1ed8a8)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 30. September 2025 Die Bundesregierung steht mit der Wirtschaft bezüglich eines Deutsch- Syrischen Wirtschaftsrates, der sich noch im Aufbau befindet, in Kontakt. Gemeinsam arbeiten Wirtschaft und Bundesregierung daran, Möglichkeiten für das Engagement deutscher Unternehmen in Syrien aufzuzeigen. Der Bundesregierung liegen noch keine Kenntnisse über bereits laufende Aufbauprojekte in Syrien mit Beteiligung deutscher Unternehmen vor. 58. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Welche Aktivitäten gibt es seitens der Bundesregierung im Jahr 2025 zur Entwicklung des barrierefreien Tourismus, und in welcher Weise beteiligt sich die Bundesregierung an dem 3. Weltgipfel für barrierefreien Tourismus, der vom 5. bis 7. Oktober 2025 in Turin (Italien) stattfinden wird? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 1. Oktober 2025 Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, die Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport bzw. am Tourismus zu stärken. Die meisten Maßnahmen zielen auf die Gewährleistung von Barrierefreiheit im Allgemeinen. Der Tourismus ist eine Querschnittsbranche mit komplexem Zuständigkeitsgefüge innerhalb des Bundes sowie zwischen Bund und Ländern. So werden viele Fragen, die für die Barrierefreiheit maßgeblich sind, auf Bundesebene branchenübergreifend adressiert, wie zum Beispiel barrierefreie Mobilität oder barrierefreies Bauen. Der Tourismus wird hier mitgedacht und die Maßnahmen bzw. Gesetze sind auf Barrierefreiheit per se ausgerichtet. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Länder entsprechend der durch das Grundgesetz vorgegebenen Aufgabenverteilung für die Entwicklung und Vermarktung des Tourismus in Deutschland zuständig sind und folglich eigene Maßnahmen zur Förderung eines barrierefreien Tourismus aufsetzen. Dies vorangeschickt, ist der Bundesregierung die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen ein sehr wichtiges Anliegen. Daher wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, die Barrierefreiheit in Deutschland im öffentlichen Bereich zu verbessern und in der Privatwirtschaft auf Barrierefreiheit hinzuwirken. Dafür soll unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz weiterentwickelt werden, sodass unter anderem alle öffentlich zugänglichen Bauten des Bundes bis zum Jahr 2035 barrierefrei gestaltet werden. Zudem wurde die Bundesinitiative Barrierefreiheit strukturell fest verankert und ist zentraler Bestandteil der Arbeit der Bundesressorts. Im für den Tourismus wichtigen Bereich Mobilität unterstützt der Bund auch im Jahr 2025 Investitionen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen zur Herstellung der Barrierefreiheit in den Verkehrsstationen u. a. im Rahmen der Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen. Die Deutsche Bahn AG baut zudem pro Jahr zirka 100 Bahnhöfe beziehungsweise 150 Bahnsteige barrierefrei um. Bei der Gestaltung eines attraktiven, barrierefreien Angebots im öffentlichen Personennahverkehr unterstützt der Bund die hierfür zuständigen Länder und Kommunen vielfältig in finanzieller Hinsicht, u. a. über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Dieses setzt explizit voraus, dass die zu fördernden Infrastrukturvorhaben die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen. Bei der Vorhabenplanung sind die zuständigen Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte anzuhören. Speziell zur Entwicklung des barrierefreien Tourismus hat auch im Jahr 2025 wieder der Tag des barrierefreien Tourismus im Rahmen der Internationale Tourismusbörse Berlin stattgefunden. Die jährliche Fachveranstaltung wird durch die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. (DZT) als institutionellem Zuwendungsempfänger des Bundes finanziert und wurde auch in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit Behindertenvertretungen organisiert. Zudem ist der Bund Konzessionsgeber von „Reisen für Alle“, dem bundesweiten Informations- und Kennzeichnungssystem für barrierefreie touristische Angebote, und finanziert den IT-Betrieb des Systems über die DZT. Die DZT bewirbt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auch die Möglichkeiten des barrierefreien Tourismus im Reiseland Deutschland. Sie nimmt am 3. Weltkongress für barrierefreien Tourismus vom 5. bis 7. Oktober 2025 in Turin (Italien) teil und wird dort zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Landestourismusorganisationen, der Arbeitsgemeinschaft Leichter Reisen und der Arbeitsgemeinschaft Tourismus des Deutschen Behindertenrates touristische Angebote aus Deutschland präsentieren. Die DZT wird sich darüber auch mit internationalen Expertinnen und Experten und Organisationen austauschen. Alle teilnehmenden Organisationen sind auch aktiv am Kongressprogramm beteiligt. Die DZT unterstützt den Kongress als Sponsor. Damit erhöht sie die Sichtbarkeit des Reiselandes Deutschland mit seinen mit vielfältigen barrierefreien Angeboten. 59. Abgeordneter Marcel Queckemeyer (AfD) Welchen prozentualen Anteil am Baumbestand sowie an der Gesamtfläche von Wald- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen haben der Ausbau von Windenergieanlagen einschließlich der für deren Bau und Betrieb erforderlichen Zufahrtswege und Stromtrassen seit dem Jahr 2015 zum Rückgang des Waldbestandes beigetragen, und wie stellt sich diese Entwicklung jeweils nach Bundesländern differenziert dar? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 1. Oktober 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1a und 1b der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD zu „Windkraftanlagen in deutschen Waldgebieten“ auf Bundestagsdrucksache 21/1173 verwiesen. Demnach liegt der Bundesregierung keine eigene ausführliche Statistik vor. Es wird in diesem Sachzusammenhang auf die Auswertungen der „Fachagentur Wind und Solar“ verwiesen. Danach liegt die dauerhaft für eine Windenergieanlage in Anspruch genommene Waldfläche im Durchschnitt bei 0,51 Hektar. Dabei ist zu beachten, dass Waldumwandlungen aufgrund der waldrechtlichen Bestimmungen in der Regel nur mit der Maßgabe einer entsprechenden Ersatzaufforstung genehmigt werden. Dies gilt auch für Waldumwandlungen für Windenergieanlagen. 60. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Kann die Bundesregierung den mir zugetragenen Sachverhalt bestätigen, dass mit dem Flug FY5038 (womöglich mit der FedEx-Tracking ID 884488027474) über den Kölner Flughafen am 22. September 2025 mutmaßlich Militärgüter nach Nevatim/Israel geschickt wurden (wenn ja, bitte nach Inhalt und erteilter Genehmigungsart für Ein-/Ausfuhr auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 1. Oktober 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 61. Abgeordnete Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen konkreten Zeitplan sieht die Bundesregierung für den Gesetzentwurf des Forschungsdatengesetzes vor, welches laut Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 21/1406 ein „wichtiges Vorhaben“ für die Bundesregierung darstellt (bitte den detaillierten Zeitplan mit Angabe von Daten für die geplante Veröffentlichung von Eckpunkten oder eines Referentenentwurfs, den Beginn der Einleitung der Ressortbefassung, den geplanten Start der Länderanhörung, den geplanten Start der Verbändeanhörung und die geplante Einbringung in das Bundeskabinett aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 30. September 2025 Der Koalitionsvertrag sieht ein Vorlegen des Forschungsdatengesetzes noch in diesem Jahr vor. Der Referentenentwurf wird derzeit im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) finalisiert. Die Einleitung der Ressortbefassung sowie der Länder- und Verbändeanhörung ist im Anschluss daran vorgesehen. Ein Kabinettbeschluss könnte aus Sicht des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt für das erste Quartal 2026 anvisiert werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 62. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Wer wird der Expertenkommission für die angekündigte Nachbesserung beim Prostituiertenschutzgesetz angehören, und nach welchen Kriterien wurden bzw. werden die Mitglieder der Kommission ausgewählt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 1. Oktober 2025 Die unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten (Prostituiertenschutz-Kommission) wird im Rahmen der Auftaktsitzung durch die Bundesministerin Karin Prien eingesetzt werden. Die Ernennung der Expertinnen und Experten, steht in Kürze bevor. 63. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Förderung einer diversitätssensiblen Altenhilfe im Sinne des Neunten Berichts zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere für LSBTI- Seniorinnen und Senioren (LSBTI = Lesben, Schwule, bisexuelle, Trans- und intergeschlechtliche Personen) und Menschen mit Migrationsgeschichte? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 1. Oktober 2025 Es wird auf die Stellungnahme der Bundesregierung zum Neunten Altersbericht der Sachverständigenkommission (Bundestagsdrucksache 20/14450 (neu)) verwiesen. Beispiele für konkrete Maßnahmen zur Förderung einer diversitätssensiblen Altenhilfe im Sinne des Neunten Altersberichts sind: Im Rahmen des Modellprojekts „Kultur- und religionssensible Wohlfahrtspflege – Erprobung praktischer Teilhabe am Beispiel häuslicher Pflege und Alltagsbegleitung für Senior:innen“ fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die Professionalisierung sowie die Vernetzung von Migrantenselbstorganisationen im Bereich der Wohlfahrtspflege. Das BMBFSFJ unterstützt die Arbeit für lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche (LSBTI)-Seniorinnen und -Senioren unter anderem durch projektbezogene Förderungen der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. sowie des Dachverbands Lesben und Alter e. V. Diese Projekte schaffen durch gezielte Maßnahmen passgenaue Angebote, die eine aktive gesellschaftliche Teilhabe und politische Mitgestaltung fördern, eröffnen Räume für intergenerationale Begegnungen und entwickeln diese kontinuierlich weiter. So hat der Dachverband Lesben und Alter e. V. zum Beispiel eine Handreichung zur lesbenrespektierenden Pflege erarbeitet. 64. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung aktuell zur Eindämmung des Rechtsextremismus, und mit welchen Maßnahmen will sie in den kommenden Jahren die Präventionsarbeit, insbesondere in den Bereichen politische Bildung, Jugendarbeit und Demokratieförderung, weiterentwickeln und langfristig absichern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 29. September 2025 Die Bundesregierung stärkt die Demokratie und bekämpft den Rechtsextremismus mit einem ganzheitlichen Ansatz, der auf politische Bildung, Demokratieförderung und Extremismusprävention setzt. Hinzu kommen repressive Maßnahmen der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden. Ein ganzheitlicher Ansatz bildet sich auch in den Maßnahmenpaketen „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ und „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen“ des Bundesministeriums des Innern (BMI) ab. Die präventiven Maßnahmen beinhalten eine Stärkung der politischen Bildung, insbesondere im Umgang mit Verschwörungsideologien vor Ort und im Netz, sowie die Förderung einer demokratischen Streitkultur. Zusätzlich werden Angebote zum Ausstieg aus extremistischen Verschwörungsideologien geschaffen. Zu Netzwerken der Neuen Rechten hat das BMI am 13. Februar 2024 ein weiteres Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus präsentiert. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus sind öffentlich im Internet und als Bundestagsdrucksachen verfügbar. Auch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert die Arbeit gegen Radikalisierungen und damit auch gegen Rechtsextremismus in der Gesellschaft. