Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1948
21. Wahlperiode 02.10.2025
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 29. September 2025
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 91
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 98
Banaszak, Felix
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 15
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Brantner, Franziska, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 31, 32
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 50, 80
Detzer, Sandra, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 51, 52
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Ebner, Harald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 92, 99
Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 100
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Gesenhues, Jan-Niclas, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Abgeordnete Nummer
der Frage
Göring-Eckardt, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Heitmann, Linda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 72, 73
Hilmer, Olaf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Hilse, Karsten (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 9
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 10, 55
Khan, Misbah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 65, 66, 67
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 84, 101, 102
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Lehmann, Sven
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 5
Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 75, 76
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Abgeordnete Nummer
der Frage
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 77
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 36, 37
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 69
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 57
Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 11
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 58
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . 23, 24, 25
Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Rietenberg, Sylvia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 70, 71, 105, 106
Abgeordnete Nummer
der Frage
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Schönberger, Marlene
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 78
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 46, 96
Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47, 48
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 86, 87, 88
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 13, 43
Winklmann, Tina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 89
Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29, 30
Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
Zirwes, Jörg (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Drucksache 21/1948 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Banaszak, Felix
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Hilmer, Olaf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Lehmann, Sven
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Winklmann, Tina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Otte, Karoline
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Benner, Lukas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Seite
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 15, 17
Schönberger, Marlene
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Brantner, Franziska, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 20, 21
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Detzer, Sandra, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 31, 32
Hilse, Karsten (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/1948
Seite
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Queckemeyer, Marcel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Khan, Misbah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 41, 42
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Rietenberg, Sylvia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 43, 44
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Seite
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 46, 47
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 48
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Göring-Eckardt, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 52, 53
Winklmann, Tina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Zirwes, Jörg (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 55
Ebner, Harald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Gesenhues, Jan-Niclas, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Heitmann, Linda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Drucksache 21/1948 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 59
Ebner, Harald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Seite
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Rietenberg, Sylvia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 63, 64
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/1948
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Felix Banaszak
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann und mit welchem Teilnehmerkreis
(Unternehmen, Verbände und sonstige Organisationen)
wird der vom Bundeskanzler Friedrich Merz
angekündigte „Stahlgipfel“ stattfinden?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 2. Oktober 2025
Zu dem vom Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigten Stahlgipfel
sollen Vertreter aus Industrie, Gewerkschaften und den Ländern
hinzugezogen werden. Zu den Details erfolgen derzeit Abstimmungen
zwischen den beteiligten Ressorts. Ein genaues Datum steht noch nicht fest.
Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit darüber informieren.
2. Abgeordneter
Olaf Hilmer
(AfD)
Ist es zutreffend, dass, wie mir zugetragen wurde,
der beim Bundesbeauftragten für Kultur und
Medien (BKM) verortete Titel 894 24 „Zuschüsse für
investierte Kulturmaßnahmen bei Errichtungen im
Inland“ und hier speziell die
Zuwendungsbaumaßnahme „Sanierung der Siedlung Blumläger
Feld Celle“ – Aktenzeichen: K54-41012/14#89,
beschlossen im Haushalt 2019, noch nicht
freigegeben wurde, und wenn ja, warum nicht?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 1. Oktober 2025
Die Bundesmittel für das Vorhaben „Sanierung der Siedlung Blumläger
Feld Nord, Celle“ stehen grundsätzlich vorbehaltlich der weiteren
Haushaltsgesetzgebung sowie etwaiger Sperren und sonstiger
Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Verfügung. Entscheidungen über Zeitpunkt und
Höhe der Bewilligung hängen vom Planungsstand des Projektes sowie
von der konkreten Verfügbarkeit von Ausgabe- und
Verpflichtungsermächtigungen in den jeweiligen jährlichen Bundeshaushaltsplänen ab,
über die allein der Haushaltsgesetzgeber entscheidet. Nach Inkrafttreten
des Bundeshaushalts 2025 wird die Bundesregierung für die weitere
Abstimmung auf die Zuwendungsempfängerin zukommen.
3. Abgeordnete
Nicole Höchst
(AfD)
Teilt, d. h. positioniert sich die Bundesregierung
für die Einschätzung, unter anderem vertreten
durch Dr. Josef Lange, dem Vorsitzenden des
Rates für die deutsche Rechtschreibung, „[d]er Rat
hat eine Überarbeitung des amtlichen Regelwerks
und eine völlige Neufassung des amtlichen
Wörterverzeichnisses beschlossen. Unsere
Feststellung lautet: Wortbinnenzeichen wie Unterstrich,
Gender-Stern, Doppelpunkt oder andere
Sonderzeichen gehören nicht zum Kernbestand der
deutschen Orthographie. Diese Sonderzeichen als
Bedeutungssignale innerhalb von Wörtern können
nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen
Rechtschreibung aufgenommen werden, weil sie
derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig zu
begründen sind“ (www.schwaebische.de/panorama/
gendern-duden-regeln-rechtschreibung-schule-un
i-2679679, Stand: 24. September 2025), nämlich,
dass das Gendern bundesweit nicht in das
Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung
aufgenommen werden kann, und plant die
Bundesregierung, diesbezügliche Gesetzentwürfe oder
weitere Vorhaben in den Deutschen Bundestag
einzubringen?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 2. Oktober 2025
Wortbinnenzeichen sind auch nach der Überarbeitung des Amtlichen
Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung durch den Rat für die
deutsche Rechtschreibung nicht Teil des Amtlichen Regelwerks der
deutschen Rechtschreibung.
Initiativen hierzu sind von der Bundesregierung nicht beabsichtigt.
4. Abgeordneter
Sven Lehmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Trifft es zu, dass die Bundesregierung – konkret
der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur
und Medien (BKM) Dr. Wolfram Weimer – mit
einem inhaltlichen Programmvorschlag an die
Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) für eine
Jubiläumsschau zu 250 Jahren amerikanische
Unabhängigkeitserklärung herangetreten ist, und
falls ja, welche Maßnahmen hat die
Bundesregierung – konkret der BKM – ergriffen, um dabei die
kuratorische Unabhängigkeit der SPK und die
Kunstfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes zu
gewährleisten?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 2. Oktober 2025
Der BKM Weimer tauscht sich regelmäßig mit der Präsidentin der
Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) zu diversen Themen die Stiftung
betreffend aus, auch zu den Ausstellungsplanungen der SPK und zu
möglichen Ausstellungsideen. Ihr Ausstellungsprogramm gestaltet die
SPK in eigener, kuratorisch unabhängiger Verantwortung.
5. Abgeordneter
Sven Lehmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Trifft es zu, dass die Bundesregierung – konkret
der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur
und Medien Dr. Wolfram Weimer – zur
Erarbeitung einer Veranstaltung anlässlich des 250.
Jahrestags der amerikanischen
Unabhängigkeitserklärung den Kulturmanager Walter Smerling
einbezogen hat, und falls ja, auf welcher Grundlage,
und durch wen wurde diese Auswahl getroffen?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 2. Oktober 2025
Der BKM hat niemanden zur Erarbeitung einer Veranstaltung
einbezogen. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Abgeordnete
Dr. Anna
Lührmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Was ist die Haltung der Bundesregierung zu der
vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur
und Medien Dr. Wolfram Weimer geforderten
Zerschlagung von Google (www.heise.de/news/K
ulturstaatsminister-Weimer-Google-sollte-zerschl
agen-werden-10661975.html), und unternimmt
die Bundesregierung konkrete Schritte auf
nationaler sowie europäischer Ebene, um Google zu
zerschlagen, und wenn ja, welche?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 29. September 2025
Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission als
unabhängige Wettbewerbsbehörde in der konsequenten Durchsetzung des
bestehenden Rechtsrahmens.
Die Äußerung des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer ist vor diesem
Hintergrund zu verstehen.
7. Abgeordnete
Tina Winklmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie erklärt die Bundesregierung die im
„Schwerpunktepapier zum Bundeshaushalt 2026“ (S. 39)
genannte Zahl von rund 9.200 teilnehmenden
Hochschulathletinnen und -athleten sowie
Offiziellen bei der Universiade, die im „Faktenbrief
Nummer 5/2025 des Bundesinstituts für
Sportwissenschaft“ mit 6.233 Athletinnen und Athleten
deutlich niedriger angegeben wird, und auf
welchen Datengrundlagen beruhen die
unterschiedlichen Zahlenangaben?
Antwort der Staatsministerin Dr. Christiane Schenderlein
vom 1. Oktober 2025
Die unterschiedlichen Zahlen ergeben sich daraus, dass von den rund
9.200 Teilnehmern bei der Universiade alle Delegationsmitglieder
umfasst sind. Neben den Athletinnen und Athleten sind dies die Offiziellen,
wie beispielsweise Trainer, Betreuer oder medizinisches Personal. Die
vom Bundesinstituts für Sportwissenschaft angeführten 6.233
Athletinnen und Athleten sind hierin enthalten.
Datengrundlagen haben die World University Games gGmbH
(Durchführungsgesellschaft), die Fédération Internationale du Sport
Universitaire (FISU, internationaler Hochschulsportverband) und der Allgemeine
Deutsche Hochschulsportverband (adh) geliefert.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
8. Abgeordneter
Christian Görke
(Die Linke)
Wird sich Deutschland der Initiative von Spanien
und Brasilien anschließen, die Besteuerung von
Superreichen weltweit voranzubringen (siehe
https://news.un.org/en/story/2025/07/1165146),
und liefen dazu bereits Gespräche der
Bundesregierung mit diesen beiden Staaten (bitte ggf.
auflisten, wann und wer)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 29. September 2025
Gerecht ausgestaltete nationale Steuersysteme können ebenso wie
globale Steuerkooperation zentrale Beiträge zur Verringerung von
Ungleichheit leisten. Die Bundesregierung setzt sich daher mit Nachdruck dafür
ein, aggressive Steuergestaltung, Steuerkriminalität und
Steuervermeidung weltweit zu bekämpfen. Es ist daher essentiell, dass jede und jeder
seinen fairen Beitrag leistet und entsprechend seiner Leistungsfähigkeit
Steuern zahlt und zum Gemeinwohl beiträgt. Das gilt selbstverständlich
gleichermaßen für sehr wohlhabende Privatpersonen (High-Net Worth
Individuals – HNWI). Eine wirksame Durchsetzung bestehender
Steueransprüche scheitert oftmals an mangelnder Transparenz, insbesondere
dann, wenn Vermögenswerte verschleiert werden. Hier sieht die
Bundesregierung einen wichtigen Ansatzpunkt.
Mit der unter brasilianischer G20-Präsidentschaft verabschiedeten
gemeinsamen Erklärung der Finanzminister („G20 Ministerial Declaration
on International Taxation Cooperation“) sowie dem Kommuniqué der
G20-Finanzminister und Notenbankgouverneure vom 24. Oktober 2024
unterstützt die Bundesregierung eine engere internationale
Zusammenarbeit und Maßnahmen, um eine effektive Besteuerung von sehr
wohlhabenden Privatpersonen weltweit sicherzustellen.
9. Abgeordnete
Nicole Höchst
(AfD)
Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen der
aktuellen Haushaltsaufstellung sicher, dass die
Haushaltsmittel des Ressorts rechtssicher
zugewiesen und verausgabt werden können, wenn
nach derzeitiger Lage – insbesondere angesichts
der parallelen Beratungen von zwei
Haushaltsjahren – keine klar niedergelegten
Verwaltungsvorschriften bzw. Ressortzuschnitte vorliegen, die
eine eindeutige Abgrenzung der
Geschäftsbereiche der Bundesministerien gewährleisten (z. B.
Ressortzuständigkeiten zwischen dem
Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt und dem Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 30. September 2025
Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass die zeitweise Überlappung
von Haushaltsaufstellungsverfahren nichts Außergewöhnliches darstellt.
Im Gegenteil: In einem sog. Nachwahljahr stellt dies – zumindest auf
Seiten der Exekutive – den Regelfall dar. Dabei ist es auch in der
Vergangenheit regelmäßig zu Ressortumbildungen gekommen.
Mit Verkündung des Haushaltsgesetzes 2025 im Bundesgesetzblatt tritt
dieses und der zugehörige Bundeshaushaltsplan 2025 rückwirkend zum
1. Januar 2025 in Kraft. Der Haushaltsplan bildet dabei in seiner
Struktur und in den jeweiligen Mittelzuweisungen an die einzelnen
Bundesressorts und obersten Bundesbehörden im Regelfall die zum Zeitpunkt
der parlamentarischen Beschlussfassung über den Haushalt bereits
vereinbarten und sowohl strukturell als auch rechnerisch bereits
abbildbaren Zuständigkeiten ab. In diesem Rahmen können die jeweils
zuständigen Beauftragten für den Haushalt im Sinne des § 9 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) als für den Haushaltsvollzug Zuständige und unter
Beachtung etwaiger im Haushalt oder gesetzlich geregelter
Beschränkungen über die zugewiesenen Mittel für die im Haushaltsplan
vorgesehenen Zwecke verfügen.
Soweit zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch keine finale
Grundlage geschaffen werden konnte bzw. es im Rahmen des
Haushaltsvollzuges zu Veränderungen der Zuständigkeiten zwischen
verschiedenen Ressorts kommt, besteht nach § 50 Absatz 1 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) die rechtliche Möglichkeit, dass die Bundesregierung
Mittel und Planstellen umsetzen kann, wenn Aufgaben von einer
Verwaltung auf eine andere Verwaltung übergehen. Entscheidend für die
Bewirtschaftung der Haushaltsmittel ist dabei die vom
Haushaltsgesetzgeber vorgegebene sog. Zweckbestimmung des Titels (vgl. § 17
Absatz 1 BHO), die bei einer Mittelumsetzung nicht verändert werden
kann. In solchen Fällen der Haushaltsmittelumsetzung bedarf es keines
besonderen Beschlusses der Bundesregierung, wenn die beteiligten
Bundesministerien und das Bundesministerium der Finanzen über die
Umsetzung einig sind. Auf diese Weise unterjährig erfolgte Veränderungen
werden im Haushaltsplan des nächsten oder – soweit wegen der
parlamentarischen Abläufe zeitlich nicht mehr möglich – spätestens des
übernächsten Haushaltsjahres entsprechend berücksichtigt.
In Abschnitt XVIII seines Organisationserlasses vom 6. Mai 2025 hat
der Bundeskanzler u. a. angeordnet, dass die über die im
Organisationserlass bereits geregelten Sachverhalte hinausgehenden Einzelheiten des
Übergangs (von Aufgaben, Planstellen und Stellen sowie Personal- und
Sachmitteln) zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung
geregelt werden und sodann dem Chef des Bundeskanzleramtes
mitzuteilen sind.
10. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zielt die Bundesregierung bei der Verteilung der
Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität darauf, von den 500 Mrd. Euro
mindestens 100 Mrd. Euro in Ostdeutschland zu
investieren, und wenn ja, wie sollen diese unter
den Bundesländern aufgeteilt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 1. Oktober 2025
Laut Artikel 143h Absatz 2 des Grundgesetzes stehen 100 Mrd. Euro
des Sondervermögens für Investitionen der Bundesländer in deren
Infrastruktur zur Verfügung. Laut Gesetzentwurf zur Finanzierung von
Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-
Kommunal-Infrastrukturfinanzierunggesetz – LuKIFG) ist die Verteilung der
Mittel unter den Ländern in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel
geplant.
Bezüglich des restlichen Anteils des Sondervermögens kann darüber
hinaus im Vorhinein keine Aussage zur Verteilung getroffen werden. Der
Bundeshaushalt hat eine maßnahmen- und aufgabenbezogene
Sichtweise. Er wird nach fachlichen Gesichtspunkten aufgestellt. Eine generelle
Regionalisierung oder umfassende regionalbezogene Spezifizierung des
Bundeshaushalts, zum Beispiel nach Bundesländern, wird grundsätzlich
nicht vorgenommen.
11. Abgeordnete
Karoline Otte
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie lauten die Eckpunkte der Bundesregierung
zur Umsetzung der angekündigten kommunalen
Altschuldenlösung (www.wiwo.de/politik/deutsch
land/cdu-parteitag-merz-altschuldenhilfe-soll-anfa
ng-2026-greifen/100151695.html), die zum 1.
Januar 2026 wirksam werden soll, und wie ist der
Zeitplan für die anstehende Gesetzesberatung
(bitte geplante Beratungsabfolge mit Datum
angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 30. September 2025
Die Bundesregierung arbeitet an Eckpunkten zur gesetzlichen
Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
verankerten Entlastung bei den kommunalen Altschulden und den hiermit im
Zusammenhang vereinbarten Vorhaben der Entlastung der finanzstarken
Länder im Rahmen des Bund-Länder-Finanzausgleichs und der
Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Finanzierungslasten des Anspruchs-
und Anwartschaften-Überführungsgesetzes (AAÜG). Die gesetzlichen
Regelungen hierzu sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Ein
Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren wird aktuell erarbeitet.
12. Abgeordnete
Sarah Vollath
(Die Linke)
Welche Mitglieder der Bundesregierung würden
in welchem Umfang von der im Rahmen des
Arbeitsmarktstärkungsgesetzes geplanten
Einführung eines Steuerfreibetrags bei
sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus
nichtselbstständiger Beschäftigung nach Erreichen der
Regelaltersgrenze (sogenannte Aktivrente) in Höhe von
2.000 Euro monatlich profitieren?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 2. Oktober 2025
Die Beratungen zur konkreten Ausgestaltung der sogenannten
Aktivrente sind aktuell noch nicht abgeschlossen. Schlussfolgerungen bleiben
insoweit dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.
