Umsetzung und Finanzierung von EU-Monitoringpflichten im Asylbereich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Akteure plant die Bundesregierung zur Erfüllung der Monitoringverpflichtungen aus Artikel 10 Absatz 2 der Screening-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1356) sowie Artikel 43 Absatz 4 der Asylverfahrens-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1348) einzusetzen, und, soweit überhaupt, zu welchem haushalterischen Einzelplan sieht die Bundesregierung Mehrbedarf, um dem Monitoring in Durchführung der genannten Überwachungsmechanismen gerecht zu werden?
Zeitachse
- 02.10.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1948 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.