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird derzeit gemäß Koalitionsvertrag evaluiert und weiterentwickelt. Mit dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des BMI und der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) werden in ländlichen und strukturschwachen Regionen Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus gefördert. Grundgedanke des Programms ist, Demokratie vor Ort im Lebensumfeld der Menschen zu fördern. Die Projekte sollen vor allem im Vorfeld möglicher extremistischer und menschenfeindlicher Gefährdungen agieren und dabei unterstützen, gute Bedingungen für ein gewaltfreies Zusammenleben vor Ort zu schaffen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Förderung von Vereinen und Verbänden, die eine wichtige Funktion für das lokale Gemeinwesen haben und somit einen aktiven Beitrag zur Stärkung eines demokratischen Miteinanders leisten können. Die BpB unterstützt außerdem die anerkannten Träger der politischen Bildung bei der Durchführung von Veranstaltungen der politischen Bildung (Richtlinienförderung). Diese Träger müssen zuvor den Anerkennungsprozess laut Richtlinie erfolgreich durchlaufen. Die Veranstaltungen der politischen Bildung greifen Themen der Demokratieförderung auf oder nehmen verschiedene Extremismus-Phänomene in den Blick. Mit der Förderung von Modellprojekten wird allen Trägern der politischen Bildung die Möglichkeit gegeben, neue Wege zu erproben. Ein Beispiel ist die Förderausschreibung „Demokratie im Netz 2.0“ zur Stärkung und Weiterentwicklung digitaler Partizipation und zur Bekämpfung von Extremismus und Radikalisierung im Netz. Zudem gehört eine verlässliche Förderung der bundeszentralen Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit seit vielen Jahrzehnten zu den zentralen Säulen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes. In diesem Rahmen erlernen junge Menschen entsprechend § 11 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) demokratische Praxis und Verantwortungsübernahme, ob in Jugendverbänden, der offenen Kinder- und Jugendarbeit oder der politischen Kinder- und Jugendbildung. Die Stärkung von Demokratie und Abwehr von Radikalisierung stellt dabei einen thematischen Schwerpunkt dar. Der Bund fördert zudem die Bundeskongresse für Kinder- und Jugendarbeit. Gleichwohl bleibt eine Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit in der lokalen Angebotslandschaft elementar. 65. Abgeordnete Misbah Khan (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie lautet der Zeitplan für die Einführung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Teilhabe-App, und welche konkreten Schritte zur Umsetzung wurden bislang unternommen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 1. Oktober 2025 Nach dem Koalitionsvertrag sollen besondere schulische Angebote sowie Sport-, Musik-, Kultur- und sonstige Freizeitangebote durch eine „Teilhabe-App“ leichter zugänglich werden. Wie eine solche Anwendung konkret umgesetzt und dadurch die Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe vereinfacht werden könnte, ist derzeit in Abstimmung. 66. Abgeordnete Misbah Khan (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Bekämpfung von Kinderarmut im laufenden und im kommenden Jahr, und gibt es dabei konkrete Zielvorgaben zur Reduktion von Kinderarmut sowie festgelegte Fristen zur Erreichung dieser Ziele? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 1. Oktober 2025 Der Bundesregierung ist es ein besonders wichtiges Anliegen, Familienarmut und ihre Folgen zu verringern. Dafür sind verschiedene Maßnahmen erforderlich. Für das Armutsrisiko von Kindern ist die Erwerbsbeteiligung der Eltern zentral. Diese ist der nachhaltigste Schutz vor Kinderarmut. Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, in denen die Eltern erwerbstätig sind und genug Einkommen erzielen, um für sich selbst zu sorgen, aber das Einkommen nicht ausreicht, um den Bedarf der gesamten Familie zu decken. Im August 2025 wurden mit dem Kinderzuschlag knapp 1,4 Millionen Kinder in rund 573.000 Familien erreicht. Die Potenziale der Digitalisierung sollen, wo möglich, dabei helfen, die Prozesse zu verschlanken. Der Kinderzuschlag soll Ende-zu-Ende digitalisiert werden und zu diesem Zweck sollen Regelungen zur Datenübermittlung und Datennutzung geschaffen werden. Auch mit dem Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ soll ein Aufwachsen in Armut und Armutsgefährdung reduziert werden. Die Bundesregierung wird sich dem Thema weiterhin annehmen und sich auf die Schnittstellen zwischen Rechtskreisen konzentrieren. Mit dem Fokus auf chancengerechtes Aufwachsen rücken dabei jene Kinder ins Blickfeld, die besonders auf ineinandergreifende Unterstützungsangebote angewiesen sind. 67. Abgeordnete Misbah Khan (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Kinder leben nach Kenntnis des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend aktuell in Deutschland in Armut, und welche Definition von Armut wird dabei zugrunde gelegt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 1. Oktober 2025 Armut ist ein gesellschaftliches Phänomen mit vielen Facetten. Sie ist im Wesentlichen ein Mangel an Mitteln und Möglichkeiten das Leben zu gestalten. Als komplexes Phänomen entzieht sie sich einer einfachen und eindeutigen Messung. Das gilt auch für die Armut von Kindern. Ein weit verbreitetes Konzept ist die Berechnung der sogenannten Armutsrisikoquote. Sie ist eine statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung und liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Da die Armutsrisikoquote auf dem äquivalenzgewichteten Einkommen des gesamten Haushalts basiert, hängen die Werte für im Haushalt lebende Kinder maßgeblich vom Einkommen der Eltern ab. Ihre Höhe hängt u. a. von der zugrunde liegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens) und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Einer Konvention folgend werden 60 Prozent des mittleren mit der neuen OECD-Skala gewichteten Einkommens verwendet. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen sehr volatil und kann je nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen. Aktuelle Daten liegen für das Einkommensjahr 2023 vor. Laut EU-SILC lag die Armutsrisikoquote von unter 18-Jährigen im Jahr 2023 in Deutschland bei 15,2 Prozent. Demzufolge leben etwa 2,25 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland in armutsgefährdeten Haushalten. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 68. Abgeordneter Peter Bohnhof (AfD) Ist der Vorschlag des CDU-Generalsekretärs Carsten Linnemann, angesichts des systematischen Sozialleistungsmissbrauchs durch Migranten auf EU-Ebene den Arbeitnehmerbegriff neu zu definieren, bereits auch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt worden, und wenn ja, wie soll der Vorschlag konkret umgesetzt werden (vgl. www.bild.de/politik/inland/berlin-cdu-fordert-ma ssnahmen-gegen-sozialbetrug-68cd78625d604c6d 7adac079)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 29. September 2025 Die Bundesregierung befindet sich zu allen Vorhaben des Koalitionsvertrages für die 21. Legislaturperiode fortlaufend in engem Austausch. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Anreize, in die Sozialsysteme einzuwandern, deutlich zu reduzieren, sowie groß angelegten Sozialleistungsmissbrauch zu beenden (siehe Zeilen 522 ff.). Außerdem soll ein vollständiger Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden ermöglicht sowie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit weiter gestärkt werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft in seinem Zuständigkeitsbereich derzeit Handlungsoptionen zur Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag, der sich an mehrere fachlich betroffene Bundesministerien richtet. In die Verantwortung des Bundesministeriums der Finanzen fällt z. B. die Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Das Bundesministerium des Innern arbeitet als das für das Aufenthaltsrecht zuständige Ressort an der weiteren Digitalisierung der Migrationsverwaltung, um den Datenaustausch zwischen den Behörden zu verbessern. 69. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Wie viele Personen wurden für die Anschaffung von Kraftfahrzeugen und den Erwerb von Führerscheinen in den Jahren 2022 bis 2024 von den jeweiligen Jobcentern über das Vermittlungsbudget (§ 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch i. V. m. § 44 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) gefördert, und in welcher Höhe wurde gefördert, aufgeteilt nach Bürgergeldbeziehern mit deutscher Staatsbürgerschaft und ohne deutsche Staatsbürgerschaft? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 2. Oktober 2025 Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, da eine Differenzierung über die im Rahmen des Vermittlungsbudgets geförderten Inhalte in den Statistiken nicht vorgenommen werden kann. 70. Abgeordnete Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bestehen für den Bund oder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass in den Bundesländern die Anwendung der Hilfen nach den §§ 67 ff. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Hilfen für besondere Lebenslagen) stärker auch zur Überwindung von Wohnungslosigkeit genutzt wird, und wenn ja, welche, und plant die Bundesregierung, die Bundesländer dabei zu unterstützen, und wenn ja, wie? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 30. September 2025 Aufgrund der abschließenden Zuständigkeit der Länder für die Ausführung des Achten Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) kann der Bund und damit auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) keine Vorgaben hinsichtlich der spezifischen Umsetzung der Hilfen nach den §§ 67 ff. SGB XII machen. Die Hilfen sind normativ sehr weit ausgestaltet, so dass eine Vielzahl möglicher Maßnahmen genutzt werden kann, um von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen zu helfen. Gleichwohl hat sich das BMAS im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes gegen Wohnungslosigkeit das Ziel gesetzt, nach Möglichkeit in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen die möglicherweise bestehenden Hindernisse und Hürden, die einer Anwendung der „§§ 67er-Hilfen“ entgegenstehen könnten, zu eruieren. Hierzu wurde beispielsweise seitens des BMAS angeregt, eine Unterarbeitsgruppe zu diesem Thema im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit zu bilden. Darüber hinaus unterstützt das BMAS auch weiterhin die Arbeit des Deutschen Vereins, der jährlich Fachkongresse zu den „§§ 67er-Hilfen“ veranstaltet, und leistet damit ebenfalls mittelbar einen Beitrag zur Umsetzung dieser Hilfen zur Überwindung von Wohnungslosigkeit. 71. Abgeordnete Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Daten zur Inanspruchnahme der Hilfen nach den §§ 67 ff. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bei Wohnungsnotfällen liegen der Bundesregierung vor, und sind der Bundesregierung Hürden der rechtskonformen Anwendung dieser niedrigschwelligen Hilfen bekannt, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 30. September 2025 Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) liegen keine Daten zur Inanspruchnahme der Hilfen nach den §§ 67 ff. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) bei Wohnungsnotfällen vor. Die Sozialhilfestatistik weist die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger aller Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten als Summe aus und unterscheidet nicht nach einzelnen Kategorien der Hilfen, wie beispielsweise Wohnungsnothilfen. Auch wenn die Regelungen der §§ 67 ff. SGB XII grundsätzlich dazu geeignet sind, bei Wohnungsnotfällen niedrigschwellig Hilfe zu leisten, so ist dem BMAS bekannt, dass es in der Praxis mitunter auch zu Problemen kommen kann. So wurde dem BMAS mitgeteilt, dass beispielsweise die Anträge von den Betroffenen als zu komplex empfunden oder die Bearbeitungszeiten als zu lang kritisiert würden. Zur Beseitigung derartiger Anwendungsprobleme sollen die vom BMAS angeregten Arbeitsgruppen und Konferenzen einen Beitrag leisten. Es wird auf die Antwort zu Frage 70 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 72. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Vorhaben zum Bürokratieabbau wurden von den Ressorts bis zum 15. September 2025 in Reaktion auf das Schreiben des Bundesministers für Digitalisierung und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger zurückgemeldet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 30. September 2025 Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat eine Reihe von Rückmeldungen von anderen Ressorts der Bundesregierung erhalten. Die Prüfung derselben dauert derzeit noch an. Es handelt sich dabei um einen laufenden Vorgang, der den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfällt. 73. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des H2KI- Projekts, und welche konkreten Schritte sind vorgesehen, das Projekt wie geplant noch im laufenden Jahr abzuschließen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 29. September 2025 Das BMDS hat im Rahmen eines Vergabeverfahrens die Bereitstellung einer KI-Lösung zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren beauftragt. Alle im Verlauf des Vergabeverfahrens beauftragten KI-Entwicklungen werden planmäßig abgeschlossen. Die Zusammenführung einer auf Länderebene bestehenden Antrags- und Genehmigungsstrecke mit der KI-Lösung des BMDS ist abgestimmt, sodass nach derzeitigem Stand das Projekt in diesem Jahr zum Abschluss gebracht wird. 74. Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) In welchem zahlenmäßigen Verhältnis plant die Bundesregierung, die bis zu 900 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu ihrem Europäischen Gipfel zur digitalen Souveränität 2025 am 18. November 2025 (https://bmds.bund.de/aktuell es/pressemitteilungen/detail/europaeischer- gipfelzur-digitalen-souveraenitaet-2025) einzuladen (bitte konkret für jede der Kategorien und ggf. für Unterkategorien benennen) bzw. – wenn es ein offenes Anmeldeverfahren gibt – zuzulassen, und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um allen vier Gruppen vor Ort auf der Veranstaltung dieselbe Sichtbarkeit und Relevanz zu ermöglichen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 2. Oktober 2025 Die Einladungen zum „European Summit on Digital Sovereignty“ erfolgen in enger Abstimmung mit der französischen Regierung, wobei wir gemeinsam das Ziel verfolgen, ein europäisches Publikum nach Berlin zum Gipfel einzuladen. Aufgrund des europäischen Teilnehmerkreises und der begrenzten Kapazitäten ist kein offenes Anmeldeverfahren vorgesehen. Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sollen entsprechend bei den aktuell in der Planung befindlichen Programmbestandteilen berücksichtigt werden, um das Thema europäische digitale Souveränität in all seinen Facetten abzubilden. 75. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Ziele wurden bislang von der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Ankündigung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, dass die Bundesregierung „ambitionierte Ziele für Open Source“ definieren wird (S. 67), formuliert, und anhand welcher Indikatoren und Messgrößen soll die Erreichung dieser Ziele gemessen werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 1. Oktober 2025 Die Bundesregierung setzt im Bereich Open Source auf die Umsetzung konkreter Maßnahmen, um wie im Koalitionsvertrag festgehalten „Open Source mit den privaten und öffentlichen Akteuren im europäischen Ökosystem gezielt voran[zutreiben]“. Dazu zählen insbesondere die Sovereign Tech Agency zur Absicherung und Weiterentwicklung digitaler Basistechnologien und das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS), welches als Bindeglied zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Open-Source-Community fungieren und den Einsatz von Open-Source-Alternativen in allen föderalen Ebenen vorantreiben soll. Auf europäischer Ebene hat die Bundesregierung mit Frankreich, den Niederlanden und Italien den Antrag für die Gründung eines European Digital Infrastructure Consortium (EDIC) im Bereich digitaler Gemeinschaftsgüter (Digital Commons) bei der Europäischen Kommission eingereicht. 76. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwieweit werden zivilgesellschaftliche Organisationen und die Digitale Zivilgesellschaft beim angekündigten „Europäischen Gipfel zur digitalen Souveränität 2025“ konkret mit einbezogen, und welche Beteiligungsformate für ihre Vertreterinnen und Vertreter sind jeweils vor, während und nach dem Gipfel vorgesehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 2. Oktober 2025 Die Programmplanung für den „European Summit on Digital Sovereignty“ ist noch nicht abgeschlossen. Bei der Programmplanung besteht das Ziel, Vertreter der Zivilgesellschaft in die Diskussion auf dem Summit einzubeziehen. 77. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wurden bei den Beratungen des damaligen Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPA-Verordnung) die Auswirkungen auf kleine politische Akteure (z. B. Ortsvereine) und wirtschaftliche Akteure (z. B. Werbetreibende und Medien) dokumentiert sowie in die Entscheidungsfindung einbezogen, und falls nicht, welche Maßnahmen wurden getroffen, um Dokumentations- und Transparenzpflichten verhältnismäßig zu gestalten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 2. Oktober 2025 Die EU-Kommission hat die Belange von Kleinstunternehmen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen in der Begründung für den Vorschlag für eine Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung berücksichtigt. Im Verlauf der Verhandlungen hat die Bundesregierung die Berücksichtigung dieser Belange unterstützt. In der Verordnung (EU) 2024/900 finden Belange von Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen an diversen Stellen besondere Berücksichtigung (z. B. in Artikel 9 Absatz 5, Artikel 11 Absatz 5, Artikel 12 Absatz 5 und 7, Artikel 14 Absatz 1, Artikel 15 Absatz 6 und 7, Artikel 16 Absatz 3 bis 5 sowie bei der Evaluierung der Verordnung in Artikel 27 Buchstabe f). Dokumentations- und Transparenzpflichten treffen die in der Verordnung genannten „Sponsoren“ oder „Anbieter politischer Werbedienstleistungen“. Die Eigenschaft als politischer Akteur ist vielmehr für die Einordnung einer Botschaft als politische Werbung von Belang. 