13. Abgeordneter
Robin Wagener
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die
Nutzung des „Russischen Hauses“ im Einklang
mit dem europäischen Sanktionsregime steht, und
wurden seitens der Bundesregierung und ihrer
nachgeordneten Behörden Maßnahmen
unternommen, um die bestehenden Sanktionen gegenüber
der russischen Regierungsagentur
„Rossotrudnitschestwo“, die das „Russische Haus“ betreibt,
durchzusetzen bzw. zu überwachen, und wenn ja,
welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 30. September 2025
Die Europäische Union hat gegen die Kulturagentur
Rossotrudnitschestwo, die das Russische Haus in Berlin betreibt, am 21. Juli 2022
restriktive Maßnahmen im Rahmen des Anhangs I der EU-Verordnung
Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen,
die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der
Ukraine untergraben oder bedrohen, verhängt. Rechtsfolge der
Sanktionierung ist die Einfrierung von Vermögenswerten sowie ein
wirtschaftliches Bereitstellungsverbot (Artikel 2 der EU-Verordnung Nr. 269/2014).
Die für Sanktionsdurchsetzung zuständigen Stellen, wie die unter dem
Dach der Zollverwaltung angesiedelte Zentralstelle für
Sanktionsdurchsetzung (ZfS), überwachen diese Verbote.
Die ZfS hat nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) die
Aufgabe, die Durchsetzung der vom Rat der Europäischen Union
beschlossenen Finanzsanktionen hinsichtlich der in den
Sanktionsverordnungen gelisteten Personen und Entitäten in Deutschland zu
gewährleisten. Ihr obliegt in diesem Zusammenhang u. a. die
gefahrenabwehrrechtliche Ermittlung und ggf. Sicherstellung von Vermögenswerten
gelisteter Personen und Entitäten im Inland, die nach der EU-
Finanzsanktionsverordnung einer Verfügungsbeschränkung unterliegen
(vgl. § 1 SanktDG), wenn und soweit eine Gefahr für einen
Sanktionsverstoß vorliegt. Das gilt auch in diesem Fall.
Die Verfolgung von strafrechtlich relevanten Sanktionsverstößen obliegt
den Staatsanwaltschaften des Landes Berlin.
14. Abgeordnete
Anne Zerr
(Die Linke)
Wie hoch sind die erwarteten
Steuermindereinnahmen für Bund, Länder, Gemeinden und
Sozialversicherungen nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die steuerrechtliche Maßnahme
„Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen (§ 3b
Absatz 4 – neu – des Einkommensteuergesetzes)“,
die im Referentenentwurf eines
Arbeitsmarktstärkungsgesetzes des Bundesministeriums der
Finanzen vorgesehen ist?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 2. Oktober 2025
Mangels Veröffentlichung eines offiziellen Referentenentwurfs zu einem
sogenannten „Arbeitsmarktstärkungsgesetz“ des Bundesministeriums
der Finanzen und Finalisierung einer konkreten Umsetzung kann zu
etwaigen finanziellen Auswirkungen keine Auskunft gegeben werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
15. Abgeordneter
Lukas Benner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Akteure plant die Bundesregierung zur
Erfüllung der Monitoringverpflichtungen aus
Artikel 10 Absatz 2 der Screening-Verordnung
(Verordnung (EU) 2024/1356) sowie Artikel 43
Absatz 4 der Asylverfahrens-Verordnung
(Verordnung (EU) 2024/1348) einzusetzen, und, soweit
überhaupt, zu welchem haushalterischen
Einzelplan sieht die Bundesregierung Mehrbedarf, um
dem Monitoring in Durchführung der genannten
Überwachungsmechanismen gerecht zu werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 1. Oktober 2025
Die Bundesregierung prüft, welche Stellen für den unabhängigen
Überwachungsmechanismus in Frage kommen. Dazu gehören insbesondere
die auch in Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1352
referenzierten Stellen. Dort heißt es, dass die nationalen Bürgerbeauftragten
und die nationalen Menschenrechtseinrichtungen, einschließlich der im
Rahmen des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter
und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
oder Strafe (OPCAT) eingerichteten nationalen Mechanismen zur
Verhütung von Folter sich an der Anwendung des unabhängigen
Überwachungsmechanismus beteiligen und ganz oder teilweise dazu bestellt
werden können, Aufgaben des unabhängigen
Überwachungsmechanismus auszuüben. Davon hängt ab, wie der unabhängige
Überwachungsmechanismus haushaltsseitig umzusetzen sein wird. Die Prüfungen sind
noch nicht abgeschlossen.
16. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welcher Form finden die „technischen
Kontakte“ mit afghanischen Vertretern (Zitat des
Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt, vgl.
www.tagesschau.de/inland/afghanistan-abschiebu
ngen-taliban-104.html) in Bezug auf das
Vorhaben der Bundesregierung, Abschiebungen nach
Afghanistan selbst zu ermöglichen, statt
(telefonische oder digitale Kommunikation oder
persönliche Gespräche, beispielsweise auf Arbeits- oder
Leitungsebene von Bundesministerien oder
Ähnlichem), und welche Zugeständnisse ist die
Bundesregierung bereit, der islamistischen
Terrororganisation Taliban im Austausch für die
Aufnahme von abzuschiebenden afghanischen
Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zu geben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 1. Oktober 2025
Die Bundesregierung steht auf verschiedenen Wegen auf technischer
Ebene, das heißt in diesem Zusammenhang unterhalb der politischen
Ebene, mit Vertretern des afghanischen De-facto-Regimes in Kontakt.
Deutschland hat die diplomatischen Beziehungen zu dem Staat
Afghanistan nicht abgebrochen. Die Bundesregierung erkennt das De-facto-
Regime der Taliban nicht als rechtmäßige Regierung Afghanistans an.
Die vorbereitendenden internen Abstimmungen der Bundesregierung für
Gespräche zu auswärtigen Angelegenheiten unterfallen als laufende
Willensbildung dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, wozu
sich die Bundesregierung nicht äußert.
17. Abgeordneter
Peter Felser
(AfD)
Wie hoch schätzt die Bundesregierung angesichts
der laut Bundeskriminalamt (BKA) im Jahr 2024
im Rahmen von Auslandsstraftaten polizeilich
registrierten 513.518 Betrugsdelikten und einer
Aufklärungsquote bei Betrugskriminalität im
Rahmen von Auslandstaten bei nur 5,1 Prozent
(www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/K
urzmeldungen/250425_Entwicklung_Betrugskrim
inalit%C3%A4t.html) die Dunkelziffer bei den
offiziell im Jahr 2024 registrierten 421 Fällen von
„bandenmäßigem Leistungsmissbrauch“ beim
Bürgergeld, und welche, in Zahlen ausgedrückt,
konkret messbare Verbesserung der
Aufklärungsquote strebt die Bundesregierung mit ihrem
geplanten „Kompetenzzentrum
Leistungsmissbrauch“ an, gerade angesichts der „spürbaren
Verbesserungen für Bürger“ (www.tagesspiegel.de/po
litik/regierungserklarung-von-merz-menschen-sol
len-schon-im-sommer-spuren-es-geht-voran-1368
9112 .html) und des „Herbstes der Reformen“
(www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesta
g-generaldebatte-weidel-merz-100.html), beides
durch den Bundeskanzler Friedrich Merz
angekündigt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 2. Oktober 2025
Der Bundesregierung liegen zu der angesprochenen Dunkelziffer bei
Fällen des bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs keine Informationen
zu möglichen Fallzahlen vor.
Das geplante „Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch“ soll die
Ressourcen zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs im
Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB III) und der Familienkasse bündeln und so
rechtskreisübergreifend noch effizienter gegen Sozialleistungsmissbrauch
vorgehen. Dafür soll die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesagentur für
Arbeit, aber auch mit anderen Behörden wie der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit beim Zoll oder der Deutschen Rentenversicherung
gestärkt werden, um Leistungsmissbrauch aufzuklären und zukünftig zu
unterbinden.
18. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
Welche konkreten Auswahlkriterien hat die
Bundesregierung – bzw. haben die meldeberechtigten
Stellen – seit 2021 im Rahmen des
Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan angewandt, um
afghanische Staatsangehörige für eine Aufnahme
in Deutschland zu bestimmen, und wie viele
Personen wurden nach den einzelnen Kriterien (z. B.
Tätigkeit als Ortskraft, besondere Gefährdung,
Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen oder
Minderheiten, humanitäre Einzelfälle) in den
Jahren von 2021 bis 2025 jeweils ausgewählt (bitte
nach Auswahlkriterium aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 29. September 2025
Die jeweiligen Voraussetzungen und Kriterien für eine Aufnahmezusage
im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan können
der Anordnung des Bundesministeriums des Innern gemäß § 23
Absatz 2, i. V. m. § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zur Aufnahme
von besonders gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen aus
Afghanistan vom 19. Dezember 2022 entnommen werden. Auf dieser
Grundlage erteilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt
3.087 Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms
für Afghanistan. Darüberhinausgehende statistische Angaben im Sinne
der Fragestellung liegen nicht vor.
19. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die
Erstellung und den Vertrieb gefälschter B1-
Sprachzertifikate sowie von Zertifikaten in
Verbindung mit dem Politik- und Gesellschaftstest
„Leben in Deutschland“ (www.n-tv.de/politik/Bet
rugsmasche-oeffnet-Weg-zum-deutschen-Pass-art
icle26018227.html), die u. a. im Rahmen des
Einbürgerungsprozesses, bei der Erteilung einer
Niederlassungserlaubnis bzw. im Rahmen des
Chancen-Aufenthaltsrechts zum Übergang von einer
vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis gemäß
§ 104c Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) zu einer dauerhaften
Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG
benötigt werden, zukünftig zu unterbinden, und
wenn ja, welche, und welche Informationen
liegen der Bundesregierung über das bisherige
Ausmaß gefälschter Zertifikate und hiermit erteilter
Einbürgerungen bzw. dauerhafter
Aufenthaltserlaubnisse vor?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 29. September 2025
Die Bundesregierung nimmt diese Vorfälle sehr ernst. Einen
wesentlichen Ansatzpunkt, mit dem der Erstellung und dem Vertrieb
gefälschter B1-Sprachzertifikate sowie von Zertifikaten in Verbindung mit dem
Politik- und Gesellschaftstest „Leben in Deutschland“ entgegengewirkt
werden kann, sieht die Bundesregierung in der eingehenden Prüfung der
Echtheit der Zertifikate und persönlichen Vorsprachen, durch die
auffällig wird, wenn die bescheinigten Kenntnisse tatsächlich nicht vorliegen.
Hierbei unterstützt der Bund die Ausländer- und
Einbürgerungsbehörden. Ein weiterer Ansatzpunkt ist die konsequente Strafverfolgung bei
Verdacht auf Erstellung oder Vertrieb sowie bei der Vorlage gefälschter
Zertifikate. Auch die Rücknahme der Einbürgerung kommt in Betracht,
wenn diese durch arglistige Täuschung oder durch vorsätzlich unrichtige
oder unvollständige Angaben, die wesentlich für die Einbürgerung
gewesen sind, erwirkt worden ist.
Stellt sich nach Erteilung eines Aufenthaltstitels heraus, dass über die
jeweiligen Voraussetzungen getäuscht wurde, kann der Aufenthaltstitel
mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
Zur Verhinderung von Fälschungen wird bei den vom Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge ausgestellten Zertifikaten zudem eine
Verschärfung der Sicherheitsmerkmale geprüft.
Zu der Anzahl gefälschter Sprach- und sonstiger Zertifikate, die in
einbürgerungs- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren vorgelegt wurden,
liegen der Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor.
20. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
Welche Ergebnisse konnten nach Ansicht der
Bundesregierung im Rahmen des
Erfahrungsaustausches zur demografischen Entwicklung mit
anderen EU-Partnern bislang erzielt werden, und
welche inhaltlichen Schwerpunkte strebt sie in
diesem Bereich zukünftig an (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 39
auf Bundestagsdrucksache 21/1482)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 2. Oktober 2025
Ebenso wie die Bundesregierung betonen die EU-Mitgliedstaaten und
die EU-Kommission, dass sich die demografische Entwicklung auf
zahlreiche Lebensbereiche und damit auch auf zahlreiche Politikbereiche
bezieht, die voneinander abhängen und die sich gegenseitig bedingen.
Entsprechend adressieren Beschlüsse auf EU-Ebene diese verschiedenen
Aspekte, beispielsweise in den Schlussfolgerungen des Rates zur
Bewältigung des demografischen Wandels in Europa vom 12. Dezember 2023
und dem Instrumentarium der EU-Kommission zur Bewältigung des
demografischen Wandels, das den Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen
in den Bereichen Unterstützung von Eltern, Stärkung und
Kompetenzentwicklung der jüngeren Generation, Stärkung der Handlungsfähigkeit
älterer Menschen und Adressierung des Arbeitskräftemangels durch
gesteuerte legale Migration in Ergänzung der Mobilisierung von Talenten
aus der EU empfiehlt.
In diesen Bereichen liegen daher auch künftig inhaltliche Schwerpunkte
der Bundesregierung.
21. Abgeordneter
Markus Matzerath
(AfD)
Wird bei der Erfassung von politisch motivierter
Kriminalität (PMK) unter anderem nach der
geltenden „Ausfüllanleitung zur Kriminaltaktischen
Anfrage in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität (KTA-PMK) Stand: 30. Oktober 2024 – Gültig
ab 1. Januar 2025“ berücksichtigt, ob die Tat
erwartbar eine politische Reaktion von
hochrangigen Politikern auslöst, und der Täter um diese
Tatsache wissen kann oder das Eintreten der
politischen Reaktion billigend in Kauf nimmt und
eine politische Reaktion auch tatsächlich
eingetreten ist, und wenn ja, kann nach geltenden
Grundsätzen eine Tat dennoch als unpolitisch motiviert
bewertet werden und eine nicht erfolgte
Bewertung als „politisch motivierte Straftat“
entsprechend der Kriterien der „Ausfüllanleitung‘
erfolgen, beispielhaft vor dem Hintergrund des
Vorfalls in Aachen, wo nach Medienberichten
mutmaßlich Verwandte des Betreibers eines Lokals
dieses selbst verwüstet haben und wo in Rede
steht, dass politische Botschaften nur zur Tarnung
hinterlassen wurden (www.bild.de/regional/nordr
hein-westfalen/aachen-wirtssoehne-sollen-lokal-s
elbst-angezuendet-und-beschmiert-haben-687a67
773e67c8722e9b49a3)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 1. Oktober 2025
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte
Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das
Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei
erfasst. Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK)
stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt.
Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden
politisch motivierte Straftaten durch die Länder „Themenfeldern“ (u. a.
dem Unterthemenfeld „gegen Medien“ im Oberthemenfeld
„Konfrontation/Politische Einstellung“) zugeordnet sowie die erkennbaren
ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem
staatsschutzrelevanten „Phänomenbereich“ (-links-, -rechts-, -ausländische
Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet.
Die Einstufung einer Straftat hinsichtlich einer etwaigen politischen
Motivation erfolgt anhand der folgend angeführten, bundesweit gültigen
Definition. Die Bewertung bezieht sich bei Motivbündeln auf das
handlungsleitende Motiv. Für die Einstufung als politisch motivierte Straftat
ist es erforderlich, dass die politische Motivation für die Tat ursächlich
ist, das reine „Auch-Vorhandensein“ dieses Motivs ist nicht ausreichend.
Sollte ein anderes Motiv als handlungsleitend ermittelt werden (z. B.
Bereicherungsabsicht), erfolgt keine Zuordnung zur politisch
motivierten Kriminalität.
Der politisch motivierten Kriminalität werden Straftaten zugeordnet,
wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des
Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie
– den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der
Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich
gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten;
– sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bzw. eines
ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes
oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung
der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes
oder eines Landes zum Ziel haben;
– durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete
Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland
gefährden;
– gegen eine Person wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen
politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements gerichtet
sind bzw. unmittelbar aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen
auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe,
Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder
psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/
geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbild
begangen werden. Diese Straftaten können sich unmittelbar gegen
eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/
eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g.
gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder
zugeschriebene Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang mit den
vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten.
Darüber hinaus werden Tatbestände gemäß den §§ 80a–83, 84–86a, 87–
91, 94–100a, 102, 104, 105–108f, 109–109h, 129a, 129b, 130, 192a,
234a, 234b oder 241a des Strafgesetzbuchs (StGB) sowie des
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) erfasst, weil sie Staatsschutzdelikte sind, selbst
wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden
kann.
Informationen zu dem in Ihrer Frage genannten Einzelsachverhalt aus
Aachen liegen mit Abfragedatum 24. September 2025 in der zentralen
PMK-Fallzahldatei des BKA nicht vor.
22. Abgeordneter
Reinhard Mixl
(AfD)
Werden vor dem Hintergrund, dass am Sonntag,
dem 21. September 2025, auf der A 3 zwischen
Pocking und Passau keine Grenzkontrollen der
Bundespolizei stattfanden, an Sonntagen generell
keine Grenzkontrollen durchgeführt, und welchen
Grund hat die Aussetzung der Grenzkontrollen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 2. Oktober 2025
Die Bundespolizei setzt die auf Anordnung des Bundesministeriums des
Innern vorübergehend wiedereingeführten und zwischenzeitlich
verlängerten Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengen-
Binnengrenzen, u. a. auch an der deutsch-österreichischen Landgrenze,
weiterhin um.
Dabei nimmt die Bundespolizei weiterhin – auch an der deutsch-
österreichischen Landgrenze – die vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen nach den jeweiligen grenzpolizeilichen
Erfordernissen lageabhängig und mit Augenmaß vor. Umfang, Intensität, der
konkrete Ort und die konkrete Dauer der jeweiligen Kontrollen sind u. a.
abhängig von der Lageentwicklung und den verkehrsinfrastrukturellen
Gegebenheiten vor Ort und können daher regional unterschiedlich
ausgeprägt und dynamisch sein.
