Anpassung der Ausbaupfade für erneuerbare Energien angesichts einer veränderten Bedarfsplanung für 2030
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sich die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche bei der Bedarfsplanung am unteren Rand der Schätzung von 600 bis 700 Terrawattstunden (TWh) Strombedarf für das Jahr 2030 orientiert, gleichzeitig aber am Ausbauziel von 80 Prozent erneuerbarer Energien festhält (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/klimaneutral-werden-wettbewerbsfaehig-bleiben.pdf?__blob=publicationFile&v=22), die in § 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie in § 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes festgelegten Ausbaupfade für Solaranlagen, Biomasse, Windenergieanlagen an Land auf See anpassen (wenn ja, bitte den geänderten Ausbaupfad für installierte Leistung in den genannten stromproduzierenden Anlagen für die Jahre 2026, 2028, 2035 und 2040 aufschlüsseln)?
Zeitachse
- 02.10.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1948 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.