78. Abgeordnete Julia-Christina Stange (Die Linke) Ist der Bundesregierung bekannt, dass beim Glasfaserausbau, der aktuell bundesweit vorangetrieben wird, sich Fälle von Missbrauch und Lohnbetrug wie aktuell in Rheinland-Pfalz (www.swr.de/ swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/glasfaser-arbei ter-ohne-lohn-und-wohnung-kritik-an-baufirma-k oeln-100.html) häufen, die leider kein Einzelfall sind (www.faire-mobilitaet.de/fachinformationen/ berichte-und-erfolge/glasfaserausbau-prekaere-be dingungen-und-lohnbetrug/), und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Beschäftigte in der Branche besser zu schützen, etwa die Zahl der Unteraufträge zu begrenzen und das Verlegen von Glasfaserkabeln rechtlich als Tätigkeit im Tiefbau zu definieren, damit involvierte Firmen an Tarifverträge gebunden sind, und falls nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 2. Oktober 2025 Der Glasfaserausbau wird derzeit mit hoher Dynamik vorangetrieben. Die Bundesregierung beobachtet die Einhaltung des geltenden Arbeits- und Sozialrechts in der Baubranche – insbesondere auch im Breitbandausbau – aufmerksam. Bei Glasfaserkabelverlegung handelt es sich regelmäßig um Tiefbauarbeiten und damit um Tätigkeiten im Baugewerbe. Entsprechend werden die Arbeiten von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung und der SOKA-BAU als Bautätigkeiten eingeordnet und Verstöße verfolgt. Zur Durchsetzung des Arbeits- und Sozialrechts in der Baubranche existieren Instrumente zur Sanktion und Kontrolle: Nach § 1b des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist die Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeiterinnen und Arbeitern verrichtet werden, verboten. Betriebe der Baubranche sind Kontroll- und Sanktionsmechanismen unterworfen: Prüf- und Kontrollbefugnisse nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) auch in Verbindung mit dem Mindestlohngesetz und den Bestimmungen zu verbindlichen Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), die Generalunternehmerhaftung auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28e Absatz 3a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IV) sowie erweiterte sozialversicherungsrechtliche Melde- und Aufzeichnungspflichten (§ 28a Absatz 4, § 28f Absatz 1a SGB IV) sind einschlägig. Die Bundesregierung arbeitet an einer steten Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der Prüfungen zur Einhaltung des geltenden Arbeits- und Sozialrechts. So zielt etwa der derzeit im parlamentarischen Verfahren befindliche Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung darauf ab, dass die Arbeit der FKS noch wirksamer und effizienter wird. Darüber hinaus wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf europäischer Ebene stetig vertieft und verbessert. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Europäische Arbeitsbehörde (ELA), insbesondere durch gemeinsame Kontrollen, Informationskampagnen und regelmäßigen Austausch der EU-Mitgliedstaaten in Arbeits- und Projektgruppen. Die Bundesregierung setzt sich überdies dafür ein, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit zu verhindern, zu bekämpfen und für die Betroffenen wirksamen Schutz und Unterstützung zu gewährleisten. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 79. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Weshalb können nach Auffassung der Bundesregierung für die Bedarfsplanprojekte B 169 Salbitz–B6, dritter Bauabschnitt, und B 181, Neu-/Ausbau w. Leipzig, u. a. im Wahlkreis Nordsachsen, im Rahmen der aktuellen Finanzplanung bis 2029 keine Baufreigaben erteilt werden (www.bild.de/ig/71d2cdb4-734b-4870-ac6e-6 69aad8c2942/index/Strassenbauprojekte_Bundesl aender.pdf)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 30. September 2025 Die künftige Finanzierung von Bundesfernstraßenmaßnahmen ist vom Bundeshaushalt 2026 abhängig. Der Haushaltsentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. 80. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die geplante Umgehungsstraße der Bundesstraße 44 in Dornheim im aktuellen Haushalt der Bundesregierung die erforderlichen Mittel für die Umsetzung dieses Projektes eingeplant, und wenn ja, werden die Mittel an das Land Hessen für die planfestgestellten Projekte weitergeleitet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 1. Oktober 2025 Derzeit besteht eine vorläufige Haushaltsführung nach Artikel 111 Absatz 1 des Grundgesetzes. Der Haushalt 2025 wurde als Gesetz vom Parlament verabschiedet, bedarf aber noch der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündigung im Bundesgesetzblatt. Die erforderlichen Mittel für die Umsetzung der B 44 Groß-Gerau/Dornheim sind im Haushalt 2025 nicht enthalten. 81. Abgeordnete Katrin Göring- Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Zugpaare bietet die Deutsche Bahn AG heute auf den Strecken Erfurt–Gera sowie Leipzig–Jena–Nürnberg an, und wie viele Zugpaare plant sie, nach derzeitigem Planungsstand und Kenntnis der Bundesregierung, ab dem Fahrplanwechsel auf diesen Strecken anzubieten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 2. Oktober 2025 Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) sind aktuell auf der Strecke zwischen Erfurt und Gera drei Zugpaare im Fernverkehr unterwegs, dieses Angebot bleibt auch nach dem Fahrplanwechsel bestehen. Zwischen Leipzig und Nürnberg über Jena werden aktuell fünf Fahrten pro Tag angeboten. Auf dieser Strecke wurde das IC-Angebot zu schwach nachgefragt. Die Kunden nutzen oft den ähnlich schnellen, aber günstigeren Nahverkehr oder schnelle Umsteigeverbindungen mit dem ICE. Daher verbleiben dort künftig zwei IC-Zugpaare. 82. Abgeordneter Stefan Henze (AfD) Welche Kosten entstünden der DB InfraGO AG durch die laut Medienberichten geplante vorzeitige Entlassung des Vorstandsvorsitzenden Dr. Philipp Nagl, dessen Vertrag im Jahr 2024 bis zum 30. September 2029 verlängert wurde, und wie setzen sich diese Kosten (z. B. Abfindung, Pensionsansprüche) zusammen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 26. September 2025 Dr. Philipp Nagl bleibt Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO AG. 83. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Welche durchschnittliche prozentuale Steigerung der Bauzeit und welche durchschnittliche prozentuale Steigerung der Kosten ergaben sich in den vergangenen fünf Jahren bei Baustellen der Deutschen Bahn AG, einschließlich Neubau-, Sanierungs- und Reparaturarbeiten, im Vergleich zu den ursprünglich angenommenen Bauzeiten und Kosten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 26. September 2025 Die erbetenen Informationen können aufgrund der erfragten Detailtiefe und des abgefragten Zeitraums von mehreren Jahren nicht in der für eine Schriftliche Frage im parlamentarischen Fragewesen zur Verfügung stehenden Zeit ermittelt werden. 84. Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) Wie stellt das Bundesministerium für Verkehr sicher, dass der Ausbau der A 14 wie geplant und ohne Verzögerung fortgesetzt werden kann, und mit welchen Kostensteigerungen wird bis zum Bauende gerechnet (vgl. www.nordkurier.de/regio nal/mecklenburg-vorpommern/drohender-baustop p-an-jahrhundertprojekt-wie-lange-muessen-sie-n och-warten-3881995)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 1. Oktober 2025 Die Finanzierung von Bundesfernstraßenmaßnahmen ist von den Vorgaben des Bundeshaushalts 2026 abhängig. Am 30. Juli 2025 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Haushalt 2026 und die Finanzplanung bis 2029 beschlossen. Seitdem befindet sich der Haushaltsentwurf im parlamentarischen Verfahren. Nach aktueller Kostenaufstellung beträgt der voraussichtliche Gesamtmittelbedarf für den vierstreifigen Ausbau der A 14, Karstadt– Dahlenwarsleben rund 2,3 Mrd. Euro. Bei erheblichen Änderungen in Planung oder Bauausführung werden die Maßnahmenkosten entsprechend fortgeschrieben. 85. Abgeordneter René Springer (AfD) Wann ist vor dem Hintergrund, dass die „Ortsumgehungen an den Bundesstraßen B 96, B 102, B 112, B 158, B 167 auf Basis der aktuellen Finanzplanung des Bundes keine Baufreigaben erhalten [könnten]“, wie aus einer Anfrage des rbb an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg hervorging (www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/09/verkehrs ministerium-ausbauprojekte-gefahr-kuerzungen-b und-brandenburg.html), nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem Baustart der Ortsumgehung Ahrensfelde (B 158) zu rechnen, oder plant die Bundesregierung, das seit Jahrzehnten in der Planung befindliche Projekt komplett einzustellen, und wenn ja, welche Baumaßnahmen sind als Ersatz für die Ortsumgehung Ahrensfelde geplant? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 29. September 2025 Die Ortsumfahrung (OU) Ahrensfelde ist vom Gesetzgeber mit geltendem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Vordringliche Maßnahme bestimmt. Den damit verbundenen Planungsauftrag gilt es umzusetzen. Insofern ist die zuständige Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg gefordert, zunächst die Arbeiten zur Aktualisierung der Planfeststellungsunterlagen zu finalisieren. Auf dieser Grundlage kann das ruhend gestellte Planfeststellungsverfahren mit dem Ziel, rechtskräftiges Baurecht zu erlangen, fortgeführt werden. Erst anschließend kann der Bund über einen Baubeginn der OU Ahrensfelde entscheiden. 86. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche aktualisierten Barwerte aller Nutzen- und Kostenangaben der Tabellen unter „1.7 Nutzen- Kosten-Analyse (Modul A)“ für das Bundesverkehrswegeprojekt A 39 AS Lüneburg-N (B 216)– AS Weyhausen (B 188) (www.bvwp-projekte.de/s trasse/A39-G10-NI/A39-G10-NI.html) liegen der Berechnung des von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 136 auf Bundestagsdrucksache 21/1627 angegebene Kosten-Nutzen-Verhältnisses von 5,3 zugrunde? 87. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Werte für die Veränderung der Fahrzeugeinsatzzeiten im PV (Personenverkehr) und GV (Güterverkehr) (siehe Tabelle unter „1.6 Zentrale verkehrliche/physikalische Wirkungen“) für das Bundesverkehrswegeprojekt A 39 AS Lüneburg- N (B 216)–AS Weyhausen (B 188) (www.bvwp-p rojekte.de/strasse/A39-G10-NI/A39-G10-N I.html) liegen der Berechnung des von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 136 auf Bundestagsdrucksache 21/1627 angegebene Kosten-Nutzen-Verhältnisses von 5,3 zugrunde? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 2. Oktober 2025 Die Fragen 86 und 87 werden aufgrund ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die gemäß des Maßgabebeschlusses 20/6037 des für Haushalt zuständigen Ausschusses des Deutschen Bundestages durchzuführende Aktualisierung der Nutzen-Kosten-Berechnungen – u. a. für die A 39 mit im Bezugsjahr 2024 ermitteltem Nutzen-Kosten-Verhältnis – konnten für die Bundesstraßenvorhaben bisher noch nicht finalisiert werden. Es ist vorgesehen, die Ergebnisse gebündelt zu veröffentlichen. Nach derzeitigem Stand soll dies noch im Jahr 2025 erfolgen. 88. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welcher Anteil der Medienberichten zu Folge (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/mobilitaet/ nochhohere-preise-und-ausgedunnte-fahrplane-wie-di e-deutsche-bahn-den-fernverkehr-kurzen-will-143 17172 .html) durch den kommenden Fahrplanwechsel eingestellten Zugkilometer im Fernverkehr entfällt nach derzeitigem Planungsstand und Kenntnis der Bundesregierung auf die ostdeutschen Bundesländer? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 2. Oktober 2025 Die Veränderungen im Fahrplan erfolgen nach Angaben der Deutschen Bahn AG mit Blick auf das gesamte Angebot und die bestmögliche Versorgung der Reisenden in allen Regionen. Eine Übersicht über die gesamten Anpassungen finden sich in nachfolgender Pressemeldung: www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_z entrales_uebersicht/Fahrplan-2026-Halbstundentakt-jetzt-fuer-21-Staedt e-13563846#. Die Veränderungen in den ostdeutschen Ländern durch den Fahrplanwechsel können den nachfolgenden Pressemitteilungen entnommen werden: www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regional/pr-berlin-de/akt uell/presseinformationen/Fahrplan-2026-alle-Neuerungen-fuer-Berlin-B randenburg-und-Mecklenburg-Vorpommern-im-Ueberblick-13565034# und www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regional/pr-leipzig-de/akt uell/presseinformationen/Fahrplan-2026-alle-Neuerungen-fuer-Sachsen- Sachsen-Anhalt-und-Thueringen-im-Ueberblick-13564810#. 89. Abgeordnete Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Baumaßnahmen und Sanierungsabschnitte sind in den nächsten fünf Jahren auf den Strecken Schwandorf–Weiden, Schwandorf–Regensburg, Schwandorf–Nürnberg und Schwandorf–Furth im Wald seitens der Deutschen Bahn AG bzw. der DB InfraGO AG zu erwarten, und gibt es bereits verbindliche Sperrzeiten bzw. Ersatzverkehrsregelungen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 26. September 2025 Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) sind für die genannten Strecken in den kommenden fünf Jahren derzeit folgende Maßnahmen geplant: Geplante Bestandserneuerungen auf der Strecke von Regensburg über Schwandorf bis Weiden: • Erneuerung von zwei Weichen und fünf Durchlässen (Entwässerungssysteme unterhalb der Gleise) • Gleiserneuerung auf insgesamt 53 Kilometern • sechs Felssanierungen • Verlegung von 30 Kilometern Telekommunikationskabel • Erneuerung von acht Bahnübergängen • Erneuerung von einem Stellwerk sowie zwei Verkehrsstationen Geplante Bestandserneuerungen auf Strecke von Schwandorf nach Furth im Wald: • Erneuerung von sechs Weichen und sieben Durchlässen • einem Bahnübergang • Gleiserneuerung auf 36 Kilometern • drei Felssicherungen Geplante Bestandserneuerungen Strecke von Schwandorf nach Nürnberg (wird alternativ über zwei Routen geführt – eine Abzweigung Höhe Pommelsbrunn ermöglicht eine Zuführung der Züge nach Nürnberg auch über Lauf an der Pegnitz) • Errichtung von drei neuen Stellwerken • Erneuerung von fünf Durchlässen und sechs Weichen • zwei Bahnübergänge • Gleiserneuerung auf 32 Kilometern • Sanierung bzw. Neubau von zwei Eisenbahnbrücken Nach Angabe der DB AG laufen Sperrzeitanmeldungen gemäß Regelprozess und befinden sich in Abstimmung mit dem Baubetrieb. Verbindliche Sperrzeiten gibt es nur für Maßnahmen in den nächsten beiden Jahren. Folgende Ersatzverkehrsregelungen wurden getroffen: • Regensburg–Schwandorf: Zugausfälle mit Schienenersatzverkehr (SEV) per Bus • Schwandorf–Weiden: Zugausfälle mit SEV per Bus • Schwandorf–Furth im Wald: Zugausfälle mit SEV per Bus • Nürnberg–Amberg–Irrenlohe: Zugausfälle mit SEV per Bus 90. Abgeordneter Jörg Zirwes (AfD) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bereits getätigte Planungen und Planfeststellungsbeschlüsse zum Lückenschluss der A 1 nicht ihre Gültigkeit verlieren, und ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um das Verfahren zu beschleunigen, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 1. Oktober 2025 Der A-1-Lückenschluss ist ein bedeutendes Infrastrukturprojekt im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans. Für den Abschnitt der A 1 zwischen Kelberg und Adenau wurde der Planfeststellungsbeschluss von der zuständigen Planfeststellungsbehörde erlassen. Gegen den Beschluss liegt noch eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht vor, die mündliche Verhandlung für die Klage wird voraussichtlich am 5. November 2025 in Leipzig stattfinden. Es ist zunächst Ziel, vollziehbares Baurecht für die Maßnahme zu erhalten. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 91. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Warum sind für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem EU-Klima-Sozialfonds (KSF) im Haushaltsentwurf 2026 weder Einnahmen noch für die Ko-Finanzierung notwendige Eigenanteile vorgesehen, und bedeutet dies, dass die Mittel im Jahr 2026 nicht abgerufen („jahresscharf verausgabt“) werden beziehungsweise, dass im Jahr 2026 keine der im bisher unveröffentlichten Klimasozial-Plan „gesteckten Meilensteine und Ziele“ erreicht werden, die für einen leistungsorientierten Mittelabruf aus dem Klima-Sozialfonds notwendig sind (vgl. dazu Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1072, insbesondere zu Frage 13)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 29. September 2025 Für die Deutschland zur Verfügung stehenden Mittel des Klima- Sozialfonds ist keine jahresscharfe Verwendung erforderlich. Der Mittelabruf erfolgt leistungsorientiert nach Erreichen von Meilensteinen und Zielen, die ebenfalls nicht jährlich festgelegt werden müssen. Für das Jahr 2026 ist deshalb noch kein Mittelrückfluss der Europäischen Kommission in den Bundehaushalt zu erwarten. Aus diesem Grund sind auch keine Einnahmen vorgesehen. Ungeachtet dessen können im Jahr 2026 bereits Maßnahmen beginnen, sofern sie an bestehende Programmtitel zur Vor- und Ko-Finanzierung anknüpfen. 92. Abgeordneter Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird sich die Bundesregierung angesichts der sich verschärfenden Sicherheitslage vor dem Hintergrund vermehrter Überflüge von Drohnen, die potenziell auch mit panzerbrechender Munitionierung ausgestattet werden können, für zusätzliche bauliche Härtungsmaßnahmen und andere schutzrelevante Ertüchtigungen der zentralen Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland einsetzen (bitte begründen), und wenn ja, kommt aus Sicht der Bundesregierung für solche Maßnahmen die Verwendung von für den Zivil- und Bevölkerungsschutz vorgesehenen Mitteln in Betracht, die unter die Bereichsausnahme fallen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 2. Oktober 2025 Der Schutz der Zwischenlager gegen Sabotageakte (erforderlicher Schutz vor Störmaßnahmen oder sonstigen Einwirkungen Dritter – SEWD) ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Fünften Abschnitts des Atomgesetzes (AtG) gewäh

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