In diesem Zusammenhang prüfen die regional zuständigen Behörden der
Bundespolizei sowie die örtlich zuständigen Dienststellen der
Bundespolizei fortlaufend auch mögliche Flexibilisierungen und
Priorisierungen für einzelne Grenzabschnitte.
23. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen
anvisiert, oder wird sie dies tun, um dem aus
meiner Sicht zunehmend um sich greifenden
Problem antisemitischer Straftaten, die auf religiöser
oder ausländischer Ideologie begründet sind, zu
begegnen, und wenn ja, welche, (vgl. Bild –
www.bild.de/politik/inland/dramatischer-
anstiegantisemitische-straftaten-in-sachsen-verfuenffach
t-68d39b364a958e24fe6c0179 und Website des
Bundeskriminalamtes – www.bka.de/DE/Unsere
Aufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen202
4/PMKZahlen2024_node.html, abgerufen am
24. September 2025)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 29. September 2025
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern stehen insbesondere in
Anbetracht der gegenwärtigen von Ihnen angesprochenen Lage in
engem und vertrauensvollem Austausch, um die Bedrohungslage laufend
zu bewerten und notwendige Maßnahmen zum Schutz jüdischer und
israelischer Einrichtungen zu treffen. Sie gehen Hinweisen zu möglichen
extremistischen Bestrebungen wie auch strafrechtlich relevanten
Handlungen konsequent nach und prüfen kontinuierlich sämtliche
Bekämpfungsmöglichkeiten, die der Rechtsstaat bereithält.
Nach dem beispiellosen terroristischen Angriff der HAMAS auf Israel
am 7. Oktober 2023 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) am
2. November 2023 die Betätigung der HAMAS sowie den
HAMAS-Unterstützer-Verein „Samidoun“ verboten. Beide Verbote sind
unanfechtbar. Über die sicherheitspolitische Bedeutung hinaus haben die
Verbote auch konkrete, positive Auswirkungen auf die Sicherheitslage in
Deutschland entfalten können. Die in den Verboten enthaltene
Auffassung, dass die Parole „From the river to the sea“ Kennzeichen beider
Vereinigungen und ihre Verwendung somit strafbar ist, hat in vielen
Fällen dazu geführt, dass Versammlungen mit entsprechenden Auflagen
belegt wurden und strafrechtliche Verurteilungen erfolgten. Mit einem
Rundschreiben vom 31. Oktober 2024 konkretisierte das BMI seine
Rechtsauffassung dahingehend, dass auch das „rote Dreieck“ ein
verbotenes Kennzeichen der HAMAS sei. Somit leisten die Verbote einen
maßgeblichen Beitrag, die Verbreitung von Hass gegen Jüdinnen und
Juden in Deutschland erfolgreich einzudämmen.
Für detailliertere Einordnungen zu den Auswirkungen des
Nahostkonfliktes auf Antisemitismus in Deutschland verweist die Bundesregierung
auf die Ausführungen im Verfassungsschutzbericht 2024, dort auf das
Sonderkapitel „Auswirkungen des Nahostkonflikts und
Antisemitismus“, auf den Seiten 47 bis 62.
Das BMI hat zudem am 24. Juli 2024 das „Islamische Zentrum
Hamburg e. V.“ (IZH) mit seinen bundesweiten Teilorganisationen verboten.
Das IZH verbreitete als direkte Vertretung des iranischen
„Revolutionsführers“ die Ideologie der sogenannten „Islamischen Revolution“ in der
Bundesrepublik Deutschland. Statt einer Gesellschaft auf Basis der vom
Grundgesetz geschützten freiheitlich-demokratischen Grundordnung
wurde durch das IZH und seine Teilorganisationen die Errichtung einer
autoritär-theokratischen Herrschaft propagiert. Das IZH verbreitete nicht
zuletzt einen aggressiven Antisemitismus unter seinen Anhängern.
Überdies unterstützte es die in der Bundesrepublik Deutschland mit einem
Betätigungsverbot belegte Terrororganisation „Hizb Allah“.
Mit der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches
Leben (NASAS) legte die Bundesregierung am 30. November 2022
erstmals eine Strategie vor, die ausschließlich auf die Bekämpfung von
Antisemitismus und die Förderung jüdischen Lebens zielt. Die NASAS
ist das Ergebnis eines rund zweijährigen intensiven Arbeits- und
Diskussionsprozesses aller staatlichen Ebenen und vieler engagierter Akteure
quer durch unsere Gesellschaft. Insbesondere wurde die Perspektive von
Jüdinnen und Juden konsequent miteinbezogen. Zudem sieht die
NASAS die dauerhafte Vernetzung aller staatlichen Ebenen vor: So hat
eine eigens ins Leben gerufene Geschäftsstelle für die Bund-Länder-
Kommission der Antisemitismusbeauftragten beim Beauftragten der
Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf
gegen Antisemitismus im August 2023 ihre Arbeit aufgenommen.
Das BMI hat federführend im Dezember 2024 einen Bericht der
Bundesregierung zum Stand der Bekämpfung des Antisemitismus in
Deutschland vorgelegt, der den Bundestag bilanzierend über die
Maßnahmen der Ressorts unterrichtet und Empfehlungen zur Verbesserung
ausspricht. Diese Bundesregierung setzt sich nun nachhaltig für die
Umsetzung seiner Empfehlungen ein. Dazu zählen insbesondere:
• stärkere Evaluierung und Koordinierung vorhandener Programme
und Projekte,
• Wissenserweiterung und bessere Vernetzung des Wissens durch
Forschungsausbau,
• stärkere Berücksichtigung der Lebensrealität von Jüdinnen und Juden
in Deutschland (Betroffenenperspektive).
Das BMI wirkt in der im Auftrag der Innenministerkonferenz (IMK)
eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Handlungsbedarf aufgrund
zunehmender antisemitischer und antiisraelischer Hetze vor dem
Hintergrund des Nahost-Konflikts“ mit. Der Jahresbericht für
Präventionsmaßnahmen gegen Antisemitismus für das Jahr 2025 wurde in der IMK
beschlossen.
Auf EU-Ebene initiierte das BMI gemeinsam mit Österreich einen
Austausch zu Antisemitismus im Rahmen einer Project based Collaboration
(PbC) im Rahmen des EU Knowledge Hub on Prevention of
Radicalisation. Ziel ist es, den Austausch der EU-Staaten zu Prävention von
Antisemitismus zu fördern. Ergebnisse sind unter anderem ein
Praxishandbuch für Antisemitismusbekämpfung im Kontext
Extremismusprävention und eine EU-weite Online-Übersicht von Projekten und Maßnahmen,
die sich gegen Antisemitismus einsetzen.
Das BMI förderte eine wissenschaftliche Fachtagung an der Universität
Münster im November 2024, die sich mit Antisemitismus im Islamismus
befasste. Unter der Leitung von Prof. Dr. Mouhanad Khorchide wurde
hier der aktuelle Stand der Antisemitismusforschung vorgestellt sowie
die Praxis des schulischen und universitären Umgangs mit
Antisemitismus diskutiert.
24. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Wurden seit Beginn der 21. Wahlperiode
Afghanen auf Veranlassung der Bundesregierung hin
aus Afghanistan nach Deutschland eingeflogen,
und wenn ja, wie viele, und sind weitere
entsprechende Flüge bis Ende des Jahres 2025 geplant
(vgl. Junge Freiheit – https://jungefreiheit.de/polit
ik/deutschland/2025/der-naechste-afghanen-fliege
r-ist-auf-dem-weg-nach-deutschland, abgerufen
am 24. September 2025)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 30. September 2025
Es wurden in dem in Ihrer Frage genannten Zeitraum keine Flüge aus
Afghanistan nach Deutschland veranlasst. In allen Aufnahmeverfahren
aus Afghanistan erfolgt das Ausreiseverfahren grundsätzlich über
Pakistan. Flüge aus Afghanistan finden seit dem Ende der
Evakuierungsmaßnahmen Ende August 2021 nicht mehr statt. Seit September 2025 sind
insgesamt 75 afghanische Staatsbürger im Rahmen der
Aufnahmeverfahren nach Deutschland eingereist. Es handelt sich hierbei
ausschließlich um Personen, bei denen rechtkräftige Gerichtsbeschlüsse die
Bundesrepublik Deutschland verpflichtet haben, die Einreise der Personen
zu ermöglichen und ihnen dafür die erforderlichen Visa auszustellen.
Alle diese Personen haben das Aufnahmeverfahren und die
Sicherheitsprüfungen vollständig durchlaufen.
Die potentielle Anzahl der Einreisen richtet sich danach, ob sich aus den
laufenden Prüfungen im Einzelfall ergibt, dass die Aufnahme- und
Einreisevoraussetzungen vorliegen. In Fällen, in denen die Personen nicht
alle Voraussetzungen erfüllen, z. B. Sicherheitsüberprüfungen negativ
verlaufen, wird eine Aufnahme bzw. Einreise abgelehnt.
25. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Sieht die Bundesregierung Anlass dazu, die
sogenannte Antifa in Deutschland zu verbieten, und
wenn nein, warum nicht (vgl. Tichys Einblick –
www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/u
ngarn-eu-niederlande-antifa-terrorgruppe,
abgerufen am 24. September 2025)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 30. September 2025
Nach Gewalttaten oder Ausschreitungen von Linksextremisten, aber
auch bei Aufrufen oder Kundgebungen, die sich gegen
Rechtsextremisten oder vermeintliche „Faschisten“ richten, wird häufig von „der
Antifa“ gesprochen, geschrieben oder gar ihr Verbot gefordert. Tatsächlich
tauchen in diesen Zusammenhängen oftmals verschiedene regionale
Gruppierungen auf, die das Wort „Antifa“ in ihrem Namen tragen. Auch
ist das „Antifa“-Symbol regelmäßig bei Demonstrationen,
Veranstaltungen, auf Plakaten oder im Internet zu sehen. Wer in Bezug auf den
Linksextremismus von „der Antifa“ spricht, meint damit die
„Antifaschistische Aktion“. Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in
Deutschland mehrere lokale Gruppierungen und Initiativen, die sich in
lockeren Verbindungen, oft zeitlich begrenzt und mit wechselnden
Personen, unter dieser Bezeichnung zusammenfinden. Im Gegensatz dazu
verfügt die „Antifaschistische Aktion Süd“ („Antifa Süd“), zu der sich
Ende 2021 acht regionale Antifa-Gruppierungen aus Baden-
Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz zusammengeschlossen haben, über
feste Strukturen und strebt als zu erreichendes Fernziel die Etablierung
einer bundesweiten Antifa an. Die Antifa Süd ist ein
Beobachtungsobjekt des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Auch bei weiteren
Beobachtungsobjekten des BfV, beispielsweise dem kommunistischen
Bündnis „...ums Ganze!“, sind unter den Mitgliedsgruppen auch
regionale Antifa-Gruppierungen zu finden.
Derzeit liegt aber eine bundesweit klar umgrenzte Organisation, die die
Bezeichnung „Antifa“ als Alleinstellungsmerkmal führt, zumindest für
eine gewisse Dauer in verfestigten Strukturen agiert und über eine klare
Mitgliedschaft verfügt, nach Kenntnis der Bundesregierung nach wie
vor noch nicht vor.
Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung generell nicht zu
Verbotsüberlegungen, unabhängig davon, ob zu solchen Überlegungen im
Einzelfall Anlass besteht.
Ansonsten bestünde die Gefahr, dass potenziell Betroffene ihr Verhalten
danach ausrichten und dadurch die Wirksamkeit operativer behördlicher
Maßnahmen beeinträchtigt oder vereitelt werden können.
26. Abgeordnete
Marlene
Schönberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann plant die Bundesregierung, das im
Koalitionsvertrag vereinbarte NSU-
Dokumentationszentrum (NSU = Nationalsozialistischer
Untergrund) in Nürnberg zu eröffnen (bitte Zeitplan
ausführen), und wie stellt sie sicher, dass die
Perspektiven von Angehörigen der Opfer in die
Konzeption des Zentrums maßgeblich einfließen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 30. September 2025
Nach aktueller Planung soll Ende 2025 das Gesetzgebungsverfahren zur
Errichtung der Stiftung „Dokumentation und Gedenken NSU-Komplex“
(Arbeitstitel) eingeleitet werden, so dass das Stiftungsgesetz
voraussichtlich im vierten Quartal 2026 in Kraft treten kann. Parallel zum
Gesetzgebungsverfahren arbeitet die Bundeszentrale für politische Bildung
(BpB) bereits an der Konzipierung einer Wanderausstellung und der
Einrichtung eines digitalen Wissensraums zum NSU-Komplex. Beide
Vorarbeiten sollen nach Errichtung der Stiftung zur weiteren
Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Zur Begleitung der Vorhaben hat
die BpB einen Opfer- und Betroffenenbeirat eingerichtet, der
sicherstellt, dass die Perspektiven der Angehörigen der Opfer und der
Überlebenden des NSU-Terrors hinreichend gewürdigt und in die Vorarbeiten
einfließen.
27. Abgeordneter
Tobias Teich
(AfD)
Für wie viel Prozent der Bevölkerung sind für den
Krisenfall ausgelegte (Krieg, Aufstände,
Naturkatastrophen etc.) Bunkeranlagen und Schutzräume
in Deutschland vorhanden, und wie viel Zeit
benötigen derartige Einrichtungen im Ernstfall, um
einsatzbereit zu sein (www.stern.de/digital/techni
k/bunkerbau-in-deutschland--wie-es-um-den-zivil
schutz-im-ernstfall-steht-35549098.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 29. September 2025
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wurde mit einer
Bestandsaufnahme, der noch in der Zivilschutzbindung verbliebenen
öffentlichen Schutzräume (ÖSR) beauftragt, welche Ende März 2023
abgeschlossen wurde. Hierbei wurde geprüft in welchem Zustand sich
diese befinden, wie viele Schutzplätze sie bieten und ob Schutzräume
wieder funktionstüchtig gemacht werden können. Dabei wurde
festgestellt, dass von ursprünglich rund 2.000 ÖSR in Deutschland derzeit
noch 579 ÖSR mit rund 478.000 Schutzplätzen formal Zwecken des
Zivilschutzes gewidmet sind. Dabei sind die im östlichen Teil
Deutschlands bestehenden Schutzräume nach der Wiedervereinigung nicht in die
Prüfung übernommen worden. Sie unterlagen zu keinem Zeitpunkt der
Zivilschutzbindung nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz
(ZSKG).
Der aktuelle Zustand der vorhandenen ÖSR lässt keine sofortige
Nutzung zu. Der Zeit- und Kostenaufwand dazu hängt jedoch maßgeblich
vom zu erreichenden Schutzniveau ab. Eine konkrete Aussage zu der
zeitlichen Umsetzung kann daher aktuell nicht getroffen werden.
Vielfach sind die derzeit noch gewidmeten ÖSR geeignet, einen
ausreichenden Schutz vor Trümmern und Splittern zu bieten. Darüber hinaus
sind weitaus mehr Schutzplätze vorhanden. Deutschland verfügt
flächendeckend über eine Bausubstanz, die unter bestimmten
Voraussetzungen als Öffentliche Schutzorte bereits einen signifikanten Schutz vor
dem Einsatz von Kriegswaffen bieten kann (z. B. Tunnel, Kellerräume,
innenliegende fensterlose Räume öffentlich zugänglicher Gebäude).
Diese Gegebenheiten werden auch im neuen Schutzraumkonzept
berücksichtigt. Es ist beabsichtigt, dieses Ende 2025 zu veröffentlichen.
28. Abgeordneter
Christian Zaum
(AfD)
Welche Vornamen trugen nach Kenntnis der
Bundesregierung die im Jahr 2024 polizeilich
erfassten Tatverdächtigen im Deliktbereich
Körperverletzungen, die im Kriminalpolizeilichen
Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität
(KPMD-PMK) unter dem Unterthemenfeld
„antiziganistisch“ erfasst wurden (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/1039)?
29. Abgeordneter
Christian Zaum
(AfD)
Welche Vornamen trugen nach Kenntnis der
Bundesregierung die im Jahr 2023 polizeilich
erfassten Tatverdächtigen im Deliktbereich
Körperverletzungen, die im Kriminalpolizeilichen
Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität
(KPMD-PMK) unter dem Unterthemenfeld
„antiziganistisch“ erfasst wurden (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/1039)?
30. Abgeordneter
Christian Zaum
(AfD)
Welche Vornamen trugen nach Kenntnis der
Bundesregierung die bisher im Jahr 2025 polizeilich
erfassten Tatverdächtigen im Deliktbereich
Körperverletzungen, die im Kriminalpolizeilichen
Meldedienst in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität (KPMD-PMK) unter dem Unterthemenfeld
„antiziganistisch“ erfasst wurden (vgl. Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/1039)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 2. Oktober 2025
Die Fragen 28 bis 30 werden gemeinsam beantwortet.
In der zentralen PMK-Fallzahlendatei des Bundeskriminalamtes
Lagebild Auswertung Politisch motivierter Straftaten (LAPOS) erfolgt die
Erfassung in anonymisierter Form. Eine Beantwortung ist daher nicht
möglich.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
31. Abgeordnete
Dr. Franziska
Brantner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie definiert die Bundesregierung de facto und
de jure Annexion in Bezug auf die Westbank?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 2. Oktober 2025
Mit Annexion wird die gewaltsame Einverleibung fremden Territoriums
bezeichnet. Annexionen sind völkerrechtlich verboten.
Die Bundesregierung betrachtet völkerrechtswidrige Siedlungen im
Westjordanland, die die Grundlagen einer Zwei-Staaten-Lösung
unterminieren, als schwerwiegendes Hindernis für den Frieden.
32. Abgeordnete
Dr. Franziska
Brantner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern bereitet die Bundesregierung
Konsequenzen – insbesondere für
Handelserleichterungen für israelische Produkte – für den Fall der
Annexion der Westbank durch Israel vor, wie sie
von Teilen der israelischen Regierung gefordert
und durch die vom Internationalen Gerichtshof
(IGH) als völkerrechtswidrig deklarierte sowie
von der Bundesregierung mehrfach abgelehnte
Siedlungspolitik de facto seit Jahren
vorangetrieben wird?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 2. Oktober 2025
Die Bundesregierung betrachtet völkerrechtswidrige Siedlungen im
Westjordanland, die die Grundlagen einer Zwei-Staaten-Lösung
unterminieren, als schwerwiegendes Hindernis für den Frieden. Die
Bundesregierung spricht sich klar gegen jegliche Annexionsüberlegungen aus
und setzt sich, auch im Dialog mit Israel, für ein Bewahren der
Grundlagen einer Zwei-Staaten-Lösung ein. Diese gemeinsame Haltung haben
der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul und seine
Amtskollegen auch bei der Konferenz zur Zweistaatenlösung am Rande
der UN-Generalversammlung deutlich gemacht.
33. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Ist es zutreffend, dass eine deutsche Delegation
die italienischen Aufnahmezentren in Albanien
besucht hat, und wenn ja, wann hat der Besuch
stattgefunden (https://gr.boell.org/en/2025/09/10/f
ast-track-asylum-return-hubs-italy-albania-deal-t
r ial, bitte ggf. das Datum nennen), und haben
deutsche Delegationsteilnehmer sich
währenddessen nach Kenntnis der Bundesregierung über
Möglichkeiten erkundigt, Teile dieser Lager zu
mieten (vgl. ebd., bitte erläutern)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 30. September 2025
Deutsche Delegationsreisende haben die genannten Einrichtungen am
19. November 2024 besucht, um sich ein Bild der Lage in den Zentren
zu machen. Die Bundesregierung kann Erkundigungen im Sinne der
Fragestellung nicht bestätigen.
34. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus
den aktuellen politischen Entwicklungen in
Ecuador unter der Regierung des Präsidenten Daniel
Roy Gilchrist Noboa Azín, insbesondere im
Hinblick auf die Versuche, die Verfassung zu ändern,
den Umgang mit dem Verfassungsgericht sowie
Einschränkungen des zivilgesellschaftlichen
Engagements, und hat die Bundesregierung bisher
diplomatischen Schritte und Initiativen
unternommen bzw. plant sie solche, um die Achtung der
Menschenrechte, die Wahrung der richterlichen
Unabhängigkeit und die Stärkung von
Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Strukturen in
Ecuador aktiv zu unterstützen, und wenn ja,
welche (https://amerika21.de/analyse/277042/ecu
ador-100-tage-autoritarismus)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 2. Oktober 2025
Die Bundesregierung verfolgt die politischen Entwicklungen in Ecuador
eng, so auch das Agieren der Exekutive gegenüber dem
ecuadorianischen Verfassungsgericht mit Blick auf die Einhaltung rechtsstaatlicher
Standards. Über das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft in
Quito steht die Bundesregierung im engen Kontakt mit
zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie der ecuadorianischen Regierung, wobei sie
sich für die Einhaltung rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher
Standards einsetzt und Ecuador dabei unterstützt, z. B. die
Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu verbessern, Korruption vorzubeugen
und Bürgerbeteiligung auszubauen.
Die Bundesregierung nimmt die Entscheidung des ecuadorianischen
Verfassungsgerichts vom 24. September 2025 zur Kenntnis, mit der es
den Vorschlag der Exekutive, ein Referendum über die Frage der
Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung anzusetzen, für
verfassungs- und rechtmäßig erklärt hat. Das Referendum wurde auf den
16. November 2025 anberaumt. Die Bundesregierung wird die
zukünftigen Entwicklungen weiter aufmerksam beobachten.
35. Abgeordneter
Andreas Mayer
(AfD)
Ist der Bundesregierung der Fall des
Bürgermeisters von Tirana, Erion Veliaj, bekannt, der seit
womöglich unverhältnismäßig langer Zeit von
acht Monaten, davon sechs Monate ohne
Anklage, in Untersuchungshaft sitzt (vgl. https://de.eure
porter.co/world/albania/2025/06/30/erion-
veliajmayor-of-tirana-held-without-charge-for-past-5-m
onths/), und wenn ja, ändert dies ihre
Einschätzung von der „positive(n) Dynamik im EU-
Beitrittsprozess“ (vgl. Antwort der Bundesregierung
auf meine Schriftliche Frage 32 auf
Bundestagsdrucksache 21/1406)?
36. Abgeordneter
Andreas Mayer
(AfD)
Ist der Bundesregierung die Einschätzung zu
Albanien bekannt, wonach sowohl das dortige
Justizsystem als auch Anzeigen gegen politische
Gegner und einseitige mediale
Berichterstattungen als „politische Waffen“ eingesetzt werden,
um politische Gegner auszuschalten (vgl. www.de
rstandard.de/story/3000000213255/albaniens-justi
z-ist-von-effektivitaet-korrektheit-und-transparen
z-weit-entfernt), und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus hinsichtlich des EU-
Beitrittsprozesses Albaniens?
37. Abgeordneter
Andreas Mayer
(AfD)
Sind der Bundesregierung Medienberichte
bekannt, wonach sich die Zentralregierung
Albaniens übermäßig in die Autonomie der lokalen
Behörden einmischt, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus hinsichtlich
des EU-Beitrittsprozesses Albaniens (vgl. www.g
azetaexpress.com/de/Rama-l%C3%B6st-Gemeind
e-Tirana-auf-und-fordert-Entlassung-der-stellvertr
etenden-B%C3%BCrgermeister/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 2. Oktober 2025
Die Fragen 35 bis 37 werden zusammen beantwortet.
Mit der Öffnung von fünf Verhandlungsclustern seit Oktober 2024 kann
Albanien eine weiterhin große Dynamik im EU-Beitrittsprozess
nachweisen, den die Bundesregierung unterstützt.
Im Hinblick darauf kommt der Unabhängigkeit der Justiz und
Bekämpfung von Korruption ebenso wie der Einhaltung rechtsstaatlicher
Verfahren besondere Bedeutung zu. Mit der umfassenden Justizreform von
2016 wurden in Albanien u. a. durch das Vetting innerhalb der Justiz
und der Schaffung neuer Justizinstitutionen wie der Sonderstruktur zur
Bekämpfung von Korruption, Organisierter Kriminalität und
Terrorismus (SPAK) entscheidende Schritte zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit
und zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität
gemacht. Die Bundesregierung verweist sowohl bilateral als auch auf EU-
Ebene fortlaufend auf noch ausstehende Reformbedarfe und die
Bedeutung einer konsequenten Umsetzung beschlossener Reformmaßnahmen.
Laufende Gerichtsverfahren kommentiert die Bundesregierung
grundsätzlich nicht.
Wie Deutschland hat auch Albanien die Europäische Charta der
kommunalen Selbstverwaltung ratifiziert und sich zur Wahrung der politischen,
administrativen und finanziellen Selbstständigkeit der Gemeinden
verpflichtet. Die Bundesregierung beobachtet die entsprechenden
Entwicklungen und wird insbesondere die Ergebnisse des nächsten regelmäßigen
Monitoring-Besuchs durch den Kongress der Gemeinden und Regionen
Europas im Rahmen der Charta genau verfolgen.
38. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Welche deutschen Unternehmen (bzw. ihre
Vertreter) waren Teil der Delegation des
Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul
nach Indien, und welche deutschen Unternehmen
werden Teil seiner Delegation im Herbst 2025
nach China sein (bitte jeweils die Gesamtzahl der
in der Delegation vertretenen Unternehmen
angeben und davon jeweils die 13 größten/
umsatzstärksten Unternehmen namentlich auflisten)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 30. September 2025
Die Reise des Bundesaußenministers vom 1. bis 3. September 2025 nach
Indien wurde von einer Wirtschaftsdelegation begleitet, die aus
Vertreterinnen und Vertretern folgender 13 Unternehmen bzw. Einrichtungen
bestand: Allianz SE, Carl Zeiss AG, Deutsches Zentrum für Luft- und
Raumfahrt e. V., Flix SE, Fresenius Medical Care Deutschland GmbH,
GFT Technologies SE, GovTechCampus Deutschland, Hensoldt AG,
Isar Aerospace, S.E.T. Select Energy GmbH, Siemens Mobility GmbH,
TKMS GmbH, Tradium GmbH.
Über mögliche zukünftige Reisen des Bundesaußenministers gibt das
Auswärtige Amt grundsätzlich keine Auskunft.
39. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung zu dem Vorfall mit
russischen Kampfflugzeugen im Ostseeraum eine
andere Einschätzung der Gefahrenlage als die
NATO, und wenn ja, mit welcher Begründung
(www.sueddeutsche.de/politik/nato-russland-kam
pfjets-rutte-li.3316519?reduced=true)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 2. Oktober 2025
Die NATO-Alliierten stehen zur Gefahrenlage in ständigem Austausch.
Zu den aktuellen Vorfällen verweist die Bundesregierung auf die
Erklärung des Nordatlantikrats vom 23. September 2025.
40. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Aus welchem Grund gibt die Bundesregierung in
ihren Antworten auf meine Schriftlichen
Fragen 49 (Slowakei) und 50 (Ungarn) auf
Bundestagsdrucksache 21/982 explizit die angefragte
Auskunft, während sie in der Antwort auf
Frage 51 (El Salvador) auf der genannten
Bundestagsdrucksache auf www.transparenzportal.bun
d.de/ verweist?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 2. Oktober 2025
Wie in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 51
auf Bundesdrucksache 21/982 erläutert, fördert die Bundesregierung
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in El Salvador primär im
Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit, anders als bei der
Unterstützung von NGOs in der Slowakei oder in Ungarn. Förderungen von
NGOs, die in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fallen, können
dem Transparenzportal des BMZ entnommen werden.
41. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Aus welchem Grund verweist die
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche
Frage 56 des Abgeordneten Dr. Harald Weyel auf
Bundestagsdrucksache 20/13787 auf
Geheimhaltung, jedoch nicht in ihren Antworten auf meine
Schriftlichen Fragen 49 (Slowakei) und 50
(Ungarn) auf Bundestagsdrucksache 21/982, die
denselben Gegenstand (Finanzierung von NGOs)
haben?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 2. Oktober 2025
Antworten der Bundesregierung auf Fragen von Abgeordneten
unterliegen dem parlamentarischen Öffentlichkeitsprinzip, so dass die Antwort
der Bundesregierung auf Ihre Schriftlichen Fragen 49 und 50 auf
Bundestagsdrucksache 21/982 veröffentlicht wurden.
Die Beschränkung auf eine eingestufte Beantwortung ist zu begründen.
Auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 56 des Abgeordneten Harald Weyel auf
Bundestagsdrucksache 20/13787 wird verwiesen.
42. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Warum wurde im Fall einer afghanischen Familie,
in dem das Berliner Verwaltungsgericht die
Bundesregierung dazu verpflichtete, dieser Visa für
die Einreise nach Deutschland zu erteilen, die
vom Auswärtigen Amt eingelegte Beschwerde
gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts
zurückgezogen, und bedeutet diese Rechtslage,
dass noch alle 2.300 Afghanen mit deutscher
Aufnahmezusage von Pakistan nach Deutschland
einreisen dürfen (https://jungefreiheit.de/politik/deut
schland/2025/bundesregierung-macht-afghanische
r-familie-weg-zur-einreise-frei/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 29. September 2025
Im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in
Visaangelegenheiten werden die Umstände des konkreten Einzelfalls von der
Bundesregierung in jedem Verfahrensstadium umfassend geprüft und daraus
resultierende Handlungsoptionen sorgfältig abgewogen. Das Ergebnis
dieser Prüfung bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob und
gegebenenfalls welche prozessualen Maßnahmen im konkreten Einzelfall
getroffen werden. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des
Innern stimmen sich dabei eng ab.
Im Ausreiseverfahren erfolgt ein mehrstufiger Prüfprozess mit
geregelten Zuständigkeiten unter den beteiligten Behörden. Derzeit finden
Detailprüfungen zu den bestehenden Aufnahmezusagen für afghanische
Staatsangehörige statt, die einer erneuten Überprüfung für jede Person
dienen, ob die Kriterien einer Aufnahme weiterhin erfüllt sind. In Fällen,
in denen Personen nicht alle Voraussetzungen erfüllen, z. B.
Sicherheitsüberprüfungen negativ verlaufen, wird eine Aufnahme nicht stattfinden.
43. Abgeordneter
Robin Wagener
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Einzelpersonen mit deutscher
Staatsangehörigkeit wurden bislang durch das EU-
Sanktionsregime wegen des Angriffskriegs auf die
Ukraine erfasst, und wie wurden die Sanktionen
durch deutsche Behörden konkret durchgesetzt?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 30. September 2025
Bei dem Sanktionsregime im Sinne der Fragestellung handelt es sich um
die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen
angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität
und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Anhang I
dieser Verordnung enthält die Liste sanktionierter natürlicher und
juristischer Personen, Einrichtungen und Organisationen und ist öffentlich
einsehbar (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%
3A02014R0269-20250719).
Nicht alle Listungseinträge enthalten Angaben zur Staatsangehörigkeit,
sodass die Möglichkeit besteht, dass Personen die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzen, ohne dass die Rechtstexte dies ausweisen. Dies trifft
auch auf den Fall einer doppelten Staatsangehörigkeit zu.
Rechtsfolge der Sanktionierung ist die Einfrierung von
Vermögenswerten sowie ein wirtschaftliches Bereitstellungsverbot (Artikel 2 der
Verordnung (EU) Nr. 269/2014).
Die Einhaltung dieser europarechtlichen Vorgaben wird von den
zuständigen Behörden, maßgeblich durch die Zentralstelle für
Sanktionsdurchsetzung (ZfS), überwacht. Konkret führt die ZfS ein laufendes
Vermögensermittlungsverfahren gegen zwei sanktionierte Personen mit
deutscher Staatsangehörigkeit mit dem Ziel, die Einhaltung der
Verfügungsbeschränkungen und Bereitstellungsverbote sicherzustellen, durch. Sie
bedient sich dabei der ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nach
dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz. Für die Verfolgung etwaiger
Verstöße sind die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden zuständig.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
44. Abgeordnete
Jeanne
Dillschneider
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aus welchen Geschäftsbereichen der
Bundesregierung werden gerade Gespräche mit
Frankreich zur Zukunft des Rüstungsprojekts Future
Combat Air System (FCAS) im Kontext der von
französischer Seite erhobenen anhaltenden
Forderung nach höheren Industrieanteil geführt (www.h
andelsblatt.com/unternehmen/industrie/ruestungsi
ndustrie-europas-fcas-projekt-von-airbus-und-das
sault-droht-zu-scheitern/100154615.html), und bis
zu welchem konkreten Datum soll über die
weitere Zusammenarbeit bei FCAS entschieden
werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 2. Oktober 2025
Für das tri-nationale Programm Next Generation Weapon System in
einem Future Combat Air System (NGWS/FCAS) führt das
Bundesministerium der Verteidigung in Abstimmung mit den betroffenen
Ressorts und dem Bundeskanzleramt die Verhandlungen mit den
französischen und spanischen Partnern für die Bundesregierung.
Frankreich und Deutschland haben im Rahmen des Deutsch-
Französischen Sicherheits- und Verteidigungsrats vereinbart, über den weiteren
Verlauf des Programms bis Ende dieses Jahres zu entscheiden.
45. Abgeordneter
Thomas Ladzinski
(AfD)
Wird die Internetseite (Homepage) mit der
Adresse https://oplan.de/ von der Bundesregierung oder
durch eine von der Bundesregierung beauftragte
und/oder finanzierte Stelle betrieben, und welches
Ziel wird mit dieser Internetseite (Homepage)
verfolgt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 30. September 2025
Die Internetseite wird nicht durch die Bundesregierung betrieben und ist
auch nicht durch diese beauftragt oder finanziert.
46. Abgeordneter
Tobias Teich
(AfD)
Gibt es derzeit Autobahnabschnitte in
Deutschland, die für die Landung eines Flugzeugs
geeignet wären, und falls ja, wie viele, und wo
befinden sich diese Abschnitte jeweils, und falls nein,
plant die Bundesregierung, derartige
Notlandebahnen auf Autobahnen zu errichten, und in
welchem Zeitraum ist mit der Fertigstellung zu
rechnen (www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaf
fe/aktuelles/autobahn-notlandeplaetze-
waehrenddes-kalten-krieges-5615300)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 30. September 2025
Derzeit existieren in Deutschland keine Autobahnabschnitte, die für die
Landung eines Luftfahrzeuges geeignet wären.
Die Bundesregierung plant aktuell nicht, derartige Notlandebahnen auf
Autobahnen einzurichten.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bunderegierung auf die
Schriftliche Frage 102 des Abgeordneten Jürgen Hardt auf
Bundestagsdrucksache 20/12734 verwiesen.
47. Abgeordneter
Ulrich Thoden
(Die Linke)
Wie viele Teilnehmende waren nach Kenntnis der
Bundesregierung an der militärischen Übung des
Taktischen Luftwaffengeschwaders 31 „Boelcke“
auf dem Fliegerhorst Nörvenich im Kreis Düren
(Nordrhein-Westfalen) vom 9. bis 11. September
2025 beteiligt, und welche Kosten sind hierfür
nach Kenntnis der Bundesregierung angefallen
(bitte nach Personenanzahl der militärischen und
zivilen Teilnehmenden, weiteren militärischen
und zivilen teilnehmenden Einrichtungen oder
Organisationen, eingesetzten Luftfahrzeuge der
Bundeswehr aufschlüsseln; vgl. www1.wdr.de/na
chrichten/rheinland/uebung-fliegerhorst-luftwaff
e-noervenich-100.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 2. Oktober 2025
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung Ihrer Frage aus Gründen des
Staatswohls ausnahmsweise nicht offen erfolgen kann. Diese lässt
Rückschlüsse auf die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland
zu. Die erbetenen Auskünfte zur konkreten Anzahl der Teilnehmenden
enthalten sicherheitsrelevante Angaben, deren Bekanntwerden für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein könnte. Bei
offener Beantwortung würden Rückschlüsse auf militärische
Fähigkeiten, Kapazitäten und Schwerpunktsetzungen ermöglicht. Dadurch
bestünde die Gefahr, dass sich andere feindlich gesinnte Staaten und
Nachrichtendienste ein Bild über die Fähigkeiten und Einsatzbereitschaft der
Bundeswehr machen könnten. Denn die Kenntnis hierüber ließe
Rückschlüsse auf mögliche Planungen und Strategien in Bezug auf
Optimierungen und Verbesserungen der Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr
zu. Unbefugte Dritte könnten daran ihre eigenen Maßnahmen zum
Nachteil der Bundeswehr und somit der Bundesrepublik Deutschland
ausrichten. Durch die Kenntnis der Informationen könnten ggf. auch
Schwachstellen oder konkrete Bedarfe der Streitkräfte aufgedeckt
werden, deren Kenntnis zum Nachteil der Einsatz- und
Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr genutzt werden könnten. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
Auch eine Einstufung als Verschlusssache und Weiterleitung der
angefragten Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages kommt angesichts ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die
Einsatzbereitschaft der Streitkräfte nicht in Betracht. Die angefragten
Inhalte lassen Rückschlüsse auf die militärischen Fähigkeiten, Kapazitäten
und Schwerpunktsetzungen der Streitkräfte zu. Auch ein geringfügiges
Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter
keinen Umständen hingenommen werden.
In der Abwägung des parlamentarischen Informationsrechts der
Abgeordneten einerseits und der staatswohlbegründeten
Geheimhaltungsinteressen andererseits muss das parlamentarische Informationsrecht daher
ausnahmsweise zurückstehen.
Die abschließenden Kosten der Übung können zum jetzigen Zeitpunkt
nicht dargestellt werden, da sich die einzelnen Kostenpositionen noch in
der Abrechnung befinden. Eine Kostenaufschlüsselung nach
Teilnehmenden und einzelnen Luftfahrzeugen ist generell nicht möglich.
48. Abgeordneter
Ulrich Thoden
(Die Linke)
Welches konkrete Szenario lag der militärischen
Übung des Taktischen Luftwaffengeschwaders 31
„Boelcke“ auf dem Fliegerhorst Nörvenich
(Nordrhein-Westfalen) vom 9. bis 11. September
2025 nach Kenntnis der Bundesregierung
zugrunde, und inwieweit waren nach Kenntnis der
Bundesregierung auch der Kreis Düren bzw. einzelne
Städte des Kreises involviert (bitte detailliert
ausführen und jeweilige Ortschaften angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 2. Oktober 2025
Der Übung im Sinne der Fragestellung lag ein fiktives, auf Artikel 5 des
Nordatlantikvertrages basierendes Szenario zugrunde.
Zum Ende der Übung fand ein simuliertes Großschadensereignis statt,
bei dem die Zusammenarbeit zwischen militärischen und zivilen
medizinischen Rettungskräften aus dem Kreis Düren geübt wurde. Hier wurde
ein Massenanfall von Verwundeten und Verletzten simuliert.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
49. Abgeordneter
Jörg Cezanne
(Die Linke)
Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund,
dass sich die Bundesministerin für Wirtschaft und
Energie Katherina Reiche bei der Bedarfsplanung
am unteren Rand der Schätzung von 600 bis
700 Terrawattstunden (TWh) Strombedarf für das
Jahr 2030 orientiert, gleichzeitig aber am
Ausbauziel von 80 Prozent erneuerbarer Energien festhält
(www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktio
n/DE/Downloads/J-L/klimaneutral-werden-wettbe
werbsfaehig-bleiben.pdf?__blob=publicationFile
&v=22), die in § 4 des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes sowie in § 1 des Windenergie-auf-See-
Gesetzes festgelegten Ausbaupfade für Solaranlagen,
Biomasse, Windenergieanlagen an Land auf See
anpassen (wenn ja, bitte den geänderten
Ausbaupfad für installierte Leistung in den genannten
stromproduzierenden Anlagen für die Jahre 2026,
2028, 2035 und 2040 aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 29. September 2025
Mögliche Schlussfolgerungen aus den Annahmen zum künftigen
Bruttostromverbrauch hinsichtlich des Ausbaus der erneuerbaren Energien
werden im Zuge der anstehenden Novellen des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes und des Windenergie-auf-See-Gesetzes zu ziehen sein.
50. Abgeordneter
Jörg Cezanne
(Die Linke)
Auf welche konkreten Effizienzgewinne
quantifiziert die Bundesregierung in Anbetracht der
Tatsache, dass die Bundesministerin für Wirtschaft
und Energie Katherina Reiche die Kosteneffizienz
als zentralen Punkt für eine Bestandsaufnahme
bei der Energiewende ansieht (www.bundeswirtsc
haftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/J-
L/klimaneutral-werden-wettbewerbsfaehig-bleibe
n.pdf?__blob=publicationFile&v=22), dieses Ziel
bis 2030 in den Bereichen Ausbau der Verteil-
und Übertragungsnetze beim Strom, Wasserstoff-
Hochlauf, Förderung erneuerbarer Energien und
Wasserstoff und Subventionen für fossile
Energieträger (bitte die Effizienzgewinnziele nach Jahren
und den genannten Bereichen aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 1. Oktober 2025
Die Bundesregierung hat keine Kosteneffizienzziele für 2030
quantifiziert. Der Bericht zum Monitoring der Energiewende zeigt
Handlungsoptionen auf, die zu einer Einsparung von Systemkosten führen können,
quantifiziert diese aber nicht.
51. Abgeordnete
Dr. Sandra Detzer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung die
Einschätzung des Bundeskanzlers Friedrich Merz zur
CPTPP (Comprehensive and Progressive
Agreement for Trans-Pacific Partnership) von Juni 2025
als potenziellen Ersatz für die
Welthandelsorganisation (WTO), und welche konkreten Schritte
plant sie, um zusammen mit den internationalen
Partnern die WTO wieder handlungsfähig zu
machen oder eine neue internationale
Handelsordnung zu schaffen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 2. Oktober 2025
Die Bundesregierung setzt sich für die Stärkung und Reform der
multilateralen, regelbasierten Handelsordnung mit der
Welthandelsorganisation (WTO – World Trade Organisation) im Zentrum ein. Angesichts der
aktuellen internationalen Herausforderungen sind regelbasierte, offene
und stabile weltweite Handelsbeziehungen von großer Bedeutung für die
Resilienz der Lieferketten und den Marktzugang deutscher Unternehmen
im Ausland. Gleichzeitig bedarf es einer Reform des WTO-Regelwerks,
insbesondere moderner Regeln zu marktverzerrenden
Industriesubventionen für eine globale Wettbewerbsgleichheit (Level Playing Field) und
der Wiederherstellung eines voll funktionsfähigen
Streitbeilegungsmechanismus. Die Bundesregierung betrachtet zudem plurilaterale
Initiativen und Abkommen als wirksames Mittel, um mit Interessenpartnern
ambitionierte Regeln für den internationalen Handel zu vereinbaren und
durchzusetzen: Dazu gehört das sogenannte Multi-Party Interim Appeal
Arbitration Arrangement (MPIA) als Interim-Berufungsmechanismus
zur abschließenden Beilegung von Handelsstreitigkeiten bis zur
Wiederherstellung des Appellate Body. Zudem setzt sich die Bundesregierung
für das zeitnahe Inkrafttreten der plurilateralen Abkommen über
Investitionserleichterung für Entwicklung sowie zu E-Commerce ein. Die
Bundesregierung unterstützt dabei die für die Handelspolitik zuständige EU-
Kommission in ihren Bemühungen zur Stärkung und Reform der
internationalen Handelsordnung mit der WTO im Zentrum.
Dazu gehört auch die bilaterale Zusammenarbeit mit internationalen
Partnern. Neben dem Abschluss neuer Handelsabkommen, die
wesentlich auf WTO-Recht aufbauen und es damit auch im bilateralen
Verhältnis zu EU absichern, unterstützt die Bundesregierung die strukturierte
Zusammenarbeit und Kooperation mit Partnern in Handelsfragen – zur
gemeinsamen Positionierung in der WTO, aber auch hinsichtlich Fragen
der regulatorischen Zusammenarbeit und Handelserleichterung. Vor
diesem Hintergrund begrüßt die Bundesregierung die anvisierte
strukturierte Kooperation zwischen der EU und CPTPP als Signal für offenen und
regelbasierten internationalen Handel.
52. Abgeordnete
Dr. Sandra Detzer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bis wann ist mit einer ersten Mittelvergabe aus
dem Rohstofffonds zu rechnen, und inwiefern
plant die Bundesregierung, dabei auch die 13 als
strategisch eingestuften Projekte des Critical Raw
Materials Act sowie Projekte mit deutscher
Beteiligung zu unterstützen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 2. Oktober 2025
Der Rohstofffonds der Bundesregierung soll Projekte zur Gewinnung,
zur Verarbeitung und zum Recycling kritischer Rohstoffe unterstützen
(www.kfw.de/Rohstofffonds/). Im Fokus stehen dabei kritische oder
strategische Rohstoffe im Sinne des europäischen „Critical Raw
Materials Act“ (CRMA). Die Maßnahme soll dazu beitragen, die
Rohstoffversorgung zu diversifizieren und so Versorgungssicherheit und
Lieferketten in Deutschland und Europa zu stärken. Ziel ist es, durch eine
diversifizierte Finanzierung konkreter Projekte, das Rohstoffangebot zeitnah zu
erhöhen und Unternehmen in Deutschland und Europa den Zugriff
darauf zu ermöglichen. Derzeit werden die ersten Projekte im Rahmen der
Förderung hinsichtlich einer möglichen Beteiligung geprüft. Aktuell
geht die Bunderegierung davon aus, dass noch in diesem Jahr erste
Entscheidungen dazu getroffen werden könnten, sofern die Voraussetzungen
dafür erfüllt sind. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Ihr Interesse können alle Projekte bekunden – auch die als strategisch
eingestuften Projekte im Sinne des CRMA – sofern sie die Kriterien
erfüllen.
53. Abgeordneter
Karsten Hilse
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Daten zu
schwerwiegenden Havarien an Windindustrieanlagen (z. B.
Brand, www.stern.de/panorama/bremervoerde--w
indrad-geht-in-flammen-auf---feuerwehr-muss-zu
sehen--video--35730376.html) in Deutschland
vor, die gegebenenfalls dazu führten, dass diese
vollends oder über einen längeren Zeitraum nicht
mehr nutzbar waren, und wenn ja, welche, und
wenn nein, plant die Bundesregierung,
entsprechende Daten zu erheben?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 1. Oktober 2025
Der Bundesverband WindEnergie e. V. berichtet im Rahmen der seit
dem Jahr 2005 geführten verbandseigenen Statistik von insgesamt
148 Schadenfällen (vgl. Geschäftsbericht 2024–2025, Bundesverband
Windenergie e. V., Mai 2025, www.wind-energie.de/fileadmin/redaktio
n/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/07-verband/20250429_B
WE-Geschaeftsbericht_online.pdf). Bei einem aktuellen Bestand von
rund 30.000 Windenergieanlagen wären Erzeugungsausfälle durch diese
Schadensfälle auch bei länger anhaltenden oder dauerhaften
Unterbrechungen aus energiewirtschaftlicher Sicht zu vernachlässigen. Darüber
hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Informationen über
Havarien bei Windenergieanlagen an Land vor. Die Bundesregierung
plant aktuell keine Datenerhebung zu dieser Fragestellung.
54. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (damals Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz) im Vorfeld des Verkaufs
der Deutschen Agrar Holding GmbH an Igneo
Infrastructure Partners eine Investitionsprüfung
nach der Außenwirtschaftsverordnung
durchgeführt, und wie wurde die Entscheidung über die
Durchführung einer Investitionsprüfung
begründet?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 2. Oktober 2025
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat ein
Investitionsprüfverfahren durchgeführt.
Erwirbt ein Unionsfremder mindestens 20 Prozent der Stimmrechte an
einem inländischen Unternehmen, das unmittelbar oder mittelbar eine
landwirtschaftliche Fläche von mehr als 10.000 Hektar bewirtschaftet,
so ist dieser Erwerb gegenüber dem BMWE meldepflichtig, dies ergibt
sich aus § 55a Absatz 1 Nummer 27 sowie Absatz 4 der
Außenwirtschaftsverordnung. Bis zur abschließenden Entscheidung des BMWE
bestand zudem ein Vollzugsverbot des Erwerbs gemäß § 15 Absatz 4 des
Außenwirtschaftsgesetzes.
55. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie begründet die Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie Katherina Reiche ihre
Aussage, der deutsche Strombedarf werde im Jahr
2030 „eher am unteren Ende“ der Bandbreite von
600 bis 700 Terawattstunden liegen (www.faz.net/
aktuell/wirtschaft/klima-nachhaltigkeit/kosten-de
r-energiewende-das-ist-der-sparplan-von-katherin
a-reiche-110687049.html), auch vor dem
Hintergrund des im Versorgungssicherheitsbericht der
Bundesnetzagentur für 2030 angenommenen
Strombedarfs von 725 TWh, und geht sie davon
aus, dass globale Trends wie der zu beobachtende
Boom von stromintensiven Rechenzentren, der
Trend zur Elektrifizierung in der Industrie sowie
eine allgemeine konjunkturelle Erholung an
Deutschland weitgehend vorbeigehen werden?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 30. September 2025
Gemäß dem am 15. September 2025 vom BMWE veröffentlichten
Bericht zum Monitoring der Energiewende wird für den
Bruttostromverbrauch 2030 eine Bandbreite von 600 bis 700 TWh von den explorativen
Szenarien für erreichbar und von einigen normativen Szenarien als
kompatibel mit dem Klimaziel identifiziert. Dabei ist davon auszugehen,
dass explorative Szenarien kurz- bis mittelfristig deutlich belastbarer
sind, weil sie nicht vom Ziel herkommen, sondern von der aktuell zu
beobachtenden tatsächlichen Entwicklung. Der untere Rand in den von
den Gutachtern analysierten explorativen Szenarien liegt mit 580 TWh
sogar noch unter dem unteren Rand der o. g. Bandbreite. Die vom
Umweltbundesamt beauftragten Treibhausgasprojektionen vom März 2025,
die zu den explorativen Szenarien gehören, gehen von 650 TWh aus,
diverse Energieexperten sehen den Bruttostromverbrauch 2030 zwischen
600 und 650 TWh (vgl. Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom
19. Januar 2025 sowie Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 2. Januar
2025).
Blickt man auf die letzten Jahre zurück, so zeigt sich: Während der
Bruttostromverbrauch 2017 noch bei 602 TWh lag, waren es 2024 nur noch
522 TWh – trotz eines steigenden Stromverbrauchs von u. a.
Rechenzentren. Auch im laufenden Jahr weist der Bundesverband für Energie-
und Wasserwirtschaft für die ersten acht Monate gegenüber 2024 nur
einen Zuwachs um 0,1 Prozent aus (normalarbeitstäglich bereinigte
Zahlen). Um bis 2030 über die Mitte der o. g. Bandbreite zu kommen, wäre
also ein Anstieg um über 25 Prozent in nur fünf Jahren erforderlich.
In der Gesamtschau fügt sich die Einschätzung der Bundesministerin
Katherina Reiche somit gut in aktuelle wissenschaftliche
Einschätzungen sowie in die in den letzten Jahren zu beobachtende Entwicklung ein.
Im Versorgungssicherheitsmonitoring hat die Bundesnetzagentur zwei
Szenarien betrachtet, um eine Bandbreite möglicher Entwicklungen in
den nächsten zehn Jahren abzubilden. Zum einen wurde ein Zielszenario
genutzt, das die bekannten gesetzlichen und politischen Ziele abbildet.
Zum anderen wurde ein Szenario gerechnet, in welchem die
Auswirkungen verschiedener möglicher Verzögerungen in der Zielerreichung
untersucht werden. Im Zielszenario wurde ein Stromverbrauch für das Jahr
2030 in Höhe von 750 TWh unterstellt. Um der unterjährigen Dynamik
beim Stromverbrauch Rechnung zu tragen, wurde der Stromverbrauch
zum Stichtag 1. Januar 2030 interpoliert. Dies entspricht 725 TWh. Im
zweiten Szenario wurde ein Stromverbrauch im Jahr 2030 in Höhe von
675 TWh unterstellt. Dies entsprach zum Beginn der Untersuchung
(Jahresanfang 2024) einer konservativen Annahme. Entwicklungen, die
nach dem Beginn der Untersuchung eingetreten sind, konnten im
Versorgungssicherheitsmonitoring 2024 nicht berücksichtigt werden.
56. Abgeordneter
Dr. Rainer Kraft
(AfD)
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ein
staatlicher Netzerwerb den dringend benötigten
Netzausbau für die Integration erneuerbarer
Energien beschleunigt statt zu bürokratischen
Verzögerungen zu führen (www.cleanenergywire.org/n
ews/germany-aligns-renewable-rollout-slower-gri
d-expansion-cut-costs)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 30. September 2025
Über die KfW hält der. Bund mittelbare Anteile an den
Stromübertragungsnetzbetreibern 50Hertz (20 Prozent) und TransnetBW (24,95
Prozent). Die Beteiligungen ermöglichen es dem Bund, zu einem
rechtzeitigen und bedarfsgerechten Netzausbau beizutragen. Der Bund kann
seine Informations- und Mitspracherechte in den Aufsichtsgremien und
als Gesellschafter zu diesem Zweck einsetzen. Durch Bereitstellung von
Eigenkapital trägt er zu einer langfristig ausreichenden Kapitalisierung
für den Netzausbau bei. Schließlich tragen die Beteiligungen zur
Wahrung sicherheitspolitischer Interessen des Bundes bei und unterstützen
den Schutz der kritischen Infrastruktur Stromnetz, denn der Bund kann
mittels seiner vertraglichen Rechte Einfluss auf die
Gesellschafterstruktur nehmen.
57. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Welche deutschen Unternehmen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung am Wiederaufbau in
Syrien beteiligt (bitte die 14 größten/
umsatzstärksten Unternehmen angeben), und wie viele
deutsche Unternehmen sind Mitglied des
Deutsch-Syrischen Wirtschaftsrats (bitte die
Gesamtzahl angeben und die 13 größten/
umsatzstärksten Unternehmen nennen; www.bundesta
g.de/presse/hib/kurzmeldungen-1108214; www.b
mz.de/de/neuanfang-syrien; www.boerse-frankfur
t.de/nachrichten/Wadephul-kuendigt-deutsch-syri
schen-Wirtschaftsrat-an-b1dafc5b-52c9-4f97-911
c-c360bf1ed8a8)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 30. September 2025
Die Bundesregierung steht mit der Wirtschaft bezüglich eines Deutsch-
Syrischen Wirtschaftsrates, der sich noch im Aufbau befindet, in
Kontakt. Gemeinsam arbeiten Wirtschaft und Bundesregierung daran,
Möglichkeiten für das Engagement deutscher Unternehmen in Syrien
aufzuzeigen. Der Bundesregierung liegen noch keine Kenntnisse über bereits
laufende Aufbauprojekte in Syrien mit Beteiligung deutscher
Unternehmen vor.
58. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Welche Aktivitäten gibt es seitens der
Bundesregierung im Jahr 2025 zur Entwicklung des
barrierefreien Tourismus, und in welcher Weise
beteiligt sich die Bundesregierung an dem 3.
Weltgipfel für barrierefreien Tourismus, der vom 5. bis
7. Oktober 2025 in Turin (Italien) stattfinden
wird?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 1. Oktober 2025
Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, die Teilhabe am
kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport bzw. am
Tourismus zu stärken. Die meisten Maßnahmen zielen auf die Gewährleistung
von Barrierefreiheit im Allgemeinen. Der Tourismus ist eine
Querschnittsbranche mit komplexem Zuständigkeitsgefüge innerhalb des
Bundes sowie zwischen Bund und Ländern. So werden viele Fragen, die
für die Barrierefreiheit maßgeblich sind, auf Bundesebene
branchenübergreifend adressiert, wie zum Beispiel barrierefreie Mobilität oder
barrierefreies Bauen. Der Tourismus wird hier mitgedacht und die
Maßnahmen bzw. Gesetze sind auf Barrierefreiheit per se ausgerichtet. Dabei
ist auch zu berücksichtigen, dass die Länder entsprechend der durch das
Grundgesetz vorgegebenen Aufgabenverteilung für die Entwicklung und
Vermarktung des Tourismus in Deutschland zuständig sind und folglich
eigene Maßnahmen zur Förderung eines barrierefreien Tourismus
aufsetzen.
Dies vorangeschickt, ist der Bundesregierung die gleichberechtigte
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen ein
sehr wichtiges Anliegen. Daher wurde im Koalitionsvertrag vereinbart,
die Barrierefreiheit in Deutschland im öffentlichen Bereich zu
verbessern und in der Privatwirtschaft auf Barrierefreiheit hinzuwirken. Dafür
soll unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz
weiterentwickelt werden, sodass unter anderem alle öffentlich zugänglichen Bauten
des Bundes bis zum Jahr 2035 barrierefrei gestaltet werden. Zudem
wurde die Bundesinitiative Barrierefreiheit strukturell fest verankert und ist
zentraler Bestandteil der Arbeit der Bundesressorts.
Im für den Tourismus wichtigen Bereich Mobilität unterstützt der Bund
auch im Jahr 2025 Investitionen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen
zur Herstellung der Barrierefreiheit in den Verkehrsstationen u. a. im
Rahmen der Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und
Barrierefreiheit von Bahnhöfen. Die Deutsche Bahn AG baut zudem pro Jahr
zirka 100 Bahnhöfe beziehungsweise 150 Bahnsteige barrierefrei um.
Bei der Gestaltung eines attraktiven, barrierefreien Angebots im
öffentlichen Personennahverkehr unterstützt der Bund die hierfür zuständigen
Länder und Kommunen vielfältig in finanzieller Hinsicht, u. a. über das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Dieses setzt explizit voraus, dass
die zu fördernden Infrastrukturvorhaben die Belange behinderter und
anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigen und den
Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen.
Bei der Vorhabenplanung sind die zuständigen Behindertenbeauftragten
oder Behindertenbeiräte anzuhören.
Speziell zur Entwicklung des barrierefreien Tourismus hat auch im Jahr
2025 wieder der Tag des barrierefreien Tourismus im Rahmen der
Internationale Tourismusbörse Berlin stattgefunden. Die jährliche
Fachveranstaltung wird durch die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. (DZT) als
institutionellem Zuwendungsempfänger des Bundes finanziert und
wurde auch in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit Behindertenvertretungen
organisiert.
Zudem ist der Bund Konzessionsgeber von „Reisen für Alle“, dem
bundesweiten Informations- und Kennzeichnungssystem für barrierefreie
touristische Angebote, und finanziert den IT-Betrieb des Systems über
die DZT.
Die DZT bewirbt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie auch die Möglichkeiten des barrierefreien Tourismus im
Reiseland Deutschland. Sie nimmt am 3. Weltkongress für barrierefreien
Tourismus vom 5. bis 7. Oktober 2025 in Turin (Italien) teil und wird
dort zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der
Landestourismusorganisationen, der Arbeitsgemeinschaft Leichter Reisen und der
Arbeitsgemeinschaft Tourismus des Deutschen Behindertenrates
touristische Angebote aus Deutschland präsentieren. Die DZT wird sich
darüber auch mit internationalen Expertinnen und Experten und
Organisationen austauschen.
Alle teilnehmenden Organisationen sind auch aktiv am
Kongressprogramm beteiligt.
Die DZT unterstützt den Kongress als Sponsor. Damit erhöht sie die
Sichtbarkeit des Reiselandes Deutschland mit seinen mit vielfältigen
barrierefreien Angeboten.
59. Abgeordneter
Marcel
Queckemeyer
(AfD)
Welchen prozentualen Anteil am Baumbestand
sowie an der Gesamtfläche von Wald- und
forstwirtschaftlichen Nutzflächen haben der Ausbau
von Windenergieanlagen einschließlich der für
deren Bau und Betrieb erforderlichen
Zufahrtswege und Stromtrassen seit dem Jahr 2015 zum
Rückgang des Waldbestandes beigetragen, und
wie stellt sich diese Entwicklung jeweils nach
Bundesländern differenziert dar?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 1. Oktober 2025
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1a und 1b
der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD zu „Windkraftanlagen in
deutschen Waldgebieten“ auf Bundestagsdrucksache 21/1173 verwiesen.
Demnach liegt der Bundesregierung keine eigene ausführliche Statistik
vor. Es wird in diesem Sachzusammenhang auf die Auswertungen der
„Fachagentur Wind und Solar“ verwiesen. Danach liegt die dauerhaft für
eine Windenergieanlage in Anspruch genommene Waldfläche im
Durchschnitt bei 0,51 Hektar. Dabei ist zu beachten, dass Waldumwandlungen
aufgrund der waldrechtlichen Bestimmungen in der Regel nur mit der
Maßgabe einer entsprechenden Ersatzaufforstung genehmigt werden.
Dies gilt auch für Waldumwandlungen für Windenergieanlagen.
60. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
Kann die Bundesregierung den mir zugetragenen
Sachverhalt bestätigen, dass mit dem Flug
FY5038 (womöglich mit der FedEx-Tracking ID
884488027474) über den Kölner Flughafen am
22. September 2025 mutmaßlich Militärgüter
nach Nevatim/Israel geschickt wurden (wenn ja,
bitte nach Inhalt und erteilter Genehmigungsart
für Ein-/Ausfuhr auflisten)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 1. Oktober 2025
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
61. Abgeordnete
Dr. Andrea
Lübcke
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welchen konkreten Zeitplan sieht die
Bundesregierung für den Gesetzentwurf des
Forschungsdatengesetzes vor, welches laut Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 60 auf
Bundestagsdrucksache 21/1406 ein „wichtiges
Vorhaben“ für die Bundesregierung darstellt (bitte
den detaillierten Zeitplan mit Angabe von Daten
für die geplante Veröffentlichung von Eckpunkten
oder eines Referentenentwurfs, den Beginn der
Einleitung der Ressortbefassung, den geplanten
Start der Länderanhörung, den geplanten Start der
Verbändeanhörung und die geplante Einbringung
in das Bundeskabinett aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 30. September 2025
Der Koalitionsvertrag sieht ein Vorlegen des Forschungsdatengesetzes
noch in diesem Jahr vor. Der Referentenentwurf wird derzeit im
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
finalisiert. Die Einleitung der Ressortbefassung sowie der Länder- und
Verbändeanhörung ist im Anschluss daran vorgesehen. Ein
Kabinettbeschluss könnte aus Sicht des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt für das erste Quartal 2026 anvisiert werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
62. Abgeordneter
Maik Brückner
(Die Linke)
Wer wird der Expertenkommission für die
angekündigte Nachbesserung beim
Prostituiertenschutzgesetz angehören, und nach welchen
Kriterien wurden bzw. werden die Mitglieder der
Kommission ausgewählt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 1. Oktober 2025
Die unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes
von Prostituierten (Prostituiertenschutz-Kommission) wird im Rahmen
der Auftaktsitzung durch die Bundesministerin Karin Prien eingesetzt
werden. Die Ernennung der Expertinnen und Experten, steht in Kürze
bevor.
63. Abgeordnete
Mandy Eißing
(Die Linke)
Welche konkreten Maßnahmen plant die
Bundesregierung zur Förderung einer diversitätssensiblen
Altenhilfe im Sinne des Neunten Berichts zur
Lage der älteren Generation in der
Bundesrepublik Deutschland, insbesondere für LSBTI-
Seniorinnen und Senioren (LSBTI = Lesben, Schwule,
bisexuelle, Trans- und intergeschlechtliche
Personen) und Menschen mit Migrationsgeschichte?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 1. Oktober 2025
Es wird auf die Stellungnahme der Bundesregierung zum Neunten
Altersbericht der Sachverständigenkommission (Bundestagsdrucksache
20/14450 (neu)) verwiesen.
Beispiele für konkrete Maßnahmen zur Förderung einer
diversitätssensiblen Altenhilfe im Sinne des Neunten Altersberichts sind:
Im Rahmen des Modellprojekts „Kultur- und religionssensible
Wohlfahrtspflege – Erprobung praktischer Teilhabe am Beispiel häuslicher
Pflege und Alltagsbegleitung für Senior:innen“ fördert das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) die Professionalisierung sowie die Vernetzung von
Migrantenselbstorganisationen im Bereich der Wohlfahrtspflege.
Das BMBFSFJ unterstützt die Arbeit für lesbische, schwule, bisexuelle,
trans- und intergeschlechtliche (LSBTI)-Seniorinnen und -Senioren
unter anderem durch projektbezogene Förderungen der
Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. sowie des Dachverbands Lesben
und Alter e. V. Diese Projekte schaffen durch gezielte Maßnahmen
passgenaue Angebote, die eine aktive gesellschaftliche Teilhabe und
politische Mitgestaltung fördern, eröffnen Räume für intergenerationale
Begegnungen und entwickeln diese kontinuierlich weiter. So hat der
Dachverband Lesben und Alter e. V. zum Beispiel eine Handreichung zur
lesbenrespektierenden Pflege erarbeitet.
64. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung
aktuell zur Eindämmung des Rechtsextremismus,
und mit welchen Maßnahmen will sie in den
kommenden Jahren die Präventionsarbeit,
insbesondere in den Bereichen politische Bildung,
Jugendarbeit und Demokratieförderung, weiterentwickeln
und langfristig absichern?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 29. September 2025
Die Bundesregierung stärkt die Demokratie und bekämpft den
Rechtsextremismus mit einem ganzheitlichen Ansatz, der auf politische
Bildung, Demokratieförderung und Extremismusprävention setzt. Hinzu
kommen repressive Maßnahmen der Strafverfolgungs- und
Sicherheitsbehörden.
Ein ganzheitlicher Ansatz bildet sich auch in den Maßnahmenpaketen
„Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ und „Rechtsextremismus
entschlossen bekämpfen“ des Bundesministeriums des Innern (BMI) ab.
Die präventiven Maßnahmen beinhalten eine Stärkung der politischen
Bildung, insbesondere im Umgang mit Verschwörungsideologien vor
Ort und im Netz, sowie die Förderung einer demokratischen Streitkultur.
Zusätzlich werden Angebote zum Ausstieg aus extremistischen
Verschwörungsideologien geschaffen. Zu Netzwerken der Neuen Rechten
hat das BMI am 13. Februar 2024 ein weiteres Maßnahmenpaket gegen
Rechtsextremismus präsentiert. Die Maßnahmen der Bundesregierung
zur Bekämpfung des Rechtsextremismus sind öffentlich im Internet und
als Bundestagsdrucksachen verfügbar.
Auch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des
Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
fördert die Arbeit gegen Radikalisierungen und damit auch gegen
Rechtsextremismus in der Gesellschaft. Das Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ wird derzeit gemäß Koalitionsvertrag evaluiert und
weiterentwickelt.
Mit dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des BMI
und der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) werden in
ländlichen und strukturschwachen Regionen Projekte für demokratische
Teilhabe und gegen Extremismus gefördert. Grundgedanke des
Programms ist, Demokratie vor Ort im Lebensumfeld der Menschen zu
fördern. Die Projekte sollen vor allem im Vorfeld möglicher extremistischer
und menschenfeindlicher Gefährdungen agieren und dabei unterstützen,
gute Bedingungen für ein gewaltfreies Zusammenleben vor Ort zu
schaffen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Förderung von
Vereinen und Verbänden, die eine wichtige Funktion für das lokale
Gemeinwesen haben und somit einen aktiven Beitrag zur Stärkung eines
demokratischen Miteinanders leisten können.
Die BpB unterstützt außerdem die anerkannten Träger der politischen
Bildung bei der Durchführung von Veranstaltungen der politischen
Bildung (Richtlinienförderung). Diese Träger müssen zuvor den
Anerkennungsprozess laut Richtlinie erfolgreich durchlaufen. Die
Veranstaltungen der politischen Bildung greifen Themen der Demokratieförderung
auf oder nehmen verschiedene Extremismus-Phänomene in den Blick.
Mit der Förderung von Modellprojekten wird allen Trägern der
politischen Bildung die Möglichkeit gegeben, neue Wege zu erproben. Ein
Beispiel ist die Förderausschreibung „Demokratie im Netz 2.0“ zur
Stärkung und Weiterentwicklung digitaler Partizipation und zur
Bekämpfung von Extremismus und Radikalisierung im Netz.
Zudem gehört eine verlässliche Förderung der bundeszentralen
Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit seit vielen Jahrzehnten zu den
zentralen Säulen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes. In diesem
Rahmen erlernen junge Menschen entsprechend § 11 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) demokratische Praxis und
Verantwortungsübernahme, ob in Jugendverbänden, der offenen Kinder- und
Jugendarbeit oder der politischen Kinder- und Jugendbildung. Die
Stärkung von Demokratie und Abwehr von Radikalisierung stellt dabei
einen thematischen Schwerpunkt dar. Der Bund fördert zudem die
Bundeskongresse für Kinder- und Jugendarbeit. Gleichwohl bleibt eine
Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit in der lokalen
Angebotslandschaft elementar.
65. Abgeordnete
Misbah Khan
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie lautet der Zeitplan für die Einführung der im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigten Teilhabe-App, und welche
konkreten Schritte zur Umsetzung wurden bislang
unternommen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 1. Oktober 2025
Nach dem Koalitionsvertrag sollen besondere schulische Angebote
sowie Sport-, Musik-, Kultur- und sonstige Freizeitangebote durch eine
„Teilhabe-App“ leichter zugänglich werden. Wie eine solche
Anwendung konkret umgesetzt und dadurch die Inanspruchnahme von
Leistungen zur Teilhabe vereinfacht werden könnte, ist derzeit in Abstimmung.
66. Abgeordnete
Misbah Khan
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Maßnahmen plant die
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend zur Bekämpfung von Kinderarmut im
laufenden und im kommenden Jahr, und gibt es dabei
konkrete Zielvorgaben zur Reduktion von
Kinderarmut sowie festgelegte Fristen zur Erreichung
dieser Ziele?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 1. Oktober 2025
Der Bundesregierung ist es ein besonders wichtiges Anliegen,
Familienarmut und ihre Folgen zu verringern. Dafür sind verschiedene
Maßnahmen erforderlich. Für das Armutsrisiko von Kindern ist die
Erwerbsbeteiligung der Eltern zentral. Diese ist der nachhaltigste Schutz vor
Kinderarmut.
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinen und
mittleren Einkommen, in denen die Eltern erwerbstätig sind und genug
Einkommen erzielen, um für sich selbst zu sorgen, aber das Einkommen
nicht ausreicht, um den Bedarf der gesamten Familie zu decken. Im
August 2025 wurden mit dem Kinderzuschlag knapp 1,4 Millionen Kinder
in rund 573.000 Familien erreicht. Die Potenziale der Digitalisierung
sollen, wo möglich, dabei helfen, die Prozesse zu verschlanken. Der
Kinderzuschlag soll Ende-zu-Ende digitalisiert werden und zu diesem
Zweck sollen Regelungen zur Datenübermittlung und Datennutzung
geschaffen werden.
Auch mit dem Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in
Deutschland“ soll ein Aufwachsen in Armut und Armutsgefährdung
reduziert werden. Die Bundesregierung wird sich dem Thema weiterhin
annehmen und sich auf die Schnittstellen zwischen Rechtskreisen
konzentrieren. Mit dem Fokus auf chancengerechtes Aufwachsen rücken
dabei jene Kinder ins Blickfeld, die besonders auf ineinandergreifende
Unterstützungsangebote angewiesen sind.
67. Abgeordnete
Misbah Khan
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Kinder leben nach Kenntnis des
Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend aktuell in Deutschland in
Armut, und welche Definition von Armut wird dabei
zugrunde gelegt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 1. Oktober 2025
Armut ist ein gesellschaftliches Phänomen mit vielen Facetten. Sie ist
im Wesentlichen ein Mangel an Mitteln und Möglichkeiten das Leben zu
gestalten. Als komplexes Phänomen entzieht sie sich einer einfachen
und eindeutigen Messung. Das gilt auch für die Armut von Kindern.
Ein weit verbreitetes Konzept ist die Berechnung der sogenannten
Armutsrisikoquote. Sie ist eine statistische Maßgröße für die
Einkommensverteilung und liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit.
Da die Armutsrisikoquote auf dem äquivalenzgewichteten Einkommen
des gesamten Haushalts basiert, hängen die Werte für im Haushalt
lebende Kinder maßgeblich vom Einkommen der Eltern ab. Ihre Höhe
hängt u. a. von der zugrunde liegenden Datenbasis, der Bezugsgröße
(50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens) und
der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des
Nettoäquivalenzeinkommens ab. Einer Konvention folgend werden 60
Prozent des mittleren mit der neuen OECD-Skala gewichteten Einkommens
verwendet.
Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen sehr volatil und kann
je nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen. Aktuelle Daten liegen für
das Einkommensjahr 2023 vor. Laut EU-SILC lag die
Armutsrisikoquote von unter 18-Jährigen im Jahr 2023 in Deutschland bei 15,2 Prozent.
Demzufolge leben etwa 2,25 Millionen Kinder und Jugendliche in
Deutschland in armutsgefährdeten Haushalten.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
68. Abgeordneter
Peter Bohnhof
(AfD)
Ist der Vorschlag des CDU-Generalsekretärs
Carsten Linnemann, angesichts des
systematischen Sozialleistungsmissbrauchs durch
Migranten auf EU-Ebene den Arbeitnehmerbegriff neu
zu definieren, bereits auch innerhalb der
Bundesregierung abgestimmt worden, und wenn ja, wie
soll der Vorschlag konkret umgesetzt werden (vgl.
www.bild.de/politik/inland/berlin-cdu-fordert-ma
ssnahmen-gegen-sozialbetrug-68cd78625d604c6d
7adac079)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 29. September 2025
Die Bundesregierung befindet sich zu allen Vorhaben des
Koalitionsvertrages für die 21. Legislaturperiode fortlaufend in engem Austausch. Im
Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Anreize, in die Sozialsysteme
einzuwandern, deutlich zu reduzieren, sowie groß angelegten
Sozialleistungsmissbrauch zu beenden (siehe Zeilen 522 ff.). Außerdem soll ein
vollständiger Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz- und
Sicherheitsbehörden ermöglicht sowie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit weiter
gestärkt werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft in
seinem Zuständigkeitsbereich derzeit Handlungsoptionen zur
Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag, der sich an mehrere
fachlich betroffene Bundesministerien richtet. In die Verantwortung des
Bundesministeriums der Finanzen fällt z. B. die Stärkung der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Das Bundesministerium des Innern arbeitet als
das für das Aufenthaltsrecht zuständige Ressort an der weiteren
Digitalisierung der Migrationsverwaltung, um den Datenaustausch zwischen
den Behörden zu verbessern.
69. Abgeordneter
Reinhard Mixl
(AfD)
Wie viele Personen wurden für die Anschaffung
von Kraftfahrzeugen und den Erwerb von
Führerscheinen in den Jahren 2022 bis 2024 von den
jeweiligen Jobcentern über das Vermittlungsbudget
(§ 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch i. V. m. § 44 des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch) gefördert, und in
welcher Höhe wurde gefördert, aufgeteilt nach
Bürgergeldbeziehern mit deutscher Staatsbürgerschaft
und ohne deutsche Staatsbürgerschaft?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 2. Oktober 2025
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor, da eine Differenzierung über die im Rahmen des
Vermittlungsbudgets geförderten Inhalte in den Statistiken nicht vorgenommen
werden kann.
70. Abgeordnete
Sylvia Rietenberg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bestehen für den Bund oder das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Möglichkeiten
darauf hinzuwirken, dass in den Bundesländern die
Anwendung der Hilfen nach den §§ 67 ff. des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Hilfen für
besondere Lebenslagen) stärker auch zur
Überwindung von Wohnungslosigkeit genutzt wird, und
wenn ja, welche, und plant die Bundesregierung,
die Bundesländer dabei zu unterstützen, und wenn
ja, wie?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 30. September 2025
Aufgrund der abschließenden Zuständigkeit der Länder für die
Ausführung des Achten Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB XII) kann der Bund und damit auch das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) keine Vorgaben hinsichtlich der
spezifischen Umsetzung der Hilfen nach den §§ 67 ff. SGB XII machen. Die
Hilfen sind normativ sehr weit ausgestaltet, so dass eine Vielzahl
möglicher Maßnahmen genutzt werden kann, um von Wohnungslosigkeit
bedrohten Menschen zu helfen. Gleichwohl hat sich das BMAS im
Rahmen des Nationalen Aktionsplanes gegen Wohnungslosigkeit das Ziel
gesetzt, nach Möglichkeit in enger Zusammenarbeit mit Ländern und
Kommunen die möglicherweise bestehenden Hindernisse und Hürden,
die einer Anwendung der „§§ 67er-Hilfen“ entgegenstehen könnten, zu
eruieren. Hierzu wurde beispielsweise seitens des BMAS angeregt, eine
Unterarbeitsgruppe zu diesem Thema im Nationalen Aktionsplan gegen
Wohnungslosigkeit zu bilden. Darüber hinaus unterstützt das BMAS
auch weiterhin die Arbeit des Deutschen Vereins, der jährlich
Fachkongresse zu den „§§ 67er-Hilfen“ veranstaltet, und leistet damit ebenfalls
mittelbar einen Beitrag zur Umsetzung dieser Hilfen zur Überwindung
von Wohnungslosigkeit.
71. Abgeordnete
Sylvia Rietenberg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Daten zur Inanspruchnahme der Hilfen
nach den §§ 67 ff. des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch bei Wohnungsnotfällen liegen der
Bundesregierung vor, und sind der
Bundesregierung Hürden der rechtskonformen Anwendung
dieser niedrigschwelligen Hilfen bekannt, und
wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 30. September 2025
Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) liegen keine
Daten zur Inanspruchnahme der Hilfen nach den §§ 67 ff. des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) bei Wohnungsnotfällen vor. Die
Sozialhilfestatistik weist die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger
aller Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten als
Summe aus und unterscheidet nicht nach einzelnen Kategorien der
Hilfen, wie beispielsweise Wohnungsnothilfen. Auch wenn die Regelungen
der §§ 67 ff. SGB XII grundsätzlich dazu geeignet sind, bei
Wohnungsnotfällen niedrigschwellig Hilfe zu leisten, so ist dem BMAS bekannt,
dass es in der Praxis mitunter auch zu Problemen kommen kann. So
wurde dem BMAS mitgeteilt, dass beispielsweise die Anträge von den
Betroffenen als zu komplex empfunden oder die Bearbeitungszeiten als
zu lang kritisiert würden. Zur Beseitigung derartiger
Anwendungsprobleme sollen die vom BMAS angeregten Arbeitsgruppen und
Konferenzen einen Beitrag leisten. Es wird auf die Antwort zu Frage 70
verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
72. Abgeordneter
Dr. Moritz
Heuberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Vorhaben zum Bürokratieabbau
wurden von den Ressorts bis zum 15. September
2025 in Reaktion auf das Schreiben des
Bundesministers für Digitalisierung und
Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger zurückgemeldet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor
vom 30. September 2025
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat eine
Reihe von Rückmeldungen von anderen Ressorts der Bundesregierung
erhalten. Die Prüfung derselben dauert derzeit noch an. Es handelt sich
dabei um einen laufenden Vorgang, der den Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung unterfällt.
73. Abgeordneter
Dr. Moritz
Heuberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des H2KI-
Projekts, und welche konkreten Schritte sind
vorgesehen, das Projekt wie geplant noch im
laufenden Jahr abzuschließen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 29. September 2025
Das BMDS hat im Rahmen eines Vergabeverfahrens die Bereitstellung
einer KI-Lösung zur Beschleunigung von Planungs- und
Genehmigungsverfahren beauftragt. Alle im Verlauf des Vergabeverfahrens
beauftragten KI-Entwicklungen werden planmäßig abgeschlossen. Die
Zusammenführung einer auf Länderebene bestehenden Antrags- und
Genehmigungsstrecke mit der KI-Lösung des BMDS ist abgestimmt,
sodass nach derzeitigem Stand das Projekt in diesem Jahr zum Abschluss
gebracht wird.
74. Abgeordnete
Sonja Lemke
(Die Linke)
In welchem zahlenmäßigen Verhältnis plant die
Bundesregierung, die bis zu 900 Vertreterinnen
und Vertreter aus Politik, Wirtschaft,
Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu ihrem
Europäischen Gipfel zur digitalen Souveränität 2025 am
18. November 2025 (https://bmds.bund.de/aktuell
es/pressemitteilungen/detail/europaeischer-
gipfelzur-digitalen-souveraenitaet-2025) einzuladen
(bitte konkret für jede der Kategorien und ggf. für
Unterkategorien benennen) bzw. – wenn es ein
offenes Anmeldeverfahren gibt – zuzulassen, und
welche konkreten Maßnahmen plant die
Bundesregierung, um allen vier Gruppen vor Ort auf der
Veranstaltung dieselbe Sichtbarkeit und Relevanz
zu ermöglichen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 2. Oktober 2025
Die Einladungen zum „European Summit on Digital Sovereignty“
erfolgen in enger Abstimmung mit der französischen Regierung, wobei wir
gemeinsam das Ziel verfolgen, ein europäisches Publikum nach Berlin
zum Gipfel einzuladen. Aufgrund des europäischen Teilnehmerkreises
und der begrenzten Kapazitäten ist kein offenes Anmeldeverfahren
vorgesehen. Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sollen
entsprechend bei den aktuell in der Planung befindlichen
Programmbestandteilen berücksichtigt werden, um das Thema europäische digitale
Souveränität in all seinen Facetten abzubilden.
75. Abgeordnete
Rebecca Lenhard
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Ziele wurden bislang von der
Bundesregierung im Zusammenhang mit der
Ankündigung im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD, dass die Bundesregierung
„ambitionierte Ziele für Open Source“ definieren wird
(S. 67), formuliert, und anhand welcher
Indikatoren und Messgrößen soll die Erreichung dieser
Ziele gemessen werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 1. Oktober 2025
Die Bundesregierung setzt im Bereich Open Source auf die Umsetzung
konkreter Maßnahmen, um wie im Koalitionsvertrag festgehalten „Open
Source mit den privaten und öffentlichen Akteuren im europäischen
Ökosystem gezielt voran[zutreiben]“. Dazu zählen insbesondere die
Sovereign Tech Agency zur Absicherung und Weiterentwicklung
digitaler Basistechnologien und das Zentrum für Digitale Souveränität der
Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS), welches als Bindeglied zwischen der
öffentlichen Verwaltung und der Open-Source-Community fungieren
und den Einsatz von Open-Source-Alternativen in allen föderalen
Ebenen vorantreiben soll. Auf europäischer Ebene hat die
Bundesregierung mit Frankreich, den Niederlanden und Italien den Antrag für die
Gründung eines European Digital Infrastructure Consortium (EDIC) im
Bereich digitaler Gemeinschaftsgüter (Digital Commons) bei der
Europäischen Kommission eingereicht.
76. Abgeordnete
Rebecca Lenhard
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwieweit werden zivilgesellschaftliche
Organisationen und die Digitale Zivilgesellschaft beim
angekündigten „Europäischen Gipfel zur digitalen
Souveränität 2025“ konkret mit einbezogen, und
welche Beteiligungsformate für ihre
Vertreterinnen und Vertreter sind jeweils vor, während und
nach dem Gipfel vorgesehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 2. Oktober 2025
Die Programmplanung für den „European Summit on Digital
Sovereignty“ ist noch nicht abgeschlossen. Bei der Programmplanung besteht das
Ziel, Vertreter der Zivilgesellschaft in die Diskussion auf dem Summit
einzubeziehen.
77. Abgeordnete
Dr. Anna
Lührmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wurden bei den Beratungen des damaligen
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
(BMDV) zur Verordnung (EU) 2024/900 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom
13. März 2024 über die Transparenz und das
Targeting politischer Werbung (TTPA-Verordnung)
die Auswirkungen auf kleine politische Akteure
(z. B. Ortsvereine) und wirtschaftliche Akteure
(z. B. Werbetreibende und Medien) dokumentiert
sowie in die Entscheidungsfindung einbezogen,
und falls nicht, welche Maßnahmen wurden
getroffen, um Dokumentations- und
Transparenzpflichten verhältnismäßig zu gestalten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 2. Oktober 2025
Die EU-Kommission hat die Belange von Kleinstunternehmen sowie
von kleinen und mittleren Unternehmen in der Begründung für den
Vorschlag für eine Verordnung über die Transparenz und das Targeting
politischer Werbung berücksichtigt. Im Verlauf der Verhandlungen hat die
Bundesregierung die Berücksichtigung dieser Belange unterstützt. In der
Verordnung (EU) 2024/900 finden Belange von Kleinstunternehmen und
kleinen und mittleren Unternehmen an diversen Stellen besondere
Berücksichtigung (z. B. in Artikel 9 Absatz 5, Artikel 11 Absatz 5,
Artikel 12 Absatz 5 und 7, Artikel 14 Absatz 1, Artikel 15 Absatz 6 und 7,
Artikel 16 Absatz 3 bis 5 sowie bei der Evaluierung der Verordnung in
Artikel 27 Buchstabe f). Dokumentations- und Transparenzpflichten
treffen die in der Verordnung genannten „Sponsoren“ oder „Anbieter
politischer Werbedienstleistungen“. Die Eigenschaft als politischer
Akteur ist vielmehr für die Einordnung einer Botschaft als politische
Werbung von Belang.
78. Abgeordnete
Julia-Christina
Stange
(Die Linke)
Ist der Bundesregierung bekannt, dass beim
Glasfaserausbau, der aktuell bundesweit
vorangetrieben wird, sich Fälle von Missbrauch und
Lohnbetrug wie aktuell in Rheinland-Pfalz (www.swr.de/
swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/glasfaser-arbei
ter-ohne-lohn-und-wohnung-kritik-an-baufirma-k
oeln-100.html) häufen, die leider kein Einzelfall
sind (www.faire-mobilitaet.de/fachinformationen/
berichte-und-erfolge/glasfaserausbau-prekaere-be
dingungen-und-lohnbetrug/), und welche
Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
Beschäftigte in der Branche besser zu schützen, etwa die
Zahl der Unteraufträge zu begrenzen und das
Verlegen von Glasfaserkabeln rechtlich als Tätigkeit
im Tiefbau zu definieren, damit involvierte
Firmen an Tarifverträge gebunden sind, und falls
nein, warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 2. Oktober 2025
Der Glasfaserausbau wird derzeit mit hoher Dynamik vorangetrieben.
Die Bundesregierung beobachtet die Einhaltung des geltenden Arbeits-
und Sozialrechts in der Baubranche – insbesondere auch im
Breitbandausbau – aufmerksam.
Bei Glasfaserkabelverlegung handelt es sich regelmäßig um
Tiefbauarbeiten und damit um Tätigkeiten im Baugewerbe. Entsprechend
werden die Arbeiten von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der
Zollverwaltung und der SOKA-BAU als Bautätigkeiten eingeordnet und
Verstöße verfolgt. Zur Durchsetzung des Arbeits- und Sozialrechts in
der Baubranche existieren Instrumente zur Sanktion und Kontrolle:
Nach § 1b des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist die
Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die
üblicherweise von Arbeiterinnen und Arbeitern verrichtet werden,
verboten. Betriebe der Baubranche sind Kontroll- und
Sanktionsmechanismen unterworfen: Prüf- und Kontrollbefugnisse nach dem
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) auch in Verbindung mit dem
Mindestlohngesetz und den Bestimmungen zu verbindlichen
Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), die
Generalunternehmerhaftung auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28e
Absatz 3a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IV) sowie
erweiterte sozialversicherungsrechtliche Melde- und Aufzeichnungspflichten
(§ 28a Absatz 4, § 28f Absatz 1a SGB IV) sind einschlägig.
Die Bundesregierung arbeitet an einer steten Verbesserung der Effizienz
und Wirksamkeit der Prüfungen zur Einhaltung des geltenden Arbeits-
und Sozialrechts. So zielt etwa der derzeit im parlamentarischen
Verfahren befindliche Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung
der Schwarzarbeitsbekämpfung darauf ab, dass die Arbeit der FKS noch
wirksamer und effizienter wird.
Darüber hinaus wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene stetig vertieft und verbessert. Eine zentrale Rolle
spielt dabei die Europäische Arbeitsbehörde (ELA), insbesondere durch
gemeinsame Kontrollen, Informationskampagnen und regelmäßigen
Austausch der EU-Mitgliedstaaten in Arbeits- und Projektgruppen.
Die Bundesregierung setzt sich überdies dafür ein, Arbeitsausbeutung
und Zwangsarbeit zu verhindern, zu bekämpfen und für die Betroffenen
wirksamen Schutz und Unterstützung zu gewährleisten.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
79. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Weshalb können nach Auffassung der
Bundesregierung für die Bedarfsplanprojekte B 169
Salbitz–B6, dritter Bauabschnitt, und B 181,
Neu-/Ausbau w. Leipzig, u. a. im Wahlkreis
Nordsachsen, im Rahmen der aktuellen
Finanzplanung bis 2029 keine Baufreigaben erteilt
werden (www.bild.de/ig/71d2cdb4-734b-4870-ac6e-6
69aad8c2942/index/Strassenbauprojekte_Bundesl
aender.pdf)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 30. September 2025
Die künftige Finanzierung von Bundesfernstraßenmaßnahmen ist vom
Bundeshaushalt 2026 abhängig. Der Haushaltsentwurf befindet sich
derzeit im parlamentarischen Verfahren.
80. Abgeordneter
Jörg Cezanne
(Die Linke)
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die
geplante Umgehungsstraße der Bundesstraße 44
in Dornheim im aktuellen Haushalt der
Bundesregierung die erforderlichen Mittel für die
Umsetzung dieses Projektes eingeplant, und wenn ja,
werden die Mittel an das Land Hessen für die
planfestgestellten Projekte weitergeleitet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 1. Oktober 2025
Derzeit besteht eine vorläufige Haushaltsführung nach Artikel 111
Absatz 1 des Grundgesetzes.
Der Haushalt 2025 wurde als Gesetz vom Parlament verabschiedet,
bedarf aber noch der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der
Verkündigung im Bundesgesetzblatt. Die erforderlichen Mittel für die
Umsetzung der B 44 Groß-Gerau/Dornheim sind im Haushalt 2025 nicht
enthalten.
81. Abgeordnete
Katrin Göring-
Eckardt
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Zugpaare bietet die Deutsche Bahn AG
heute auf den Strecken Erfurt–Gera sowie
Leipzig–Jena–Nürnberg an, und wie viele Zugpaare
plant sie, nach derzeitigem Planungsstand und
Kenntnis der Bundesregierung, ab dem
Fahrplanwechsel auf diesen Strecken anzubieten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 2. Oktober 2025
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) sind aktuell auf der
Strecke zwischen Erfurt und Gera drei Zugpaare im Fernverkehr
unterwegs, dieses Angebot bleibt auch nach dem Fahrplanwechsel bestehen.
Zwischen Leipzig und Nürnberg über Jena werden aktuell fünf Fahrten
pro Tag angeboten. Auf dieser Strecke wurde das IC-Angebot zu
schwach nachgefragt. Die Kunden nutzen oft den ähnlich schnellen, aber
günstigeren Nahverkehr oder schnelle Umsteigeverbindungen mit dem
ICE. Daher verbleiben dort künftig zwei IC-Zugpaare.
82. Abgeordneter
Stefan Henze
(AfD)
Welche Kosten entstünden der DB InfraGO AG
durch die laut Medienberichten geplante
vorzeitige Entlassung des Vorstandsvorsitzenden
Dr. Philipp Nagl, dessen Vertrag im Jahr 2024 bis
zum 30. September 2029 verlängert wurde, und
wie setzen sich diese Kosten (z. B. Abfindung,
Pensionsansprüche) zusammen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 26. September 2025
Dr. Philipp Nagl bleibt Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO AG.
83. Abgeordneter
Maximilian Kneller
(AfD)
Welche durchschnittliche prozentuale Steigerung
der Bauzeit und welche durchschnittliche
prozentuale Steigerung der Kosten ergaben sich in den
vergangenen fünf Jahren bei Baustellen der
Deutschen Bahn AG, einschließlich Neubau-,
Sanierungs- und Reparaturarbeiten, im Vergleich zu
den ursprünglich angenommenen Bauzeiten und
Kosten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 26. September 2025
Die erbetenen Informationen können aufgrund der erfragten Detailtiefe
und des abgefragten Zeitraums von mehreren Jahren nicht in der für eine
Schriftliche Frage im parlamentarischen Fragewesen zur Verfügung
stehenden Zeit ermittelt werden.
84. Abgeordnete
Ina Latendorf
(Die Linke)
Wie stellt das Bundesministerium für Verkehr
sicher, dass der Ausbau der A 14 wie geplant und
ohne Verzögerung fortgesetzt werden kann, und
mit welchen Kostensteigerungen wird bis zum
Bauende gerechnet (vgl. www.nordkurier.de/regio
nal/mecklenburg-vorpommern/drohender-baustop
p-an-jahrhundertprojekt-wie-lange-muessen-sie-n
och-warten-3881995)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 1. Oktober 2025
Die Finanzierung von Bundesfernstraßenmaßnahmen ist von den
Vorgaben des Bundeshaushalts 2026 abhängig. Am 30. Juli 2025 hat das
Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Haushalt 2026 und die
Finanzplanung bis 2029 beschlossen. Seitdem befindet sich der
Haushaltsentwurf im parlamentarischen Verfahren.
Nach aktueller Kostenaufstellung beträgt der voraussichtliche
Gesamtmittelbedarf für den vierstreifigen Ausbau der A 14, Karstadt–
Dahlenwarsleben rund 2,3 Mrd. Euro. Bei erheblichen Änderungen in Planung
oder Bauausführung werden die Maßnahmenkosten entsprechend
fortgeschrieben.
85. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Wann ist vor dem Hintergrund, dass die
„Ortsumgehungen an den Bundesstraßen B 96, B 102,
B 112, B 158, B 167 auf Basis der aktuellen
Finanzplanung des Bundes keine Baufreigaben
erhalten [könnten]“, wie aus einer Anfrage des rbb
an das Ministerium für Infrastruktur und
Landesplanung des Landes Brandenburg hervorging
(www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/09/verkehrs
ministerium-ausbauprojekte-gefahr-kuerzungen-b
und-brandenburg.html), nach Kenntnis der
Bundesregierung mit einem Baustart der
Ortsumgehung Ahrensfelde (B 158) zu rechnen, oder plant
die Bundesregierung, das seit Jahrzehnten in der
Planung befindliche Projekt komplett
einzustellen, und wenn ja, welche Baumaßnahmen sind als
Ersatz für die Ortsumgehung Ahrensfelde
geplant?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 29. September 2025
Die Ortsumfahrung (OU) Ahrensfelde ist vom Gesetzgeber mit
geltendem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Vordringliche
Maßnahme bestimmt. Den damit verbundenen Planungsauftrag gilt es
umzusetzen. Insofern ist die zuständige Straßenbauverwaltung des
Landes Brandenburg gefordert, zunächst die Arbeiten zur Aktualisierung
der Planfeststellungsunterlagen zu finalisieren. Auf dieser Grundlage
kann das ruhend gestellte Planfeststellungsverfahren mit dem Ziel,
rechtskräftiges Baurecht zu erlangen, fortgeführt werden.
Erst anschließend kann der Bund über einen Baubeginn der OU
Ahrensfelde entscheiden.
86. Abgeordnete
Dr. Julia Verlinden
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche aktualisierten Barwerte aller Nutzen- und
Kostenangaben der Tabellen unter „1.7 Nutzen-
Kosten-Analyse (Modul A)“ für das
Bundesverkehrswegeprojekt A 39 AS Lüneburg-N (B 216)–
AS Weyhausen (B 188) (www.bvwp-projekte.de/s
trasse/A39-G10-NI/A39-G10-NI.html) liegen der
Berechnung des von der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf meine Schriftliche Frage 136 auf
Bundestagsdrucksache 21/1627 angegebene
Kosten-Nutzen-Verhältnisses von 5,3 zugrunde?
87. Abgeordnete
Dr. Julia Verlinden
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Werte für die Veränderung der
Fahrzeugeinsatzzeiten im PV (Personenverkehr) und GV
(Güterverkehr) (siehe Tabelle unter „1.6 Zentrale
verkehrliche/physikalische Wirkungen“) für das
Bundesverkehrswegeprojekt A 39 AS Lüneburg-
N (B 216)–AS Weyhausen (B 188) (www.bvwp-p
rojekte.de/strasse/A39-G10-NI/A39-G10-N
I.html) liegen der Berechnung des von der
Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine
Schriftliche Frage 136 auf Bundestagsdrucksache
21/1627 angegebene Kosten-Nutzen-Verhältnisses
von 5,3 zugrunde?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 2. Oktober 2025
Die Fragen 86 und 87 werden aufgrund ihres sachlichen
Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die gemäß des Maßgabebeschlusses 20/6037 des für Haushalt
zuständigen Ausschusses des Deutschen Bundestages durchzuführende
Aktualisierung der Nutzen-Kosten-Berechnungen – u. a. für die A 39 mit im
Bezugsjahr 2024 ermitteltem Nutzen-Kosten-Verhältnis – konnten für
die Bundesstraßenvorhaben bisher noch nicht finalisiert werden. Es ist
vorgesehen, die Ergebnisse gebündelt zu veröffentlichen. Nach
derzeitigem Stand soll dies noch im Jahr 2025 erfolgen.
88. Abgeordnete
Dr. Julia Verlinden
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welcher Anteil der Medienberichten zu Folge
(www.tagesspiegel.de/wirtschaft/mobilitaet/
nochhohere-preise-und-ausgedunnte-fahrplane-wie-di
e-deutsche-bahn-den-fernverkehr-kurzen-will-143
17172 .html) durch den kommenden
Fahrplanwechsel eingestellten Zugkilometer im
Fernverkehr entfällt nach derzeitigem Planungsstand und
Kenntnis der Bundesregierung auf die
ostdeutschen Bundesländer?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 2. Oktober 2025
Die Veränderungen im Fahrplan erfolgen nach Angaben der Deutschen
Bahn AG mit Blick auf das gesamte Angebot und die bestmögliche
Versorgung der Reisenden in allen Regionen.
Eine Übersicht über die gesamten Anpassungen finden sich in
nachfolgender Pressemeldung: www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_z
entrales_uebersicht/Fahrplan-2026-Halbstundentakt-jetzt-fuer-21-Staedt
e-13563846#.
Die Veränderungen in den ostdeutschen Ländern durch den
Fahrplanwechsel können den nachfolgenden Pressemitteilungen entnommen
werden: www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regional/pr-berlin-de/akt
uell/presseinformationen/Fahrplan-2026-alle-Neuerungen-fuer-Berlin-B
randenburg-und-Mecklenburg-Vorpommern-im-Ueberblick-13565034#
und www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regional/pr-leipzig-de/akt
uell/presseinformationen/Fahrplan-2026-alle-Neuerungen-fuer-Sachsen-
Sachsen-Anhalt-und-Thueringen-im-Ueberblick-13564810#.
89. Abgeordnete
Tina Winklmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Baumaßnahmen und
Sanierungsabschnitte sind in den nächsten fünf Jahren
auf den Strecken Schwandorf–Weiden,
Schwandorf–Regensburg, Schwandorf–Nürnberg und
Schwandorf–Furth im Wald seitens der Deutschen
Bahn AG bzw. der DB InfraGO AG zu erwarten,
und gibt es bereits verbindliche Sperrzeiten bzw.
Ersatzverkehrsregelungen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 26. September 2025
Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) sind für die genannten
Strecken in den kommenden fünf Jahren derzeit folgende Maßnahmen
geplant:
Geplante Bestandserneuerungen auf der Strecke von Regensburg über
Schwandorf bis Weiden:
• Erneuerung von zwei Weichen und fünf Durchlässen
(Entwässerungssysteme unterhalb der Gleise)
• Gleiserneuerung auf insgesamt 53 Kilometern
• sechs Felssanierungen
• Verlegung von 30 Kilometern Telekommunikationskabel
• Erneuerung von acht Bahnübergängen
• Erneuerung von einem Stellwerk sowie zwei Verkehrsstationen
Geplante Bestandserneuerungen auf Strecke von Schwandorf nach Furth
im Wald:
• Erneuerung von sechs Weichen und sieben Durchlässen
• einem Bahnübergang
• Gleiserneuerung auf 36 Kilometern
• drei Felssicherungen
Geplante Bestandserneuerungen Strecke von Schwandorf nach Nürnberg
(wird alternativ über zwei Routen geführt – eine Abzweigung Höhe
Pommelsbrunn ermöglicht eine Zuführung der Züge nach Nürnberg
auch über Lauf an der Pegnitz)
• Errichtung von drei neuen Stellwerken
• Erneuerung von fünf Durchlässen und sechs Weichen
• zwei Bahnübergänge
• Gleiserneuerung auf 32 Kilometern
• Sanierung bzw. Neubau von zwei Eisenbahnbrücken
Nach Angabe der DB AG laufen Sperrzeitanmeldungen gemäß
Regelprozess und befinden sich in Abstimmung mit dem Baubetrieb.
Verbindliche Sperrzeiten gibt es nur für Maßnahmen in den nächsten beiden
Jahren. Folgende Ersatzverkehrsregelungen wurden getroffen:
• Regensburg–Schwandorf: Zugausfälle mit Schienenersatzverkehr
(SEV) per Bus
• Schwandorf–Weiden: Zugausfälle mit SEV per Bus
• Schwandorf–Furth im Wald: Zugausfälle mit SEV per Bus
• Nürnberg–Amberg–Irrenlohe: Zugausfälle mit SEV per Bus
90. Abgeordneter
Jörg Zirwes
(AfD)
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bereits
getätigte Planungen und
Planfeststellungsbeschlüsse zum Lückenschluss der A 1 nicht ihre
Gültigkeit verlieren, und ergreift die
Bundesregierung Maßnahmen, um das Verfahren zu
beschleunigen, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 1. Oktober 2025
Der A-1-Lückenschluss ist ein bedeutendes Infrastrukturprojekt im
Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans. Für den Abschnitt
der A 1 zwischen Kelberg und Adenau wurde der
Planfeststellungsbeschluss von der zuständigen Planfeststellungsbehörde erlassen. Gegen
den Beschluss liegt noch eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht
vor, die mündliche Verhandlung für die Klage wird voraussichtlich am
5. November 2025 in Leipzig stattfinden. Es ist zunächst Ziel,
vollziehbares Baurecht für die Maßnahme zu erhalten.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
91. Abgeordnete
Lisa Badum
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Warum sind für die Umsetzung der Maßnahmen
aus dem EU-Klima-Sozialfonds (KSF) im
Haushaltsentwurf 2026 weder Einnahmen noch für die
Ko-Finanzierung notwendige Eigenanteile
vorgesehen, und bedeutet dies, dass die Mittel im Jahr
2026 nicht abgerufen („jahresscharf verausgabt“)
werden beziehungsweise, dass im Jahr 2026 keine
der im bisher unveröffentlichten Klimasozial-Plan
„gesteckten Meilensteine und Ziele“ erreicht
werden, die für einen leistungsorientierten
Mittelabruf aus dem Klima-Sozialfonds notwendig sind
(vgl. dazu Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
21/1072, insbesondere zu Frage 13)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 29. September 2025
Für die Deutschland zur Verfügung stehenden Mittel des Klima-
Sozialfonds ist keine jahresscharfe Verwendung erforderlich. Der Mittelabruf
erfolgt leistungsorientiert nach Erreichen von Meilensteinen und Zielen,
die ebenfalls nicht jährlich festgelegt werden müssen. Für das Jahr 2026
ist deshalb noch kein Mittelrückfluss der Europäischen Kommission in
den Bundehaushalt zu erwarten. Aus diesem Grund sind auch keine
Einnahmen vorgesehen. Ungeachtet dessen können im Jahr 2026 bereits
Maßnahmen beginnen, sofern sie an bestehende Programmtitel zur Vor-
und Ko-Finanzierung anknüpfen.
92. Abgeordneter
Harald Ebner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wird sich die Bundesregierung angesichts der
sich verschärfenden Sicherheitslage vor dem
Hintergrund vermehrter Überflüge von Drohnen, die
potenziell auch mit panzerbrechender
Munitionierung ausgestattet werden können, für zusätzliche
bauliche Härtungsmaßnahmen und andere
schutzrelevante Ertüchtigungen der zentralen
Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland
einsetzen (bitte begründen), und wenn ja, kommt
aus Sicht der Bundesregierung für solche
Maßnahmen die Verwendung von für den Zivil- und
Bevölkerungsschutz vorgesehenen Mitteln in
Betracht, die unter die Bereichsausnahme fallen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 2. Oktober 2025
Der Schutz der Zwischenlager gegen Sabotageakte (erforderlicher
Schutz vor Störmaßnahmen oder sonstigen Einwirkungen Dritter –
SEWD) ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Fünften
Abschnitts des Atomgesetzes (AtG) gewäh
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
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